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Meine Nachbarschaft: Martin-Luther-Straße

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat )

Hundeauslauffläche an der Rothschildallee

03.02.2022 · Aktualisiert: 13.05.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2022, OF 209/3 Betreff: Hundeauslauffläche an der Rothschildallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird dazu aufgefordert zu prüfen und zu berichten, ob die Einrichtung einer Hundeauslauffläche auf dem Grünstreifen an der Rothschildallee möglich ist. Begründung: Durch den Ortstermin an der Oberen Günthersburgallee ist ersichtlich geworden, dass die Hundehalterinnen und -halter, die in der Nähe wohnen, einen angemessenen Platz für ihre Vierbeiner brauchen. Die Grünflächen der Günthersburgallee sind dazu nicht geeignet (auf Wunsch von Bürgern und Ortsbeirat sollen wieder Blumen gepflanzt werden). Der nächste geeignete Ort dafür könnte der Grünstreifen auf der Rothschildallee sein. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2022, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 209/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 209/3 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP und Volt (= Annahme)

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Fitnessgeräte für das Nordend

01.02.2022 · Aktualisiert: 16.05.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2022, OF 220/3 Betreff: Fitnessgeräte für das Nordend Der Wunsch nach Bewegungs- und Fitnesstrainingsmöglichkeiten an der frischen Luft im öffentlichen Raum nimmt nicht nur seit Corona stetig zu. Gerade auch in den Altersgruppen der jungen und der älteren Erwachsenen ist die Nachfrage hoch. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 beschießen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob in den Grünstreifen auf der Rotlintstraße im Bereich der Grünflächen Rotlintstraße/Hallgartenstraße in der Klettenbergstraße in der Eysseneckstraße Fitnessgeräte und/oder installiert werden können. Dabei sollten auch seniorengerechte Angebote geschaffen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2022, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage OF 220/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 220/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 3 am 05.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2106 2022 Die Vorlage OF 220/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der Wortlaut "installiert werden können" um den Wortlaut "und zu welchen Kosten" ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Errichtung von Fahrradbügeln an der Kreuzung Wetteraustraße/Hallgartenstraße

31.01.2022 · Aktualisiert: 01.03.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2022, OF 217/3 Betreff: Errichtung von Fahrradbügeln an der Kreuzung Wetteraustraße/Hallgartenstraße Der Magistrat wird gebeten, Fahrradbügel für Lastenräder an der Kreuzung Wetteraustraße / Hallgartenstraße - an der Ostseite zum Günthersburgpark hin - zum Schutz des Fußverkehrs zu errichten. Zusätzlich sollen Markierungen auf der Straße die Stellflächen von Kraftfahrzeugen von den Stellflächen für Lastenräder abgrenzen. Begründung: Die Wetteraustraße macht an dem Punkt, an dem die Hallgartenstraße kreuzt, einen Bogen. Nördlich sowie südlich der Kreuzung gibt es jeweils einen Fußgängerüberweg, welche von den Besucher*innen des Günthersburgparks genutzt werden. Zwischen diesen Fußgängerüberwegen parken an der Ostseite der Kreuzung Kraftfahrzeuge. Durch den geschwungenen Verlauf der Straße in Kombination mit den parkenden Kraftfahrzeugen auf eben dieser Seite, wird für den rollenden Verkehr entlang der Wetteraustraße, die Sichtachse auf die Fußgängerüberwege verdeckt. Es besteht die Gefahr, dass querender Fußverkehr übersehen wird. Da der Park sehr gerne von Familien benutzt wird, ist hier insbesondere der Schutz von Kindern zu berücksichtigen, die durch plötzliches Queren der Straße durch die parkenden Fahrzeuge verdeckt wären. Um die Sichtachse freizuhalten, sollen die aktuell genutzten Stellflächen für Kraftfahrzeuge um 2 reduziert werden (jeweils am nördlichen und südlichen Ende des Bereichs). Eine entsprechende Markierung, die die Stellflächen für Kraftfahrzeuge und Lastenräder klar trennt, soll auf der Straße aufgetragen werden. Die Fahrradbügel sollen explizit für Lastenräder ausgelegt werden, da bereits ein hohes Angebot für Fahrräder rund um den Standort vorhanden ist. Eine Lösung, die eine reine Straßenmarkierung - ohne Hindernisse - vorsieht, wird erfahrungsgemäß trotzdem zugeparkt und wird daher wenig zur Lösung des Problems beitragen. Eine Einrichtung von Hindernissen in Form von Fahrradbügeln ist Pollern vorzuziehen, da Poller keinen weiteren Nutzen mit sich bringen. Der betroffene Bereich ist in rot umrandet. Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt: https://geoportal.frankfurt.de/ Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2022, TO I, TOP 45 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1763 2022 Die Vorlage OF 217/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Aufwertung der oberen Günthersburgallee

21.01.2022 · Aktualisiert: 31.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.01.2022, OF 194/3 Betreff: Aufwertung der oberen Günthersburgallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird dazu aufgefordert, folgende Maßnahmen zu ergreifen, um den Zustand der Grünanlage der oberen Günthersburgallee aufzuwerten: 1. Sanierung der Rasenflächen (z.B. Einsäen einer Blumenwiese) einschließlich der bestehenden seitlichen Heckeneinfassungen und Kenntlichmachung als denkmalgeschützte Grünanlage durch Aufstellen von Hinweisschildern (Kulturdenkmal). 2. Wiederherstellung der nördlichen und südlichen Einfassungen der beiden Rasenflächen durch Wiederherstellung der Blumenrabatte und Anlegen einer (Teil-)Hecke entsprechend der seitlichen Heckeneinfassung. 3. Anlage weiterer Blumenrabatte auf der großen, befestigten Freifläche im südlichen Teil der Grünanlage. 4. Wiederaufstellung von ausreichend Sitzbänken vor den Öffnungen an den Schmalseiten der Heckeneinfassungen sowie zweier Sitzbänke vor dem Trampelpfad über die ehemalige Brunnenschale, jeweils einschließlich krähensicherer Abfallbehältnisse (analog derer im Günthersburgpark). Bei der Umsetzung soll eine Prüfung durch den Denkmalschutz erfolgen. Nach erfolgter Planung vor der Umsetzung bittet der Ortsbeirat um schriftliche öffentliche Bekanntgabe. Weiterhin soll der Magistrat prüfen und berichten, ob die Wiederherstellung des nördlichen Springbrunnens unter Verwendung von Bürgerspenden, Denkmalzuschüssen sowie Sponsoren möglich ist. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 06.01.2022, OF 177/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1473 2022 1. Die Vorlage OF 177/3 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 194/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff das Wort "Aufwertung" durch das Wort "Instandsetzung" ersetzt wird sowie im Antragstenor der erste Satz wie folgt lautet: "Der Magistrat wird dazu aufgefordert, folgende Maßnahmen zum Zustand der Grünanlage entlang der oberen Günthersburgallee zu ergreifen:". Abstimmung: zu 1. GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme) zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigung und Verkehrssicherheit

21.01.2022 · Aktualisiert: 22.08.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1474 entstanden aus Vorlage: OF 181/3 vom 05.01.2022 Betreff: Verkehrsberuhigung und Verkehrssicherheit In einigen Straßen im Nordend ist die Fahrbahnbreite so gering, dass Zweirichtungsverkehr kaum möglich ist, dies führt immer wieder zu gefährlichen Situationen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob folgende Verkehrsführungsänderungen im Sinne einer Verbesserung der Verkehrssicherheit und auch der Verkehrsreduzierung möglich sind: 1. Einbahnstraßenregelung auf der Burgstraße zwischen Bornheimer Landstraße und Martin-Luther-Platz in südöstlicher Richtung (Einfahrt nur noch aus der Bornheimer Landstraße möglich); 2. Einbahnstraßenregelung auf der Wetteraustraße zwischen Hartmann-Ibach-Straße und Hallgartenstraße in südöstlicher Richtung (Einfahrt nur noch aus der Hartmann-Ibach-Straße möglich). Begründung: Bei beiden Verkehrsführungsänderungen sind keine nennenswerten Verkehrsverlagerungen in die Nachbarstraßen zu erwarten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 14.03.2022, OF 252/3 Anregung an den Magistrat vom 28.03.2022, OM 1949 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1119 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Instandsetzung der oberen Günthersburgallee

21.01.2022 · Aktualisiert: 10.05.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1473 entstanden aus Vorlage: OF 194/3 vom 21.01.2022 Betreff: Instandsetzung der oberen Günthersburgallee Der Magistrat wird dazu aufgefordert, folgende Maßnahmen zum Zustand der Grünanlage entlang der oberen Günthersburgallee zu ergreifen: 1. Sanierung der Rasenflächen (z. B. Einsäen einer Blumenwiese) einschließlich der bestehenden seitlichen Heckeneinfassungen und Kenntlichmachung als denkmalgeschützte Grünanlage durch Aufstellen von Hinweisschildern (Kulturdenkmal); 2. Wiederherstellung der nördlichen und südlichen Einfassungen der beiden Rasenflächen durch Wiederherstellung der Blumenrabatte und Anlegen einer (Teil-) Hecke entsprechend der seitlichen Heckeneinfassung; 3. Anlage weiterer Blumenrabatte auf der großen, befestigten Freifläche im südlichen Teil der Grünanlage; 4. Wiederaufstellung von ausreichend Sitzbänken vor den Öffnungen an den Schmalseiten der Heckeneinfassungen sowie zweier Sitzbänke vor dem Trampelpfad über die ehemalige Brunnenschale, jeweils einschließlich krähensicherer Abfallbehältnisse (analog derer im Günthersburgpark). Bei der Umsetzung soll eine Prüfung durch den Denkmalschutz erfolgen. Nach erfolgter Planung vor der Umsetzung bittet der Ortsbeirat um schriftliche öffentliche Bekanntgabe. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Wiederherstellung des nördlichen Springbrunnens unter Verwendung von Bürgerspenden, Denkmalzuschüssen sowie Sponsoren möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2022, ST 1054 Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2268 Antrag vom 09.03.2023, OF 485/3 Antrag vom 09.03.2023, OF 486/3 Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3803 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Vorerst keine weitere Umgestaltung der oberen Günthersburgallee

06.01.2022 · Aktualisiert: 31.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2022, OF 177/3 Betreff: Vorerst keine weitere Umgestaltung der oberen Günthersburgallee Vorgang: OM 569/21 OBR 3, ST 1937/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, die Punkte 2 und 6 aus der vom Ortsbeirat 3 beschlossenen Vorlage OM 569 vom 8. Juli 2021 vorerst nicht umzusetzen. Begründung: Sowohl Ortsbeirat als auch Anwohnerschaft sehen einen großen Bedarf, die obere Günthersburgallee aufzuwerten. Jedoch gehen die Vorstellungen über die geeigneten Maßnahmen in Teilen auseinander. Insbesondere die geplante Aufstellung von Fitnessgeräten und Spielelementen werden von den Anwohnern kritisch gesehen - auch unter dem Gesichtspunkt des Denkmalschutzes, denn das gesamte Ensemble obere Günthersburgallee ist ein Kulturdenkmal. Ein gemeinsamer Ortstermin soll die Vorstellungen von Ortsbeirat und Interessengemeinschaft zueinanderbringen. Bis hieraus Ideen für die Aufwertung der oberen Günthersburgallee entstanden sind, wird der Magistrat gebeten, vorerst keine weiteren Veränderungen an der oberen Günthersburgallee vorzunehmen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.01.2022, OF 194/3 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 569 Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1937 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1473 2022 1. Die Vorlage OF 177/3 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 194/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff das Wort "Aufwertung" durch das Wort "Instandsetzung" ersetzt wird sowie im Antragstenor der erste Satz wie folgt lautet: "Der Magistrat wird dazu aufgefordert, folgende Maßnahmen zum Zustand der Grünanlage entlang der oberen Günthersburgallee zu ergreifen:". Abstimmung: zu 1. GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme) zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Wohnungsleerstand Burgstraße 56 und Berger Straße 6 bis 8

06.01.2022 · Aktualisiert: 31.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2022, OF 191/3 Betreff: Wohnungsleerstand Burgstraße 56 und Berger Straße 6 bis 8 Vorgang: V 1653/20 OBR 3; ST 1815/20; V 1878/20 OBR 3; ST 889/21 In der Stellungnahme St 1815 vom 12. 10. 2020 steht zu lesen, dass der Magistrat "Hinweisen zu leerstehenden Wohnungen bzw. Wohngebäuden" nachgeht, was sehr zu begrüßen ist. Bedauerlicherweise hat der Magistrat aber bis heute dem Ortsbeirat keine Auskunft darüber erteilt, welche Schritte er im Einzelnen unternimmt, wenn er diesen Hinweisen nachgeht (siehe Antrag vom 12. 11. 2020). Dies vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat nunmehr erneut um Auskunft darüber, welche Konsequenzen er im Einzelnen aus seinen Kenntnissen um besagten Wohnungs- bzw. Wohngebäudeleerstand zieht. (Bezüglich des Leerstand u. a. die Burgstraße 56 - sowie die Bergerstraße 6-8 - betreffend, hat der Ortsbeirat schließlich schon des Öfteren auf diesen Leerstand hingewiesen.) Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.05.2020, V 1653 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1815 Auskunftsersuchen vom 30.11.2020, V 1878 Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 889 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 41 Beschluss: Auskunftsersuchen V 295 2022 Die Vorlage OF 191/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung)

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Verkehrsberuhigung und Verkehrssicherheit

05.01.2022 · Aktualisiert: 31.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2022, OF 181/3 Betreff: Verkehrsberuhigung und Verkehrssicherheit In einigen Straßen im Nordend ist die Fahrbahnbreite so gering, dass Zwei-Richtungsverkehr kaum möglich ist, dies führt immer wieder zu gefährlichen Situationen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob folgende Verkehrsführungsänderungen im Sinne einer Verbesserung der Verkehrssicherheit und auch der Verkehrsreduzierung möglich sind: a) Einbahnstraßenregelung auf der Burgstraße zwischen Bornheimer Landstraße und Martin-Luther-Platz in süd-östlicher Richtung (Einfahrt nur noch aus der Bornheimer Landstraße möglich) b) Einbahnstraßenregelung auf der Wetteraustraße zwischen Hartmann-Ibach-Straße und Hallgartenstraße in süd-östlicher Richtung (Einfahrt nur noch aus der Hartmann-Ibach-Straße möglich) Begründung: Bei beiden Verkehrsführungsänderungen sind keine nennenswerten Verkehrsverlagerungen in die Nachbarstraßen zu erwarten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1474 2022 Die Vorlage OF 181/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen SPD (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Erhalt und Pflege von Kulturdenkmälern in Frankfurt

03.01.2022 · Aktualisiert: 31.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2022, OF 176/3 Betreff: Erhalt und Pflege von Kulturdenkmälern in Frankfurt Der Denkmalsschutz ist in der Hess. Verfassung in Artikel 62 verankert. Gemäß Wikipedia werden in der Günthersburgallee 36 Gebäude, die Grünanlage der oberen Günthersburgallee und der gesamte Günthersburgpark als Kulturdenkmal ausgewiesen. Den privaten Hauseigentümer obliegt die Verpflichtung ihre Gebäude entsprechend instand zu halten und bei allen Maßnahmen baulicher Art den Denkmalschutz zu berücksichtigen. Diese Verpflichtung müsste folglich auch der Stadt als Eigentümer der oberen Günthersburgallee und des Günthersburgparks obliegen. Das Land Hessen fördert jährlich mit 8 Mio EUR den "Substanzerhalt" und die "Wiederherstellung teilzerstörter Kulturdenkmäler". Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, a) Wurden in den letzten Jahren Anträge für Mittel aus dem Etat des Landes Hessen für den Erhalt und die Wiederherstellung der Kulturdenkmäler obere Günthersburgallee und Günthersburgpark gestellt? b) Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? c) Wurde mit der unteren Denkmalbehörde in Frankfurt bereits Kontakt aufgenommen, um auszuloten, ob Mittel für die Wiederherstellung des denkmalsgeschützten Ensembles der Grünfläche in der oberen Günthersburgallee beantragt werden können? Wurde hierbei auch der früher vorhandene Brunnen angesprochen von dem noch das Steinbecken vorhanden ist und das derzeit mit Rosen bepflanzt ist? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, wann erfolgt die Anfrage? Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 293 2022 Die Vorlage OF 176/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.

Parteien: CDU, FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel an Kreuzungsbereichen

02.12.2021 · Aktualisiert: 15.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1287 entstanden aus Vorlage: OF 150/3 vom 15.11.2021 Betreff: Fahrradbügel an Kreuzungsbereichen Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Kreuzungen und Fußgängerüberwegen Fahrradbügel zu installieren, um die freie Sicht auf potenzielle Gefahrenstellen sicherzustellen und die Fläche, anstatt durch Poller und Markierungen, sinnstiftend zu nutzen: 1. Kreuzung Elkenbachstraße/Ecke Herbartstraße; 2. Kreuzung Elkenbachstraße/Ecke Herderstraße; 3. Kreuzung Elkenbachstraße/Ecke Baumweg; 4. Kreuzung Elkenbachstraße/Ecke Mauerweg; 5. Burgstraße (Einmündung zwischen den Hausnummern 11 und 15); 6. Kreuzung Günthersburgallee/Ecke Vogelsbergstraße (Sperrfläche vor Hausnummer 28); 7. Kreuzung Schwarzburgstraße/Ecke Spohrstraße; 8. Kreuzung Schwarzburgstraße/Ecke Humboldtstraße; 9. Kreuzung Holzhausenstraße/Ecke Humboldtstraße; 10. Kreuzung Keplerstraße/Ecke Humboldtstraße. Vor der Umsetzung sind die Pläne dem Ortsbeirat zur Kenntnis zu geben. Begründung: Indem Kreuzungsbereiche und Fußgängerüberwege zugeparkt werden bzw. die erforderlichen Abstände um diese Gefahrenstellen nicht eingehalten werden, wird die Sicherheit vom Fuß- und Radverkehr gefährdet. Insbesondere auf Schulwegen und rund um Orte, wo sich vermehrt Familien mit Kindern aufhalten, muss dafür gesorgt werden, dass ein solches Gefährdungspotenzial vermieden wird. Eventuell vorhandene Poller halten die Flächen zwar frei, jedoch verbleiben diese Flächen ungenutzt. Fahrradbügel verhindern hier nicht nur ein Zuparken der genannten Gefahrenbereiche, sondern geben der freizuhaltenden Fläche einen Nutzen, indem sie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer eine geordnete Fläche zum Abstellen ihrer Fahrräder bieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 813 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2365 Antrag vom 12.12.2022, OF 446/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat )

Verkehrssituation in der Günthersburgallee - Bitte um Ortstermin

18.11.2021 · Aktualisiert: 09.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2021, OF 147/3 Betreff: Verkehrssituation in der Günthersburgallee - Bitte um Ortstermin Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin vereinbart einen Ortstermin, um die Verkehrssituation an der unteren Günthersburgallee (verkehrsberuhigter Bereich am Friedberger Platz) zusammen mit dem Magistrat und Vertretern der Nachbarschaft zu analysieren und mögliche Lösungen für ein erhöhtes Verkehrsaufkommen zu erarbeiten. Begründung: Bewohner der unteren Günthersburgallee haben den Ortsbeirat darauf aufmerksam gemacht, dass sich durch die Verkehrsänderung der Friedberger Landstraße zur einspurigen Straße der Autoverkehr in der verkehrsberuhigten Günthersburgallee deutlich erhöht hat. Da sich an diesem Ort ein Spielplatz, eine Kita und ein Kinderladen befinden, ist zu prüfen, welche Vorkehrungen getroffen werden können, damit die Sicherheit der Kinder weiterhin gewährleistet ist. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 147/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Fahrradbügel an Kreuzungsbereichen

15.11.2021 · Aktualisiert: 09.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 150/3 Betreff: Fahrradbügel an Kreuzungsbereichen Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Kreuzungen und Fußgängerüberwegen Fahrradbügel zu installieren, um die freie Sicht auf potenzielle Gefahrenstellen sicherzustellen und die Fläche, anstatt durch Poller und Markierungen, sinnstiftend zu nutzen: 1. Kreuzung Elkenbachstraße / Herbartstraße 2. Kreuzung Elkenbachstraße / Herderstraße 3. Kreuzung Elkenbachstraße / Baumweg 4. Kreuzung Elkenbachstraße / Mauerweg 5. Burgstraße (Einmündung zwischen den Hausnummern 11 und 15) 6. Kreuzung Günthersburgallee / Vogelsbergstraße (Sperrfläche vor Hausnummer 28) 7. Kreuzung Schwarzburgstr. / Spohrstraße 8. Kreuzung Schwarzburgstraße / Humboldtstraße 9. Kreuzung Holzhausenstraße / Humboldtstraße 10. Kreuzung Keplerstraße / Humboldtstraße Begründung: Indem Kreuzungsbereiche und Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) zugeparkt werden bzw. die erforderlichen Abstände um diese Gefahrenstellen nicht eingehalten werden, wird die Sicherheit von Fuß- und Radverkehr gefährdet. Insbesondere auf Schulwegen und rund um Orte, wo sich vermehrt Familien mit Kindern aufhalten, muss dafür gesorgt werden, dass ein solches Gefährdungspotenzial vermieden wird. Eventuell vorhandene Poller, halten die Flächen zwar frei, jedoch verbleiben diese Flächen ungenutzt. Fahrradbügel verhindern hier nicht nur ein Zuparken der genannten Gefahrenbereiche, sondern geben der freizuhaltenden Fläche einen Nutzen, indem sie Fahrradfahrer*innen eine geordnete Fläche zum Abstellen ihrer Räder bieten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1287 2021 Die Vorlage OF 150/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um folgenden Satz ergänzt wird: "Vor der Umsetzung sind die Pläne dem Ortsbeirat zur Kenntnis zu geben." Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Parken an der Günthersburgallee entlang des Friedberger Platzes verhindern

11.11.2021 · Aktualisiert: 31.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2021, OF 146/3 Betreff: Parken an der Günthersburgallee entlang des Friedberger Platzes verhindern Das verbotswidrige Parken an der Günthersburgallee entlang des Friedberger Platzes beschäftigt den Ortsbeirat 3 in der Vergangenheit schon häufiger. Leider hat sich an der Situation nach wie vor nichts geändert. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 beschließen, der Magistrat wird gebeten Maßnahmen umzusetzen, die das Parken an der Günthersburgallee entlang des Friedberger Platzes im Bereich des dortigen Spielplatzes wirksam unterbinden. Folgende Maßnahmen sind zu prüfen: - Verstärkte Kontrollen - Fahrradständer anstatt Poller (mit Ausnahme der nötigen Einfahrt für die Wochenmarktbeschicker) im Bereich zw. Spielplatz und Bornheimer Landstraße - im Bereich des U-Turns wird entlang des Zauns zum Spielplatz ein schmaler Pflanzstreifen mit Büschen angelegt, der das Parken verhindert und gleichzeitig die Aufenthaltsqualität auf dem Spielplatz verbessert Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 146/3 wird zurückgestellt, bis ein Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 146/3 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausweichquartier für das KiZ 126

04.11.2021 · Aktualisiert: 15.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1044 entstanden aus Vorlage: OF 133/3 vom 01.11.2021 Betreff: Ausweichquartier für das KiZ 126 Vorgang: NR 104/21 Der Magistrat wird gebeten, die bisher durch die Merianschule genutzte Containeranlage zumindest teilweise dem KiZ 126 als Ausweichquartier für die Dauer der Brandschutzsanierung der bisherigen Räume für das Jahr 2022 zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich kann während dieser Zeit die KT 4 (Burgstraße) weiterhin in den Containern untergebracht werden, bis ein Standort für diese gefunden ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 01.09.2021, NR 104 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2384 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 3 am 05.05.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 3 am 02.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 4

OF (Antrag Ortsbeirat )

Ausweichquartier für das KiZ 126

01.11.2021 · Aktualisiert: 15.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.11.2021, OF 133/3 Betreff: Ausweichquartier für das KiZ 126 Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten die bisher durch die Merianschule genutzte Containeranlage zumindest teilweise dem KIZ 126 als Ausweichquartier für die Dauer der Brandschutzsanierung der bisherigen Räume für das Jahr 2022 zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig sollte geprüft werden, ob eventuell bereits erste Abbruchmaßnahmen auf dem Gelände des ehemaligen Betriebshofes stattfinden können, da die Einrichtung sicherlich nicht das gesamte Gelände benötigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 01.09.2021, NR 104 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 3 am 04.11.2021, TO I, TOP 52 Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte und sofortige Abstimmung der Vorlage OF 133/3. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1044 2021 1. Die Vorlage NR 104 dient zur Kenntnis. 2. a) Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 133/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Absatz im Antragstenor gestrichen und der Antragstenor um folgenden Satz ergänzt wird: "Zusätzlich kann während dieser Zeit die KT 4 (Burgstraße) weiterhin in den Containern untergebracht werden, bis ein Standort für diese gefunden ist." Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. zu a) CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu b) CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Sanierungsstau, fehlende Reinigung und Pflege auf den Spielplätzen im Nordend?

03.10.2021 · Aktualisiert: 09.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.10.2021, OF 118/3 Betreff: Sanierungsstau, fehlende Reinigung und Pflege auf den Spielplätzen im Nordend? In letzter Zeit häufen sich Meldungen über abgebaute Spielgeräte auf Spielplätzen auch im Nordend. Letztes Beispiel war der Günthersburgspielplatz. Offensichtlich fehlt im Grünflächenamt das Geld für solche notwendigen Erneuerungsmaßnahmen. Der Ruf nach der Finanzierung aus dem Ortsbeiratsbudget wird zur Regel. Das ist allerdings nicht der Sinn des Budgets und dafür natürlich auch nicht ausreichend. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 - Nordend beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten, a) Auf welchen Spielplätzen im Nordend fehlen Spielgeräte oder müssen in absehbarer Zeit ersetzt werden? b) Wann werden die seit Jahren geplanten Erneuerungsmaßnahmen auf dem Merianspielplatz und die Anfang des Jahres besprochenen Erneuerungsmaßnahmen auf dem Spielplatz in der Günthersburgallee und im Bereich der oberen Günthersburgallee umgesetzt? c) Wie wird die Unterhaltung der Spielplätze im Grünflächenamt geplant? Werden in die laufenden Unterhaltungskosten auch Rückstellungen für erforderliche Ersatzbeschaffungen im Rahmen der normalen Nutzungsdauer von Spielgeräten und für unvorhersehbare Schäden gebildet? Werden Grundsanierungen für alle Spielplätze eingeplant? d) Wie erfolgt die Reinigung der Spielplätze? Wer überwacht die Ausführung der Reinigung? e) Was wurde bzgl. der bekannt gewordenen nicht ausgeführten Reinigung auf dem Merianspielplatz und der oberen Günthersburgallee unternommen? f) Wann werden endlich auf allen Spielplätzen und Grünflächen krähensichere Mülleimer aufgestellt? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 3 am 04.11.2021, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 118/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 263 2021 Die Vorlage OF 118/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Glascontainer in der Günthersburgallee versetzen

09.09.2021 · Aktualisiert: 21.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2021, OM 729 entstanden aus Vorlage: OF 103/3 vom 24.08.2021 Betreff: Glascontainer in der Günthersburgallee versetzen Der Magistrat wird gebeten, die Glascontainer in der Günthersburgalle auf Höhe der Rothschildallee so zu versetzen, dass sie nicht mehr auf dem Zebrastreifen stehen. Begründung: Im Rahmen der Bauarbeiten in diesem Bereich wurden die Glascontainer auf den Zebrastreifen versetzt. Nach Abschluss der Bauarbeiten sollten sie wieder auf den vorherigen Standort versetzt werden, da momentan der Zebrastreifen nur sehr eingeschränkt benutzbar ist. Die Überquerung von Personen mit Kinderwagen als auch mit dem Rollstuhl wird durch die beengten Verhältnisse sehr schwierig (siehe Foto). Der Magistrat möge auf die FES einwirken, um diesen Missstand zu beenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 58 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 5

OF (Antrag Ortsbeirat )

Schilda in Bornheim & Aufforderung zur Rentnerjagd?

27.08.2021 · Aktualisiert: 23.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 65/4 Betreff: Schilda in Bornheim & Aufforderung zur Rentnerjagd? Foto: privat Am Dienstag den 27. Juli 2021 wurden die Bornheimer & Bornheimerinnen, sowie die Markthändler & Markthändlerinnen mit dem abgebildeten Verkehrs- bzw. Hinweisschild überraschenderweise zwangsbeglückt. Weder der zuständige Ortsbeirat 4 (Bornheim / Ostend), noch die Markthändlervereinigung wurden im Vorfeld über die Aufstellung informiert. Dumm nur, an dieser Stelle stehen mittwochs und samstags zwei Stände des bereits im letzten Jahrhundert eröffneten Wochenmarktes. Auf den Hinweisschildern können nun die Fahrtrichtungen für Fahrradfahrer & Fahrradfahrerinnen in verschiedene Frankfurter Stadtteile und nach Offenbach mit Entfernungen in Kilometer abgelesen werden. Was für den schlichten bzw. die schlichte Zweiradfahrer/Zweiradfahrerin als Aufforderung zur Nutzung des verkehrsberuhigten Marktplatzes rund um das Uhrtürmchen und den "Bernemer Halblangebrunnen" angesehen werden kann. Ebenso dumm für bewegungseingeschränkte und weniger reaktionsschnelle Rentnerinnen & Rentner, die traditionell ein besonderes enges Verhältnis zu Zweiradfahrern & Zweiradfahrerinnen in Fußgängerzonen oder teilberuhigten Fußgängerzonen besitzen Deshalb wird der Magistrat um Auskunft gebeten: 1. Wer ist für diese verkehrstechnische Meisterleistung der Standortwahl verantwortlich? 2. Waren die Aufsteller / Aufstellerinnen Frankfurt kundig und mit der Information vertraut, dass hier zweimal wöchentlich einer der schönsten Wochenmärkte stattfindet oder kommen sie täglich im Blindflug aus dem Umland nach Frankfurt? 3. Hielt man/frau es für unnötig im Vorfeld der Aufstellung den Ortsbeirat und die Markthändlervereinigung zu informieren oder wurde dies als zu schwierig erachtet? 4. Ist nicht als spezieller Fahrradweg die nahe Burgstraße ausgewiesen oder macht es den Planern & Planerinnen große Freude die für den Autoverkehr einspurige Berger Straße mit mehr Fahrradfahren & Fahrradfahrerinnen zu beleben und damit ein höheres Gefährdungspotential für alle Verkehrsteilnehmer herbeizuführen? 5. Gibt es im Magistrat, sowie in den Amtsstuben der einzelnen beteiligten Ämter und den ausführenden Praktikern & Praktikerinnen vor Ort irgendeinen Menschen (männlich, weiblich, queer) der den in einfachem Deutsch formulierten Satz formuliert: "Dumm gelaufen!"? 6. Wenn ja, wäre dies ein geeigneter Vorschlag für den nächsten Stadtteilpreis? Antragsteller: dFfm Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 4 am 14.09.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 65/4 wurde zurückgezogen.

