Unterbinden des rechtswidrigen Parkens an der Kreuzung Wurmbachstraße/Am Weingarten
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Zusammenfassung
Der Magistrat plant, das rechtswidrige Parken an der Kreuzung Wurmbachstraße/Am Weingarten zu unterbinden. Dies soll im ersten Halbjahr 2023 umgesetzt werden, wobei eine mögliche Absicherung durch Blumenkübel in Betracht gezogen wird, sofern ein entsprechender Antrag gestellt wird.
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Neues zu Wurmbachstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat entspricht der Anregung und wird diese voraussichtlich im ersten Halbjahr 2023 umsetzen. Sofern der Ortsbeirat eine Absicherung an der T-Kreuzung mit Blumenkübeln im öffentlichen Raum bevorzugt, muss im Vorfeld ein entsprechender Antrag beim Grünflächenamt gestellt und eine Pflegepatenschaft benannt werden. Der Magistrat bittet dazu um Rückmeldung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. September 2021OMOM 813Derzeit zu wenig Platz für Fußgänger in der MarkgrafenstraßeDirektanregung
- 31. Januar 2022STST 229Derzeit zu wenig Platz für Fußgänger in der MarkgrafenstraßeStellungnahme
- 16. Juni 2022OFOF 420/2Unterbinden des rechtswidrigen Parkens an der Kreuzung Wurmbachstraße/Ecke Am WeingartenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 16. Juli 2022OFOF 430/2Unterbinden des rechtswidrigen Parkens an der Kreuzung Wurmbachstraße/Am WeingartenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 12. September 2022OMOM 2737Unterbinden des rechtswidrigen Parkens an der Kreuzung Wurmbachstraße/Am WeingartenDirektanregung
- 9. Januar 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 69 WochenSTST 43Unterbinden des rechtswidrigen Parkens an der Kreuzung Wurmbachstraße/Am WeingartenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab