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  • Durchgängige Beleuchtung und Sicherung der Fußgängerumleitung aufgrund der Sperrung des Gehwegs Praunheimer Hohl
    OFOB 7
    06.10.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2026, OF 66/7 Betreff: Durchgängige Beleuchtung und Sicherung der Fußgängerumleitung aufgrund der Sperrung des Gehwegs Praunheimer Hohl Der Ortsbeirat 7 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, kurzfristig die ordnungsgemäße und durchgängige Beleuchtung der aufgrund der Sperrung des Gehwegs Praunheimer Hohl eingerichteten Fußgängerumleitung sicherzustellen. Die betreffende Umleitungsstrecke beginnt an der Ecke Ludwig-Landmann-Straße, im Bereich der Abbiegung auf Höhe Hausnummer 145, und führt über die Heinrich-Lübke-Straße in Richtung der Kleingartenanlage KGV Westhausen und weiter zur dortigen Treppenanlage. Die vorhandene provisorische Beleuchtung erstreckt sich entlang des in der beigefügten Übersichtskarte grün markierten Abschnitts. Im Bereich des rot markierten Punktes am Zugang zur Kleingartenanlage ist die Beleuchtung unterbrochen. Der weitere Verlauf der ausgewiesenen Fußgängerumleitung in Richtung der Treppenanlage (roter Pfeil) bleibt dadurch unbeleuchtet. Der Magistrat wird insbesondere gebeten, - die derzeit unterbrochene provisorische Beleuchtung bis zum Ende der ausgewiesenen Fußgängerumleitung, einschließlich des Bereichs der Treppenanlage, wiederherzustellen und dauerhaft funktionsfähig zu halten; - die im Bereich des Haupteingangs der Kleingartenanlage KGV Westhausen offenen bzw. unterbrochenen Leitungen sowie die lose auf bzw. neben dem Weg liegenden Kabel unverzüglich fachgerecht sichern und instand setzen zu lassen; - zu prüfen, ob die Unterbrechung bzw. Beschädigung der provisorischen Beleuchtung auf eine mutwillige Einwirkung zurückzuführen ist, und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zu treffen, um eine erneute Beschädigung oder Unterbrechung der Beleuchtung zu verhindern. Begründung: Aufgrund der Baustelle und der damit verbundenen Sperrung des Gehwegs Praunheimer Hohl wurde eine Umleitung für Fußgänger eingerichtet. Diese beginnt im Bereich der Ludwig-Landmann-Straße auf Höhe der Abbiegung bei Hausnummer 145 und ist auf einem Teil der Strecke mit einer provisorischen Beleuchtung ausgestattet. Die Beleuchtung endet derzeit jedoch im Bereich des Haupteingangs der Kleingartenanlage KGV Westhausen. Dort ist die Leitungsverbindung unterbrochen. Auf den beigefügten Fotos sind offene beziehungsweise abgetrennte Leitungsenden sowie lose verlegte Kabel zu erkennen. Der anschließend weiterführende Abschnitt der ausgewiesenen Fußgängerumleitung, insbesondere der Weg bis zur und über die Treppenanlage, bleibt dadurch bei Dunkelheit unbeleuchtet. Gerade die Treppenanlage stellt einen Bereich dar, bei dem eine ausreichende Beleuchtung für die sichere Nutzung durch Fußgänger von besonderer Bedeutung ist. Im unmittelbaren Umfeld der Treppenanlage und des angrenzenden Platzbereichs sind zudem Verschmutzungen und verschiedene Hinterlassenschaften festzustellen. Nach Beobachtungen vor Ort wird dieser Bereich insbesondere in den Abendstunden als Treffpunkt genutzt. Darüber hinaus bestehen Hinweise darauf, dass der Bereich auch zum Konsum von Drogen aufgesucht wird. Ob die festgestellte Unterbrechung beziehungsweise Beschädigung der Beleuchtung hiermit in einem Zusammenhang steht, kann derzeit nicht festgestellt werden. Es sollte deshalb durch die zuständigen Stellen geprüft werden, ob eine mutwillige Einwirkung auf die Beleuchtungsanlage vorliegt und wie die Anlage gegebenenfalls besser gegen erneute Beschädigungen gesichert werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7

  • Hochbunker Praunheim: Baustellengelände sicher absperren und angrenzende Wege frei halten
    OFOB 7
    06.10.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2026, OF 67/7 Betreff: Hochbunker Praunheim: Baustellengelände sicher absperren und angrenzende Wege frei halten Vorgang: V 1359/26 OBR 7; ST 604/26 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssicherheit und Absicherung des Baustellengeländes am Hochbunker in der Eberstadtstraße 35 einschließlich der angrenzenden Gehwege und Zugänge unverzüglich durch die zuständigen Stellen überprüfen zu lassen und die Beseitigung festgestellter Mängel durch die Verantwortlichen zu veranlassen. Dabei sind insbesondere folgende Maßnahmen sicherzustellen: 1. Kabel und Leitungen sicher verlegen Auf oder entlang der Gehwege liegende Kabel beziehungsweise Leitungen sind hinsichtlich ihrer Funktion, ihres Zustands und ihrer Verlegung zu überprüfen. Stolperstellen und gegebenenfalls elektrische Gefährdungen sind unverzüglich zu beseitigen. Weiterhin benötigte Leitungen sind fachgerecht so zu führen oder zu sichern, dass die Wege gefahrlos nutzbar bleiben. Siehe insbesondere Bilder 6 und 8 der Fotoanlage. 2. Bauzäune instand setzen und zuverlässig sichern Umgestürzte, beschädigte, schief stehende oder unzureichend verbundene Bauzaunelemente sind wieder ordnungsgemäß aufzustellen, zu befestigen oder auszutauschen. Die Absperrung muss durchgängig und standsicher sein, unbefugtes Betreten wirksam verhindern und darf selbst keine Gefahr für Passanten darstellen. Zaunfüße und angebrachte Planen sind dabei einzubeziehen. Siehe insbesondere Bilder 3 und 4 der Fotoanlage. 3. Das Umfeld der Absperrung pflegen und reinigen Abfälle, lose Materialien und Schnittgut im Bereich der Baustellenabsicherung und der angrenzenden Wege sind zu beseitigen. Bewuchs ist im erforderlichen Umfang zurückzuschneiden, damit die Wege und Zugänge zu benachbarten Grundstücken frei bleiben und die Absperrung auf ihren ordnungsgemäßen Zustand kontrolliert werden kann. Siehe insbesondere Bilder 2 der Fotoanlage. 4. Regelmäßige Kontrollen und Unterhaltung gewährleisten Es ist darauf hinzuwirken, dass die Verantwortlichen die Absperrung und die angrenzenden Verkehrsflächen regelmäßig sowie nach besonderen Ereignissen, insbesondere Sturm, kontrollieren und festgestellte Mängel zeitnah beheben. Die Sicherung sowie die erforderliche Pflege und Reinigung sind auch während längerer Bauunterbrechungen aufrechtzuerhalten. Dem Ortsbeirat ist zeitnah über das Ergebnis der Überprüfung, die veranlassten Maßnahmen, die gesetzten Fristen und die Kontrolle der Mängelbeseitigung zu berichten. Begründung: Aus der Bürgerschaft liegen Beschwerden über den Zustand der Baustellenabsicherung am Hochbunker in der Eberstadtstraße 35 sowie über das ungepflegte Gelände im Umfeld der Absperrung vor. Die vorliegende Fotodokumentation macht diese Beschwerden nachvollziehbar: Kabel beziehungsweise Leitungen liegen ohne erkennbare Sicherung auf dem angrenzenden Gehweg. Ein Bauzaunelement liegt am Boden; weitere Elemente stehen schief, sind verformt oder weisen Abstände zueinander auf. Im Bereich der Absperrung befinden sich Abfälle, lose Materialien und Schnittgut. Starker Bewuchs wächst durch den Bauzaun und reicht teilweise in die angrenzenden Wege hinein. Dies beeinträchtigt die Übersicht über die Absperrung und schränkt die nutzbare Breite der ohnehin schmalen Wege ein. Die geschilderten und dokumentierten Zustände geben Anlass zu einer zeitnahen Überprüfung vor Ort. Dabei sind sowohl mögliche Sicherheitsmängel als auch der Pflege- und Reinigungsbedarf entlang der Baustellenabsicherung zu berücksichtigen. Insbesondere Kinder, ältere Menschen sowie Personen mit Rollator, Rollstuhl oder Kinderwagen sind auf sicher und ungehindert nutzbare Wege angewiesen. In der Stellungnahme ST 604 vom 27.03.2026 berichtete der Magistrat über eine noch laufende Prüfung des Standsicherheitsnachweises und die davon abhängige Fortführung der Bauarbeiten. Unabhängig vom weiteren Baufortschritt müssen das Gelände zuverlässig abgesichert und die angrenzenden Wege freigehalten werden. Eine einmalige Wiederherstellung der Absperrung reicht hierfür nicht aus. Erforderlich sind ihre regelmäßige Kontrolle und Instandhaltung sowie die notwendige Pflege und Reinigung ihres Umfelds. Anlage: Fotodokumentation mit Bildern 1 bis 8 . Anlage 1 (ca. 4,7 MB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.01.2026, V 1359 Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 604 Beratung im Ortsbeirat: 7

  • Verstetigung Radweg Stierstädter Straße
    OFOB 7
    06.10.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2026, OF 68/7 Betreff: Verstetigung Radweg Stierstädter Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen, ob der provisorische Rad- und Fußweg in Verlängerung der Stierstädter Straße verstetigt werden kann. Dieser bietet aktuell im Zuge der Bauarbeiten an der RTW einen verkehrsärmeren Zugang zum Radwegenetz in benachbarte Ortschaften als es die bisherigen Zugänge über die Ludwig-Landmann-Straße oder Steinbacher Hohl bieten. Auch bietet er eine günstige Anbindung an die künftige Haltestelle. Begründung: Der Zugang zum Radwegenetz aus Praunheim über die Ludwig-Landmann-Straße ist derzeit aufgrund der Bauarbeiten zur RTW gesperrt. Als Alternative wurde ein temporärer Zugang über die Stierstädter Straße eingerichtet. Dieser ist deutlich verkehrsärmer als der bisherige oder der nächste über den Steinbacher Hohl. Nach Auskunft des RTW Projektteams ist dieser Zugang nur für die Dauer der Bauarbeiten gedacht. Aus der Anwohnerschaft erreichte uns der Wunsch diesen Zugang aus genannten Gründen dauerhaft einzurichten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7

  • Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer an der Ludwig-Landmann-Straße verbessern
    OFOB 7
    06.10.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2026, OF 69/7 Betreff: Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer an der Ludwig-Landmann-Straße verbessern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Bewuchs im Bereich des Fuß- und Radweges an der Ludwig-Landmann-Straße, auf Höhe der Querung von der U-Bahn-Haltestelle in Richtung Westhausen, soweit zurückzuschneiden und künftig niedrig zu halten, dass Fußgänger und Radfahrer sich dort rechtzeitig gegenseitig sehen können. Dabei sollte der Bewuchs insbesondere so niedrig gehalten werden, dass auch Kinder über die Büsche hinweg erkennen können, ob sich auf dem parallel zur Ludwig-Landmann-Straße verlaufenden Radweg ein Fahrrad nähert. Begründung: Wer von der U-Bahn-Haltestelle zu Fuß in Richtung Westhausen läuft, muss an dieser Stelle den parallel zur Ludwig-Landmann-Straße verlaufenden Radweg queren. Durch die inzwischen sehr hoch gewachsenen Büsche ist die Sicht auf den Radweg stark eingeschränkt. Hinzu kommt das dort aufgestellte Autobahnwegweisungsschild, das die Sicht zusätzlich erschwert. Als Fußgänger kann man deshalb erst sehr spät erkennen, ob sich auf dem Radweg ein Fahrrad nähert. Das gilt auch umgekehrt: Ein Radfahrer, der auf dem Radweg bergab in Richtung Innenstadt fährt, kann erst spät erkennen, ob sich eine Person von der U-Bahn-Haltestelle kommend der Querung nähert. Gerade weil Fahrräder auf diesem Abschnitt bergab auch mit höherer Geschwindigkeit unterwegs sein können, kann es hier schnell zu kritischen Situationen kommen. Dies gilt insbesondere auch bei schweren Fahrrädern oder Lastenrädern, bei denen ein plötzliches Abbremsen an einer solchen unübersichtlichen Stelle problematisch sein kann. Besonders schwierig ist die Situation für Kinder. Aufgrund ihrer geringeren Körpergröße können sie über den hohen Bewuchs kaum beziehungsweise gar nicht hinwegsehen und dadurch ein herannahendes Fahrrad erst sehr spät erkennen. Gleichzeitig werden auch Kinder, die sich der Querung nähern, von Radfahrern entsprechend später wahrgenommen. Aus unserer Sicht könnte die Situation mit einer einfachen Maßnahme deutlich verbessert werden. Die Büsche sollten im Bereich der Querung so zurückgeschnitten und anschließend dauerhaft so niedrig gehalten werden, dass Fußgänger und Radfahrer freie Sicht aufeinander haben. Dabei sollte insbesondere berücksichtigt werden, dass auch Kinder bereits vor dem Überqueren des Radweges erkennen können, ob sich ein Fahrrad nähert. Durch diese Maßnahme könnten die Sichtverhältnisse an der Querungsstelle deutlich verbessert und kritische Situationen zwischen Fußgängern und Radfahrern vermieden werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7

  • Gesamtlösung für die Verkehrsprobleme in Westhausen und grundhafte Sanierung der Kollwitzstraße
    OFOB 7
    06.10.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2026, OF 70/7 Betreff: Gesamtlösung für die Verkehrsprobleme in Westhausen und grundhafte Sanierung der Kollwitzstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 7 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für die seit Jahrzehnten bestehenden Verkehrs-, Sicherheits-, Parkraum- und Infrastrukturprobleme in der Siedlung Westhausen gemeinsam mit den zuständigen Stellen, den Schulen und Betreuungseinrichtungen sowie der Anwohnerschaft ein verbindliches Gesamtverkehrskonzept zu erarbeiten und umzusetzen. Dabei sollen insbesondere folgende Punkte berücksichtigt werden: 1. Verkehrssituation vollständig untersuchen Die tatsächliche Verkehrs- und Parkraumsituation soll an mehreren regulären Schul- und Betreuungstagen, während der morgendlichen Bringzeiten sowie der mittäglichen und nachmittäglichen Abholzeiten untersucht werden. Dabei sind die Liebigschule, das Lycée Français Victor Hugo, das Gymnasium Nord und die Betreuungseinrichtungen gemeinsam zu betrachten. Die Untersuchung soll neben der Kollwitzstraße auch die umliegenden betroffenen Wohnstraßen einbeziehen. Zu erfassen sind insbesondere Hol-, Bring- und Abholverkehr, Rückstau, Schulbusse, Parkverkehr sowie Behinderungen für Anwohnerschaft, Fuß- und Radverkehr, Feuerwehr und Rettungsdienst. 2. Hol-, Bring- und Abholverkehr aus den Wohnstraßen heraushalten Ziel des Gesamtkonzeptes muss sein, den motorisierten schul- und betreuungsbedingten Hol-, Bring- und Abholverkehr grundsätzlich aus den Wohnstraßen Westhausens herauszuhalten. Geeignete Hol- und Abholmöglichkeiten sollen außerhalb beziehungsweise an geeigneten Randbereichen der Siedlung geschaffen und mit sicheren Fußwegen zu den Einrichtungen verbunden werden. Hierfür sind geeignete Zufahrtsregelungen, Schulstraßen, alternative Schulzugänge und weitere bereits früher untersuchte Möglichkeiten einzubeziehen. Der Verkehr darf dabei nicht lediglich von der Kollwitzstraße in andere Wohnstraßen Westhausens verlagert werden. 3. Sicherheit am Fußgängerüberweg beim KiZ 85 Nach Beobachtungen aus der Anwohnerschaft werden die Sperrflächen am Fußgängerüberweg beim KiZ 85, während der Bringzeiten teilweise von Eltern zum Halten oder Parken genutzt, während sie ihre Kinder in die Kita bringen oder abholen. Die Situation sollte, während der Bringzeiten überprüft werden. Soweit sich die Beobachtungen bestätigen, sind geeignete Maßnahmen zu treffen, damit die Sperrflächen und die erforderlichen Sichtbereiche dauerhaft freigehalten werden. 4. Parkraum für die Anwohnerschaft sichern Im Rahmen des Gesamtkonzeptes soll der schul-, betreuungs- und veranstaltungsbedingte sowie sonstige gebietsfremde Parkverkehr in der Siedlung deutlich reduziert werden. Gleichzeitig sind ausreichend wohnungsnahe Parkmöglichkeiten für die Anwohnerschaft zu erhalten beziehungsweise zu schaffen. Hierzu sollen insbesondere Maßnahmen geprüft werden, die den schul- und betreuungsbedingten Verkehr bereits vor der Einfahrt in die Wohnstraßen auffangen. Auch für Elternabende und größere Schulveranstaltungen sollen geeignete Mobilitäts- und Parkkonzepte vorgesehen werden. Die Entlastung des Parkraums soll vorrangig durch eine Verringerung des gebietsfremden Verkehrs und nicht durch zusätzliche finanzielle Belastungen der Bewohnerinnen und Bewohner erreicht werden. 4. Kollwitzstraße endlich grundhaft sanieren Die seit vielen Jahren ausstehende grundhafte Sanierung und Umgestaltung der Kollwitzstraße soll wieder aufgenommen und mit dem Gesamtverkehrskonzept verbunden werden. Dabei soll es nicht lediglich um einen neuen Straßenbelag gehen. Die Kollwitzstraße soll zeitgemäß und sicher gestaltet werden. Zu berücksichtigen sind insbesondere sichere Geh- und Radwege, Querungsmöglichkeiten, Barrierefreiheit, Feuerwehr und Rettungsdienst sowie ausreichend wohnungsnahe Parkmöglichkeiten für die Anwohnerschaft. Der schul- und betreuungsbedingte Hol-, Bring- und Abholverkehr soll künftig grundsätzlich nicht mehr über die Kollwitzstraße abgewickelt werden. Der Magistrat soll darlegen, welche Teile der bereits 2009 vorhandenen Planung zur grundhaften Sanierung und Umgestaltung noch genutzt werden können, und einen konkreten Zeit- und Finanzierungsplan für Planung und Bau vorlegen. Für die angrenzenden Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sollen aus der geforderten Sanierung keine Straßenausbaubeiträge oder vergleichbaren zusätzlichen finanziellen Belastungen entstehen. Der Magistrat wird gebeten, dies ausdrücklich zu bestätigen. Begründung: Die Verkehrsprobleme in Westhausen bestehen seit Jahrzehnten. Bereits im Jahr 2000 dokumentierten die damalige Bürgerinitiative und die Kita 85 die erhebliche Verkehrsbelastung durch den Verkehr zur Liebigschule und zur Französischen Schule. Eine damalige Erhebung zählte 263 Fahrzeuge zwischen 7:20 Uhr und 8:00 Uhr. Am 6. Dezember 2000 wurde gegen die Gefährdung der Kinder und die Verkehrsbelastung in Westhausen demonstriert. Das Problem bestand damit bereits lange vor dem Gymnasium Nord. Mit diesem kam später eine dritte große Schule hinzu. Seitdem gab es zahlreiche Anträge, Verkehrszählungen, Ortstermine und Lösungsvorschläge. Trotzdem besteht das Grundproblem bis heute. Gleichzeitig wartet Westhausen seit vielen Jahren auf die grundhafte Sanierung der Kollwitzstraße. Nach 26 Jahren dokumentierter Verkehrsprobleme braucht Westhausen deshalb keine weitere Aneinanderreihung einzelner Maßnahmen, sondern eine dauerhafte Gesamtlösung. Der schul- und betreuungsbedingte Hol-, Bring- und Abholverkehr soll grundsätzlich aus den Wohnstraßen herausgehalten, die Sicherheit und Erreichbarkeit der Siedlung gewährleistet, gebietsfremder Parkverkehr reduziert und ausreichend Parkraum für die Anwohnerschaft erhalten beziehungsweise geschaffen werden. Gleichzeitig soll die Kollwitzstraße endlich grundhaft saniert werden. Der Magistrat soll hierfür ein umsetzbares und finanziertes Gesamtkonzept mit einem konkreten Zeitplan vorlegen. Die Einzelheiten der bisherigen Befassung ergeben sich aus der beigefügten Anlage 1 Anlage 1 (ca. 215 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7

  • Stadtteil der Quartiere – Freiräume sichern und Schutz vor elektromagnetischen Feldern weiterentwickeln
    OFOB 7
    06.10.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2026, OF 71/7 Betreff: Stadtteil der Quartiere - Freiräume sichern und Schutz vor elektromagnetischen Feldern weiterentwickeln Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der weiteren Planung des Quartiers "Produktives Praunheim", das zuerst realisiert werden soll (§ 6953 v. 11.12.2025), sicherzustellen, dass Wohnbauflächen sowie sonstige schutzbedürftige Nutzungen, insbesondere Kitas, Schulen, Pflege- und Gesundheitseinrichtungen sowie Spiel- und Aufenthaltsbereiche, möglichst weit von bestehenden und künftigen Höchstspannungsfreileitungen entfernt angeordnet werden. Dabei sind insbesondere folgende Planungsgrundsätze zu beachten: - Bei der Bauleitplanung sind die Belange des vorsorgenden Gesundheitsschutzes zu berücksichtigen. Besonders schutzbedürftige Nutzungen sollen möglichst außerhalb höher belasteter Bereiche elektromagnetischer Felder angeordnet werden. Dabei sind die nach der 26. BImSchVVwV maßgeblichen Einwirkungsbereiche der vorhandenen und geplanten Anlagen zu berücksichtigen. - Die Anforderungen der 26. BImSchV einschließlich des Minimierungsgebots nach § 4 Abs. 2 sind einzuhalten. Soweit eine neue Höchstspannungsfreileitung planfestgestellt wird, sind zudem die entsprechenden landesgesetzlichen Abstandsvorgaben für neue Trassen, insbesondere der 400-Meter-Abstand (Ziel 5.3.4-5 des Landesentwicklungsplans Hessen, LEP), frühzeitig in die Bauleitplanung einzubeziehen. Begründung: Im Bereich der Entwicklungsmaßnahme sollen nach den aktuellen Beschlüssen ausreichende Grünflächen und Kaltluftentstehungsgebiete berücksichtigt werden. Das ist aus Sicht des Ortsbeirates auch für das Quartier Produktives Praunheim erforderlich, das zuerst entwickelt werden soll. Verbleibende Freiflächen können zur Kaltluftentstehung und zur Frischluftversorgung der angrenzenden Stadtteile beitragen. Angesichts des Klimawandels und der außergewöhnlich hohen Sommertemperaturen mit überdurchschnittlichen hitzebedingten Todesfällen im Sommer 2026 ist der Erhalt klimawirksamer Freiräume wichtiger denn je. Zugleich plant die Hessische Landesregierung, die bisherige 400-Meter-Vorsorgeregel für bestehende Höchstspannungsfreileitungen im Landesentwicklungsplan aufzuheben. Die gesetzlichen Grenzwerte der 26. BImSchV bleiben davon unberührt, jedoch ist die 400-Meter-Prämisse als "Vorsorge-Abstand" bisher bei allen Entscheidungen zum "Stadtteil der Quartiere" vorausgesetzt worden. Mögliche gesundheitliche Auswirkungen einer langfristigen Belastung durch elektromagnetische Felder werden weiterhin wissenschaftlich untersucht. Fällt die 400-Meter-Regel bei Bestandsleitungen, sollte die Stadt nun bei der Bauleitplanung selbst dem vorsorgenden Gesundheitsschutz Rechnung tragen und vermeidbare Belastungen möglichst minimieren. Hinzu kommt der geplante Neubau der Höchstspannungsleitung Bommersheim-Eschborn. Für die weitere Planung des Quartiers "Produktives Praunheim" ist daher frühzeitig zu prüfen, wie Wohnbebauung und andere schutzbedürftige Nutzungen mit möglichst großem Abstand zur bestehenden und künftigen Leitungsinfrastruktur angeordnet werden können. Der Erhalt der klimawirksamen Freiräume und eine vorsorgende Anordnung der Bauflächen sind dabei miteinander zu verbinden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7

  • Trümpertstraße für Radfahrende durchgängig in beide Richtungen befahrbar machen
    OFOB 7
    06.10.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2026, OF 73/7 Betreff: Trümpertstraße für Radfahrende durchgängig in beide Richtungen befahrbar machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge die Durchfahrt für Radfahrende am südlichen Ende der Trümpertstraße Richtung Südosten (Einbahnstraße Richtung Nordwesten) ab Hausnummer 1 bzw. 4 durch Anbringen eines entsprechenden Verkehrsschildes (Radfahrer frei) ermöglichen. Begründung: Da der Straßendurchmesser ein Aufeinandertreffen von Radfahrenden und fahrenden Autos hergeben sollte, wird die Durchfahrt dieses kurzen Abschnitts gefordert. Somit können Radfahrende den gesamten Weg nutzen, z.B. auf der Fahrt Richtung Nidda. Abbildung 1 Trümpertstraße (Quelle: eigenes Foto) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7

  • U-Bahn-Haltestelle „Industriehof“ sicherer machen
    OFOB 7
    06.10.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2026, OF 75/7 Betreff: U-Bahn-Haltestelle "Industriehof" sicherer machen Vorgang: OM 7936/26 OBR 7; ST 1310/26 Die U-Bahnhaltestelle Industriehof wird durch das neue Schulzentrum in der ehemaligen "Neuen Börse" immer intensiver genutzt. Im Rahmen der Presseveranstaltung anlässlich der Fertigstellung des Schulzentrums Bockenheim wurde der Eindruck vermittelt, es gäbe kein Problem an der Haltestelle Industriehof. Diese sei auch früher durch die Mitarbeiter:innen der Börse intensiv genutzt worden. Bilder sprechen eine andere Sprache. Zu Stoßzeiten kommt es bereits jetzt zu extrem großem Gedränge am Fußüberweg (siehe Photo in der Anlage), obwohl die Schulen noch nicht mit voller Kapazität laufen. Der Ortsbeirat hatte vor diesem Hintergrund in der OM 7936 einen zusätzlichen Zugang zum Bahnsteig stadteinwärts vorgeschlagen. Dies wurde in der ST 1310 als kritisch eingestuft, eine Querung der Gleise, um auf den Bahnsteig stadtauswärts zu gelangen, wäre zu gefährlich auf Grund des abrupten Hell-Dunkel-Wechsels mit Blendwirkung für die Fahrzeugführer:innen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ein umfassendes Konzept zur Anpassung der Haltestelle am Industriehof an die weiter steigenden Fahrgastzahlen zu erstellen. Dabei reicht es nicht, lediglich den Wartebereich an der Bushaltestelle zu erweitern. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob nicht die Anbringung eines Trenngitters zwischen den Gleisen möglich ist, und ob damit nicht die Voraussetzung dafür geschaffen wäre, doch einen 2. Zugang zum Bahnsteig stadteinwärts, wie in der OM7936 gefordert, einzurichten, um wenigstens die Fahrgastströme etwas zu entzerren. Zusätzlich bittet der Ortsbeirat den Magistrat zu prüfen, ob die Anfangszeiten der Schulen entzerrt sind und falls nein, ob sie es werden können, um den Zustrom von Schülerinnen und Schülern zeitlich zu strecken. Abbildung 1 eigenes Foto Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7936 Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1310 Beratung im Ortsbeirat: 7

  • Fahrradbügel in der Straße Am Hohen Weg
    OFOB 7
    06.10.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2026, OF 76/7 Betreff: Fahrradbügel in der Straße Am Hohen Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Straße Am Hohen Weg auf Höhe der Langweidenstraße 2, direkt nach den ausgewiesenen Längsparkplätzen und vor der Einmündung in die Langweidenstraße, Fahrradbügel zu installieren (siehe angehängte Karte). Begründung: Anwohnende wiesen darauf hin, dass es an dieser Stelle Bedarf an Abstellmöglichkeiten für Fahrräder gibt. Daneben kann so illegales Parken auf dem Bürgersteig unterbunden werden. Abbildung 1 - Vorgeschlagener Standort (Quelle: GeoPortal Frankfurt) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7

  • Sofortiges Moratorium für den „Stadtteil der Quartiere“ nach dem SEM-Satzungsbeschluss - Offenlegung der unbezahlbaren Baufolgekosten, Stopp der Blockade von Schulflächen und Berücksichtigung der real gemessenen Hitze-Gefahren im Ortsbezirk 8
    OFOB 8
    06.10.2026 · BFF-FREIE WAHLER

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2026, OF 80/8 Betreff: Sofortiges Moratorium für den "Stadtteil der Quartiere" nach dem SEM-Satzungsbeschluss - Offenlegung der unbezahlbaren Baufolgekosten, Stopp der Blockade von Schulflächen und Berücksichtigung der real gemessenen Hitze-Gefahren im Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main, insbesondere Oberbürgermeister Mike Josef, wird aufgefordert: 1.) Die Planungen für den "Stadtteil der Quartiere" sowie alle vorbereitenden Erschließungsmaßnahmen (inklusive der "Tangente West" und Verkehrsplanungen am Praunheimer Weg) unverzüglich einzustellen, bis die anhängigen Normenkontrollklagen von Eigentümern und Umweltverbänden gegen die am 27. Januar 2026 beschlossene SEM-Satzung rechtskräftig entschieden sind. 2.) Die im Ortsbezirk 8 durch den städtischen Klimalotsen real gemessenen Mikroklima-Daten - welche an Hitzetagen bereits heute Temperaturunterschiede von 5 bis 6 Grad Celsius zwischen der Innenstadt und den Gebieten Riedberg/Sandelmühle nachweisen - zwingend in die städtebauliche Gesamtplanung einzubeziehen. 3.) Die starre Blockadehaltung gegenüber dringend benötigten, temporären Ersatzflächen für Schulsanierungen im Ortsbezirk (z. B. Ernst-Reuter-Schulen, Europäische Schule) aufzugeben, anstatt Schulraum für Kinder zugunsten des fiktiven "Lachgrabenquartiers" zu verweigern. 4.) Dem Ortsbeirat eine transparente Wirtschaftlichkeitsprognose vorzulegen, wie angesichts des explodierten Baupreisindexes bei einer prognostizierten Entwicklungszeit von bis zu 18 Jahren überhaupt noch "bezahlbarer Wohnraum" entstehen soll. Gleichzeitig sind die Potenziale der rund 1,40 Millionen Quadratmeter leerstehenden Büroflächen in Frankfurt (ca. 12 % Leerstandsquote) vorrangig durch Umnutzung und flächenschonende Nachverdichtung im Bestand (analog zur Platensiedlung) auszuschöpfen. Begründung: Der Widerstand gegen die Zerstörung der letzten großen Kaltluftentstehungsfläche im Frankfurter Nordwesten hat mit dem Übergang in die juristische Phase im Jahr 2026 eine neue Stufe erreicht. Die im Januar 2026 beschlossene Satzung zur städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (SEM) zieht bereits jetzt massive Normenkontrollklagen nach sich. Es ist unverantwortlich, durch Vorab-Infrastruktur wie die "Tangente West" im Vorfeld bauliche Realitäten vorzutäuschen, während das gesamte Projekt juristisch auf tönernen Füßen steht. Die soziale Argumentation der SPD bezüglich des "bezahlbaren Wohnraums" ist durch die wirtschaftliche Realität der Baupreise längst widerlegt. Selbst Befürworter müssen einräumen, dass erste Wohnungen frühestens in 10 Jahren bezugsfertig wären - dies bedeutet eine Planungs- und Bauzeit von fast zwei Jahrzehnten. Wer behauptet, im Jahr 2036 dort bezahlbaren Wohnraum garantieren zu können, betreibt Wählertäuschung auf Kosten der Natur. Dass Teile der CDU nun einer Teilbebauung zustimmen, ignoriert den Kern des Problems: Auch eine Teilbebauung zerstört die klimatische Schutzfunktion des Areals unwiederbringlich. Zudem blockiert die Fixierung auf die "Josefstadt - Stadtteil der Quartiere" akute Lösungen im Stadtteil: Dass bei Ortsterminen dringend benötigter Raum für Schulcontainer und Sanierungen mit Verweis auf das geplante "Lachgrabenquartier" verweigert wird, zeigt die absurden Prioritäten dieser Stadtregierung. Das Wohl unserer Kinder wird einem fiktiven Beton-Projekt geopfert. Gleichzeitig werden echte Bürgerideen im Bestand ignoriert. Ein flächenschonendes Konzept für eine dringend benötigte Quartiersgarage an der Heddernheimer Landstraße 130, um den ruhenden Verkehr von der Straße zu holen und Platz für sichere Radwege und Begrünung zu schaffen, wurde trotz 254 Unterschriften auf der Ideenplattform "Frankfurt fragt mich" vom Dezernat bis heute nicht beantwortet. Wir befinden uns inmitten einer eskalierenden Klimakrise, vor den Folgen dieser gigantischen Versiegelung muss eindringlich gewarnt werden. Eigene Messungen zeigen Temperaturvorteile von bis zu 6 Grad in unseren Stadtteilen gegenüber der überhitzten Innenstadt. Frankfurt ist bereits die Hitzehauptstadt Deutschlands. Wenn diese Frischluftschneise zubetoniert wird, nehmen die Verantwortlichen im Römer künftige Hitzetote im Ortsbezirk 8 sehenden Auges in Kauf. Jeder Hitzetote ist einer zu viel. Die Zukunft unserer Kinder, unserer Natur und der Schutz vor der Hitze müssen endlich Vorrang vor ideologischen Beton-Träumen haben. Antragsteller: BFF-FREIE WAHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8

  • Struktur, Aufgabenverantwortung, Planungskosten und rechtlich-wirtschaftliche Risiken der neuen Entwicklungsgesellschaft für den „Stadtteil der Quartiere“ im Jahr 2027
    OFOB 8
    06.10.2026 · BFF-FREIE WAHLER

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2026, OF 81/8 Betreff: Struktur, Aufgabenverantwortung, Planungskosten und rechtlich-wirtschaftliche Risiken der neuen Entwicklungsgesellschaft für den "Stadtteil der Quartiere" im Jahr 2027 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: I. Aufgabenabgrenzung, Personal und Organisationsstruktur 1. Welche operativen Aufgaben und gesetzlichen Verantwortlichkeiten wurden der zum 1. Oktober 2026 eingerichteten Entwicklungsgesellschaft unter der Leitung von Daniela Matha exklusiv übertragen, und welche hoheitlichen Aufgaben (wie die finale Aufstellung der Bebauungspläne nach § 10 BauGB oder die rechtliche Abwägungsleitung) verbleiben weiterhin zwingend im Stadtplanungsamt Frankfurt? 2. Wie viele Planstellen (Vollzeitäquivalente) umfasst die Entwicklungsgesellschaft aktuell, wie gliedert sich die Organisationsstruktur auf und wie hoch sind die jährlichen Personalkosten sowie der Sachaufwand für den Betrieb der Geschäftsstelle? 3. Wie wird die personelle, finanzielle und organisatorische Trennung zwischen der neuen Entwicklungsgesellschaft und der ABG Frankfurt Holding vertraglich sauber geregelt, um verdeckte Quersubventionen oder Doppelfunktionen nach dem Ausscheiden von Frau Matha aus dem ABG-Vorstand auszuschließen? 4. Welche messbaren organisatorischen und strukturellen Meilensteine sollen nach der Amtseinführung der Geschäftsführung am 1. Oktober 2026 konkret erreicht werden? II. Bisherige Kosten, Haushaltskrise und Budgetrisiken 5.Auf welche genaue Summe belaufen sich die bisherigen Gesamt-Planungskosten für den Stadtteil seit dem SEM-Satzungsbeschluss vom 27. Januar 2026, und welche zusätzlichen, dauerhaften Folgekosten entstehen dem städtischen Haushalt rein durch die Struktur der ausgelagerten Gesellschaft? 6. Wie bewertet der Magistrat das Risiko von immensen Fehlinvestitionen ("Stranded Assets") für den städtischen Haushalt, falls im Vorfeld teure Infrastrukturen geschaffen werden, das Hauptprojekt jedoch durch die anhängigen Normenkontrollklagen nach § 47 VwGO gerichtlich gestoppt oder substanziell verkleinert wird? 7. Welche Auswirkungen haben das im September 2026 offengelegte städtische Konzern-Defizit von rund 203 Millionen Euro (für das Jahr 2025) sowie die harten Sparauflagen des Innenministeriums (Streichung von 515 Stellen) auf das Budget, die Kreditlinie und die Liquidität dieser Entwicklungsgesellschaft? 8. Wie wird sichergestellt, dass über den Wirtschaftsplan dieser ausgelagerten Gesellschaft keine finanziellen Risiken und Verluste am Kernhaushalt der Stadt Frankfurt vorbei verschleiert werden, und wie bleiben die parlamentarischen Kontrollrechte der Stadtverordnetenversammlung gewahrt? III. Verkehr, Baustellenlogistik und Infrastrukturkonzept 9. Wann genau wird der Öffentlichkeit und den Ortsbeiräten ein verbindliches und finales Infrastrukturkonzept für das Straßennetz, die Geh- und Radwege sowie den ÖPNV vorgelegt, und inwiefern fließen die rechtlichen Verzögerungen durch die Klageverfahren in dessen zeitliche Planung ein? 10. Mit welchen konkreten logistischen Maßnahmen und Auflagen steuert der Magistrat über die Entwicklungsgesellschaft die zu erwartenden Schmutz-, Lärm- und Schwerlastverkehrsströme, um einen völligen Kollaps der ohnehin am Limit operierenden Achsen Heerstraße und Praunheimer Weg durch den zusätzlichen Baustellenverkehr zu verhindern? 11. Auf welcher datenbasierten Verkehrsprognose basiert die Planung der "Tangente West", und wie wird garantiert, dass diese nicht zu einer reinen Durchgangs- und Stauachse für den Frankfurter Nordwesten wird? IV. Das Schul-Chaos und Flächenblockaden 12. Wie koordiniert die Entwicklungsgesellschaft in Abstimmung mit dem Stadtschulamt die immensen Logistik- und Verkehrsströme der anstehenden Sanierungsmaßnahmen der Ernst-Reuter-Schulen und des potenziellen Umzugs der Europäischen Schule mit den Erschließungsarbeiten für das Lachgrabenquartier? 13. Warum blockiert der Magistrat mit Verweis auf die Entwicklungsgesellschaft weiterhin dringend benötigte, temporäre Ersatzflächen (z. B. für Schulcontainer) im Ortsbezirk 8, obwohl der tatsächliche Baubeginn der Wohnquartiere durch die Klagen nachweislich erst in den 2030er Jahren stattfinden kann? 14. Wie wird die Sicherheit der Schulwege für die Tausenden betroffenen Schülerinnen und Schüler inmitten dieser langjährigen Baustellenlandschaft garantiert? V. Hydrologie, Klimaschutz und rechtliche Rückfallrisiken 15. Wie rechtfertigt der Magistrat die geplante Zubetonierung des Wasserschutzgebietes Praunheim II und seiner neun aktiven Trinkwasserbrunnen vor dem Hintergrund, dass die hochgradig fruchtbaren Lehmlössböden pro Quadratmeter bis zu 350 Liter Wasser speichern können und als natürlicher Hochwasserschutz zur Entlastung bei Starkregenereignissen zwingend erforderlich sind, um die angrenzenden Wohngebiete vor Sturzfluten zu schützen? 16. Warum werden die im Ortsbezirk 8 durch den städtischen Klimalotsen real gemessenen Mikroklima-Daten (Temperaturunterschiede von 5 bis 6 Grad Celsius zur Innenstadt) sowie die bindende Klassifizierung des Frankfurter Klimaatlas von Prof. Dr. Lutz Katzschner (Areal klimatisch unersetzlich und unbebaubar) in den Arbeitsanweisungen an die Entwicklungsgesellschaft ignoriert? 17. Sieht der Magistrat das Risiko, dass die Stadt Frankfurt nach § 169 Abs. 3 BauGB zu massiven Rückübertragungen von Grundstücken an die Eigentümer gezwungen sein wird, weil die Entwicklungsgesellschaft die gesetzlichen Fristen für die Durchführung der SEM aufgrund der langjährigen Gerichtsverfahren nicht einhalten kann? VI. Rechtliche und finanzielle Bedingungen eines Planungsstopps (Moratorium) 18. Welche unmittelbaren vertraglichen, personellen und finanziellen Schadensersatz- oder Abwicklungskosten würden für die Stadt Frankfurt entstehen, wenn die Planungen und Erschließungsmaßnahmen der Entwicklungsgesellschaft bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über die Normenkontrollklagen sofort gestoppt würden? 19. Wer trägt das finanzielle Risiko und die Haftung für bereits begonnene Maßnahmen (wie die Vorplanungen zur "Tangente West"), falls diese im Zuge eines Moratoriums eingefroren werden und durch den Zeitverzug bis in die 2030er Jahre planerisch oder technisch hinfällig werden? 20. Welche rechtlichen Hürden stehen einem sofortigen Einfrieren der personellen Besetzung und Finanzierung der Entwicklungsgesellschaft entgegen, und wie bewertet der Magistrat die Option, die Gesellschaft bis zum Abschluss der Hauptverfahren in einen operativen Ruhezustand zu versetzen, um das Entstehen weiterer unbezahlbarer Baufolgekosten zu verhindern? Antragsteller: BFF-FREIE WAHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8

  • Sofortiger Rückbau der Verkehrsverengung in der Straße Am Stockborn – Wiederherstellung der vollen Abbiegespuren zur Sicherung der Notfallrettung zum Nordwestkrankenhaus und zum Schutz der Anwohner vor dauerhaftem Verkehrschaos
    OFOB 8
    06.10.2026 · BFF-FREIE WAHLER

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2026, OF 83/8 Betreff: Sofortiger Rückbau der Verkehrsverengung in der Straße Am Stockborn - Wiederherstellung der vollen Abbiegespuren zur Sicherung der Notfallrettung zum Nordwestkrankenhaus und zum Schutz der Anwohner vor dauerhaftem Verkehrschaos Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, die im Sommer vorgenommene Änderung der Verkehrsführung im Kreuzungsbereich der Straße Am Stockborn zum Praunheimer Weg umgehend und vollständig rückgängig zu machen. Die separate Rechtsabbiegerspur für den Kraftfahrzeugverkehr ist wiederherzustellen. Der Radverkehr ist wie zuvor konfliktfrei auf dem dortigen, breiten Hochbordradweg/Bürgersteig zu führen. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat unverzüglich die ausstehenden Verkehrszahlen zu den An- und Abfahrten an der Europäischen Schule sowie zur Bernadottestraße vorzulegen. 3. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, unverzüglich darzulegen, wie bei künftigen Großprojekten im Umfeld (Ernst-Reuter-Schulen, Europäische Schule, Stadtteil der Quartiere) ein Verkehrskollaps im Bestandsgebiet Praunheim/Nordweststadt/Heddernheim/Niederursel verhindert werden soll. Begründung: Die im Sommer ohne vorherige Bürgerbeteiligung umgesetzte Umwandlung einer Autospur in einen Radfahrstreifen im Bereich Am Stockborn hat sich innerhalb kürzester Zeit als planerisches Desaster erwiesen. Wo sich zuvor Links- und Rechtsabbieger reibungslos auf zwei Spuren verteilen konnten, führt die erzwungene Zusammenlegung auf eine einzige verbliebene Fahrspur täglich zu einem massiven Rückstau, der in Spitzenzeiten fast bis zum Nordwestzentrum reicht. 1. Akute Gefährdung der Notfallrettung (Nordwestkrankenhaus) Die Situation an diesem Nadelöhr ist hochgradig brisant. In unmittelbarer Nähe befindet sich das Nordwestkrankenhaus, eine der wichtigsten klinischen Schwerpunktkliniken Frankfurts. Rettungs- und Notarztwagen, die im Minutentakt Patientinnen und Patienten transportieren müssen, stehen nun im künstlich erzeugten Dauerstau blockiert zwischen Schulbussen, Elterntaxis und dem Pendlerverkehr. Wenn Sekunden über Leben und Tod entscheiden, ist eine politisch motivierte Spurverengung auf einer Haupterschließungsachse unverantwortlich. 2. Unmittelbarer Bürgerprotest und das Fiasko der Videokonferenz Die betroffenen Anwohner haben sich völlig zu Recht sofort nach der Umsetzung massiv über diese Maßnahme beschwert. Dass die Ängste der Bürger und des Stadtteilgremiums vollkommen ignoriert wurden, zeigte sich exemplarisch Ende Juli dieses Jahres. Bei einer interfraktionellen Videokonferenz zwischen dem Ortsbeirat, Vertretern der Stadt und der Europäischen Schule wurde deutlich, dass im Vorfeld fast nichts abgestimmt war. Die Schule selbst erteilte den Plänen in dieser Form eine Absage, weshalb die Erweiterung nun auf Eis liegt. Dennoch wurde die verengte Verkehrsführung im Stile vollendeter Tatsachen durchgedrückt. 3. Das Signal an die Bürger: Zukunftsängste vor dem Dauerkollaps Für die Anwohner in Praunheim, der Nordweststadt, Niederursel und Heddernheim ist dieses künstlich herbeigeführte Verkehrschaos ein verheerendes Signal für die kommenden Jahre. Sie sehen durch diese Maßnahme schon heute ihre schlimmsten Befürchtungen im Hinblick auf die anstehenden Großprojekte in der Region bestätigt. Zu nennen sind hier insbesondere das geplante Megaprojekt "Stadtteil der Quartiere", die umfassenden Sanierungs- und Bauvorhaben für die Ernst-Reuter-Schulen sowie der geplante Umzug der Europäischen Schule. Die Bürger wissen, was all das bedeutet: Baulärm, Schmutz und ein stetiges, jahrelanges Verkehrschaos werden ihren Alltag auf unbestimmte Zeit massiv prägen. Wenn schon ein kleiner Eingriff wie jetzt im Bereich "Am Stockborn" zu einem derartigen Verkehrskollaps führt, liegt es auf der Hand, dass den Anwohnern durch die kommenden Großbaustellen eine dauerhafte, unzumutbare Überlastung droht. Dieser permanente Stress im eigenen Wohnumfeld macht die Menschen auf Dauer krank. Bereits die unhaltbaren Zustände, der tägliche Nervenkrieg für die Pendler und Anwohner sowie die akute Blockade der Rettungswege, die aus der jetzt vorgenommenen Änderung der Verkehrsführung im Kreuzungsbereich der Straße "Am Stockborn" zum Praunheimer Weg resultieren, sprechen eine so deutliche und unübersehbare Sprache, dass der Magistrat sofort und ohne bürokratischen Verzug handeln muss. Wo planerische Maßnahmen nachweislich zu Dauerstaus und der Behinderung von Rettungskräften führen, muss die Reißleine gezogen und der Rückbau unverzüglich eingeleitet werden. Antragsteller: BFF-FREIE WAHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8

  • Inklusion zukunftsfest gestalten - Ausstattung und innovative Teilhabemodelle an den Schulen in Heddernheim und Niederursel stärken
    OFOB 8
    06.10.2026 · BFF-FREIE WAHLER

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2026, OF 85/8 Betreff: Inklusion zukunftsfest gestalten - Ausstattung und innovative Teilhabemodelle an den Schulen in Heddernheim und Niederursel stärken Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat 8 bezüglich der schulischen Inklusion im Ortsbezirk Bericht zu erstatten und in Kooperation mit dem Stadtschulamt, dem staatlichen Schulamt sowie unter kontinuierlicher Einbindung des Stadtelternbeirats (StEB) die folgenden Maßnahmen voranzutreiben: 1.) Bauliche Barrierefreiheit & bedarfsgerechte Pflege-Infrastruktur Eine systematische Überprüfung der Schulen im Ortsbezirk 8 auf vollständige Barrierefreiheit. Hierbei ist prioritär sicherzustellen, dass die sanitären Anlagen im Zuge anstehender Sanierungen oder Erweiterungen neben Kleinkind-Ausstattungen auch über bedarfsgerechte Pflegeliegen/Wickeltische für Jugendliche verfügen, um die informationelle Selbstbestimmung und Würde älterer Schülerinnen und Schüler mit schweren Beeinträchtigungen vollumfänglich zu wahren. 2.) Erfahrungen aus dem TIGER-Projekt & Weiterentwicklung von Pool-Lösungen Ein Zwischenbericht über die ersten Erkenntnisse und Erfahrungen mit dem Modellprojekt "TIGER" (Teilhabe und Inklusion gemeinsam erleben) an der Erich-Kästner-Schule in Niederursel. Zudem soll dargelegt werden, welche Schritte und zeitlichen Perspektiven die Stadt Frankfurt prüft, um solche fallunabhängigen Pool-Lösungen für die Teilhabeassistenz auf weitere Schulstandorte im Ortsbezirk auszuweiten. Hierbei sind die praktischen Erfahrungen der betroffenen Elternschaft sowie des Stadtelternbeirats (StEB) aktiv einzubeziehen und anzuhören, um eine spürbare bürokratische Entlastung der Familien im Alltag sicherzustellen. 3.) Perspektiven der Berufsorientierung (BO) ausbauen Sicherung, Verstetigung und bedarfsgerechter Ausbau praxisnaher Berufsorientierungs-Angebote in den Bereichen Administration/Büro, Hauswirtschaft, Gärtnerei und Holzwerkstatt/Kreativ-Schreinerei, um Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf verlässliche Übergänge in den Arbeitsmarkt zu eröffnen. 4.) Ergänzung von Regelschul- und Förderschul-Infrastruktur Sicherung einer engen Verzahnung von inklusiver Beschulung an Regelschulen und dem verlässlichen Erhalt sowie der personellen und sachlichen Stärkung bewährter Förderschulen (wie der Mosaikschule im Ortsbezirk). Ein Abbau von Förderschulkapazitäten darf erst dann erfolgen, wenn an den regulären Schulen im Stadtgebiet die notwendigen personellen, pädagogischen und baulichen Voraussetzungen für eine gelingende Inklusion bedarfsgerecht und vollumfänglich erfüllt sind. 5.) Individuelle Förderrechte stärken Sicherstellung, dass auch bei der Einführung modularer Pool-Modelle die individuellen Rechtsansprüche der Kinder auf maßgeschneiderte Förderplanung, Nachteilsausgleich sowie qualifizierte Lernhilfe und sonderpädagogische Unterstützung im Unterricht uneingeschränkt gewährt und umgesetzt werden, indem sich die Stadt Frankfurt hierfür auch gegenüber dem Land Hessen nachdrücklich einsetzt. Begründung: Das Ziel der Fraktionen im Ortsbeirat 8 ist eine vollumfängliche, gelingende und am Kindeswohl orientierte schulische Inklusion. Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es einer engen Verzahnung von pädagogischen Konzepten und leistungsfähiger Infrastruktur vor Ort. Die im Frankfurter Koalitionsvertrag verankerten Ziele für eine gerechte, barrierefreie Stadtentwicklung und moderne Bildungschancen bilden hierfür die ideale Leitlinie. Inklusion darf nicht als rein organisatorische Maßnahme verstanden werden, sondern muss materiell und personell unterfüttert sein. Das im Ortsbezirk an der Erich-Kästner-Schule erprobte TIGER-Projekt zeigt hervorragende, zukunftsweisende Ansätze für ein modernes, infrastrukturelles Poolmodell, welches Bürokratie abbaut und flexiblen Support im Klassenzimmer ermöglicht. Gleichzeitig darf dieses System die individuelle Förderung und rechtliche Ansprüche (wie den Nachteilsausgleich) nicht ersetzen, sondern muss sie ergänzen. Die Forderung nach einem unbürokratischen System deckt sich mit den langjährigen, berechtigten Impulsen aus der Elternschaft und dem Stadtelternbeirat. Inklusion, deren Expertise bei der Weiterentwicklung dieser Modelle eine Schlüsselrolle zukommen muss. Damit der Übergang in ein selbstbestimmtes nachschulisches Leben gelingt, müssen zudem handwerkliche, administrative und hauswirtschaftliche Berufsorientierungszweige dauerhaft gestärkt werden. Solange der Sanierungs- und Ausbaustand an allen Regelschulen die komplexen baulichen und pflegerischen Bedarfe (wie z. B. Wickeltische für Jugendliche) noch nicht flächendeckend abbilden kann, ist der parallele Erhalt und die Stärkung unserer Förderschulen - wie der Mosaikschule - eine zwingende Säule der Frankfurter Schullandschaft, um kein Kind im System zu verlieren. Antragsteller: BFF-FREIE WAHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8

  • Hitzebedingte Sterblichkeit während der Hitzeperioden 2026
    OFOB 8
    06.10.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2026, OF 86/8 Betreff: Hitzebedingte Sterblichkeit während der Hitzeperioden 2026 Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Sind in den Zeiten der besonders hohen Temperaturen in den Sommermonaten dieses Jahres im Ortsbezirk mehr Menschen verstorben, als zu erwarten war? Wie viele Todesfälle wären in diesen Zeiträumen aufgrund der durchschnittlichen Sterblichkeit in den vergangenen 5 Jahren zu erwarten gewesen? Ergibt sich daraus eine erkennbare Übersterblichkeit? 2. Überstieg die Zahl der Sterbefälle auch im September die Zahl der Sterbefälle im September im langjährigen Mittel? 3. Wie verteilen sich die hitzebedingten Sterbefälle bzw. die während Hitzeperioden festgestellte Übersterblichkeit auf verschiedene Altersgruppen? 4. Wie viele Menschen sind während der Hitzeperioden in ihren Wohnungen im Ortsbezirk tot aufgefunden worden? 5. Wie viele Einsätze des Rettungsdienstes gab es während der Hitzeperioden im Ortsbezirk, bei denen ein Zusammenhang mit der Hitze (Dehydrierung, Kreislaufkollaps, Bewusstlosigkeit., etc.) bestand. Um wieviel Prozent überstiegen die Einsätze während der Hitzeperioden 2026 die Einsatzzahlen in vergleichbaren Zeiträumen in der Vergangenheit? 6. Gibt es Erkenntnisse darüber, wie viele ältere bzw. hochaltrige Menschen im Ortsbezirk 8 allein leben und damit während extremer Hitzeperioden besonders gefährdet sind, weil sie möglicherweise krankheitsbedingt ihre Wohnungen nicht verlassen können? 7. Welche Schlussfolgerungen zieht der Magistrat aus den Erkenntnissen und sind aufgrund der Erfahrungen des Sommers 2026 zusätzliche oder gezielte Maßnahmen vorgesehen? Gibt es beispielsweise telefonische Kontaktangebote, aufsuchende Hilfen, Kooperationen mit Pflegediensten? 8. Plant der Magistrat, die vorhanden Daten zur Hitzebelastung, Übersterblichkeit, hitzebedingte Erkankungen und Inanspruchnahme des Rettungsdienstes um kleinräumige gesundheitliche Daten zu ergänzen, dies möglichst auf Ebene der Ortsbezirke, um besonders belastete Quartiere und besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen frühzeitig zu erkennen? Begründung: Im Ortsbezirk befinden sich zahlreiche Hochhäuser und dicht bebaute Wohnbereiche. Wohnungen in höheren Etagen oder mit starker Sonneneinstrahlung können sich erheblich aufheizen. Gleichzeitig leben nicht wenige ältere Menschen allein und haben nur eingeschränkte soziale Kontakte. Gerade bei alleinlebenden Menschen kann eine gesundheitliche Verschlechterung unbemerkt bleiben. Die beantragten kleinräumigen Daten sind deshalb für den Ortsbeirat nicht lediglich von statistischem Interesse. Für den Ortsbeirat ist es wichtig zu erkennen, wo Gefährdungslagen sind, wer nicht erreicht wird. Diese Daten werden gebraucht, um präventiv handeln zu können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8

  • Direkte Umsetzung der Frankfurter Anpassungsstrategie an den Schulen im Ortsbezirk 8 – Praxisnahe Umsetzung von Hitzeschutzmaßnahmen, Einbindung des Klimawandelaktionsplans (KWAP) und prioritäre Nutzung der kostenfreien städtischen Klimalotsen
    OFOB 8
    06.10.2026 · BFF-FREIE WAHLER

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2026, OF 87/8 Betreff: Direkte Umsetzung der Frankfurter Anpassungsstrategie an den Schulen im Ortsbezirk 8 - Praxisnahe Umsetzung von Hitzeschutzmaßnahmen, Einbindung des Klimawandelaktionsplans (KWAP) und prioritäre Nutzung der kostenfreien städtischen Klimalotsen Vorgang: V 82/26 OBR 4; OM 382/26 OBR 4; V 120/26 OBR 9 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die an den Schulen im Ortsbezirk 8 bereits initiierten Schritte der Frankfurter Anpassungsstrategie sowie des Klimawandelaktionsplans (KWAP) aktiv zu unterstützen und die bezirklichen Schulen prioritär in die anstehenden Umsetzungs- und Messprogramme des Amtes für Bauen und Immobilien (ABI) aufzunehmen. Um das richtige Verhalten bei Extremhitze flächendeckend und ohne finanzielle Mehrbelastung der Stadt zu stärken, wird der Magistrat gebeten, das kostenfreie Angebot der städtischen Klimalotsen prioritär an die hiesigen Schulstandorte zu vermitteln. Bei der Verteilung von Haushaltsmitteln ab 2027 ist eine bedarfsgerechte Berücksichtigung des Ortsbezirks 8 im stadtweiten Vergleich sicherzustellen, um strukturelle Benachteiligungen zu verhindern. Dazu werden folgende Maßnahmen und Handlungsfelder vorgeschlagen: 1. Nutzung bestehender Grundlagen und bezirkliche Priorisierung im ABI Da die strategischen Voraussetzungen durch die "Frankfurter Anpassungsstrategie", die "Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen" sowie den stadtweiten "Klimawandelaktionsplan" (KWAP) bereits geschaffen sind, bedarf es keines zusätzlichen Strategiepapieres mehr. Der Fokus liegt nun vollständig auf der praktischen Umsetzung in Planung, Bau und täglichem Verhalten. Der Ortsbeirat 8 begrüßt das bestehende Engagement des Amtes für Bauen und Immobilien (ABI) ausdrücklich. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 8 bis zum ersten Quartal 2027 eine bezirksspezifische Prioritätenliste des ABI vorzulegen, aus der hervorgeht, in welchem Maße und in welcher Reihenfolge die baulichen Hitzeschutzmaßnahmen an den hiesigen Schulen bereits in der mittelfristigen Investitionsplanung hinterlegt sind. 2. Stärkung des Verhaltensschutzes durch kostenfreie städtische Klimalotsen Die aktive Anwendung des richtigen Verhaltens bei Hitzeperioden steht im Fokus des städtischen KWAP. Um dies ohne bürokratischen und finanziellen Aufwand für die Stadt umzusetzen, soll die bestehende ehrenamtliche Infrastruktur genutzt werden: Kostenfreie Nutzung der Klimalotsen Das bewährte, für die Stadt budgetneutrale Projekt der städtischen Klimalotsen (Gesundheitsamt in Kooperation mit dem Verein Kinder im Zentrum Gallus e.V.) soll gezielt und prioritär an die Schulen des Ortsbezirks 8 vermittelt werden. Die im Ehrenamt aktiven Lotsinnen und Lotsen leisten einen unschätzbaren Beitrag zur Aufklärung und sollen zeitnah praxisnahe Schulungen und Vorträge zum Gesundheitsschutz bei Extremhitze für Schulleitungen, Lehrkräfte sowie Eltern anbieten (analog zu bewährten Abrufen wie V 114 2026). Die Klimalotsen wurden gerade ausgezeichnet. Zusammenarbeit mit Schulgemeinden und Best-Practices Schulelternbeiräte (SEB) und Schülervertretungen (SV) sind als Multiplikatoren eng einzubinden. Bestehende Erfahrungswerte vor Ort - wie das Hitzeschutz-Netzwerk Frankfurt an der Französischen Schule (Westhausen) oder die Hitzeschutz-AG der Liebigschule (Mess- und Protokollpraxis) - sollen als Orientierung dienen. 3. Teilnahme am städtischen Hitzemessprogramm Der Ortsbeirat begrüßt, dass sich ein städtisches Projekt zur Erfassung und Messung der Temperaturen an Frankfurter Schulen derzeit in Arbeit befindet. Der Magistrat wird gebeten, die Schulen des Ortsbezirks 8 prioritär in dieses Messprogramm aufzunehmen. Zur raschen, datenschutzkonformen Umsetzung wird eine Ausstattung mit einfachen, kostengünstigen und datenschutzkonformen Messgeräten (Datenloggern) zur Erfassung von Temperatur und Luftfeuchtigkeit in den Klassen- und Betreuungsräumen angestrebt (unter Verzicht auf aufwendige WLAN-Infrastrukturen). Die Messdaten dienen der Überprüfung der Richtwerte gemäß der Arbeitsstättenregel (ASR A3.5) und werden über analoge/digitale Protokollbögen dokumentiert, um ab einer Raumtemperatur von 25 Grad im kommenden Sommer gezielte Schutzmaßnahmen in Kooperation mit dem Gesundheitsamt und den Warnwegen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) einzuleiten. 4. Standortspezifische Umsetzung und Fürsorge im Bezirk In direkter Anwendung der planerischen Grundlagen des ABI und analog zu bereits beschlossenen Hitzeschutzmaßnahmen in anderen Stadtteilen (z. B. Bornheim/Ostend V 82 2026; Brüder-Grimm-Schule OM 382 2026) wird um die prioritäre Berücksichtigung hiesiger Einrichtungen gebeten: Mosaikschule (Förderschule) Besondere und vordringliche Unterstützung bei der Erstellung eines spezialisierten, barrierefreien Hitzeaktionsplanes unter Einbeziehung des Pflegepersonals. Da Kinder mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung medizinisch eine Hochrisikogruppe darstellen, sind sie im Sinne des neuen kommunalen Vulnerabilitätsregisters prioritär zu schützen. Ernst-Reuter-Schule I und II Bereitstellung von Haushaltsmitteln durch das ABI für kurzfristig wirksame, passive Übergangslösungen (z. B. außenliegende Sonnenschutzfolien, mobile Verschattungen) für die stark aufheizenden Bestandsbauten der 1960er-Jahre bis zum Beginn der im Koalitionsvertrag vereinbarten beschleunigten Schulsanierungen. Robert-Schumann-Schule und Heinrich-Kromer-Schule Beschleunigte Umsetzung von baulichen Verschattungsmaßnahmen und innovativen Begrünungskonzepten. In direkter Anwendung der koalitionären "3-30-300"-Regel sind gezielte Dachbegrünungen (z. B. System ENERGY ROOFS) und vertikale Fassadenbegrünungen (z. B. System ENERGY WALLS) zu prüfen, um neben sommerlicher Kühlung spürbare Energie- und Heizkosteneinsparungen zu erzielen. 5. Technischer Hitzeschutz, Bürgerenergie und Trinkwasseroffensive Passiver Hitzeschutz & Schnittstellen Das ABI wird gebeten, bei anstehenden Sanierungen, Teilsanierungen (gemäß V 120 2026) and Fensteraustauschen konsequent Hitzeschutzfenster mit selektiver Sonnenschutzverglasung einzusetzen. Bei der Planung von Dach- und Fassadenbegrünungen sind das städtische Klimareferat sowie lokal erfahrene Unternehmen (wie die in Frankfurt ansässige GREEN ROOFING Schulz & Schulz GbR) frühzeitig einzubinden. Modulare Systeme - wie die sofortige Begrünung von Container-Dächern innerhalb von zwei Wochen oder flexibel per Hubwagen aufstellbare Sonnensegel mit integrierten Sitzgelegenheiten auf den Schulhöfen - erzielen einen sofortigen Kühleffekt und reduzieren die Energiepreise merklich. Nutzung von Bürgerenergie: Für die energetische Ausstattung und solare Verschattung von Schulgebäuden ist die Kooperation mit der Frankfurter Bürgerenergiegenossenschaft (FraBeG) zu prüfen. Deren Solaranlagen-Konzept an der nahen Josephine-Baker-Schule auf dem Riedberg hat bereits im ersten Jahr (Stand Nov. 2025) erfolgreich über 49 MWh grünen Strom produziert. Trinkwassergarantie nach Koalitionsvertrag In Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Ausweitung öffentlicher Trinkwasserangebote hat der Magistrat über das ABI sicherzustellen, dass jede Schule über ausreichend frei zugängliche, moderne und hygienische Trinkbrunnen und Wasserspender verfügt. Diese sind bei Neubauten und Sanierungen von Anfang an mitzuplanen. Langfristig ist im Zuge der Modernisierungen die Ausstattung jedes Unterrichtsraums mit einem Waschbecken anzustreben. 6. Abgestuftes Kühlprogramm für Extremräume und Eigenbudget Für nachweislich extrem überlastete Räume (wie Containeranlagen), in denen Nacht- und Querlüftung versagen, ist ein abgestuftes Notprogramm zu etablieren: Kurzfristige Ausstattung mit leisen, geeigneten Deckenventilatoren. Bereitstellung von mobilen Kühlgeräten bzw. Mietkühlungen als temporäre Übergangslösung zur Abwendung akuter Gefahren für das Kindeswohl (unter Nutzung des entsprechenden Förderprogramms des Landes). Bereitstellung von städtischen Ausweichräumen binnen sechs Monaten, abrufbar über die Behördennummer 115. Der Magistrat prüft die Einrichtung eines dezentralen, selbst verwalteten Hitzeschutz-Budgets für die Schulen zur schnellen Umsetzung kleinerer, lokaler Sofortmaßnahmen. Der Magistrat berichtet im Zuge der jährlichen Überprüfung des Sofortprogramms gesondert über den Umsetzungsstand an den Schulen im Ortsbezirk 8. Begründung: Der vorliegende Antrag konkretisiert das von der Römer-Koalition vorgelegte Hitze-Sofortprogramm auf lokaler Ebene. Er übersetzt die im Koalitionsvertrag 2026-2031 verankerten Klimaanpassungs- und Fürsorgeziele partnerschaftlich und lösungsorientiert in die Praxis, da die strategischen Rahmenbedingungen stadtweit bereits erfolgreich geschaffen wurden. Es gilt nun, diese im Ortsbezirk aktiv anzuwenden und umzusetzen. Dass akuter Handlungsbedarf in der Bau- und Planungsphase besteht, belegen die offiziellen Zahlen des Magistrats: Beim Amt für Bauen und Immobilien (ABI) gingen bereits Beschwerden von rund 70 Frankfurter Schulen wegen unerträglicher Hitzebelastung ein. Die Erfahrungen aus der Schulpraxis zeigen, dass bei Raumtemperaturen von über 30 Grad am Morgen regulärer Unterricht kaum mehr möglich ist. Die daraus resultierenden Kurzstunden führen zu massiven Stoffausfällen. In unverschatteten Containerbauten oder bei Passivhaus-Hitzestaus werden teilweise gesundheitsgefährdende Extremtemperaturen erreicht - dies berührt die gesetzliche Fürsorgepflicht und das Kindeswohl unmittelbar. Gemäß den rechtlichen Rahmenbedingungen für reguläre Arbeitsplätze (F 198 2026) müssen Schutzmaßnahmen bei steigenden Temperaturen greifen; diese Fürsorgepflicht gilt für Schülerinnen, Schüler, Lehr- und Betreuungskräfte gleichermaßen. Ein wesentlicher Kern dieses Antrags ist die Vermeidung einer strukturellen Benachteiligung des Ortsbezirks 8 bei der Zuteilung von Ressourcen. Ein Blick auf die parlamentarischen Initiativen anderer Ortsbeiräte zeigt, dass das Thema Hitzeschutz stadtweit bereits mit Nachdruck vorangetrieben wird (vgl. u. a. V 82 2026 für Bornheim/Ostend, V 114 2026 für den OBR 9 sowie OM 382 2026 für die Brüder-Grimm-Schule). Die Schulen im Ortsbezirk 8 (wie die Ernst-Reuter-Schulen, die Robert-Schumann-Schule, die Heinrich-Kromer-Schule und insbesondere die Mosaikschule als Förderschule mit medizinisch hochvulnerablen Kindern) stehen vor exakt denselben klimatischen Herausforderungen. Um den Schulen sofortige, spürbare Unterstützung zukommen zu lassen und ein faires, stadtweit ausgewogenes Verfahren bei der Klimaanpassung zu garantieren, setzt dieser Antrag auf den Ausbau bereits bestehender, bewährter Instrumente. Die gezielte Einbindung der städtischen Klimalotsen ermöglicht eine hocheffektive Verhaltensaufklärung direkt vor Ort, ohne dass der Stadt hierdurch zusätzliche Kosten entstehen oder Pflichten unangemessen auf neue, zivilgesellschaftliche Ehrenämter verlagert werden. Gleichzeitig klinkt dieser Antrag den Ortsbezirk 8 direkt in die aktiven Beratungs-, Mess- und Bauprogramme der Stadt Frankfurt am Main ein. Antragsteller: BFF-FREIE WAHLER Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.08.2026, OM 382 Auskunftsersuchen vom 18.08.2026, V 82 Auskunftsersuchen vom 20.08.2026, V 120 Beratung im Ortsbeirat: 8

  • Hitzeschutz im Ortsbezirk 8 verbessern: Unsere Haut, Psyche und Tiere schützen – Einfache Lösungen mit unserem guten Frankfurter Leitungswasser nutzen!
    OFOB 8
    06.10.2026 · BFF-FREIE WAHLER

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2026, OF 88/8 Betreff: Hitzeschutz im Ortsbezirk 8 verbessern: Unsere Haut, Psyche und Tiere schützen - Einfache Lösungen mit unserem guten Frankfurter Leitungswasser nutzen! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und umzusetzen, wie im Ortsbezirk 8 (Heddernheim, Niederursel, Nordweststadt) schnell und kostengünstig mehr Abkühlung für die Menschen und Tiere geschaffen werden kann. Dabei soll vor allem das bereits vorhandene, qualitativ hochwertige Leitungswasser an öffentlichen Orten und Gebäuden besser zugänglich gemacht werden, anstatt teure neue Trinkbrunnen zu bauen. Begründung: Die Sommer in Frankfurt werden immer heißer. Das ist keine reine Bequemlichkeitsfrage, sondern macht viele Menschen in unserem Ortsbezirk krank. Bei extremer Hitze passiert Folgendes in unserem Körper: · Die Psyche leidet: Dauerhafte Hitze und schlechter Schlaf in warmen Tropennächten bedeuten extremen Stress für die Nerven. Man wird schneller gereizt, unruhig oder fühlt sich erschöpft. · Die Haut leidet: Unsere Haut ist unser größtes Organ. Wenn wir Stress durch Hitze haben, schüttet der Körper Stresshormone aus. Die Folge: Die Haut trocknet aus, juckt stark oder Krankheiten wie Neurodermitis und schmerzhafte Hitzepickel brechen aus. Besonders in dicht bebauten Teilen der Nordweststadt staut sich die Hitze extrem. Aber auch in den alten Ortskernen von Heddernheim und Niederursel brauchen die Menschen auf ihren Wegen Abkühlung. Zudem wohnen in unserem Ortsbezirk 8 viele ältere Menschen etwa in den Senioren-Wohnanlagen in der Nordweststadt. Für sie, aber auch für Familien mit kleinen Kindern, ist der Hitzestress besonders gefährlich, da ihr Körper die Wärme schlechter regulieren kann. Die einfachen Wasser-Stopps im Viertel retten im Ernstfall Leben und erhalten die Mobilität dieser Gruppen auch im Sommer. Aber auch Haustiere sind akut gefährdet. Hunde und Katzen können im Gegensatz zum Menschen nicht schwitzen, um sich abzukühlen. Sie geraten bei großer Hitze extrem schnell in lebensbedrohlichen Hitzestress. Zudem heizen sich Straßen und Gehwege im Ortsbezirk so stark auf, dass sich Tiere die Pfoten schwer verbrennen. Günstige Wasserstellen retten auch unseren tierischen Begleitern das Leben. Wir brauchen für den Hitzeschutz keine teuren neuen Luxus-Trinkbrunnen. Unser normales Frankfurter Leitungswasser hat eine hervorragende Qualität. Wir müssen es nur nutzen. Einfache und günstige Lösungen für den Ortsbezirk 8 wären etwa: · Vorhandene Wasserhähne nutzen: An öffentlichen Gebäuden (wie den hiesigen Schulen, Kitas oder Stadtteilbibliotheken) oder auf den Friedhöfen im Ortsbezirk (z. B. Friedhof Heddernheim oder Friedhof Niederursel) gibt es bereits funktionierende Wasseranschlüsse. Diese sollten im Sommer durch Hinweisschilder für alle Bürgerinnen und Bürger leicht zugänglich gemacht werden. So kann sich jeder kostenlos die Arme kühlen, das Gesicht erfrischen, die Trinkflasche auffüllen oder eine mitgebrachte Schale für durstige Hunde und Katzen befüllen. · Ausbau von "Refill Frankfurt" im Viertel: Das Frankfurter Nordwestzentrum (NWZ) sowie die Einkaufsstraßen in Heddernheim und Niederursel bieten viele Geschäfte, Apotheken und Cafés. Die Stadt soll diese gezielt ansprechen, bei der bekannten Aktion "Refill" mitzumachen. Diese Läden kleben einen blauen Aufkleber an die Tür und signalisieren: "Hier dürft ihr eure Mitbring-Flasche kostenlos mit gutem Leitungswasser auffüllen." Das kostet die Stadt fast gar nichts. · Schattenbänke an Hitzepunkten: Bestehende Sitzbänke im Ortsbezirk - insbesondere auf Wegen zwischen den Wohngebieten und dem Nordwestzentrum oder entlang der U-Bahn-Stationen - sollten durch einfache Sonnensegel oder das Pflanzen von Büschen/Bäumen in den Schatten geholt werden. Mit diesen einfachen Mitteln schützen wir die Gesundheit, die Haut und das Wohlbefinden von Mensch und Tier im Ortsbezirk 8 - schnell, unkompliziert und ohne große Kosten für die Stadt Frankfurt. Antragsteller: BFF-FREIE WAHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8

  • Priorität für das Kindeswohl bei der Haushaltsplanung: Pflicht-Hitzemessung, Integration von KLUG- und HAGE-Vorgaben und Bereitstellung eines sofortigen Sonderbudgets für den Hitzeschutz in städtischen Kindertagesstätten (Kita Frankfurt) im Ortsbezirk 8 –
    OFOB 8
    06.10.2026 · BFF-FREIE WAHLER

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2026, OF 89/8 Betreff: Priorität für das Kindeswohl bei der Haushaltsplanung: Pflicht-Hitzemessung, Integration von KLUG- und HAGE-Vorgaben und Bereitstellung eines sofortigen Sonderbudgets für den Hitzeschutz in städtischen Kindertagesstätten (Kita Frankfurt) im Ortsbezirk 8 - Gleichziehen mit freien Trägern unter Berücksichtigung von Personalnot, Krankenstand und Ganztagsbelastung Vorgang: V 82/26 OBR 4; V 114/26 OBR 9; V 120/26 OBR 9; F 198/26 Der Ortsbeirat möge beschließen: 1.) Der Magistrat wird aufgefordert, für die städtischen Kindertagesstätten (Eigenbetrieb Kita Frankfurt) im Ortsbezirk 8 - namentlich dem Kinderzentrum Alt-Heddernheim, dem Kinderzentrum Niederurseler Landstraße sowie den Einrichtungen am Nidaforum - ein sofortiges Sonderbudget für den Hitzeschutz freizugeben. Hierbei ist sicherzustellen, dass die städtischen Kitas im Ortsbezirk 8 im gesamtstädtischen Vergleich nicht benachteiligt und gegenüber den Initiativen in anderen Ortsbezirken prioritär behandelt werden. Der Magistrat wird verpflichtet, dem Ortsbeirat bis zur übernächsten Sitzung im Januar 2027 Bericht über die Bereitstellung der Mittel und den Einbau eines flächendeckenden Hitzemesssystems zu erstatten. 2.) Folgende Komponenten sind ohne Aufschub umzusetzen: a) Verpflichtende Hitzemessung & Gleichbehandlung Ausstattung aller Gruppen-, Schlafräume und Personalräume mit fest installierten, protokollierenden Hitzemessgeräten. Ab 26 °C Raumtemperatur muss das System den Übergang in den Hitze-Betreuungsmodus signalisieren; ab 30 °C müssen dokumentierte Notfallmaßnahmen zum Gesundheitsschutz greifen. In analoger Anwendung stadtweiter Hitzeschutzanfragen (wie V 114 2026 für den OBR 9 und V 111 2026) fordert der OBR 8 hierbei die lückenlose Erfassung der baulich-klimatischen Belastung aller bezirkseigenen Kitas. b) Umsetzung des KLUG- und HAGE-Kita-Stufenplans Verlegung von Outdoor-Aktivitäten ausschließlich in die kühlen Morgenstunden ab 26 °C, verpflichtende, protokollierte Trinkpausen und hitzeangepasste, leichte Verpflegung sowie die unbedingte Verschattung aller Sandkästen und Außenbereiche durch großflächige Sonnensegel. Dies dient dem Gleichzug mit anderen Ortsbezirken, in denen bereits flächendeckende Verschattungen und Schutzkonzepte forciert werden (vgl. V 82 2026). c) Schutz des Personals bei extremer Ganztagsbelastung Angesichts des eklatanten Personalmangels in den Frankfurter Kitas und einem ohnehin drastischen Krankenstand muss der Stufenplan sicherstellen, dass die verbleibenden Fachkräfte in den langen Ganztags-Betreuungsphasen bis zum späten Nachmittag durch Entlastungszeiten geschützt werden, um einen totalen Kollaps des Betreuungssystems im Ortsbezirk 8 zu verhindern. Hierbei wird direkt an die geltenden Grundsätze des Arbeitsschutzes bei steigenden Temperaturen am Arbeitsplatz angeknüpft, wie sie stadtweit auch für andere Arbeitnehmer eingefordert werden (F 198 2026). d) Finanzielle Gleichstellung (1-Million-Euro-Signal) Die Stadt Frankfurt wird aufgefordert, finanziell umgehend mit freigemeinnützigen Trägern gleichzuziehen. Analog zum Evangelischen Regionalverband Frankfurt und Offenbach, der ein Sonderbudget von einer Million Euro für den Hitzeschutz seiner Kitas bereitgestellt hat, sind für die städtischen Kitas im Ortsbezirk die notwendigen Budgets für technische Nachrüstungen unverzüglich freizugeben. e) Passiver Hitzeschutz und Klimareferat-Schnittstelle Das Amt für Bauen und Immobilien (ABI) wird verpflichtet, bei anstehenden Sanierungen, Teilsanierungen (gemäß V 120 2026) und Fensteraustauschen im Bezirk konsequent Hitzeschutzfenster mit selektiver Sonnenschutzverglasung einzusetzen. Bei der Planung von Dach- und Fassadenbegrünungen sowie energetischen Sanierungen sind das städtische Klimareferat (hinsichtlich bestehender Beratungsleistungen und Förderrichtlinien) sowie lokal erfahrene Unternehmen (wie das in Frankfurt ansässige Unternehmen Green Roofing) frühzeitig in der Planungsphase einzubinden. f) Nutzung von Bürgerenergie Für die energetische Ausstattung und solare Verschattung von Kitagebäuden ist die Kooperation mit der Frankfurter Bürgerenergiegenossenschaft (FraBeG) zu prüfen, die sich bereits im Ortsbeirat 8 vorgestellt hat und deren Solaranlagen-Konzept an der nahen Josephine-Baker-Schule auf dem Riedberg bereits im ersten Jahr (Stand Nov. 2025) erfolgreich über 49 MWh grünen Strom produziert hat. g) Trinkwassergarantie nach Koalitionsvertrag In Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Ausweitung öffentlicher Trinkwasserangebote hat der Magistrat sicherzustellen, dass jede Kita über ausreichend frei zugängliche Trinkbrunnen und Wasserspender verfügt. Diese sind bei Neubauten und Sanierungen von Anfang an mit zu planen. Langfristig ist die Ausstattung jedes Unterrichtsraums mit einem Waschbecken anzustreben. Begründung: Kleinkinder können ihre Körpertemperatur noch nicht wie Erwachsene regulieren und sind medizinisch eine absolute Hochrisikogruppe. Auch für die Erzieherinnen und Erzieher bedeutet die Arbeit in überhitzten Räu men - ob im historischen Schloss Heddernheim oder in den Zweckbauten der Nordweststadt - eine extreme körperliche Belastung. Das Frankfurter Gesundheitsamt und die Hessische Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e.V. (HAGE) haben erst am 9. September 2026 bei einer Fachkräfteschulung dargelegt, dass aktiver Hitzeschutz ein unumgänglicher Baustein des Kindeswohls in der Klimakrise ist. Es ist paradox, wenn die Landes- und Stadtbehörden Hitzeschutzpläne lehren, die Stadt Frankfurt diese mangels Budgets in den eigenen Einrichtungen aber nicht finanziert. Die Gewerkschaft ver.di schlägt seit Jahren Alarm wegen der Belastungen: Laut Daten des hessischen Sozialministeriums fällt das pädagogische Personal in der Kinderbetreuung mit durchschnittlich fast 31 Tagen im Jahr ohnehin rund 50 % häufiger aus als andere Berufsgruppen (Schnitt: 21 Tage). In Frankfurt fehlen aktuell über 300 Planstellen in den Kitas. Hitze wirkt hier als medizinischer und struktureller Brandbeschleuniger. Ein entscheidender Grund für das sofortige Handeln ist die Vermeidung einer Benachteiligung der Kitas im Ortsbezirk 8. Während freie Träger in Frankfurt bereits erhebliche Sonderbudgets (wie die 1 Million Euro des Evangelischen Regionalverbandes) mobilisieren und andere Ortsbezirke eigene Initiativen für den Hitzeschutz auf den Weg bringen (vgl. V 82 2026 und V 114 2026), dürfen die Kinder und das Betreuungspersonal in den städtischen Einrichtungen des Eigenbetriebs Kita Frankfurt in Heddernheim, Niederursel und Praunheim nicht zu Bürgern zweiter Klasse werden. Gemäß der stadtweiten Fürsorgepflicht, die auch in den Arbeitsschutzregelungen (F 198 2026) verankert ist, muss die Stadt für ihre eigenen Angestellten und die ihnen anvertrauten Kinder dieselben Schutzstandards garantieren wie sie überall sonst gefordert werden. Unsere Kinder sind unsere Zukunft - es ist nicht länger hinnehmbar, warum Frankfurt als weltbekannte Bankenstadt die Büros der Finanzwirtschaft kühlt, aber bei den Jüngsten in den städtischen Kitas spart. Genug gewartet - die Umsetzung im Ortsbezirk 8 muss jetzt erfolgen. Antragsteller: BFF-FREIE WAHLER Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.08.2026, V 82 Frage vom 20.08.2026, F 198 Auskunftsersuchen vom 20.08.2026, V 114 Auskunftsersuchen vom 20.08.2026, V 120 Beratung im Ortsbeirat: 8

  • Hitzeschutz und Behebung von Hitzeschäden im U-Bahn-Netz des Ortsbezirks 8
    OFOB 8
    06.10.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2026, OF 90/8 Betreff: Hitzeschutz und Behebung von Hitzeschäden im U-Bahn-Netz des Ortsbezirks 8 Der Ortsbeirat 8 möge beschließen, den Magistrat der Stadt Frankfurt am Main zu bitten, in Abstimmung mit der VGF die hitzebedingten Schäden sowie die Auswirkungen der steigenden Temperaturen auf das U-Bahn-Netz des Ortsbezirks zu prüfen und dem Ortsbeirat einen detaillierten Bericht inklusive möglicher Anpassungsmaßnahmen vorzulegen. Im Rahmen des Berichts wird der Magistrat gebeten, insbesondere folgende Fragen zu beantworten: 1. Art der Schäden: Welche konkreten Hitzeschäden sind aufgetreten und welche Bestandteile des U-Bahn-Netzes (z. B. Gleise, Signalanlagen, Stromversorgung) wurden besonders geschädigt? 2. Sicherheitsbewertung: Kann bei erneutem Auftreten dieser Art von Schäden eine Gefährdung von Personen (Nutzer*innen und Personal) ausgeschlossen werden? 3. Prävention: Können die Reparaturen so durchgeführt werden, dass zukünftige Hitzeschäden durch technische Anpassungen oder neue Materialien verhindert werden? 4. Netzvergleich: Sind vergleichbare Schäden auch auf anderen U-Bahn-Strecken in Frankfurt festgestellt worden, und gibt es dort bereits bewährte Lösungsansätze? Begründung: Aufgrund der zunehmenden Klimaerwärmung kam es in den vergangenen Hitzeperioden vermehrt zu Störungen im öffentlichen Personennahverkehr. Besonders deutlich wurde dies durch die massiven Beeinträchtigungen im September, insbesondere durch die Nachtsperrungen im Zeitraum vom 14.9. bis 17.9., am 21.9. sowie die weitreichenden Streckensperrungen der Linien U1, U2 und U3. Um die Zuverlässigkeit des Netzes sowie die Sicherheit der Nutzer*innen dauerhaft zu gewährleisten, ist eine transparente Aufarbeitung dieser Schadenslagen und die Umsetzung präventiver Maßnahmen zwingend erforderlich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8

  • Wie kommen junge Bäume im öffentlichen Raum lebend durch Hitze und Dürre?
    OFOB 8
    06.10.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2026, OF 91/8 Betreff: Wie kommen junge Bäume im öffentlichen Raum lebend durch Hitze und Dürre? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird bezüglich der vertrockneten Jungbäume an der Nidda (Nr. 17, 19 sowie drei weitere am Weg zur Hadrianstraße) um Auskunft zu folgenden Punkten gebeten: - Warum wurden die jungen Bäume nicht mithilfe eines Wassersacks versorgt? - Warum vertrockneten einige, andere nicht? - Werden die abgestorbenen Bäume ersetzt? - Mit welchen Maßnahmen will der Magistrat künftig verhindern, dass Bäume absterben, insbesondere neugepflanzte Bäume entlang von Straßen? - Erkennt der Magistrat die Notwendigkeit, die Möglichkeit der Gießpatenschaft (v.a. für Straßenbäume) mehr Bürgern und Bürgerinnen bekannt zu machen? - Wird es ein Modell wie https://giesskannenheldinnen.de/ geben, bei dem 1000-Liter-Tanks für Regenwasser aufgestellt werden, aus dem die Gießpaten und -patinnen das Wasser für die Bäume zapfen? - Wird die Baumpflege in Reaktion auf den Klimawandel personell und finanziell deutlich stärker aufgestellt, um künftig auf die längeren und intensiveren Hitze- und Trockenheitsperioden vorbereitet zu sein? Begründung: Es gilt als eine besonders wirksame Klimaanpassungsmaßnahme, Bäume zu pflanzen - sie spenden Schatten und Verdunstungskühle. Umso misslicher und zugleich teuer, wenn Neuanpflanzungen vertrocknen. Um die Resilienz unseres städtischen Grüns zu sichern, ist eine Anpassung der Pflegekonzepte an die klimatischen Realitäten zwingend erforderlich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8

  • Dachbegrünung des REWE-Marktes im Depot Heidestraße
    OFOB 4
    06.10.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2026, OF 92/4 Betreff: Dachbegrünung des REWE-Marktes im Depot Heidestraße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob das Dach des Rewe-Marktes in der Heidestraße begrünt und/ oder mit einer Photovoltaikanlage versehen werden kann. Begründung: Das Dach des REWE-Marktes in Bornheim stellt eine große, derzeit überwiegend versiegelte Fläche dar. Durch eine Begrünung könnte das Mikroklima verbessert werden, wovon die Bewohner umliegenden Wohnbebauung unmittelbar profitieren könnten. Die Installation einer PV-Anlage würde die potenziell ganztägige Sonneneinstrahlung als Energie nutzbar machen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4

  • Verschattung des Wartebereichs an der U-Bahn-Station „Heddernheimer Landstraße“/Wendehammer
    OFOB 8
    06.10.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2026, OF 92/8 Betreff: Verschattung des Wartebereichs an der U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße"/Wendehammer Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Rasenfläche südlich der U-Bahn-Station Heddernheimer Landstraße kurzfristig Möglichkeiten einer Verschattung zu schaffen. Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob durch die Pflanzung schnell wachsender, hitzeverträglicher Sträucher sowie geeigneter Bäume mit wenig Mitteln schattenspendende und kühlende Bereiche geschaffen werden können. Begründung: Im vergangenen Sommer wurde der U-Bahn Wartebereich Heddernheimer Landstraße und der Wartebereich am Wendehammer, Standort für Schienenersatzverkehr, besonders stark aufgeheizt. Die Fahrgäste hielten sich oft hinter dem Wartebereich und weitab vom Bahnsteig auf, um der Hitzeeinstrahlung zu entgehen. Der Ortsbeirat hat sich bereits mit der starken Hitzebelastung im Bereich der U-Bahn-Station Heddernheimer Landstraße beschäftigt. Mit dem Antrag OF 688/8 "U-Bahn-Station Heddernheimer Landstraße: kühle und schützende Orte schaffen" wurde eine klimaangepasste Neugestaltung der südlich der Wendeschleife gelegenen Rasenfläche angeregt. Der Magistrat hat hierzu mit Stellungnahme ST 1188 mitgeteilt, dass eine Umsetzung der gewünschten Neugestaltung aufgrund anderer priorisierter Projekte in den kommenden Jahren derzeit nicht in Aussicht gestellt werden kann. In diesem Bereich sollten nun aber wenigstens schnell wachsende Sträucher gepflanzt werden, die etwas Schatten für Wartende bieten. Sie wären eine kostengünstige und sofortige Hilfe. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8

  • Laufende Umgestaltung des Martin-Luther-King-Parks – Förderung der freiwilligen Smartphone-Auszeit durch ein gesundheits- und sicherheitsbezogenes Beschilderungskonzept zur Eindämmung digitaler Gefahren im Ortsbezirk 8
    OFOB 8
    06.10.2026 · BFF-FREIE WAHLER

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2026, OF 93/8 Betreff: Laufende Umgestaltung des Martin-Luther-King-Parks - Förderung der freiwilligen Smartphone-Auszeit durch ein gesundheits- und sicherheitsbezogenes Beschilderungskonzept zur Eindämmung digitaler Gefahren im Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wird gebeten, das Grünflächenamt bei der aktuell in Arbeit befindlichen Umgestaltung des Martin-Luther-King-Parks anzuweisen, ein umfassendes Beschilderungskonzept zur freiwilligen Reduzierung der Handynutzung ("Digital Detox") zu integrieren. Durch ansprechend gestaltete, informative Schilder (z. B. an Eingängen, schattigen Ruhezonen, Sportgeräten sowie an den Schnittstellen zum Straßenverkehr und ÖPNV) sollen die Anwohnerinnen und Anwohner im Ortsbezirk 8 - bestehend aus der Nordweststadt, Heddernheim und Niederursel - sowie aus dem angrenzenden Praunheim aktiv dazu motiviert werden, das Smartphone freiwillig in der Tasche zu lassen. Das Konzept soll neben gesundheitlichen Aufklärungen auch drängende Aspekte der Verkehrssicherheit und sozialen Achtsamkeit als Gesamtpaket abbilden. Die im Anhang zu diesem Antrag aufgeführten Formulierungsvorschläge dienen hierbei als konkrete Orientierungshilfe für die Gestaltung und Umsetzung. Begründung: Die übermäßige Smartphone-Nutzung ist längst kein reines Privatproblem mehr, sondern ein zentraler Treiber einer beispiellosen Gesundheits-, Sicherheits- und Wirtschaftskrise. Aktuelle Zahlen zeigen, dass wir in Deutschland inzwischen rund 20 Millionen Menschen mit psychischen Erkrankungen verzeichnen. Die therapeutische Versorgung ist absolut nicht mehr gesichert, Patienten warten oft Monate auf einen Platz. Gleichzeitig ist die wirtschaftliche Situation für niedergelassene Ärzte und Apotheker massiv gefährdet. Die durch psychische und physische Leiden bedingten Arbeitsausfälle verursachen einen immensen volkswirtschaftlichen Schaden in Milliardenhöhe. Es gilt: Vorsorge ist besser und günstiger als Nachsorge! Der Martin-Luther-King-Park ist das zentrale grüne Bindeglied für den gesamten Ortsbezirk 8 sowie das anliegende Praunheim. Täglich bewegen sich hier tausende Menschen aller Generationen - von Schülern der Heinrich-Kromer-Schule, der Ernst-Reuter-Schulen I und II sowie der Europäischen Schule bis hin zu Kitagruppen und den Senioren des benachbarten Wohnheims. Um dieses "große Übel" im Ortsbezirk an der Wurzel zu packen, müssen die Schilder im Park ein ganzheitliches Gesamtpaket an Gefahren ansprechen. 1. Akute Unfallgefahren im Verkehr und ÖPNV Die permanente Ablenkung durch den "Blick nach unten" führt im Umfeld des Parks zu massiven Sicherheitsrisiken. Autofahrer, Radfahrer, E-Roller-Fahrer und Fußgänger nehmen ihre Umwelt oft kaum noch wahr. Besonders im ÖPNV (Busse und U-Bahnen) kommt es im Bereich des Ortsbezirks immer wieder zu schweren Stürzen und Unfällen, weil abgelenkte Fahrgäste sich beim plötzlichen Anfahren oder Bremsen nicht festhalten. Schilder an den Parkausgängen und Gehwegen müssen hier als dringender Sicherheitsappell dienen. 2. Verlust der sozialen Achtsamkeit (Kinder und Tiere) Die emotionale und physische Aufmerksamkeit im Alltag leidet drastisch. Es ist ein alarmierendes Bild im Ortsbezirk, dass Kleinkinder im Kinderwagen oder Hunde beim Gassigehen vernachlässigt werden, weil die Bezugspersonen fixiert auf den Bildschirm sind. Dies schadet der frühkindlichen Entwicklung und gefährdet die Sicherheit von Mensch und Tier. 3. Medizinische und dermatologische Spätfolgen Rücksprachen mit medizinischen Fachstimmen aus dem lokalen Umfeld untermauern die Notwendigkeit. · Zellschäden durch Displaystrahlung: Das hochenergetische blaue Licht (HEV-Licht) schädigt nachweislich die Hautbarriere und erzeugt oxidativen Stress. · Bakterielle Belastungen ("Handy-Akne"): Der ständige Gesichtskontakt mit keimbelasteten Displays fördert im Jugendalter Kontaktdermatitiden. · Digitaler Stress: Die ständige Erreichbarkeit führt zu chronischer Cortisol-Ausschüttung, was das Aufflammen von Hauterkrankungen (z. B. Neurodermitis, Schuppenflechte) sowie orthopädische Leiden ("Handynacken") und psychische Erschöpfung begünstigt. Der Martin-Luther-King-Park kann durch dieses Projekt zu einer beispielhaften Vorzeige-Oase für zeitgemäße, freiwillige Gesundheitsvorsorge und Verkehrssicherheit in Frankfurt am Main werden. Anhang Konkrete Formulierungsvorschläge für die Beschilderung An den Parkausgängen (Fokus: ÖPNV & Verkehrssicherheit) • "Kopf hoch im Verkehr! Beim Bremsen von Bus & Bahn brauchst du beide Hände." • "Handy in die Tasche - Sicher einsteigen, sicher ankommen." • "Offline im Schritttempo: Wer aufs Display schaut, übersieht den Bremsweg." An Spielplätzen, Wiesen & Spazierwegen (Fokus: Kinder & Tiere) • "Augen auf mich, nicht aufs Display! Dein Kind und dein Hund brauchen deinen Blick." • "Echte Nähe statt digitaler Distanz - Erlebe den Moment mit deinen Liebsten." • "Hier schnuppert das Leben: Gönn dir und deinem Vierbeiner eine gemeinsame Medienpause." An Sportflächen & Fitness-Parcours (Fokus: Jugendliche & Sportler) • "Beide Hände frei für dein Workout! Jedes Wischen blockiert dein Training." • "Handy-Akne? Lass die Keime auf dem Display und hol dir frische Luft ins Gesicht." • "Power für den Körper, Pause fürs Smartphone. Drück den Offline-Modus!" An schattigen Ruhezonen & Bänke (Fokus: Senioren & Entspannung) • "Natürlicher Schatten statt künstliches Licht: Gönn deiner Haut eine Pause vom Blue Light." • "Digitaler Stress schadet der Haut. Atme tief durch - ganz ohne Benachrichtigungen." • "Gesundheit braucht Vorsorge: Abschalten senkt das Stresslevel nachweislich." Antragsteller: BFF-FREIE WAHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8

  • Transparenz- und Serviceoffensive bei der Fernwärme im Ortsbezirk 8 – Monopolmacht der Mainova AG begrenzen, Verbraucherrechte stärken und das dänische Erfolgsmodell prüfen!
    OFOB 8
    06.10.2026 · BFF-FREIE WAHLER

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2026, OF 94/8 Betreff: Transparenz- und Serviceoffensive bei der Fernwärme im Ortsbezirk 8 - Monopolmacht der Mainova AG begrenzen, Verbraucherrechte stärken und das dänische Erfolgsmodell prüfen! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Vorstand der Mainova AG - anlässlich der anstehenden Einladung zur Ortsbeiratssitzung im neuen Jahr 2027 - zu verpflichten, im Rahmen der Bürgerfragestunde sowie der Gremienbefragung persönlich Stellung zu beziehen und folgende Maßnahmen umzusetzen bzw. zu prüfen: 1. Automatisierung der CO2-Steuer-Erstattung bei der Mieterdirektabrechnung: Das Abrechnungsverfahren ist so umzugestalten, dass der CO2-Kostenanteil des Vermieters nicht mehr versteckt auf Seite 4 vom Mieter selbst eingefordert werden muss. Die Mainova muss ein automatisiertes System zur direkten Verrechnung mit den großen Frankfurter Wohnungsbaugesellschaften einführen. 2. Aufklärung und Umsetzung zur Reduzierung der Vorhaltewärme: Die Mainova AG legt offen, wie sie ihre eigene technische Empfehlung zur Reduzierung der Vorhaltewärme in den Großsiedlungen des Ortsbezirks 8 aktiv an die Vertragspartner vermittelt, um ungenutzte Energieverluste zu stoppen und die Mieter direkt bei den Heizkosten zu entlasten. 3. Abschaffung des Klausel-Dschungels: Die komplexen Preislisten zur Mieterdirektabrechnung sind radikal zu vereinfachen. Unverständliche Fachbegriffe müssen durch eine bürgernahe, leicht verständliche Sprache ersetzt werden. 4. Stopp des Online-Zwangs und Einrichtung von Vor-Ort-Service: Die Mainova AG richtet im Ortsbezirk 8 eine regelmäßige, persönliche Bürgersprechstunde ein, um den barrierefreien Kundenservice gerade für ältere und digital nicht affine Bürger wiederherzustellen. 5. Offenlegung der Preisgleitklauseln und Stopp der Zweckentfremdung von Gewinnen: Die Mainova AG legt die exakten Kalkulationsgrundlagen für die jüngste Preiserhöhung offen. Der Vorstand nimmt Stellung zum Vorwurf, dass die Fernwärmepreise künstlich hochgehalten werden, um das Defizit der städtischen Kernverwaltung von rund 203 Millionen Euro abzufedern. Zudem ist offenzulegen, wie die personelle Verflechtung im Aufsichtsrat (u.a. Oberbürgermeister Mike Josef) die Kontrollfunktion beeinträchtigt. 6. Beantwortung des Fragenkatalogs zur Wärmewende und Risikoverlagerung: Der Vorstand nimmt detailliert Stellung zu dem bereits über die Ortsvorsteherin übersandten Fragenkatalog. Er legt offen, wie die Risiken und die enormen Transformationskosten der Wärmewende fair verteilt werden, anstatt sie einseitig auf die Bestandskunden abzuwälzen. Das gilt insbesondere mit Blick auf die 44 bis 60 städtischen Liegenschaften (Schulen, Kitas, Verwaltung), die im Ortsbezirk bis 2030 als Ankerkunden an das Netz angeschlossen werden sollen. 7. Prüfung des dänischen Modells: Der Magistrat und die Mainova AG prüfen, wie das Fernwärmenetz nach dem Vorbild Dänemarks schrittweise in eine verbraucherorientierte Non-Profit-Genossenschaft überführt werden kann, um eine gemeinwohlorientierte Wärmeversorgung ohne städtische Gewinnabführungen zu ermöglichen. Begründung: Die Kritik an der Fernwärmeversorgung der Mainova AG ist kein theoretisches Konstrukt, sondern das Ergebnis monatelanger Arbeit vor Ort. Um den Betroffenen Gehör zu verschaffen, wurde am 16. Januar 2025 ein eigener Arbeitskreis im Tassilo-Sittmann-Haus ins Leben gerufen. In diesem Kreis arbeiten bis heute betroffene Bürger und drei ausgewiesene Fachexperten eng zusammen - anfangs in Präsenz, mittlerweile im direkten schriftlichen und telefonischen Austausch. Um eine fundierte Aufarbeitung zu garantieren, wurde bereits vorab ein umfangreicher Fragenkatalog über die Ortsvorsteherin an die Mainova übersandt. Die Erkenntnisse dieser Arbeit fließen direkt in diesen Antrag ein. Die Mainova AG steht bundesweit und lokal massiv in der Kritik von Verbraucherschützern, politischen Initiativen und Kunden. Die Vorwürfe wiegen schwer: Ausnutzung einer Monopolstellung bei rund 150.000 Fernwärmekunden in Frankfurt und eine völlig verfehlte Preispolitik. Besonders eklatant ist die einseitige Risikoverlagerung. Die Mainova rechtfertigt drastische Preissprünge mit den hohen Investitionskosten für den Netzausbau und die Modernisierung der Heizkraftwerke. Verbraucherschützer kritisieren zu Recht, dass diese langfristigen Kosten für die Wärmewende einseitig den aktuellen Bestandskunden aufgebürdet werden. Gleichzeitig plant die Stadt im Rahmen der Wärmewende bis 2030 schrittweise rund 44 bis 60 städtische Liegenschaften im Ortsbezirk - darunter Schulen, Kitas und Verwaltungsgebäude - als sogenannte Ankerkunden auf Fernwärme umzustellen. Hier muss von Anfang an absolute Preistransparenz herrschen, um eine Kostenfalle für den Steuerzahler zu verhindern. Denn die verfehlte Preispolitik der Mainova belastet die Allgemeinheit gleich doppelt: Wenn Bürgergeld-Empfänger mit Fernwärme heizen, übernimmt das Amt die monatlichen Abschläge und jährlichen Nachzahlungen. Da dieses Geld aus Steuermitteln stammt, belastet jede Preiserhöhung der Mainova direkt den Steuerzahler. Die ständig steigenden Vorauszahlungen und hohen Nachforderungen stehen deshalb völlig zurecht in der Kritik, da sie die öffentlichen Kassen ausbluten lassen. Auf der anderen Seite wird die arbeitende Mitte der Gesellschaft, die keine staatliche Unterstützung erhält, durch die Intransparenz der Mieterdirektabrechnung (wie der versteckten CO2-Steuer-Erstattung auf Seite 4) finanziell doppelt geschröpft. Es besteht zudem der dringende Verdacht, dass die Fernwärmekunden als Melkkuh für den städtischen Haushalt herhalten müssen. Während die Kernverwaltung der Stadt Frankfurt ein massives Defizit von rund 203 Millionen Euro aufweist, wird der Gewinn der Mainova über den Gewinnabführungsvertrag vom 29. August 2001 komplett abgesaugt, um städtische Löcher zu stopfen. Dass Spitzenpolitiker wie Oberbürgermeister Mike Josef gleichzeitig im Aufsichtsrat der Mainova sitzen, führt zu einem eklatanten Interessenkonflikt. Der Schutz des Haushalts scheint politisch schwerer zu wiegen als der Schutz der Bürger vor unfairen Preisen. Dass es besser geht, zeigt der Blick nach Nordeuropa. Fachreisen nach Nordrhein-Westfalen im Herbst 2023 und Frühjahr 2024 haben gezeigt, dass in Deutschland die Hoffnung auf Veränderung wächst, auch wenn der politische Wille für Genossenschaften hierzulande noch schwach ausgeprägt ist. In Dänemark hingegen funktionieren Wärmenetze seit über 50 Jahren als verbraucherorientierte Non-Profit-Genossenschaften. Dort fließt jeder Cent Gewinn direkt zurück in die Infrastruktur oder in Preissenkungen für die Bürger. Da die Mainova AG erst im neuen Jahr 2027 im Ortsbeirat 8 vorstellig wird, bleibt dem Unternehmen ausreichend Zeit, den bereits vorliegenden Fragenkatalog und diesen Antrag fundiert zu beantworten. Die Bürgerfragestunde ist der richtige Ort, um den Menschen vor Ort auf Augenhöhe Rede und Antwort zu stehen. Antragsteller: BFF-FREIE WAHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8

  • Integriertes Quartierskonzept für den fließenden und ruhenden Verkehr zur Wahrung des sozialen Friedens – Modellprojekt Bürgerbeteiligung zur Entlastung der engen Einbahnstraßen in der Siedlung Römerstadt
    OFOB 8
    06.10.2026 · BFF-FREIE WAHLER

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2026, OF 95/8 Betreff: Integriertes Quartierskonzept für den fließenden und ruhenden Verkehr zur Wahrung des sozialen Friedens - Modellprojekt Bürgerbeteiligung zur Entlastung der engen Einbahnstraßen in der Siedlung Römerstadt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für die engen Wohnstraßen im Ortsbezirk 8 - prioritär für die von Einbahnstraßenregelungen geprägten und historisch engen Bereiche der Siedlung Römerstadt - ein partizipatives Verfahren zur Neuordnung des Straßenraums einzuleiten. Ziel ist ein einvernehmliches Verkehrskonzept, das den sozialen Frieden im Quartier dauerhaft bewahrt, indem es durch gegenseitiges Verständnis aller Seiten, gezielte Flächenanpassungen und enge Bürgerbeteiligung die Sicherheit erhöht, Verkehrsblockaden minimiert und Parkplatzkonflikte entschärft. Dabei sind folgende Kernpunkte verkehrsträgerübergreifend zusammenzuführen: 1. Direkte Anwohner-Befragung zur Wahrung des sozialen Friedens: Vor jeglicher baulichen Veränderung oder Umnutzung von Parkflächen findet eine transparente Anhörung und Bedarfserhebung der Anwohnerinnen und Anwohner im jeweiligen Straßenzug statt. Ziel ist es, den tatsächlichen Bedarf für Lastenrad-Stellplätze kleinteilig zu ermitteln und Konflikte mit dem bestehenden, enorm hohen PKW-Parkdruck einvernehmlich und ohne Ausgrenzung einzelner Gruppen vor Ort zu lösen. 2.Vermeidung von Totalblockaden in Einbahnstraßen (Liefer- und Servicezonen): Da Ausweichmanöver oder Rückwärtsfahren in den engen Einbahnstraßen praktisch unmöglich sind und Lieferdienste, Pflegedienste oder die Müllabfuhr regelmäßig den gesamten Verkehrsfluss blockieren, ist zu prüfen, wo durch die gezielte Nutzung oder den Ausbau versetzter Buchten feste, zeitlich begrenzte Lade- und Haltezonen eingerichtet werden können. Dies soll den Verkehrsfluss für Autofahrer sichern und im Ernstfall die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge garantieren. 3. Schutz der schmalen Bürgersteige durch quartiernahe Mobilitätspunkte: Da die Gehwege in der Römerstadt extrem schmal sind und keinerlei Spielraum für das Abstellen großer Lastenräder bieten, ohne die Barrierefreiheit für Fußgänger, ältere Menschen und Kinderwagen vollständig aufzuheben, soll geprüft werden, wo durch die ausschließlich bedarfsgerechte und punktuelle Umwandlung einzelner Flächen geordnete Abstellmöglichkeiten geschaffen werden können, um die Bürgersteige komplett frei und sicher zu halten. < 4. Prüfung langfristiger Entlastungen (Quartiersgarage): Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, ob und an welchen Randbereichen des Quartiers langfristig Möglichkeiten für eine Quartiersgarage oder alternative Quartiersstellplätze geschaffen werden können, um den täglichen, extremen Parkdruck und den damit verbundenen Parksuchverkehr der Anwohner nachhaltig zu senken und so den sozialen Frieden langfristig zu sichern. Begründung: Die historische Struktur der Siedlung Römerstadt (Ernst-May-Siedlung) stößt an die Grenzen der modernen Mobilitätsrealität. Die Enge der Straßenräume in Kombination mit der weitläufigen Einbahnstraßenregelung führt aktuell zu einer massiven, täglichen Stresssituation für alle Verkehrsteilnehmer. Für Autofahrer ist das Finden eines Parkplatzes nach der Arbeit ein langwieriges und nervenaufreibendes Unterfangen; mehrfache "Suchrunden" um den Block sind die Regel. Da zudem private Flächen wie Vorgärten fehlen, werden die zunehmend genutzten, großen E-Lastenräder notgedrungen auf den ohnehin extrem schmalen Bürgersteigen abgestellt. Dies schränkt die Barrierefreiheit massiv ein und zwingt Mütter, die ihre Kinder auf Kleinrädern begleiten, zu gefährlichen Manövern. Gleichzeitig blockieren Lieferdienste oder die Müllabfuhr mangels Haltebuchten regelmäßig die gesamte Fahrbahn, was in einer Einbahnstraße sofort zum absoluten Stillstand führt und ein hohes Sicherheitsrisiko für nachfolgende Fahrzeuge und den Rettungsverkehr darstellt. Eine Entlastung durch eine Quartiersgarage fehlt bislang völlig. Dieses schwierige Unterfangen kann nicht "von oben herab" durch das pauschale Streichen von PKW-Stellplätzen gelöst werden. Ein solches Vorgehen würde den sozialen Frieden im Quartier akut gefährden und die unterschiedlichen Nutzergruppen gegeneinander aufbringen. Eine einvernehmliche Einigung kann nur gelingen, wenn das Problem ganzheitlich gelöst und der soziale Friede als oberstes Ziel definiert wird. Wenn die Anwohner direkt einbezogen werden und sehen, dass ein maßvoller Flächentausch nicht nur Gehwege freiräumt, sondern durch feste Lieferzonen in den Buchten auch den Autofahrern die freie Fahrt sichert und gleichzeitig langfristige Parklösungen geprüft werden, entsteht eine echte Win-Win-Situation für das gesamte Viertel. Antragsteller: BFF-FREIE WAHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8

  • Unterstützung des Bornheimer Nikolausmarktes 2026
    OFOB 4
    06.10.2026 · GRÜNE, CDU, FDP, SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2026, OF 96/4 Betreff: Unterstützung des Bornheimer Nikolausmarktes 2026 Der Ortsbeirat stellt dem Vereinsring Bornheim e. V. für die Bereitstellung von Bühne und Technik für den Bornheimer Nikolausmarkt 2026 einen Betrag in Höhe von 2.000 Euro aus seinem Budget zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der Bornheimer Nikolausmarkt erfreut sich sehr großer Beliebtheit im Ortsbezirk. Die Kosten für die Durchführung können nicht allein durch den Vereinsring aufgebracht werden. Mit seiner finanziellen Unterstützung möchte der Ortsbeirat den Markt gemeinsam mit dem Vereinsring möglich machen. Antragsteller: GRÜNE CDU FDP SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4

  • Parken in der Straße Praunheimer Weg
    OFOB 8
    06.10.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2026, OF 96/8 Betreff: Parken in der Straße Praunheimer Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Auf Wunsch des Ortsbeirates wurde die Straße "Praunheimer Weg" zwischen "Weißkirchener Weg" und "Alt Niederursel" in eine Einbahnstraße umgewandelt. Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, welche Möglichkeiten bestehen, auf der in Fahrtrichtung linken Seite der Straße "Praunheimer Weg" das durch Verkehrszeichen 283 absolute Halteverbot durchzusetzen. Dies könnte durch Abpollern, durch Zeichen 299 (Grenzmarkierung) oder ähnliche Maßnahmen erfolgen. Begründung: Trotz der Umwidmung der Straße in eine Einbahnstraße in Richtung Niederursel hat sich an der Situation nichts geändert. Durch unberechtigtes Parken auf der linken Seite, ist die Fahrbahn so verengt, dass sie durch Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr nicht befahren werden kann. Auch die Andienung für einen eventuellen Busersatzverkehr für die U-Bahn-Station Niederursel ist unmöglich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8

  • Radikaler Schnitt gegen das E-Scooter-Chaos im Ortsbezirk 8 – Einleitung eines vollständigen Verbots gewerblicher Leih-Scooter und proaktive Sofortmaßnahmen gegen die Selbstgefährdung von Jugendlichen und Erwachsenen
    OFOB 8
    06.10.2026 · BFF-FREIE WAHLER

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2026, OF 97/8 Betreff: Radikaler Schnitt gegen das E-Scooter-Chaos im Ortsbezirk 8 - Einleitung eines vollständigen Verbots gewerblicher Leih-Scooter und proaktive Sofortmaßnahmen gegen die Selbstgefährdung von Jugendlichen und Erwachsenen Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, alle rechtlichen und ordnungspolitischen Schritte einzuleiten, um den Betrieb, das Fahren und das Abstellen von gewerblichen Leih-E-Scootern im gesamten Zuständigkeitsbereich des Ortsbeirats 8 (Heddernheim, Niederursel und Nordweststadt) vollständig zu untersagen. Hierzu sind die Sondernutzungserlaubnisse für die Anbieter im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten wegen dauerhafter und systemischer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit unverzüglich zu kündigen, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt nicht zu verlängern. 2. Als sofortige Übergangsmaßnahme bis zum vollständigen Verbot wird der Magistrat beauftragt, an den Hauptgefahrenpunkten (U-Bahn-Stationen, den Ernst-Reuter-Schulen, der Heinrich-Kromer-Schule sowie an den Zugängen zum Martin-Luther-King-Park) extrem kostengünstige, gut sichtbare Warnschilder mit zielgruppengerechten Slogans anzubringen, die der akuten Ablenkung und Selbstgefährdung durch Handynutzung während der Fahrt proaktiv entgegenwirken. Begründung: Trotz der städtischen Regulierung zur Reduzierung der Anbieter ist das E-Scooter-Chaos im Ortsbezirk 8 unvermindert akut. Gewerbliche Leih-E-Scooter stellen weiterhin eine massive Gefährdung und Belästigung für die Bürgerinnen und Bürger dar. Das Problem konzentriert sich flächendeckend auf alle wichtigen Verkehrsachsen in Heddernheim, Niederursel und der Nordweststadt. Das unkontrollierte Abstellen und Fahren auf den Bürgersteigen ist keineswegs ein Kavaliersdelikt, sondern eine akute, dauerhafte Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. Besonders dramatisch sind die Auswirkungen für die schwächsten und schutzbedürftigsten Teilnehmer am Straßenverkehr: · Ältere Menschen mit Rollatoren und Rollstuhlfahrende: Querliegende oder mitten auf dem Gehweg abgestellte Roller blockieren die oft ohnehin engen Durchgänge. Dies zwingt ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen zu lebensgefährlichen Ausweichmanövern auf die befahrene Straße. · Blinde und sehbehinderte Mitbürger: Für Menschen mit Sehbehinderung werden die E-Scooter zu unsichtbaren, gefährlichen Stolperfallen. Da die Roller willkürlich abgestellt werden, versagt hier jedes Orientierungssystem. Schwere Stürze sind die direkte Folge. · Eltern mit Kinderwagen: Auch Familien werden im Alltag massiv behindert und gefährdet, wenn Gehwege systematisch als private Parkzonen zweckentfremdet werden. Das rücksichtslose Fahrverhalten zieht sich dabei durch alle Altersgruppen bis hin zu erwachsenen Nutzern. Es ist im Straßenraum zur Normalität geworden, dass Personen zu zweit oder sogar zu dritt auf einem einzigen Roller fahren, massiv abgelenkt durch die Nutzung von Smartphones ("weil es gerade jetzt im Moment wichtig ist") und komplett ohne Schutzkleidung. Bei den unvermeidbaren Stürzen durch diese Blindfahrten sind komplizierte Arm-, Handgelenks- und Schlüsselbeinbrüche sowie schwere Kopfverletzungen in den Notaufnahmen längst keine Seltenheit mehr. Die Gefährdung betrifft somit in erschreckendem Maße auch die unvernünftigen Fahrer selbst. Ergänzend konzentriert sich das Chaos auf weitere hochsensible Schutzbereiche unseres Bezirks: · Direkt im Umfeld der großen Schulzentren - wie dem Schulzentrum der Ernst-Reuter-Schulen (ERS I und II) in der Nordweststadt, der Heinrich-Kromer-Schule in Niederursel sowie den weiteren Grund- und weiterführenden Schulen im Bezirk - blockieren die Roller die Schulwege und gefährden den dichten morgendlichen und nachmittäglichen Schülerverkehr. · In zentralen Erholungsflächen wie dem Martin-Luther-King-Park werden die Roller rücksichtslos auf den Spazierwegen bewegt und kreuz und quer liegengelassen. Dies zerstört den Erholungscharakter und gefährdet spielende Kinder und Spaziergänger massiv. Um der generationenübergreifenden Unvernunft und der Ausrede der "dringenden Handynutzung" genau im Moment des Fahrtantritts proaktiv zu begegnen, fordern wir als Sofortmaßnahme das schnelle Aufstellen von auffälligen, preiswerten Hinweisschildern an Masten und Zäunen (z. B. mit Slogans wie: "Erst parken, dann tippen. Dein Armbruch wartet nicht." oder "Egal wie wichtig die Mail oder der Chat gerade ist: Die Notaufnahme hat kein WLAN."). Da städtische Behörden im Außenbezirk keine personellen Kapazitäten für eine flächendeckende Kontrolle dieses Verhaltens haben, bleibt das System eine dauerhafte Gefahr. Internationale Großstädte wie Paris und Brüssel haben bereits bewiesen, dass nur ein vollständiges Verbot das inhärente Sicherheits- und Verletzungsrisiko von gewerblichen Free-Floating-Rollern dauerhaft löst. Es ist Zeit, diesem Vorbild zum Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger im Ortsbezirk 8 endgültig zu folgen. Antragsteller: BFF-FREIE WAHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8

  • Emil-von-Behring-Straße / Ecke Lurgiallee: Verkehrssicherheit erhöhen
    OFOB 8
    06.10.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2026, OF 99/8 Betreff: Emil-von-Behring-Straße / Ecke Lurgiallee: Verkehrssicherheit erhöhen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Einrichtung einer sicheren Fußgängerquerung in der Emil-von-Behring-Straße an der Ecke zur Lurgiallee zu prüfen, insgesamt eine verkehrsberuhigende Eingangssituation zu schaffen und dem Ortsbeirat hierüber zu berichten. Foto: privat Dabei sollen insbesondere folgende Maßnahmen geprüft werden: · Gehwegvorstreckungen, um die Sichtbarkeit von Fußgänger:innen zu erhöhen und die Einfahrt zu verengen. · Eine geschwindigkeitsdämpfende Gestaltung durch Aufpflasterung, um den Beginn der Tempo-30-Zone zu markieren. · Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) aufgrund des hohen Ziel- und Quellverkehrs. Begründung: An der Ecke Lurgiallee kommt es beim Überqueren der Emil-von-Behring-Straße immer wieder zu gefährlichen Situationen. Fahrzeuge aus Richtung der Marie-Curie-Kreuzung biegen häufig mit überhöhter Geschwindigkeit ein und missachten dabei den Beginn der Tempo-30-Zone sowie den Vorrang der querenden Fußgänger:innen. Die aktuelle Gestaltung unterstützt die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht ausreichend; es fehlt ein optisches und physisches "Tor" in die verkehrsberuhigte Zone. Trotz der Kennzeichnung als Sackgasse ist das Verkehrsaufkommen aufgrund zahlreicher publikumsintensiver Ziele sehr hoch. Dazu gehören das Jobcenter, das Sozialrathaus, Bürohäuser (u. a. DERTOUR Deutschland, Verband der Bauunternehmen, Haus der Wirtschaft Hessen), das Relexa-Hotel sowie ein Medienunternehmen. Besonders betroffen sind die Studierenden aus den 300 Apartments des Wohnheims Neon Wood, die die Straße auf dem Weg zur Bushaltestelle, zum Supermarkt oder zur U-Bahnstation Riedwiese queren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8

  • Tätigkeitsbericht Fachgebiet „Innovative Wohnprojekte“
    B
    05.10.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.10.2026, B 292 Betreff: Tätigkeitsbericht Fachgebiet "Innovative Wohnprojekte" Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 31.08.2017, § 1682 Ziffer 2. Aufgabe des Fachgebiets "Innovative Wohnprojekte" ist es, die Entwicklung von gemeinschaftlichem und genossenschaftlichem Wohnen in Frankfurt am Main zu fördern. Dies folgt wohnungswirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Zielen: Um die Mietpreisentwicklung in Frankfurt am Main zu dämpfen, soll die gemeinwohlorientierte Bewirtschaftung von Wohnraum gestärkt werden. Partizipation bei Entwicklung und Betrieb von Wohnraum soll bedarfsgerechte Wohnmodelle schaffen, Quartiere beleben, soziale Aktivitäten und umweltfreundliche Lebensstile ermöglichen sowie demokratische Kompetenzen stärken. Zu den zentralen Handlungsfeldern gehören insbesondere: · Förderung des Netzwerks Frankfurt für gemeinschaftliches Wohnen e.V. (§ 4994/2024; E 69/2024) · Steuerung des Liegenschaftsfonds (§ 5082/2014; M 120/2014 & § 1217/2017; M 42/2017) · Begleitung der Anwendung des Baulandbeschlusses (§ 5590/2020; M 220/2019) · Durchführung von Konzeptverfahren und Anhandgaben (§ 5783/2015; M 26/2015) · Prüfung Gemeinwohlorientierung bei städtischen Erbbaurechten (§ 7134/2026; M 213/2025) · Mitwirkung an der "Infobörse für gemeinschaftliches Wohnen" (§ 10659/2006) · Bearbeitung von Anträgen im Rahmen der "Strukturförderung gemeinschaftliches Wohnen" (§ 7003/2025; M 194/2025) · Weiterentwicklung der fachlichen, organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für gemeinschaftliches und genossenschaftliches Wohnen in Frankfurt am Main in Zusammenarbeit mit städtischen Fachämtern und externen Fachleuten Im Berichtsjahr 2025 wurden folgende Schwerpunkte bearbeitet: Konzeptverfahren und Anhandgaben · Beratung des St. Katharinen- und Weißfrauenstift bei der Entwicklung des gemeinschaftlichen Mietwohnprojekts "Im Kreuzerhohl", Vorbereitung und Durchführung des Gruppenauswahlverfahrens sowie initiale Begleitung der ausgewählten Projektgruppe "Wohnbar:FFM" · Begleitung des Wohnprojekts "Adaptiv" während der Anhandgabe der ehemaligen Akademie der Arbeit. Die Anhandgabe wurde im Berichtsjahr beendet, da das Konzept aufgrund der veränderten bauwirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht umsetzbar war · Begleitung des Wohnprojekts "GoN" während der Anhandgabe des Mietwohnprojekts der ABG Frankfurt Holding auf dem Baufeld B5 im Entwicklungsgebiet Hilgenfeld · Begleitung des Wohnprojekts "Freunde für's Leben" während der Anhandgabe des Baufelds A3.1 im Entwicklungsgebiet Hilgenfeld · Begleitung des Auszubildendenwohnprojekts von WiF e. V. und BSMF mbH während der Anhandgabe des Baufelds A8 im Entwicklungsgebiet Hilgenfeld · Begleitung der Anwendung des Baulandbeschlusses in städtischen Planungsverfahren · Begleitung der Reprivatisierung von Vorkaufsrechtliegenschaften durch das Amt für Bau und Immobilien · Im Berichtszeitraum wurden die Wohnprojekte Kolle (Konzeptverfahren Schöffenstraße) und sonara (Konzeptverfahren Bolongarostraße 112) fertiggestellt Organisatorische Weiterentwicklung und Zusammenarbeit · Einführung einer ämterübergreifenden Auswertung abgeschlossener Konzeptverfahren im Rahmen eines "Lessons-Learned"-Prozesses · Weiterentwicklung der Zusammenarbeit mit dem Netzwerk Frankfurt für gemeinschaftliches Wohnen e. V. · Weiterentwicklung der Zusammenarbeit mit der KEG Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH · Fachliche Weiterbildung und interkommunaler Erfahrungsaustausch Fachliche und strategische Weiterentwicklung · Fachliche Begleitung der durch das Amt für Bau und Immobilien erarbeiteten Beschlussvorlage "Vertragliche Inhalte städtischer Erbbaurechte", insbesondere hinsichtlich der gemeinwohlorientierten Wohnraumbewirtschaftung (M 213/2025; Beschlussfassung § 7134/2026) · Entwicklung der Förderrichtlinie "Strukturförderung gemeinschaftliches Wohnen" (M 194/2025; § 7003/2025) und Einführung eines digitalen Antragsprozesses · Inhaltliche und organisatorische Mitgestaltung der Infobörse für gemeinschaftliches Wohnen sowie Organisation eines gemeinsamen Informationsstands städtischer Ämter für Interessierte und Fachpublikum · Fachliche Begleitung der Untersuchung zur Gründung eines Auszubildendenwerks durch die PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH mit dem Ergebnis eines Umsetzungsszenarios Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.01.2015, M 26 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 07.10.2026

  • Frankfurter Programm zur Modernisierung des Wohnungsbestands – Modernisierungsbonus hier: Mehrkostenvorlage
    M
    05.10.2026

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 05.10.2026, M 138 Betreff: Frankfurter Programm zur Modernisierung des Wohnungsbestands - Modernisierungsbonus hier: Mehrkostenvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 05.06.2025, § 6240 (M 70) I. Den Mehrkosten in Höhe von 10.000 T€ bei der Projektdefinition 5.003613 Energetische Sanierung (Neu ab 2026 5.011051) zur Fortführung des Frankfurter Programms zur Modernisierung des Wohnungsbestands - Modernisierungsbonus wird zugestimmt. II. Es dient zur Kenntnis, dass: - die zur Verfügung stehenden Mittel für den Modernisierungsbonus aus der Produktgruppe 13.01 Stadtplanung, Projektdefinition 5.003613 Energetische Sanierung (Neu ab 2026 5.011051) Soll 3.200 T€ bei Fortschreibung des aktuellen Antragsvolumens nicht ausreichen. - die zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von 10.000.000 Euro in der Produktgruppe 13.01 Stadtplanung, in der Projektdefinition 5.01232 - Wohnungsbau - Darlehen zur Verfügung stehen. - die Finanzierung der Jahresfolgekosten in Höhe von 525.000 Euro zukünftige Haushalte belasten. Begründung: A. Zielsetzung Das "Frankfurter Programm zur Modernisierung des Wohnungsbestandes - Modernisierungsbonus" soll die Umsetzung von energetischen Modernisierungsprojekten und weiteren Maßnahmen, wie die Ergänzung des Wohnungsbestandes durch Um- und Ausbau oder Umwandlung von Gewerbe zu Wohnen unterstützen. Ebenso werden Maßnahmen zur Barrierereduzierung gefördert. Das Förderprogramm wird stark nachgefragt, weswegen die für 2026 veranschlagten Finanzmittel von 5.400.000 Euro absehbar ausgeschöpft sein werden. Im ersten Halbjahr wurden bereits 60 Bewilligungen mit einer Gesamtförderhöhe von 4.600.000 Euro erteilt. Für weitere 50 Projekte mit einem Fördervolumen von 5.800.000 Euro liegen bereits Förderanträge vor, die bearbeitet werden. Ausgehend von einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit (von der Anfrage bis zur Bewilligung) von etwa 2 bis 3 Monaten und der hohen Anzahl an Anfragen, für die noch kein konkreter Förderantrag vorliegt, ist darüber hinaus bis zum Jahresende mit etwa 50 weiteren Förderanträgen und einem weiteren Fördervolumen von etwa 5.000.000 Euro zu rechnen. Auf dieser Grundlage sind zusätzlich Mittel in Höhe von 10.000.000 Euro erforderlich. Mit dieser Vorlage soll die Fortführung des Programms und die Umsetzung von zahlreichen bereits angefragten Maßnahmen ermöglicht werden. Die Fortsetzung des Programms ist für die Wahrnehmung der Stadt Frankfurt als verlässlicher Partner erforderlich. Weitere Ziele des Förderprogramms - Ermöglichung von energetischen Modernisierungsmaßnahmen in Gebieten mit sozialen Erhaltungssatzungen über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus - Sicherung der Wohnnutzung - Begrenzung der Mieten in betroffenen Wohneinheiten auf die ortsübliche Vergleichsmiete - Fortsetzung des Förderprogramms, Ausführung von umsetzungsreifen Projekten B. Alternativen Aufgrund des bisherigen Antragsvolumens und der prognostizierten zukünftigen Anfragen werden die veranschlagten Mittel absehbar ausgeschöpft. Weitere Anträge müssten abgelehnt oder erteilte Bewilligungen gekürzt werden. C. Lösung Die Bewilligung der zusätzlichen Mittel ermöglicht die Fortführung des Förderprogrammes ohne Unterbrechung. Die förderfähigen Maßnahmen, Zuschusshöhen und Anforderungen bleiben unverändert. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐ Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☐ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Darstellung der finanziellen und haushaltsmäßigen Erfordernisse, bei Investitionen auch Jahresfolgekosten 1. Investitionsbedarf: Investitionsbedarf Amt 61, PG 13.1, Projektdefinition 5.011051 10.000.000,00 € 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: 2026 (ausschließlich investive Zuschüsse) 10.000.000,00 € 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: Keine 4. Jahresfolgekosten: a) Personalaufwendungen Keine b) Sachkosten Keine c) Kapitalkosten 1. Kalkulatorische Verzinsung 2,25 % (10.000.000) / 2 *) Zinssatz gem. Haushaltsrundschreiben zum Haushalt 2026 125.000,00 € 2. Abschreibung 10.000.000 € / 25 Jahre 400.000,00 € Eine Abschreibung erfolgt nur auf die investiven aktivierungsfähigen Zuschüsse und Zuweisungen. Jahresfolgekosten insgesamt: 525.000,00 € 5. Jahreserträge: Keine 6. Leistungen Dritter: Keine 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: Keine 8. Sonstiges: Entfällt Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.04.2025, M 70 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Wohnen und Städtebau Haupt- und Finanzausschuss sowie Personal Versandpaket: 07.10.2026

  • Interdisziplinäre Förderung an Schulen dauerhaft sichern
    NR
    05.10.2026 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2026, NR 79 Betreff: Interdisziplinäre Förderung an Schulen dauerhaft sichern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Interdisziplinäre Förderung an Schulen des Vereins Arbeits- und Erziehungshilfe e. V. / der vae gGmbH (vae) an den beteiligten Frankfurter Schulen über den 31. Dezember 2026 hinaus ohne Unterbrechung zu sichern und ihre rechtskonforme, bedarfsgerechte Finanzierung dauerhaft sicherzustellen. Begründung: Die "Interdisziplinäre Förderung an Schulen" ermöglicht Schüler*innen mit sonderpädagogischem und therapeutischem Unterstützungsbedarf, notwendige Therapien im Schulalltag zu erhalten. Die vae übernimmt dabei insbesondere die Elternarbeit, die Abstimmung mit den Schulen und die interdisziplinäre Koordination. Gemäß der Antwort des Magistrats auf die Frage Nr. 336 der 4. Fragestunde in der Stadtverordnetenversammlung am 01.10.2026 wird die Leistung derzeit hinsichtlich ihrer Rechtskonformität nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) geprüft. Finanziert wird sie bislang aus Mitteln der Krankenkassen, aus Landesmitteln sowie aus städtischen Mitteln der Eingliederungshilfe. Eine Zusicherung, dass die Einrichtung über den 31. Dezember 2026 hinaus weiterfinanziert wird, hat der Magistrat nicht gegeben. Eine rechtliche Prüfung darf nicht zu einer Unterbrechung der Förderung zulasten der betroffenen Schüler*innen und ihrer Familien führen. Der Magistrat muss deshalb rechtzeitig eine rechtskonforme Anschlussregelung schaffen und die bedarfsgerechte Finanzierung dauerhaft gewährleisten. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Benjamin Alicic Stadtv. Deniz Avan Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Heike Leitschuh Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Alexis J. Passadakis Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Mona Waissi Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Inklusion Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 07.10.2026

  • Hitze-Sofortprogramm erweitern
    NR
    05.10.2026 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2026, NR 80 Betreff: Hitze-Sofortprogramm erweitern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Antrag NR 67/2026 "Hitze-Sofortprogramm" wird unter Einbeziehung der nachfolgend aufgeführten Maßnahmen und unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Änderungen zugestimmt: Das "Hitze-Sofortprogramm" der Stadt soll ab sofort umgesetzt werden. Der Magistrat schafft einen transparenten und wirksamen Rahmen für den städtischen Hitzeschutz. Ein Hitze-Sofortprogramm umfasst Not- und Sofortmaßnahmen, ein Entsiegelungs-Tachometer sowie eine Prioritätenliste von potenziellen Flächen zur Entsiegelung. Eine Entsiegelungssatzung enthält generelle Vorgaben und ergänzt die Gestaltungssatzung für Freiraum und Klima. Im Einzelnen: 1. Öffentlicher Raum: Entsiegelung, Begrünung und Verschattung 1.1. Entsiegelung: Die Zielsetzung der Stadt Frankfurt bei der Entsiegelung öffentlicher Plätze und von Verkehrsflächen muss ambitionierter werden. Hierzu soll die Stadt eine Entsiegelungs-Satzung erlassen. Die Liste der nach dem Klimaplanatlas priorisierten Plätze ist verbindlich auszuweiten und um Parkplätze, überdimensionierte Straßenräume, Mittelstreifen und weitere entbehrliche Verkehrsflächen zu ergänzen. Für die Entsiegelung werden verbindliche jährliche Ziele in Quadratmetern festgelegt. Der Fortschritt wird mithilfe eines öffentlichen Entsiegelungs-Tachometers transparent gemacht. Dieses zeigt an, wie viel der festgelegten Flächen bereits entsiegelt wurden. Bei Neu- und Umbauten sollen grundsätzlich die bereits durch die Vornutzung versiegelten Flächen zurückgebaut werden, soweit dies dem Planungszwecke nicht entgegensteht. Entsiegelte Flächen sollen zugleich für die Versickerung und Speicherung von Niederschlagswasser genutzt werden. 1.2. Begrünung: Alle entsiegelten Flächen sollen unter Beachtung der Biodiversität begrünt werden. Neben der Arbeit des Grünflächenamts soll auch ein finanziell gefördertes Patenschaftsmodell zur Grünpflege mit interessierten Bürger*innen weiterverfolgt werden. Darüber hinaus soll die Stadt die Fassaden- und Dachbegrünung deutlich ausweiten, insbesondere an stark versiegelten und hitzebelasteten Standorten. Bei städtischen Gebäuden ist Begrünung grundsätzlich zu prüfen und (wo technisch möglich) umzusetzen. 1.3. Verschattung: Die Verschattung entsiegelter Flächen soll vorrangig durch schnell wachsende, hitzeresistente Bäume erfolgen. Sonnensegel und andere technische Lösungen sollen nur nachrangig eingesetzt werden. Das städtische Ziel von 10.000 Baumpflanzungen bis 2030 wird auf 20.000 neue Bäume verdoppelt und dafür personell und finanziell aufgestockt. In Dürreperioden ist die ausreichende Bewässerung von Neu- und Bestandsbäumen sicherzustellen. Bei der Entsiegelung von Verkehrsflächen und bei Straßenbaumaßnahmen sind grundsätzlich Baumpflanzungen vorzusehen. 1.4. Private Flächen: Eigentümer*innen privater Flächen, die sich zur Entsiegelung eignen (insbesondere Unternehmen), werden aufgefordert, diese zu entsiegeln. 1.5. Wettbewerb: Nach dem Vorbild der niederländischen Aktion "Tegelwippen" sollen Bürger*innen mit einem Wettbewerb dazu motiviert werden, sich an Entsiegelungsmaßnahmen zu beteiligen. 2. Stadtklima und Belüftung 2.1. Kaltluftschneisen & Belüftung: Bestehende Kaltluftschneisen und Gebiete, die den aufgeheizten Zonen der Stadt kühlere Frischluft zuführen, müssen von weiterer Bebauung freigehalten werden. Bei Bau- und Stadtentwicklungsprojekten ist die klimatische Durchlüftung bereits in der Planungsphase zu berücksichtigen. Wo bestehende Barrieren die Luftzirkulation beeinträchtigen, sollen diese (wo möglich) gezielt zurückgebaut oder aufgelöst werden. 2.2. Städtische Bauprojekte: Bei allen städtischen Bauprojekten (Sanierung und Neubau) wird darauf geachtet, passive Belüftungssysteme und Verschattungsmaßnahmen vorzunehmen sowie klimafreundliche und kühlende Materialien zu verwenden. Zudem muss die Umgebung der Gebäude umfassend begrünt werden. Hierzu sollen das Umweltdezernat und das Dezernat Planen und Bauen eng zusammenarbeiten 3. Wasser und Abkühlung 3.1. Trinkwasser und Abkühlung: In jedem Stadtteil wird eine ausreichende Versorgung mit Trinkwasserbrunnen sichergestellt. An stark frequentierten öffentlichen Orten und Hitze-Hotspots werden zudem zusätzliche, ggf. temporäre, Trinkwasserstellen eingerichtet. Bestehende öffentliche Gebäude sollen nach Möglichkeit ebenfalls frei zugängliches Trinkwasser anbieten. Darüber hinaus sollen an besonders hitzebelasteten Orten Nebelduschen und Wasserspiele ausgebaut bzw. neu installiert werden, um niedrigschwellige Möglichkeiten zur Abkühlung im öffentlichen Raum zu schaffen. 3.2. Schwammstadt und Wasserspeicherung: Frankfurt muss das Schwammstadtkonzept konsequent umsetzen und ausbauen. Regenwasser soll vor Ort stärker zurückgehalten, gespeichert und in Trockenperioden genutzt werden. Zu diesem Zweck sind Wasserspeicher, Zisternen und Versickerungsflächen auszubauen. Wo sinnvoll und technisch möglich, sollen Brauchwassernetze aufgebaut werden, um das gespeicherte Regenwasser bspw. zur Bewässerung von Grünflächen und Bäumen zu nutzen. Neubau- und Sanierungsvorhaben sind grundsätzlich so auszurichten, dass eine möglichst weitgehende Regenwasserrückhaltung erreicht wird. 4. Schutzräume und Hitzeschutz für besonders Betroffene Das Hitze-Sofortprogramm benennt die Sofortmaßnahmen bei akuter Hitze (Kühle Orte, Hitzeschutz), regelt die Anforderungen an den vorsorgenden Hitzeschutz bei besonders betroffenen Gruppen und Einrichtungen und für Arbeitsplätze. Im Einzelnen: 4.1. Kühle Orte: In allen Stadtteilen werden ausreichend öffentlich zugängliche Klimaschutzräume geschaffen bzw. bestehende Räume (Bibliotheken, Saalbau, Bürgerhäuser etc.) dafür genutzt, sofern sie geeignet sind. Sie müssen während Hitzeperioden auch abends und am Wochenende geöffnet sein. Auch private Einrichtungen wie Einkaufszentren sollen für solche Angebote gewonnen werden. 4.2. Hitzeschutz in Einrichtungen: Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Schulen, KiTas sowie provisorische (Container-)Unterkünfte, Not- und Übergangsunterkünfte sind mit wirksamen baulichem und technischem Hitzeschutz ab sofort auszustatten; soweit in privater Hand, werden die Träger zu entsprechenden Maßnahmen angehalten. 4.3. Hitzeschutz im Bestand: ABG Holding und Nassauische Heimstätte sollen den Hitzeschutz ihrer Wohnungsbestände systematisch erfassen und einen verbindlichen Sanierungsplan vorlegen, der besonders belastete Wohnungen und Haushalte mit geringem Einkommen priorisiert. Private Vermieter*innen werden dazu angehalten, Rollläden anzubringen, sofern nicht vorhanden. 4.4. Orte für vulnerable Bevölkerungsgruppen: Die Kühlbusse werden zum Hitzeschutz für wohnungslose oder suchterkrankte Menschen dauerhaft etabliert. 5. Hitzeschutz bei der Arbeit und im städtischen Betrieb 5.1. Hitzeschutz für städtische Beschäftigte: Die Stadt als Arbeitgeberin muss ihre Beschäftigten wirksam vor Hitze schützen und bereits bestehende Maßnahmen zügig implementieren. Dies gilt insbesondere für Beschäftigte im Bau, Straßen- und Gartenbau, in der Abfallentsorgung, Reinigung und im Lieferverkehr. Maßnahmen sind die Bereitstellung von ausreichend Trinkwasser, Verschattung, Kühlung, angepasste Arbeitszeiten und zusätzliche Pausen. Das gilt auch für Beschäftigte von Unternehmen, die im Auftrag der Stadt arbeiten. 5.2. Zusammenarbeit mit Personalräten: Die Stadt soll in Zusammenarbeit mit den Personalräten - sofern noch nicht vorhanden - arbeitsbezogene Hitzeschutzstandards entwickeln. Diese sollen in Bezug auf Trinkwasser, Pausen, Schatten- und Ruhemöglichkeiten sowie angepasste Arbeitszeiten festgeschrieben und kontrolliert werden. 5.3. Privatwirtschaft: Die Stadt soll sich dafür einsetzen, dass auch privatwirtschaftlich Beschäftigten Hitzeschutzstandards gewährt werden. Dazu zählen beispielsweise Essenslieferant*innen, Beschäftigte in der Logistik und im Flugverkehr, auf Baustellen, in der Gebäudereinigung oder in der Produktion, sofern sie in prekären und körperlich belastenden Arbeitsverhältnissen hoher Hitze ausgesetzt sind. 6. Vorsorge und Finanzierung 6.1. Finanzierung: Die Umsetzung des Hitze-Sofortprogramms muss dauerhaft und ausreichend finanziert werden. Die dafür notwendigen Mittel sind im städtischen Haushalt verbindlich zu verankern und dürfen nicht von kurzfristigen Förderprogrammen abhängig sein. Für die Umsetzung sind insbesondere zusätzliche Mittel für Entsiegelung, Begrünung, Baumpflege, Trinkwasserversorgung, Hitzeschutz in Gebäuden und die Umsetzung des Schwammstadtkonzepts bereitzustellen. Die Nutzung privater Finanzierungen ist zu prüfen. 6.2. Struktur: Der Magistrat ordnet jeder Maßnahme dieses Hitze-Sofortprogramms den erforderlichen Finanzrahmen, eine zeitliche Vorgabe (bis wann erreicht) und klare Verantwortlichkeiten zu. Begründung: Der Sommer 2026 war in jeder Hinsicht extrem. In Hessen starben schätzungsweise 1.700 Menschen an den Folgen der extremen Hitze, wie das Robert-Koch-Institut berichtet. Mit 41 °C wurde in Frankfurt ein neuer Temperaturrekord aufgestellt. Die Klimastation Frankfurt maß elf Wüstentage, das heißt Tage, an denen die Temperatur höher als 35 °C war. Die extreme Hitze und die damit verbundene Dürreperiode führten zu niedrigeren Wasserständen im Main. Dadurch verringerte sich die Fließgeschwindigkeit des Flusses und es konnten Blaualgen am Höchster Ufer nachgewiesen werden. Dieser Sommer wird keine Ausnahme bleiben. Die Zahl der Wüstentage wird sogar noch zunehmen. Hier ist Handlungsbedarf nicht optional, sondern Pflicht. Die bisherigen Konzepte des Magistrats, der Klimaaktionsplan und der Hitzeschutzplan, sind bei weitem nicht ausreichend. Die Stadt Frankfurt muss für ihre Bürger*innen sorgen und die Stadt zukunftsfähig gestalten. Dazu gehört, sich auf den Klimawandel, auf Extremwetterlagen sowie auf immer neue Temperatur- und Trockenheitsrekorde einzustellen. Besonders stark betroffen sind Menschen mit geringem Einkommen sowie Menschen in prekären Wohnverhältnissen. Wer in schlecht gedämmten Wohnungen, im Dachgeschoss, in überbelegten Unterkünften oder ohne ausreichenden Zugang zu Grün- und Freiflächen lebt, kann sich der Hitze oft nicht entziehen. Gleichzeitig fehlt diesen Haushalten oft das Geld, um selbst für wirksamen Hitzeschutz in Form von Verschattung, Klimageräten oder einer baulichen Sanierung zu sorgen. Hitzeschutz ist deshalb auch eine Frage der sozialen Gerechtigkeit. Das Hitze-Sofortprogramm muss diese Ungleichheit berücksichtigen und Maßnahmen dort priorisieren, wo Menschen aufgrund ihrer Wohn- und Lebensverhältnisse besonders stark von Hitze betroffen sind. Um die vulnerabelsten Gruppen zu schützen - also diejenigen, die unter Vorerkrankungen leiden, alt, arm oder obdachlos sind - muss ein Hitzeschutz-Sofortprogramm aufgestellt werden. Dies muss umfassend sein und reicht von Sonnensegeln und Entsiegelung/Begrünung bis hin zu Hitzeschutz für städtische Beschäftigte und Klimaanlagen für ältere und kranke Menschen. Darüber hinaus muss die Stadt Frankfurt beim Klimaschutz deutlich an Fahrt aufnehmen. Ein zukunftsorientierter Hitzeschutz bedeutet vor allem, Emissionen zu vermeiden und zu reduzieren. In diesem Zusammenhang bedarf es eines Umdenkens bezüglich der Ansiedlung von Rechenzentren, des innerstädtischen Autoverkehrs, des Ausbaus der Infrastruktur für Fahrräder und Fußgänger*innen sowie des ÖPNV und des beschleunigten Ausbaus erneuerbarer Energien. Hitzeschutzmaßnahmen erfordern zudem umfassende Maßnahmen bei Neubauten und bei der Sanierung von Gebäuden. Die Dezernate für Umwelt, Bauen und Mobilität müssen hierbei eng zusammenarbeiten. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Benjamin Alicic Stadtv. Deniz Avan Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Heike Leitschuh Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Alexis J. Passadakis Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Mona Waissi Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 21.09.2026, NR 67 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Frauen Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Inklusion Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Planung, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 07.10.2026

  • Einrichtung einer Querungshilfe in der Emil-von-Behring-Straße
    OFOB 8
    05.10.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2026, OF 100/8 Betreff: Einrichtung einer Querungshilfe in der Emil-von-Behring-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, mit welchen Maßnahmen die Verkehrssicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger in der Emil-von-Behring-Straße - konkret im Bereich der Einmündung auf Höhe des Jobcenters bzw. Sozialrathauses Nord - nachhaltig verbessert werden kann. 1. Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs ("Zebrastreifen") oder einer vergleichbaren baulichen bzw. markierten Querungshilfe. 2. Die Überprüfung der Sichtverhältnisse für alle Verkehrsteilnehmenden im Einmündungsbereich sowie die Prüfung von Maßnahmen zur besseren Einsehbarkeit. 3. Die Durchführung von Geschwindigkeitsmessungen zur Überprüfung der Einhaltung des dort geltenden Tempolimits von 30 km/h. Begründung: In der Emil-von-Behring-Straße befindet sich auf Höhe des dortigen Jobcenters und Sozialrathauses Nord ein sensibler Bereich mit regelmäßigem Fußgängerverkehr. Viele Bürgerinnen und Bürger, darunter Besucherinnen und Besucher der städtischen Einrichtungen, überqueren hier täglich die Straße. Obwohl in diesem Bereich Tempo 30 gilt und die Straße einen sackgassenähnlichen Charakter aufweist, ist das reale Verkehrsaufkommen überraschend hoch. In den vergangenen Jahren kam es an dieser Stelle immer wieder zu potenziell gefährlichen Verkehrssituationen. Fußgängerinnen und Fußgänger berichten regelmäßig davon, dass Fahrzeuge nicht oder erst sehr spät abbremsen. Zudem drängt sich der subjektive Eindruck auf, dass die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h merklich überschritten wird und Geschwindigkeiten im Bereich von 40 bis 50 km/h keine Seltenheit sind. Erschwert wird die Situation durch die mangelnde Übersichtlichkeit des Einmündungsbereichs. Für zu Fuß gehende ist oft schwer einzuschätzen, ob herannahende Fahrzeuge rechtzeitig verzögern; gleichzeitig nehmen Autofahrerinnen und Autofahrer querungswillige Personen aufgrund der Sichtverhältnisse teilweise erst sehr spät wahr. Nur der besonderen Aufmerksamkeit der zu Fuß gehenden ist es zu verdanken, dass es hier noch nicht zu schwerwiegenden Unfällen gekommen ist. Eine klar sichtbare Querungshilfe würde hier maßgeblich zur Entschärfung der Gefahrenstelle und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Stadtbezirk beitragen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8

  • Busanbindung der S6-Station „Berkersheim“
    OFOB 10
    05.10.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2026, OF 101/10 Betreff: Busanbindung der S6-Station "Berkersheim" Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, die Busanbindung der S6-Station Berkersheim insbesondere im Interesse aller Fahrgäste jederzeit und ordnungsgemäß sicher zu stellen bzw. sicherstellen zu lassen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10

  • Fahrradständer an der S6-Station „Berkersheim“
    OFOB 10
    05.10.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2026, OF 102/10 Betreff: Fahrradständer an der S6-Station "Berkersheim" Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, auf den ordnungsgemäßen Zustand sowie die Erreichbarkeit der Fahrradständer im Bereich der S6-Station Berkersheim achten zu lassen. Dies bitte insbesondere im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10

  • Instandsetzung des Gehwegs An der Sandelmühle, Höhe U-Bahn-Station „Heddernheim“
    OFOB 8
    05.10.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2026, OF 102/8 Betreff: Instandsetzung des Gehwegs An der Sandelmühle, Höhe U-Bahn-Station "Heddernheim" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Fußgängerweg an der Straße "An der Sandelmühle" auf der Höhe der U-Bahn-Station Frankfurt-Heddernheim/Sportplatz schnellstmöglich und nachhaltig in Stand zu setzen. Hierbei sind insbesondere die Absenkungen durch Baumwurzeln, die großflächigen Verschiebungen der Gehwegplatten sowie die aufgebrochenen Behelfsreparaturen mit Kaltasphalt fachgerecht zu beseitigen, um die Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit wiederherzustellen. Begründung: Der Zustand des viel frequentierten Gehwegs im unmittelbaren Umfeld der U-Bahn-Station Frankfurt-Heddernheim ist seit geraumer Zeit in einem absolut mangelhaften und verkehrsgefährdenden Zustand. Durch das fortschreitende Wachstum von Baumwurzeln wurden zahlreiche Gehwegplatten stark angehoben, während andere Bereiche gravierende Absenkungen aufweisen. Dies führt zu erheblichen Stolperfallen. Frühere, offensichtlich nur notdürftig durchgeführte Ausbesserungen mit Kaltasphalt sind inzwischen wieder großflächig herausgebrochen und haben die Situation durch zusätzliche Schlaglöcher im Gehwegbereich weiter verschlimmert. Insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen, Seniorinnen und Senioren sowie Fahrgäste mit Kinderwagen oder Reisegepäck stellt dieser Abschnitt eine erhebliche Barriere und ein akutes Sturzrisiko dar. Ein entsprechender Hinweis über den digitalen Mängelmelder der Stadt Frankfurt am Main blieb bislang ohne erkennbare Reaktion oder Einleitung von Reparaturmaßnahmen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8

  • Aufzug-Nr. HA – 217 an der S6-Station „Frankfurter Berg“
    OFOB 10
    05.10.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2026, OF 111/10 Betreff: Aufzug-Nr. HA - 217 an der S6-Station "Frankfurter Berg" Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen der Deutschen Bahn AG umgehend gebeten, den leider seit geraumer Zeit nicht einsatzbereiten Aufzug an der S-Bahn-Station Frankfurter Berg instand setzen zu lassen. Begründung: Der sehr wichtige Aufzug funktioniert leider bereits seit längerer Zeit nicht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10

  • Sitzbänke in und um den Frankfurter Berg
    OFOB 10
    05.10.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2026, OF 113/10 Betreff: Sitzbänke in und um den Frankfurter Berg Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen oder Wohnungsbaugesellschaften bzw. Eigentümern gebeten, bitte künftig JEWEILS ausschließlich an nicht störenden Stellen, das heißt weit genug entfernt von Wohnhäusern, in und um den Frankfurter Berg herum Sitzbänke zu ermöglichen: 1. Einmal im Bereich des Parkhauses in der Julius-Brecht-Straße. 2. Einmal im Bereich auf/an der Wiese am Jugendhaus Frankfurter Berg Julius-Brecht-Straße. 3. Einmal im Bereich auf/an der Wiese nördlich der Kita 101. 4. Einmal südlich am/neben dem Familienzentrum in der Sonnentaustraße. 5. Zweimal am Feldweg außerhalb der Bebauung im/am Bereich der Trasse der ehemaligen Straßenbahnlinie 13 südlich von Berkersheim in Preungesheim. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10

  • Homburger Landstraße zwischen Weilbrunnstraße und Gießener Straße
    OFOB 10
    05.10.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2026, OF 115/10 Betreff: Homburger Landstraße zwischen Weilbrunnstraße und Gießener Straße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wann schnellstmöglich die leider noch ausstehende, sehr wichtige Sanierung der Homburger Landstraße zwischen Weilbrunnstraße und Gießener Straße umgesetzt wird. Begründung: Die Homburger Landstraße ist eine Grundnetzstraße und sollte so auch ordnungsgemäß nutzbar sein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10

  • Einsatz solarbetriebener, KI-gestützter Kameras zur Eindämmung illegaler Müllablagerungen
    OFOB 11
    05.10.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2026, OF 116/11 Betreff: Einsatz solarbetriebener, KI-gestützter Kameras zur Eindämmung illegaler Müllablagerungen Der Ortsbeirat möge den Magistrat um Auskunft bitten, ob der Einsatz kleiner, solarbetriebener Kameras mit KI-gestützter Bildauswertung zur Eindämmung illegaler Müllablagerungen an bekannten Schwerpunktstellen in Frankfurt - Ost und darüber hinaus, künftig grundsätzlich möglich und umsetzbar wäre. Begründung: In verschiedenen Stadtteilen Frankfurts, insbesondere auch im Frankfurter Osten, kommt es wiederholt zu illegalen Ablagerungen von Sperrmüll und sonstigem Abfall. Auffällig ist dabei, dass sich diese Ablagerungen häufig an immer wieder denselben Stellen konzentrieren. Grundsätzlich besteht für Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Sperrmüll ordnungsgemäß anzumelden und entsorgen zu lassen. Dennoch werden diese Möglichkeiten aus unterschiedlichen Gründen nicht immer genutzt, sodass an bekannten Stellen immer wieder sogenannter "wilder Müll" abgelagert wird. Dies verursacht zusätzliche Kosten für die Allgemeinheit und beeinträchtigt das Erscheinungsbild sowie die Sauberkeit der betroffenen Stadtteile. Mittlerweile gibt es technische Möglichkeiten, solche bekannten Ablagerungsschwerpunkte mit kleinen, solarbetriebenen Kameras zu überwachen. Durch eine KI-gestützte Bildauswertung könnten dabei relevante Vorgänge erkannt werden, da diese das Geschehen dauerhaft in verpixelter Form aufgezeichnet wird, bleiben Passanten und Fahrzeuge anonym. Erst wenn jemand Abfall ablegt, schlägt die KI Alarm und benachrichtigt das Ordnungsamt. Ein vergleichbarer Ansatz wird nach den vorliegenden Informationen bereits in Offenbach eingesetzt. Daher stellt sich die Frage, ob eine solche technische Lösung auch für Frankfurt am Main - insbesondere an den bereits bekannten Schwerpunktstellen illegaler Müllablagerungen - in Betracht gezogen werden kann. Ziel der Anfrage Mit der Anfrage soll geprüft werden, ob moderne technische Möglichkeiten dazu beitragen können, die wiederkehrenden illegalen Müllablagerungen an bekannten Schwerpunktstellen wirksamer einzudämmen und dadurch sowohl die Sauberkeit im Stadtteil als auch den effizienten Einsatz städtischer Ressourcen zu verbessern. Dabei soll ausdrücklich sichergestellt werden, dass ein möglicher Einsatz entsprechender Kameratechnik nur unter Einhaltung sämtlicher datenschutzrechtlicher und sonstiger gesetzlicher Vorgaben erfolgt und die Privatsphäre unbeteiligter Personen gewahrt bleibt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11

  • Unerlaubtes Abbrennen von Feuerwerkskörpern
    OFOB 10
    05.10.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2026, OF 118/10 Betreff: Unerlaubtes Abbrennen von Feuerwerkskörpern Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, das fast schon ganzjährige, unerlaubte, sehr störende sowie gefährliche Abbrennen von Feuerwerkskörpern Nahe der Kita Jaspertstraße 71-73 unterbinden zu lassen. Begründung: Wiederholte, sehr ernst zu nehmende Hinweise aus der Nachbarschaft auf das unerlaubte, zu laute und zu gefährliche Abbrennen von Feuerwerkskörpern sind zu beachten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10

  • Carlo-Mierendorff-Schule
    OFOB 10
    05.10.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2026, OF 122/10 Betreff: Carlo-Mierendorff-Schule Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um rasche Prüfung und Berichterstattung gebeten, wann welche bisher fehlende technische Ausstattung der Carlo-Mierendorff-Schule angemessen verbessert werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10

  • Baugebiet „Nördlich Weinstraße“ in Preungesheim
    OFOB 10
    05.10.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2026, OF 123/10 Betreff: Baugebiet "Nördlich Weinstraße" in Preungesheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, 1. die verschiedenen Bedenken aus der Nachbarschaft des Baugebietes "nördlich der Weinstraße" in Preungesheim sehr ernst zu nehmen und möglichst Verbesserungen vor Ort umzusetzen. 2. die Verkehrserschließung mindestens während der Bauphase des Baugebietes "nördlich der Weinstraße" in Preungesheim und auch grundsätzlich direkt über die Gießener Straße in das Baugebiet zu veranlassen. 3. mehr Stellplätze im Baugebiet "nördlich der Weinstraße" in Preungesheim zu erzielen Begründung: Vermeidbare Belastungen der Nachbarschaft im sehr beengten Bereich im und um den historischen Teil Preungesheims sind dringend zu unterlassen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10

  • E-Ladesäulen im Ortsbezirk 10 deutlich ausbauen
    OFOB 10
    05.10.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2026, OF 126/10 Betreff: E-Ladesäulen im Ortsbezirk 10 deutlich ausbauen Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie, wann und wo die bisher viel zu wenigen E-Ladesäulen im Ortsbezirk 10 künftig deutlich ausgebaut werden können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10

  • Umweltverschmutzung technisch erschweren
    OFOB 10
    05.10.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2026, OF 127/10 Betreff: Umweltverschmutzung technisch erschweren Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen, so zum Beispiel auch in Zusammenarbeit der FES, der Stabsstelle Sauberes Frankfurt sowie mit ausgewählten Wohnungsbau-Unternehmen und oder Landwirten, um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wo, wie und ab wann an folgenden Hotspots des Ortsbezirks 10 vor Verschmutzung mit illegalem Müll technisch erschwert werden kann: 1. Homburger Landstraße im Bereich der Brücke über die Nidda zum Schutz des Gewässers 2. Heiligenstockweg östlich der Brücke über die B3neu in Berkersheim zum Schutz der Felder 3. Heiligenstockweg im Bereich an der scharfen Ecke zur B521 bzw. Friedberger Landstraße zum Schutz des dortigen Müll-Hotspots. 4. am uralten Müllhotspot in der Gießener Straße, nördlich der Ronneburgstraße mit der Hausnummer 24 Begründung: Diese Maßnahmen können ggf. Versuchsweise, als Pilotprojekt und oder befristet ermöglicht bzw. getestet werden. Dies gerne auch an weiteren Hotspots in Feldern und in Wohngebieten des Ortsbezirk 10. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10

  • Orangefarbene Bänke gegen Gewalt an Frauen
    OFOB 10
    05.10.2026 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2026, OF 128/10 Betreff: Orangefarbene Bänke gegen Gewalt an Frauen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auch im Ortsbezirk 10 orangefarbene Bänke als sichtbares Zeichen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen aufzustellen. Gemeinsam mit dem Ortsbeirat soll je ein Standort in den Stadtteilen Berkersheim, Bonames, Eckenheim, Frankfurter Berg und Preungesheim ausgewählt werden. Begründung: Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist ein gesamtgesellschaftliches Problem. Die orangefarbenen Bänke setzen ein sichtbares Zeichen. Gewalt gegen Frauen hat in unserer Gesellschaft keinen Platz. Gleichzeitig machen die QR-Codes auf den Bänken auf bestehende Beratungs- und Hilfsangebote aufmerksam und bieten so einen niederschwelligen Zugang. Mit dieser Aktion wollen wir auch im Ortsbezirk 10 für Solidarität, Unterstützung und ein gewaltfreies Miteinander sensibilisieren. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10

  • Verkehrsberuhigung Frauenlobstraße
    OFOB 2
    05.10.2026 · GRÜNE, SPD, Volt

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2026, OF 140/2 Betreff: Verkehrsberuhigung Frauenlobstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten an der Frauenlobstraße zur Verkehrsberuhigung eine weitere physische Sperre am Ende der Parkzone (siehe Foto anbei) auf der Höhe Hausnummer 38 einzurichten. Begründung: Die Anwohnenden der Frauenlobstraße sind in der komfortablen Situation, dass in dieser sehr breiten Straße kaum Parkdruck herrscht und insbesondere am Abend die Straße weitgehend frei ist. Dadurch kommt es sehr häufig dazu, dass Personen, die mit dem Auto unterwegs sind, die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30km/h nicht beachten. Die Verkehrsberuhigung wurde auf der Höhe Frauenlobstr. 34/36 bereits durch Fahrbahnverengung mit Drängelgittern/Sperrelementen und Leitbaken abgesichert (siehe Foto anbei). Das zweite Foto anbei zeigt im weiteren Verlauf der Straße, warum dieser Bereich (zu viele) Autofahrende zum Beschleunigen auf über 30km/h verleitet, was regelmäßig zu gefährlichen Verkehrssituationen insbesondere für Radfahrende führt. Die Montage eines zusätzlichen Drängelgitters/Sperrelements mit Leitbake quer zum Verkehr am Ende dieser Parkzonen (Höhe Frauenlobstraße 38) entlang der vorhandenen durchgezogenen, aber verblassten Fahrbahnmarkierung bringt dagegen eine erhebliche Verkehrsberuhigung und damit Verbesserung der Sicherheit für Radfahrende. (Quelle: der Ersteller der Aufnahmen ist der Antragstellerin mit Name und Anschrift bekannt) Antragsteller: GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

  • Dauerhaftes Blindenleitsystem in der U-Bahn-Station „Bockenheimer Warte“ einrichten
    OFOB 2
    05.10.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2026, OF 145/2 Betreff: Dauerhaftes Blindenleitsystem in der U-Bahn-Station "Bockenheimer Warte" einrichten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die kürzlich in den B-Ebenen an der Bockenheimer Warte aufgeklebten Bodenindikatoren zeitnah durch dauerhaft verlegte Rippen- und Noppenplatten ersetzt werden. Dabei soll eine Ausführung gewählt werden, die hinsichtlich Haltbarkeit und Barrierefreiheit den an den Bahnsteigkanten eingesetzten Bodenindikatoren entspricht. Begründung: Die Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft (FBAG) hat darauf hingewiesen, dass die vor Kurzem in den B-Ebenen an der Bockenheimer Warte aufgeklebten Bodenindikatoren bereits zu einem erheblichen Teil wieder abgelöst sind. Bodenindikatoren sind für blinde und sehbehinderte Menschen ein wichtiger Bestandteil der Orientierung im öffentlichen Raum und müssen daher dauerhaft und zuverlässig nutzbar sein. Die aktuelle Ausführung mit aufgeklebten Elementen erweist sich offenbar als nicht ausreichend haltbar. Um eine dauerhaft barrierefreie Wegeführung sicherzustellen, sollten die aufgeklebten Bodenindikatoren daher durch fest verlegte Rippen- und Noppenplatten ersetzt werden, wie sie auch an Bahnsteigkanten zum Einsatz kommen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

  • Verkehrssicherheit im Kuhwaldviertel durch Fahrradbügel und Zebrastreifen erhöhen
    OFOB 2
    05.10.2026 · CDU, GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2026, OF 149/2 Betreff: Verkehrssicherheit im Kuhwaldviertel durch Fahrradbügel und Zebrastreifen erhöhen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. Das unerlaubte Parken an der Kurve Philipp-Reis-Straße / Am Dammgraben durch das Anbringen von jeweils mindestens 4 Fahrradbügeln ab der Höhe des bereits geltenden Parkverbots an beiden Seiten der Parkzonen zu unterbinden. 2. Die Verkehrssicherheit des Fußverkehrs durch die Einrichtung eines Zebrastreifens an der Kurve Philipp-Reis-Straße / Am Dammgraben, idealerweise auf der Höhe des bestehenden Zebrastreifens, in der Straße der Nationen zu verbessern. 3. Einen weiteren Zebrastreifen auf der Straße Am Dammgraben auf der Höhe Hausnummer 101/102 einzurichten, damit eine gefahrenfreie Querung zum gegenüberliegenden Zeppelinpark möglich ist. 4. Das Parken auf dem Zebrastreifen in der p (auf der Höhe Hausnummer 16) durch physische Sperren bis zum ersten angrenzenden Parkplatz zu verhindern. Begründung: Zu 1: Von Anwohnenden wird berichtet, dass regelmäßig Fahrzeuge hinter den Parkzonen an der Kurve Philip-Reis-Straße / Am Dammgraben parken und damit die Sicht für Personen, die mit dem Fahrrad oder zu Fuß unterwegs sind, erheblich beeinträchtigen, wodurch deren Sicherheit gefährdet ist (s. Foto im Anhang). Zusätzlich gibt es im Viertel einen deutlichen Mangel an Fahrradabstellplätzen. Zu 2: Auch wenn es sich um eine Tempo-30-Zone handelt, in der Zebrastreifen meist als entbehrlich angesehen werden, hält der Ortsbeirat den Zebrastreifen an dieser Stelle für geboten, um dem Fußverkehr eindeutig Vorrang einzuräumen. Dies betrifft vor allem den sicheren Übergang zum Europaviertel, der angesichts der künftigen U5-Station Europagarten zusätzlich an Bedeutung gewinnen wird. Zu 3: Der Zeppelinpark wird intensiv genutzt und ist insbesondere bei Kindern sehr beliebt. Da die Ampel zur Querung der Straße Am Dammgraben sich erst am Ende der Straße befindet, ist sie wenig geeignet, um den Zeppelinpark zu erreichen. Stattdessen wird sowohl zu Fuß wie auch mit dem Fahrrad die Querung direkt am Park genutzt, die auch bereits abgeflachte Bürgersteige aufweist. Kinder können Geschwindigkeiten und Abstände herannahender Fahrzeuge schlechter einschätzen. Ein Zebrastreifen bietet ihnen einen festen Anlaufpunkt, der ihre Sicherheit deutlich erhöht. Zu 4: Von Anwohnenden wird berichtet, dass der Zebrastreifen in der Funckstraße insbesondere zu Gottesdienstzeiten der gegenüberliegenden evangelischen Dreifaltigkeitsgemeinde bzw. der orthodoxen rumänischen Gemeinde häufig zugeparkt ist, wodurch ein sicheres Queren erschwert wird. Parkendes Auto im Parkverbot an der Kurve Am Dammtor / Philip-Reis-Straße (Quelle: eigene Aufnahme der Antragstellenden) Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

  • Anwohnendenparken in der Kuhwaldsiedlung endlich umsetzen
    OFOB 2
    05.10.2026 · GRÜNE, SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2026, OF 150/2 Betreff: Anwohnendenparken in der Kuhwaldsiedlung endlich umsetzen Vorgang: B 299/19 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, ob die Einrichtung einer Anwohnendenparkzone in der Kuhwaldsiedlung gegenüber der bislang vorgesehenen Reihenfolge vorgezogen werden kann. Sollte dies möglich sein, wird um eine zeitnahe Umsetzung gebeten. 2. Unabhängig davon wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die für die Einrichtung einer Parkzone für Bewohner*innen notwendigen vorbereitenden Schritte bereits jetzt eingeleitet werden können. 3. Sollte weder eine prioritäre Umsetzung noch die Einleitung vorbereitender Schritte möglich sein, wird der Magistrat gebeten, die Gründe hierfür darzulegen und mitzuteilen, wann aus heutiger Sicht mit der Aufnahme der Planungen und der Umsetzung des Anwohnendenparkens in der Kuhwaldsiedlung gerechnet werden kann. Begründung: Der Ortsbeirat 2 hat sich bereits in der Vergangenheit für die Einführung des Anwohnendenparkens in der Kuhwaldsiedlung eingesetzt. Der Magistrat hat hierzu im Jahr 2024 auf das mit dem Bericht B 299 vom 16.08.2019 festgelegte stufenweise Vorgehen bei der Ausweitung des Bewohnerparkens verwiesen. Demnach soll zunächst die Bewirtschaftung der bestehenden 37 Bewohnerparkzonen umgesetzt werden. In einer zweiten Stufe sollen rund 20 weitere, überwiegend im Bereich des Alleenrings gelegene und bereits von den Ortsbeiräten geforderte Bewohnerparkzonen eingerichtet werden. Erst im Anschluss daran soll die Einführung des Bewohnerparkens in weiteren Gebieten geprüft werden. Diese Perspektive bedeutet für die Kuhwaldsiedlung faktisch eine Verschiebung auf unbestimmte Zeit. Gleichzeitig besteht in der Siedlung bereits seit Jahren ein außergewöhnlich hoher Parkdruck aufgrund des Messeverkehrs und der ungenügenden Zufahrtskontrollen. Die besondere Lage der Kuhwaldsiedlung und die Konkurrenz zwischen den Anwohnenden und gebietsfremden Parkverkehren führen dazu, dass die Parkplatzsuche für die Bewohnerinnen und Bewohner zunehmend belastend ist. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme zur Kuhwaldsiedlung selbst darauf hingewiesen, dass für die Einrichtung einer Parkzone für Anwohnende unter anderem der Nachweis des Parkdrucks sowie eine Bürgerbeteiligung erforderlich sind und diese Verfahrensschritte einen erheblichen zeitlichen Vorlauf benötigen. Gerade deshalb erscheint es sinnvoll, diese vorbereitenden Arbeiten für die Kuhwaldsiedlung nicht erst nach vollständigem Abschluss aller zuvor vorgesehenen Bewohnerparkzonen zu beginnen. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher, die bisherige Priorisierung zu überprüfen, die Kuhwaldsiedlung nach Möglichkeit vorzuziehen und zumindest die erforderlichen Vorarbeiten zeitnah einzuleiten. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.08.2019, B 299 Beratung im Ortsbeirat: 2