Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Auch Fußgänger müssen Straßen überqueren können

Vorlagentyp: OF BFF

Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, daß Fußgänger und besonders Menschen mit Kinderwagen, im Rollstuhl oder mit Geh- oder Sehbehinderung an Straßenecken im Verlauf ihres Bürgersteigs unbehindert Querstraßen überqueren können, ohne durch enge und zugestellte Fahrradparkplätze, wie sie immer häufiger an Straßenecken angelegt werden, zu weiten Umwegen gezwungen zu werden.

Begründung

Fahrradparkplätze, die sich um Straßenecken herumziehen - wie z.B. an der Kreuzung Unterlindau / Friedrichstraße - sind meist so vollgestellt, daß Fußgänger keinen Weg hindurch finden. Selbst wenn nur leere Poller oder Fahrradbügel montiert sind, passen Kinderwagen und Rollstühle nicht hindurch. Um den Fahrradparkplatz herumzugehen, ist häufig nicht möglich, weil gleich im Anschluß PKW dicht an dicht parken, so daß allenfalls ein schlanker, gesunder Fußgänger sich dazwischen durchzwängen kann; für Rollstühle und Kinderwagen sind meist weite Umwege nötig. Für sehbehinderte und blinde Menschen sind diese Fahrradparkplätze zudem gefährliche Stolperfallen.

Beratungsverlauf 4 Sitzungen

13
13. Sitzung OBR 2
TO I
✓ Angenommen

Einstimmige Annahme

14
14. Sitzung OBR 2
TO I
✓ Angenommen

Einstimmige Annahme

15
15. Sitzung OBR 2
TO I
✓ Angenommen

Einstimmige Annahme

16
16. Sitzung OBR 2
TO I
✕ Abgelehnt

Einstimmige Annahme