Derzeit zu wenig Platz für Fußgänger in der Markgrafenstraße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Magistrat plant, Fahrradbügel in der Markgrafenstraße aufzustellen, um das Querparken zu verhindern und die Sicherheit für Fußgänger zu erhöhen. Zudem werden Ladezonen eingerichtet und die Gehwegbreite durch Markierungen verbessert. Langfristig ist eine grundlegende Änderung der Straßenraumaufteilung erforderlich, die jedoch momentan aufgrund anderer Projekte nicht realisiert werden kann.
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Neues zu Wurmbachstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Zu A und B 4:
Der Magistrat entspricht der Anregung und wird die angeregten Fahrradbügel gemäß der beigefügten Planskizze im ersten Quartal 2022 aufstellen. Damit wird das Querparken von Fahrzeugen in der Markgrafenstraße und das verbotswidrige Halten in Höhe des Fußgängerüberwegs vor dem "Bockenheimer Früchtekorb" verhindert. Zusätzlich werden zwei Ladezonen eingerichtet (Verkehrszeichen 1026-35 der Straßenverkehrs-Ordnung: "Lieferverkehr frei" mit dem Zusatz "werktags 7 - 20 h").
Zu B 1-3:
Die Markgrafenstraße ist auf der linken Seite in Laufrichtung Falkstraße in den Parkbereichen bereits durch Geländer baulich abgesichert. In den Zufahrtsbereichen ist dies nicht möglich. Die Barrierefreiheit ist im Gehwegbereich gegeben.
Die derzeitige Parkordnung in der Markgrafenstraße zwischen Leipziger Straße und Wurmbachstraße entspricht der Anregung des Ortsbeirats OM 712/06 (ST 411/07). Um für den Fußverkehr eine Gehwegbreite von mindestens 1,50 Metern zu gewährleisten, wird auf dem Gehweg eine Leitlinie (VZ 295 StVO) markiert. Zudem werden die Parkwinkel von der Fahrbahn auf den Gehweg verlängert.
Um die Gehwege generell zu verbreitern, ist in der Markgrafenstraße eine grundlegende konzeptionelle Änderung der Straßenraumaufteilung erforderlich, die aufgrund höher priorisierter Projekte derzeit nicht in Aussicht gestellt werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Juni 2021OFOF 80/2Derzeit zu wenig Platz für Fußgänger in der MarkgrafenstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 19. August 2021OFOF 124/2Derzeit zu wenig Platz für Fußgänger in der MarkgrafenstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 13. September 2021OMOM 813Derzeit zu wenig Platz für Fußgänger in der MarkgrafenstraßeDirektanregung
- 31. Januar 2022Sie sind hierSTST 229Derzeit zu wenig Platz für Fußgänger in der MarkgrafenstraßeStellungnahme
- 16. Juni 2022OFOF 420/2Unterbinden des rechtswidrigen Parkens an der Kreuzung Wurmbachstraße/Ecke Am WeingartenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 16. Juli 2022OFOF 430/2Unterbinden des rechtswidrigen Parkens an der Kreuzung Wurmbachstraße/Am WeingartenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 12. September 2022OMOM 2737Unterbinden des rechtswidrigen Parkens an der Kreuzung Wurmbachstraße/Am WeingartenDirektanregung
- 9. Januar 2023Antwort des Magistrats · nach 81 WochenSTST 43Unterbinden des rechtswidrigen Parkens an der Kreuzung Wurmbachstraße/Am WeingartenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab