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Gehwegbreite auf den Gehwegen der Leipziger Straße

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

10.05.2021

Anregung Ortsbeirat

Corona-Schlangen auf der Leipziger Straße verhindern

Details im PARLIS OM_137_2021
25.06.2021

Stellungnahme des Magistrats

Corona-Schlangen auf der Leipziger Straße verhindern

Details im PARLIS ST_1282_2021
27.08.2021

Antrag Ortsbeirat

Aufforderung, bei nutzbarer Gehwegbreite unter zwei Meter keine Werbeplakate, Aufsteller und Außengastronomie auf den Gehwegen der Leipziger Straße zu genehmigen

Details im PARLIS OF_151-2_2021
13.09.2021

Anregung Ortsbeirat

Gehwegbreite auf den Gehwegen der Leipziger Straße

Details im PARLIS OM_825_2021
14.01.2022

Stellungnahme des Magistrats

Gehwegbreite auf den Gehwegen der Leipziger Straße

Details im PARLIS ST_107_2022
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 825 entstanden aus Vorlage: OF 151/2 vom 27.08.2021 Betreff: Gehwegbreite auf den Gehwegen der Leipziger Straße Vorgang: OM 137/21 OBR 2; ST 1282/21 Der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass auf der Leipziger Straße die nutzbare Gehwegbreite mehr als zwei Meter beträgt.

Begründung:

Der Ortsbeirat 2 hat sich in der Anregung OM 137 vom 10.05.2021 an den Magistrat mit der Aufforderung gewandt: "Der Magistrat wird gebeten, Pkw-Parkräume auf der Leipziger Straße während der weiteren Coronapandemie mindestens zu den Geschäftszeiten temporär zu sperren. Den auf Einlass wartenden Menschen vor Ladengeschäften insbesondere an den Engstellen der Leipziger Straße ist Raum zu geben, damit diese nicht auf dem schmalen Bürgersteig dicht gedrängt in der Schlange stehen müssen. Parkplätze für behinderte Menschen sollen bestehen bleiben." Daraufhin kam in der Stellungnahme des Magistrats ST 1282 vom 25.06.2021 die Antwort: "Zu Fuß Gehende müssen gemäß § 25 Straßenverkehrs-Ordnung den Gehweg benutzen." Diese lapidare Äußerung lässt erkennen, dass der Magistrat kein Problem darin sieht, den Fußgängern weiterhin das Slalomgehen auf den Fußwegen zuzumuten, für Personen mit Kinderwagen, für Fußgängerinnen und Fußgängern mit Rollator und für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern das gefährliche Ausweichen auf die Fahrbahn als zumutbar zu betrachten. Wenn der Magistrat der Auffassung ist, "zu Fuß Gehende müssen gemäß § 25 Straßenverkehrs-Ordnung den Gehweg benutzen", hat der Magistrat auf der Leipziger Straße auch Sorge dafür zu tragen, dass auf der Leipziger Straße die volle Breite von zwei Metern den Fußgängern ohne Beeinträchtigung zur Verfügung gestellt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.05.2021, OM 137 Stellungnahme des Magistrats vom 25.06.2021, ST 1282 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 107 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1