Verbesserung Anwohnerparken an der Eppsteiner Straße
Antrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Abschnitt Eppsteiner Strasse 25-39 zwischen Liebigstrasse und Unterlindau beidseitig die Beschilderungen und Fahrbahnmarkierungen an den beiden Kreuzungen zu erneuern, um für die Anwohner die erlaubten Parkmöglichkeiten klarer und eindeutig kenntlich zu machen. Gegebenfalls sollte das Gehwegparken auf die gegenüberliegende Strassenseite verlegt werden, weil dort der Gehweg durchgängig breiter ist. Kreuzung Eppsteiner/Liebigstrasse - Einfahrt von der Liebigstrasse: - Erneuerung des verblassten blauen Gehweg-Parkschildes auf der linken Seite (gegenüber von Hausnummer 39) - Aufmarkierung des ersten Parkplatzes auf der linken Seite, um zu verdeutlichen, dass Gehwegparken erlaubt - Aufmarkierung des ersten Parkplatzes auf der rechten Seite (vor Hausnummer 39), um zu verdeutlichen, dass voll auf der Strasse geparkt werden soll Kreuzung Eppsteiner Strasse/Unterlindau - Ausfahrt auf die Unterlindau: - Aufstellung eines blauen Gehweg-Parkschildes auf der linken Seite (gegenüber von Hausnummer 25, bei Petersen Feinkost) - Aufmarkierung der ersten beiden Parkplätze auf der linken Seite im Anschluss an die Fahrradständer, um zu verdeutlichen, dass Gehwegparken gewünscht ist und die Fahrzeuge nicht voll auf der Strasse stehen dürfen - Aufmarkierung der ersten beiden Parkplätze auf der rechten Seite (vor Hausnummer 25, Florastyle), um zu verdeutlichen, dass Gehwegparken nicht erlaubt ist und die Fahrzeuge voll auf der Strasse stehen müssen. Falls vom Magistrat notwendig erachtet, sind die Anwohner gern zu einem Ortstermin bereit, um die vorgeschlagen Maßnahmen zu erläutern.
Begründung
Wiederholte Beschwerden von Anwohnern. Laut Beschilderung ist Gehwegparken auf der linken Seite erlaubt, das Schild ist allerdings verblasst und steht es im Widerspruch zu den gegenwärtigen Parkplatzmarkierungen auf der Fahrbahn der linken Seite, die suggerieren, daß man voll auf der Fahrbahn parken solle. Auf der rechten Seite dürfen die PKW nicht auf dem Gehweg parken, doch die schmalen Parkplatzmarkierungen suggerieren genau das. Grundsätzlich problematisch ist, daß das Gehwegparken ausgerechnet auf der linken Straßenseite erlaubt ist, auf der der Bürgersteig durchweg schmaler ist. Dies führt selbst bei alteingesessenen Anwohnern zur Verwirrung und v.a. seit längerem zu wiederholten Bußgeldern i.H.v.je 55,- Euro. Mehrere Gespräche mit den Beamten und Beschwerden bei den Behörden haben bislang zu keiner Verbesserung geführt - die allerdings leicht umzusetzen wäre.
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
Einstimmige Annahme
zu 1. Einstimmige Annahme; zu 2. 4 GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung); 1 GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)