Instandsetzung der oberen Günthersburgallee
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, die Grünanlage entlang der oberen Günthersburgallee instand zu setzen. Dies umfasst die Sanierung der Rasenflächen, die Wiederherstellung der Einfassungen und die Anlegung weiterer Blumenrabatte. Ziel ist es, die Grünanlage als denkmalgeschützte Fläche zu erhalten und die Aufenthaltsqualität zu verbessern.
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Günthersburgpark — 25 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.10.2026.
- Erhaltung und Stärkung des städtischen Baumbestands sowie Neupflanzungen im Günthersburgpark15.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Überdachte Sitzgelegenheiten im Günthersburgpark15.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Zusätzliche Tischtennisplatte im Günthersburgpark15.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Der Magistrat wird dazu aufgefordert, folgende Maßnahmen zum Zustand der Grünanlage entlang der oberen Günthersburgallee zu ergreifen:
- Sanierung der Rasenflächen (z. B. Einsäen einer Blumenwiese) einschließlich der bestehenden seitlichen Heckeneinfassungen und Kenntlichmachung als denkmalgeschützte Grünanlage durch Aufstellen von Hinweisschildern (Kulturdenkmal);
- Wiederherstellung der nördlichen und südlichen Einfassungen der beiden Rasenflächen durch Wiederherstellung der Blumenrabatte und Anlegen einer (Teil-) Hecke entsprechend der seitlichen Heckeneinfassung;
- Anlage weiterer Blumenrabatte auf der großen, befestigten Freifläche im südlichen Teil der Grünanlage;
- Wiederaufstellung von ausreichend Sitzbänken vor den Öffnungen an den Schmalseiten der Heckeneinfassungen sowie zweier Sitzbänke vor dem Trampelpfad über die ehemalige Brunnenschale, jeweils einschließlich krähensicherer Abfallbehältnisse (analog derer im Günthersburgpark). Bei der Umsetzung soll eine Prüfung durch den Denkmalschutz erfolgen. Nach erfolgter Planung vor der Umsetzung bittet der Ortsbeirat um schriftliche öffentliche Bekanntgabe. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Wiederherstellung des nördlichen Springbrunnens unter Verwendung von Bürgerspenden, Denkmalzuschüssen sowie Sponsoren möglich ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 21. Januar 2022Sie sind hierOMOM 1473Instandsetzung der oberen GünthersburgalleeDirektanregung
- 21. Januar 2022OFOF 194/3Aufwertung der oberen GünthersburgalleeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU, SPD, FDP
- 29. April 2022STST 1054Instandsetzung der oberen GünthersburgalleeStellungnahme
- 30. September 2022STST 2268Instandsetzung der oberen GünthersburgalleeStellungnahme
- 9. März 2023OFOF 486/3Wie ist der Sachstand zur oberen Günthersburgallee?Ortsbeiratsantrag · FDP
- 9. März 2023OFOF 485/3Wie geht es weiter mit der Aufwertung der oberen GünthersburgalleeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 23. März 2023OMOM 3803Wie ist der Sachstand zur oberen Günthersburgallee?Direktanregung
- 26. Juni 2023Antwort des Magistrats · nach 74 WochenSTST 1399Wie ist der Sachstand der oberen Günthersburgallee?Stellungnahme
- 9. Februar 2026OFOF 1000/3Erneuerung der Hecken in der oberen GünthersburgalleeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats