Zukunft der Immobilie Unterlindau 18
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Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. für den Fall eines Verkaufs der Immobilie Unterlindau 18 das städtische Vorkaufsrecht in Milieuschutzsatzungsgebieten wahrzunehmen, da für das Gebäude nach einem Verkauf eine Luxussanierung mit entsprechenden Auswirkungen auf die Bestandsmieter zu erwarten ist; 2. parallel zur Vorbereitung der Maßnahme gem. Nr. 1 im Rahmen eines Runden Tisches mit dem Eigentümer, Kaufinteressenten, Vertretern der Mieter sowie des Ortsbeirates 2 die zukünftige Nutzung des Objekts zu besprechen. Begründung: Die Immobilie Unterlindau 18, Baujahr ca. 1885, befindet sich im Gebiet der Milieuschutzsatzung Westend
- Angabegemäß wurden bereits Kaufinteressenten und deren Architekten durch das Gebäude geführt. In dem Gebäude befinden sich 5 Mietparteien, darunter Familien mit schulpflichtigen Kindern. Die Mieter wohnen teilweise seit mehr als 20 Jahren in dem Gebäude; die Familien einiger Mieter bereits seit mehr als 60 Jahren. Nach einem Verkauf des Gebäudes ist eine Luxussanierung und einhergehend eine starke Steigerung der Mieten oder eine Umwandlung des Gebäudes in Eigentumswohnungen zu erwarten. Um einer Entwicklung wie in der Unterlindau 20-32 vorzubeugen, wo seit Beginn der Sanierung 2012 die meisten Mieter ausgezogen sind, ist ggf. die Wahrnehmung des Vorkaufsrechts durch die Stadt notwendig.
Inhalt
Antrag vom 05.02.2018, OF 497/2
Betreff: Zukunft der Immobilie Unterlindau 18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. für den Fall eines Verkaufs der Immobilie Unterlindau 18 das städtische Vorkaufsrecht in Milieuschutzsatzungsgebieten wahrzunehmen, da für das Gebäude nach einem Verkauf eine Luxussanierung mit entsprechenden Auswirkungen auf die Bestandsmieter zu erwarten ist; 2. parallel zur Vorbereitung der Maßnahme gem. Nr. 1 im Rahmen eines Runden Tisches mit dem Eigentümer, Kaufinteressenten, Vertretern der Mieter sowie des Ortsbeirates 2 die zukünftige Nutzung des Objekts zu besprechen.
Begründung: Die Immobilie Unterlindau 18, Baujahr ca. 1885, befindet sich im Gebiet der Milieuschutzsatzung Westend
- Angabegemäß wurden bereits Kaufinteressenten und deren Architekten durch das Gebäude geführt. In dem Gebäude befinden sich 5 Mietparteien, darunter Familien mit schulpflichtigen Kindern. Die Mieter wohnen teilweise seit mehr als 20 Jahren in dem Gebäude; die Familien einiger Mieter bereits seit mehr als 60 Jahren. Nach einem Verkauf des Gebäudes ist eine Luxussanierung und einhergehend eine starke Steigerung der Mieten oder eine Umwandlung des Gebäudes in Eigentumswohnungen zu erwarten. Um einer Entwicklung wie in der Unterlindau 20-32 vorzubeugen, wo seit Beginn der Sanierung 2012 die meisten Mieter ausgezogen sind, ist ggf. die Wahrnehmung des Vorkaufsrechts durch die Stadt notwendig.Beratung im Ortsbeirat: 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Februar 2018Sie sind hierOFOF 497/2Zukunft der Immobilie Unterlindau 18Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, Piraten
- 19. Februar 2018OMOM 2751Zukunft der Immobilie Unterlindau 18Direktanregung
- 6. August 2018STST 1417Zukunft der Immobilie Unterlindau 18Stellungnahme
- 18. Februar 2019Antwort des Magistrats · nach 54 WochenSTST 374Zukunft der Immobilie Unterlindau 18Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen FDP (= Ablehnung)