Gehwegbreite auf den Gehwegen der Leipziger Straße
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Gehwegbreite auf der Leipziger Straße auf mehr als zwei Meter zu gewährleisten. Dies ist notwendig, um Fußgängern, insbesondere während der Coronapandemie, ausreichend Platz zu bieten und gefährliche Situationen zu vermeiden.
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Der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass auf der Leipziger Straße die nutzbare Gehwegbreite mehr als zwei Meter beträgt.
Begründung
Der Ortsbeirat 2 hat sich in der Anregung OM 137 vom 10.05.2021 an den Magistrat mit der Aufforderung gewandt: "Der Magistrat wird gebeten, Pkw-Parkräume auf der Leipziger Straße während der weiteren Coronapandemie mindestens zu den Geschäftszeiten temporär zu sperren. Den auf Einlass wartenden Menschen vor Ladengeschäften insbesondere an den Engstellen der Leipziger Straße ist Raum zu geben, damit diese nicht auf dem schmalen Bürgersteig dicht gedrängt in der Schlange stehen müssen. Parkplätze für behinderte Menschen sollen bestehen bleiben." Daraufhin kam in der Stellungnahme des Magistrats ST 1282 vom 25.06.2021 die Antwort: "Zu Fuß Gehende müssen gemäß § 25 Straßenverkehrs-Ordnung den Gehweg benutzen." Diese lapidare Äußerung lässt erkennen, dass der Magistrat kein Problem darin sieht, den Fußgängern weiterhin das Slalomgehen auf den Fußwegen zuzumuten, für Personen mit Kinderwagen, für Fußgängerinnen und Fußgängern mit Rollator und für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern das gefährliche Ausweichen auf die Fahrbahn als zumutbar zu betrachten. Wenn der Magistrat der Auffassung ist, "zu Fuß Gehende müssen gemäß § 25 Straßenverkehrs-Ordnung den Gehweg benutzen", hat der Magistrat auf der Leipziger Straße auch Sorge dafür zu tragen, dass auf der Leipziger Straße die volle Breite von zwei Metern den Fußgängern ohne Beeinträchtigung zur Verfügung gestellt wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Mai 2021OMOM 137Corona-Schlangen auf der Leipziger Straße verhindernDirektanregung
- 10. Mai 2021OFOF 23/2Corona-Schlangen auf der Leipziger Straße verhindernOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL
- 25. Juni 2021STST 1282Corona-Schlangen auf der Leipziger Straße verhindernStellungnahme
- 27. August 2021OFOF 151/2Aufforderung, bei nutzbarer Gehwegbreite unter zwei Meter keine Werbeplakate, Aufsteller und Außengastronomie auf den Gehwegen der Leipziger Straße zu genehmigenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 13. September 2021Sie sind hierOMOM 825Gehwegbreite auf den Gehwegen der Leipziger StraßeDirektanregung
- 14. Januar 2022Antwort des Magistrats · nach 36 WochenSTST 107Gehwegbreite auf den Gehwegen der Leipziger StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats