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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 2

Reduktion und verbesserte Kommunikation von langfristigen Parkplatzsperrungen im Westend

27.04.2025 · Aktualisiert: 12.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.04.2025, OF 1135/2 Betreff: Reduktion und verbesserte Kommunikation von langfristigen Parkplatzsperrungen im Westend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zusammenhang mit den zahlreichen dauerhaft gesperrten Parkmöglichkeiten für Anwohner folgende Punkte zu prüfen und zu berichten: 1. Was sind jeweils die Gründe und Dauer der Parkplatz-Sperrungen, die auch nach Beendigung der Baumassnahmen bestehen bleiben? 2. Wie kann für die Anwohner, die für Anwohnerparken zahlen und aus Alters- und gesundheitlichen Gründen auf ein Auto angewiesen sind, dennoch ausreichend Parkraum zur Verfügung gestellt werden? 3. Warum werden bei einer Sperrung nicht Grund und Dauer auf einem Schild sowie eine Info-Nummer für Anwohner konkret angegeben? 4. Wie könnte ein Konzept für effizientere Kommunikation der Parkplatzsperrungen für die betroffenen Anwohner aussehen? 5. Warum können während der kalten Jahreszeit die Plätze der Aussengastronomie nicht für Anwohnerparken zur Verfügung gestellt werden? Beispielhaft seien folgende Parkplatzsperrungen angeführt: Bewohnerparkplätze direkt gegenüber von Haus 87 und 87a, direkt an der Simon-Bolivar-Anlage: Seit Beginn des Monats Februar gesperrt tagsüber. Zusatzschild wegen Baumarbeiten ab März, die aber nach dem 31.03. nicht mehr durchgeführt werden dürfen. Sonst ist weder Grund noch Notwendigkeit ersichtlich noch wurde das kommuniziert. Unterlindau, etwa Nr.78: Nach seit einer vor ca. sechs Monaten abgewickelter Baustelle sind Parkplätze bis heute grundlos gesperrt, Container benötigt nicht die gesamten Parkflächen. Begründung: Im Westend besteht aufgrund der Umgestaltungen zu fahrradfreundlichen Nebenstrassen und zahlreicher Dauerbaustellen zunehmender Parkdruck. Gleichzeitig sind die Gebühren für Anwohnerparken massiv gestiegen - dies führt regelmäßig zu Nachfragen und Beschwerden von Anwohnern, die in ihrer Nachbarschaft mittlerweile wegen der zahllosen Sperrungen für ihre Autos keinen Platz finden. Da auf den Schildern zur Parkplatzsperrung oft ein Anfangsdatum, aber nie ein Enddatum vermerkt wird, kann es wohl durchaus geschehen, dass einfach nur die Schilder nicht abgeräumt wurden. So etwas könnte man leicht ändern, tut es aber nicht. Zudem werden keine expliziten Gründe für die Sperrungen genannt, was viele Anwohner ebenfalls unverständlich finden. Notwendigkeit und Dauer vieler Parkplatzsperrungen werden laut Auskunft des Straßenverkehrsamtes nicht oder fast nicht überprüft. Schließlich steigt die Verkehrsbelastung des Viertels durch längeres Umkreisen zur Stellplatzsuche eher, als dass sie reduziert wird. Dass zudem mitten in der kalten Jahreszeit sinnlos Parkplätze in grosser Zahl durch Außengastronomie (z.B. Grüneburgweg Ecke Leerbachstrasse) blockiert werden, trägt nicht zur Entspannung der Situation bei. Fotos beispielhafter Sperrungen: Quelle: Fotos eines Anwohners Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.03.2025, OF 1107/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1172 2025 1. Die Vorlage OF 1107/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1135/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1135/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, FDP und BFF gegen 1 Linke (= Ablehnung); GRÜNE und 1 Linke (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 2

Reduktion und verbesserte Kommunikation von langfristigen Parkplatzsperrungen im Westend

09.03.2025 · Aktualisiert: 12.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.03.2025, OF 1107/2 Betreff: Reduktion und verbesserte Kommunikation von langfristigen Parkplatzsperrungen im Westend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zusammenhang mit den zahlreichen dauerhaft gesperrten Parkmöglichkeiten für Anwohner folgende Punkte zu prüfen und zu berichten: 1. Was sind jeweils die Gründe und Dauer der Parkplatz-Sperrungen, die auch nach Beendigung der Baumassnahmen bestehen bleiben? 2. Wie kann für die Anwohner, die für Anwohnerparken zahlen und aus Alters- und gesundheitlichen Gründen auf ein Auto angewiesen sind, dennoch ausreichend Parkraum zur Verfügung gestellt werden? 3. Warum werden bei einer Sperrung nicht Grund und Dauer auf einem Schild sowie eine Info-Nummer für Anwohner konkret angegeben? 4. Wie könnte ein Konzept für effizientere Kommunikation der Parkplatzsperrungen für die betroffenen Anwohner aussehen? 5. Warum können während der kalten Jahreszeit die Plätze der Aussengastronomie nicht für Anwohnerparken zur Verfügung gestellt werden? 6. Warum wird das nie genutzte Parklet imGrüneburgweg Nr.79 nicht abgebaut? Beispielhaft seien folgende Parkplatzsperrungen angeführt: - Bewohnerparkplätze direkt gegenüber von Haus 87 und 87a, direkt an der Simon-Bolivar-Anlage: Seit Beginn des Monats Februar gesperrt tagsüber. Sonst aber ist weder Grund noch Notwendigkeit ersichtlich noch wurde das kommuniziert. - Unterlindau, etwa Nr.105: Nach seit einer vor ca. sechs Monaten abgewickelter Baustelle sind Parkplätze bis heute grundlos gesperrt. - August-Sieber-Straße kurz vor Haus Nr.1: 2 Plätze seit Wochen gesperrt, ohne dass ein Grund ersichtlich würde. - Nie genutztes Parklet vor dem Grüneburgweg Nr. 79: Sinnlose Blockade eines Parkplatzes Begründung: Im Westend besteht aufgrund der Umgestaltungen zu fahrradfreundlichen Nebenstrassen und zahlreicher Dauerbaustellen zunehmender Parkdruck. Gleichzeitig sind die Gebühren für Anwohnerparken massiv gestiegen - dies führt regelmäßig zu Nachfragen und Beschwerden von Anwohnern, die in ihrer Nachbarschaft mittlerweile wegen der zahllosen Sperrungen für ihre Autos keinen Platz finden. Da auf den Schildern zur Parkplatzsperrung oft ein Anfangsdatum, aber nie ein Enddatum vermerkt wird, kann es wohl durchaus geschehen, dass einfach nur die Schilder nicht abgeräumt wurden. So etwas könnte man leicht ändern, tut es aber nicht. Zudem werden keine expliziten Gründe für die Sperrungen genannt, was viele Anwohner ebenfalls unverständlich finden. Notwendigkeit und Dauer vieler Parkplatzsperrungen werden laut Auskunft des Straßenverkehrsamtes nicht oder fast nicht überprüft. Schließlich steigt die Verkehrsbelastung des Viertels durch längeres Umkreisen zur Stellplatzsuche eher, als dass sie reduziert wird. Dass zudem mitten in der kalten Jahreszeit sinnlos Parkplätze in grosser Zahl durch Außengastronomie (z.B. Grüneburgweg Ecke Leerbach) blockiert werden, trägt nicht zur Entspannung der Situation bei. Fotos beispielhafter Sperrungen: Quelle: Fotos eines Anwohners Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 27.04.2025, OF 1135/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 1107/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1172 2025 1. Die Vorlage OF 1107/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1135/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1135/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, FDP und BFF gegen 1 Linke (= Ablehnung); GRÜNE und 1 Linke (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

„Wider das Vergessen II“ - Die Gedenktafel zur Erinnerung an die Reichspogromnacht 1938 vor der Messehalle sichtbar und würdevoll gestalten

04.11.2024 · Aktualisiert: 07.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2024, OM 6038 entstanden aus Vorlage: OF 997/2 vom 21.10.2024 Betreff: "Wider das Vergessen II" - Die Gedenktafel zur Erinnerung an die Reichspogromnacht 1938 vor der Messehalle sichtbar und würdevoll gestalten Vorgang: OIB 304/24 OBR 2 Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der Jüdischen Gemeinde Frankfurt, der Messe Frankfurt und dem Ortsbeirat 2 ein tragfähiges Konzept zu entwickeln und zeitnah umzusetzen, um die bestehende Gedenktafel zur Erinnerung an die Reichspogromnacht 1938 endlich würdevoll und angemessen aufzuwerten, bzw. neu zu gestalten. Der Ortsbeirat 2 erklärt sich, neben dem ideellen Engagement, selbstverständlich auch dazu bereit, sich monetär an der Umsetzung zu beteiligen. Alle sich aus dem Projektverlauf ergebenden künftigen Schritte, die das Projekt betreffen, sind mit dem Ortsbeirat abzustimmen, bzw. durch einen Beschluss des Ortsbeirates herbeizuführen. Begründung: In wenigen Nächten (nach der Sitzung des Ortsbeirates am 4. November 2024) - vom 9. auf den 10. November - jährt sich die Reichspogromnacht zum 86. Mal. Der Ortsbeirat 2 erneuert in dieser Sitzung sein Bekenntnis, sich weiter und entschieden gegen jegliche Form des Antisemitismus zu stellen. Hierzu gehören auch die Verbreitung von Verschwörungstheorien, der Einsatz judenfeindlicher Symbole oder dem Staat Israel das Existenzrecht abzusprechen. Der Ortsbeirat 2 wird seine Arbeit auf diesem Gebiet selbstverständlich weiter fortsetzen und fortlaufend Projekte gegen Judenfeindlichkeit und zur Erhaltung der Erinnerungskultur politisch und finanziell unterstützen, bzw. mit hoher Priorität voranbringen. Ein wichtiger Baustein ist hier, an Menschen und Orte zu erinnern und diese im Gedächtnis des Ortsbezirks zu verankern. Mit der am 11. März diesen Jahres vom Ortsbeirat verabschiedeten Vorlage OIB 304 werden derzeit u. a. zwei Projekte unterstützt, welche sich mit den in den Pogromen 1938 geschändeten und zerstörten Synagogen im Ortsbezirk Unterlindau 23/Westend (mit der Konfirmandengruppe der evangelisch-reformierten Gemeinde Frankfurt) und Schloßstraße 3 bis 5/Bockenheim (mit den Freunden Bockenheims e. V.) auseinandersetzen. Weitere Projekte des Ortsbeirats befinden sich in Vorbereitung. Nach der Reichspogromnacht der Nationalsozialisten 1938 - vom 10. bis 13. November - wurden mehr als 3.000 (nach heutigem Stand 3.155) jüdische Männer aus Frankfurt am Main und dem Rhein-Main-Gebiet verhaftet, zunächst in der Frankfurter Festhalle (zwischen 1907 und 1909 erbaut) zusammengetrieben, festgehalten, durch Polizei, SA und SS schwer misshandelt und danach in die Konzentrationslager Buchenwald und Dachau deportiert. Viele von ihnen wurden in den Folgejahren ermordet. 77 Jahre später, im Juni 2015, wurde auf dem Platz vor der Frankfurter Festhalle eine Gedenktafel enthüllt. Ihr Text lautet: "Vom 10. bis 13. November 1938 wurden nach der Reichspogromnacht mehr als 3.000 jüdische Mitbürger aus Frankfurt und dem Rhein-Main-Gebiet in der Festhalle zusammengetrieben, festgehalten und durch Polizei, SA und SS schwer misshandelt und in Konzentrationslager verschleppt. Viele von ihnen wurden in den Folgejahren ermordet. Die Stadt Frankfurt am Main gedenkt der Opfer von Terror und Gewaltherrschaft." Die Tafel wird jedoch aufgrund ihrer Größe und Unscheinbarkeit kaum wahrgenommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 11.03.2024, OIB 304 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 179 Aktenzeichen: 41

OF (Antrag Ortsbeirat )

„Wider das Vergessen II“ - Die Gedenktafel zur Erinnerung an die Reichsprogromnacht 1938 vor der Messehalle sichtbar und würdevoll gestalten

21.10.2024 · Aktualisiert: 19.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 997/2 Betreff: "Wider das Vergessen II" - Die Gedenktafel zur Erinnerung an die Reichsprogromnacht 1938 vor der Messehalle sichtbar und würdevoll gestalten Der Ortsbeirat wolle beschließen: in Zusammenarbeit mit der Jüdischen Gemeinde FFM, der Messe Frankfurt und dem Ortsbeirat 2/ den Antragstellern ein tragfähiges Konzept zu entwickeln und zeitnah umzusetzen, die bestehende ‚Gedenktafel zur Erinnerung an die Reichsprogromnacht 1938' auf dem künftigen ‚Reich-Ranicki-Platz' mit höchster Priorität endlich und zeitnah würdevoll und angemessen aufzuwerten, bzw. neu zu gestalten. Der Ortsbeirat 2 erklärt, sich neben dem ideellen Engagement selbstverständlich auch monetär an der Umsetzung zu beteiligen. Alle sich aus dem Projektverlauf ergebenden künftigen Schritte die das Projekt betreffen sind mit den Antragstellern/ Initiatoren abzustimmen, bzw. durch einen Beschluss des Ortsbeirates herbeizuführen. Begründung: In wenigen Nächten (nach dieser Sitzung des Ortsbeirates am 4.November 2024) - vom 9. auf den 10. November - jährt sich die Reichspogromnacht zum 86. Mal. Der Ortsbeirat 2 erneuert in dieser Sitzung sein Bekenntnis, sich weiter und entschieden gegen jegliche Form des Antisemitismus zu stellen. Hierzu gehören auch die Verbreitung von Verschwörungstheorien, der Einsatz judenfeindlicher Symbole oder dem Staat Israel das Existenzrecht abzusprechen. Der Ortsbeirat 2 wird seine Arbeit auf diesem Gebiet selbstverständlich weiter fortsetzen und fortlaufend Projekte gegen Judenfeindlichkeit und zur Erhaltung der Erinnerungskultur politisch und finanziell unterstützen, bzw. mit hoher Priorität voranbringen. Ein wichtiger Baustein ist hier, an Menschen und Orte zu erinnern und diese im Gedächtnis des Ortsbezirks zu verankern. Mit der am 11. März dieses Jahres vom Gremium verabschiedeten OIB 304 werden derzeit u.a. zwei Projekte unterstützt, welche sich mit den in den Progromen 1938 geschändeten und zerstörten Synagogen im Ortsbezirk (Unterlindau 23/ Westend-mit der Konfirmandengruppe der evang.-reform. Gemeinde FFM) und Schlossstr. 3-5/ Bockenheim (mit den Freunden Bockenheims e.V.) auseinandersetzen. Weitere Projekte der Antragsteller befinden sich in der Vorbereitung. Nach der Reichsprogromnacht der Nationalsozialisten 1938 - vom 10.-13. November - wurden mehr als 3.000 (nach heutigem Stand 3.155) jüdische Männer aus Frankfurt/ Main und dem Rhein-Main Gebiet verhaftet, zunächst in der Frankfurter Festhalle (zwischen 1907 und 1909 erbaut) zusammengetrieben, festgehalten, durch Polizei, SA und SS, schwer misshandelt und danach in die Konzentrationslager Buchenwald und Dachau deportiert. Viele von Ihnen wurden in den Folgejahren ermordet. 77 Jahre später, im Juni 2015 wurde auf dem Platz vor der Frankfurter Festhalle eine Gedenktafel enthüllt. Ihr Text lautet: "Vom 10. bis 13. November 1938 wurden nach der Reichspogromnacht mehr als 3.000 jüdische Mitbürger aus Frankfurt und dem Rhein-Main-Gebiet in der Festhalle zusammengetrieben, festgehalten und durch Polizei, SA und SS schwer misshandelt und in Konzentrationslager verschleppt. Viele von ihnen wurden in den Folgejahren ermordet. Die Stadt Frankfurt am Main gedenkt der Opfer von Terror und Gewaltherrschaft." Die Tafel wird jedoch aufgrund ihrer Größe und Unscheinbarkeit kaum wahrgenommen. In der Diskussion um den Auftritt des mit Antisemitismusvorwürfen konfrontierten Musikers Roger Waters (Mitbegründer von Pink Floyd) im März 2023 rückte die Diskussion um den Umgang mit der Geschichte der Frankfurter Festhalle und des "Mahnmals zur Reichsprogromnacht" wieder in den Vordergrund. Die Messe GmbH hatte im Herbst 2022 mit der Produktionsfirma des Antragstellers einen Vertrag zur Durchführung der Veranstaltung "Roger Waters 2023 Konzert" am 28.05.2023 in der Frankfurter Festhalle. Die Stadt Frankfurt am Main und das Land Hessen sind Gesellschafter der Messe GmbH und halten jeweils 60 bzw. 40 % Geschäftsanteile. Mit Magistratsbeschluss vom 24.02.2023 wies die Stadt zusammen mit dem Land die Geschäftsführer der Messe GmbH an, den Veranstaltungsvertrag unverzüglich aus wichtigem Grund zu kündigen und damit die Festhalle nicht für das Konzert zur Verfügung zu stellen. In dem Rücktrittsschreiben der Messe GmbH an die Produktionsfirma des Antragstellers vom 21.03.2023 wurde hierzu ausgeführt, dass man auf mögliche israelfeindliche Äußerungen des Antragstellers und auf mögliche israelkritische Teile seiner Bühnenshow aufmerksam gemacht worden sei. Nach erfolglosen Verhandlungen über die Nutzung der Festhalle und somit über die Vertragserfüllung hat der Produktionsfirma am 04.04.2023 einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main gestellt, mit dem er gegenüber dem Land und der Stadt Frankfurt am Main seinen Anspruch auf Nutzung der Festhalle geltend gemacht hat. Mit Beschluss vom 24.4.2023 hat die zuständige 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main dem Antrag überwiegend stattgegeben und entschieden, dass das Land Hessen und die Stadt Frankfurt am Main dem Antragsteller durch entsprechende Einwirkung auf die Geschäftsführer der Messe GmbH Zutritt zur Festhalle zur Durchführung des Konzertes am 28.05.2023 zu verschaffen haben. In der Begründung hiess es u.a.: "...Inhaltlich habe der Antragsteller einen Anspruch auf Durchführung des Konzerts aus Art. 3 Grundgesetz in Verbindung mit der Selbstbindung der Verwaltung. Denn die Festhalle sei als Event- und Konzerthalle aufgrund der bisherigen Benutzungspraxis allgemein für Veranstaltungen und Konzerte von internationalen Künstlern sowie für Messen, Ausstellungen und Kongresse von Unternehmen gewidmet. Insoweit habe der Antragsteller einen Verschaffungsanspruch auf Zugang zu der Halle, den die öffentlichen Träger durch Einwirken auf den privatrechtlichen Betreiber zu erfüllen hätten. Das für den 28.05.2023 geplante Konzert sei vom Widmungszweck der Festhalle umfasst. Eine konkludente Widmungsbeschränkung aufgrund der besonderen historischen Bedeutung der Festhalle ergebe sich weder aus der bisherigen Benutzungspraxis noch aus anderen Umständen wie etwa den Gedenktafeln. Durch die Entziehung der Nutzung der Festhalle werde der Antragsteller in seinem Grundrecht auf Kunstfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes verletzt. Die Konzertveranstaltung des Antragstellers sei als Kunstwerk zu betrachten. Bei einer Beschränkung der nach dem Grundgesetz schrankenlos gewährten Kunstfreiheit müsse entsprechend den verfassungsrechtlichen Wertungen zur Meinungsfreiheit bei Kunstwerken, die mehrere nachvollziehbare Interpretationsmöglichkeiten zulassen, diejenige Lesart gewählt werden, die nicht als in irgendeiner Form rechtswidrig oder gar sanktionsbedürftig einzustufen sei. Danach verletze das Konzert des Antragstellers nicht die Menschenwürde der in der Festhalle misshandelten jüdischen Männer und es lasse sich eine schwerwiegende Beeinträchtigung des Geltungs- und Achtungsanspruchs der in Deutschland lebenden Jüdinnen und Juden nicht zweifelsfrei feststellen. Zwar bediene sich der Antragsteller im Rahmen seiner Bühnenshow offenkundig einer an die nationalsozialistische Herrschaft angelehnten Symbolik". Gerade vor dem historischen Hintergrund der Festhalle möge die Bühnenshow daher als besonders geschmacklos zu bewerten sein. Eine solche Bewertung entziehe sich jedoch der verwaltungs- bzw. verfassungsrechtlichen Prüfung. Entscheidend sei allein, dass der Auftritt des Antragstellers in seiner Gesamtschau nicht den Schluss zulasse, dass der Antragsteller nationalsozialistische Gräueltaten verherrliche oder relativiere oder sich mit der nationalsozialistischen Rassenideologie identifiziere. Anhaltspunkte dafür, dass durch die Bühnenshow des Antragstellers oder von ihm selbst strafbare Handlungen, wie das Verwenden von Propagandamaterial und Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§§ 86, 86 a Strafgesetzbuch) oder Volksverhetzung (§ 130 Strafgesetzbuch), begangen würden, seien nicht ersichtlich." Spätestens nach diesem Vorgang muss wieder in den Fokus der Diskussion rücken, welche Veranstaltungen künftig in der Festhalle stattfinden und wie der Geschichte des Ortes Rechnung getragen werden soll. Den Mitgliedern im Ortsbeirat 2 ist es ein Anliegen, dauerhaft und angemessen an die Geschehnisse im November 1938 zu erinnern. Neben den Benennungen der beiden zentralen Plätze vor der Festhalle, bzw. im Eingangsbereich der Messe nach vier Frankfurter Holocaustüberlebenden - die stellvertretend für die Millionen von Opfern der NS-Diktatur in Deutschland und Europa stehen - fordern sie die Messe und die Stadt Frankfurt/ Main auf, in Zusammenarbeit mit der Jüdischen Gemeinde und den Mitgliedern des Gremiums ein tragfähiges Konzept zu erarbeiten und zu verstetigen, welches dauerhaft an diesen Teil unserer Geschichte erinnert - besonders vor dem Hintergrund des derzeit wieder erschreckend erstarkenden Antisemitismus in Deutschland und Europa. Antragsteller: CDU FDP Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 17.06.2024, OF 945/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 9 Auf Wunsch der CDU-, FDP- und Linke-Fraktion wird die Sitzung von 22:25 Uhr bis 22:30 Uhr unterbrochen. 1. Die CDU-, die FDP und die Linke-Fraktion stellen den Geschäftsordnungsantrag die Vorlage OF 998/2 um eine Runde zurückzustellen. 2. Die GRÜNE-Fraktion stellt bei der Beratung der Vorlage OF 998/2 den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte und sofortige Abstimmung. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6038 2024 1. Die Vorlage OF 945/2 wird durch die Einbringung der Vorlage OF 996/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 996/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 997/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der Wortlaut "den Antragsstellern/Initiatoren" sowie der Wortlaut "auf dem künftigen Reich-Ranicki-Platz mit höchster Priorität" ersatzlos gestrichen wird. Weiterhin wird der Rest der Begründung nach dem Satz "Die Tafel wird jedoch aufgrund ihrer Größe und Unscheinbarkeit kaum wahrgenommen." ersatzlos gestrichen. 4. 1. Der erste Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. 2. Dem zweiten Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. 3. Die Vorlage OF 998/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. zu 1. GRÜNE, SPD und BFF gegen 3 CDU, FDP und Linke (= Zurückstellung); 1 CDU und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, 1 CDU, SPD und BFF gegen 3 CDU, FDP, Linke, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 3. Annahme bei Enthaltung 1 CDU und bei Abwesenheit 1 CDU; Herr Loose nimmt an der Abstimmung nicht teil.

Parteien: CDU, FDP, Linke

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzungen der Kronberger Straße sicherer gestalten

09.09.2024 · Aktualisiert: 07.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5886 entstanden aus Vorlage: OF 990/2 vom 22.08.2024 Betreff: Kreuzungen der Kronberger Straße sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, die Kreuzungsenden der Kronberger Straße im Fünf-Meter-Bereich durch schraffierte Markierungen und ggf. durch Poller und Fahrradbügel zu sichern, um illegales Parken zu verhindern und eine bessere Sicht auf die Fahrbahn zu erhalten. Bei allen Maßnahmen ist darauf zu achten, dass eine barrierefreie Nutzung des öffentlichen Raums gewährleistet ist. Dies gilt für die folgenden Kreuzungen: 1.Telemannstraße: Hier sind keine schraffierten Markierungen an den Kreuzungsenden vorhanden. Zu prüfen ist die Installation von Pollern und Fahrradbügeln. 2. Oberlindau: Es besteht ein schraffiertes Kreuzungsende, die drei anderen Kreuzungsbereiche haben keine Markierung im Fünf-Meter-Bereich. Zu prüfen ist die Installation von Pollern und Fahrradbügeln. 3. Unterlindau: Es besteht an einem Kreuzungsende eine schraffierte Markierung mit Fahrradbügeln. Die anderen drei Kreuzungsenden im Fünf-Meter-Bereich müssten noch mit einer schraffierten Markierung ausgestattet werden. Zu prüfen ist die Installation von Pollern und Fahrradbügeln. 4. Liebigstraße: Die vier Kreuzungsenden verfügen über keinerlei schraffierte Markierungen. Zu prüfen ist die Installation von Pollern und Fahrradbügeln. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob in der Kronberger Straße die Möglichkeit besteht, Lieferzonen einzurichten. Begründung: Viele Eltern aus der Kronberger Straße, die allmorgendlich zur Rushhour ihre Kleinkinder zu Fuß zur Kita 111 in der Staufenstraße bringen, müssen dabei einige Kreuzungen queren, die leider zu oft im Fünf-Meter-Bereich zugeparkt sind. Die Kleinkinder können dabei die Kreuzungsenden nur sehr schwer einsehen und können aufgrund ihrer Größe nicht überblicken, ob Fahrzeuge herannahen. Das führt sehr oft zu unfallträchtigen Situationen. Abhilfe kann nur geschaffen werden, wenn die Kreuzungsenden im Fünf-Meter-Bereich durch schraffierte Markierungen und gegebenenfalls durch Poller und Fahrradbügel abgesichert werden. Quelle der Bilder: Geoportal Frankfurt Telemannstraße: Kreuzungsbereich im Fünf-Meter-Bereich ist nicht durch schraffierte Markierungen geschützt. Zu prüfen ist die Installation von Pollern und Fahrradbügeln. Oberlindau: Es besteht ein schraffierter Kreuzungsbereich, die drei anderen Kreuzungsbereiche haben keine Markierung im Fünf-Meter-Bereich. Zu prüfen ist die Installation von Pollern und Fahrradbügeln. Unterlindau: Es besteht ein Kreuzungsbereich mit Markierung und Fahrradbügeln. Die drei weiteren Kreuzungsenden im Fünf-Meter-Bereich müssten noch mit schraffierten Markierungen ausgestattet werden. Zu prüfen ist die Installation von Pollern und Fahrradbügeln. Liebigstraße: Im gesamten Kreuzungsbereich im Fünf-Meter-Bereich gibt es keine schraffierten Markierungen. Zu prüfen ist die Installation von Pollern und Fahrradbügeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 736 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Kreuzungen der Kronberger Straße sicherer gestalten

22.08.2024 · Aktualisiert: 26.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2024, OF 990/2 Betreff: Kreuzungen der Kronberger Straße sicherer gestalten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Kreuzungsenden der Kronberger Str. im 5m Bereiche durch schraffierte Markierungen und ggf. durch Poller und Fahrradbügel zu sichern, um illegales parken zu verhindern und eine bessere Sicht auf die Fahrbahn zu erhalten. Bei allen Maßnahmen ist darauf zu achten, dass eine barrierefreie Nutzung des öffentlichen Raums gewährleistet ist. Dies gilt für die folgenden Kreuzungen: 1.Telemannstr., hier sind keine schraffierten Markierungen an den Kreuzungsenden vorhanden. Zu prüfen ist die Installation von Pollern und Fahrradbügeln. 2. Oberlindau, Es besteht ein schraffiertes Kreuzungsende, die 3 anderen Kreuzungsbereiche haben keine Markierung im 5 m Bereich. Zu prüfen ist die Installation von Pollern und Fahrradbügeln. 3. Unterlindau, es besteht an einem Kreuzungsende eine schraffierte Markierung mit Fahrradbügeln. Die anderen 3 Kreuzungsenden im 5 m Bereich, müssten noch durch eine schraffierte Markierung ausgestattet werden. Zu prüfen ist die Installation von Pollern und Fahrradbügeln. 4. Liebigstraße, die vier Kreuzungsenden verfügen über keinerlei schraffierte Markierungen. Zu prüfen ist die Installation von Pollern und Fahrradbügeln. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob in der Kronberger Straße die Möglichkeit besteht Lieferzonen einzurichten. Begründung: Viele Eltern aus der Kronberger Straße die allmorgendlich zur Rushhour ihre Kleinkinder zu Fuß zur Kita 111 in der Staufenstraße bringen, müssen dabei einige Kreuzungen queren, die leider zu oft im 5m Bereich der Kreuzungsbereiche zu geparkt sind. Die Kleinkinder können dabei die Kreuzungsenden nur sehr schwer überblicken und können aufgrund ihrer Größe nicht überblicken, ob Fahrzeuge herannahen. Das führt sehr oft zu unfallträchtigen Situationen. Abhilfe kann nur geschaffen werden, wenn die Kreuzungsenden im 5m Bereich durch schraffierte Markierungen und gegebenenfalls durch Poller und Fahrradbügel abgesichert werden. Quelle der Bilder: Geoportal Frankfurt Telemannstr. Kreuzungsbereich im 5 m Bereich ist nicht durch schraffierte Markierungen geschützt. Zu prüfen ist die Installation von Pollern und Fahrradbügeln Oberlindau Es besteht ein schraffierter Kreuzungsbereich, die 3 anderen Kreuzungsbereiche haben keine Markierung im 5 m Bereich. Zu prüfen ist die Installation von Pollern und Fahrradbügeln. Unterlindau Es besteht ein Kreuzungsbereich mit Markierung und Fahrradbügeln. Die 3 weiteren Kreuzungsenden im 5 m Bereich, müssten noch durch eine schraffierte Markierung ausgestattet werden. Zu prüfen ist die Installation von Pollern und Fahrradbügeln. Liebigstr. Im gesamten Kreuzungsbereich im 5 m Bereich, gibt es keine schraffierten Markierungen. Zu prüfen ist die Installation von Pollern und Fahrradbügeln. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5886 2024 Die Vorlage OF 990/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

Parteien: GRÜNE, SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Gedenktafel am letzten Wohnort der Familie von Rabbiner Jakob Horovitz in der Stauffenstraße 33

17.06.2024 · Aktualisiert: 16.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2024, OF 944/2 Betreff: Gedenktafel am letzten Wohnort der Familie von Rabbiner Jakob Horovitz in der Stauffenstraße 33 Der Ortsbeirat möge beschließen: zur Finanzierung einer Gedenktafel am letzten Frankfurter Wohnort der Familie von Rabbiner Jakob Horovitz* in der Stauffenstr. 33, stellt der OBR2 aus seinem Budget einen Betrag bis zHv €2.000 zur Verfügung. Ziel ist, die Tafel bis zum geplanten Besuch der Nachfahren der Familie Horovitz/ Freimann in Frankfurt - 15./ 16. Mai 2025 - zu errichten, bzw. an der Fassade des jetzigen Gebäudes anzubringen und diese dann in einer kleinen Zeremonie gemeinsam mit der Familie zu enthüllen. Das Kulturdezernat, bzw. das Institut für Stadtgeschichte werden gebeten, in Zusammenarbeit mit dem Ortsvorsteher einen entsprechenden Textvorschlag zu erarbeiten. Die Jüdische Gemeinde FFM ist bei allen Schritten direkt und unmittelbar zu beteiligen. Da der Verein ‚Initiative Stolpersteine e.V.' derzeit intensiv zur Familie Horovitz/ Freimann und hier auch explizit zu Jakob Horovitz recherchiert wird angeraten, dass sich die Verfasser mit dem Verein in Verbindung setzen und die Ergebnisse der Forschungen in die Entwicklung der Tafel - soweit geeignet - übernehmen. Der Ortsvorsteher wird zudem gebeten, das Gremium eng und regelmäßig über den Fortgang der Maßnahme zu informieren und die Erarbeitung der Tafel mit Blick auf die rechtzeitige Fertigstellung entsprechend voranzutreiben. Alle sich aus dem Projektverlauf ergebenden künftigen Schritte die das Vorhaben betreffen, sind mit den Antragstellern/ Initiatoren abzustimmen. Der finale Text und die visuelle Gestaltung der Tafel sind dem OBR2 rechtzeitig vorzustellen, das Gremium entscheidet per Abstimmung über die finale Beauftragung. Begründung: Weiterentwicklung der Erinnerungskultur im Ortsbezirk. In ihrer bewegenden Rede vor dem Deutschen Bundestag am 31.01.2024, erinnerte die Frankfurter Überlebende der Schoa Eva Szepesi an die Befreiung des KZ Auschwitz vor 79 Jahren. Dabei beklagte sie das Wiedererstarken von Antisemitismus in unserer Gesellschaft. Sie forderte Widerspruch und ein Eintreten für Demokratie und gegen Fremdenfeindlichkeit. ‚Nie wieder ist jetzt', sagte sie unter anhaltendem Applaus des vollen Plenums. Der Ortsbeirat 2 schließt sich dem an und setzt sich entschlossen für Demokratie und gegen Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit ein. Dazu gehört auch die Aufarbeitung der eigenen Geschichte im Ortsbezirk, die Erinnerung an die Opfer der Diktatur des Nationalsozialismus und der Verankerung ihrer Namen und Geschichten im Stadtbild. Auf Initiative des Gremiums wurden hierzu in dieser Legislaturperiode und in enger Zusammenarbeit mit der Jüdischen Gemeinde FFM bereits einige Projekte auf den Weg gebracht: - die Benennung des Platzes vor der Universitätsbibliothek nach Therese und Prof. Dr. Aron Freimann in Freimannplatz, - die Initiierung eines Schulprojektes zur historischen Aufarbeitung der Geschichte des Jüdischen Friedhofs in der Sophienstraße in Bockenheim sowie die - die Partizipative Aufarbeitung und gestalterische Aufwertung der ehemaligen Synagogen in der Unterlindau 23 und der Schloßstraße 3-5 durch die Konfigruppe der Ev.-Reform. Gemeinde FFM bzw. des Geschichtsvereins ‚Die Freunde Bockenheims'. Rabbiner der im letzten Punkt genannten Gemeinden war zunächst Markus Horovitz (1844-1910), nach dessen Tod übernahm dessen Sohn Jakob Horovitz (1873-1939). Dieser wurde 1938 durch die Gestapo verhaftet, interniert und gefoltert und im selben Jahr - nach Intervention des jüdischen Gemeindevorstands - freigelassen. Später emigrierte er in die Niederlande, wo er wenig später an den Folgen der Haft starb. Der Verein ‚Initiative Stolpersteine e.V.' plant, im Frühjahr 2025 Stolpersteine für die - vor dem Nationalsozialismus Frankfurt weitverzweigten und seit Generationen ansässigen Familie Horovitz/ Freimann - im gesamten Stadtgebiet zu verlegen. Hierzu werden Nachfahren der Familie aus der ganzen Welt erwartet. Vor dem ehem. Wohnhaus von Jakob Horovitz und seiner Familie in der Stauffenstraße 33 sollen dabei ebenfalls Stolpersteine verlegt werden. Jakob Horovitz prägte als Rabbiner - u.a. der Westendsynagoge und den Synagogen in der Unterlindau sowie der Schloßstraße - das religiöse, bzw. jüdische Leben auf dem Gebiet unseres heutigen Ortsbezirks zutiefst. Mit der Tafel möchte das Gremium an sein Wirken erinnern und dazu beitragen, Rabbiner Horovitz nachhaltig im Stadtbezirk zu verankern und an sein Schicksal zu erinnern. Der jetzige Eigentümer der Liegenschaft Stauffenstraße 33 ist über das Vorhaben informiert und mit der Maßnahme einverstanden. Die Antragstellerinnen und Antragsteller stehen mit der zuständigen Hausverwaltung im Kontakt. Antragsteller: CDU SPD FDP Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 334 2024 Die Vorlage OF 944/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, FDP, Linke

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Einrichtung einer Arbeitsgruppe „Gewerbe und Verkehr im Grüneburgweg“

09.05.2024 · Aktualisiert: 14.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.05.2024, OF 932/2 Betreff: Einrichtung einer Arbeitsgruppe "Gewerbe und Verkehr im Grüneburgweg" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Teilhabe und Kommunikation mit den Gewerbetreibenden hinsichtlich der schon erfolgten und noch geplanten Umgestaltungsmaßnahmen "Fahrradfreundliche Nebenstraßen" im Grüneburgweg spürbar zu verbessern und per sofort eine Arbeitsgruppe "Gewerbe und Verkehr im Grüneburgweg" ins Leben zu rufen. Diese soll sich in kleiner Runde monatlich treffen und aus 2-3 Vertretern der Interessengemeinschaft Grüneburgweg sowie Herrn Hof vom Verkehrsdezernat und einem Vertreter des Amtes für Strassenbau und Entwicklung bestehen. Wichtig ist es, dass die Gruppe mit Entscheidungsträgern seitens Dezernat und Amt besetzt wird, um auf Anregungen direkt reagieren zu können. Begründung: Anregung von Gewerbetreibenden im Grüneburgweg, die die Kommunikation und Teilhabe als unzureichend empfinden. So wurde die Initatiative Grüneburgweg am 21.03. vom Amt für Strassenbau und Erschließung informiert, dass die Umgestaltung des Abschnittes 2 am 25.03. starten würden. Die betroffenen Haushalte am Grüneburgweg wurden einen Tag früher informiert - es gab also einen Vorlauf von ganzen fünf bzw. vier Tagen! Anwohner im mittleren Abschnitt sowie an den direkt angrenzenden Straßen (z.B. Unterlindau oder Wolfsgangstraße) haben diese Informationen offensichtlich nicht erhalten, obwohl diese gleichermaßen von den Sperrungen betroffen sind. Auch Anwohner im Trutz meinten, daß Sie nicht bekommen hätten, obwohl ja der der gesamte Verkehr, der bisher aus dem Grüneburgweg Richtung Innenstadt fuhr, jetzt in den Trutz umgeleitet wurde. Wenn Magistrat und Dezernat Bürger und Anwohner ins Boot holen und Teilhabe wirklich leben möchten, muß sich dringend etwas ändern. Ein erster Schritt wäre zumindest die Bildung einer kleinen, auf das Gewerbe fokussierten Arbeitsgruppe, um die Teilhabe der Betroffenen direkt zu ermöglichen und auf die vielen konstruktiven Vorschläge, die im Verlauf der letzten Jahre über den Ortsbeirat, in Mails, auf Veranstaltungen und in der Presse an den Magistrat und das Dezernat herangetragen wurden, sofort reagieren zu können. Dazu würden monatliche Treffen ausreichen. Die konkreten Vorschläge zur Optimierungen der Maßnahmen könnte ein weiteres Sterben des Einzelhandels im Grüneburgweg vielleicht noch aufhalten. Seit der Umgestaltung haben etwa 10 Einzelhändler ihre Geschäfte dort aufgegeben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 932/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Jüdische Geschichte im Ortsbezirk 2 sichtbar machen Der jüdische Friedhof in der Sophienstraße 70 - Eine Spurensuche der MaxBeckmannSchule

11.03.2024 · Aktualisiert: 20.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.03.2024, OF 869/2 Betreff: Jüdische Geschichte im Ortsbezirk 2 sichtbar machen Der jüdische Friedhof in der Sophienstraße 70 - Eine Spurensuche der Max-Beckmann-Schule Der Ortsbeirat wolle beschließen: aus eigenen Mitteln jwls. bis zu € 2.000 Euro, Verfügung zu stellen, um sie bei der Recherche sowie der Aufwertung der Gedenkorte für die ehemaligen Synagogen in der Unterlindau 23/ Westend sowie der Schloßstrasse/ Bockenheim zu unterstützen. Die Initiative wird neben dem Ortsbeirat 2 von der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main sowie vom Buber-Rosenzweig-Institut für jüdische Geistes- und Kulturgeschichte der Moderne und Gegenwart der Goethe-Universität Frankfurt am Main unterstützt. Neben den o.g. Partnern soll der Magistrat, insbes. das Dezernat für Kultur und Wissenschaft bzw. das Stadtarchiv in das Projekt eingebunden werden. Alle sich aus dem Projektverlauf ergebenden künftigen Schritte die das Projekt betreffen sind mit den Antragstellern/ Initiatoren abzustimmen, bzw. durch einen Beschluss des Ortsbeirates herbeizuführen. Begründung: Der Jüdische Friedhof an der heutigen Sophienstraße 70 befindet sich seit etwa 1700 an diesem Standort. Vorher fanden die Beerdigungen der Bockenheimer Juden in Windecken und Rödelheim statt. Versuche der Nazis, den Jüdischen Friedhof als "Verkehrshindernis" zu beseitigen oder einer anderen Nutzung zuzuführen - zum Beispiel als Spielplatz- scheiterten an Geldmangel und zu wenig Arbeitskräften infolge des Kriegsbeginns. Der heute von einer hohen Mauer umgebene Friedhof ist von der Sophienstraße aus nicht einsehbar und der interessierten Öffentlichkeit daher kaum bekannt. Lediglich aus der unmittelbar an den Friedhof angrenzenden Schule kann man auf die etwa 300 Grabsteine schauen. Die MBS - eine Schule mit über 600 Schülerinnen und Schülern plant - in einer Projektwoche vor den Sommerferien 2024 und mglw. in einer Arbeitsgemeinschaft nach den Sommerferien zum Friedhof zu recherchieren und die Ergebnisse in Form von Gedenk- oder Ausstellungstafeln zu präsentieren. Ziel ist, den Fokus zunächst auf folgende Aspekte zu konzentrieren: 1. Recherche von Biographien der Verstorbenen (wo wohnten sie, welche Berufe hatten sie, etc.). Angedacht ist, hier z.B. die Wohnorte der verstorbenen jüdischen MitbürgerInnen fotografieren und kontextualisieren. 2. Des Weiteren soll der Friedhof in seinen historischen Kontext der vergangenen Jahrhunderte gestellt und das Zusammenleben von jüdischen und nichtjüdischen Menschen in Bockenheim, das religiöse Leben, der Bezug zur Synagoge sowie das Alltagsleben beschrieben werden. 3. Erläutert und eingeordnet werden sollen jüdische Bestattungsriten und die Symboliken auf den Grabsteinen. 4. Zudem soll auch darauf eingegangen werden, weshalb der jüdische Friedhof die NS-Zeit überstand und inwiefern die NS-Zeit aber vor allem einen zivilisatorischen Bruch darstellte. Das Projekt wird von Lehrern und Schülern in der Bürgerfragestunde der Sitzung des Ortbeirates 2 am 11. März 2024 der Öffentlichkeit vorgestellt. Antragsteller: CDU SPD FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 26.02.2024, OF 850/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 303 2024 1. Die Vorlage OF 850/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 869/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 869/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, FDP, LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Jüdische Geschichte im Ortsbezirk 2 sichtbar machen - Partizipative Aufarbeitung und gestalterische Aufwertung der ehemaligen Synagogen in der Unterlindau 23 und der Schloßstraße 3 bis 5 -

26.02.2024 · Aktualisiert: 20.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2024, OF 851/2 Betreff: Jüdische Geschichte im Ortsbezirk 2 sichtbar machen - Partizipative Aufarbeitung und gestalterische Aufwertung der ehemaligen Synagogen in der Unterlindau 23 und der Schloßstraße 3 bis 5 - Der Ortsbeirat möge beschließen: - der Konfi-Gruppe der Evangelisch-Reformierten-Gemeinde Frankfurt, sowie - den Freunden Bockenheims und ihren Mitstreitern aus eigenen Mitteln jwls. bis zu € 1.500 Euro, insgesamt also € 3.000 Euro zur Verfügung zu stellen, um sie bei der Recherche sowie der Aufwertung der Gedenkorte für die ehemaligen Synagogen in der Unterlindau 23/ Westend sowie der Schloßstrasse/ Bockenheim zu unterstützen. Die Initiative wird neben dem Ortsbeirat 2 von der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main sowie vom Buber-Rosenzweig-Institut für jüdische Geistes- und Kulturgeschichte der Moderne und Gegenwart der Goethe-Universität Frankfurt am Main unterstützt. Neben den o.g. Partnern soll der Magistrat, insbes. das Dezernat für Kultur und Wissenschaft bzw. das Stadtarchiv in das Projekt eingebunden werden. Alle sich aus dem Projektverlauf ergebenden künftigen Schritte die das Projekt betreffen sind mit den Antragstellern/ Initiatoren abzustimmen, bzw. durch einen Beschluss des Ortsbeirates herbeizuführen. Begründung: Die ehem. Synagoge Unterlindau 23/ Westend war seit 1893 die erste Synagoge im westlichen Stadtgebiet Frankfurts (bis 1910 wenige hundert Meter entfernt von ihr die sog. "Westend-Synagoge" erbaut und eingeweiht wurde). Die ehem. Synagoge Schloßstraße 3-5 in Bockenheim (damals eigenständig) wurde 1874 eingeweiht. Die Synagogen wurden in der Reichsprogromnacht 1938 geschändet und in Brand gesetzt. Rabbiner beider Gemeinden war zunächst Markus Horovitz* (1844-1910), nach dessen Tod übernahm dessen Sohn Jakob Horovitz* (1873-1939) die Gemeinden. Er wurde 1938 durch die Gestapo verhaftet und im KZ Buchenwald interniert und im selben Jahr, nach Intervention des jüdischen Gemeindevorstands freigelassen. Später emigrierte er in die Niederlande, wo er wenig später an den Folgen der Haft starb. Heute erinnern Gedenktafeln an die ehemals religiösen Orte, welche in Ihrer Sichtbarkeit, Gestaltung, bzw. ihrem inhaltlichen Zugang allerdings nicht mehr den Standards einer würdigen, bzw. angemessenen Erinnerungskultur entsprechen. Das Projekt wird von den Projektbeteiligten in der Bürgerfragestunde der Sitzung des Ortbeirates 2 am 11. März 2024 der Öffentlichkeit vorgestellt. * Auf Initiative des Ortsbeirats 2 wurde der Platz vor der Universitätsbibliothek an der Bockenheimer Warte im Oktober 2023 nach Therese und Prof. Dr. Aron Freimann benannt. Markus Horovitz (1844-1910) war der Vater von Therese Freimann, Jakob Horovitz (1873-1939) ihr Bruder. Antragsteller: CDU SPD FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 304 2024 Die Vorlage OF 851/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, FDP, LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Jüdische Geschichte im Ortsbezirk 2 sichtbar machen - Der Jüdische Friedhof in der Sophienstraße 70 - Eine Spurensuche der MaxBeckmannSchule -

26.02.2024 · Aktualisiert: 20.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2024, OF 850/2 Betreff: Jüdische Geschichte im Ortsbezirk 2 sichtbar machen - Der Jüdische Friedhof in der Sophienstraße 70 - Eine Spurensuche der Max-Beckmann-Schule - Der Ortsbeirat wolle beschließen: aus eigenen Mitteln jwls. bis zu € 1.500 Euro, insgesamt also € 3.000 Euro zur Verfügung zu stellen, um sie bei der Recherche sowie der Aufwertung der Gedenkorte für die ehemaligen Synagogen in der Unterlindau 23/ Westend sowie der Schloßstrasse/ Bockenheim zu unterstützen. Die Initiative wird neben dem Ortsbeirat 2 von der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main sowie vom Buber-Rosenzweig-Institut für jüdische Geistes- und Kulturgeschichte der Moderne und Gegenwart der Goethe-Universität Frankfurt am Main unterstützt. Neben den o.g. Partnern soll der Magistrat, insbes. das Dezernat für Kultur und Wissenschaft bzw. das Stadtarchiv in das Projekt eingebunden werden. Alle sich aus dem Projektverlauf ergebenden künftigen Schritte die das Projekt betreffen sind mit den Antragstellern/ Initiatoren abzustimmen, bzw. durch einen Beschluss des Ortsbeirates herbeizuführen. Begründung: Der Jüdische Friedhof an der heutigen Sophienstraße 70 befindet sich seit etwa 1700 an diesem Standort. Vorher fanden die Beerdigungen der Bockenheimer Juden in Windecken und Rödelheim statt. Versuche der Nazis, den Jüdischen Friedhof als "Verkehrshindernis" zu beseitigen oder einer anderen Nutzung zuzuführen - zum Beispiel als Spielplatz- scheiterten an Geldmangel und zu wenig Arbeitskräften infolge des Kriegsbeginns. Der heute von einer hohen Mauer umgebene Friedhof ist von der Sophienstraße aus nicht einsehbar und der interessierten Öffentlichkeit daher kaum bekannt. Lediglich aus der unmittelbar an den Friedhof angrenzenden Schule kann man auf die etwa 300 Grabsteine schauen. Die MBS - eine Schule mit über 600 Schülerinnen und Schülern plant - in einer Projektwoche vor den Sommerferien 2024 und mglw. in einer Arbeitsgemeinschaft nach den Sommerferien zum Friedhof zu recherchieren und die Ergebnisse in Form von Gedenk- oder Ausstellungstafeln zu präsentieren. Ziel ist, den Fokus zunächst auf folgende Aspekte zu konzentrieren: 1. Recherche von Biographien der Verstorbenen (wo wohnten sie, welche Berufe hatten sie, etc.). Angedacht ist, hier z.B. die Wohnorte der verstorbenen jüdischen MitbürgerInnen fotografieren und kontextualisieren. 2. Des Weiteren soll der Friedhof in seinen historischen Kontext der vergangenen Jahrhunderte gestellt und das Zusammenleben von jüdischen und nichtjüdischen Menschen in Bockenheim, das religiöse Leben, der Bezug zur Synagoge sowie das Alltagsleben beschrieben werden. 3. Erläutert und eingeordnet werden sollen jüdische Bestattungsriten und die Symboliken auf den Grabsteinen. 4. Zudem soll auch darauf eingegangen werden, weshalb der jüdische Friedhof die NS-Zeit überstand und inwiefern die NS-Zeit aber vor allem einen zivilisatorischen Bruch darstellte. Das Projekt wird von Lehrern und Schülern in der Bürgerfragestunde der Sitzung des Ortbeirates 2 am 11. März 2024 der Öffentlichkeit vorgestellt. Antragsteller: CDU SPD FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.03.2024, OF 869/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 303 2024 1. Die Vorlage OF 850/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 869/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 869/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, FDP, LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserung Bewohnerparken an der Eppsteiner Straße

23.01.2023 · Aktualisiert: 22.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2023, OM 3425 entstanden aus Vorlage: OF 580/2 vom 21.01.2023 Betreff: Verbesserung Bewohnerparken an der Eppsteiner Straße Der Magistrat wird gebeten, im Abschnitt Eppsteiner Straße 25 bis 39 zwischen Liebigstraße und Unterlindau beidseitig die Beschilderungen und Fahrbahnmarkierungen an den beiden Kreuzungen zu erneuern, um für die Anwohner die erlaubten Parkmöglichkeiten klarer und eindeutig kenntlich zu machen. Außerdem sollte das Gehwegparken auf die gegenüberliegende Straßenseite verlegt werden, weil dort der Gehweg durchgängig breiter ist. Kreuzung Eppsteiner Straße/Ecke Liebigstraße - Einfahrt von der Liebigstraße: - Ersatz des verblassten blauen Gehweg-Parkschildes auf der linken Seite (gegenüber von Hausnummer 39) durch Parken auf der Straße. - Aufstellen eines Gehweg-Parkschildes auf der rechten Seite (vor Hausnummer 39), um zu verdeutlichen, dass Gehwegparken erlaubt ist. Kreuzung Eppsteiner Straße/Ecke Unterlindau - Ausfahrt auf die Unterlindau: - Aufmarkierung der ersten beiden Parkplätze auf der linken Seite im Anschluss an die Fahrradständer, um zu verdeutlichen, dass die Fahrzeuge auf der Straße stehen dürfen. - Aufmarkierung der ersten beiden Parkplätze auf der rechten Seite (vor Hausnummer 25, Florastyle), um zu verdeutlichen, dass Gehwegparken erwünscht ist. Falls vom Magistrat als notwendig erachtet, sind die Anwohner gern zu einem Ortstermin bereit, um die vorgeschlagen Maßnahmen zu erläutern. Begründung: Es handelt sich um wiederholte Beschwerden von Anwohnern. Laut Beschilderung ist Gehwegparken auf der linken Seite erlaubt, das Schild ist allerdings verblasst und es steht im Widerspruch zu den gegenwärtigen Parkplatzmarkierungen auf der Fahrbahn der linken Seite, die suggerieren, dass man voll auf der Fahrbahn parken solle. Auf der rechten Seite dürfen die Pkw nicht auf dem Gehweg parken, doch die schmalen Parkplatzmarkierungen suggerieren genau das. Grundsätzlich problematisch ist, dass das Gehwegparken ausgerechnet auf der linken Straßenseite erlaubt ist, auf der der Bürgersteig zeitweise wesentlich schmaler ist. Dies führt selbst bei alteingesessenen Anwohnern zur Verwirrung und v. a. seit Längerem zu wiederholten Bußgeldern in Höhe von je 55 Euro. Mehrere Gespräche mit den Beamten und Beschwerden bei den Behörden haben bislang zu keiner Verbesserung geführt - die allerdings leicht umzusetzen wäre. Quelle: Google Maps Verblasstes Schild auf der linken Seite - Kreuzung Eppsteiner Straße/Ecke Liebigstraße - Einfahrt von der Liebigstraße, Hinweis auf erlaubtes Gehwegparken bei schmalem Bürgersteig. Die verblasste, unklare Markierung auf der rechten Seite ist so schmal, dass sie suggeriert, hier sei Parken auf dem Gehweg erlaubt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1318 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1318) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Verbesserung Anwohnerparken an der Eppsteiner Straße

