Aufwertung der Günthersburgallee zwischen Alleenring und Hartmann-Ibach-Straße
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Günthersburgallee zwischen Alleenring und Hartmann-Ibach-Straße aufzuwerten. Dies soll durch kleinere Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität und des Erscheinungsbildes geschehen. Ziel ist es, den Bedürfnissen der Anwohner nach einem ansprechenden und nutzbaren Freiraum gerecht zu werden.
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Hartmann-Ibach-Straße — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.
- Entsiegelung Hallgartenstraße14.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Erweiterung Günthersburgpark, 2. Bauabschnitt Parkerweiterung hier: Bau- und Finanzierungsvorlage27.07.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
- Entsiegelung und Radbügel an der Hartmann-Ibach-Straße18.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Hartmann-Ibach-Straße per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, eine Instandsetzung und Aufwertung des o. g. Abschnitts der Günthersburgallee vorzunehmen. Angesichts knapper Mittel für eine reguläre denkmalgerechte Sanierung soll im ersten Schritt mit kleineren Maßnahmen für eine verbesserte Aufenthaltsqualität und eine bessere ästhetische Anmutung begonnen werden. Dazu sollen folgende Maßnahmen ergriffen werden:
- Die Grünanlagen werden gereinigt, neue krähensichere Abfallbehälter werden im Bereich der Bänke installiert, und die Wege werden ausgebessert.
- Im oberen östlichen Abschnitt im Bereich des Übergangs zwischen den beiden Zebrastreifen sollen zwei Fitnessgeräte für Erwachsene aufgestellt werden. Der Ortsbeirat stellt dazu die Hälfte der erforderlichen Mittel, maximal 5.000 Euro, aus seinem Ortsbeiratsbudget zur Verfügung (siehe OIB 27).
- Dieser Bereich des Übergangs soll außerdem durch eine besonders widerstandsfähige wassergebundene Decke ertüchtigt werden, da er häufig benutzt wird und oft verschlammt.
- Es sollen zusätzliche Bänke für mehr Sitzgelegenheiten aufgestellt werden, insbesondere auch zur Abschirmung der jeweiligen Rasenflächen.
- Im mittleren Abschnitt, unterhalb des Rosenrondells, soll eine Blühwiese eingesät werden und den unansehnlichen Rasen mit seinem Trampelpfad in der Mitte ersetzen.
- Im letzten, unteren Abschnitt werden Hochbeete für ein Urban Gardening-Projekt bereitgestellt. Die Anwohner sollen vorab mit Flyern auf diese Möglichkeit aufmerksam gemacht und damit Paten gefunden werden. Da die Fläche dies zulässt, steuert das Grünflächenamt weitere Elemente wie Schachspiele und eine Tischtennisplatte bei.
Begründung
Bei einem Ortstermin mit Vertretern des Grünflächenamts und des Ortsbeirats trafen diese Lösungen auf breiten Konsens. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen dem vermehrten Aufenthaltsbedürfnis im Freien sowie einem gepflegteren Erscheinungsbild der Anlage Rechnung tragen und bleiben im finanziellen Rahmen. Zusätzlich wird mit geringen Mitteln zu einem qualitativ hochwertigeren Grün beigetragen (Blühwiese). Ein Urban Gardening-Projekt soll die Möglichkeit für ökologisch-soziales Miteinander bieten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Mai 2021OFOF 27/3Aufwertung der Günthersburgallee zwischen Alleenring und Hartmann-Ibach-StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU, SPD, LINKE.
- 10. Juni 2021OFOF 52/3Fitnessgeräte für die GünthersburgalleeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 8. Juli 2021OIBOIB 27Fitnessgeräte für die GünthersburgalleeBudget-Initiative
- 8. Juli 2021Sie sind hierOMOM 569Aufwertung der Günthersburgallee zwischen Alleenring und Hartmann-Ibach-StraßeDirektanregung
- 17. September 2021STST 1632Fitnessgeräte für die GünthersburgalleeStellungnahme
- 25. Oktober 2021STST 1937Aufwertung der Günthersburgallee zwischen Alleenring und Hartmann-Ibach-StraßeStellungnahme
- 6. Januar 2022OFOF 177/3Vorerst keine weitere Umgestaltung der oberen GünthersburgalleeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 8. Juli 2022Antwort des Magistrats · nach 60 WochenSTST 1591Fitnessgeräte für die GünthersburgalleeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats