Derzeit zu wenig Platz für Fußgänger in der Markgrafenstraße
Stellungnahme des Magistrats
Zu A und B 4: Der Magistrat entspricht der Anregung und wird die angeregten Fahrradbügel gemäß der beigefügten Planskizze im ersten Quartal 2022 aufstellen. Damit wird das Querparken von Fahrzeugen in der Markgrafenstraße und das verbotswidrige Halten in Höhe des Fußgängerüberwegs vor dem "Bockenheimer Früchtekorb" verhindert. Zusätzlich werden zwei Ladezonen eingerichtet (Verkehrszeichen 1026-35 der Straßenverkehrs-Ordnung: "Lieferverkehr frei" mit dem Zusatz "werktags 7 - 20 h"). Zu B 1-3: Die Markgrafenstraße ist auf der linken Seite in Laufrichtung Falkstraße in den Parkbereichen bereits durch Geländer baulich abgesichert. In den Zufahrtsbereichen ist dies nicht möglich. Die Barrierefreiheit ist im Gehwegbereich gegeben. Die derzeitige Parkordnung in der Markgrafenstraße zwischen Leipziger Straße und Wurmbachstraße entspricht der Anregung des Ortsbeirats OM 712/06 (ST 411/07). Um für den Fußverkehr eine Gehwegbreite von mindestens 1,50 Metern zu gewährleisten, wird auf dem Gehweg eine Leitlinie (VZ 295 StVO) markiert. Zudem werden die Parkwinkel von der Fahrbahn auf den Gehweg verlängert. Um die Gehwege generell zu verbreitern, ist in der Markgrafenstraße eine grundlegende konzeptionelle Änderung der Straßenraumaufteilung erforderlich, die aufgrund höher priorisierter Projekte derzeit nicht in Aussicht gestellt werden kann.