Griesheim/Schwanheim: Aufgänge An der Staustufe Griesheim
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Bisheriger Verlauf
04.10.2025
05.11.2025
Antrag Ortsbeirat
Griesheim/Schwanheim: Aufgänge An der Staustufe Griesheim
Details im PARLIS OF_1310-6_2025Antrag Ortsbeirat
Griesheim/Schwanheim: Aufgänge An der Staustufe Griesheim
Details im PARLIS OF_1346-6_202504.10.2025
Antrag Ortsbeirat
Griesheim/Schwanheim: Aufgänge An der Staustufe Griesheim
Details im PARLIS OF_1310-6_202505.11.2025
Antrag Ortsbeirat
Griesheim/Schwanheim: Aufgänge An der Staustufe Griesheim
Details im PARLIS OF_1346-6_2025 Parteien: SPD • GRÜNE
S A C H S T A N D :
Antrag vom 05.11.2025, OF 1346/6
Betreff: Griesheim/Schwanheim: Aufgänge An der Staustufe Griesheim
Die Nutzung des Fußgängerüberganges über die Griesheimer Staustufe regelt detailliert ein Nutzungsvertrag zwischen dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Main (WSA) und der Stadt Frankfurt. Danach ist die öffentliche Nutzung zwar gestattet, jedoch kein dauerhaftes Übergangsrecht garantiert. Temporäre Beeinträchtigungen durch Maßnahmen der WSA sind zu dulden. Das ASE steht mit der WSA im engen Austausch. Es ist eine dauerhafte Absicherung der Nutzung gewünscht. Um diese zu erreichen, ist es sicherlich notwendig, politischen Einfluss auf Bundesebene geltend zu machen, denn die WSA ist eine Bundesbehörde, um beispielsweise eine grundsätzliche Entscheidung zu erreichen, dass solche Verbindungswege bundesweit ins Nutzungsrecht der jeweiligen Kommune übergehen sollen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird aufgefordert: 1. beim Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Main (WSA) darauf hinzuwirken, dass alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, um den Übergang über die Staustufe dauerhaft zu sichern. Aus einer Duldung sollte ein dauerhaftes Nutzungsrecht werden, damit auch in Zukunft Zufußgehende und Radfahrende den Übergang nutzen können. Ziel ist ein entsprechender Grundbucheintrag zur rechtlichen Absicherung. Bei der Umsetzung ist die Bundesebene einzubeziehen. Eine grundsätzliche Entscheidung, dass solche Verbindungswege bundesweit in das Nutzungsrecht der jeweiligen Kommune übergehen, könnte ebenfalls eine Lösung sein. 2. sicherzustellen, dass das WSA seiner Instandsetzungspflicht auch gegenüber den Zufußgehenden und Radfahrenden nachkommt, damit diese die Staustufe als wichtige Verbindung zwischen den Stadtteilen jederzeit und unbehindert nutzen können. Sollte dies nicht möglich sein, möchte die Öffentlichkeit die Gründe dafür erfahren. Begründung:
Mit dem Bau der Staustufe wurde 1931 auch durch die Stadt Frankfurt in Form von Zahlung von 60.000 Reichsmark die Verbreiterung des Stegs erkauft, um für die Fußgänger diese Verbindung zwischen den Stadtteilen zu schaffen. Mit diesem Steg über die Staustufe wurde eine wichtige Verbindung für die Bürger und Bürgerinnen der verbindenden Stadtteile geschaffen als auch die gute Anbindung an die jeweiligen Mainuferwege als Erholungsbereich. Dieser Steg als Übergang wurde noch wichtiger, als mit dem Tod des Fährmanns Ende 1962 der Fährbetrieb der hier seit 100 Jahren betriebenen Fähre eingestellt wurde. Seit 2022 stellt nunmehr der Ortsbeirat regelmäßig Anträge oder fragt beim ASE nach dem Stand der Arbeiten, damit die gesperrte Treppe auf Griesheimer Seite endlich repariert und wieder nutzbar ist. Mit der erneuten schriftlichen Anfrage wurde den Antragsstellenden mitgeteilt, dass "die öffentliche Nutzung zwar gestattet, jedoch kein dauerhaftes Übergangsrecht garantiert. Temporäre Beeinträchtigungen durch Maßnahmen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung sind daher zu dulden". Bei dem Treppenaufgang handelt es sich aber seit langem nicht mehr um eine Maßnahme, die man dulden muss, sondern um eine Nichtreparatur eines defekten und nicht mehr nutzbaren Treppenaufgangs. Die Staustufe als Fußgängerquerung gehört wie der Fußgänger- und Fahrradbereich unterhalb der A 5 (Europabrücke) zu den Verbindungsstrecken zwischen Griesheim und Goldstein/Schwanheim. Diese Brückenquerungsmöglichkeiten nutzen die Menschen zu Fuß oder mit dem Fahrrad, um entlang des Mains in die anderen Stadtteile Frankfurts zu kommen. Gemeinsam sind sie Verbindungswege für Arbeitnehmer und -nehmerinnen, die nicht mit dem Auto zur Arbeit fahren und für die vielen Menschen, die den Übergang in ihre Sport- und Freizeitaktivitäten einbezogen haben. Ein Wegfall auch nur einer der beiden Übergänge wäre ein GAU für die Bewohner und Bewohnerinnen der angrenzenden Stadtteile und sämtliche Nutzer und Nutzerinnen Frankfurts. Deshalb ist die Sicherstellung des Überweges über die Staustufe dauerhaft festzuschreiben.Hauptvorlage: Antrag vom 04.10.2025, OF 1310/6
Beratung im Ortsbeirat: 6