Partei: dFfm

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Ortstermin zur neu gestalteten Haltestelle auf dem Alleenring/der Günthersburgallee

25.08.2021 · Aktualisiert: 22.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2021, OF 98/3 Betreff: Ortstermin zur neu gestalteten Haltestelle auf dem Alleenring/der Günthersburgallee Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, die Ortsvorsteherin wird gebeten einen Ortstermin zur neugestalteten Haltestelle auf dem Alleenring Höhe Günthersburgallee mit den zuständigen Ämtern zu vereinbaren. Begründung: Die neu gestaltet Haltestelle wirft bzgl. Wegbeziehungen und Aufstellflächen für die verschiedenen Verkehrsteilnehmer an dieser stark frequentierten Querung einige Fragen auf, die kurzfristig geklärt werden sollten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 98/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE., FDP und Volt

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Glascontainer in der Günthersburgallee versetzen

24.08.2021 · Aktualisiert: 22.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2021, OF 103/3 Betreff: Glascontainer in der Günthersburgallee versetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Glascontainer in der Günthersburgalle auf Höhe der Rothschildallee so zu versetzen, dass sie nicht mehr auf dem Zebrastreifen stehen. Begründung: Im Rahmen der Bauarbeiten in diesem Bereich wurden die Glascontainer auf den Zebrastreifen versetzt. Nach Abschluss der Bauarbeiten sollten sie wieder auf den vorhrigen Standort versetzt werden, da momentan der Zebrastreifen nur sehr eingeschränkt benutzbar ist. Die Überquerung mit Kinderwagen als auch mit dem Rollstuhl wird durch die beengten Verhältnisse sehr schwierig (siehe beiliegendes Bild). Der Magistrat möge auf die FES einwirken, um diesen Missstand zu beeenden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 729 2021 Die Vorlage OF 103/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufwertung der Günthersburgallee zwischen Alleenring und Hartmann-Ibach-Straße

08.07.2021 · Aktualisiert: 26.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 569 entstanden aus Vorlage: OF 27/3 vom 16.05.2021 Betreff: Aufwertung der Günthersburgallee zwischen Alleenring und Hartmann-Ibach-Straße Vorgang: OIB 27/21 OBR 3 Der Magistrat wird gebeten, eine Instandsetzung und Aufwertung des o. g. Abschnitts der Günthersburgallee vorzunehmen. Angesichts knapper Mittel für eine reguläre denkmalgerechte Sanierung soll im ersten Schritt mit kleineren Maßnahmen für eine verbesserte Aufenthaltsqualität und eine bessere ästhetische Anmutung begonnen werden. Dazu sollen folgende Maßnahmen ergriffen werden: 1. Die Grünanlagen werden gereinigt, neue krähensichere Abfallbehälter werden im Bereich der Bänke installiert, und die Wege werden ausgebessert. 2. Im oberen östlichen Abschnitt im Bereich des Übergangs zwischen den beiden Zebrastreifen sollen zwei Fitnessgeräte für Erwachsene aufgestellt werden. Der Ortsbeirat stellt dazu die Hälfte der erforderlichen Mittel, maximal 5.000 Euro, aus seinem Ortsbeiratsbudget zur Verfügung (siehe OIB 27) . 3. Dieser Bereich des Übergangs soll außerdem durch eine besonders widerstandsfähige wassergebundene Decke ertüchtigt werden, da er häufig benutzt wird und oft verschlammt. 4. Es sollen zusätzliche Bänke für mehr Sitzgelegenheiten aufgestellt werden, insbesondere auch zur Abschirmung der jeweiligen Rasenflächen. 5. Im mittleren Abschnitt, unterhalb des Rosenrondells, soll eine Blühwiese eingesät werden und den unansehnlichen Rasen mit seinem Trampelpfad in der Mitte ersetzen. 6. Im letzten, unteren Abschnitt werden Hochbeete für ein Urban Gardening-Projekt bereitgestellt. Die Anwohner sollen vorab mit Flyern auf diese Möglichkeit aufmerksam gemacht und damit Paten gefunden werden. Da die Fläche dies zulässt, steuert das Grünflächenamt weitere Elemente wie Schachspiele und eine Tischtennisplatte bei. Begründung: Bei einem Ortstermin mit Vertretern des Grünflächenamts und des Ortsbeirats trafen diese Lösungen auf breiten Konsens. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen dem vermehrten Aufenthaltsbedürfnis im Freien sowie einem gepflegteren Erscheinungsbild der Anlage Rechnung tragen und bleiben im finanziellen Rahmen. Zusätzlich wird mit geringen Mitteln zu einem qualitativ hochwertigeren Grün beigetragen (Blühwiese). Ein Urban Gardening-Projekt soll die Möglichkeit für ökologisch-soziales Miteinander bieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 08.07.2021, OIB 27 Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1937 Antrag vom 06.01.2022, OF 177/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Baumschutzbügel vor der Burgstraße 49

08.07.2021 · Aktualisiert: 20.12.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 578 entstanden aus Vorlage: OF 71/3 vom 23.06.2021 Betreff: Baumschutzbügel vor der Burgstraße 49 Der Magistrat wird gebeten, zum Schutze des Baumes vor der Burgstraße 49 Baumschutzbügel zu installieren oder eine andere geeignete Schutzvorrichtung anzubringen. Begründung: Die Umrandung des Baumes wird immer wieder von Autofahrern als Parkplatz missbraucht. Dadurch kann es am Baum zu Schäden am Wurzelwerk kommen. Dies soll durch Schutzmaßnahmen verhindert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1755 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Pilotprojekt Schulhoföffnung Merianschule

08.07.2021 · Aktualisiert: 28.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 570 entstanden aus Vorlage: OF 76/3 vom 08.07.2021 Betreff: Pilotprojekt Schulhoföffnung Merianschule Vorgang: OIB 28/21 OBR 3 Der Merianschulhof ist mittlerweile fertig umgestaltet. Bis zur Sanierung war der Schulhof im Quartier um die Merianschule ein beliebter Treffpunkt am Nachmittag. Aufgrund der erweiterten Betreuungsmöglichkeiten ist die Schule aktuell bis 17 Uhr in Betrieb. Dann wird der Schulhof durch den Hausmeister abgeschlossen, dessen Dienst dann endet. Der Schulhof sollte allerdings auch nach 17 Uhr bis Einbruch der Dunkelheit, an den Wochenenden und in den Schulferienzeiten für die Kinder des Quartiers geöffnet sein. Bevor endlich ein stadtweites Konzept zur Öffnung der Schulhöfe umgesetzt wird, möchte der Ortsbeirat einen Piloten auf dem Merianschulhof testen. Der Ortsbeirat 3 sucht derzeit Paten für die Betreuung des Schulhofes und ist dazu mit z. B. dem Abenteuerspielplatz Riederwald e. V. und dem CVJM im Gespräch. Dafür wird der Ortsbeirat Gelder aus seinem Ortsbeiratsbudget zur Verfügung stellen (siehe OIB 28). Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die geplante testweise Öffnung des Schulhofes der Merianschule wie folgt zu unterstützen: 1. Am Eingang zum Schulhof in der Burgstraße wird in geeigneter Weise auf die geltenden Regeln zur Nutzung des Schulhofes außerhalb der Schulzeiten hingewiesen. Dazu gehört das Verbot des Konsums von Alkohol, Zigaretten und Drogen, das Grillverbot und die Verpflichtung zur Mitnahme des eigenen Abfalls (insbesondere Windeln). Weiterhin sollte auf die Haftung für Schäden hingewiesen werden. Zusätzlich soll dort auf das Fehlen von Toiletten hingewiesen werden mit dem Hinweis auf die nächste öffentliche Toilette am Merianplatz. 2. Die Paten müssen einen Schlüssel für den Schulhof erhalten. 3. Mit Blick auf die aktuelle Corona-Situation und die weitere Entwicklung sollte der Magistrat prüfen und zu berichten, ob für das stadtweite Projekt Schulhoföffnung aus dem aktuellen Programm "Aufholen nach Corona" für Kinder und Jugendliche des Bundesfamilienministeriums Mittel beantragt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 08.07.2021, OIB 28 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2024, ST 474 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 3 am 05.05.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 3 am 02.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 3 am 10.11.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 3 am 08.12.2022, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 56 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 61 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 04.05.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 58 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2024, TO I, TOP 45 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Pilotprojekt Schulhoföffnung Merianschule

