Verkehrsberuhigung Frauenlobstraße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Antrag schlägt die Errichtung einer neuen physischen Sperre in der Frauenlobstraße vor, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Geschwindigkeit der Autofahrer zu reduzieren. Dies ist notwendig, da die bestehende Verkehrssituation gefährliche Bedingungen für Radfahrende schafft.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAntrag
Der Magistrat wird gebeten an der Frauenlobstraße zur Verkehrsberuhigung eine weitere physische Sperre am Ende der Parkzone (siehe Foto anbei) auf der Höhe Hausnummer 38 einzurichten.
Begründung
Die Anwohnenden der Frauenlobstraße sind in der komfortablen Situation, dass in dieser sehr breiten Straße kaum Parkdruck herrscht und insbesondere am Abend die Straße weitgehend frei ist. Dadurch kommt es sehr häufig dazu, dass Personen, die mit dem Auto unterwegs sind, die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30km/h nicht beachten. Die Verkehrsberuhigung wurde auf der Höhe Frauenlobstr. 34/36 bereits durch Fahrbahnverengung mit Drängelgittern/Sperrelementen und Leitbaken abgesichert (siehe Foto anbei). Das zweite Foto anbei zeigt im weiteren Verlauf der Straße, warum dieser Bereich (zu viele) Autofahrende zum Beschleunigen auf über 30km/h verleitet, was regelmäßig zu gefährlichen Verkehrssituationen insbesondere für Radfahrende führt. Die Montage eines zusätzlichen Drängelgitters/Sperrelements mit Leitbake quer zum Verkehr am Ende dieser Parkzonen (Höhe Frauenlobstraße 38) entlang der vorhandenen durchgezogenen, aber verblassten Fahrbahnmarkierung bringt dagegen eine erhebliche Verkehrsberuhigung und damit Verbesserung der Sicherheit für Radfahrende.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 5. Oktober 2026 brachten GRÜNE, SPD, Volt im Ortsbeirat 2 diesen Antrag ein.