21.01.2023 · Aktualisiert: 02.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.01.2023, OF 580/2 Betreff: Verbesserung Anwohnerparken an der Eppsteiner Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Abschnitt Eppsteiner Strasse 25-39 zwischen Liebigstrasse und Unterlindau beidseitig die Beschilderungen und Fahrbahnmarkierungen an den beiden Kreuzungen zu erneuern, um für die Anwohner die erlaubten Parkmöglichkeiten klarer und eindeutig kenntlich zu machen. Ausserdem sollte das Gehwegparken auf die gegenüberliegende Strassenseite verlegt werden, weil dort der Gehweg durchgängig breiter ist. Kreuzung Eppsteiner/Liebigstrasse - Einfahrt von der Liebigstrasse: - Ersatz des verblassten blauen Gehweg-Parkschildes auf der linken Seite (gegenüber von Hausnummer 39) durch Parken auf der Strasse - Aufstellen eines Gehweg-Parkschildes auf der rechten Seite (vor Hausnummer 39), um zu verdeutlichen, dass Gehwegparken erlaubt ist Kreuzung Eppsteiner Strasse/Unterlindau - Ausfahrt auf die Unterlindau: - Aufmarkierung der ersten beiden Parkplätze auf der linken Seite im Anschluss an die Fahrradständer, um zu verdeutlichen, dass die Fahrzeuge auf der Strasse stehen dürfen - Aufmarkierung der ersten beiden Parkplätze auf der rechten Seite (vor Hausnummer 25, Florastyle), um zu verdeutlichen, dass Gehwegparken erwünscht ist Falls vom Magistrat notwendig erachtet, sind die Anwohner gern zu einem Ortstermin bereit, um die vorgeschlagen Maßnahmen zu erläutern. Begründung: Wiederholte Beschwerden von Anwohnern. Laut Beschilderung ist Gehwegparken auf der linken Seite erlaubt, das Schild ist allerdings verblasst und steht es im Widerspruch zu den gegenwärtigen Parkplatzmarkierungen auf der Fahrbahn der linken Seite, die suggerieren, daß man voll auf der Fahrbahn parken solle. Auf der rechten Seite dürfen die PKW nicht auf dem Gehweg parken, doch die schmalen Parkplatzmarkierungen suggerieren genau das. Grundsätzlich problematisch ist, daß das Gehwegparken ausgerechnet auf der linken Straßenseite erlaubt ist, auf der der Bürgersteig zeitweise wesentlich schmaler ist. Dies führt selbst bei alteingesessenen Anwohnern zur Verwirrung und v.a. seit längerem zu wiederholten Bußgeldern i.H.v.je 55,- Euro. Mehrere Gespräche mit den Beamten und Beschwerden bei den Behörden haben bislang zu keiner Verbesserung geführt - die allerdings leicht umzusetzen wäre. Quelle: Google Maps und Zeichnung Antragstellerin Verblasstes Schild linke Seite - Kreuzung Eppsteiner/Liebigstrasse - Einfahrt von der Liebigstrasse, Hinweis auf erlaubtes Gehwegparken bei schmalem Bürgersteig (Quelle: alle Bilder stammen von der Antragstellerin) Verblasste, unklare Markierung auf der rechten Seite ist so schmal, dass sie suggeriert, hier sei Parken auf dem Gehweg erlaubt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 14.11.2022, OF 546/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3425 2023 1. Die Vorlage OF 546/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 580/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 580/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. 4 GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung); 1 GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Verbesserung Anwohnerparken an der Eppsteiner Straße

14.11.2022 · Aktualisiert: 02.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2022, OF 546/2 Betreff: Verbesserung Anwohnerparken an der Eppsteiner Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Abschnitt Eppsteiner Strasse 25-39 zwischen Liebigstrasse und Unterlindau beidseitig die Beschilderungen und Fahrbahnmarkierungen an den beiden Kreuzungen zu erneuern, um für die Anwohner die erlaubten Parkmöglichkeiten klarer und eindeutig kenntlich zu machen. Gegebenfalls sollte das Gehwegparken auf die gegenüberliegende Strassenseite verlegt werden, weil dort der Gehweg durchgängig breiter ist. Kreuzung Eppsteiner/Liebigstrasse - Einfahrt von der Liebigstrasse: - Erneuerung des verblassten blauen Gehweg-Parkschildes auf der linken Seite (gegenüber von Hausnummer 39) - Aufmarkierung des ersten Parkplatzes auf der linken Seite, um zu verdeutlichen, dass Gehwegparken erlaubt - Aufmarkierung des ersten Parkplatzes auf der rechten Seite (vor Hausnummer 39), um zu verdeutlichen, dass voll auf der Strasse geparkt werden soll Kreuzung Eppsteiner Strasse/Unterlindau - Ausfahrt auf die Unterlindau: - Aufstellung eines blauen Gehweg-Parkschildes auf der linken Seite (gegenüber von Hausnummer 25, bei Petersen Feinkost) - Aufmarkierung der ersten beiden Parkplätze auf der linken Seite im Anschluss an die Fahrradständer, um zu verdeutlichen, dass Gehwegparken gewünscht ist und die Fahrzeuge nicht voll auf der Strasse stehen dürfen - Aufmarkierung der ersten beiden Parkplätze auf der rechten Seite (vor Hausnummer 25, Florastyle), um zu verdeutlichen, dass Gehwegparken nicht erlaubt ist und die Fahrzeuge voll auf der Strasse stehen müssen Falls vom Magistrat notwendig erachtet, sind die Anwohner gern zu einem Ortstermin bereit, um die vorgeschlagen Maßnahmen zu erläutern. Begründung: Wiederholte Beschwerden von Anwohnern. Laut Beschilderung ist Gehwegparken auf der linken Seite erlaubt, das Schild ist allerdings verblasst und steht es im Widerspruch zu den gegenwärtigen Parkplatzmarkierungen auf der Fahrbahn der linken Seite, die suggerieren, daß man voll auf der Fahrbahn parken solle. Auf der rechten Seite dürfen die PKW nicht auf dem Gehweg parken, doch die schmalen Parkplatzmarkierungen suggerieren genau das. Grundsätzlich problematisch ist, daß das Gehwegparken ausgerechnet auf der linken Straßenseite erlaubt ist, auf der der Bürgersteig durchweg schmaler ist. Dies führt selbst bei alteingesessenen Anwohnern zur Verwirrung und v.a. seit längerem zu wiederholten Bußgeldern i.H.v.je 55,- Euro. Mehrere Gespräche mit den Beamten und Beschwerden bei den Behörden haben bislang zu keiner Verbesserung geführt - die allerdings leicht umzusetzen wäre. Quelle: Google Maps und Zeichnung Antragstellerin Verblasstes Schild linke Seite - Kreuzung Eppsteiner/Liebigstrasse - Einfahrt von der Liebigstrasse (Quelle: alle Bilder stammen von der Antragstellerin) Verblasste, unklare Markierung der Parkplätze an der linken Seite suggerieren, dass Parken ausschließlich auf der Fahrbahn erlaubt sei Verblasste, unklare Markierung auf der rechten Seite ist so schmal, dass sie suggeriert, hier sei Parken auf dem Gehweg erlaubt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.01.2023, OF 580/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 546/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3425 2023 1. Die Vorlage OF 546/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 580/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 580/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. 4 GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung); 1 GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Verkehrssicherheit und Fahrradabstellplätze für das Westend

10.10.2022 · Aktualisiert: 21.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2946 entstanden aus Vorlage: OF 494/2 vom 25.09.2022 Betreff: Mehr Verkehrssicherheit und Fahrradabstellplätze für das Westend Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Kreuzungen und Fußgängerüberwegen zu prüfen, ob Fahrradbügel installiert werden können, um die freie Sicht auf potenzielle Gefahrenstellen sicherzustellen und die Fläche, anstatt durch Poller und Markierungen, sinnstiftend zu nutzen: 1. Altkönigstraße/Ecke Liebigstraße 27c/Sperrfläche 2. Beethovenstraße 34 3.Beethovenstraße 55/vor dem Zebrastreifen beidseitig 4. Böhmerstraße/Ecke Leerbachstraße 5. Elsheimerstraße/Ecke Leerbachstraße 6. Emil-Claar-Straße 15, 17 7. Eppsteiner Straße 18/Ecke Oberlindau 8. Eppsteiner Straße/Ecke Reuterweg/vor dem Zebrastreifen 9. Fellnerstraße 14, 15/nach dem Zebrastreifen 10. Fellnerstraße 3/Ecke Bockenheimer Anlage/freie Fläche 11. Feuerbachstraße 24/vor dem Zebrastreifen 12. Freiherr vom Stein Straße 19/22/Ecke Eppsteiner Straße 47 13. Friedrichstraße 22/Ecke Liebigstraße 35, 44/Sperrfläche 14. Gärtnerweg 29/statt Poller Fahrradbügel 15. Gärtnerweg/Ecke Im Trutz Frankfurt/Sperrfläche 16. Georg-Voigt-Straße 21/Ecke Emil-Sulzbach-Straße 22 17. Guiollettstraße 25 18. Kleine Wiesenau 3/Ecke Myliusstraße 20 19. Klüberstraße/Ecke Niedenau 20. Lessingstraße 2/Ecke Guiollettstraße 21. Liebigstraße/vor dem Zebrastreifen 22. Lindenstraße 19/Ecke Kettenhofweg 82 23. Lindenbachstraße 37/Absicherung Tiefgarageneinfahrt mit einem Fahrradbügel 24. Niedenau 78/Ecke Kettenhofweg 31 25. Savignystraße 71/Ecke Arndtstraße 7c 26. Staufenstraße 41/Liebigstraße 11 27. Telemannstraße 9/Ecke Kronberger Straße 5, 7 28. Ulmenstraße/Ecke Guiollettstraße 29. Westendstraße/Ecke Arndtstraße 30. Wöhlerstraße 15/Ecke Staufenstraße 35 Bei positiver Prüfung bittet der Ortsbeirat um baldmögliche Umsetzung. Begründung: Indem Kreuzungsbereiche und Fußgängerüberwege zugeparkt werden bzw. die erforderlichen Abstände um diese Gefahrenstellen nicht eingehalten werden, wird die Sicherheit vom Fuß- und Radverkehr gefährdet. Insbesondere auf Schulwegen und rund um Orte, wo sich vermehrt Familien mit Kindern aufhalten, muss dafür gesorgt werden, dass ein solches Gefährdungspotenzial vermieden wird. Eventuell vorhandene Poller halten die Flächen zwar frei, jedoch verbleiben diese Flächen ungenutzt. Fahrradbügel verhindern hier nicht nur ein Zuparken der genannten Gefahrenbereiche, sondern geben der frei zu haltenden Fläche einen Nutzen, indem sie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer eine geordnete Fläche zum Abstellen ihrer Fahrräder bieten. Der Magistrat wird gebeten, beim Prüfen der Aufstellungsorte und der Montage darauf zu achten, dass insbesondere zu Fuß Gehende mit besonderem Bedarf die Kreuzungsbereiche weiterhin passieren können. Der Ortsbeirat bedankt sich für das bürgerschaftliche Engagement, dass die umfassende Liste an möglichen Standorten erstellt hat und parallel bereits in den Ortsbezirken 3 und 5 zur Verbesserung der allgemeinen Verkehrssituation beigetragen hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 330 Beratung im Ortsbeirat: 2

OF (Antrag Ortsbeirat )

Mehr Verkehrssicherheit und Fahrradabstellplätze für das Westend

25.09.2022 · Aktualisiert: 24.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2022, OF 494/2 Betreff: Mehr Verkehrssicherheit und Fahrradabstellplätze für das Westend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Kreuzungen und Fußgängerüberwegen zu prüfen, ob Fahrradbügel installiert werden können, um die freie Sicht auf potenzielle Gefahrenstellen sicherzustellen und die Fläche, anstatt durch Poller und Markierungen, sinnstiftend zu nutzen: 1. Altkönigstraße / Kreuzung Liebigstraße 27 c / Sperrfläche 2. Beethovenstraße 34 3.Beethovenstraße 55 / vor dem Zebrastreifen beidseitig 4. Böhmerstraße / Kreuzung Leerbachstraße 5. Elsheimerstraße / Kreuzung Leerbachstraße 6. Emil-Claar-Straße 15, 17 7. Eppsteiner Straße 18 / Kreuzung Oberlindau 8. Eppsteiner Straße / Kreuzung Reuterweg / vor dem Zebrastreifen 9. Fellnerstraße 14, 15 / nach dem Zebrastreifen 10. Fellnerstraße 3 / Kreuzung Bockenheimer Anlage / Freie Fläche 11. Feuerbachstraße 24 / vor dem Zebrastreifen 12. Freiherr vom Stein Straße 19/22 / Kreuzung Eppsteiner Straße 47 13. Friedrichstraße 22 / Kreuzung Liebigstraße 35, 44 / Sperrfläche 14. Gärtnerweg 29 / statt Poller Fahrradbügel 15. Gärtnerweg / Kreuzung im Trutz / Sperrfläche 16. Georg-Voigt-Straße 21 / Kreuzung Emil-Sulzbachstraße 22 17. Guiollettstraße 25 18. Kleine Wiesenau 3 / Ecke Myliusstraße 20 19. Klüberstraße / Kreuzung Niedenau 20. Lessingstraße 2 / Kreuzung Guiollettstraße 21. Liebigstraße / vor dem Zebrastreifen 22. Lindenstraße 19 / Kreuzung Kettenhofweg 82 23. Lindenbachstraße 37 / Absicherung Tiefgarageneinfahrt mit einem Fahrradbügel 24. Niedenau 78 / Kreuzung Kettenhofweg 31 25. Savignystraße 71 / Kreuzung Arndtstraße 7 c 26. Staufenstraße 41 / Liebigstraße 11 27. Telemannstraße 9 / Kreuzung Kronberger Straße 5,7 28. Ulmenstraße / Kreuzung Guiollettstraße 29. Westendstraße / Kreuzung Arndtstraße 30. Wöhlerstraße 15 / Kreuzung Staufenstraße 35 Bei positiver Prüfung durch das zuständige Amt bittet der Ortsbeirat um baldmögliche Umsetzung. Begründung: Indem Kreuzungsbereiche und Fußgängerüberwege zugeparkt werden bzw. die erforderlichen Abstände um diese Gefahrenstellen nicht eingehalten werden, wird die Sicherheit vom Fuß- und Radverkehr gefährdet. Insbesondere auf Schulwegen und rund um Orte, wo sich vermehrt Familien mit Kindern aufhalten, muss dafür gesorgt werden, dass ein solches Gefährdungspotenzial vermieden wird. Eventuell vorhandene Poller halten die Flächen zwar frei, jedoch verbleiben diese Flächen ungenutzt. Fahrradbügel verhindern hier nicht nur ein Zuparken der genannten Gefahrenbereiche, sondern geben der freizuhaltenden Fläche einen Nutzen, indem sie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer eine geordnete Fläche zum Abstellen ihrer Fahrräder bieten. Der Magistrat wird gebeten beim Prüfen der Aufstellungsorte und der Montage darauf zu achten, dass insbesondere zu Fuß Gehenden mit besonderem Bedarf die Kreuzungsbereiche weiterhin passieren können. Der Ortsbeirat bedankt sich für das bürgerschaftliche Engagement, dass die umfassende Liste an möglichen Standorten erstellt hat und parallel bereits in den Ortsbezirken 3 und 5 zur Verbesserung der allgemeinen Verkehrssituation beigetragen hat. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2946 2022 Die Vorlage OF 494/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ELF gegen 3 CDU und FDP (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Überdachung der Bushaltestellen im Ortsbezirk

12.09.2022 · Aktualisiert: 06.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2731 entstanden aus Vorlage: OF 410/2 vom 14.06.2022 Betreff: Überdachung der Bushaltestellen im Ortsbezirk Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Bushaltestellen im Ortsbezirk sukzessive grün überdacht werden können. Diese Maßnahme wäre eine gezielte Investition in die Attraktivität des ÖPNV. Ein erster Schritt wäre, die seit Jahren ungenutzte überdachte Bushaltestelle in der Feldbergstraße (Höhe Nr. 38) an einen Standort, welcher genutzt wird, zu verlegen. Begründung: Hierbei handelt es sich um einen Wunsch von Nutzern des RMV im Ortsbezirk. Zahlreiche Bushaltestellen im Bereich sind nicht überdacht. Dies ist für die Wartenden nicht nur bei schlechten Witterungsbedingungen suboptimal - viele ältere beziehungsweise mobilitätseingeschränkte Busgäste scheuen bei schlechten Witterungsbedingungen die Nutzung von Bussen. Es werden auch vorhandene Wartebänke schneller in Mitleidenschaft gezogen und müssen häufiger ersetzt werden. Das ist weder nachhaltig noch förderlich für die Verkehrswende. Beispielfoto: Bushaltestelle "Altkönigstraße" Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 133 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 92 13

OF (Antrag Ortsbeirat )

Auch Fußgänger müssen Straßen überqueren können

28.08.2022 · Aktualisiert: 20.12.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2022, OF 452/2 Betreff: Auch Fußgänger müssen Straßen überqueren können Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, daß Fußgänger und besonders Menschen mit Kinderwagen, im Rollstuhl oder mit Geh- oder Sehbehinderung an Straßenecken im Verlauf ihres Bürgersteigs unbehindert Querstraßen überqueren können, ohne durch enge und zugestellte Fahrradparkplätze, wie sie immer häufiger an Straßenecken angelegt werden, zu weiten Umwegen gezwungen zu werden. Begründung: Fahrradparkplätze, die sich um Straßenecken herumziehen - wie z.B. an der Kreuzung Unterlindau / Friedrichstraße - sind meist so vollgestellt, daß Fußgänger keinen Weg hindurch finden. Selbst wenn nur leere Poller oder Fahrradbügel montiert sind, passen Kinderwagen und Rollstühle nicht hindurch. Um den Fahrradparkplatz herumzugehen, ist häufig nicht möglich, weil gleich im Anschluß PKW dicht an dicht parken, so daß allenfalls ein schlanker, gesunder Fußgänger sich dazwischen durchzwängen kann; für Rollstühle und Kinderwagen sind meist weite Umwege nötig. Für sehbehinderte und blinde Menschen sind diese Fahrradparkplätze zudem gefährliche Stolperfallen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OF 452/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 452/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 452/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 452/2 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Belastung der Westend-Bewohner

28.08.2022 · Aktualisiert: 21.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2022, OF 450/2 Betreff: Belastung der Westend-Bewohner Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie hoch die Belastung der Einwohner des Westends sein wird, die von den Auswirkungen der Umbauten des Grüneburgwegs betroffen sind, durch erhöhten Verkehrslärm, erhöhte Schadstoffbelastung, erhöhte Gefährdung durch verstärkten Straßenverkehr, verstärkte Gehwegbenutzung durch Radfahrer und Rollerfahrer, verringerten Wohnwert bei gleichbleibender Mietbelastung, Wegfall von Einkaufsmöglichkeiten, Wegfall von Dienstleistungsangeboten, Wegfall von Restaurants und Cafés. Dabei sind nicht nur die Bewohner des Grüneburgwegs betroffen, sondern auch die der folgenden Wohnstraßen: Im Sachsenlager, Im Trutz Frankfurt, Leerbachstraße, Emil-Claar-Straße, Elsheimerstraße, Gärtnerweg, Fellnerstraße, Körnerstraße, Gervinusstraße, Auf der Körnerwiese, Böhmerstraße, Wolfsgangstraße, August-Siebert-Straße, Fürstenbergerstraße, Vogtstraße, Hansaallee, Reuterweg, Parkstraße, Telemannstraße, Oberlindau, Unterlindau, Liebigstraße, Freiherr-vom-Stein-Straße, Friedrichstraße, Altkönigstraße, Feldbergstraße, Rossertstraße, Siesmayerstraße, Myliusstraße, Wiesenau, Kleine Wiesenau, Eppsteiner Straße, Kronberger Straße, Staufenstraße, Wöhlerstraße. Begründung: Alle genannten Folgen sind offensichtlich, wenn die Planungen für den Grüneburgweg einschließlich der Diagonalsperre unverändert beibehalten werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 450/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 450/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 450/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung)

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Alle Westend-Bewohner haben ein Recht auf Beachtung ihrer Interessen

28.08.2022 · Aktualisiert: 21.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2022, OF 451/2 Betreff: Alle Westend-Bewohner haben ein Recht auf Beachtung ihrer Interessen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, alle Einwohner des Westends, die von den Auswirkungen der Umbauten des Grüneburgwegs betroffen sind, detailliert über die Pläne und ihre Folgen zu informieren; und zwar mindestens in den folgenden Wohnstraßen: Im Sachsenlager, Im Trutz Frankfurt, Leerbachstraße, Emil-Claar-Straße, Elsheimerstraße, Gärtnerweg, Fellnerstraße, Körnerstraße, Gervinusstraße, Auf der Körnerwiese, Böhmerstraße, Wolfsgangstraße, August-Siebert-Straße, Fürstenbergerstraße, Vogtstraße, Hansaallee, Reuterweg, Parkstraße, Telemannstraße, Oberlindau, Unterlindau, Liebigstraße, Freiherr-vom-Stein-Straße, Friedrichstraße, Altkönigstraße, Feldbergstraße, Rossertstraße, Siesmayerstraße, Myliusstraße, Wiesenau, Kleine Wiesenau, Eppsteiner Straße, Kronberger Straße, Staufenstraße, Wöhlerstraße. Dabei ist besonders hinzuweisen auf nachstehend gelistete zu erwartende Folgen: erhöhten Verkehrslärm, erhöhte Schadstoffbelastung, erhöhte Gefährdung durch verstärkten Straßenverkehr, verstärkte Gehwegbenutzung durch Radfahrer und Rollerfahrer, verringerten Wohnwert bei gleichbleibender Mietbelastung, Wegfall von Einkaufsmöglichkeiten, Wegfall von Dienstleistungsangeboten, Wegfall von Restaurants und Cafés. Begründung: Alle genannten Folgen sind offensichtlich, wenn die Planungen für den Grüneburgweg einschließlich der Diagonalsperre unverändert beibehalten werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 451/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 451/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 451/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU und FDP (= Enthaltung)

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Aufenthaltsqualität im Ortsbezirk 2 erhöhen: Mehr Müllgaragen für Bockenheim, Kuhwald und Westend

25.08.2022 · Aktualisiert: 21.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2022, OF 458/2 Betreff: Aufenthaltsqualität im Ortsbezirk 2 erhöhen: Mehr Müllgaragen für Bockenheim, Kuhwald und Westend Vorgang: EA 131/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten an folgenden Standorten im Ortsbezirk 2 jeweils eine Müllgarage aufzustellen und dadurch zu einer Verbesserung der Sauberkeit und der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum beizutragen. Die Müllgaragen sind so zu platzieren, dass die Barrierefreiheit nicht eingeschränkt wird. Wo nicht weiter präzisiert (z.B. "Alter Rebstockpark"), sollte die geeignete Stelle durch die FES identifiziert werden. 1. Jordanischer Park 2. Ecke Adalbertstraße/Homburger Straße, Umgebung Pizzeria Da Cimino 3. Ecke Homburger Straße/Robert-Mayer-Straße 40, Umgebung Reinigung, zwischen den Bänken der kleinen Grünanlage 4. Grüneburgpark, Sitzplatz oberhalb des Park-Café 5. Grüneburgpark, Platz unterhalb des Rothschild-Denkmals 6. Grüneburgpark, an der dem Rothschild-Denkmal angrenzenden Wiese 7. Odina-Bott-Platz, neben dem Eingang zur U-Bahn Station 8. Feldbergstraße/Ecke Freiherr-vom-Stein-Straße, vor der Bäckerei 9. Rothschildpark, Umgebung Opernturm 10. Grüneburgweg, an der ARAL-Tankstelle, neben den beiden Glascontainern 11. Ecke Grüneburgweg/Oberlindau, vor der ehem. Filiale der Deutschen Bank 12. Westendplatz, rückseitig zum Spielplatz 13. Bushaltestelle Altkönigstraße (M36), Umgebung Erich-Fromm-Platz 14. Leipziger Straße, Höhe Hausnummer 9, neben den Glascontainern 15. Juliusstrasse, vor dem Penny-Supermarkt 16. Rohmerplatz 17. Hessenplatz, Umgebung Kinderspielplatz 18. Alter Rebstockpark 19. Neuer Rebstockpark, Umgebung Spielplatz Rebstock West 20. Margarete-und-Fritz-Kahl-Anlage 21. Carlo-Schmid-Platz, Umgebung Rewe-Supermarkt 22. Leipziger Straße/Ecke Markgrafenstraße 23. Leipziger Straße, Umgebung Woolworth-Gebäude 24. Kurfürstenplatz, Umgebung Brunnen 25. Knöterichweg, am Rande des Volkspark Nidda, Umgebung Sitzgruppe mit Bäumen zwischen dem Bolz-/Cricket-Platz und dem geschotterten Bolzplatz im Umfeld der Sportplätze des VFR Bockenheim 26. Kirchplatz, Umfeld U-Bahn Aufgang gegenüber Appelsgasse 27. Ecke Kiesstraße/Jordanstraße 28. Bockenheimer Warte 29. Friedrich-Naumann-Platz, Kuhwaldsiedlung 30. Zeppelinallee Begründung: Zur Finanzierung der Müllgaragen wurden auf Anregung des Ortsbeirats 2 im städtischen Haushalt 2022 zusätzlich 54.000 EUR eingestellt. Große Müllmengen treffen im Ortsbezirk an vielen Stellen auf eine ungenügende Entsorgungsinfrastruktur. Veraltete Abfallbehälter, die zu klein und oftmals nicht krähensicher sind, machen eine ordentliche Entsorgung unmöglich. Wilder Müll landet in der Umwelt, in unseren Parks und auf unseren Straßen und provoziert zahlreiche Beschwerden von Bürger*innen. Es braucht deshalb zusätzliche Müllgaragen, die an müllbelasteten Flächen im Ortsbezirk Abhilfe schaffen. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.11.2022, OF 521/2 dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 21.03.2022, EA 131 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage OF 458/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 458/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3097 2022 1. Die Vorlage OF 458/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 521/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 521/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherung Fahrradstellplätze Eppsteiner Straße/Ecke Unterlindau

14.02.2022 · Aktualisiert: 04.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2022, OM 1632 entstanden aus Vorlage: OF 273/2 vom 29.01.2022 Betreff: Sicherung Fahrradstellplätze Eppsteiner Straße/Ecke Unterlindau Der Magistrat wird gebeten, die bestehenden Fahrradständer auf der nördlichen Seite Eppsteiner der Straße/Ecke Unterlindau (siehe nachfolgendes Foto) durch das Aufstellen von zwei bis drei Sperrpfosten wie auf der südlichen Straßenseite abzusichern (siehe nachfolgendes Foto). Es wird darum gebeten, die Sperrpfosten so aufzustellen, dass der Übergang für Fußgänger mit Kinderwagen oder Rollatoren weiterhin gut nutzbar ist. Begründung: Bitte von Bewohnern mit Verweis auf wiederholte Beschädigungen von dort abgestellten Fahrrädern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1306 Aktenzeichen: 66-2

OF (Antrag Ortsbeirat )

Sicherung Fahrradstellplätze Eppsteiner Straße/Ecke Unterlindau

29.01.2022 · Aktualisiert: 22.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2022, OF 273/2 Betreff: Sicherung Fahrradstellplätze Eppsteiner Straße/Ecke Unterlindau Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die bestehenden Fahrradständer auf der nördlichen Seite Eppsteiner Str. / Ecke Unterlindau (siehe nachfolgendes Foto) durch das aufstellen von 2-3 Sperrpfosten wie auf der südlichen Straßenseite abzusichern (siehe nachfolgende Foto). Es wird darum gebeten die Sperrpfosten so aufzustellen, dass der Übergang für Fußgänger mit Kinderwagen oder Rollatoren weiterhin gut nutzbar ist. Begründung: Bitte von Bewohnern mit Verweis auf wiederholte Beschädigungen von dort abgestellten Fahrrädern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO II, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1632 2022 Die Vorlage OF 273/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Fahrradparkplätze an Straßenecken für Fußgänger durchlässig machen!

18.10.2021 · Aktualisiert: 15.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 185/2 Betreff: Fahrradparkplätze an Straßenecken für Fußgänger durchlässig machen! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, daß Fußgänger und besonders Menschen mit Kinderwagen, im Rollstuhl oder mit Geh- oder Sehbehinderung an Straßenecken im Verlauf ihres Bürgersteigs unbehindert Querstraßen überqueren können, ohne durch vollgestellte Fahrradparkplätze, wie sie immer häufiger an Straßenecken angelegt werden, zu weiten Umwegen gezwungen zu werden. Begründung: Fahrradparkplätze, die sich um Straßenecken herumziehen - wie z.B. an der Kreuzung Unterlindau / Friedrichstraße - sind meist so vollgestellt, daß Fußgänger keinen Weg hindurch finden. Selbst wenn nur leere Poller oder Fahrradbügel montiert sind, passen Kinderwagen und Rollstühle nicht hindurch. Um den Fahrradparkplatz herumzugehen, ist häufig nicht möglich, weil gleich im Anschluß PKW dicht an dicht parken, so daß allenfalls ein schlanker, gesunder Fußgänger sich dazwischen durchzwängen kann; für Rollstühle und Kinderwagen sind meist weite Umwege nötig. Für sehbehinderte und blinde Menschen sind diese Fahrradparkplätze zudem gefährliche Stolperfallen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 185/2 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: 1 GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE, CDU, FDP und BFF (= Annahme); 3 GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neue Bäume für die Unterlindau

07.06.2021 · Aktualisiert: 28.10.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2021, OM 213 entstanden aus Vorlage: OF 9/2 vom 23.04.2021 Betreff: Neue Bäume für die Unterlindau Der Magistrat wird gebeten, im unteren Teilstück der Straße Unterlindau ab der Ecke Staufenstraße/Unterlindau im öffentlichen Raum mindestens drei neue Bäume zu pflanzen. Dafür sind Flächen des öffentlichen Raumes zur Verfügung zu stellen, die bisher für das Parken von Pkw genutzt werden. Eine Pflanzung noch in der Pflanzperiode 2021 wäre, falls möglich, zu begrüßen. Die Auswahl geeigneter Baumarten und deren Anzahl erfolgt durch das zuständige Amt. Beispiel einer Bepflanzung siehe Kartenausschnitt. Begründung: Gerade das Westend ist für seinen alten Baumbestand bekannt und von den Bürgerinnen bzw. Bürgern dafür geschätzt. Da der Baumbestand in den Wohnstraßen des Westend-Mitte mittlerweile aber häufig auf Privatgrundstücken steht, bedarf es zur langfristigen Planung und zum Erhalt des Baumbestandes auch Bepflanzungen im öffentlichen Raum. Der vorgeschlagene Straßenabschnitt ist zurzeit ohne jeglichen Baumbestand (siehe Foto). Hier bietet sich die Möglichkeit, eine Lücke zu füllen. Gerade in Zeiten des Klimawandels trägt ein umfangreicher Baumbestand zur Abkühlung der Stadt in den Sommermonaten bei. Darüber hinaus wird das Stadtklima durch die natürlichen Eigenschaften der Bäume, Sauerstoff zu produzieren und CO2 langfristig zu binden, positiv beeinflusst. Kartenausschnitt: Ecke Staufenstraße/Unterlindau, Beispiel einer Anpflanzung Quelle: geoinfo.frankfurt.de. Foto: Tim Hoppe, momentaner Zustand der Straße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1547 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel für das Westend II

10.05.2021 · Aktualisiert: 28.10.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.05.2021, OM 129 entstanden aus Vorlage: OF 8/2 vom 23.04.2021 Betreff: Fahrradbügel für das Westend II Der Magistrat wird gebeten, in der Nähe der auf den Fotos dokumentierten Fläche an der Kreuzung Staufenstraße/Unterlindau drei Fahrradbügel anzubringen. Begründung: An den umliegenden Laternen und Straßenschildern werden häufig Fahrräder abgestellt, die teilweise in den angrenzenden Bürgersteig hineinreichen. An der vorgeschlagenen Stelle fließt aufgrund entsprechender Markierungen kein Verkehr, ebenfalls entfällt keine Parkmöglichkeit. Das angrenzende Gewerbe (Kiosk, Café, Bäckerei) der Staufenstraße hat zudem viele Kundinnen bzw. Kunden, die mit dem Fahrrad unterwegs sind. Abstellmöglichkeiten für diese sind momentan nicht ausreichend vorhanden. Fotos: Tim Hoppe Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1546 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel für das Westend

10.05.2021 · Aktualisiert: 28.10.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.05.2021, OM 128 entstanden aus Vorlage: OF 7/2 vom 23.04.2021 Betreff: Fahrradbügel für das Westend Der Magistrat wird gebeten, in der Nähe der auf dem Foto dokumentierten Fläche an der Kreuzung Kronberger Straße/ Unterlindau zwei weitere Fahrradbügel anzubringen. Begründung: Die zwei bereits auf dieser Fläche vorhandenen Fahrradbügel werden von den Bürgerinnen bzw. Bürgern bereits sehr gut genutzt. Dennoch stehen aufgrund des hohen Bedarfs an Abstellmöglichkeiten weiterhin Fahrräder an den umliegenden Laternen und Straßenschildern, die teilweise in den angrenzenden Bürgersteig hineinreichen. Auf der vorgeschlagenen Stelle befindet sich neben den zwei bereits bestehenden Fahrradbügeln Platz für zwei weitere. Foto: Tim Hoppe Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1545 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat )

Neue Bäume für die Unterlindau

23.04.2021 · Aktualisiert: 21.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2021, OF 9/2 Betreff: Neue Bäume für die Unterlindau Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, im unteren Teilstück der Straße Unterlindau ab der Ecke Staufenstraße/Unterlindau im öffentlichen Raum mindestens drei neue Bäume zu pflanzen. Dafür sind Flächen des öffentlichen Raumes zur Verfügung zu stellen, die bisher für das Parken von PKW genutzt werden. Eine Pflanzung noch in der Pflanzperiode 2021 wäre falls möglich zu begrüßen. Die Auswahl geeigneter Baumarten und deren Anzahl erfolgt durch das zuständige Amt. Beispiel einer Bepflanzung siehe Anlage 1. Begründung: Gerade das Westend ist für seinen alten Baumbestand bekannt und von den Bürger*innen dafür geschätzt. Da der Baumbestand in den Wohnstraßen des Westend Mitte mittlerweile aber häufig auf Privatgrundstücken steht, bedarf es zur langfristigen Planung und zum Erhalt des Baumbestandes auch Bepflanzungen im öffentlichen Raum. Der vorgeschlagene Straßenabschnitt ist zurzeit ohne jeglichen Baumbestand (siehe Anlage 2). Hier bietet sich die Möglichkeit eine Lücke zu füllen. Gerade in Zeiten des Klimawandels trägt ein umfangreicher Baumbestand zur Abkühlung der Stadt in den Sommermonaten bei. Darüber hinaus wird das Stadtklima durch die natürlichen Eigenschaften der Bäume, Sauerstoff zu produzieren und CO2 langfristig zu binden, positiv beeinflusst. Kartenausschnitt: Ecke Staufenstraße/Unterlindau, Beispiel einer Anpflanzung Quelle: geoinfo.frankfurt.de (Foto: Tim Hoppe). Momentaner Zustand der Straße Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 10.05.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 9/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 213 2021 Die Vorlage OF 9/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung)

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Fahrradbügel für das Westend II

23.04.2021 · Aktualisiert: 20.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2021, OF 8/2 Betreff: Fahrradbügel für das Westend II Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf der in den Anlage 1 und 2 dokumentierten Fläche an der Kreuzung Staufenstraße/Unterlindau drei Fahrradbügel anzubringen. Begründung: An den umliegenden Laternen und Straßenschildern werden häufig Fahrräder abgestellt, die teilweise in den angrenzenden Bürgersteig hineinreichen. An der vorgeschlagenen Stelle fließt aufgrund entsprechender Markierungen kein Verkehr, ebenfalls entfällt keine Parkmöglichkeit. Das angrenzende Gewerbe (Kiosk, Café, Bäckerei) der Staufenstraße hat zudem viele Kund*innen, die mit dem Fahrrad unterwegs sind. Abstellmöglichkeiten für diese sind momentan nicht ausreichend vorhanden. Fotos Tim Hoppe Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 10.05.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 129 2021 Die Vorlage OF 8/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Fahrradbügel in der Nähe des Kreuzungsbereiches aufgestellt werden sollen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Fahrradbügel für das Westend

23.04.2021 · Aktualisiert: 20.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2021, OF 7/2 Betreff: Fahrradbügel für das Westend Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf der in Anlage 1 dokumentierten Fläche an der Kreuzung Kronberger Straße/Unterlindau zwei weitere Fahrradbügel anzubringen. Begründung: Die zwei bereits auf dieser Fläche vorhandenen Fahrradbügel werden von den Bürger*innen bereits sehr gut genutzt. Dennoch stehen aufgrund des hohen Bedarfs an Abstellmöglichkeiten weiterhin Fahrräder an den umliegenden Laternen und Straßenschildern, die teilweise in den angrenzenden Bürgersteig hineinreichen. Auf der vorgeschlagenen Stelle befindet sich neben den zwei bereits bestehenden Fahrradbügeln Platz für zwei weitere. (Foto: Tim Hoppe). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 10.05.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 128 2021 Die Vorlage OF 7/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Fahrradbügel in der Nähe des Kreuzungsbereiches aufgestellt werden sollen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel vor dem Haus Liebigstraße Hausnummer 29

21.09.2020 · Aktualisiert: 20.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6641 entstanden aus Vorlage: OF 1157/2 vom 01.09.2020 Betreff: Fahrradbügel vor dem Haus Liebigstraße Hausnummer 29 Der Magistrat wird gebeten, an der Liebigstraße auf Höhe der Hausnummer 29 an der Ecke zur Altkönigstraße auf der schraffierten Fläche bis zu drei Fahrradbügel anzubringen. Begründung: Es fehlen an vielen Stellen Fahrradbügel. Bild: (c) Arno Völker Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 181 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel vor dem Haus Liebigstraße Hausnummer 29

21.09.2020 · Aktualisiert: 20.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6641 entstanden aus Vorlage: OF 1157/2 vom 01.09.2020 Betreff: Fahrradbügel vor dem Haus Liebigstraße Hausnummer 29 Der Magistrat wird gebeten, an der Liebigstraße auf Höhe der Hausnummer 29 an der Ecke zur Altkönigstraße auf der schraffierten Fläche bis zu drei Fahrradbügel anzubringen. Begründung: Es fehlen an vielen Stellen Fahrradbügel. Bild: (c) Arno Völker Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 181 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßenschäden reparieren: Unterlindau

28.10.2019 · Aktualisiert: 04.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2019, OM 5336 entstanden aus Vorlage: OF 936/2 vom 10.10.2019 Betreff: Straßenschäden reparieren: Unterlindau Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Straßenschäden in der Unterlindau zwischen dem Kreisel am Mitscherlichplatz und der Mitte des Abschnitts südlich der Staufenstraße behoben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 263 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 5

OF (Antrag Ortsbeirat )

Straßenschäden reparieren: Unterlindau

10.10.2019 · Aktualisiert: 07.11.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2019, OF 936/2 Betreff: Straßenschäden reparieren: Unterlindau Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, daß die Straßenschäden in der Unterlindau zwischen Kreisel Mitscherlichplatz und der Mitte des Abschnitt südlich der Staufenstraße behoben werden. Begründung: Das beginnt bei der Ausfahrt aus dem Kreisel. Danach gibt es in Fahrtrichtung Süden - zwischen halbwegs akzeptablen Streckenabschnitten immer wieder Löcher, Risse oder abgesenkte Kanaldeckel, die wie Schlaglöcher wirken. Nördlich der Bockenheimer Landstraße wurde vor einiger Zeit nach Antrag des Ortsbeirats 2 der Straßenbelag erneuert, aber nur bis zum Ende der Bürobebauung. Im nördlichen Abschnitt bis zur Staufenstraße - dort wo die Menschen wohnen - blieben die Straßenschäden erhalten. Dem Magistrat scheint das Wohlergehen und der Lärmschutz der Bürger unwichtig. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5336 2019 Die Vorlage OF 936/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Schleichverkehr durch die Straße Unterlindau?

31.07.2019 · Aktualisiert: 28.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2019, OF 865/2 Betreff: Schleichverkehr durch die Straße Unterlindau? Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob und in welchem Maße Schleichverkehr von PKW bzw. LKW durch die Nebenstraßen des Stadtteil Westend feststellbar ist, bei denen die PKW bzw. LKW offenbar Stauungen auf den Hauptstraßen zu umgehen versuchen. Hierbei ist insbesondere der Weg von der Bockenheimer Landstraße durch die Straße "Unterlindau" von Interesse. 2. ob der Magistrat eine signifikante Zunahme eines Schleichverkehrs von PKW bzw. LKW durch die Nebenstraßen des Stadtteils Westend aufgrund der zuletzt angekündigten verkehrlichen Veränderungen auf der Bockenheimer Landstraße (eine PKW-Spur weniger) befürchtet. Hierbei ist insbesondere der Weg von der Bockenheimer Landstraße durch die Straße "Unterlindau" von Interesse. 3. welche Maßnahmen dem Magistrat geeignet erscheinen, einen Schleichverkehr durch die Nebenstraßen des Stadtteils Westend zu unterbinden, falls die Fragen zu Ziffer 1.) bzw. Ziffer 2.) bejaht werden. Begründung: Bürgeranfragen. Insbesondere formuliert in einem Ende Juni veröffentlichtem Leserbrief in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z.) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO II, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1393 2019 Die Vorlage OF 865/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Bitte Fahrradampeln auf der Bockenheimer Landstraße installieren

29.05.2019 · Aktualisiert: 28.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2019, OF 833/2 Betreff: Bitte Fahrradampeln auf der Bockenheimer Landstraße installieren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an folgenden Kreuzungen der Bockenheimer Landstraße je in Fahrtrichtung zusätzliche Radverkehrssignale in die Signalsteuerungen der Ampelanlagen auf der Bockenheimer Landstraße zeitnah installiert werden können, um sodann durch jeweils vor dem Autoverkehr geschaltete Grünphasen (mind. drei Sekunden) die Gefährdung von Radfahrer*innen durch rechtsabbiegende PKW oder LKW auf der Bockenheimer Landstraße zu senken: a. Bockenheimer Landstr. an der Kreuzung Mendelssohnstraße sowie Siesmayerstraße, b. Bockenheimer Landstr. an der Kreuzung Feuerbachstraße sowie Freiher-vom-Stein-Straße, c. Bockenheimer Landstr. an der Kreuzung Ulmenstraße sowie Liebigstraße, d. Bockenheimer Landstraße an der Kreuzung Unterlindau. Begründung: Fragen der Verkehrssicherheit sollten nicht durch Zuwarten auf ein Gesamtkonzept für die Bockenheimer Landstraße verschoben werden sondern immer möglichst aktuell gestellt und beantwortet werden. Die Bockenheimer Landstraße hat ein hohes Verkehrsaufkommen von Auto- und Radverkehr. Nun ist für Radfahrer*innen die Situation eines rechtsabbiegenden PKW oder LKW besonders gefahrenträchtig. Durch Fahrradampeln, die den Radfahrer*innen eine vor dem Autoverkehr frühere Grünphase gibt, könnte die Verkehrssicherheit erhöht werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 833/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1384 2019 Die Vorlage OF 833/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zukunft der Immobilie Unterlindau 18

19.02.2018 · Aktualisiert: 11.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2751 entstanden aus Vorlage: OF 497/2 vom 05.02.2018 Betreff: Zukunft der Immobilie Unterlindau 18 Der Magistrat wird gebeten, 1. für den Fall eines Verkaufs der Immobilie Unterlindau 18 das städtische Vorkaufsrecht in Milieuschutzsatzungsgebieten wahrzunehmen, da für das Gebäude nach einem Verkauf eine Luxussanierung mit entsprechenden Auswirkungen auf die Bestandsmieter zu erwarten ist; 2. parallel, zur Vorbereitung der Maßnahme gemäß Ziffer 1., im Rahmen eines Runden Tisches mit dem Eigentümer, Kaufinteressenten, Vertretern der Mieter sowie des Ortsbeirates 2 die zukünftige Nutzung des Objekts zu besprechen. Begründung: Die Immobilie Unterlindau 18, Baujahr circa 1885, befindet sich im Gebiet der Milieuschutzsatzung Westend 1. Angabegemäß wurden bereits Kaufinteressenten und deren Architekten durch das Gebäude geführt. In dem Gebäude befinden sich fünf Mietparteien, darunter Familien mit schulpflichtigen Kindern. Die Mieter wohnen teilweise seit mehr als 20 Jahren in dem Gebäude; die Familien einiger Mieter bereits seit mehr als 60 Jahren. Nach einem Verkauf des Gebäudes ist eine Luxussanierung und einhergehend eine starke Steigerung der Mieten oder eine Umwandlung des Gebäudes in Eigentumswohnungen zu erwarten. Um einer Entwicklung wie in der Unterlindau 20-32 vorzubeugen, wo seit Beginn der Sanierung 2012 die meisten Mieter ausgezogen sind, ist gegebenenfalls die Wahrnehmung des Vorkaufsrechts durch die Stadt notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1417 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2019, ST 374 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 23 20

OF (Antrag Ortsbeirat )

Zukunft der Immobilie Unterlindau 18

05.02.2018 · Aktualisiert: 02.03.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2018, OF 497/2 Betreff: Zukunft der Immobilie Unterlindau 18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. für den Fall eines Verkaufs der Immobilie Unterlindau 18 das städtische Vorkaufsrecht in Milieuschutzsatzungsgebieten wahrzunehmen, da für das Gebäude nach einem Verkauf eine Luxussanierung mit entsprechenden Auswirkungen auf die Bestandsmieter zu erwarten ist; 2. parallel zur Vorbereitung der Maßnahme gem. Nr. 1 im Rahmen eines Runden Tisches mit dem Eigentümer, Kaufinteressenten, Vertretern der Mieter sowie des Ortsbeirates 2 die zukünftige Nutzung des Objekts zu besprechen. Begründung: Die Immobilie Unterlindau 18, Baujahr ca. 1885, befindet sich im Gebiet der Milieuschutzsatzung Westend 1. Angabegemäß wurden bereits Kaufinteressenten und deren Architekten durch das Gebäude geführt. In dem Gebäude befinden sich 5 Mietparteien, darunter Familien mit schulpflichtigen Kindern. Die Mieter wohnen teilweise seit mehr als 20 Jahren in dem Gebäude; die Familien einiger Mieter bereits seit mehr als 60 Jahren. Nach einem Verkauf des Gebäudes ist eine Luxussanierung und einhergehend eine starke Steigerung der Mieten oder eine Umwandlung des Gebäudes in Eigentumswohnungen zu erwarten. Um einer Entwicklung wie in der Unterlindau 20-32 vorzubeugen, wo seit Beginn der Sanierung 2012 die meisten Mieter ausgezogen sind, ist ggf. die Wahrnehmung des Vorkaufsrechts durch die Stadt notwendig. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE LINKE. BFF Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2751 2018 Die Vorlage OF 497/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen FDP (= Ablehnung)

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, Piraten

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Vorkaufsrecht für die Unterlindau 18 wahrnehmen.

02.02.2018 · Aktualisiert: 02.03.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2018, OF 494/2 Betreff: Vorkaufsrecht für die Unterlindau 18 wahrnehmen. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Für das Gebäude Unterlindau 18 soll der Magistrat das Vorkaufsrecht in Milieuschutzsatzungsgebieten wahrnehmen, da für das Gebäude Unterlindau 18 nach einem Verkauf eine Luxussanierung zu erwarten ist. Begründung: Die Immobilie Unterlindau18, Baujahr ca. 1885 befindet sich im Gebiet der Milieuschutzsatzung Westend 1. Es wurden bereits Interessenten, und deren Architekten durch das Gebäude geführt. Bei diesen Besichtigungen fielen die Worte Sanierung und Modernisierung. für das Gebäude. In dem Gebäude befinden sich 5 Mietparteien, darunter Familien mit schulpflichtigen Kindern. Die Mieter wohnen teilweise seit mehr als 20 Jahren in dem Gebäude; die Familien einiger Mieter bereits seit mehr als 60 Jahren. Nach einem Verkauf des Gebäudes ist eine Luxussanierung und eine Vertreibung der Mieter durch starke Steigerung der Mieten, oder gar eine Umwandlung des Gebäudes in Eigentumswohnungen zu erwarten. Um einer Entwicklung wie in der Unterlindau 20-32 vorzubeugen, wo seit Beginn der Sanierung 2012 bereits 90 % der Mieter ausgezogen sind, ist die Wahrnehmung des Vorkaufsrechts durch die Stadt notwendig Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2018, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 494/2 wurde zurückgezogen.

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Straßenbelag auf der Unterlindau fertigstellen

01.09.2017 · Aktualisiert: 27.10.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2017, OF 391/2 Betreff: Straßenbelag auf der Unterlindau fertigstellen Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, daß auf dem nördlichen Abschnitt der unteren Unterlindau zwischen Bockenheimer Landstarße und Staufenstraße der Straßenbelag in gleicher Qualität wie im südlichen Abschnitt hergestellt wird. Begründung: Nach einem Antrag des Ortsbeirats 2 wurden im genannten Straßenabschnitt zunächst die zahlreichen Schlaglöcher (mit meist offenliegendem Kopfsteinpflaster) notdürftig mit Asphalt verfüllt. Dabei entstand eine neue unebene Hoppelpiste. Vor einigen Wochen wurde nun der südliche Abschnitt ordentlich glatt mit Asphalt überzogen. Der nördliche Abschnitt verbleibt bisher als unebene Piste; auch ein Schlagloch mit Kopfsteinpflaster ist weiterhin offen. Es hat den Anschein, als habe die Stadt lediglich im Bereich der Bürogebäude für einen gleichmäßigen Straßenbelag gesorgt. Im Bereich der Wohngebäude blieb es bisher bei der lärmintensiven Holperstrecke. Das erweckt den Anschein der Mißachtung der Wohnbevölkerung durch die Stadt. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 2 am 23.10.2017, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 391/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und 1 LINKE. gegen BFF (= Annahme) bei Enthaltung 1 LINKE. und Piraten

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsführung Altkönigstraße

13.02.2017 · Aktualisiert: 31.10.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.02.2017, OM 1235 entstanden aus Vorlage: OF 216/2 vom 25.01.2017 Betreff: Verkehrsführung Altkönigstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob für den Zeitraum, in dem die Verkehrsführung in der Friedrichstraße im Abschnitt zwischen Freiherr-vom-Stein-Straße und Liebigstraße in Fahrtrichtung Liebigstraße ausgerichtet ist, die Verkehrsführung in der Altkönigstraße in die Gegenrichtung (das heißt von der Liebigstraße Richtung Freiherr-vom-Stein-Straße) gedreht werden kann. Wenn möglich, wird um Umsetzung der Maßnahme gebeten. Begründung: Hinweis von Bewohnern, dass derzeit die jeweils parallel verlaufenden Straßen Feldbergstraße, Friedrichstraße, Altkönigstraße und Eppsteiner Straße dieselbe Fahrtrichtung aufweisen, was zu entsprechenden Umwegen führt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2017, ST 1089 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 19.06.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Verkehrsführung Altkönigstraße

25.01.2017 · Aktualisiert: 27.02.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.01.2017, OF 216/2 Betreff: Verkehrsführung Altkönigstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob für den Zeitraum, in dem die Verkehrsführung in der Friedrichstraße im Abschnitt zwischen Freiherr-vom-Stein-Straße und Liebigstraße in Fahrtrichtung Liebigstraße ausgerichtet ist, die Verkehrsführung in der Altkönigstraße in die Gegenrichtung (d.h. von der Liebigstraße Richtung Freiherr-vom-Stein-Straße) gedreht werden kann. Wenn möglich, wird um Umsetzung der Maßnahme gebeten. Begründung: Hinweis von Bewohnern, dass derzeit die jeweils parallel verlaufenden Feldbergstraße, Friedrichstraße, Altkönigstraße und Eppsteiner Straße dieselbe Fahrtrichtung aufweisen, was zu entsprechenden Umwegen führt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2017, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1235 2017 Die Vorlage OF 216/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und Piraten gegen LINKE. (= Ablehnung)

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel für das Westend

10.10.2016 · Aktualisiert: 02.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2016, OM 728 entstanden aus Vorlage: OF 94/2 vom 21.09.2016 Betreff: Fahrradbügel für das Westend Der Magistrat wird gebeten, an den Standorten Freiherr-vom-Stein-Straße/ Ecke Kronberger Straße, Eppsteiner Straße/Ecke Unterlindau (zusätzliche Bügel) sowie Kronberger Straße/Ecke Eppsteiner Straße Fahrradbügel anzubringen. Die unbeeinträchtigte Querung muss dabei für Fußgängerinnen und Fußgänger möglich sein. Begründung: Im Westend fehlen an vielen Stellen Fahrradbügel für die steigende Nachfrage nach Fahrradabstellplätzen. Die vorgeschlagenen Standorte verfügen über genügend Platz und sind schon durch Markierung für Kfz gesperrt. Beispiel: Freiherr-vom-Stein-Straße Ecke Kronberger Straße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 109 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2017, ST 1091 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat )

Fahrradbügel für das Westend

21.09.2016 · Aktualisiert: 03.11.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.09.2016, OF 94/2 Betreff: Fahrradbügel für das Westend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an den Standorten: · Freiher-vom-Stein-Straße Ecke Kronberger Straße · Eppsteiner Straße Ecke Unterlindau (zusätzliche Bügel) · Kronberger Straße Ecke Eppsteiner Straße Fahrradbügel anzubringen. Begründung: Im Westend fehlen an vielen Stellen Fahrradbügel für die steigende Nachfrage nach Fahrradabstellplätzen. Die vorgeschlagenen Standorte verfügen über genügend Platz und sind schon durch Markierung für KFZ gesperrt. Beispiel: Freiher-vom-Stein-Straße Ecke Kronberger Straße . Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 728 2016 Die Vorlage OF 94/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass eingefügt wird, dass die unbeeinträchtigte Querung für Fußgänger möglich sein muss. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Fahrbahndecke in der Unterlindau glätten

12.05.2016 · Aktualisiert: 08.06.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2016, OF 9/2 Betreff: Fahrbahndecke in der Unterlindau glätten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, daß die Fahrbahndecke der Unterlindau zwischen Bockenheimer Landstraße und Staufenstraße schnellstmöglich nachgebessert wird. Begründung: Nachdem auf Antrag des Ortsbeirates die großen Schlaglöcher erfreulicherweise sehr schnell verfüllt wurden, ist die gesamte Fahrbahn eine Art asphaltierter Holperstrecke geworden. Die Situation ist nun nach der Aus-"Besserung" schlimmer als zuvor ! Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2016, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 9/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, 1 GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen 2 GRÜNE und BFF (= Annahme)

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schlaglöcher in der Straße Unterlindau beseitigen

15.02.2016 · Aktualisiert: 11.04.2016

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.02.2016, OM 5000 entstanden aus Vorlage: OF 866/2 vom 29.01.2016 Betreff: Schlaglöcher in der Straße Unterlindau beseitigen Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die zahlreichen Schlaglöcher in der Straße Unterlindau zwischen Bockenheimer Landstraße und Staufenstraße schnellstmöglich ausgebessert werden. Begründung: Auf diesem Straßenstück finden sich kreuz und quer über die Straßenfläche verteilt 17, zum Teil große Schlaglöcher im Asphalt, durch die das Kopfsteinpflaster hervortritt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2016, ST 614

OF (Antrag Ortsbeirat )

Schlaglöcher in der Unterlindau beseitigen

29.01.2016 · Aktualisiert: 17.02.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2016, OF 866/2 Betreff: Schlaglöcher in der Unterlindau beseitigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, daß die zahlreichen Schlaglöcher auf der Unterlindau zwischen Bockenheimer Landstraße und Staufenstraße schnellstmöglich ausgebessert werden. Begründung: Auf diesem Straßenstück finden sich kreuz und quer über die Straßenfläche verteilt 17 z.T. große Schlaglöcher im Asphalt, durch die das Kopfsteinpflaster hervortritt. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 51. Sitzung des OBR 2 am 15.02.2016, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5000 2016 Die Vorlage OF 866/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, LINKE., FDP, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE und SPD (= Ablehnung)

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigung Grüneburgweg

13.09.2010 · Aktualisiert: 23.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2010, OM 4547 entstanden aus Vorlage: OF 525/2 vom 27.08.2010 Betreff: Verkehrsberuhigung Grüneburgweg Der Magistrat wird gebeten, zur Verkehrsberuhigung im Grüneburgweg, z.B. auf Höhe der Autorenbuchhandlung und auf dem Abschnitt zwischen Unterlindau und Oberlindau, ein mobiles Geschwindigkeitsmessgerät aufzustellen, das den Autofahrern die gefahrene Geschwindigkeit anzeigt. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, die Einsehbarkeit des bestehenden Zebrastreifens auf der Feldbergstraße/Ecke Grüneburgweg für den Autoverkehr zu prüfen und ggf. die bestehenden Parkregelungen anzupassen. Begründung: Eltern haben wiederholt beklagt, dass kleinere Kinder, die den o. g. Zebrastreifen zur Straßenquerung nutzen möchten, durch parkende Autos verdeckt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2011, ST 30 Aktenzeichen: 32 1

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