Barrierefreie und sichere Querung der Leipziger Straße gewährleisten
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Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Stadt auf, den temporären Zebrastreifen über die Leipziger Straße barrierefrei zu gestalten, um die Sicherheit für mobilitätseingeschränkte Personen zu gewährleisten. Dies ist notwendig, um eine sichere Straßenquerung für alle Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen.
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Neues zu Leipziger Straße per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der temporäre Zebrastreifen über die Leipziger Straße, auf Höhe der Volksbank-Filiale, barrierefrei nutzbar ist, damit Menschen, die auf Rollator, Rollstuhl, Kinderwagen angewiesen oder in sonstiger Weise mobilitätseingeschränkt sind, die Straße auch in der aktuellen Situation sicher queren können. Der Magistrat wird zudem gebeten, für eine barrierefreie Nutzung des temporären Zebrastreifens geeignete Gehsteigrampen zu installieren.
Begründung
Die Stadt hat dafür Sorge zu tragen, dass auch Bürgerinnen bzw. Bürger, für die Gehsteigkanten eine Barriere darstellen, den temporären Zebrastreifen als sichere Straßenquerung nutzen können. Barrierefreiheit ist auch bei solch temporären Maßnahmen zu gewährleisten. Der hohe Bordstein stellt eine Barriere beispielsweise für Menschen mit körperlichen Einschränkungen und Personen mit Kinderwagen dar.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Juni 2021OFOF 81/2Barrierefreie und sichere Querung der Leipziger Straße gewährleistenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 5. Juli 2021Sie sind hierOMOM 461Barrierefreie und sichere Querung der Leipziger Straße gewährleistenDirektanregung
- 11. Oktober 2021Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1849Barrierefreie und sichere Querung der Leipziger Straße gewährleistenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats