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  • Dynamische Fahrgastinformation an den ÖPNV-Haltestellen in Bornheim-Mitte
    OFOB 4
    11.10.2026 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2026, OF 94/4 Betreff: Dynamische Fahrgastinformation an den ÖPNV-Haltestellen in Bornheim-Mitte Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob in absehbarer Zeit in Bornheim Mitte dynamische digitale Echtzeitinformationen an den Haltestellen für Straßenbahn bzw. Bus und im Eingangsbereich der U-Bahn angebracht werden können. Begründung: Eine dynamische Fahrgastanzeige erhöht für die Nutzer des ÖPNV dessen Attraktivität durch bessere Planungssicherheit, komfortableres Umsteigen und geringere Unsicherheit bei Störungen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4

  • Information zu den aktuellen Schülerzahlen und der Prognose der Schülerzahlen im Stadtteil Bergen-Enkheim
    OFOB 16
    10.10.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2026, OF 34/16 Betreff: Information zu den aktuellen Schülerzahlen und der Prognose der Schülerzahlen im Stadtteil Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen, dass der Magistrat darüber informiert, welche Daten zu den aktuellen Schülerzahlen zu den Schulen im Stadtteil Bergen-Enkheim vorliegen, und welche prognostiziert sind. Begründung: Aus offiziellen Quellen ist bekannt, daß die Schule am Ried ca.1.400 Schülerinnen und Schüler betreuen soll. Die Grundschule "Schule am Hang" soll Platz für 550 Schülerinnen und Schüler bieten, das ist eine Steigerung von 150 Schülern nach Abschluss der Sanierungs- und Erweiterungsbauten. Schon in der Vergangenheit stieß die Riedschule an ihre Kapazitätsgrenzen, Plätze mussten über Losverfahren vergeben werden. Der integrierte Schulentwicklungsplan (iSEP) prognostiziert eine weiter starke Nachfrage. Das hessische Kultusministerium geht bis weit in die 30er Jahre von einem hohen Niveau der Schülerzahlen aus. Die Kultusminister Konferenz spricht in den Ballungsräumen erst für das Jahr 2024 von einer Trendwende. Der gerade fertiggestellte Neubau der Schule am Ried behebt seit Jahren bestehende Platzprobleme und Provisorien. Die Infrastruktur wird verbessert, aber nicht erweitert. Der Anmeldeüberhang der Schule am Ried ist nicht bekannt. Die Perspektive für die zusätzlichen Schülerinnen und Schüler von der Schule am Hang unklar. Die Integration zukünftiger Schulkinder Kinder aus dem Neubaugebiet Leuchte ist in die Planungen nicht zu ermitteln, bzw. nicht abgebildet. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat aktuelle Schülerzahlen und die prognostizierten Entwicklungen im Stadtteil Bergen-Enkheim zur Verfügung zu stellen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16

  • Prüfung des Mietvertrages der Saalbau GmbH mit dem Mieter
    OFOB 16
    10.10.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2026, OF 35/16 Betreff: Prüfung des Mietvertrages der Saalbau GmbH mit dem Mieter Vorgang: FR v. 08.10.2026 Der Ortsbeirat möge beschließen, dass der Magistrat sich dafür einsetzt, dass der angekündigte Code of Conduct der Saalbau GmbH zeitnah erarbeitet wird und auch der Ortsbeirat 16 über das Ergebnis informiert wird. Begründung: Die Vermietung der Saalbau GmbH des Volkshauses Enkheim an den Mieter Nikolai Brunner hat in der Bürgerschaft viele Proteste hervorgerufen. Es war erwartet worden, dass die Saalbau GmbH Vermietungen entsprechend ihrer Geschäftsbedingungen prüft. In den Geschäftsbedingungen der Saalbau GmbH vom März 2025 ist unter Gliederungspunkt 3 festgehalten: Der/die Mieter:in bekennt mit der Unterschrift, dass der Veranstaltungsraum bzw. die Veranstaltungsräume nicht für einen der folgenden Zwecke verwendet werden kann: Veranstaltungen, die einen verfassungsfeindlichen Hintergrund haben, insbesondere bei rechts- oder linksextremen, rassistischen, antisemitischen, antiislamistischen oder antidemokratischen Inhalten (...). Kulturdezernentin Ina Hartwig teilte auf Anfrage mit, dass aufgrund der Masse an Anmietungen diese Prüfungen jedoch nur stichprobenartig durchgeführt werden. Ein Code of Conduct soll helfen extremistische Absichten bei Einmietungen früher zu erkennen (FR 08.10.2026). In der Stadtverordnetenversammlung wurde der Antrag zum Verbot der Veranstaltung abgelehnt. Der Ärger der Bürgerschaft über diesen Ablauf und die Veranstaltung am 06.11.2026 bleibt bestehen. Der Wunsch nach einer Prozessoptimierung und das Interesse an der Einführung des Code of Conduct sind entsprechend groß. Wir bitten deswegen um eine Information über die weiteren Schritte. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16

  • Dauerhafte Linienänderung der Buslinie M43 – Beibehaltung der jetzigen baustellenbedingten Linienführung
    OFOB 16
    10.10.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2026, OF 36/16 Betreff: Dauerhafte Linienänderung der Buslinie M43 - Beibehaltung der jetzigen baustellenbedingten Linienführung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die VGF zu veranlassen, die Linienführung der M43 auch nach Ende der Baumaßnahmen in der Marktstraße im jetzigen Zustand via den Straßen: Landgraben und Nordring zur Vilbeler Landstraße, dauerhaft zu belassen. Begründung: Die Linie M43 fährt aktuell wegen einer Baustelle in der Marktstraße eine Umleitung über die Straßen Landgraben und Nordring. Sie bedient dort zusätzlich die Stopps "Nordring / Vilbeler Landstraße" und "Nordring / Landgraben". Diese temporäre Route hat sich im Alltag als enormer Gewinn für das Viertel erwiesen. Sie bietet: · Einen sicheren Kitaweg zum Naturkindergarten "STADT-LAND-FLUSS" (MATZ e.V.) in der Casimirstraße, ohne dass Familien gefährliche Hauptstraßen kreuzen müssen. · Einen barrierearmen Zugang zum Ärztehaus (Vilbeler Landstraße 253-255) · Insgesamt eine bessere ÖPNV-Anbindung für die dichte Wohnbebauung westlich der Vilbeler Landstraße (Alter Wartweg, Casimirstraße, Cunostraße, etc.), der Heilsbergerstraße, Landgraben, Usastraße, westlicher Nordring, Schelmenweg, etc. ohne dass bestehende Haltestellen wegfallen. · Wirtschaftlichkeit und Erprobung: Da die Haltestelleninfrastruktur durch die Umleitung bereits aktiv erprobt, funktionstüchtig und etabliert ist, entsteht kein zusätzlicher logistischer Planungsaufwand. Die Route hat sich im Praxisbetrieb absolut bewährt, ohne das restliche Netz negativ zu beeinträchtigen. Die dauerhafte Änderung der Linienführung der M43 steht somit im direkten Zusammenhang eines besseren Ausbaues des ÖPNV und bietet so einem großen Teil der Bevölkerung im nordwestlichen Teil Bergen-Enkheim einen einfacheren Zugang zum ÖPNV als es bisher der Fall ist. Der Ortsbeirat sieht daher in der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen einen wichtigen und sichtbaren Beitrag zum Ausbau des ÖPNV und bittet um eine zeitnahe Umsetzung. Die Argumentation der VGF auf die Bürgeranfrage von Herrn Pranshu, die Fahrt würde 3 -4 Minuten länger dauern, ist nicht akzeptabel. = bisherige Linienführung = neue Linienführung = Gebiete die von der neuen Linienführung profitieren würden. Quelle: google maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16

  • Kleinmüllplatz Barbarossastraße
    OFOB 16
    10.10.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2026, OF 37/16 Betreff: Kleinmüllplatz Barbarossastraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der FES darauf hinzuwirken, dass am Kleinmüllplatz in Enkheim (Barbarossastrasse) - Dauerhaft an mindestens zwei Öffnungstagen Fachpersonal vor Ort ist, - die FES prüfen möge, ob nach der Umstellung auf Self-Service ein Buchungsterminal vor Ort eingerichtet werden kann und - künftig wieder Elektroschrott angenommen wird. Begründung: Internen Angaben zufolge plant die FES, den Kleinmüllplatz Enkheim dauerhaft wie bereits am Standort Landgraben in Bergen auf Self-Service umzustellen. Die technischen Vorbereitungsarbeiten hierfür sind bereits erfolgt, die Umsetzung sei zeitlich davon abhängig, wann eine weitere Annahmestelle im Riederwald eingerichtet werden könne. Die Umstellung auf den Self-Service bietet einerseits die Option zur längeren bzw. anderen Öffnungszeiten und einer flexiblen Nutzungsgestaltung durch die Bürger:innen. Andererseits können davon auch Nutzer:innen ausgeschlossen werden, die nicht über die technischen Möglichkeiten zur Terminbuchung über eine App verfügen. Zudem gibt es im Stadtteil bereits mit der Annahmestelle am Landgraben eine entsprechende Option. Um dem entgegenzuwirken, soll sichergestellt werden, dass an mindestens zwei Öffnungstagen wie bisher qualifiziertes Personal vor Ort ist und damit der größtmöglichen Zahl potentieller Nutzer:innen der Zugang eröffnet bleibt. Über eine lokale Buchungseinrichtung (Terminal) soll zudem die Möglichkeit der Nutzung für diejenigen eingerichtet werden, die aufgrund fehlender technischer Voraussetzungen nicht über die App buchen können. Außerdem soll wieder wie bisher Elektroschrott angenommen werden, um lange Anfahrtswege für Bürger:innen zu anderen Annahmestellen zu vermeiden und "wilde Entsorgung" zu reduzieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16

  • Sondergenehmigung für Musikdarbietungen im Außengastronomiebereich im Nordend
    OFOB 3
    09.10.2026 · GRÜNE, CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2026, OF 120/3 Betreff: Sondergenehmigung für Musikdarbietungen im Außengastronomiebereich im Nordend Der Oeder Weg ist durch die Umgestaltungsmaßnahmen insgesamt eine auch in den Abendstunden stärker frequentierte Straße geworden, der öffentliche Raum lädt zum Verweilen ein, dies war durchaus so geplant und gewünscht. Eine weitere Ausweitung durch Parties und Events mit Musikdarbietung der ansässigen Gastronomiebetriebe ist der Anwohnerschaft jedoch nicht zuzumuten. In diesem Jahr fanden viele "Sonderveranstaltungen" im unteren Oeder Weg und den umliegenden Straßen statt, die die Anwohnerschaft im Oeder Weg stark belastete und zu vielen Beschwerden führte. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 beschließen, der Magistrat wird aufgefordert Sondergenehmigungen für Musikdarbietungen im Außenbereich am Oeder Weg und den angrenzenden Straßen äußerst restriktiv zu handhaben und auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3

  • Außengastronomie im Nordend
    OFOB 3
    09.10.2026 · GRÜNE, CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2026, OF 126/3 Betreff: Außengastronomie im Nordend Der aktuelle "Leitfaden Außengastronomie" umfasst viele sinnvolle Vorgaben, deren Einhaltung jedoch nachgehalten werden muss. Im Nordend werden folgende Vorgaben an vielen Stellen nicht eingehalten: "Die Möblierung soll aus einer Einzelbestuhlung aus leichten urbanen Materialien bestehen wie Holz-Metall-Kombinationen (keine Kunststoffmöbel wie z.B. Monoblockstühle). Zusammenhängende Tisch-Bank-Varianten sowie Biertischgarnituren und Loungemöbel sind nicht gewünscht. Kunstrasen, Terrassendielen, Podestbauten und ähnliche Abdeckungen des Straßenbelags stellen Überbauungen des öffentlichen Raumes dar, welche nicht erlaubnisfähig sind. Reinigung: Die Flächen der Außengastronomie auf öffentlicher Verkehrsfläche sowie die Freiflächen im Umkreis von 10 Metern sind täglich zu reinigen." Gleichzeitig gibt es im Nordend speziell auf den Einkaufsstraßen "Untere Berger Straße" und "Oeder Weg" aktuelle eine hohe Beschwerdelage der Anwohnerschaft über ausufernde Außengastronomie und zunehmende Vermüllung der Straßen. Die vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, a) die Einhaltung der Vorgaben zur Nutzung von öffentlichem Raum als Außengastronomieflächen entsprechend häufiger zu kontrollieren und bei Nichteinhaltung entsprechend zu sanktionieren. b) Nachfolgende Ergänzungen in die Satzung zur Genehmigung von Außengastronomieflächen mit aufzunehmen: - Verpflichtung die Außengastrogenehmigung (incl. Lageplan) ins Schaufenster sichtbar aufzuhängen - bei der Aufzählung der Veranstaltungen zu denen die Außengastro weggeräumt werden muss "Straßenfeste in Abstimmung mit den jeweiligen Veranstaltern" aufnehmen - generell Außengastronomieflächen im privaten oder öffentlichen Bereich nur für Betriebe zu genehmigen, die auch über eine Kundentoilette verfügen Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3

  • Sicherheit in der Hammanstraße und Fürstenbergerstraße
    OFOB 3
    09.10.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2026, OF 140/3 Betreff: Sicherheit in der Hammanstraße und Fürstenbergerstraße Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten: a) an der Einmündung der Hammanstraße in die Fürstenberger Straße ein "Vorfahrt gewähren-Schild" für die aus der Hammanstraße kommenden Radfahrenden zu installieren b) die Radfahrpiktogramme in der Fürstenberger Straße zu erneuern und weiter nach Osten in den Kreuzungsbereich mit der Hammanstraße zu verlegen c) das Piktogramm "Achtung Schulkinder" vor dem Ausgang der Elisabethenschule zu erneuern. Begründung: Die Maßnahmen dienen der Erhöhung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3

  • Ärztliche Notfalleinsätze beim Parken den Rettungsdiensten gleichstellen (OF)
    OFOB 2
    09.10.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2026, OF 156/2 Betreff: Ärztliche Notfalleinsätze beim Parken den Rettungsdiensten gleichstellen (OF) Der Ortsbeirat 2 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sich gemeinsam mit der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Frankfurt am Main dafür einzusetzen, dass Ärztinnen und Ärzte im ärztlichen Notfalleinsatz beim Halten und Parken den Fahrzeugen des Rettungsdienstes gleichgestellt werden. Dazu sind insbesondere folgende Schritte zu prüfen und umzusetzen: 1. Allgemeine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO: Die Straßenverkehrsbehörde erteilt auf Grundlage von § 46 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 StVO (Ausnahmen von den Halt- und Parkverboten), ergänzend Nr. 4a, 4b und 11, eine allgemeine Ausnahmegenehmigung für Ärztinnen und Ärzte im ärztlichen Bereitschafts- und Notfalldienst. Damit sollen sie während eines Noteinsatzes überall im Straßenraum halten und parken dürfen, wie es § 35 Absatz 5a StVO für Fahrzeuge des Rettungsdienstes vorsieht - soweit dadurch niemand gefährdet und keine Rettungswege versperrt werden. 2. Einbindung der Kassenärztlichen Vereinigung: Der Magistrat tritt an die Kassenärztliche Vereinigung Hessen als Trägerin des ärztlichen Bereitschaftsdienstes heran, damit diese das Verfahren offiziell gegenüber der Stadt beantragt. Gemeinsam mit der KV Hessen und der Landesärztekammer Hessen werden Nachweis und Kennzeichnung (insbesondere die Anerkennung des Schildes "Arzt Notfalleinsatz" in Verbindung mit einem Einsatznachweis) festgelegt. 3. Kein Abschleppen im Einsatz: Die städtische Verkehrsüberwachung wird angewiesen, erkennbar im Noteinsatz abgestellte Fahrzeuge von Ärztinnen und Ärzten nicht abzuschleppen, sondern - sofern erforderlich - zunächst Kontakt aufzunehmen. Für bereits angefallene Abschlepp- und Verwaltungskosten bei nachgewiesenen Noteinsätzen ist eine Erstattung bzw. ein Verzicht zu prüfen. 4. Sondernutzungsvereinbarungen mit Carsharing-Anbietern: Die Sondernutzungsvereinbarungen mit den stationären Carsharing-Anbietern werden so ergänzt, dass Einsatzfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst sowie Ärztinnen und Ärzte im Noteinsatz die Carsharing-Stellplätze während des Einsatzes nutzen dürfen. 5. Bericht: Der Magistrat berichtet dem Ortsbeirat 2 über das Ergebnis der Prüfung und den Stand der Umsetzung. Begründung: Anlass des Antrags ist ein Fall aus dem Ortsbezirk, über den die Frankfurter Neue Presse berichtet hat: Ein Arzt im Notdienst parkte während eines Einsatzes in der Sophienstraße auf einem Stellplatz eines stationären Carsharing-Anbieters. Sein Fahrzeug wurde abgeschleppt, und er musste die Kosten des Abschleppdienstes selbst tragen. Eine Lösung nur für diese eine Stelle würde beim nächsten Einsatz an anderer Stelle jedoch wenig helfen. Notwendig ist eine verlässliche Regelung für das gesamte Stadtgebiet. Nach § 35 Absatz 5a StVO sind Fahrzeuge des Rettungsdienstes von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden. Ärztinnen und Ärzte im ärztlichen Bereitschafts- und Notfalldienst sind von dieser Regelung nicht erfasst. Das Schild "Arzt Notfalleinsatz" ist keine Parkerlaubnis; es kann allenfalls im Einzelfall einen Verstoß rechtfertigen und schützt nicht vor dem Abschleppen und den damit verbundenen Kosten. Eine Änderung der Straßenverkehrsordnung ist für eine Lösung vor Ort nicht erforderlich. § 46 Absatz 1 StVO erlaubt den Straßenverkehrsbehörden ausdrücklich, Ausnahmen nicht nur im Einzelfall, sondern "allgemein für bestimmte Antragsteller" zu genehmigen, unter anderem von den Halt- und Parkverboten (Nr. 3). Eine bundesrechtliche Klarstellung in § 35 Absatz 5a StVO wäre zwar wünschenswert, die Stadt Frankfurt muss darauf aber nicht warten. Der maßgebliche Akteur ist die Straßenverkehrsbehörde der Stadt. Da die Kassenärztliche Vereinigung Hessen Trägerin des ärztlichen Bereitschaftsdienstes ist, sollte sie das Verfahren gegenüber der Stadt offiziell anstoßen. Die Stadt sollte diesen Prozess aktiv unterstützen; Parteien und Ortsbeiräte können ihn politisch begleiten. Die Anpassung der Sondernutzungsvereinbarungen mit den Carsharing-Anbietern betrifft einen vergleichsweise seltenen Sonderfall und ist gegenüber der generellen Gleichstellung nachrangig. Sie sollte im Zuge der ohnehin anstehenden Klärung dennoch mit erledigt werden. Ärztinnen und Ärzte im Notdienst leisten einen wichtigen Beitrag für die Patientinnen und Patienten in unserer Stadt. Wenn ärztliche Hilfe gebraucht wird, sollte die Parkplatzsuche möglichst wenig Zeit und Nerven kosten - und ein Noteinsatz darf nicht mit einer Abschlepprechnung enden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

  • Grüneburgweg / Ecke Reuterweg: Erreichbarkeit der Geschäfte sichern – Lieferzonen wirksam kontrollieren, Radfahrstreifen zurückbauen, Kurzzeitpark- und Ladeflächen wiederherstellen
    OFOB 2
    09.10.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2026, OF 157/2 Betreff: Grüneburgweg / Ecke Reuterweg: Erreichbarkeit der Geschäfte sichern - Lieferzonen wirksam kontrollieren, Radfahrstreifen zurückbauen, Kurzzeitpark- und Ladeflächen wiederherstellen Der Ortsbeirat 2 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. den durch Poller abgetrennten, rot markierten Radfahrstreifen im Grüneburgweg vor der Kreuzung Reuterweg (Fahrtrichtung Osten, Höhe Weinhandlung, Metzgerei und Friseur) zurückzubauen. Die Poller sind zu entfernen, die Rotmarkierung ist zu beseitigen. Die Fläche ist wieder dem Kfz-Verkehr - vorrangig dem ruhenden Liefer- und Kundenverkehr - zur Verfügung zu stellen. 2. auf der freiwerdenden Fläche unmittelbar vor den betroffenen Geschäften Lade- und Kurzzeitparkflächen einzurichten. Vorgeschlagen wird eine zeitlich gestaffelte Regelung: werktags vormittags eine Ladezone für den Lieferverkehr der anliegenden Betriebe, in der übrigen Zeit Kurzzeitparkplätze (z. B. mit Parkscheibe, Höchstparkdauer 30 Minuten) für Kundinnen und Kunden. Die genauen Zeitfenster sind mit den anliegenden Gewerbetreibenden abzustimmen. 3. die Führung des Radverkehrs über die Kreuzung Grüneburgweg / Reuterweg so zu gestalten, dass geradeaus fahrende Radfahrende nicht mehr rechts neben rechtsabbiegenden Kraftfahrzeugen geführt werden. Geprüft werden sollte insbesondere eine Führung im Mischverkehr mit Fahrradpiktogrammen auf der Fahrbahn, wie sie im übrigen Verlauf des Grüneburgwegs bereits üblich ist. 4. die vorhandenen Lieferzone im Grüneburgweg wirksam und regelmäßig zu kontrollieren. Dazu gehören mehrmals wöchentliche, auch unangekündigte Kontrollen durch die Stadtpolizei bzw. die Verkehrsüberwachung - schwerpunktmäßig zu den Hauptlieferzeiten am Vormittag -, die konsequente Ahndung und erforderlichenfalls das Abschleppen von dauerhaft dort abgestellten Fahrzeugen, die nicht be- oder entladen werden. 5. die Beschilderung der Lieferzonen eindeutig und für alle Verkehrsteilnehmenden verständlich zu gestalten und die eingesetzten Kontrollkräfte für eine praxisgerechte Bewertung von Ladevorgängen zu sensibilisieren: Ein erkennbar andauernder Ladevorgang eines anliegenden Betriebs darf nicht allein deshalb beanstandet werden, weil er kurzzeitig durch die Bedienung von Kundschaft unterbrochen wird. 6. dem Ortsbeirat innerhalb von einem Monat nach Beschlussfassung über den Stand der Umsetzung zu berichten, einschließlich der Anzahl der durchgeführten Kontrollen und der festgestellten Verstöße in den Lieferzonen des Grüneburgwegs. Begründung: Ausgangslage Im Zuge der Umgestaltung des Grüneburgwegs zur fahrradfreundlichen Nebenstraße wurde auf der ehemaligen Rechtsabbiegerspur vor der Kreuzung Reuterweg ein rot markierter und durch Poller vom Kfz-Verkehr abgetrennter Radfahrstreifen angelegt. Damit sind die Halte-, Park- und Lademöglichkeiten unmittelbar vor der Weinhandlung, der Metzgerei und dem Friseur ersatzlos entfallen. Nach Angaben der Gewerbetreibenden war ihnen im Vorfeld der Umgestaltung eine Ladezone vor ihren Geschäften in Aussicht gestellt worden; diese wurde nicht eingerichtet. Die CDU-Fraktion hat bereits mehrfach auf die Problematik hingewiesen, zuletzt mit dem Antrag zur effizienten Kontrolle der Lieferzonen am Grüneburgweg (Mai 2024) und dem Antrag "Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation im Grüneburgweg endlich zeitnah umsetzen!" (Oktober 2025, dort Punkt 7). Eine Umsetzung steht bis heute aus. Zu Ziffer 1 und 2 - Rückbau des Radfahrstreifens, Lade- und Kurzzeitparkflächen Die betroffenen Geschäfte sind auf Erreichbarkeit angewiesen - sowohl für die eigene Warenanlieferung als auch für Kundinnen und Kunden, die Einkäufe mit dem Auto erledigen. Gerade ein Weinfachhandel liefert und verkauft schwere, sperrige Ware, die nicht über längere Strecken getragen werden kann. Seit dem Wegfall der Halteflächen berichten die Gewerbetreibenden von einem deutlichen Rückgang der Kundschaft, insbesondere von Kundinnen und Kunden, die auf dem Weg zur oder von der Arbeit kurz halten, um im Grüneburgweg mehrere Besorgungen fußläufig zu erledigen. Der betriebliche Aufwand hat sich erheblich erhöht: Die nächstgelegene Lieferzone befindet sich rund 30 bis 35 Meter entfernt. Ein voll beladener Lieferwagen muss in acht bis zehn Gängen mit der Sackkarre entladen werden; ein Ent- und Beladevorgang dauert dadurch eine Stunde und mehr. In dieser Zeit ist die Lieferzone wiederum für andere Lieferanten blockiert. Die Lieferzone liegt zudem außer Sichtweite des Geschäfts, so dass das Fahrzeug bei jedem Gang abgeschlossen werden muss. Die vom Grüneburgweg erzeugte Nachfrage nach Ziel- und Lieferverkehr ist mit zahlreichen Einzelhandelsgeschäften, Handwerks- und Gastronomiebetrieben hoch. Eine zeitlich gestaffelte Nutzung als Lade- und Kurzzeitparkfläche bedient beide Bedarfe mit geringem baulichem Aufwand. Zu Ziffer 3 - Sicherheit des Radverkehrs Der jetzige Radfahrstreifen führt geradeaus fahrende Radfahrende rechts neben rechtsabbiegenden Kraftfahrzeugen bis an die Kreuzung heran. Dadurch entsteht ein klassischer Rechtsabbiegekonflikt: Kraftfahrzeuge, die in den Reuterweg abbiegen, kreuzen die Fahrlinie des Radverkehrs. Mit zunehmend schnellen Pedelecs verschärft sich dieses Risiko. Vor der Umgestaltung galt in diesem Abschnitt bereits Tempo 30; ein besonderes Sicherheitsproblem, das die Abtrennung erforderlich gemacht hätte, ist nicht bekannt. Hinzu kommt: Weil die Lieferzone häufig belegt ist, halten Lieferfahrzeuge zum Entladen vielfach auf der Fahrbahn neben den Pollern. Die Ware wird dann mit der Sackkarre über den Radfahrstreifen zum Geschäft gebracht, da der Gehweg mit hoher Bordsteinkante und Quergefälle dafür ungeeignet ist. Dabei kommt es regelmäßig zu gefährlichen Begegnungen zwischen Radfahrenden und Personen, die be- und entladen. Der Rückbau des Radfahrstreifens zugunsten einer klaren Lade- und Parkfläche und einer Führung des Radverkehrs im Mischverkehr erhöht daher die Sicherheit aller Beteiligten. Zu Ziffer 4 und 5 - Kontrolle der Lieferzonen Die vorhandene Lieferzone wird nach Beobachtung der Anlieger nahezu dauerhaft von unberechtigt parkenden Fahrzeugen belegt; regelmäßige Kontrollen finden praktisch nicht statt. Zusätzlich belegen einzelne Paketdienstfahrzeuge beide Stellplätze der Lieferzone gleichzeitig. Die Folge ist Lieferverkehr in zweiter Reihe, Rückstau und Behinderungen bis in die Nebenstraßen - wie bereits im Antrag vom Mai 2024 dokumentiert. Gleichzeitig wurden Gewerbetreibende beanstandet, weil während eines laufenden Ladevorgangs, der kurz zur Bedienung von Kundschaft unterbrochen wurde, "kein Ladevorgang zu beobachten" gewesen sei. Eine Kontrollpraxis, die einerseits den dauerhaften Missbrauch der Lieferzonen hinnimmt und andererseits die eigentlich Berechtigten belastet, verfehlt ihren Zweck. Notwendig sind regelmäßige, gezielte Kontrollen und eine einheitliche, praxisgerechte Bewertung. Fazit Die beantragten Maßnahmen sind mit überschaubarem Aufwand kurzfristig umsetzbar. Sie sichern die Erreichbarkeit und damit die wirtschaftliche Grundlage der inhabergeführten Geschäfte im Grüneburgweg, verbessern die Abwicklung des Lieferverkehrs und beseitigen einen vermeidbaren Konfliktpunkt zwischen Rad- und Kfz-Verkehr an der Kreuzung Reuterweg. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

