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Verbesserung Bewohnerparken an der Eppsteiner Straße

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

21.01.2023

Antrag Ortsbeirat

Verbesserung Anwohnerparken an der Eppsteiner Straße

Details im PARLIS OF_580-2_2023
23.01.2023

Anregung Ortsbeirat

Verbesserung Bewohnerparken an der Eppsteiner Straße

Details im PARLIS OM_3425_2023
12.06.2023

Stellungnahme des Magistrats

Verbesserung Bewohnerparken an der Eppsteiner Straße

Details im PARLIS ST_1318_2023

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 23.01.2023, OM 3425 entstanden aus Vorlage: OF 580/2 vom 21.01.2023

Betreff: Verbesserung Bewohnerparken an der Eppsteiner Straße
Der Magistrat wird gebeten, im Abschnitt Eppsteiner Straße 25 bis 39 zwischen Liebigstraße und Unterlindau beidseitig die Beschilderungen und Fahrbahnmarkierungen an den beiden Kreuzungen zu erneuern, um für die Anwohner die erlaubten Parkmöglichkeiten klarer und eindeutig kenntlich zu machen. Außerdem sollte das Gehwegparken auf die gegenüberliegende Straßenseite verlegt werden, weil dort der Gehweg durchgängig breiter ist. Kreuzung Eppsteiner Straße/Ecke Liebigstraße - Einfahrt von der Liebigstraße: - Ersatz des verblassten blauen Gehweg-Parkschildes auf der linken Seite (gegenüber von Hausnummer 39) durch Parken auf der Straße. - Aufstellen eines Gehweg-Parkschildes auf der rechten Seite (vor Hausnummer 39), um zu verdeutlichen, dass Gehwegparken erlaubt ist. Kreuzung Eppsteiner Straße/Ecke Unterlindau - Ausfahrt auf die Unterlindau: - Aufmarkierung der ersten beiden Parkplätze auf der linken Seite im Anschluss an die Fahrradständer, um zu verdeutlichen, dass die Fahrzeuge auf der Straße stehen dürfen. - Aufmarkierung der ersten beiden Parkplätze auf der rechten Seite (vor Hausnummer 25, Florastyle), um zu verdeutlichen, dass Gehwegparken erwünscht ist. Falls vom Magistrat als notwendig erachtet, sind die Anwohner gern zu einem Ortstermin bereit, um die vorgeschlagen Maßnahmen zu erläutern.

Begründung:

Es handelt sich um wiederholte Beschwerden von Anwohnern. Laut Beschilderung ist Gehwegparken auf der linken Seite erlaubt, das Schild ist allerdings verblasst und es steht im Widerspruch zu den gegenwärtigen Parkplatzmarkierungen auf der Fahrbahn der linken Seite, die suggerieren, dass man voll auf der Fahrbahn parken solle. Auf der rechten Seite dürfen die Pkw nicht auf dem Gehweg parken, doch die schmalen Parkplatzmarkierungen suggerieren genau das. Grundsätzlich problematisch ist, dass das Gehwegparken ausgerechnet auf der linken Straßenseite erlaubt ist, auf der der Bürgersteig zeitweise wesentlich schmaler ist. Dies führt selbst bei alteingesessenen Anwohnern zur Verwirrung und v. a. seit Längerem zu wiederholten Bußgeldern in Höhe von je 55 Euro. Mehrere Gespräche mit den Beamten und Beschwerden bei den Behörden haben bislang zu keiner Verbesserung geführt - die allerdings leicht umzusetzen wäre. Quelle: Google Maps Verblasstes Schild auf der linken Seite - Kreuzung Eppsteiner Straße/Ecke Liebigstraße - Einfahrt von der Liebigstraße, Hinweis auf erlaubtes Gehwegparken bei schmalem Bürgersteig. Die verblasste, unklare Markierung auf der rechten Seite ist so schmal, dass sie suggeriert, hier sei Parken auf dem Gehweg erlaubt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1318
Beratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsergebnisse:

21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1318) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1