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Zukunft der Immobilie Unterlindau 18

Vorlagentyp: STMagistrat
54 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2019, ST 374

Betreff: Zukunft der Immobilie Unterlindau 18 Für die vom Ortsbeirat mitgeteilte Immobilie Unterlindau 18 wurde dem Magistrat bislang kein Verkauf angezeigt. Sie befindet sich im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung E 3 - Westend. Diese Satzung datiert vom 17.04.1990 und beruht damit im Gegensatz zu den in den letzten Monaten in Kraft getretenen Erhaltungssatzungen auf älterem Datenmaterial. Im Rahmen von derzeit laufenden Verwaltungsgerichtsverfahren gegen bereits ausgeübte Vorkaufsrechte hat sich gezeigt, dass die Rechtsprechung bei der Prüfung von in diesen Gebieten ausgeübten Vorkaufsrechten auf einer Aktualisierung der Datengrundlage besteht. Eine Vorkaufsrechtsausübung ohne die geforderte Überarbeitung der Datengrundlage wird von den Gerichten für möglicherweise rechtswidrig erachtet. Die Ausübung bzw. Androhung von Vorkaufsrechten käme für den Magistrat der Stadt Frankfurt am Main nur in Betracht, wenn er von der Rechtmäßigkeit seines Handelns und seiner Verwaltungsakte überzeugt ist. Aus diesem Grund hat sich der Magistrat entschieden, die Datengrundlage der Erhaltungssatzung E 3 - Westend - zu überarbeiten und bis zum Vorliegen der Ergebnisse auf die weitere Anwendung der Erhaltungssatzung zur Begründung von Vorkaufsrechten zu verzichten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. Februar 2018OFOF 497/2Zukunft der Immobilie Unterlindau 18Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, Piraten
  2. 19. Februar 2018OMOM 2751Zukunft der Immobilie Unterlindau 18Direktanregung
  3. 6. August 2018STST 1417Zukunft der Immobilie Unterlindau 18Stellungnahme
  4. 18. Februar 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 54 Wochen
    STST 374Zukunft der Immobilie Unterlindau 18
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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