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Derzeit zu wenig Platz für Fußgänger in der Markgrafenstraße

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 2
81 Wochen bis zur Antwort8 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zur Verbesserung der Fußgängersituation in der Markgrafenstraße zu prüfen und umzusetzen. Dies umfasst die Installation von Fahrradbügeln sowie die bauliche Verbreiterung des Gehweges. Ziel ist es, die Sicherheit und den Komfort für Fußgängerinnen und Fußgänger zu erhöhen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, auf Höhe der Hausnummern Markgrafenstraße 3 und 5 im derzeitigen Pkw-Parkraum (längsseitig zum Gehweg) jeweils versetzt im Abstand jeweils zwei Fahrradbügel zu installieren, um - selbstredend - Fahrradfahrern an dieser Stelle eine Abstellmöglichkeit zu bieten und um dem - eigentlich permanenten - an dieser Stelle falschen Querparken von Pkw entgegenzuwirken. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie grundsätzlich auf dem hochfrequentierten Gehweg in der Markgrafenstraße auf der linken Seite in Gehrichtung Falkstraße, der teilweise weniger als 1,5 Meter breit ist (siehe Foto) die Situation für die Fußgängerinnen und Fußgänger verbessert werden kann. Der Ortsbeirat bittet auch um Vorschläge des Magistrats; 2. wie mit milden Mitteln verhindert werden kann, dass die parkenden Autos noch in den Gehweg hineinragen und so den Gehweg noch schmaler machen (siehe Foto). Wie beurteilt der Magistrat das auf dem Foto sichtbare Hineinragen auf den Gehweg?; 3. mit welchen Mitteln eine bauliche Verbreiterung des Gehweges auf mindestens 2,2 Meter in der Markgrafenstraße umsetzbar ist. Wäre Parken von Autos quer zum Gehweg nach einer baulichen Verbreiterung des Gehweges noch denkbar?; 4. wie am Anfang der Markgrafenstraße, an der linken Seite in Gehrichtung Falkstraße, auf der Höhe des "Bockenheimer Früchtekorbes" direkt nach dem Zebrastreifen das sehr regelmäßige, verbotswidrige Halten von Pkw ggf. durch bauliche Maßnahmen effektiv unterbunden werden kann.

Begründung

Der Ortsbeirat dankt zunächst dem Ortsvorsteher, durch dessen richtigen Hinweis, dass auf Höhe der Hausnummern 3 und 5 nur längs zum Gehweg das Pkw-Parken erlaubt ist, Anregungsteil A. ergänzt wurde! Ansonsten: Die Markgrafenstraße liegt in einem dichtbesiedelten Quartier unweit der belebten Leipziger Straße und dient auch als Schulweg und ist dementsprechend von Fußgängerinnen und Fußgängern hoch frequentiert. Der Dachverband Fußverkehr Deutschland, Fuss e. V., empfiehlt eine regelmäßige Gehwegbreite von 2,5 Metern. Aufgrund der lokalen Gegebenheiten im Quartier erscheint eine Gehwegbreite in der Markgrafenstraße von mindestens 2,2 Metern für den Fußverkehr angemessen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. Juni 2021OFOF 80/2Derzeit zu wenig Platz für Fußgänger in der MarkgrafenstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 19. August 2021OFOF 124/2Derzeit zu wenig Platz für Fußgänger in der MarkgrafenstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
  3. 13. September 2021Sie sind hier
    OMOM 813Derzeit zu wenig Platz für Fußgänger in der Markgrafenstraße
    Direktanregung
  4. 31. Januar 2022STST 229Derzeit zu wenig Platz für Fußgänger in der MarkgrafenstraßeStellungnahme
  5. 16. Juni 2022OFOF 420/2Unterbinden des rechtswidrigen Parkens an der Kreuzung Wurmbachstraße/Ecke Am WeingartenOrtsbeiratsantrag · FDP
  6. 16. Juli 2022OFOF 430/2Unterbinden des rechtswidrigen Parkens an der Kreuzung Wurmbachstraße/Am WeingartenOrtsbeiratsantrag · FDP
  7. 12. September 2022OMOM 2737Unterbinden des rechtswidrigen Parkens an der Kreuzung Wurmbachstraße/Am WeingartenDirektanregung
  8. 9. Januar 2023Antwort des Magistrats · nach 81 WochenSTST 43Unterbinden des rechtswidrigen Parkens an der Kreuzung Wurmbachstraße/Am WeingartenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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