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Mehr Verkehrssicherheit und Fahrradabstellplätze für das Westend

Vorlagentyp: OF SPD

Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Kreuzungen und Fußgängerüberwegen zu prüfen, ob Fahrradbügel installiert werden können, um die freie Sicht auf potenzielle Gefahrenstellen sicherzustellen und die Fläche, anstatt durch Poller und Markierungen, sinnstiftend zu nutzen:

  1. Altkönigstraße / Kreuzung Liebigstraße 27 c / Sperrfläche
  2. Beethovenstraße 34
  3. Beethovenstraße 55 / vor dem Zebrastreifen beidseitig
  4. Böhmerstraße / Kreuzung Leerbachstraße
  5. Elsheimerstraße / Kreuzung Leerbachstraße
  6. Emil-Claar-Straße 15, 17
  7. Eppsteiner Straße 18 / Kreuzung Oberlindau
  8. Eppsteiner Straße / Kreuzung Reuterweg / vor dem Zebrastreifen
  9. Fellnerstraße 14, 15 / nach dem Zebrastreifen
  10. Fellnerstraße 3 / Kreuzung Bockenheimer Anlage / Freie Fläche
  11. Feuerbachstraße 24 / vor dem Zebrastreifen
  12. Freiherr vom Stein Straße 19/22 / Kreuzung Eppsteiner Straße 47
  13. Friedrichstraße 22 / Kreuzung Liebigstraße 35, 44 / Sperrfläche
  14. Gärtnerweg 29 / statt Poller Fahrradbügel
  15. Gärtnerweg / Kreuzung im Trutz / Sperrfläche
  16. Georg-Voigt-Straße 21 / Kreuzung Emil-Sulzbachstraße 22
  17. Guiollettstraße 25
  18. Kleine Wiesenau 3 / Ecke Myliusstraße 20
  19. Klüberstraße / Kreuzung Niedenau
  20. Lessingstraße 2 / Kreuzung Guiollettstraße
  21. Liebigstraße / vor dem Zebrastreifen
  22. Lindenstraße 19 / Kreuzung Kettenhofweg 82
  23. Lindenbachstraße 37 / Absicherung Tiefgarageneinfahrt mit einem Fahrradbügel
  24. Niedenau 78 / Kreuzung Kettenhofweg 31
  25. Savignystraße 71 / Kreuzung Arndtstraße 7 c
  26. Staufenstraße 41 / Liebigstraße 11
  27. Telemannstraße 9 / Kreuzung Kronberger Straße 5,7
  28. Ulmenstraße / Kreuzung Guiollettstraße
  29. Westendstraße / Kreuzung Arndtstraße
  30. Wöhlerstraße 15 / Kreuzung Staufenstraße 35 Bei positiver Prüfung durch das zuständige Amt bittet der Ortsbeirat um baldmögliche Umsetzung.

Begründung

Indem Kreuzungsbereiche und Fußgängerüberwege zugeparkt werden bzw. die erforderlichen Abstände um diese Gefahrenstellen nicht eingehalten werden, wird die Sicherheit vom Fuß- und Radverkehr gefährdet. Insbesondere auf Schulwegen und rund um Orte, wo sich vermehrt Familien mit Kindern aufhalten, muss dafür gesorgt werden, dass ein solches Gefährdungspotenzial vermieden wird. Eventuell vorhandene Poller halten die Flächen zwar frei, jedoch verbleiben diese Flächen ungenutzt. Fahrradbügel verhindern hier nicht nur ein Zuparken der genannten Gefahrenbereiche, sondern geben der freizuhaltenden Fläche einen Nutzen, indem sie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer eine geordnete Fläche zum Abstellen ihrer Fahrräder bieten. Der Magistrat wird gebeten beim Prüfen der Aufstellungsorte und der Montage darauf zu achten, dass insbesondere zu Fuß Gehenden mit besonderem Bedarf die Kreuzungsbereiche weiterhin passieren können.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

14
14. Sitzung OBR 2
TO I
✓ Angenommen

GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ELF gegen 3 CDU und FDP (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)

Ablehnung:
CDU FDP
Annahme:
GRÜNE SPD LINKE ÖkoLinX-ELF
Enthaltung:
1 CDU

Verknüpfte Vorlagen