Mehr Verkehrssicherheit und Fahrradabstellplätze für das Westend
Antrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Kreuzungen und Fußgängerüberwegen zu prüfen, ob Fahrradbügel installiert werden können, um die freie Sicht auf potenzielle Gefahrenstellen sicherzustellen und die Fläche, anstatt durch Poller und Markierungen, sinnstiftend zu nutzen:
- Altkönigstraße / Kreuzung Liebigstraße 27 c / Sperrfläche
- Beethovenstraße 34
- Beethovenstraße 55 / vor dem Zebrastreifen beidseitig
- Böhmerstraße / Kreuzung Leerbachstraße
- Elsheimerstraße / Kreuzung Leerbachstraße
- Emil-Claar-Straße 15, 17
- Eppsteiner Straße 18 / Kreuzung Oberlindau
- Eppsteiner Straße / Kreuzung Reuterweg / vor dem Zebrastreifen
- Fellnerstraße 14, 15 / nach dem Zebrastreifen
- Fellnerstraße 3 / Kreuzung Bockenheimer Anlage / Freie Fläche
- Feuerbachstraße 24 / vor dem Zebrastreifen
- Freiherr vom Stein Straße 19/22 / Kreuzung Eppsteiner Straße 47
- Friedrichstraße 22 / Kreuzung Liebigstraße 35, 44 / Sperrfläche
- Gärtnerweg 29 / statt Poller Fahrradbügel
- Gärtnerweg / Kreuzung im Trutz / Sperrfläche
- Georg-Voigt-Straße 21 / Kreuzung Emil-Sulzbachstraße 22
- Guiollettstraße 25
- Kleine Wiesenau 3 / Ecke Myliusstraße 20
- Klüberstraße / Kreuzung Niedenau
- Lessingstraße 2 / Kreuzung Guiollettstraße
- Liebigstraße / vor dem Zebrastreifen
- Lindenstraße 19 / Kreuzung Kettenhofweg 82
- Lindenbachstraße 37 / Absicherung Tiefgarageneinfahrt mit einem Fahrradbügel
- Niedenau 78 / Kreuzung Kettenhofweg 31
- Savignystraße 71 / Kreuzung Arndtstraße 7 c
- Staufenstraße 41 / Liebigstraße 11
- Telemannstraße 9 / Kreuzung Kronberger Straße 5,7
- Ulmenstraße / Kreuzung Guiollettstraße
- Westendstraße / Kreuzung Arndtstraße
- Wöhlerstraße 15 / Kreuzung Staufenstraße 35 Bei positiver Prüfung durch das zuständige Amt bittet der Ortsbeirat um baldmögliche Umsetzung.
Begründung
Indem Kreuzungsbereiche und Fußgängerüberwege zugeparkt werden bzw. die erforderlichen Abstände um diese Gefahrenstellen nicht eingehalten werden, wird die Sicherheit vom Fuß- und Radverkehr gefährdet. Insbesondere auf Schulwegen und rund um Orte, wo sich vermehrt Familien mit Kindern aufhalten, muss dafür gesorgt werden, dass ein solches Gefährdungspotenzial vermieden wird. Eventuell vorhandene Poller halten die Flächen zwar frei, jedoch verbleiben diese Flächen ungenutzt. Fahrradbügel verhindern hier nicht nur ein Zuparken der genannten Gefahrenbereiche, sondern geben der freizuhaltenden Fläche einen Nutzen, indem sie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer eine geordnete Fläche zum Abstellen ihrer Fahrräder bieten. Der Magistrat wird gebeten beim Prüfen der Aufstellungsorte und der Montage darauf zu achten, dass insbesondere zu Fuß Gehenden mit besonderem Bedarf die Kreuzungsbereiche weiterhin passieren können.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ELF gegen 3 CDU und FDP (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)