Meine Nachbarschaft: Europabrücke
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Vorlagen
Haushalt 2026 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Frankfurter Westen: Mainfähre Höchst durch (touristisches) Konzept fördern und sichern
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2025, OF 1343/6 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Frankfurter Westen: Mainfähre Höchst durch (touristisches) Konzept fördern und sichern Die Höchster Fähre ist eine jahrhundertealte Einrichtung und ist fest mit dem Höchster Erscheinungsbild verbunden und bei der Bevölkerung beliebt. Sie verbindet Höchst mit dem Schwanheimer Ufer. Die Fähre hat kulturhistorische Bedeutung und einen hohen Wert für die Naherholung. Mit dem Nidda-Ufer, den hier renaturierten Bereichen, dem Mainufer sowie dem Naturschutzgebiet Schwanheimer Düne, den Wiesen und dem Stadtwald existieren wichtige Naherholungszüge im westlichen Teil des Grüngürtels. Die aktuelle Finanzierung der Höchster Mainfähre ist offensichtlich nicht ausreichend, da immer wieder Forderungen an die Stadt gestellt werden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, Mittel in Höhe von € 20.000 für ein Konzept zur langfristigen Verbesserung der finanziellen Situation der Mainfähre Höchst in den Haushalt 2026 einzustellen. Ziel hierbei soll es sein, die Fahrgeldeinnahmen durch Erhöhung der Passagierzahlen zu verbessern, statt regelmäßig weitere Zuschüsse zu zahlen. Ein möglicher Weg wäre die integrierte Betrachtung von Sehenswürdigkeiten, Naherholungs- und Aufenthaltsflächen beidseits des Mains. Das Konzept soll dabei folgende Aspekte berücksichtigen: Überregionale Kommunikation stellt die Fähre in den Mittelpunkt, als gefährdetes Kulturgut selbst, und als Verbindung zu historischen Attraktionen in der Höchster Altstadt. Hochwertige Wander- und Radwege sowie Aufenthaltsflächen und Bewirtschaftungs-Lösungen steigern die Attraktivität der Schwanheimer Seite (Schwanheimer Düne) und geben langfristig Auftrieb durch neue Besucher*innen. Hier kann und soll eine Einbeziehung des Grüngürtels erfolgen. Es soll überlegt werden, ob die Stadt Frankfurt direkt mit Freifahrten die Fähre fördern kann. Begründung: Das hier zu finanzierende Konzept soll eine langfristige Bestandssicherung der Fähre durch mehr Einnahmen, statt Zuschüssen zum Ziel haben. Dabei können und sollen auch verschiedene Themenbereiche einbezogen werden, beispielsweise die Möglichkeit einer Kleingastronomie auf Schwanheimer Seite oder mögliche Finanzierungsvorteile durch das Erheben der Fähre zum Kulturgut. Die Fähre mit ihrer im Vergleich zur Leuna-Brücke deutlich besseren zentralen Lage ermöglicht auch Menschen mit Mobilitätseinschränkungen den direkten Weg zu den Naherholungsgebieten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSchwanheim: Wilde Müllablagerung unter der Schwanheimer Brücke, Südseite
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2025, OF 1362/6 Betreff: Schwanheim: Wilde Müllablagerung unter der Schwanheimer Brücke, Südseite Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert wilde Müllablagerungen unter der Schwanheimer Brücke Südseite zu verhindern. Der vordere Teil des Geländes zur Schwanheimer Uferstraße/Höchster Weg ist zwar teilweise eingezäunt und mit einem großen zweiflügligen Tor versehen, das aber immer offensteht. Unbeobachtet kann man auf das Gelände fahren um seinen Sperrmüll abzuladen. Mittlerweile liegen hier zwei Fuhren Müll. Begründung: Damit nicht auch hier eine Situation wie unter der Brücke in Nied entsteht, müssen hier dringend die Flächen vor wilden Müllablagerungen verhindert und gesichert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Partei: CDU
Weiter lesenGriesheim/Schwanheim: Aufgänge An der Staustufe Griesheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.11.2025, OF 1346/6 Betreff: Griesheim/Schwanheim: Aufgänge An der Staustufe Griesheim Die Nutzung des Fußgängerüberganges über die Griesheimer Staustufe regelt detailliert ein Nutzungsvertrag zwischen dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Main (WSA) und der Stadt Frankfurt. Danach ist die öffentliche Nutzung zwar gestattet, jedoch kein dauerhaftes Übergangsrecht garantiert. Temporäre Beeinträchtigungen durch Maßnahmen der WSA sind zu dulden. Das ASE steht mit der WSA im engen Austausch. Es ist eine dauerhafte Absicherung der Nutzung gewünscht. Um diese zu erreichen, ist es sicherlich notwendig, politischen Einfluss auf Bundesebene geltend zu machen, denn die WSA ist eine Bundesbehörde, um beispielsweise eine grundsätzliche Entscheidung zu erreichen, dass solche Verbindungswege bundesweit ins Nutzungsrecht der jeweiligen Kommune übergehen sollen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird aufgefordert: 1. beim Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Main (WSA) darauf hinzuwirken, dass alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, um den Übergang über die Staustufe dauerhaft zu sichern. Aus einer Duldung sollte ein dauerhaftes Nutzungsrecht werden, damit auch in Zukunft Zufußgehende und Radfahrende den Übergang nutzen können. Ziel ist ein entsprechender Grundbucheintrag zur rechtlichen Absicherung. Bei der Umsetzung ist die Bundesebene einzubeziehen. Eine grundsätzliche Entscheidung, dass solche Verbindungswege bundesweit in das Nutzungsrecht der jeweiligen Kommune übergehen, könnte ebenfalls eine Lösung sein. 2. sicherzustellen, dass das WSA seiner Instandsetzungspflicht auch gegenüber den Zufußgehenden und Radfahrenden nachkommt, damit diese die Staustufe als wichtige Verbindung zwischen den Stadtteilen jederzeit und unbehindert nutzen können. Sollte dies nicht möglich sein, möchte die Öffentlichkeit die Gründe dafür erfahren. Begründung: Mit dem Bau der Staustufe wurde 1931 auch durch die Stadt Frankfurt in Form von Zahlung von 60.000 Reichsmark die Verbreiterung des Stegs erkauft, um für die Fußgänger diese Verbindung zwischen den Stadtteilen zu schaffen. Mit diesem Steg über die Staustufe wurde eine wichtige Verbindung für die Bürger und Bürgerinnen der verbindenden Stadtteile geschaffen als auch die gute Anbindung an die jeweiligen Mainuferwege als Erholungsbereich. Dieser Steg als Übergang wurde noch wichtiger, als mit dem Tod des Fährmanns Ende 1962 der Fährbetrieb der hier seit 100 Jahren betriebenen Fähre eingestellt wurde. Seit 2022 stellt nunmehr der Ortsbeirat regelmäßig Anträge oder fragt beim ASE nach dem Stand der Arbeiten, damit die gesperrte Treppe auf Griesheimer Seite endlich repariert und wieder nutzbar ist. Mit der erneuten schriftlichen Anfrage wurde den Antragsstellenden mitgeteilt, dass "die öffentliche Nutzung zwar gestattet, jedoch kein dauerhaftes Übergangsrecht garantiert. Temporäre Beeinträchtigungen durch Maßnahmen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung sind daher zu dulden". Bei dem Treppenaufgang handelt es sich aber seit langem nicht mehr um eine Maßnahme, die man dulden muss, sondern um eine Nichtreparatur eines defekten und nicht mehr nutzbaren Treppenaufgangs. Die Staustufe als Fußgängerquerung gehört wie der Fußgänger- und Fahrradbereich unterhalb der A 5 (Europabrücke) zu den Verbindungsstrecken zwischen Griesheim und Goldstein/Schwanheim. Diese Brückenquerungsmöglichkeiten nutzen die Menschen zu Fuß oder mit dem Fahrrad, um entlang des Mains in die anderen Stadtteile Frankfurts zu kommen. Gemeinsam sind sie Verbindungswege für Arbeitnehmer und -nehmerinnen, die nicht mit dem Auto zur Arbeit fahren und für die vielen Menschen, die den Übergang in ihre Sport- und Freizeitaktivitäten einbezogen haben. Ein Wegfall auch nur einer der beiden Übergänge wäre ein GAU für die Bewohner und Bewohnerinnen der angrenzenden Stadtteile und sämtliche Nutzer und Nutzerinnen Frankfurts. Deshalb ist die Sicherstellung des Überweges über die Staustufe dauerhaft festzuschreiben. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.10.2025, OF 1310/6 Beratung im Ortsbeirat: 6
Parteien: SPD, GRÜNE
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S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7507 entstanden aus Vorlage: OF 1305/6 vom 05.10.2025 Betreff: Verkehrskonzept Griesheim - Bereich südlich der Bahnlinie Bei der Informationsveranstaltung des Mobilitätsdezernats am 24.09.2025 in Griesheim wurde neben den anstehenden Bauvorhaben auch eine wesentliche Veränderung der Verkehrsführung im Bereich südlich der Bahnlinie vorgestellt, die das Ziel habe, die Belastungen und das verkehrswidrige Verhalten der Autofahrer zu unterbinden. Schon während der Veranstaltung wurde kritisiert, dass die ins Auge gefasste Änderung lediglich zu einer Verlagerung des Rückstaus von derzeit Richtung Mainzer Landstraße in Richtung Stroofstraße/Alt-Griesheim führen wird und ein weiterer Rückstau in der Autogenstraße zu erwarten sei. Die Anwohnerinnen und Anwohner der Hartmannsweilerstraße, Linkstraße und Fabriciusstraße, welche nun zusätzlich über die Straße Alt-Griesheim fahren müssten, verursachen zusätzlichen Verkehr auf der Straße Alt-Griesheim, da diese bereits ein hohes Aufkommen u. a. auch durch Lkws der Firmen im Griesheimer Stadtweg oder den öffentlichen Nahverkehr aufweist. Auch in dieser Straße wäre daher mit Rückstaus zu rechnen. Auch für die Straße Auf der Beun ist eine erhebliche Zunahme des Verkehrs zu erwarten. Sicherlich ist der Wegfall der Omegabrücke durch kein Verkehrskonzept auch nur annähernd zu kompensieren. Es muss aber sichergestellt sein, dass ein Verkehrskonzept, das die über Jahrzehnte entstandenen Verkehrswege grundlegend verändert, auch tatsächlich eine Verbesserung darstellen wird. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. eine Stellplatzbilanz und eine Engpassanalyse für die Straße Auf der Beun und die übrigen Straßen mit veränderter Verkehrsführung zu erstellen und vorzulegen; 2. eine Simulation/Abschätzung des zusätzlichen Verkehrs am Knoten Alt-Griesheim/Elektronstraße/Stroofstraße sowie der Kreuzung Autogenstraße/Elektronstraße vor und nach der Änderung zu erstellen und darüber zu berichten; 3. eine Testphase mit Monitoring (acht bis zwölf Wochen) und klaren Kriterien (Rückstau, Zufahrtszeiten, Stellplatzdruck, Beschwerden) durchzuführen, das Ergebnis umgehend dem Ortsbeirat vorzustellen und notwendige Korrekturen sofort vorzunehmen; 4. eine frühzeitige Information der Anwohnerinnen und Anwohner vorzunehmen und transparent sicherzustellen, dass Anregungen der Bevölkerung bei der weiteren Planung berücksichtigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
Verkehrskonzept Griesheim - Bereich südlich der Bahnlinie
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2025, OF 1305/6 Betreff: Verkehrskonzept Griesheim - Bereich südlich der Bahnlinie Der Ortsbeirat wolle beschließen: In der Informationsveranstaltung des Verkehrsdezernats vom 24.09.2025 in Griesheim wurden neben den anstehenden Bauvorhaben auch eine wesentliche Veränderung der Verkehrsführung im Bereich südlich der Bahnlinie vorgestellt, die das Ziel habe, die Belastungen und das verkehrswidrige Verhalten der Autofahrer zu unterbinden. Schon auf der Veranstaltung wurde kritisiert, dass die ins Auge gefasste Änderungen lediglich zu einer Verlagerung des Rückstaus von derzeit Richtung Mainzer Landstraße in Richtung Stroofstraße/Alt Griesheim führe und ein weiterer Rückstau Autogenstraße zu erwarten sei. Die Straße Alt-Griesheim, über die nun alle Anwohner und Anwohnerinnen der Hartmannsweiler-, Link- und Fabriciusstraße zusätzlich fahren müssten, verursachen einen zusätzlichen Verkehr auf der Straße Alt-Griesheim, da diese bereits ein hohes Aufkommen u.a. auch durch LKWs der Firmen im Griesheimer Stadtweg oder den öffentlichen Nahverkehr aufweist. Auch hier wäre daher mit Rückstaus zu rechnen. Auch für die Straße Auf der Beun ist eine erhebliche Zunahme des Verkehrs zu erwarten. Sicherlich ist der Wegfall der Omega-Brücke durch kein Verkehrskonzept auch nur annähernd zu kompensieren. Aber es muss sichergestellt sein, dass ein Verkehrskonzept, das die über Jahrzehnte entstandenen Verkehrswege grundlegend verändert, auch tatsächlich eine Verbesserung darstellen wird. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat aufgefordert: - eine Stellplatzbilanz und eine Engpassanalyse für die Straße "Auf der Beun" und die übrigen Straßen mit veränderter Verkehrsführung zu erstellen und vorzulegen; - eine Simulation/Abschätzung der zusätzlichen Verkehre am Knoten Alt-Griesheim/Elektronstraße/Stroofstraße sowie Kreuzung Autogenstraße/Elektronstraße vor und nach der Änderung zu erstellen und darüber zu berichten; - eine Testphase mit Monitoring (8-12 Wochen) und klaren Kriterien: Rückstau, Zufahrtszeiten, Stellplatzdruck, Beschwerden durchzuführen, das Ergebnis umgehend dem Ortsbeirat vorzustellen und notwendige Korrekturen sofort vorzunehmen; - eine frühzeitige Information der Anwohnerinnen und Anwohner vorzunehmen und transparent sicherzustellen, dass Anregungen der Bevölkerung bei der weiteren Planung berücksichtigt werden. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7507 2025 Die Vorlage OF 1305/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
Weiter lesenSchwanheim: Rückbau der Parkbuchten am Schwanheimer Ufer zu Grünfläche - gegen Verunreinigung und Fehlnutzung durch Junkfood- und Drogenkonsum im Auto
