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Unterbinden des rechtswidrigen Parkens an der Kreuzung Wurmbachstraße/Am Weingarten

Vorlagentyp: STMagistrat
69 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat plant, das rechtswidrige Parken an der Kreuzung Wurmbachstraße/Am Weingarten zu unterbinden. Dies soll im ersten Halbjahr 2023 umgesetzt werden, wobei eine mögliche Absicherung durch Blumenkübel in Betracht gezogen wird, sofern ein entsprechender Antrag gestellt wird.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Wurmbachstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 13.05.2026.

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Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat entspricht der Anregung und wird diese voraussichtlich im ersten Halbjahr 2023 umsetzen. Sofern der Ortsbeirat eine Absicherung an der T-Kreuzung mit Blumenkübeln im öffentlichen Raum bevorzugt, muss im Vorfeld ein entsprechender Antrag beim Grünflächenamt gestellt und eine Pflegepatenschaft benannt werden. Der Magistrat bittet dazu um Rückmeldung.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. September 2021OMOM 813Derzeit zu wenig Platz für Fußgänger in der MarkgrafenstraßeDirektanregung
  2. 31. Januar 2022STST 229Derzeit zu wenig Platz für Fußgänger in der MarkgrafenstraßeStellungnahme
  3. 16. Juni 2022OFOF 420/2Unterbinden des rechtswidrigen Parkens an der Kreuzung Wurmbachstraße/Ecke Am WeingartenOrtsbeiratsantrag · FDP
  4. 16. Juli 2022OFOF 430/2Unterbinden des rechtswidrigen Parkens an der Kreuzung Wurmbachstraße/Am WeingartenOrtsbeiratsantrag · FDP
  5. 12. September 2022OMOM 2737Unterbinden des rechtswidrigen Parkens an der Kreuzung Wurmbachstraße/Am WeingartenDirektanregung
  6. 9. Januar 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 69 Wochen
    STST 43Unterbinden des rechtswidrigen Parkens an der Kreuzung Wurmbachstraße/Am Weingarten
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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