08.07.2021 · Aktualisiert: 15.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.07.2021, OF 76/3 Betreff: Pilotprojekt Schulhoföffnung Merianschule Der Merianschulhof ist mittlerweile fertig umgestaltet. Bis zur Sanierung war der Schulhof im Quartier um die Merianschule ein beliebter Treffpunkt am Nachmittag. Aufgrund der erweiterten Betreuungsmöglichkeiten ist die Schule aktuell bis 17:00 Uhr in Betrieb. Dann wird der Schulhof durch den Hausmeister abgeschlossen, dessen Dienst dann endet. Der Schulhof sollte allerdings auch nach 17:00 bis Einbruch der Dunkelheit, an den Wochenenden und in den Schulferienzeiten für die Kinder des Quartiers geöffnet sein. Bevor endlich ein stadttweites Konzept zur Öffnung der Schulhöfe umgesetzt wird, möchte der Ortsbeirat einen Piloten auf dem Merianschulhof testen. Der Ortsbeirat 3 sucht derzeit Paten für die Betreuung des Schulhofes und ist dazu mit z.B. dem Abenteuerspielplatz Riederwald und dem CVJM im Gespräch. Dafür wird der OBR Gelder aus seinem Ortsbeiratsbudget zur Verfügung stellen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 - Nordend beschließen, der Magistrat wird gebeten die geplante testweise Öffnung des Schulhofes der Merianschule wie folgt zu unterstützen, a) Am Eingang zum Schulhof in der Burgstraße wird in geeigneter Weise auf die geltenden Regeln zur Nutzung des Schulhofes außerhalb der Schulzeiten hingewiesen. Dazu gehört das Verbot des Konsums von Alkohol, Zigaretten und Drogen. Das Grillverbot und die Verpflichtung zur Mitnahme des eigenen Abfalls (insbes. Windeln). Weiterhin sollte auf die Haftung für Schäden hingewiesen werden. Zusätzlich soll dort auf das Fehlen von Toiletten hingewiesen werden mit dem Hinweis auf die nächste öffentliche Toilette am Merianplatz. b) Die Paten müssen einen Schlüssel für den Schulhof erhalten. c) Mit Blick auf die aktuelle Corona-Situation und die weitere Entwicklung sollte der Magistrat prüfen, ob für das stadtweite Projekt "Schulhoföffnung" aus dem aktuellen Programm "Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche" des Bundesfamilienministeriums" Mittel beantragen werden können. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP Volt Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.05.2021, OF 30/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 570 2021 1. Die Vorlage OF 30/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 76/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 76/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Baumschutzbügel vor der Burgstraße 49

23.06.2021 · Aktualisiert: 15.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2021, OF 71/3 Betreff: Baumschutzbügel vor der Burgstraße 49 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zum Schutze des Baumes vor der Burgstraße 49 Baumschutzbügel zu installieren oder eine andere geeignete Schutzvorrichtung anzubringen. Begründung: Die Umrandung des Baumes wird immer wieder von Autofahrern als Parkplatz missbraucht. Dadurch kann es am Baum zu Schäden am Wurzelwerk kommen. Dies soll durch Schutzmaßnahmen verhindert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 578 2021 Die Vorlage OF 71/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Fitnessgeräte für die Günthersburgallee

10.06.2021 · Aktualisiert: 15.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2021, OF 52/3 Betreff: Fitnessgeräte für die Günthersburgallee In Ergänzung der OF 27/3 möge der Ortsbeirat beschließen: Im oberen östlichen Abschnitt unterhalb der Hartmann-Ibach-Straße im Bereich des Übergangs zwischen den beiden Zebrastreifen sollen zwei Fitnessgeräte für Erwachsene aufgestellt werden. Der Ortsbeirat stellt dazu die Hälfte der erforderlichen Mittel, maximal 5000 Euro, aus seinem Budget zur Verfügung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 16.05.2021, OF 27/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 27/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 52/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 569 2021 Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 27 2021 1. Die Vorlage OF 27/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 52/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung Volt

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Pilotprojekt Schulhoföffnung Merianschule

27.05.2021 · Aktualisiert: 15.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2021, OF 30/3 Betreff: Pilotprojekt Schulhoföffnung Merianschule Der Merianschulhof ist mittlerweile fertig umgestaltet. Bis zur Sanierung war der Schulhof im Quartier um die Merianschule ein beliebter Treffpunkt am Nachmittag. Aufgrund der erweiterten Betreuungsmöglichkeiten ist die Schule aktuell bis 17:00 Uhr in Betrieb. Dann wird der Schulhof durch den Hausmeister abgeschlossen, dessen Dienst dann endet. Der Schulhof sollte allerdings auch nach 17:00 bis Einbruch der Dunkelheit, an den Wochenenden und in den Schulferienzeiten für die Kinder des Quartiers geöffnet sein. Bevor endlich ein stadtweites Konzept zur Öffnung der Schulhöfe umgesetzt wird, möchte der Ortsbeirat einen Piloten auf dem Merianschulhof testen. Der Ortsbeirat 3 sucht derzeit Paten für die Betreuung des Schulhofes und ist dazu mit z.B. dem Abenteuerspielplatz Riederwald und dem CVJM im Gespräch. Dafür wird der OBR Gelder aus seinem Ortsbeiratsbudget zur Verfügung stellen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 - Nordend beschließen, der Magistrat wird gebeten die geplante testweise Öffnung des Schulhofes der Merianschule wie folgt zu unterstützen: a) Am Eingang zum Schulhof in der Burgstraße wird in geeigneter Weise auf die geltenden Regeln zur Nutzung des Schulhofes außerhalb der Schulzeiten hingewiesen. Dazu gehört das Verbot des Konsums von Alkohol, Zigaretten und Drogen, das Grillverbot und die Verpflichtung zur Mitnahme des eigenen Abfalls (insbes. Windeln). Weiterhin sollte auf die Haftung für Schäden hingewiesen werden. Zusätzlich soll dort auf das Fehlen von Toiletten hingewiesen werden mit dem Hinweis auf die nächste öffentliche Toilette am Merianplatz. b) Die Paten müssen einen Schlüssel für den Schulhof erhalten. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 08.07.2021, OF 76/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 30/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 570 2021 1. Die Vorlage OF 30/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 76/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 76/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Aufwertung der Günthersburgallee zwischen Alleenring und Hartmann-Ibach-Straße

16.05.2021 · Aktualisiert: 15.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2021, OF 27/3 Betreff: Aufwertung der Günthersburgallee zwischen Alleenring und Hartmann-Ibach-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, eine Instandsetzung und Aufwertung des o. g. Abschnitts der Günthersburgallee vorzunehmen. Angesichts knapper Mittel für eine reguläre denkmalgerechte Sanierung soll im ersten Schritt mit kleineren Maßnahmen für eine verbesserte Aufenthaltsqualität und eine bessere ästhetische Anmutung begonnen werden. Dazu sollen folgende Maßnahmen ergriffen werden: - Die Grünanlagen werden gereinigt, neue krähensichere Abfallbehälter werden im Bereich der Bänke installiert und die Wege werden ausgebessert - Im oberen östlichen Abschnitt im Bereich des Übergangs zwischen den beiden Zebrastreifen sollen zwei Fitnessgeräte für Erwachsene aufgestellt werden. Der Ortsbeirat stellt dazu die Hälfte der erforderlichen Mittel, maximal 5000 Euro, aus seinem Budget zur Verfügung. - Dieser Übergangsbereich soll außerdem durch eine besonders widerstandsfähige wassergebundene Decke ertüchtigt werden, da er häufig benutzt wird und oft verschlammt. - Es sollen zusätzliche Bänke für mehr Sitzgelegenheiten aufgestellt werden, insbesondere auch zur Abschirmung der jeweiligen Rasenflächen. - Im mittleren Abschnitt, unterhalb des Rosenrondells, soll eine Blühwiese eingesät werden und den unansehnlichen Rasen mit seinem Trampelpfad in der Mitte ersetzen. - Im letzten, unteren Abschnitt werden Hochbeete für ein Urban-Gardening-Projekt bereitgestellt. Die Anwohner sollen vorab mit Flyern auf diese Möglichkeit aufmerksam gemacht und damit Paten gefunden werden. Da die Fläche dies zulässt, steuert das Grünflächenamt weitere Elemente, wie Schachspiele und eine Tischtennisplatte, bei. Begründung: Bei einem Ortstermin mit Vertretern des Grünflächenamts und des Ortsbeirats trafen diese Lösungen auf breiten Konsens. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen dem vermehrten Aufenthaltsbedürfnis im Freien sowie einem gepflegteren Erscheinungsbild der Anlage Rechnung tragen und bleiben im finanziellen Rahmen. Zusätzlich wird mit geringen Mitteln zu einem qualitativ hochwertigeren Grün beigetragen (Blühwiesen). Ein Urban-Gardening-Projekt soll die Möglichkeit für ökologisch-soziales Miteinander bieten. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.06.2021, OF 52/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 27/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 52/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 569 2021 Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 27 2021 1. Die Vorlage OF 27/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 52/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung Volt

Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bedarf an Fahrradbügeln Burgstraße/Ecke Eichwaldstraße

04.05.2021 · Aktualisiert: 09.11.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 83 entstanden aus Vorlage: OF 4/4 vom 20.04.2021 Betreff: Bedarf an Fahrradbügeln Burgstraße/Ecke Eichwaldstraße Der Magistrat wird gebeten, vor dem wiedereröffneten Lebensmittelgeschäft in der Burgstraße/Ecke Eichwaldstraße einige Fahrradbügel montieren zu lassen, beispielsweise je zwei hinter den ersten drei Bäumen ab der Kreuzung mit der Eichwaldstraße. Begründung: Das große Eckgebäude wurde über einige Jahre umgebaut. Nun hat der dortige Öko-Lebensmittelmarkt wiedereröffnet, mit Eingang von der Burgstraße her. Wie zu beobachten ist, gibt es den Bedarf der Kundschaft, das Fahrrad in der Nähe des Eingangs abzustellen. Es gibt hinreichend Platz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1553 Antrag vom 19.06.2023, OF 321/4 Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4237 Beratung im Ortsbeirat: 4

OF (Antrag Ortsbeirat )

Umrüstung von Gasleuchten in der Günthersburgallee

22.04.2021 · Aktualisiert: 15.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2021, OF 14/3 Betreff: Umrüstung von Gasleuchten in der Günthersburgallee Vorgang: B 311/20 Im letzten Bericht zur Umrüstung der Gasleuchten (B 311 aus Juli 2020) wird für die Günthersburgallee der Abschluss der Planung festgestellt. Leider ist bislang noch keine Umrüstung erfolgt. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 - Nordend beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten: a) Wann erfolgt die Umrüstung der Gasleuchten in der Günthersburgallee? b) Wann und wie erfolgt die Umrüstung von Straßen im Ortsbezirk 3, die in der o.g.Tabelle nicht erwähnt werden, z.B. die Thomasiusstraße? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.07.2020, B 311 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 3 am 06.05.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 14/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 53 2021 Die Vorlage OF 14/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Radwege hinter ÖPNV-Haltestellen rot einfärben

22.04.2021 · Aktualisiert: 17.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2021, OF 10/3 Betreff: Radwege hinter ÖPNV-Haltestellen rot einfärben Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Radwege, die direkt hinter U-Bahn-, Straßenbahn- oder Bus-Haltestellen verlaufen, auf dem Streckenabschnitt hinter den Haltestellen rot einzufärben und gegebenenfalls zusätzlich mit Fahrrad-Piktogrammen zu versehen. Beispiele für das Nordend sind die U5-Haltestellen Musterschule und Glauburgstraße, die Straßenbahn- und Bus-Haltestelle Rohrbachstraße und die Bus-Haltestellen des M32 auf dem Alleenring, jeweils in beide Richtungen. Begründung: Die Roteinfärbung soll sicherstellen, dass Radwege direkt hinter ÖPNV-Haltestellen von Ortsunkundigen oder Menschen, die sich in Gedanken oder auf dem Handy befinden, beim Ein- oder Aussteigen wesentlich besser wahrgenommen werden. Dies hilft unbeabsichtigtes Betreten der Radwege vermeiden, macht umgekehrt aber auch Radfahrer auf die erhöhte Gefahr im Bereich direkt hinter ÖPNV-Haltestellen aufmerksam. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 3 am 06.05.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 95 2021 Die Vorlage OF 10/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Bedarf an Fahrradbügeln Burgstraße/Ecke Eichwaldstraße

20.04.2021 · Aktualisiert: 12.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.04.2021, OF 4/4 Betreff: Bedarf an Fahrradbügeln Burgstraße/Ecke Eichwaldstraße Der Magistrat wird gebeten, vor dem wiedereröffneten Lebensmittelgeschäft in der Burgstraße, Ecke Eichwaldstraße, einige Fahrradbürgel montieren zu lassen, beispielsweise je 2 hinter den ersten drei Bäumen ab Kreuzung mit der Eichwaldstraße. Begründung: Das große Eckgebäude wurde über einige Jahre umgebaut. Nun hat der dortige Öko-Lebensmittelmarkt wieder eröffnet, mit Eingang von der Burgstraße her. Wie zu beobachten ist, gibt es den Bedarf der Kundschaft, das Fahrrad in der Nähe des Eingangs abzustellen. Es gibt hinreichend Platz. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 4 am 04.05.2021, TO II, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 83 2021 Die Vorlage OF 4/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mietspiegel 2022 ff.: Für Wohnungen an Straßen mit besonders hoher Lärmbelästigung darf kein Zuschlag für gehobene oder sehr gute Wohnlagen mehr erhoben werden!

18.02.2021 · Aktualisiert: 13.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2021, OM 7211 entstanden aus Vorlage: OF 940/3 vom 08.09.2020 Betreff: Mietspiegel 2022 ff.: Für Wohnungen an Straßen mit besonders hoher Lärmbelästigung darf kein Zuschlag für gehobene oder sehr gute Wohnlagen mehr erhoben werden! Vorgang: B 173/18 Der Magistrat wird aufgefordert, in der Mietspiegelkommission darauf hinzuwirken, dass 1. in den Mietspiegel 2022 Straßen(-abschnitte) mit besonders hoher Lärmbelastung wieder aufgenommen und in der Kartenübersicht erkennbar markiert werden; 2. für Wohnungen in Straßen(-abschnitten) mit besonders hoher Lärmbelastung, die nach den Bewertungen des Gutachterausschusses in gehobener oder sehr guter Wohnlage liegen, der Zuschlag für die gehobene oder sehr gute Lage wieder entfällt. Begründung: Für Wohnungen an Straßen(-abschnitten) mit besonders hoher Lärmbelastung, die nach den Bewertungen des Gutachterausschusses in gehobener oder sehr guter Wohnlage liegen, galt bis zum Mietspiegel 2016 (Geltungsdauer bis 31.05.2018), dass der im Mietspiegel für diese Lagen festgelegte Zuschlag entfällt. Diese Regelung wurde ohne nachvollziehbare Begründung aufgehoben, was massive Mieterhöhungen der betroffenen Mieter zur Folge hatte. Für sehr gute bzw. gehobene Wohnlagen liegt der Zuschlag aktuell bei 1,96 Euro bzw. 0,96 Euro pro Quadratmeter (Mietspiegel 2020). Weder im Mietspiegel 2018 noch im Bericht des Magistrats zu diesem (B 173 vom 15.06.2018) gibt es einen Hinweis auf den Wegfall dieser Regelung. Im Nordend wurden zuletzt im Mietspiegel 2016 die Adickesallee, die Nibelungenallee, die Rothschildallee, die Höhenstraße, die Eschersheimer Landstraße, die Friedberger Landstraße, die Friedberger Anlage und die Eschenheimer Anlage als Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung ausgewiesen. Kein anderer Ortsbezirk weist in diesem Maße Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung aus. Im Nordend gibt es einen Straßenabschnitt mit besonders hoher Lärmbelastung in "sehr guter Wohnlage", und zwar die Eschersheimer Landstraße zwischen Heinestraße und Holzhausenstraße (im Bereich der Hausnummern 66 bis 112). Darüber hinaus gibt es folgende Straßen(-abschnitte) mit besonders hoher Lärmbelastung in "gehobener Wohnlage": Nibelungenallee, Rothschildallee und Höhenstraße, Friedberger Landstraße, Friedberger Anlage und Eschenheimer Anlage. Die Bewertung der Wohnlage basiert auf Höhe und Entwicklung des Bodenwerts. Deshalb weist der Mietspiegel 2020 auch nahezu 100 Prozent aller Lagen im Nordend als gehobene oder sehr gute Wohnlagen aus - trotz des dichtesten Netzes an Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung. Deshalb muss der Lagenzuschlag an diesen Straßen mit dem Mietspiegel 2022 wieder entfallen! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 15.06.2018, B 173 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2021, ST 1249 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 64 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ablaufplan für das Parkraumkonzept im ganzen Nordend!

18.02.2021 · Aktualisiert: 06.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2021, OM 7210 entstanden aus Vorlage: OF 1049/3 vom 02.02.2021 Betreff: Ablaufplan für das Parkraumkonzept im ganzen Nordend! Vorgang: B 299/19 In der Vorlage B 299 aus 2019 wird ausgeführt, dass die beschlossene Parkraumbewirtschaftung zunächst nur innerhalb des Alleenrings eingeführt wird. Der zeitliche Ablauf soll sich an der NOx-Belastung und dem Parkdruck in den unterschiedlichen Ortsbezirken orientieren. Einige Quartiere im Nordend, die an die bereits eingerichteten Parkraumbewirtschaftungsgebiete in Bornheim angrenzen, sind aktuell durch Parkausweichverkehr einem hohen zusätzlichen Parkdruck ausgesetzt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) wann das Parkraumbewirtschaftungskonzept im Nordend umgesetzt wird; b) ob die Umsetzung im gesamten Nordend erfolgen kann, zumindest in den Gebieten, die an das Bornheimer Parkbewirtschaftungskonzept direkt angrenzen, das heißt Quartiere oberhalb des Alleenrings von Burgstraße/Comeniusstraße/Dortelweiter Straße bis zur Eckenheimer Landstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.08.2019, B 299 Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 969 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Ablaufplan für das Parkraumkonzept im ganzen Nordend!

02.02.2021 · Aktualisiert: 24.02.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2021, OF 1049/3 Betreff: Ablaufplan für das Parkraumkonzept im ganzen Nordend! Vorgang: B 299/19 In der B 299 aus 2019 wird ausgeführt, dass die beschlossene Parkraumbewirtschaftung zunächst nur innerhalb des Alleenrings eingeführt wird. Der zeitliche Ablauf soll sich an der NOx-Belastung und dem Parkdruck in den unterschiedlichen Ortsbezirken orientieren. Einige Quartiere im Nordend, die an die bereits eingerichteten Parkraumbewirtschaftungsgebiete in Bornheim angrenzen, sind aktuell durch Parkausweichverkehr einem hohen zusätzlichen Parkdruck ausgesetzt. Vor diesem Hintergrund möge der OBR 3 beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: a) Wann wird das Parkraumbewirtschaftungskonzept im Nordend umgesetzt? b) Ob die Umsetzung im gesamten Nordend erfolgen kann, zumindest in den Gebieten, die an das Bornheimer Parkbewirtschaftungskonzept direkt angrenzen. D.h. Quartiere oberhalb des Alleenrings von Burgstraße/Commeniusstraße/Dortelweiter Str. bis zur Eckenheimer Landstraße Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.08.2019, B 299 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7210 2021 Die Vorlage OF 1049/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parken in der Martin-Luther-Straße zwischen Martin-Luther-Platz und Alleenring

21.01.2021 · Aktualisiert: 31.05.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7160 entstanden aus Vorlage: OF 1011/3 vom 11.11.2020 Betreff: Parken in der Martin-Luther-Straße zwischen Martin-Luther-Platz und Alleenring Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob a) entweder das Haltverbotsschild am östlichen Fahrbahnrand der Martin-Luther-Straße im Bereich zwischen Martin-Luther-Platz und Alleenring endlich wieder aufgestellt und diese Regelung dann auch kontrolliert werden kann oder b) die Verkehrsführung in diesem Bereich geändert werden kann, sodass künftig die Martin-Luther-Straße zur Einbahnstraße und die Zufahrt vom Alleenring gesperrt wird. Die Zufahrt ins Quartier wäre dann nach wie vor über die Burgstraße möglich. Begründung: Das Parken am östlichen Fahrbahnrand führt immer wieder zu gefährlichen Situationen im Begegnungsverkehr zwischen allen Beteiligten. Durch die Wiedereinführung des Halteverbots, das bis zur Umgestaltung des Martin-Luther-Platzes bestanden hatte, wird die Situation wieder entschärft. Wenn die bisherige Reglung aufrechterhalten werden soll, dann müsste die Straße zur Einbahnstraße werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 789 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradständer Günthersburgallee/Rothschildallee

21.01.2021 · Aktualisiert: 06.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7169 entstanden aus Vorlage: OF 1035/3 vom 07.01.2021 Betreff: Fahrradständer Günthersburgallee/Rothschildallee Der Magistrat wird gebeten, an dem Übergang von der Güntherburgallee in die Rothschildallee (vor der Hausnummer 20 in Fahrtrichtung Rohrbachstraße) vor dem Fußgängerüberweg beidseitig Fahrradständer zu installieren, damit der vorgegebene Mindestabstand zum Fußgängerüberweg nicht durch parkende Autos versperrt wird. Begründung: Die Günthersburgallee stößt als Einbahnstraße auf die Rothschildallee (vor der Hausnummer 20). Dort ist ein langer Fußgängerüberweg. Aufgrund der Parkplatzsituation und der ungewöhnlichen Länge des Fußgängerüberwegs parken dort regelmäßig Autos in Fahrtrichtung direkt vor dem Fußgängerüberweg. Um Klarheit in die unübersichtliche Situation zu bringen und die Fußgänger und Fahrradfahrer zu schützen, soll an dieser Stelle der geforderte Mindestabstand ausgewiesen und gleichzeitig der Bedarf an Fahrradständer gedeckt werden. Aufgrund des sowieso einzuhaltenden Mindestabstandes gehen auch keine Parkplätze verloren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1116 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel in der Burgstraße

21.01.2021 · Aktualisiert: 13.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7168 entstanden aus Vorlage: OF 1034/3 vom 08.01.2021 Betreff: Fahrradbügel in der Burgstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Burgstraße 61 (Ecke Eichwaldstraße) sowie in der Burgstraße 71 und 73 jeweils neben der Einfahrt zu dem Innenhof Radbügel anstelle der vorhandenen Stellvertreter aufzustellen. Begründung: Die jetzt am Straßenrand herumstehenden Stellvertreter haben im Grunde keine Funktion, sie können gut durch Radbügel ersetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2021, ST 1198 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsüberwachung optimieren, Sonnemannstraße war bekannt für schnelles Fahren

21.01.2021 · Aktualisiert: 31.05.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7165 entstanden aus Vorlage: OF 1030/3 vom 27.11.2020 Betreff: Verkehrsüberwachung optimieren, Sonnemannstraße war bekannt für schnelles Fahren Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsüberwachung zu optimieren. Viele Anregungen aus den Ortsbeiräten zu verstärkten Verkehrskontrollen, zur Überwachung von Geschwindigkeitsbeschränkungen, Rotlichtverstößen und Falschparken werden abschlägig beantwortet oder nur auf besonderen Nachdruck umgesetzt. Den Mitgliedern des Ortsbeirates sind Straßen bekannt, auf denen durch rücksichtsloses Verhalten von Autofahrern immer wieder Gefährdungen für Fußgänger und Radfahrer bestehen. Beispielsweise ist in der Nibelungenallee und der Höhenstraße nachts Tempo 30 vorgeschrieben. Dieses Tempolimit wird aber nicht überwacht. Gleiches gilt auch für die Strecke des Anlagenrings vom Sandweg bis zum Eschenheimer Tor. Regelmäßigere Schwerpunktkontrollen wären ausdrücklich erwünscht. Begründung: Auf viele Anregungen aus den Ortsbeiräten zur Überwachung des Straßenverkehrs werden unter Hinweis auf beschränkte Ressourcen, nicht gegebener Zuständigkeit oder dem Nichtvorliegen eines Unfallschwerpunktes immer wieder abschlägige Antworten gegeben. Dabei gibt es Fußgängerüberwege, auch Schulwege, auf denen regelmäßig noch über die Kreuzung gefahren wird, wenn die Fußgängerampel schon Grün zeigt. Es gibt Straßenabschnitte, auf denen immer wieder zu schnell gefahren oder unnütz stark beschleunigt wird. Autos werden abgestellt, wo es gefällt und ohne Sicherheitsaspekte anderer zu bedenken. Dass Kontrollen und ein Eingreifen aber sinnvoll sind, zeigte sich im Nordend beispielsweise in der Hallgartenstraße. Auch in dieser Straße fanden Autorennen statt, die dann aber durch die Polizeieinheit KART beendet wurden. Leider gingen dieser Maßnahme aber auch mehrere Anläufe von Anliegern und Ortsbeiratsmitgliedern voraus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 787 Aktenzeichen: 32 1

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