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2025, OF 1323/6 Betreff: Schwanheim: Rückbau der Parkbuchten am Schwanheimer Ufer zu Grünfläche - gegen Verunreinigung und Fehlnutzung durch Junkfood- und Drogenkonsum im Auto Am Ende des Schwanheimer Ufers im Übergang zum Höchster Weg werden die vorhandenen Parkbuchten wiederholt und gezielt zu späterer Stunde für den Verzehr von Fast Food im Fahrzeug genutzt. Dabei kommt es zu massiven Verunreinigungen durch unsachgemäß entsorgte Verpackungen der Systemgastronomie, Getränkebehältnisse, Zigarettenreste sowie illegal entsorgte Lachgasflaschen (Drogenutensilien). Die Verschmutzung hat ein Ausmaß erreicht, das eine tägliche Reinigung erfordern würde - was personell und finanziell nicht leistbar ist. Die aktuelle Situation führt zu einer erheblichen Belastung des öffentlichen Raums, einer Beeinträchtigung des Stadtbilds und einer Zunahme von Umweltverschmutzung. Zudem besteht die Gefahr, dass die Parkbuchten durch die beschriebene Fehlnutzung langfristig als Müllabladeplatz wahrgenommen werden, was weitere Verschmutzung begünstigt. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat 6 beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die regelmäßige Fehlnutzung der Parkbuchten zu unterbinden, indem die Flächen rückgebaut und in Grünflächen umgewandelt werden. Dies soll die Attraktivität der Parkbuchten für die beschriebene Nutzung nachhaltig reduzieren und gleichzeitig eine Aufwertung des öffentlichen Raums bewirken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 1323/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAusweitung der Lieferzone in der Windmühlstraße zwischen Gutleutstraße und WilhelmLeuschner-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7306 entstanden aus Vorlage: OF 1691/1 vom 12.08.2025 Betreff: Ausweitung der Lieferzone in der Windmühlstraße zwischen Gutleutstraße und Wilhelm-Leuschner-Straße Der Magistrat wird gebeten, die Lieferzone auf der rechten Seite der Windmühlstraße (Richtung Main) zwischen Gutleutstraße und Wilhelm-Leuschner-Straße an Stelle der zwei Pkw-Parkplätze und bei gleichzeitiger Erhaltung der bestehenden Radbügel auf ganzer Länge auszudehnen. Begründung: In diesem Straßenabschnitt ist ein hohes Lieferaufkommen durch Paketdienstleister, Anlieferung der Gastronomie und weiterer Liegenschaften zu beobachten. Anliefernde Lkw stehen meist verbotswidrig in zweiter Reihe, weil die ausgewiesene Lieferzone nicht ausreicht beziehungsweise von den dort häufig verkehrswidrig abgestellten Fahrzeugen blockiert wird. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
Griesheim/Goldstein: Marode Radweg/Fußgängerverbindung unterhalb der A 5
S A C H S T A N D : Anregung vom 02.09.2025, OA 567 entstanden aus Vorlage: OF 1261/6 vom 03.08.2025 Betreff: Griesheim/Goldstein: Marode Radweg-/Fußgängerverbindung unterhalb der A 5 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: a) Wann wurde der Rad- und Fußweg unter der Europabrücke vor dem festgestellten Schaden am Abgang des Schwanheimer Ufers zuletzt geprüft? b) Wie ist der bauliche Zustand des gesamten Rad- und Fußwegs unter der Europabrücke? c) Was wird kurzfristig umgesetzt, um den Fuß- und Radweg als sichere Verbindung aufrechtzuerhalten? d) Welche Maßnahmen ergreift der Magistrat, um die wichtige barrierefreie Fuß- und Radwegverbindung zwischen Goldstein und Griesheim langfristig und verbindlich zu sichern? e) Liegt bereits ein Zeitplan für die nachhaltigen Sanierungsmaßnahmen vor? 2. Zudem wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, wie nach Instandsetzung der Fußgänger- und Radwegverbindung die Betonwand durch ein Projekt der Griesheimer und Goldsteiner Kinder, welches durch ortsansässige Künstler begleitet wird, schnellstens in einen ansehnlichen Anblick verwandelt werden kann. Kann daher schon jetzt die entsprechende Genehmigung bei der zuständigen Behörde eingeholt werden, und welche Behörde wäre dies? 3. Ferner wird der Magistrat aufgefordert mitzuteilen, a) ob die gesamte Autobahnbrücke der A 5 (Europabrücke) ebenfalls auf Schäden untersucht wurde oder ob die Prüfung nur im Fußgängerbereich erfolgte; b) ob das gesamte Bauwerk durch Korrosion und starke Belastung durch das hohe Verkehrsaufkommen weiterhin der starken Nutzung durch Pkw und Schwerlastverkehr gewachsen ist. Begründung: Neben der Staustufe als Fußgängerquerung gehört der Fußgänger- und Fahrradbereich unterhalb der A 5 (Europabrücke) zu den Hauptverbindungsstrecken zwischen Griesheim und Goldstein. Ferner nutzen diese Brückenquerungsmöglichkeit viele zu Fuß oder mit dem Fahrrad, um entlang des Mains in die anderen Stadtteile Frankfurts zu kommen. Er ist Verbindungsweg für die Arbeitnehmer, die mit dem Rad zur Arbeit fahren und für die vielen Menschen, die den Übergang in ihr Sport- und Freizeitengagement einbezogen haben. Ein Wegfall wäre ein GAU für die Bewohner und sämtliche Nutzerinnen und Nutzer Frankfurts. Da die Fußgängerbrücke insgesamt sichtbar in keinem guten Zustand ist und zurzeit sehr viele Brücken Alterungserscheinungen aufweisen, bittet der Ortsbeirat um Aufklärung über den Zustand dieser Brücke, da diese unmittelbar an den angrenzenden Wohngebieten der Stadtteile Griesheim und Goldstein vorbeiführt. Die beschmierte Wand entlang des Weges über den Main könnte sehr schön nach der Sanierung durch Kinder und Jugendliche der beiden angrenzenden Stadtteile unter Mitwirkung örtlicher Künstler gestaltet werden. An dieser Stelle wäre es schön, wenn bereits jetzt dafür die Einwilligung der zuständigen Behörde erteilt würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 10.09.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 27.10.2025, TO I, TOP 48 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 567 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6710, 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 27.10.2025
Griesheim/Goldstein: Marode Radweg/Fußgängerverbindung unterhalb der A 5
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2025, OF 1261/6 Betreff: Griesheim/Goldstein: Marode Radweg-/Fußgängerverbindung unterhalb der A 5 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Fuß- und Radfahrverbindung Der Magistrat wird aufgefordert, mitzuteilen a) Wann wurde der Rad- und Fußweg unter der Europabrücke vor dem festgestellten Schaden am Abgang Schwanheimer Ufer zuletzt geprüft? b) Wie ist der bauliche Zustand des gesamten Rad- und Fußwegs unter der Europabrücke? c) Was wird kurzfristig umgesetzt, um den Fuß- und Radweg jetzt für eine sichere Verbindung aufrechtzuerhalten? d) Welche Maßnahmen ergreift der Magistrat, die wichtige barrierefreie Fuß- und Radwegverbindung zwischen Goldstein und Griesheim langfristig und verbindlich zu sichern? e) Liegt bereits ein Zeitplan für die nachhaltigen Sanierungsmaßnahmen vor? 2. Künstlerische Gestaltung der Brücke nach Sanierung Zudem wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, wie nach Instandsetzung der Fußgänger- und Radfahrverbindung die Betonwand durch ein Projekt der Griesheimer und Goldsteiner Kinder durch ortsansässige Künstler begleitet, schnellstens in einen ansehnlichen Anblick verwandelt werden kann. Kann daher schon jetzt die entsprechende Genehmigung bei der zuständigen Behörde (ASE / Autobahn GmbH?) eingeholt werden? 3. Schäden am gesamten Bauwerk Ferner wird der Magistrat aufgefordert mitzuteilen, a) ob die gesamte Autobahnbrücke A 5 (Europabrücke) ebenfalls auf Schäden untersucht wurde a) oder ob die Prüfung nur im Fußgängerbereich erfolgte und b) ob das gesamte Bauwerk durch Korrosion und stärkste Belastung durch das hohe Verkehrsaufkommen noch der starken Nutzung durch PKW und Schwerlastverkehr gewachsen ist. Begründung: Neben der Staustufe als Fußgängerquerung gehört der Fußgänger- und Fahrradbereich unterhalb der A 5 (Europabrücke) zu den Hauptverbindungsstrecken zwischen Griesheim und Goldstein. Ferner nutzen diese Brückenquerungsmöglichkeit viele zu Fuß oder mit dem Fahrrad, um hier entlang des Mains in die anderen Stadtteile Frankfurts zu kommen. Er ist Verbindungsweg für die Arbeitnehmer, die mit dem Rad zur Arbeit fahren und für die vielen Menschen, die den Übergang in ihr Sport- und Freizeitengagement einbezogen haben. Ein Wegfall wäre ein GAU für die Bewohner und sämtliche Nutzer und Nutzerinnen Frankfurts. Da die Fußgängerbrücke insgesamt in keinem guten sichtbaren Zustand ist und zur Zeit sehr viele Brücken Alterungserscheinungen aufweisen, bittet der Ortsbeirat um Aufklärung über den Zustand dieser Brücke, da diese unmittelbar an den angrenzenden Wohngebieten der Stadtteile Griesheim und Goldstein vorbeiführt. Die beschmierte Wand entlang des Weges über den Main könnte sehr schön nach der Sanierung durch die Kinder und Jugendlichen der beiden angrenzenden Stadtteile unter Mitwirkung örtlicher Künstler sodann gestaltet werden. Hier wäre es schön, wenn bereits jetzt dafür die Einwilligung der zuständigen Behörde gegeben würde. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung OA 567 2025 Die Vorlage OF 1261/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, GRÜNE
Weiter lesenFalschparken vor der Gutleutstraße 1 beenden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7166 entstanden aus Vorlage: OF 1659/1 vom 07.06.2025 Betreff: Falschparken vor der Gutleutstraße 1 beenden Der Magistrat wird gebeten, die Absperrung vor der Liegenschaft Gutleutstraße 1 wieder instand zu setzen und in südwestlicher Richtung zu verlängern. Alternativ könnten dort auch Poller oder Fahrradbügel aufgestellt werden. Auch für die gegenüberliegende Seite der Gutleutstraße muss eine ähnliche Lösung gefunden werden, da auch dort oft illegal Autos parken, die den Lkw- und Busverkehr behindern. Begründung: An der genannten Stelle ist die Absperrung aus Betonblockaden defekt und in südwestlicher Richtung etwas zu kurz. Dadurch werden im Kurvenbereich oft Autos illegal geparkt oder abgestellt. Dies führt regelmäßig dazu, dass Reisebusse und Lkw, von denen manche erst an der Gutleutstraße/Ecke Mainluststraße merken, dass sie aufgrund ihrer Größe nicht in den Theatertunnel fahren können und deswegen nach rechts in die Gutleutstraße einbiegen müssen, nicht um die Kurve kommen. Ergebnis: Hinter ihnen staut sich der Verkehr und alle müssen rückwärts aus der Straße rausfahren. Nach Berichten von Anwohner:innen kommt dies leider sehr häufig vor. Auf der gegenüberliegenden Seite der Gutleutstraße nach der Ampel gibt es die gleiche Problematik. Auch dort parken oft Autos im absoluten Halteverbot. Dann haben die Busse und Lkw es vielleicht mit viel Glück um die erste Hälfte der Kurve geschafft und scheitern dann an der zweiten Hälfte. Gegenüberliegende Straßenseite (nach der Ampel) Pkw im absoluten Halteverbot Fotos: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1892 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Begrünung des Mittelstreifens in der Hafenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7164 entstanden aus Vorlage: OF 1657/1 vom 03.06.2025 Betreff: Begrünung des Mittelstreifens in der Hafenstraße Der Magistrat wird gebeten , den Mittelstreifen der Hafenstraße zwischen Gutleutstraße und Hafentunnel auf voller Länge intensiv zu begrünen. Begründung: Der Stabmattenzaun auf dem Mittelstreifen der Hafenstraße soll vermutlich dem Schutz der Fußgehenden dienen, die bisher selbstgefährdend die Straße querten. Eine Begrünung ist unter ökologischen und ästhetischen Gesichtspunkten sinnvoll und schafft eine natürliche Barriere. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1890 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Falschparken vor der Gutleutstraße 1 beenden
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2025, OF 1659/1 Betreff: Falschparken vor der Gutleutstraße 1 beenden Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die Absperrung vor der Liegenschaft Gutleutstraße 1 wieder instand zu setzen und in südwestlicher Richtung zu verlängern. Alternativ könnten dort auch Poller oder Fahrradbügel aufgestellt werden. Auch für die gegenüberliegende Seite der Gutleutstraße muss eine ähnliche Lösung gefunden werden, da auch dort oft illegal Autos parken, die den LKW- und Busverkehr behindern. Begründung: An der genannten Stelle ist die Absperrung aus Betonblockaden defekt und in süd-westlicher Richtung etwas zu kurz. Dadurch werden im Kurvenbereich oft Autos illegal geparkt oder abgestellt. Dies führt regelmäßig dazu, dass Reisebusse und LKWs (, von denen manche erst an der Ecke Gutleutstraße/Mainluststraße merken, dass sie aufgrund ihrer Größe nicht in den Theatertunnel fahren können und deswegen nach rechts in die Gutleutstraße einbiegen müssen,) nicht um die Kurve kommen. Ergebnis: Hinter ihnen staut sich der Verkehr und alle müssen rückwärts aus der Straße rausfahren. Nach Berichten von Anwohner:innen kommt dies leider sehr häufig vor. Auf der gegenüberliegenden Seite der Gutleutstraße nach der Ampel gibt es die gleiche Problematik. Auch dort parken oft Autos im absoluten Halteverbot. Dann haben die Busse und LKWs es vielleicht mit viel Glück um die erste Hälfte der Kurve geschafft und scheitern dann an der zweiten Hälfte. Gegenüberliegende Straßenseite (nach der Ampel) PKWs im absoluten Halteverbot Fotos: Privat Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7166 2025 Die Vorlage OF 1659/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenBegrünung des Mittelstreifens in der Hafenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2025, OF 1657/1 Betreff: Begrünung des Mittelstreifens in der Hafenstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Mittelstreifen der Hafenstraße zwischen Gutleutstraße und Hafentunnel auf voller Länge intensiv zu begrünen. Begründung: Der Stabmattenzaun auf dem Mittelstreifen der Hafenstraße soll vermutlich dem Schutz der Fußgehenden dienen, die bisher selbstgefährdend die Straße querten. Eine Begrünung ist unter ökologischen und ästhetischen Gesichtspunkten sinnvoll und schafft eine natürliche Barriere. Fotos: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7164 2025 Die Vorlage OF 1657/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen SPD und Die Partei (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenDemonstration mit Kundgebung zur Thematik „Musizieren statt Betonieren“ am 18.05.2025 auf der A 5 zwischen Auffahrt Niederrad und Abfahrt Westhafen - Ablehnung durch das Ordnungsamt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6981 entstanden aus Vorlage: OF 1229/6 vom 18.05.2025 Betreff: Demonstration mit Kundgebung zur Thematik "Musizieren statt Betonieren" am 18.05.2025 auf der A 5 zwischen Auffahrt Niederrad und Abfahrt Westhafen - Ablehnung durch das Ordnungsamt Der Ortsbeirat schließt sich dem Protest der Bürgerinitiative an. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, eine Stellungnahme zur Ablehnung der im Betreff genannten Kundgebung abzugeben. Begründung: Das Bündnis "Stopp A 5 Ausbau" hatte für Sonntag, 18. Mai 2025, 11:00 Uhr bis 15:00 Uhr, eine Demonstration und Kundgebung gegen die Erweiterung der Autobahn angemeldet. Sie sollte zum Teil auf der A 5 stattfinden, die für diesen Zeitraum - einem frühen Sonntagnachmittag - polizeilich zu sperren gewesen wäre. Der Antrag wurde am 20.03.2025 eingereicht, ein Kooperationsgespräch im Ordnungsamt fand am 22.04.2025 statt, die Auflagenverfügung der Behörde wurde am 08.05.2025 zugestellt. Teil der angemeldeten Kundgebung auf der Europabrücke sollte auch die Ehrung von Ludwig Gehm und weiterer Frankfurter Antifaschisten sein, die vor genau 90 Jahren, am 19.05.1935, eine Widerstandsaktion gegen die feierliche Eröffnung der Autobahn Frankfurt-Heidelberg in Anwesenheit Hitlers durchgeführt hatten. Sie hatten "Fort mit Hitler" und "Hitler = Krieg" auf die Fahrbahn gemalt und die Lautsprecheranlagen der Eröffnungsfeier sabotiert. Ludwig Gehm, nach 1945 Frankfurter SPD-Mitglied, hat darüber in einem von der Stadt Frankfurt veröffentlichten Tondokument berichtet (https://www.frankfurt1933-1945.de/fileadmin/user_upload/audio/a_hr_19330519_geh m.mp3;). Die Versammlungsbehörde der Stadt Frankfurt hat am 08.05.2025, also am 80. Jahrestag der Befreiung von Faschismus und Krieg, die angemeldete Route verboten und stattdessen eine andere Route vorgeschrieben, die keinerlei Verbindung mit der Autobahn und dem Eröffnungsdatum 1935 sowie der antifaschistischen Aktion Gehms mehr erkennen lässt. Das Hauptargument der Ordnungsbehörden besteht in einer Gefahrenprognose für den Fall einer A 5-Sperrung. Das anmeldende Bündnis hat beschlossen, nicht wieder, wie im September 2024, den Rechtsweg zu beschreiten, weil dessen Ausgang absehbar ist, sondern zu einer Kundgebung auf der Konstablerwache zum angemeldeten Zeitpunkt aufzurufen. Das Bündnis besteht aus über 60 zivilgesellschaftlichen Initiativen und Gruppen der Region, zu denen auch die hiesige Bürgerinitiative "Es ist zu laut" gehört. Die Bürgerinitiative hat im September vergangenen Jahres gemeinsam mit anderen Gruppen minutiös nachgewiesen, dass die Erweiterung der A 5 auf zehn Spuren auf der Basis der Zahlen des Bundesministeriums für Verkehr nicht notwendig, verkehrstechnisch nicht sinnvoll, nicht im offiziell veranschlagten Kostenrahmen zu finanzieren und überdies in zahlreichen Punkten für Anwohner und Anwohnerinnen, Klima, Natur- und Umweltschutz zu schwerwiegenden Folgen führen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1313
Demonstration mit Kundgebung zur Thematik „Musizieren statt Betonieren“ am 18.05.2025 auf der A 5 (zwischen Auffahrt Niederrad und Abfahrt Westhafen - Ablehnung durch das Ordnungsamt
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2025, OF 1229/6 Betreff: Demonstration mit Kundgebung zur Thematik "Musizieren statt Betonieren" am 18.05.2025 auf der A 5 (zwischen Auffahrt Niederrad und Abfahrt Westhafen - Ablehnung durch das Ordnungsamt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat schließt sich dem Protest der BI an und fordert dem Magistrat zu einer Stellungnahme auf. Begründung: Das Bündnis "Stopp A5 - Ausbau" hatte für Sonntag, 18. Mai 2025, 11 - 15 Uhr eine Demonstration und Kundgebung gegen die Erweiterung der Autobahn angemeldet. Sie sollte zum Teil auf der Autobahn A5 stattfinden, die für diesen Zeitraum - einem frühen Sonntagnachmittag - polizeilich zu sperren gewesen wäre. Der Antrag wurde am 20.3. eingereicht, ein Kooperationsgespräch im Ordnungsamt fand am 22.4 statt, die Auflagenverfügung der Behörde wurde am 8. Mai zugestellt. Teil der angemeldeten Kundgebung auf der Europabrücke sollte auch die Ehrung von Ludwig Gehm und weiterer Frankfurter Antifaschisten sein, die vor genau 90 Jahren, am 19.5.1935 eine Widerstandsaktion gegen die feierliche Eröffnung der Autobahn Frankfurt - Heidelberg in Anwesenheit Hitlers durchgeführt hatten. Sie hatten "Fort mit Hitler" und "Hitler = Krieg" auf die Fahrbahn gemalt und die Lautsprecheranlagen der Eröffnungsfeier sabotiert. Ludwig Gehm, nach 1945 Frankfurter SPD-Mitglied, hat darüber in einem von der Stadt Frankfurt veröffentlichten Tondokument berichtet (https://www.frankfurt1933-1945.de/fileadmin/user_upload/audio/a_hr_19330519_geh m.mp3;). Die Versammlungsbehörde der Stadt Frankfurt hat am 8. Mai 2025, also am 80 Jahrestag der Befreiung von Faschismus und Krieg, die angemeldete Route verboten und stattdessen eine andere Route vorgeschrieben, die keinerlei Verbindung mit der Autobahn und dem Eröffnungsdatum 1935 sowie der antifaschistischen Aktion Gehms mehr erkennen lässt. Das Hauptargument der Ordnungsbehörden besteht in einer Gefahrenprognose für den Fall einer A5-Sperrung. Das anmeldende Bündnis hat beschlossen, nicht wieder, wie im September 2024, den Rechtsweg zu beschreiten, weil dessen Ausgang absehbar ist, sondern zu einer Kundgebung auf der Konstablerwache zum angemeldeten Zeitpunkt aufzurufen. Das Bündnis besteht aus über 60 zivilgesellschaftlichen Initiativen und Gruppen der Region, zu denen auch die hiesige BI "Es ist zu laut" gehört. Die BI hat im September vergangenen Jahres gemeinsam mit anderen Gruppen minutiös nachgewiesen, dass die Erweiterung der A5 auf zehn Spuren auf der Basis der Zahlen des Bundesverkehrsministeriums nicht notwendig, verkehrstechnisch nicht sinnvoll, nicht im offiziell veranschlagten Kostenrahmen zu finanzieren und überdies in zahlreichen Punkten für Anwohner und Anwohnerinnen, Klima, Natur- und Umweltschutz zu schwerwiegenden Folgen führen würde. Antragsteller: SPD Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6981 2025 Die Vorlage OF 1229/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE und Linke gegen CDU, FDP, BFF und fraktionslos (= Ablehnung)
Parteien: SPD, Linke
Weiter lesenEntsiegelung und Begrünung der Verkehrsinsel Gutleutstraße/Stuttgarter Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2025, OF 1616/1 Betreff: Entsiegelung und Begrünung der Verkehrsinsel Gutleutstraße/Stuttgarter Straße BG: Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Verkehrsinsel zwischen Stuttgarter Straße und Gutleutstraße (siehe Bild) zu entsiegeln und zu begrünen bzw. zu bepflanzen. Begründung: Die Verkehrsinsel wird nur in sehr geringem Maße von Fußgängern genutzt. Der größte Teil der Fläche liegt ungenutzt brach und ist zu 100% versiegelt. Gerade im innerstädtischen Bereich sollten alle ungenutzten Flächen, soweit möglich, entsiegelt und begrünt werden. Verkehrsinseln werden in anderen Stadtteilen, wie beispielsweise Sachsenhausen, mit vielen Frühlingsblühern bepflanzt, sodass im Frühjahr und Frühsommer dort durch das Blumenmeer der gesamte Straßenraum optisch aufgewertet wird. Quelle: Google Maps Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 1616/1 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenFußgängerüberweg Wiesenhüttenplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6551 entstanden aus Vorlage: OF 1527/1 vom 28.01.2025 Betreff: Fußgängerüberweg Wiesenhüttenplatz Der Magistrat wird gebeten, am Wiesenhüttenplatz vor der Hausnummer 37 einen Fußgängerüberweg einzurichten, um die Überquerung der Straße und den Schulweg sicherer zu machen. Begründung: Viele Menschen gehen vom Bahnhofsausgang Süd kommend durch die Wiesenhüttenstraße und über den Wiesenhüttenplatz in Richtung Gutleutstraße und Wilhelm-Leuschner-Straße. Morgens und nachmittags sind viele Kinder auf ihrem Schulweg zur Karmeliterschule und Weißfrauenschule unterwegs, deren Eingang sich in der Gutleutstraße befindet. Auch die Kinder im Interimsquartier des Kinderzentrums Wiesenhüttenstraße in der Villa Kleyer könnten auf diese Weise die Straße zur Platz-/Grünfläche leichter und sicherer überqueren. Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs an dieser Stelle würde zur Verkehrssicherheit der zu Fuß Gehenden und Schulkinder beitragen. Grafik: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1014 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Verkehrskonzept GriesheimSüd, Baustellensperrungen GriesheimMitte
S A C H S T A N D : Anregung vom 11.02.2025, OA 530 entstanden aus Vorlage: OF 1149/6 vom 24.01.2025 Betreff: Verkehrskonzept Griesheim-Süd, Baustellensperrungen Griesheim-Mitte Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, die geplanten Sperrungen mindestens im Bereich Alte Falterstraße/Alt-Griesheim/Griesheimer Stadtweg, die ab März 2025 geplant sind und die wegen der Baumaßnahmen durch die Netzdienste Rhein-Main GmbH (NRM) und die Stadtentwässerung Frankfurt (SEF) anstehen, erst umzusetzen, wenn a) sichergestellt ist, dass die Zu- und Abfahrten unter Einbeziehung der Anlieger klar und sicher geregelt sind; b) den Geschäftsleuten erläutert wurde, wie sie weiterhin ihren Geschäftsbetrieb erreichen und aufrechterhalten können und Vorkehrungen getroffen sind, sodass sie durch die Baustellen keinen finanziellen Schaden erleiden, weil sie ihre Liegenschaft selbst unverschuldet nicht mehr anfahren können. 2. Ferner wird der Magistrat aufgefordert, die Ämter und Firmen, die im öffentlichen Bereich Bauarbeiten vornehmen, aufzufordern, a) klar, rechtzeitig und nachvollziehbar die Bevölkerung zu informieren, wenn Sperrungen im öffentlichen Bereich anstehen bzw. vorgenommen werden; b) die Absperrungen nachvollziehbar zu gestalten; c) Umleitungen und Umwege - auch für Ortsunkundige - klar zu definieren und darzustellen; d) dabei auch private Baumaßnahmen (Baugenehmigungen), die Auswirkungen auf den öffentlichen Raum haben, einzubeziehen. Begründung: Am 19.11.2024 wurden den Bürgern in Griesheim neben der Neugestaltung der Omegabrücke auch die anstehenden Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenraum präsentiert. Auch Möglichkeiten der Erschließung wurden genannt. Diese Baumaßnahmen haben große Auswirkungen auf die Verkehrssituation in Griesheim-Süd (Alt-Griesheim). Die erste Maßnahme ist danach bereits für März 2025 geplant. Bis heute haben die Bürger und vor allem die ansässigen Unternehmen keine Information darüber erhalten, wie sie ihre Liegenschaften während der Bauphase erreichen geschweige denn, wie die Anbindung geplant sein soll. Auch ist noch nicht dargelegt, ob die vorgesehene Sicherstellung der Rettungsdienste in die Tat umgesetzt werden kann und auch zeitgleich mit der Sperrung erfolgt. Dies ist nicht hinnehmbar, und die Baumaßnahmen müssen so lange verschoben werden, bis alle offenen Fragen geklärt sind. Dies muss auch der Bevölkerung in Griesheim jetzt und nicht erst, wenn die Absperrungen erfolgen, kommuniziert werden. In Griesheim-Mitte wurde nach kurzer Zeit schon wieder die gleiche Stelle in der Waldschulstraße gesperrt. Ebenfalls finden an gleicher Stelle in der Lärchenstraße/Ecke Eichenstraße Eingriffe in den Straßenraum statt, jedoch wurde nur die Waldschulstraße öffentlich erwähnt. Diese Erwähnung in der Presse war fehlerhaft, wie sich auf Nachfragen herausstellte. Dies schürt nur unnötig den Unmut und mindert unnötig das Vertrauen in Verwaltungsmaßnahmen. Nur mit Kommunikation und Einbeziehung erhält man das notwendige Verständnis für eingreifende Maßnahmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2025, ST 1380 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 19.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 24.03.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 530 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Linke gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 5855, 34. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 24.03.2025
Fußgängerüberweg Wiesenhüttenplatz
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.01.2025, OF 1527/1 Betreff: Fußgängerüberweg Wiesenhüttenplatz Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, am Wiesenhüttenplatz vor Hausnummer 37 einen Fußgängerüberweg einzurichten, um die Überquerung der Straße und den Schulweg sicherer zu machen. Begründung: Viele Menschen gehen vom Bahnhofsausgang Süd kommend durch die Wiesenhüttenstraße und über den Wiesenhüttenplatz in Richtung Gutleut- und Wilhelm-Leuschner-Straße. Morgens und nachmittags sind viele Kinder auf ihrem Schulweg zur Karmeliter- und Weißfrauenschule unterwegs, dessen Eingang sich in der Gutleutstraße befindet. Auch die Kinder im Interimsquartier des Kinderzentrums Wiesenhüttenstraße in der Villa Kleyer könnten auf diese Weise die Straße zur Platz-/Grünfläche leichter und sicherer überqueren. Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs an dieser Stelle würde zur Verkehrssicherheit der Fußgehenden und Schulkinder beitragen. Grafik: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6551 2025 Die Vorlage OF 1527/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL, BFF und Die Partei gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSchulweg für Schülerinnen und Schüler der Hermann-Herzog-Schule sicherer machen - Blindenakustik an der Ampel am Johanna-Kirchner-AHZ verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6344 entstanden aus Vorlage: OF 1479/1 vom 16.12.2024 Betreff: Schulweg für Schülerinnen und Schüler der Hermann-Herzog-Schule sicherer machen - Blindenakustik an der Ampel am Johanna-Kirchner-AHZ verbessern Vorgang: OM 6520/20 OBR 1; ST 228/21 Bereits im Jahr 2020 hatte der Ortsbeirat angeregt, die Ampel des Fußgängerüberwegs am Johanna-Kirchner-AHZ mit einem stärkeren akustischen Signal auszurüsten. In der Stellungnahme vom 08.02.2021, ST 228, schrieb der Magistrat: "Die vorhandene Blindenakustik am Johanna-Kirchner-AHZ wird überprüft und die Lautstärke der akustischen Signalgeber nach Möglichkeit erhöht." Ob diese Überprüfung stattgefunden hat, ist nicht bekannt. Das akustische Signal ist jedoch immer noch zu leise. Der Magistrat wird deshalb gebeten, die Ampel so umzurüsten, dass das akustische Signal laut und deutlich zu hören ist. Begründung: Für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer der Hermann-Herzog-Schule ist der Fußgängerüberweg am Johanna-Kirchner-AHZ eine wichtige Querungsmöglichkeit der Gutleutstraße. Das akustische Signal ist laut Aussagen einer blinden Lehrerin viel zu leise, sodass es für sie sehr schwer ist, zu erkennen, ob die Ampel tatsächlich Grün ist. Dieser Zustand ist nicht hinnehmbar und muss dringend und umgehend geändert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6520 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 228 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 776 Beratung im Ortsbeirat: 1
Schulweg für Schülerinnen und Schüler der Hermann-Herzog-Schule sicherer machen - Blindenakustik an der Ampel am "Johanna-Kirchner-AHZ" verbessern
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2024, OF 1479/1 Betreff: Schulweg für Schülerinnen und Schüler der Hermann-Herzog-Schule sicherer machen - Blindenakustik an der Ampel am "Johanna-Kirchner-AHZ" verbessern Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Bereits im Jahr 2020 hatte der Ortsbeirat angeregt die Ampel des Fußgängerüberwegs am Johanna-Kirchner-AHZ mit einem stärkeren akustischen Signal auszurüsten. In der ST 228 vom 08.02.2021 schrieb der Magistrat: "Die vorhandene Blindenakustik am "Johanna-Kirchner-AHZ" wird überprüft und die Lautstärke der akustischen Signalgeber nach Möglichkeit erhöht." Ob diese Überprüfung stattgefunden hat, ist nicht bekannt. Das akustische Signal ist jedoch immer noch zu leise. Der Magistrat wird deshalb aufgefordert die Ampel so umzurüsten, dass das akustische Signal laut und deutlich zu hören ist. Begründung: Für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer der Hermann-Herzog-Schule ist der Fußgängerüberweg am Johanna-Kirchner-AHZ eine wichtige Querungsmöglichkeit der Gutleutstraße. Das akustische Signal ist laut Aussagen einer blinden Lehrerin viel zu leise, so dass es sehr schwer sie ist, zu erkennen, ob die Ampel tatsächlich grün ist. Dieser Zustand ist nicht hinnehmbar und muss dringend und umgehend geändert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6344 2025 Die Vorlage OF 1479/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die Partei
Partei: CDU
Weiter lesenFahrradaufstellfläche und zusätzliche Ampel für Radfahrende ins Gutleut
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6257 entstanden aus Vorlage: OF 1458/1 vom 08.10.2024 Betreff: Fahrradaufstellfläche und zusätzliche Ampel für Radfahrende ins Gutleut Linksabbiegende Radfahrende aus Richtung Friedensbrücke in die Gutleutstraße Richtung Westen können sich an der Kreuzung Baseler Straße/Gutleutstraße nur schlecht einordnen. Wegen der vielen Kfz-Spuren und den zur Abgrenzung des Radwegs angebrachten Fahrbahntrennern können Radfahrende nicht der Verkehrsführung der Pkws folgen. Es bleibt nur die Möglichkeit eines indirekten Abbiegens an der Kreuzung mit der Gutleutstraße. Dort existiert jedoch keine Aufstellfläche für Fahrräder und die Ampel für Pkws ist nicht einsehbar, da sie sich hinter den Radfahrenden befindet. Die Fußgängerampel zeigt zudem nur bei Bedarf grün und gilt nur für einen Teil der Strecke über die Kreuzung. Radfahrende fahren daher "intuitiv" mit den Pkw, wenn diese bei Grün anfahren. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, 1. an der Kreuzung Gutleutstraße/Baseler Straße eine Aufstellfläche für Radfahrende von der Friedensbrücke kommend in Richtung Gutleutstraße und Hafenstraße markieren zu lassen, sodass die Lichtsignalanlage (LSA) von Radfahrenden eingesehen werden kann; 2. zudem eine zusätzliche LSA im Aufstellbereich der Radfahrenden in Richtung Westen nachrüsten zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 501
Schwanheim: Kürzere Wartezeiten an Fußgängerampel auf der Höhe des REWEMarkts
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2024, OF 1117/6 Betreff: Schwanheim: Kürzere Wartezeiten an Fußgängerampel auf der Höhe des REWE-Markts Auf Höhe des Rewe-Marktes in Verlängerung der Hänggasse in Schwanheim befindet sich ein mit Ampel geregelter Fußgängerübergang über die Straße "Schwanheimer Ufer". Die Wartezeit bis zum Grün kann sehr lang sein. Der Ortsbeirat möge den Magistrat auffordern zu prüfen, ob diese mit kürzeren Intervallen geschaltet werden kann. Begründung: Die Grünschaltung dort erfolgt jeweils mit so langer Verzögerung, dass viele Fußgehenden bei Rot gehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1058 2024 Die Vorlage OF 1117/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenFahrradaufstellfläche und zusätzliche Ampel für Radfahrende ins Gutleut
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2024, OF 1458/1 Betreff: Fahrradaufstellfläche und zusätzliche Ampel für Radfahrende ins Gutleut Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Linksabbiegende Radfahrende aus Richtung Friedensbrücke in die Gutleutstraße Richtung Westen können sich an der Kreuzung Baseler Straße / Gutleutstraße nur schlecht einordnen. Wegen der vielen Kfz-Spuren und den zur Abgrenzung des Radwegs angebrachten Fahrbahntrennern können Radfahrende nicht der Verkehrsführung der PKW folgen. Es bleibt nur die Möglichkeit eines indirekten Abbiegens an der Kreuzung mit der Gutleutstraße. Dort existiert jedoch keine Aufstellfläche für Fahrräder und die Ampel für PKW ist nicht einsehbar, da sie sich hinter den Radfahrenden befindet. Die Fußgängerampel zeigt zudem nur bei Bedarf grün und gilt nur für einen Teil der Strecke über die Kreuzung. Radfahrende fahren daher "intuitiv" mit den PKW, wenn diese bei Grün anfahren. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, 1. An der Kreuzung Gutleut-/Baseler Straße eine Aufstellfläche für Radfahrende von der Friedensbrücke kommend in Richtung Gutleutstraße in Richtung Hafenstraße markieren zu lassen, so dass die LSA von Radfahrenden eingesehen werden kann. 2. Eine zusätzliche LSA im Aufstellbereich der Radfahrenden in Richtung Westen nachrüsten zu lassen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6257 2024 Die Vorlage OF 1458/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenRadaufstellflächen Kreuzung Hafenstraße/Gutleutstraße in Richtung Norden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5818 entstanden aus Vorlage: OF 1380/1 vom 24.08.2024 Betreff: Radaufstellflächen Kreuzung Hafenstraße/Gutleutstraße in Richtung Norden Vorgang: OM 1131/21 OBR 1; ST 889/22 Der Ortsbeirat 1 nimmt an, dass die in der Stellungnahme vom 08.04.2022, ST 889, für Mai 2022 angekündigte Erneuerung des Steuergerätes der Lichtsignalanlage an der Kreuzung Hafenstraße/Gutleutstraße und die Anpassung der Steuerungsparameter mittlerweile seit über zwei Jahren abgeschlossen ist. Außerdem sollte das Versetzen der Detektionsmittel (Induktionsschleifen) vor den Haltelinien nun auch rechtzeitig erledigt worden sein. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, nun endlich die Haltelinien in Richtung Norden für Linksabbieger und Geradeausfahrende um fünf Meter zurückversetzen zu lassen und gemäß Ortsbeiratsbeschluss aus der Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1131, sogenannte Fahrradaufstellflächen vor den Haltelinien für den motorisierten Individualverkehr für Radfahrende rot markieren zu lassen, um nach Jahren der Verzögerung sicheres Linksabbiegen für Radfahrende in Richtung Baseler Platz sicherzustellen. Die Strecke zwischen Pkw-Haltelinie und Absenkung des Gehweges soll mit Abweisern gegen Befahren und Beparken geschützt werden. Das vom Magistrat vorgeschlagene indirekte Linksabbiegen vom rechten Fahrbahnrand ist wegen fehlender Sicht durch parkende Pkws extrem gefährlich und damit inakzeptabel. Für diese Maßnahme bedarf es auch keiner grundlegenden Umplanung der Kreuzung. Foto: Alexander Mitsch (Beispiel vergleichbare Kreuzung) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1131 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2022, ST 889 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 105 Beratung im Ortsbeirat: 1
Radaufstellflächen Kreuzung Hafen- / Gutleutstraße in Richtung Norden
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2024, OF 1380/1 Betreff: Radaufstellflächen Kreuzung Hafen- / Gutleutstraße in Richtung Norden Vorgang: OM 1131/24 OBR 1; ST 889/22 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Ortsbeirat 1 nimmt an, dass die in ST 889 vom 08.04.2022 für Mai 2022 angekündigte Erneuerung des Steuergerätes der Lichtsignalanlage an der Kreuzung Hafen-/ Gutleutstraße und die Anpassung der Steuerungsparameter mittlerweile seit über zwei Jahren abgeschlossen ist. Außerdem sollte das Versetzen der Detektionsmittel (Induktionsschleifen) vor den Haltelinien nun auch rechtzeitig erledigt worden sein. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, nun endlich die Haltelinien in Richtung Norden für Linksabbieger und Geradeausfahrende um 5,00 Meter zurückversetzen zu lassen und gemäß Ortsbeiratsbeschluss in OF 237 vom 02.11.2021 sogenannte Fahrradaufstellflächen vor den Haltelinien für den MIV für Radfahrende rot markieren zu lassen, um nach Jahren der Verzögerung sicheres Linksabbiegen für Radfahrende in Richtung Baseler Platz sicherzustellen. Das vom Magistrat vorgeschlagene indirekte Linksabbiegen vom rechten Fahrbahnrand ist wegen fehlender Sicht durch parkende PKW extrem gefährlich und damit inakzeptabel. Für diese Maßnahme bedarf es auch keiner grundlegenden Umplanung der Kreuzung. Alexander Mitsch Anna Warnke Fraktionssprecher stv. Fraktionssprecherin Antragsteller Antragstellerin Foto: Alexander Mitsch (Beispiel vergleichbare Kreuzung) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 12.05.2024, OF 1266/1 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1131 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2022, ST 889 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 7 Die Vorlage OF 1389/1 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und CDU erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5818 2024 1. Die Vorlage OF 1266/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1380/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Absatz des Antragtenors um folgenden Wortlaut ergänzt wird: "Die Strecke zwischen Pkw-Haltelinie und Absenkung des Gehweges soll mit Abweisern gegen Befahren und Beparken geschützt werden. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung Die Partei
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBeordnung des ruhenden Verkehrs in der Weserstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5751 entstanden aus Vorlage: OF 1327/1 vom 01.07.2024 Betreff: Beordnung des ruhenden Verkehrs in der Weserstraße Die Planung des Straßenverkehrsamts zur Umgestaltung bzw. Neubeordnung des ruhenden Verkehrs in der Weserstraße im Abschnitt zwischen Gutleutstraße und Münchener Straße wird befürwortet. Der Magistrat wird gebeten, alles Weitere zu veranlassen. Anlage 1 (ca. 910 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2000 Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1012 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beordnung des ruhenden Verkehrs in der Weserstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.07.2024, OF 1327/1 Betreff: Beordnung des ruhenden Verkehrs in der Weserstraße Der Ortsbeirat beschließt: Die Planung des Straßenverkehrsamts Frankfurt zur Umgestaltung bzw. Neubeordnung des ruhenden Verkehrs in der Weserstrasse im Abschnitt zwischen Gutleutstraße und Münchner Straße werden befürwortet. (Plan siehe Anhang) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 70 Die FDP-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag die Vorlage OF 1327/1 um eine Runde zurückzustellen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5751 2024 1. Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1327/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Zu 1: 5 GRÜNE, CDU, SPD und BFF gegen FDP, Linke und Die Partei (= Zurückstellung) Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE, FDP und BFF
Partei: CDU
Weiter lesenRadweg Hafenstraße vor Kreuzung Gutleutstraße baulich sichern
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2024, OF 1266/1 Betreff: Radweg Hafenstraße vor Kreuzung Gutleutstraße baulich sichern Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Radweg in der Hafenstraße vor der Kreuzung zur Gutleutstraße aus Richtung Mainzer Landstraße kommend baulich zu sichern, sodass dort nicht mehr geparkt werden kann. Begründung: Quelle: Privat Parkende Fahrzeuge behindern dort nicht nur den Radweg, sondern behindern während des Einparkens auch alle anderen Fahrzeuge, welche in die Kreuzung einfahren möchten. Quelle: Google (m) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 24.08.2024, OF 1380/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 1266/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1266/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 7 Die Vorlage OF 1389/1 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und CDU erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5818 2024 1. Die Vorlage OF 1266/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1380/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Absatz des Antragtenors um folgenden Wortlaut ergänzt wird: "Die Strecke zwischen Pkw-Haltelinie und Absenkung des Gehweges soll mit Abweisern gegen Befahren und Beparken geschützt werden. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung Die Partei
Partei: CDU
Weiter lesenEndlich eine Hundeauslauffläche in Griesheim einrichten
