Barrierefreie und sichere Querung der Leipziger Straße gewährleisten
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Gewährleistung einer barrierefreien und sicheren Querung der Leipziger Straße durch die Installation eines temporären Zebrastreifens mit Gehsteigrampen. Dies soll sicherstellen, dass auch mobilitätseingeschränkte Personen die Straße gefahrlos überqueren können.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Leipziger Straße — 20 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 17.08.2026.
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Neues zu Leipziger Straße per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der temporäre Zebrastreifen über die Leipziger Straße, auf Höhe der Volksbank-Filiale, barrierefrei nutzbar ist, damit Menschen, die auf Rollator, Rollstuhl, Kinderwagen angewiesen, oder in sonstiger Weise mobilitätseingeschränkt sind, die Straße auch in der aktuellen Situation sicher queren können. Der Magistrat wird gebeten, für eine barrierefreie Nutzung des temporären Zebrastreifens geeignete Gehsteigrampen zu installieren.
Begründung
Die Stadt hat dafür Sorge zu tragen, dass auch Bürger*innen, für die Gehsteigkanten eine Barriere darstellen, den temporären Zebrastreifen als sichere Straßenquerung nutzen können. Barrierefreiheit ist auch bei solch temporären Maßnahmen zu gewährleisten. Der hohe Bordstein stellt eine Barriere beispielsweise für Menschen mit körperlichen Einschränkungen und Personen mit Kinderwagen dar.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Juni 2021Sie sind hierOFOF 81/2Barrierefreie und sichere Querung der Leipziger Straße gewährleistenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 5. Juli 2021OMOM 461Barrierefreie und sichere Querung der Leipziger Straße gewährleistenDirektanregung
- 11. Oktober 2021Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1849Barrierefreie und sichere Querung der Leipziger Straße gewährleistenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme