Gehwegbreite auf den Gehwegen der Leipziger Straße
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat weist darauf hin, dass die Gehwegbreiten in der gesamten Leipziger Straße bereits grundsätzlich zwischen 2,50 und 3,00 Meter betragen. Damit werden die Maße der gängigen Richtlinien eingehalten. Da in der Leipziger Straße viele Personen zu Fuß unterwegs sind, wurde bereits vor der Corona-Pandemie die Restgehwegbreite bei genehmigten Sondernutzungen im Schnitt zwischen 1,70 und 2,00 Metern festgelegt. Im Rahmen der Duldung zur Erweiterung der Außengastronomie ist nun eine Ausweitung der Sommergärten bis zu einer verbleibenden Restgehwebreite von 1,50 Meter zulässig. Die aktuelle Duldung ist noch bis 30.04.2022 gültig. Mit der erneut verlängerten Duldung begegnet der Magistrat den besonderen Herausforderungen für die Gastronomie während der Pandemie. Dabei wurde von der Einrichtung temporärer Haltverbotszonen bislang abgesehen. Der Magistrat geht davon aus, dass diese Maßnahmen letztlich auch dem Fußverkehr zu Gute kommen, da die Aufenthaltsqualität der Leipziger Straße erhalten bleibt. Können Abstände - etwa bei Warteschlangen vor dem Einzelhandel - nicht eingehalten werden, besteht auch im Freien eine Maskenpflicht.