Unterbinden des rechtswidrigen Parkens an der Kreuzung Wurmbachstraße/Am Weingarten
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um das rechtswidrige Parken an der Kreuzung Wurmbachstraße/Am Weingarten zu unterbinden. Dies soll durch die Installation von Fahrradbügeln und Blumenkübeln geschehen, um die Sicherheit für Fußgänger, insbesondere Kinder, zu gewährleisten.
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Neues zu Wurmbachstraße per E-MailAnregung
Der Magistrat wird aufgefordert, durch Aufstellen von Fahrradbügeln und, soweit möglich, Blumenkübel oder alternativ Pollern, das rechtswidrige Parken an der T-Kreuzung Am Weingarten/Wurmbachstraße zu unterbinden und durch zusätzliche Fahrradbügel/Blumenkübel in der Straße Am Weingarten die Querungsmöglichkeit der Straße zu sichern. Um zugleich den nördlichen Bürgersteig der Wurmbachstraße von geparkten Fahrrädern zu entlasten, sind dort weitere Fahrradbügel zu installieren. Auf die Einsehbarkeit des Kreuzungsbereiches für Kinder und Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer ist dabei zu achten.
Begründung
Leider wird die Kreuzung immer wieder zugeparkt, sodass Fußgänger die Wurmbachstraße geradeaus nicht queren können, um die Straße Am Weingarten weiter geradeaus zu laufen bzw. die Straße Am Weingarten zu queren. Die Einfahrt zum Kinderhaus Am Weingarten 16 wird zwar nicht von Autofahrern, jedoch durch Radfahrer genutzt, diese sollte befahrbar gehalten werden. Seitens des Kinderhauses und der Buchhandlung "Eselsohr" wurde das Vorhaben mit Hinweis auf häufiges Queren durch Kinder ausdrücklich begrüßt. Auch die Inhaber des Restaurants "Ponte" berichteten, bereits das Ordnungsamt gerufen zu haben, wenn die Kreuzung nicht mehr passierbar war. An der nördlichen Straßenseite der Wurmbachstraße ist es häufig sehr eng, da Fahrräder auf dem, wegen des Schrägparkens ohnehin schon sehr schmalen Bürgersteig, am sogenannten Drängelgitter angeschlossen werden. An der Wurmbachstraße sind an geeigneter Stelle Fahrradbügel aufzustellen. Ein Mitglied des Ortsbeirates ist mit Anwohnern in Kontakt getreten, es bestünde Bereitschaft, die Patenschaft für Pflanzkübel zu übernehmen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Juni 2021OFOF 80/2Derzeit zu wenig Platz für Fußgänger in der MarkgrafenstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 19. August 2021OFOF 124/2Derzeit zu wenig Platz für Fußgänger in der MarkgrafenstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 13. September 2021OMOM 813Derzeit zu wenig Platz für Fußgänger in der MarkgrafenstraßeDirektanregung
- 31. Januar 2022STST 229Derzeit zu wenig Platz für Fußgänger in der MarkgrafenstraßeStellungnahme
- 16. Juni 2022OFOF 420/2Unterbinden des rechtswidrigen Parkens an der Kreuzung Wurmbachstraße/Ecke Am WeingartenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 16. Juli 2022OFOF 430/2Unterbinden des rechtswidrigen Parkens an der Kreuzung Wurmbachstraße/Am WeingartenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 12. September 2022Sie sind hierOMOM 2737Unterbinden des rechtswidrigen Parkens an der Kreuzung Wurmbachstraße/Am WeingartenDirektanregung
- 9. Januar 2023Antwort des Magistrats · nach 81 WochenSTST 43Unterbinden des rechtswidrigen Parkens an der Kreuzung Wurmbachstraße/Am WeingartenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats