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Verbesserung Bewohnerparken an der Eppsteiner Straße

Vorlagentyp: STMagistrat
30 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Verbesserung des Bewohnerparkens an der Eppsteiner Straße. Es wird darauf hingewiesen, dass die Gehwege zu schmal sind, um die Regelungen für halb-hüftiges Parken umzusetzen, was zur Ablehnung der Anregung zur Änderung der Parkordnung führt.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Stellungnahme des Magistrats

Gehwege sind Sonderwege für Fußgänger:innen. Dementsprechend ist das Parken auf Gehwegen unzulässig, außer es ist explizit mittels Bodenmarkierungen oder Verkehrszeichen (VZ) 315 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) erlaubt. Der ungehinderte Verkehr von Fußgänger:innen muss auch beim Gehwegparken möglich sein. Dabei sind auch Belange von Rollstuhlfahrer:innen sowie Menschen mit Kinderwagen ausreichend zu berücksichtigen. Gegebenenfalls sind Zweirichtungsverkehre aufrechtzuerhalten. Im Falle von Begegnungsverkehr auf dem Gehweg kann beim Beparken eines Gehweges ein Ausweichen auf die Straße nicht ausgeschlossen werden (insbesondere bei Rollstuhlfahrer:innen sowie Menschen mit Kinderwagen). Auf das Schreiben vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft vom 30.06.2021 (anonymisierte Version) wird verwiesen. Hier wurde eine Mindestrestgehwegbreite von 2,20 m festgelegt, die bei der genannten Örtlichkeit Eppsteiner Straße zwischen Hausnummer 25 bis 39 grundsätzlich mit einem Maß von 2,50 m (siehe nachfolgende Skizze) zur Verfügung steht. Für ein längs parkendes Fahrzeug halb auf dem Gehweg wird eine zusätzliche Breite von einem Meter benötigt. Das heißt, eine Gehwegbreite von 3,20 Meter muss zur Verfügung stehen, um die Regelung "halb-hüftiges Parken" umsetzen zu können. Zudem dürfen die Bordsteine maximal acht Zentimeter hoch sein. Diese vorgenannten Anforderungen sind im betroffenen Straßenabschnitt nicht erfüllt. Die Gehwege sind dafür zu schmal. Unabhängig davon wurde das halb-hüftige Parken damals unter anderen Voraussetzungen genehmigt und genießt Bestandschutz. Der Anregung zur Änderung der Parkordnung in der Eppsteiner Straße zwischen Liebgstraße und Unterlindau lässt sich nicht entsprechen, da ansonsten alle halb-hüftigen Parkplätze entfallen. Die Parkordnung auf der südlichen Seite wird mittels der Markierung von Parkwinkeln verdeutlicht. Das verblasste VZ 315-51 StVO (Beginn halb-hüftiges Parken) in der Eppsteiner Straße gegenüber von Hausnummer 39 wird erneuert.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. November 2022OFOF 546/2Verbesserung Anwohnerparken an der Eppsteiner StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 21. Januar 2023OFOF 580/2Verbesserung Anwohnerparken an der Eppsteiner StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
  3. 23. Januar 2023OMOM 3425Verbesserung Bewohnerparken an der Eppsteiner StraßeDirektanregung
  4. 12. Juni 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 30 Wochen
    STST 1318Verbesserung Bewohnerparken an der Eppsteiner Straße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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