  • Unterstützung für den Abenteuerspielplatz Wildgarten aus dem Ortsbeiratsbudget
    OFOB 5
    09.10.2026 · CDU, GRÜNE, SPD, Linke, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2026, OF 231/5 Betreff: Unterstützung für den Abenteuerspielplatz Wildgarten aus dem Ortsbeiratsbudget Der Ortsbeirat 5 beauftragt den Magistrat, den Abenteuerspielplatz Wildgarten für die Mietkosten für die Spielstube (Winterquartier) finanziell zu unterstützen, damit Gelder für Projekte wie Ferienspiele, pädagogische Projekte und Aktionen, personelle Vakanzen und Krankheitsausfällen freigesetzt werden. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 Euro. Begründung: Der ASP Wildgarten steht derzeit vor besonderen finanziellen Herausforderungen. Die Schere zwischen Zuschusserhöhung und Inflation ging im letzten Jahrzehnt drastisch auseinander, die allgemeinen Kostensteigerungen durch die Inflation wirken sich auf die laufenden Betriebs- und Personalkosten aus. Die finanziellen Spielräume sind inzwischen äußerst eng geworden. Um Kosten einzusparen, mussten 2026 bereits der Platzwart sowie die dritte Fachkraft gekündigt werden. Damit muss der ASP Wildgarten künftig mit lediglich 1,64 Personalstellen anstatt wie viele Jahre zuvor mit 2,1 Personalstellen auskommen. Gleichzeitig lässt selbst diese niedrige personelle Ausstattung kaum noch finanziellen Spielraum für zusätzliche Honorarkräfte. Dieser kann aufgrund des finanziellen Notstands inzwischen nur noch dreimal wöchentlich öffnen. Die Stadt fühlt sich jedoch außer Stande, den ASP Wildgarten besser zu unterstützen. In der ST 1347 fordert man den ASP Wildgarten stattdessen auf, "Fördergelder einzuwerben." Auch dafür würde es aber eines angemessenen Personalschlüssels bedürfen. So wird die Stadt der wichtigen Rolle, die der Wildgarten in der prekären sozialen Struktur der Heimatsiedlung spielt, nicht gerecht. Ein einmaliger Zuschuss von € 5000,- würde den Wildgarten in Bezug auf seine laufenden Kosten entlasten. Die Miete für die Spielstube (Winterquartier) könnte so für circa 15 Monate gezahlt werden. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Linke FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5