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2024, OF 1027/6 Betreff: Endlich eine Hundeauslauffläche in Griesheim einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der nördlichen Hälfte der Flurstücke 109/1, 110/1 und 111/1 in der Lage "Krautgärten" zwischen Ruderclub und Bürgermeister-Schubert-Park im Stadtteil Griesheim eine öffentliche Hundeauslauffläche einrichten zu lassen. Diese soll - aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und zur Sicherheit von Passanten, Kindern und Hunden - mit einem ausreichend hohen Zaun sowie einem Zugangstor versehen werden. Indem lediglich ein Teil des Areals in Anspruch genommen wird, bleibt der auf dem südlichen Grundstücksteil befindliche Bolzplatz ebenso erhalten wie der Zugang vom "Griesheimer Fußweg" zu Bolzplatz und Mainufer (siehe Planskizze). Begründung: Bereits seit vielen Jahren sehnen Hundehalter und deren vierbeinige Freunde im Stadtteil Griesheim ein als Hundewiese ausgewiesenes Areal herbei. In seiner Antwort auf die Frage Nr. F 2194 vom 02.05.2024 hat der Magistrat seine Bereitschaft bekundet, hierfür vom Ortsbeirat vorgeschlagene Flächen zu prüfen. Das vorbezeichnete Areal in der Lage "Krautgärten" erscheint dafür geeignet, da es nahe am Ortskern von Griesheim gelegen ist und der dort bereits befindliche Bolzplatz lediglich die südliche Grundstückshälfte beansprucht. Der nördliche Teil kann damit der Nutzung als Hundeauslauffläche zugeführt werden, womit den unterschiedlichen Interessen der Griesheimer hinsichtlich einer Nutzung dieses Areals Genüge getan wäre. Da der Bolzplatz zum Main hin bereits mit einem Zaun versehen ist und ebenso die Nachbargrundstücke eingezäunt sind, erscheint es in diesem Fall vertretbar, die Hundeauslauffläche einzuzäunen und mit einem Zugangstor zu versehen, um die Sicherheit von Passanten, Kindern und Hunden gleichermaßen zu gewährleisten. Zudem kann dadurch der direkte und ungehinderte Zugang vom "Griesheimer Stadtweg" zu Bolzplatz und Mainufer erhalten werden. Quelle: GoogleMaps Planskizze: Hundeauslauffläche in der Lage "Krautgärten" im Stadtteil Griesheim Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.05.2024, OF 1032/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5521 2024 1. Die Vorlage OF 1027/6 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1032/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU und SPD gegen FDP, BFF und fraktionslos (= Annahme); GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. SPD, GRÜNE, FDP, BFF und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: BFF
Weiter lesenUmbau der Straßenbahnhaltestelle „Hauptbahnhof“ - Chance für umfassende Verkehrsberuhigung im Bahnhofsviertel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5395 entstanden aus Vorlage: OF 1216/1 vom 09.04.2024 Betreff: Umbau der Straßenbahnhaltestelle "Hauptbahnhof" - Chance für umfassende Verkehrsberuhigung im Bahnhofsviertel Vorgang: M 17/24 Der Ortsbeirat begrüßt die vorgestellten Planungen zum viergleisigen Ausbau der Straßenbahnhaltestelle "Hauptbahnhof" und die damit verbundene Verbesserung der Verkehrssituation für zu Fuß Gehende, Fahrradfahrende und ÖPNV-Nutzende. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, die sich mit dem Ausbau bietenden verkehrlichen und städtebaulichen Spielräume zu nutzen und die Verkehrsführung im Bahnhofsviertel zwischen Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Gutleutstraße und Am Hauptbahnhof so umzugestalten, dass motorisierter Durchgangsverkehr im benannten Bereich unmöglich wird. Dabei soll die Zufahrt zu allen Gebäuden selbstverständlich gewährleistet bleiben. Nicht mehr benötigte Verkehrsflächen sollen konsequent entsiegelt und begrünt werden. Begründung: Für den motorisierten Durchgangsverkehr stehen um das Bahnhofsviertel herum die Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Gutleutstraße und Am Hauptbahnhof/Ecke Düsseldorfer Straße zur Verfügung. Die Straßen im benannten Viereck sind für Menschen, deren Wege dort beginnen oder enden, weiterhin wichtig, nicht jedoch für den Durchgangsverkehr. Weniger Verkehr bedeutet weniger Lärm, weniger Umweltbelastung und mehr Lebensqualität für alle. Frankfurt sollte die Chance nutzen, die sich durch die Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes ergibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.03.2024, M 17 Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1816 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Umbau der Straßenbahnhaltestelle „Hauptbahnhof“ - Chance für umfassende Verkehrsberuhigung im Bahnhofsviertel
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2024, OF 1216/1 Betreff: Umbau der Straßenbahnhaltestelle "Hauptbahnhof" - Chance für umfassende Verkehrsberuhigung im Bahnhofsviertel Der Ortsbeirat begrüßt die vorgestellten Planungen zum 4-gleisigen Ausbau der Straßenbahnhaltestelle "Hauptbahnhof" und die damit verbundene Verbesserung der Verkehrssituation für Zufußgehende, Radfahrende und ÖPNV-Nutzende. Dies vorangestellt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die sich mit dem Ausbau bietenden verkehrlichen und städtebaulichen Spielräume zu nutzen und die Verkehrsführung im Bahnhofsviertel zwischen Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Gutleutstraße und Am Hauptbahnhof so umzugestalten, dass motorisierter Durchgangsverkehr im benannten Bereich unmöglich wird. Dabei soll die Zufahrt zu allen Gebäuden selbstverständlich gewährleistet bleiben. Nicht mehr benötigte Verkehrsflächen sollen konsequent entsiegelt und begrünt werden. Begründung: Für den motorisierten Durchgangsverkehr stehen um das Bahnhofsviertel herum die Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Gutleutstraße und Am Hauptbahnhof / Düsseldorfer Straße zur Verfügung. Die Straßen im benannten Viereck sind für Menschen, deren Wege dort beginnen oder enden, weiterhin wichtig, nicht jedoch für den Durchgangsverkehr. Weniger Verkehr bedeutet weniger Lärm, weniger Umweltbelastung und mehr Lebensqualität für alle. Frankfurt sollte die Chance nutzen, die sich durch die Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes ergibt. Antragsteller: Linke Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5395 2024 Die Vorlage OF 1216/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU und BFF (= Ablehnung)
Parteien: Linke, Die_PARTEI
Weiter lesenEinrichtung von Lieferzonen im Bahnhofsviertel und Gutleutviertel ohne Einbindung des Ortsbeirats
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2024, OF 1212/1 Betreff: Einrichtung von Lieferzonen im Bahnhofsviertel und Gutleutviertel ohne Einbindung des Ortsbeirats Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten, a) wie viele Lieferzonen im Bahnhofsviertel und Gutleutviertel kürzlich eingerichtet wurden bzw. noch geplant sind und wie viele Stellplätze (getrennt nach Anwohner/öffentlich) dadurch entfallen sind bzw. noch entfallen werden und b) weshalb der Ortsbeirat dabei nicht eingebunden wurde, welcher vor Ort am besten darüber Bescheid weiß, welche Maßnahmen wo konkret sinnvoll sind oder auch nicht. Begründung: Kürzlich wurden sowohl im Bahnhofsviertel als auch im Gutleutviertel zahlreiche Lieferzonen eingerichtet. Alleine im Gutleutviertel sind dadurch mindestens 19 Stellplätze entfallen (z.B. Schleusenstraße, Werftstraße, Rottweiler Straße, Esslinger Straße, Rottweiler Platz, Gutleutstraße). Darüber hinaus erstrecken sich die ausgewiesenen Lieferzonen im Gutleutviertel überwiegend in einem kleinen Wohnareal, wo es bisher keine größeren Probleme mit Lieferdiensten gab. Weder der Ortsbeirat noch Anwohnende wurden vorab in Kenntnis gesetzt oder gar eingebunden. Diese Art von Tatsachenschaffung sorgt für Frust und Unmut unter Anwohnenden, welche in ihrer Lebenssituation beeinträchtigt werden und dadurch die positive Verbindung zu ihrer Stadt verlieren können. Fotos privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 931 2024 Die Vorlage OF 1212/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen SPD und Die Partei (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenLieferzone vor Werftstraße 14 rückgängig machen und Anwohnerparkplätze erhalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2024, OF 1211/1 Betreff: Lieferzone vor Werftstraße 14 rückgängig machen und Anwohnerparkplätze erhalten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die kürzlich ohne Einbindung des Ortsbeirats sowie von Anwohnenden eingerichtete Lieferzone vor Werftstraße 14 rückgängig zu machen und den ursprünglichen Zustand wiederherstellen. Alternativ kann eine Lieferzone vor Gutleutstraße 139 (Gaststätte "Zur Biertone") eingerichtet werden. Begründung: Bisher erfolgte die Warenanlieferung vollkommen problemlos am Ende der Straße, wo ohnehin ein Halteverbot dauerhaft eingerichtet ist und dort viel Platz für Warenanlieferung vorhanden ist. Die Warenanlieferung hat dort niemanden gestört und Anwohner auch nicht in einer unzumutbaren Art und Weise eingeschränkt. Anwohnende beschweren sich, von der Stadt vor vollendete Tatsachen gestellt worden zu sein. Nach Rücksprache mit dem Straßenverkehrsamt kann die Lieferzone stattdessen problemlos vor Gutleutstraße 139 eingerichtet werden. Dort befinden sich keine Anwohnerparkplätze, die entfallen müssten. Bisher hatten sich 50 Anwohner 9 Anwohnerparkplätze geteilt. Die Anwohnerparkplätze zu reduzieren ist daher unverhältnismäßig und an dieser Stelle vor allem auch unnötig. Für eine kleine Straße, welche in einer Sackgasse mündet, wäre es eine enorme Lärmbelastung, dort LKWs einfahren zu lassen, um diese dort entladen zu lassen. Vor allem, wenn dies problemlos an anderer Stelle möglich wäre, wie o.g., und lediglich öffentliche Parkplätze statt Anwohnerparkplätze entfallen müssten. Quelle: privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 1211/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenZwischennutzung für die DondorfDruckerei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5274 entstanden aus Vorlage: OF 854/2 vom 25.02.2024 Betreff: Zwischennutzung für die Dondorf-Druckerei 1. Der Magistrat wird zur Vermeidung eines weiteren Leerstands aufgefordert, mit dem Land in Verhandlungen zur Zwischennutzung der Dondorf-Druckerei zu treten. 2. Der Magistrat soll kurzfristig berichten, a) ob eine Zwischennutzung als Künstleratelier und Räume für Studierende der Hochschule für Bildende Künste-Städelschule und der Hochschule für Gestaltung (HFG) und/oder für die Kreativwirtschaft kurzfristig realisiert werden kann, ohne die baurechtlichen Anforderungen erfüllen zu müssen, wie sie von der Stadt Frankfurt für das Max-Planck-Institut für empirische Ästhetik gefordert wurden; b) über die Erarbeitung eines Betreiberkonzeptes für die angestrebte Nutzung und für eine befristete Raumvergabe in Zusammenarbeit mit den genannten Hochschulen, mit erfahrenen Betreibern von Künstler- und Atelierhäusern, wie basis e. V. oder ATELIERFRANKFURT e. V., erfahrenen Beratungsunternehmen im Bereich Kultur, dem Kompetenzzentrum Kreativwirtschaft der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH sowie Vermittlern von Leerstandsflächen in Frankfurt wie Radar-Kreativräume für Frankfurt; c) welche baulichen Maßnahmen unter Bezifferung der Kosten für die angestrebte Zwischennutzung erforderlich wären; d) ob eine Raumvergabe für mindestens ein Viertel der Fläche an Künstler und Kreative aus dem Ausland umsetzbar ist. Begründung: Die Ansiedlung des Max-Planck-Instituts (MPI) wäre ein erster wichtiger Schritt in Richtung Kulturcampus gewesen. Das Land Hessen hatte hierfür vorgesehen, dass das Grundstück dem MPI im Wege der Erbpacht kostenfrei überlassen wird. Es ist sehr bedauerlich, dass das Max-Planck-Institut (MPI) für empirische Ästhetik die Pläne, die ehemalige Druckerei Dondorf als Institutssitz zu nutzen, aufgrund der Hausbesetzung endgültig aufgegeben hat. Hierdurch entsteht der fatale Eindruck, dass Aktivisten einer rechtswidrigen Besetzung ihre Ziele durchsetzen und staatliche, insbesondere kommunale, Handlungsfähigkeit eingeschränkt ist. Ein weiterer Leerstand ist dringend zu vermeiden. Es droht jederzeit wieder eine Besetzung des Gebäudes durch Aktivisten. Der Bebauungsplan weist ein entsprechendes Baufeld im Sondergebiet Kultur/Wissenschaft aus. Die Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main brachte im Gebäude das Institut für Kunstpädagogik, das Universitätsarchiv sowie Proberäume für die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst unter, sodass eine Zwischennutzung als Künstlerateliers an die bisherige Nutzung anknüpft. Da das Land Hessen Eigentümer der Liegenschaft ist, muss bei einer Zwischennutzung durch die Stadt Frankfurt sichergestellt sein, dass eine Rückgabe der Liegenschaft nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses gewährleistet ist. Aktivisten, die ein Gebäude zur Durchsetzung ihrer Ziele besetzen, gewährleisten eine geordnete Rückgabe des Gebäudes nicht, außerdem ist die Gefahr einer Zweckentfremdung des Gebäudes aufgrund der Vorkommnisse im Zusammenhang mit der Besetzung immanent. Deshalb ist es dringend geboten, ein Nutzungskonzept für die Zeit zu entwickeln, bis feststeht, was der derzeitige oder zukünftige Eigentümer mit der Liegenschaft und dem Grundstück beabsichtigt. Der Bebauungsplan sieht eine kulturelle und künstlerische Nutzung vor. Dabei kann die Stadt auch an die Erfahrungen von Betreibern von Künstlerateliers wie zum Beispiel basis e. V., die bereits Künstlerateliers in der Gutleutstraße 8 bis 12 in Frankfurt in einer Liegenschaft unterhalten, die vormals dem Land gehörte, anknüpfen. In Betracht kommen aber auch ATELIERFRANKFURT e. V. mit dem größten Frankfurter Atelierhaus in der Schwedlerstraße 1 bis 3 in Frankfurt oder Radar-Kreativräume für Frankfurt (Hevelke & Wechs raum.219 GbR, Gutleutstraße 8 bis 12). Die vorgeschlagene Zwischennutzung knüpft an die bisherige Nutzung der Dondorf-Druckerei durch das Kunstpädagogische Institut der Universität Frankfurt an. Damit sollten sich die baurechtlichen Auflagen für Atelierräume im Rahmen der bisherigen bewegen. Ateliers und Räume für Kreative werden in Frankfurt weiter händeringend gesucht. Viele Studenten der Städelschule und der HfG wandern deshalb nach Beendigung ihres Studiums ab. In Anbetracht der Internationalität Frankfurts soll in dem Konzept die befristete Raumvergabe für mindestens ein Viertel der Fläche an Künstler und Kreative aus dem Ausland vorgesehen werden (Ateliers für Stipendiaten, Künstler und Kreative aus Kriegs- oder Krisengebieten). Ferner wird die fachliche Kompetenz durch die Einbeziehung dieser Institutionen gewährleistet. Die Stadt sollte daher Dritte frühzeitig in die Planungen einbeziehen. Alternativ oder ergänzend ist auch eine Nutzung durch die erfolgreiche Kreativwirtschaft denkbar, die mittlerweile eine der größten Branchen ist. Die Stadt Frankfurt hat sich zum Ziel gesetzt, den Standort für die Kreativwirtschaft weiter zu stärken, zum Beispiel durch das Frankfurter Programm zur Förderung des Umbaus leer stehender Räume für Kreative. Über die zu erwartenden Kosten ist zu berichten, da noch die Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2024/25 ansteht. Diese Anregung ist im Wortlaut identisch mit dem Antrag der CDU-Fraktion im Römer, den die Stadtverordneten Dr. Dürbeck, Frau Akmazda, Herr Becker, Dr. Fabricius, Frau Friedrich, Herr Nagel, Dr. Kochsiek und Frau Serke verfasst und eingereicht hatten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2024, ST 1351 Aktenzeichen: 00-40
Griesheim: Beleuchtung Fuß- und Radweg entlang der A 5 und über die A 5 (östliche Seite) zwischen Griesheimer Stadtweg und Mainzer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5201 entstanden aus Vorlage: OF 940/6 vom 18.02.2024 Betreff: Griesheim: Beleuchtung Fuß- und Radweg entlang der A 5 und über die A 5 (östliche Seite) zwischen Griesheimer Stadtweg und Mainzer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, für ausreichende Beleuchtung neben der A 5 und auf dem dort vorhanden Fuß- und Radweg hoch zur A 5 zwischen Griesheimer Stadtweg und Mainzer Landstraße zu sorgen. Begründung: Entlang der A 5 und hoch zur A 5 über die Bahngleise befinden sich auf der östlichen Seite Fuß- und Radwege. Diese sind nicht oder sehr ungenügend beleuchtet und Angsträume. Da diese Wege nun auch als Umleitung für die Fahrradfahrenden genutzt werden und werden sollen, ist es notwendig, dass die Angsträume beseitigt und diese Wege entsprechend ausgeleuchtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1220 Aktenzeichen: 66-2
Zwischennutzung für die DondorfDruckerei
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2024, OF 854/2 Betreff: Zwischennutzung für die Dondorf-Druckerei Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat soll: 1. Zur Vermeidung eines weiteren Leerstands - aufgefordert, mit dem Land in Verhandlungen zur Zwischennutzung der Dondorf-Druckerei zu treten. 2. Der Magistrat soll kurzfristig berichten, a) ob eine Zwischennutzung b) aa) als Künstleratelier und Räume für Studierende der Hochschule für Bildende Künste-Städelschule und HFG Hochschule für Gestaltung und/oder bb) für die Kreativwirtschaft kurzfristig realisiert werden kann, ohne die baurechtlichen Anforderungen erfüllen zu müssen, wie sie von der Stadt Frankfurt für das Max-Planck-Institut für empirische Ästhetik gefordert wurden, . c) über die Erarbeitung eines Betreiberkonzeptes für die angestrebte Nutzung und für eine befristete Raumvergabe in Zusammenarbeit mit den genannten Hochschulen, mit erfahrenen Betreibern von Künstler- und Atelierhäusern wie basis e.V. oder ATELIERFRANKFURT e.V., erfahrenen Beratungsunternehmen im Bereich Kultur, dem Kompetenzzentrum Kreativwirtschaft der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH sowie Vermittlern von Leerstandsflächen in Frankfurt wie "Radar-Kreativräume für Frankfurt". d) welche baulichen Maßnahmen - unter Bezifferung der Kosten - für die angestrebte Zwischennutzung erforderlich wären. e) eine Raumvergabe für mindestens 1/4 der Fläche an Künstler und Kreative aus dem Ausland umsetzbar ist. 3. Der Magistrat soll sicherstellen, dass die rechtswidrigen Besetzergruppen explizit von jedweder Zwischennutzung ausgeschlossen werden. Begründung: Die Ansiedlung des MPI wäre ein erster wichtiger Schritt in Richtung Kulturcampus gewesen. Das Land Hessen hatte hierfür vorgesehen, dass das Grundstück dem MPI im Wege der Erbpacht kostenfrei überlassen wird. Es ist sehr bedauerlich, dass das Max-Planck-Institut (MPI) für empirische Ästhetik die Pläne, die ehemalige Druckerei Dondorf als Institutssitz zu nutzen, aufgrund der Hausbesetzung endgültig aufgegeben hat. Hierdurch entsteht der fatale Eindruck, dass Aktivisten einer rechtswidrigen Besetzung ihre Ziele durchsetzen und staatliche, insbesondere kommunale, Handlungsfähigkeit eingeschränkt ist. Ein weiterer Leerstand ist dringend zu vermeiden. Es droht jederzeit wieder eine Besetzung des Gebäudes durch Aktivisten. Der Bebauungsplan weist ein entsprechendes Baufeld im Sondergebiet - Kultur/Wissenschaft aus. Die Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main brachte im Gebäude das Institut für Kunstpädagogik, das Universitätsarchiv sowie Proberäume für die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst unter, so dass eine Zwischennutzung als Künstlerateliers an die bisherige Nutzung anknüpft. Da das Land Hessen Eigentümer der Liegenschaft ist, muss - bei einer Zwischennutzung durch die Stadt Frankfurt - sichergestellt sein, dass eine Rückgabe der Liegenschaft nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses gewährleistet ist. Aktivisten, die ein Gebäude zur Durchsetzung ihrer Ziele besetzen, gewährleisten eine geordnete Rückgabe des Gebäudes nicht, außerdem ist die Gefahr einer Zweckentfremdung des Gebäudes aufgrund der Vorkommnisse im Zusammenhang mit der Besetzung immanent. Deshalb ist es dringend geboten, ein Nutzungskonzept zu entwickeln für die Zeit, bis feststeht, was der derzeitige oder zukünftige Eigentümer mit der Liegenschaft und dem Grundstück beabsichtigt. Der Bebauungsplan sieht eine kulturelle und künstlerische Nutzung vor. Dabei kann die Stadt auch an die Erfahrungen von Betreibern von Künstlerateliers wie zum Beispiel basis e.V., die bereits Künstlerateliers in der Gutleutstraße 8-12 in Frankfurt in einer Liegenschaft unterhalten, die vormals dem Land gehörte. In Betracht kommen aber auch AtelierFrankfurt e.V. mit dem größten Frankfurter Atelierhaus in der Schwedlerstraße 1-3 in Frankfurt oder Radar Kreativräume für Frankfurt (Hevelke & Wachs raum.2019 GbR, Gutleutstraße 8-12). Die vorgeschlagene Zwischennutzung knüpft an die bisherige Nutzung der Dondorf Druckerei durch das Kunstpädagogische Institut der Universität Frankfurt an. Damit sollten sich die baurechtlichen Auflagen für Atelierräume im Rahmen der bisherigen bewegen. Ateliers und Räume für Kreative werden in Frankfurt weiter händeringend gesucht. Viele Studenten der Städelschule und der HfG wandern deshalb nach Beendigung ihres Studiums ab. In Anbetracht der Internationalität Frankfurts soll in dem Konzept die befristete Raumvergabe für mindestens 1/4 der Fläche an Künstler und Kreative aus dem Ausland vorgesehen werden (Ateliers für Stipendiaten, Künstler und Kreative aus Kriegs- oder Krisengebieten). Ferner wird die fachliche Kompetenz durch die Einbeziehung dieser Institutionen gewährleistet. Die Stadt sollte daher Dritte frühzeitig in die Planungen einbeziehen. Alternativ oder ergänzend ist auch eine Nutzung durch die erfolgreiche Kreativwirtschaft denkbar, die mittlerweile eine der größten Branchen ist. Die Stadt Frankfurt hat sich zum Ziel gesetzt, den Standort für die Kreativwirtschaft weiter zu stärken, zum Beispiel durch das "Frankfurter Programm zur Förderung des Umbaus leerstehender Räume für Kreative". Über die zu erwartenden Kosten ist zu berichten, da noch die Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2024/25 ansteht. Dieser Antrag ist bis auf Punkt 3 im Wortlaut identisch mit dem Antrag der CDU-Fraktion im Römer, den die Stadtverordneten Dr. Dürbeck, Frau Akmazda, Herr Becker, Dr. Fabricius, Frau Friedrich, Herr Nagel, Dr. Kochsiek und Frau Serke verfasst und eingereicht hatten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 18 Die Vorlage OF 854/2 wird ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5274 2024 Die Vorlage OF 854/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Im Antragstenor Ziffer 3. ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und LINKE. (= Ablehnung) Ziffer 2.: GRÜNE, CDU, FDP und BFF gegen SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 3.: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenGriesheim: Beleuchtung Fuß- und Radweg entlang der A 5 und über die A 5 (östliche Seite) zwischen Griesheimer Stadtweg und Mainzer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2024, OF 940/6 Betreff: Griesheim: Beleuchtung Fuß- und Radweg entlang der A 5 und über die A 5 (östliche Seite) zwischen Griesheimer Stadtweg und Mainzer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für ausreichende Beleuchtung neben der A 5 und hoch zur A 5 auf dem dort vorhanden Fuß- und Radweg zwischen Griesheimer Stadtweg und Mainzer Landstraße zu sorgen. Begründung: Entlang der A 5 und hoch zur A 5 über die Bahngleise befindet sich auf der östlichen Seite der A 5 Fuß- und Radwege. Diese sind nicht oder sehr ungenügend beleuchtet und sind Angsträume. Da diese Wege nun auch als Umleitung für die Fahrradfahrenden genutzt werden und werden sollen, ist es notwendig, dass hier die Angsträume beseitigt werden und diese Wege entsprechend ausgeleuchtet werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 6 am 05.03.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5201 2024 Die Vorlage OF 940/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenVorstellung der Planungen zum westlichen Gutleutviertel
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.02.2024, OF 1167/1 Betreff: Vorstellung der Planungen zum westlichen Gutleutviertel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher möge den Planungsdezernenten, die Wirtschaftsdezernentin sowie Vertreter*innen des Stadtplanungsamtes, der Hafenbetriebe sowie weitere an der Planung Beteiligte einladen, um im Rahmen der Bürgerfragestunde des Ortsbeirats 1 über die Ziele der anstehenden Bebauungspläne, mögliche Bauvorhaben, die Kosten und die Finanzierung südlich und nördlich der westlichen Gutleutstraße zu informieren. Begründung: In der Bevölkerung gibt es Bedenken und Ängste im Hinblick auf die anstehenden Veränderungen im westlichen Gutleutviertel. Eine Vorstellung der Vorhaben durch das Stadtplanungsamt soll die Bewohnerinnen und Bewohner des Gutleutviertels informieren und deren Fragen beantworten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 1167/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenDamit unsere Kinder nicht unter die Räder kommen: Tempo-30Abschnitt in der Gutleutstraße vor der Karmeliterschule und der Weißfrauenschule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5076 entstanden aus Vorlage: OF 1119/1 vom 17.12.2023 Betreff: Damit unsere Kinder nicht unter die Räder kommen: Tempo-30-Abschnitt in der Gutleutstraße vor der Karmeliterschule und der Weißfrauenschule Der Magistrat wird gebeten, in der Gutleutstraße 38 in Höhe des Eingangs von Karmeliterschule und Weißfrauenschule schnellstmöglich einen Tempo-30-Abschnitt einzurichten und zusätzlich Warnschilder "Vorsicht Schulkinder" anbringen zu lassen, sodass das Gefährdungspotenzial für die Kinder, die auf dem Schulweg unbedacht die Straße queren, minimiert wird. Begründung: Die Gutleutstraße wird von den Autofahrenden häufig als Rennstrecke missbraucht, um am Baseler Platz noch schnell über eine grüne Ampel zu kommen. Außerdem ist vielen nicht bekannt, dass sich dort eine Schule befindet. Die Einrichtung eines Tempo-30-Abschnitts sorgt dafür, dass die Kinder möglichst gefahrlos die Straße überqueren können und dabei nicht unter die Räder kommen. Foto: Petra Thomsen; Beispiel Warnschild "Achtung Schulkinder" Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 906
Übertragung der Bau- und Flächennutzungsrechte von den Hafenbetrieben an das Stadtplanungsamt - Bebauungsplan Nr. 934 Südliche Gutleutstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5074 entstanden aus Vorlage: OF 1080/1 vom 17.12.2023 Betreff: Übertragung der Bau- und Flächennutzungsrechte von den Hafenbetrieben an das Stadtplanungsamt - Bebauungsplan Nr. 934 Südliche Gutleutstraße Der Magistrat wird gebeten, der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat 1 eine Magistratsvorlage vorzulegen mit dem Ziel der Übertragung der Bau- und Flächennutzungsrechte in Bezug auf den Bebauungsplan Nr. 934 Südliche Gutleutstraße von den Hafenbetrieben an das Stadtplanungsamt, damit dort in geeigneter Form ein Vorzeigeprojekt für bezahlbaren Wohnraum geschaffen werden kann, und mit dem Ziel des Erhalts von Gewerbeflächen. Begründung: Das Stadtplanungsamt favorisiert an diesem Ort den genossenschaftlichen Wohnungsbau, damit mit einer geeigneten Wohnraumbebauung ein Vorzeigeprojekt für bezahlbaren Wohnungsbau in Frankfurt realisiert werden kann. Dazu gibt es schon großartige Ansätze, wie beispielsweise einen Ideen-Wettbewerb von Master-Studenten der TU Darmstadt unter der Überschrift "Produktives (Stadt-)quartier Gutleuthafen", deren Modelle im Sommer im Stadtplanungsamt zu besichtigen waren (www.architektur.tu-darmstadt.de/fachbereich/aktuelles _arch/architektur_news_details_160640.de.jsp). Außerdem initiiert das Quartiersmanagement Gutleut regelmäßige "Hafengespräche" unter Einbeziehung aller Bürgerinnen und Bürger vor Ort, vor allem derjenigen der Wurzelsiedlung (einem wohnungspolitischen Kleinod innerhalb Frankfurts), und des Stadtplanungsamtes. Zuletzt stellte sich im November 2023 das Home Netzwerk Frankfurt für Gemeinschaftliches Wohnen e. V. vor. Momentan liegen die Nutzungsrechte jedoch noch bei den städtischen Hafenbetrieben. Ohne deren Einwilligung wird es schwierig sein, Bauprojekte zu planen, zu steuern und umzusetzen, da die Prioritäten der Hafenbetriebe an anderer Stelle liegen dürften. Oberstes Ziel sollte es sein, Luxuswohnen wie im Westhafen oder im Europaviertel zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1250 Beratung im Ortsbeirat: 1
