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Verbesserung Bewohnerparken an der Eppsteiner Straße

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 2
30 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, die Beschilderungen und Fahrbahnmarkierungen an der Eppsteiner Straße zu erneuern, um die Parkmöglichkeiten für Anwohner klarer zu kennzeichnen. Dies ist notwendig, da es wiederholt Beschwerden von Anwohnern über unklare Parkregelungen gibt, die zu Verwirrung und Bußgeldern führen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Eppsteiner Straße — 9 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.09.2026.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, im Abschnitt Eppsteiner Straße 25 bis 39 zwischen Liebigstraße und Unterlindau beidseitig die Beschilderungen und Fahrbahnmarkierungen an den beiden Kreuzungen zu erneuern, um für die Anwohner die erlaubten Parkmöglichkeiten klarer und eindeutig kenntlich zu machen. Außerdem sollte das Gehwegparken auf die gegenüberliegende Straßenseite verlegt werden, weil dort der Gehweg durchgängig breiter ist. Kreuzung Eppsteiner Straße/Ecke Liebigstraße - Einfahrt von der Liebigstraße: - Ersatz des verblassten blauen Gehweg-Parkschildes auf der linken Seite (gegenüber von Hausnummer 39) durch Parken auf der Straße. - Aufstellen eines Gehweg-Parkschildes auf der rechten Seite (vor Hausnummer 39), um zu verdeutlichen, dass Gehwegparken erlaubt ist. Kreuzung Eppsteiner Straße/Ecke Unterlindau - Ausfahrt auf die Unterlindau: - Aufmarkierung der ersten beiden Parkplätze auf der linken Seite im Anschluss an die Fahrradständer, um zu verdeutlichen, dass die Fahrzeuge auf der Straße stehen dürfen. - Aufmarkierung der ersten beiden Parkplätze auf der rechten Seite (vor Hausnummer 25, Florastyle), um zu verdeutlichen, dass Gehwegparken erwünscht ist. Falls vom Magistrat als notwendig erachtet, sind die Anwohner gern zu einem Ortstermin bereit, um die vorgeschlagen Maßnahmen zu erläutern.

Begründung

Es handelt sich um wiederholte Beschwerden von Anwohnern. Laut Beschilderung ist Gehwegparken auf der linken Seite erlaubt, das Schild ist allerdings verblasst und es steht im Widerspruch zu den gegenwärtigen Parkplatzmarkierungen auf der Fahrbahn der linken Seite, die suggerieren, dass man voll auf der Fahrbahn parken solle. Auf der rechten Seite dürfen die Pkw nicht auf dem Gehweg parken, doch die schmalen Parkplatzmarkierungen suggerieren genau das. Grundsätzlich problematisch ist, dass das Gehwegparken ausgerechnet auf der linken Straßenseite erlaubt ist, auf der der Bürgersteig zeitweise wesentlich schmaler ist. Dies führt selbst bei alteingesessenen Anwohnern zur Verwirrung und v. a. seit Längerem zu wiederholten Bußgeldern in Höhe von je 55 Euro. Mehrere Gespräche mit den Beamten und Beschwerden bei den Behörden haben bislang zu keiner Verbesserung geführt - die allerdings leicht umzusetzen wäre.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. November 2022OFOF 546/2Verbesserung Anwohnerparken an der Eppsteiner StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 21. Januar 2023OFOF 580/2Verbesserung Anwohnerparken an der Eppsteiner StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
  3. 23. Januar 2023Sie sind hier
    OMOM 3425Verbesserung Bewohnerparken an der Eppsteiner Straße
    Direktanregung
  4. 12. Juni 2023Antwort des Magistrats · nach 30 WochenSTST 1318Verbesserung Bewohnerparken an der Eppsteiner StraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 2
Sitzung 21 · 12.06.2023
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 24 · 16.10.2023
TO I, TOP 5
Beraten
Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1318) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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