  • Hinweisschilder zur Erhöhung von Bußgeldern auf dem Brückenspielplatz und dem Alten Sachsenhäuser Friedhof sowie häufigere Bestreifung des Brückenspielplatzes
    OFOB 5
    09.10.2026 · CDU, SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2026, OF 237/5 Betreff: Hinweisschilder zur Erhöhung von Bußgeldern auf dem Brückenspielplatz und dem Alten Sachsenhäuser Friedhof sowie häufigere Bestreifung des Brückenspielplatzes Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, sich dafür einzusetzen, dass die unten aufgeführten Hinweisschilder über erhöhte Bußgelder für verschiedene Vergehen (illegale Abfallentsorgung, "Wildpinkeln" sowie nicht eingesammelte Hundehaufen) zeitnah bei den Zu- und Ausgängen des Brückenspielplatzes/Alten Sachsenhäuser Friedhofs angebracht werden, und auf häufigere Kontrollen hinzuwirken. Begründung: Bei der jüngsten Sitzung der E.I.S. e.V. Elterninitiative wurde explizit darum gebeten, Maßnahmen gegen die Vermüllung des Platzes zu ergreifen. Weiterhin wurde die Tatsache angemahnt, dass sich v.a. auf der Grünfläche häufig Hundekot befände. Das Schild erachtet man dort als eine sinnvolle Maßnahme, damit Besucherinnen und Besucher überhaupt Kenntnis erlangen, dass Verstöße durchaus teuer werden können. Von einer häufigeren Kontrolle erhofft man sich weiterhin die Durchsetzung der Bußgeldverordnung. Foto: privat / Christine Wendel-Roth: Hinweisschild an der Konstablerwache Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5

  • Brückenspielplatz für den Fahrrad- und E-Scooter-Verkehr sperren
    OFOB 5
    09.10.2026 · CDU, SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2026, OF 238/5 Betreff: Brückenspielplatz für den Fahrrad- und E-Scooter-Verkehr sperren Vorgang: OM 8234/26 OBR 5; ST 1101/23 Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, darauf hinzuwirken, dass die Durchfahrt von Fahrrädern, E-Scootern und vergleichbaren Fahrzeugen durch den Brückenspielplatz durch eine klare Beschilderung und Kontrollen sowie eine bauliche Absicherung effektiv verhindert wird und dass Radwege ggf. fußverkehrssicher um den Brückenspielplatz herumgeführt werden. Kurzfristig soll dabei die Errichtung geeigneter Schranken oder anderer baulicher Hindernisse geprüft werden, sofern der Zugang für Fußgänger, Kinderwagen, Rollstuhlfahrer, sonstige vulnerable Verkehrsteilnehmer nicht versperrt und auch die Zufahrt von Einsatzwagen weiter gewährleistet wird. Bei der Planung der künftigen Wegeführung soll eine klare Trennung zwischen Spiel- und Aufenthaltsbereichen einerseits sowie Radverkehrsverbindungen andererseits vorgesehen werden, um die Sicherheit von Kindern und Familien nachhaltig zu gewährleisten. Im Rahmen zukünftiger Baumaßnahmen und der geplanten Wegegestaltung ist sicherzustellen, dass der betreffende Weg nicht als Radweg ausgewiesen wird und auch baulich nicht den Charakter einer Radverkehrsverbindung erhält. Weiterhin soll offengelegt werden, ob und in welcher Form eine Bürgerbeteiligung zur bisherigen beziehungsweise geplanten Wegegestaltung stattgefunden hat. Dabei sollen insbesondere die Ergebnisse der Beteiligung sowie deren Berücksichtigung bei der Planung dargestellt werden. Sofern bislang keine Bürgerbeteiligung erfolgt ist, soll dargelegt werden, wie die Anwohnerinnen und Anwohner sowie die Nutzerinnen und Nutzer des Spielplatzes in die weitere Planung einbezogen werden. Begründung: Die Existenz des Sachsenhäuser Brückenspielplatzes seit nunmehr 53 Jahren ist auf bürgerschaftliches Engagement zurückzuführen. Durch den heutigen Spielplatz und den Alten Sachsenhäuser Friedhof führte ursprünglich eine Straße, deren Sperrung seit Anfang der 70er gefordert wurde. 1975 erging dann der Sperrungsbeschluss für diesen Abschnitt der Brückenstraße. Heute wird die ehemalige Straße durch Kinder und Heranwachsende zum Spielen und durch die gesamte Nachbarschaft zum Klönen genutzt. Getrübt wird das Miteinander dadurch, dass der durch das Gelände führende Weg sehr häufig von Fahrrädern und darunter viele schwere und schnell fahrende Lastenfahrräder, motorisierte Lieferfahrräder und E-Scooter genutzt wird, wodurch permanent Gefahrensituationen beispielsweise für rennende Kleinkinder verursacht werden. Eine Verkehrszählung im September 2022 ergab auf dem "Rad- und Fußweg in Verlängerung der Brückenstraße, durch die Grünanlage "Am Alten Friedhof" "rd. 780 Radfahrende" an einem einzigen Tag. Die E.I.S. Elterninitiative geht davon aus, dass die aktuellen Zahlen dies weit übersteigen. Anträgen, den Weg für Fahrräder und E-Roller beispielsweise durch Drängelgitter zu sperren, wurde mit dem Argument, dass es sich um eine wichtige Fahrradstrecke handele, nicht nachgekommen. Die ST 1101/2026 zur OM 8234 vom 27.02.2026 "Prüfung der Verlegung der Fahrradroute vom Brückenspielplatz in die Bodenstedtstraße" besagt, dass "die Durchfahrt des Brückenspielplatzes zu vielen Zeiten kein Problem darstellt. Daher muss bei der Planung des Brückenspielplatzes durch das Grünflächenamt der Radverkehr zwingend mitgedacht werden. Ziel ist ein Angebot, das zu einer angemessenen Fahrweise anhält und Konflikte mit spielenden Kindern möglichst vermeidet." Auf die "angemessene Fahrweise" warten die Nutzer des Brückenspielplatzes schon länger. Es ist jedoch nur eine Frage der Zeit, bis etwas passiert und auf dem Brückenspielplatz beispielsweise ein Kleinkind von einem schweren zweirädrigen Fahrzeug umgefahren wird. So fordert auch die Elterninitiative Sachsenhausen e.V. in ihrer Petition https://www. openpetition.de/petition/online/verkehrsfreier-brueckenspielplatz-fahrverbot-dur chsetzen-sicherheit-fuer-unsere-kinder ein vollständiges Fahrverbot für Fahrräder aller Art sowie für E-Roller. Im hoch verdichteten Sachsenhausen sind Spiel- und Freizeitflächen rar. Umso wichtiger ist es, dass der Brückenspielplatz gefahrlos genutzt werden kann und dies ist nur durch die genannte Sperrung erreichbar. Obige Abbildung: https://www.openpetition.de/petition/online/verkehrsfreier-brueckenspielplatz-fa hrverbot-durchsetzen-sicherheit-fuer-unsere-kinder Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8234 Stellungnahme des Magistrats vom 13.07.2026, ST 1101 Beratung im Ortsbeirat: 5