Übertragung der Bau- und Flächennutzungsrechte von den Hafenbetrieben an das Stadtplanungsamt - Bebauungsplan Nr. 934 Südliche Gutleutstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2024, OF 1149/1 Betreff: Übertragung der Bau- und Flächennutzungsrechte von den Hafenbetrieben an das Stadtplanungsamt - Bebauungsplan Nr. 934 Südliche Gutleutstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den ortsansässigen Gewerbebetrieben frühzeitig vergleichbare Ersatzflächen anzubieten bzw. sie umzusiedeln oder Mischnutzung zu ermöglichen. Begründung: Die planungsrechtliche Sicherung von Gewerbe- und Industrieflächen in der Stadt Frankfurt ist ein zentrales Ziel des Masterplans Industrie und des Gewerbeflächenentwicklungsprogamms (GEP). Zudem sollen den Belangen von emittierenden Betrieben, die auf Industrie- und Gewerbegebiete angewiesen sind, bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sowie in der städtischen Liegenschaftspolitik Priorität eingeräumt werden. Die Zielsetzung einer Wohnbaulandentwicklung im Bereich östlicher Gutleuthafen durch Ausweisung eines "Urbanen Gebietes" (MU) mit einem Nutzungsschwerpunkt Wohnen südlich der Gutleutstraße verstößt gegen diese Prinzipien. Die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH hatte den Bedarf von Gewerbeflächen bis 2030 auf zusätzlich 90 bis 140 Hektar beziffert. In den vergangenen zweieinhalb Jahren wurde in Frankfurt kein Hektar neue Gewerbefläche ausgewiesen. Eine Stadt wie Frankfurt ist auf ausreichend hohe Gewerbesteuereinahmen angewiesen. Daher dürfen Gewerbebetriebe aus der Stadt nicht verdrängt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 17.12.2023, OF 1080/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5074 2024 1. Die Vorlage OF 1080/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor wie folgt ergänzt wird "und mit dem Ziel des Erhalts von Gewerbeflächen." 2. Die Vorlage OF 1149/1 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und Die Partei gegen FDP und BFF (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenEs gibt nix Gutes - außer man tut es, hier: Ortsbeiratsbeschluss OM 4402 bezüglich einem echtem Fußgängerüberweg Gutleutstraße - Werftstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2024, OF 1118/1 Betreff: Es gibt nix Gutes - außer man tut es, hier: Ortsbeiratsbeschluss OM 4402 bezüglich einem echtem Fußgängerüberweg Gutleutstraße - Werftstraße Vorgang: OM 4402/23 OBR 1 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird dringlich aufgefordert, die vor vier Monaten vom Ortsbeirat eingereichte Anregung OM 4402 bezüglich eines echten Fußgängerüberwegs in der Gutleutstraße in Richtung Werftstraße umzusetzen. Der Beschluss lautet wie folgt: "Der Magistrat wird gebeten, nunmehr einen echten und sicheren Fußgängerüberweg in der Gutleutstraße in Höhe der Gutleutkaserne einzurichten und entsprechend zu beschildern." Begründung: Trotz des Fristablaufs liegt dem Ortsbeirat keine Stellungnahme des Magistrats zu diesem für die Bewohnerinnen und Bewohner rund um den Rottweiler Platz wichtigen Anliegen vor. Daher kann davon ausgegangen werden, dass keine zwingenden Gründe gegen die Einrichtung des Fußgängerüberwegs vorliegen. Eventuelle Hinderungsgründe hätten zeitnah vorgebracht werden können. Der Ortsbeirat erinnert den Magistrat gerne an die noch ausstehende Umsetzung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4402 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1118/1 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenÜbertragung der Bau- und Flächennutzungsrechte von den Hafenbetrieben an das Stadtplanungsamt - Bebauungsplan Nr. 934 Südliche Gutleutstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2023, OF 1080/1 Betreff: Übertragung der Bau- und Flächennutzungsrechte von den Hafenbetrieben an das Stadtplanungsamt - Bebauungsplan Nr. 934 Südliche Gutleutstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat 1 einen Magistratsbericht vorzulegen mit dem Ziel der Übertragung der Bau- und Flächennutzungsrechte in Bezug auf den Bebauungsplan Nr. 934 Südliche Gutleutstraße von den Hafenbetrieben an das Stadtplanungsamt, damit dort in geeigneter Form ein Vorzeigeprojekt für bezahlbaren Wohnraum geschaffen werden kann. Begründung: Das Stadtplanungsamt favorisiert an diesem Ort den genossenschaftlichen Wohnungsbau, damit hier mit einer geeigneten Wohnraumbebauung ein Vorzeigeprojekt für bezahlbaren Wohnungsbau in Frankfurt realisiert werden kann. Dazu gibt es schon großartige Ansätze, wie beispielsweise einen Ideen-Wettbewerb von Master-Studenten der TU Darmstadt unter der Überschrift "Produktives (Stadt-)quartier Gutleuthafen", deren Modelle im Sommer im Stadtplanungsamt zu besichtigen waren. https://www.architektur.tu-darmstadt.de/fachbereich/ak tuelles_arch/architektur_news_details_160640.de.jsp Außerdem initiiert das Quartiersmanagement Gutleut regelmäßige "Hafengespräche" unter Einbeziehung aller Bürger*innen vor Ort, vor allem derjenigen der Wurzelsiedlung (einem wohnungspolitischen Kleinod innerhalb Frankfurts), und des Stadtplanungsamtes. Zuletzt stellte sich im November 2023 das Home Netzwerk Frankfurt für Gemeinschaftliches Wohnen e.V. vor. Momentan liegen die Nutzungsrechte jedoch noch bei den städtischen Hafenbetrieben. Ohne deren Einwilligung es schwierig sein wird, Bauprojekte zu planen, steuern und umzusetzen, da die Prioritäten der Hafenbetriebe an anderer Stelle liegen dürften. Oberstes Ziel sollte es sein, Luxuswohnen wie im Westhafen oder im Europaviertel zu verhindern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 04.02.2024, OF 1149/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1080/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5074 2024 1. Die Vorlage OF 1080/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor wie folgt ergänzt wird "und mit dem Ziel des Erhalts von Gewerbeflächen." 2. Die Vorlage OF 1149/1 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und Die Partei gegen FDP und BFF (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenDamit unsere Kinder nicht unter die Räder kommen: Tempo-30-Zone in der Gutleutstraße vor Karmeliterschule und Weißfrauenschule
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2023, OF 1119/1 Betreff: Damit unsere Kinder nicht unter die Räder kommen: Tempo-30-Zone in der Gutleutstraße vor Karmeliterschule und Weißfrauenschule Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Gutleutstraße 38 in Höhe des Eingangs von Karmeliter- und Weißfrauenschule schnellstmöglich eine Tempo-30-Zone einzurichten und zusätzlich Warnschilder "Vorsicht Schulkinder" anbringen zu lassen, so dass das Gefährdungspotenzial für die Kinder, die auf dem Schulweg unbedacht die Straße queren, minimiert wird. Begründung: Die Gutleutstraße wird von den Autofahrenden häufig als Rennstrecke missbraucht, um am Baseler Platz noch schnell über eine grüne Ampel zu kommen. Außerdem ist Vielen nicht bekannt, dass sich dort eine Schule befindet. Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone sorgt dafür, dass die Kinder möglichst gefahrlos die Straße überqueren können und dabei nicht unter die Räder kommen. Foto: Petra Thomsen; Beispiel Warnschild "Achtung Schulkinder" Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5076 2024 Die Vorlage OF 1119/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im gesamten Antrag die Worte "Zone" durch "Abschnitt" ersetzt werden. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen FDP und BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBäume für die Gutleutstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4803 entstanden aus Vorlage: OF 1043/1 vom 02.11.2023 Betreff: Bäume für die Gutleutstraße Der Magistrat wird gebeten, entlang des Mittelstreifens der Gutleutstraße westlich der Erntestraße bis zur Ortsbezirksgrenze mindestens 20 weitere Bäume aus dem 10.000-Bäume-Programm sowie insektenfreundliche Sträucher pflanzen zu lassen. Ein mittiger Streifen für eine künftige Straßenbahntrasse soll frei gehalten werden. Unter Beachtung der Verkehrssicherheit soll künftig auf intensive künstlerische Schnittarbeiten verzichtet werden, damit die Pflanzen dort natürlich wachsen können. Begründung: Der Mittelstreifen entlang der Gutleutstraße östlich der Niederräder Brücke bietet Platz für weitere Bäume, Hecken und insektenfreundliche Pflanzen. Im dicht bebauten städtischen Umfeld wird jede Grünfläche benötigt, um Wasser zu speichern, im Sommer zu kühlen und Insekten und Tieren Lebensraum zu bieten. . Foto: Manuel Denkwitz Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2024, ST 560
Straßenbahnstrecke Gutleutstraße nur temporär oder dauerhaft?
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2023, OF 1044/1 Betreff: Straßenbahnstrecke Gutleutstraße nur temporär oder dauerhaft? Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten, was er nach dem Bau des Fernbahntunnelbahnhofs und der damit einhergehenden Sperrung der Mannheimer Straße für die Straßenbahnstrecke zwischen Hauptbahnhof und Gutleutviertel plant. Soll die Strecke in der Mannheimer Straße wiederhergestellt und genutzt werden oder soll die "Ersatzstrecke" in der Gutleutstraße dauerhaft bestehen bleiben? Begründung: Vertraglich würde die Deutsche Bahn in einem solchen Fall die alte Situation wiederherstellen. Die Bahn würde also die Strecke in der Mannheimer Straße nach dem Bau des Fernbahntunnelbahnhofs wiederherstellen. Aus Gründen des verbesserten Angebotes und im Hinblick auf die Nachhaltigkeit wäre es allerdings geboten, die neue Strecke in der Gutleutstraße dauerhaft bestehen zu lassen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 798 2023 Die Vorlage OF 1044/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenBäume für die Gutleutstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.11.2023, OF 1043/1 Betreff: Bäume für die Gutleutstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, entlang des Mittelstreifens der Gutleutstraße westlich der Erntestraße bis zur Ortsbezirksgrenze mindestens 20 weitere Bäume aus dem 10.000-Bäume-Programm sowie insektenfreundliche Sträucher pflanzen zu lassen. Ein mittiger Streifen für eine künftige Straßenbahntrasse soll freigehalten werden. Unter Beachtung der Verkehrssicherheit soll künftig auf intensive künstlerische Schnittarbeiten verzichtet werden, damit die Pflanzen dort natürlich wachsen können. Begründung: Der Mittelstreifen entlang der Gutleutstraße östlich der Niederräder Brücke bietet Platz für weitere Bäume, Hecken und insektenfreundliche Pflanzen. Im dicht bebauten städtischen Umfeld wird jede Grünfläche benötigt, um Wasser zu speichern, im Sommer zu kühlen und Insekten und Tieren Lebensraum zu bieten. . . Foto: Manuel Denkwitz, Geoportal Frankfurt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4803 2023 Die Vorlage OF 1043/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenIdeen
„Die neue Kaiserstraße – Frankfurts grüne Magistrale vom Hauptbahnhof in die Innenstadt“
Stellen Sie sich vor, wie Reisende aus dem Hauptbahnhof Frankfurt treten – und statt Lärm, Abgasen und hektischem Verkehr empfängt sie eine breite, ruhige Flaniermeile. Die Kaiserstraße als Fußgängerzone wird zum lebendigen, sicheren und attraktiven Stadtraum, der Bahnhof und Innenstadt verbindet – nicht nur als Weg, sondern als Erlebnis. Kernidee: Die Kaiserstraße wird zur weitgehend autofreien Zone umgestaltet – ausgenommen bleiben lediglich Anliegerverkehr, Lieferzonen (zeitlich begrenzt) und Einsatzfahrzeuge. Durch diesen Schritt schaffen wir eine durchgehende, barrierearme Verbindung vom Hauptbahnhof zur Innenstadt. Warum jetzt? Mehr Aufenthaltsqualität: Statt parkender Autos und hupender Taxis entsteht Raum für Menschen, Gastronomie und Begegnung. Sicherheit und Barrierefreiheit: Ideal für Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Familien mit Kindern – ohne Straßenquerungen. Arbeitnehmer aus dem Bankenviertel müssen vom HBF nicht mehr den "sicheren" Umweg über die Gutleutstraße nehmen. Ein städtisches Aushängeschild: Für internationale Gäste wird der erste Eindruck der Stadt verbessert. Lokale Belebung: Einzelhandel, Cafés und Kultureinrichtungen profitieren von erhöhter Laufkundschaft und besserem Stadtklima. „Grüne Achse“ mit Bäumen & Urban Gardening: Schatten spendende Alleen, begrünte Fassaden und Kühlzonen gegen die Sommerhitze. Kunst & Kultur im öffentlichen Raum: Wechselausstellungen lokaler Künstler, temporäre Skulpturen, interaktive Lichtinstallationen, Straßenmusik-Bühnen. Café-Terrassen und Pop-Up-Stores: Flexibel nutzbare Flächen für Gastronomie, Start-ups und lokale Manufakturen – z. B. in umgebauten Pavillons oder modularen Containern. Digitale Services: Interaktive Info-Stelen mit Stadtplan, WLAN-Hotspots, Echtzeit-ÖPNV-Infos, Sprachwahl für Tourist*innen. Mobilitätsstationen am Rand: Fahrradparkhäuser, E-Scooter-Stationen und Shuttles an den Übergängen zur Fahrzone – z. B. am Hbf, Weserstraße, Taunusanlage. Sicher und inklusiv: Klare Beleuchtungskonzepte, taktile Leitsysteme, Sitzgelegenheiten alle 100 Meter, generationengerechtes Design. Pilotphase mit Bürgerbeteiligung: Pop-up-Fußgängerzone im Sommer (z. B. 6 Monate) mit begleitender Evaluation, Umfragen und Möglichkeit zur Mitgestaltung. Schlusswort: Die Umgestaltung der Kaiserstraße ist kein Verkehrsprojekt – es ist ein Stadtentwicklungsprojekt. Eine Einladung, Frankfurt gemeinsam neu zu denken. Offen. Grün. Lebendig.
Verbindungssteg Sommerhoffpark und Mainpromenade Druckwasserkraftwerk
Zwischen den neuen Wohntürmen Sky&Water neben der Main-Neckar Brücke und der Uferpromenade im Sommerhoffpark gibt es eine Retentionswiese der Stadt. Mit einem Steg kann das Gutleutviertel direkt mit dem restlichen Mainufer verbunden werden, sodass Radfahrer und Fußgänger nicht mehr die Gutleutstraße nutzen müssen. Das Grünflächenamt sollte aufgefordert werden die Planung und den Bau zu priorisieren.
Blitzer im Hafentunnel
Der Hafentunnel wird von gewissen Auto- und Motorradfahrern als Schallkulisse genutzt. Dabei wird auf kurzer Strecke enorm beschleunigt, sodass insbesondere die BewohnerInnen südlich des Tunnels einer starken Lärmbelästigung ausgesetzt sind. Besonders am Wochenende ist in den Sommermonaten an Schlafen bei offenem Fenster nicht zu denken, während sich die Herren der Auspuffe im Hafentunnel austoben. Das Verkehrsdezernat sieht sich in dieser Frage machtlos und verweist auf die Polizei als zuständig für den fließenden (bzw. röhrenden) Verkehr. Die Polizei verweist auf ihr KART-Grüppchen, das mir ein wenig unterbesetzt erscheint. Die einfachste (und für die Stadt einträgliche) Lösung scheint mir eine feste Geschwindigkeitskontrolle im Tunnel (und direkt dahinter, wo auch gern beschleunigt wird). Da die Stadt prinzipiell nicht über ein Tempolimit nachdenken möchte, sollte sie doch wenigstens dem Gesundheitsschutz der Anwohner von Hafen- und Gutleutstraße nachkommen.
Griesheim-Süd öffnen (Wegfall der Omega-Brücke)
Um den Verkehrsfluss in Griesheim-Süd zu verbessern, sollte, mindestens bis es einen Ersatz für die Omega-Brücke gibt, diee Einbaumstraße (Abzweig vom Griesheimer Stadtweg) für jeglichen Verkehr beidseitig zur Gutleutstraße hin öffnen.
Griesheim-Süd öffnen (Wegfall der Omega-Brücke)
Um den Verkehrsfluss in Griesheim-Süd zu verbessern, sollte, mindestens bis es einen Ersatz für die Omega-Brücke gibt, diee Einbaumstraße (Abzweig vom Griesheimer Stadtweg) für jeglichen Verkehr beidseitig zur Gutleutstraße hin öffnen.
Bäume in der Mitte der Gutleutstraße + Radweg für Fahrräder in beide Richtungen
- Bäume in der Mitte der Gutleutstraße - Ein einzigartiger Radweg für Fahrräder in beide Richtungen
Überwachung der Bereichs unter der Europabrücke (Parkbucht Richtung Westen)
An und um die Parkbucht auf der Straße Schwanheimer Ufer, wird regelmäßig Müll abgeladen. Kaum ist dieser nach Meldung über diese Portal entfernt, sind wieder neue Müllablagerungen zu verzeichnen. Um den Verursachern nachzukommen, sollte der Bereich mit einer Videokamera ausgerüstet werden. Die Identifikation der Verursacher ist dann ggfs. über Autokennzeichen möglich. Bußgelder und Kostenübernahme der Entsorgung könnten mittelfristig Abhilfe schaffen, auch nach dem Motto: das spricht sich rum.
Fahrradständer am Schwanheimer Mainufer
Bürger der westlichen Stadtteile nutzen häufig den Main als Naherholungsgebiet. Wohnt man allerdings nicht in unmittelbarer Nähe des Mainufers kann es mit unter schwierig werden, dieses Naherholungsgebiet zu nutzen. Ein Beispiel: Bewohner des Stadtteils Zeilsheim müssen zunächst ca. 3-4 km zurücklegen um am Main joggen, spazieren, Inliner fahren, .... zu können. Diese Distanz legt man am schnellsten und flexibelsten mit dem Rad zurück (da auch Haltestellen des ÖPNV auf der südlichen Mainseite eher abgelegen liegen und man oft zwischen den Bussen umsteigen müsste). Leider fehlt es am Mainufer an sicheren Abstellplätzen für das Fahrrad. Ich würde mir also die Errichtung von einer oder mehreren (Bügel-)Stellplatzanlagen wünschen. Konkret schlage ich folgende Orte dafür vor: - unter der B40 Brücke über den Main (wo sich auch der PKW-Parkplatz für den Schwanheimer Friedhof befindet). Dieser Standort hätte den Vorteil, dass er witterungsgeschützt liegt. - bei den PKW Parkplätzen Höchster Weg Ecke Schwanheimer Ufer - oder bei der ersten Fußgängerbrücke die über die zweispurige Straße Schwanheimer Ufer führt (natürlich auf der Mainuferseite). Ich denke eine Fahrradabstellanlage wäre eine wirkliche Bereicherung für westliche Bürger die das Mainufer besonders vielseitig nutzen wollen.
Offizielle Fußgängerverbindung Behördenzentrum – Schönplatz (Gutleutviertel)
An dieser von Fußgängern stark frequentieren Stelle ist in puncto Anbindung des Behördenzentrums an die Nachbarschaft – Wohnquartier um den Schönplatz – eine Verkehssicherungspflicht der Stadt gefragt. Wer hier mit Kinderwagen, Einkaufstrolley oder Rollkoffer zum/vom Hauptbahnhof unterwegs ist, muss an dieser Stelle – den Gerüchten nach ehemals geplanter Fußgängerbrücke – einen weiten Bogen drum herum machen. Viele Fußgänger begeben sich dennoch auf dem inoffiziellen Weg durch Sperrgeländer, Matsch, vierspurige Straße und hohe Bordsteine um geradlinig zum Hauptbahnhof bzw. zu ihrem Quartier/Hotels zu gelangen. Eine mögliche Lösung wäre: Künstlich angebrachte Sperrgeländer entfernen, Bordsteine begradigen, Zebrastreifen oder zumindest einen ausgeschilderten Übergang (wie in der Gutleutstraße südlich des Behördenzentrums) schaffen.
ÖPNV Frankfurt 2035
ÖPNV Frankfurt 2035 I. Integraler Fahrplantakt in Frankfurt u. Umgebung (ähnlich wie Dt.Takt) 1. (Regional-) und SBahn 2. U-Bahn 3. Straßenbahn 4. Bus Schnelles Umsteigen an allen größeren Halten ohne Wartezeit innerhalb Frankfurts II. Forderungen an das zukünftige U-Bahnnetz: Neubau 1. U-Bahnstation Sekbach Süd (Wilhelmshöherstr.) 2. Verbindung Heerstraße – Niederursel über das Neubaugebiet Ausbau 1. U-Bahnverlängerung (A-Strecke) über Louisa bis nach Neu-Isenburg 2. Verlängerung der U6 bis zur Praunheimer Brücke 3. Verlängerung der U6 bis zur Gerbermühle (Oberrad) III. Forderungen an das zukünftige Straßenbahnnetz: Neubau 1. Straßenbahnlinie auf dem Alleenring zwischen Universitätssportanlagen und Ostbahnhof/Sonnemannstraße 2. Straßenbahnlinie zwischen Börneplatz und Lokalbahnhof/Schweizerstraße 3. Straßenbahnlinie von der Mainzer Landstraße über Taunusanlage, Alter Oper, Uni Campus Westend zur Holzhausenstraße 4. Straßenbahn in der Gutleutstraße 5. Straßenbahn auf der Hügelstraße statt Bus 39 6. Straßenbahnlinie von Rödelheim über Praunheim zum Nordwestzentrum 7. Straßenbahnverlängerung über Kleyerstraße bis Griesheim Bf 8. Straßenbahn Schönhof – Rödelheim Bf Ausbau 1. Verlängerung der Linie 15 nach Schwanheim 2. Verlängerung der Linie 16 bis Niddapark (Umstieg zur S-Bahn) 3. Verlängerung der Straßenbahn von Schwanheim über Nied nach Höchst 4. Verlängerung Straßenbahnlinie 17 zur Mönchhofstr. (- Nied Kirche) 5. Verlängerung der Linie 18 Richtung Preungesheim U 6. Anschluss Frankfurt West ans Straßenbahnnetz
Zebrastreifen Gutleutstraße
Einrichtung eines Fußgängerüberweges (Zebrastreifen) auf der Gutleutstraße zur Verbindung der Werftstraße und des Durchgangs der Gutleutkaserne.
Versiegelung des Wegs zu (einsamen) Bänken hinter dem Alten Schwanheimer Friedhof entfernen
Hinter dem Alten Schwanheimer Friedhof stehen zwei sehr abgelegene Bänke. Der Blick von dort ist gen Main/Mainufer. Der Weg vom Schwanheimer Uferweg dort hin ist mit Asphalt versiegelt. Die Versiegelung ist nicht im besten Zustand. Nach Entfernung der Versiegelung kann der Weg in der halben Breite mit Schotter ausgestaltet werden.
Entlastung/Ausbau des Tannenkopfweges in Frankfurt-Goldstein
Der Tannenkopfweg ist die Hauptverkehrsader in Frankfurt-Goldstein. Fast der komplette Verkehr in und aus Goldstein heraus verläuft über diese Straße, das Problem hierbei ist, dass diese Straße eine verkehrsberuhigte ist. Die künstliche Verengung der Straße, Schwellen und parkende Autos an einigen Stellen führen dazu, dass der Verkehr oft erheblich ins Stocken gerät. Dies macht das Autofahren auf dieser Straße oft zu einem Horror, insbesondere zu den Stoßzeiten, wenn die Leute zum Beispiel aus der Bürostadt Niederrad oder vom Schwanheimer Ufer durch Goldstein fahren. Gerade weil die Straße so hoch frequentiert befahren wird ist diese Beruhigung der Straße nicht sinnvoll, niemand würde zum Beispiel daran denken Schwellen auf einer Hauptstraße zu befestigen, dabei ist die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht einmal das Problem. Für das sichere und entspannte Fahren durch Goldstein ist es, meiner Meinung nach, sinnvoll den Tannenkopfweg wieder durchgehend zweispurig zu machen, also die Verengungen und die Schwellen zu entfernen und vielleicht einen Parkausgleich für Anwohner zu schaffen um diese Straße sinnvoll zu entlasten, denn durch die Enge der Straße entsteht zusätzlich auch ein Sicherheitsrisiko. Entlastung des Tannenkopfweges für eine stressfreie Fahrt durch Goldstein! (Quelle: https://www.ffm.de/frankfurt/de/ideaPtf/45035/single/541)
Fahrradweg zwischen Hauptbahnhof und Friedensbrücke
In diesem Beitrag geht es um die geforderte Einrichtung eines Fahrradweges zwischen Ecke Poststraße/ Am Hauptbahnhof über Baselerstraße bis Friedensbrücke. Frankfurt ist eine Stadt mit einer sehr hohen Anzahl an Pendlern, welche neben den öffentlichen Verkehrsmitteln zusätzlich das Fahrrad benutzen. Zudem ist Frankfurt eine Universitätsstadt und viele Studenten – ob Pendler oder nicht – nutzen innerstädtisch fast ausschließlich das Fahrrad. Für Diejenigen, die nicht auf der südlichen Mainseite wohnen, dort jedoch Studieren (Campus Niederrad) oder Arbeiten bedeutet das, dass sie – in diesem Anliegen mit dem Fahrrad – auf die andere Seite des Main kommen müssen. Viele tun das im Bereich des Hauptbahnhofs und der anschließenden Friedensbrücke, welche in die Stresemannallee übergeht. Auf dem Weg ergeben sich folgende, für den Fahrradfahrer problematische Stellen: a) Unübersichtliche Verkehrslage direkt vor dem Hauptbahnhof b) Enger, zweispuriger und gefährlicher Straßenabschnitt zwischen Am Hauptbahnhof/ Mannheimer Straße und Baseler Straße/ Gutleutstraße Lösungsvorschläge: a) Direkt vor dem Hauptbahnhof könnte ein Radweg direkt angrenzend an die Straße Am Hauptbahnhof von der Ecke Poststraße/ Am Hauptbahnhof über den Bahnhofsvorplatz bis Ecke Am Hauptbahnhof/ Mannheimer Straße führen. Alternativ könnte ein Radweg auf der Fahrbahn als Angebotsstreifen (siehe Punkt b) eingerichtet werden. b) Fortführung des Radwegs im Bereich Am Hauptbahnhof/ Mannheimer Straße und Baseler Straße/ Gutleutstraße als Angebotsstreifen (oder Suggestivstreifen) nach Zeichen 340 (Leitlinie) in § 42 Abs. 6 Nr. 1 g StVO. Dort heißt es: "Wird am rechten Fahrbahnrand ein Schutzstreifen für Radfahrer so markiert, dann dürfen andere Fahrzeug die Markierung bei Bedarf überfahren; eine Gefährdung von Radfahrern ist dabei auszuschließen. Der Schutzstreifen kann mit Fahrbahnmarkierungen (Sinnbild "Radfahrer§, § 39 Abs. 3) gekennzeichnet sein." (http://www.verkehrslexikon.de/Module/Radfahrerschutzstreifen.php) Dieser Schutzstreifen hat den Vorteil, dass er von den Autos bei Bedarf überfahren werden darf, dem Autofahrer jedoch gleichzeitig signalisiert, dass an dieser Stelle Fahrradfahrer unterwegs sein könnten und erhöhte Vorsicht geboten ist. Ab Baseler Straße/ Gutleutstraße bis zur Friedensbrücke könnte der Radweg als Angebotsstreifen fortgeführt werden oder auf den Fußgängerweg übergehen, welcher auf Seiten des Baseler Platzes die Möglichkeit einer Erweiterung bietet. Anschließend kann der Weg zu dem Radweg auf der Friedensbrücke überführt werden.
Entlastung/Ausbau des Tannenkopfweges in Frankfurt-Goldstein
Der Tannenkopfweg ist die Hauptverkehrsader in Frankfurt-Goldstein. Fast der komplette Verkehr in und aus Goldstein heraus verläuft über diese Straße, das Problem hierbei ist, dass diese Straße eine verkehrsberuhigte ist. Die künstliche Verengung der Straße, Schwellen und parkende Autos an einigen Stellen führen dazu, dass der Verkehr oft erheblich ins Stocken gerät. Dies macht das Autofahren auf dieser Straße oft zu einem Horror, insbesondere zu den Stoßzeiten, wenn die Leute zum Beispiel aus der Bürostadt Niederrad oder vom Schwanheimer Ufer durch Goldstein fahren. Gerade weil die Straße so hoch frequentiert befahren wird ist diese Beruhigung der Straße nicht sinnvoll, niemand würde zum Beispiel daran denken Schwellen auf einer Hauptstraße zu befestigen, dabei ist die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht einmal das Problem. Für das sichere und entspannte Fahren durch Goldstein ist es, meiner Meinung nach, sinnvoll den Tannenkopfweg wieder durchgehend zweispurig zu machen, also die Verengungen und die Schwellen zu entfernen und vielleicht einen Parkausgleich für Anwohner zu schaffen um diese Straße sinnvoll zu entlasten, denn durch die Enge der Straße entsteht zusätzlich auch ein Sicherheitsrisiko. Entlastung des Tannenkopfweges für eine stressfreie Fahrt durch Goldstein!