  • Gesetzliche Verpflichtung Mehrwegalternative anzubieten im Café Lila und weiteren Läden auf der unteren Berger Straße durchsetzen
    OFOB 3
    08.10.2026 · GRÜNE, CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2026, OF 127/3 Betreff: Gesetzliche Verpflichtung Mehrwegalternative anzubieten im Café Lila und weiteren Läden auf der unteren Berger Straße durchsetzen Seit dem 1. Januar 2023 besteht für Letztvertreiber bzw. Befüller von Einwegkunststoffbehältern mit Lebensmitteln für den unmittelbaren Verzehr oder Einweggetränkebechern mit Getränken die Pflicht zum Angebot einer Mehrwegalternative. In der Verkaufsstelle müssen gut sicht- und lesbare Informationen hinsichtlich dieser Wahlmöglichkeit vorhanden sein. Das Lila in der Bergerstraße 16, dass vor allem mit Acai Bowls sein Geschäft macht, bietet keine Mehrwegalternativen an. Die Vermüllung mit den Plastikbechern in der Berger Straße und im Bethmannpark erregt seit Monaten die Anwohner*innen. Der Ortsbeirat wird mit Beschwerden geradezu überflutet. Seit der Eröffnung einer Filiale in Wiesbaden im Mai 2026 kann sich das Lila auch nicht mehr hinter dem Schlupfloch einer Verkaufsfläche von unter 80 qm bzw. unter 5 Mitarbeitenden verstecken. Besteht ein Unternehmen aus mehreren Filialen, dann sind die Mitarbeiterzahl und Verkaufsfläche des gesamten Unternehmens entscheidend. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Verstoß gegen die Mehrwegangebotspflicht nach § 33 VerpackG des Lila in der Bergerstraße 16 zu ahnden und diese Verpflichtung mit ordnungspolitischen Mitteln durchzusetzen. Gleichzeitig sollte die Einhaltung dieser Verpflichtung auch bei allen anderen Läden mit entsprechenden To-Go-Verpackungen kontrolliert und durchgesetzt werden. Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3

  • Mehrmonatige Behinderung durch zwei Müllcontainer im Baumweg (Höhe Hausnummer 3)
    OFOB 3
    08.10.2026 · AfD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2026, OF 135/3 Betreff: Mehrmonatige Behinderung durch zwei Müllcontainer im Baumweg (Höhe Hausnummer 3) Der Ortsbeirat möge beschließen: Im Baumweg (Höhe Hausnummer 3) stehen seit über sechs Monaten zwei bereits randvoll gefüllte und seitdem ungenutzte Müllcontainer. Diese sind umgehend zu entfernen, da sie Anwohnerparkplätze sowie Teile des Gehweges blockieren. Begründung: Im Baumweg (Höhe Hausnummer 3) stehen seit Anfang April 2026 zwei bereits befüllte Müllcontainer und blockieren dauerhaft Anwohnerparkplätze und Teile des Gehweges, vor allem im Bereich des hinteren Verkehrsschilds (siehe Bild). Durch die Platzierung der Container wird der Bürgersteig verengt, sodass Fußgänger nur noch erschwert passieren können. Besonders betroffen sind hiervon Personen mit Kinderwagen, mobilitätseingeschränkte Personen sowie ältere Menschen, die mitunter gezwungen sind, auf die Fahrbahn auszuweichen. Da es sich hierbei um eine vermeidbare Erschwerung des Fußgängerverkehrs und eine unzulässige Sondernutzung des Straßenraums über einen unnötig langen Zeitraum handelt, ist eine sofortige Beendigung des unzumutbaren Zustandes vorzunehmen. Foto: Privat Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3

  • Verlängerung der Parkraumbewirtschaftungszeit in der Rohrbachstraße
    OFOB 3
    08.10.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2026, OF 139/3 Betreff: Verlängerung der Parkraumbewirtschaftungszeit in der Rohrbachstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Zeitraum für gebührenpflichtiges Parken in der Rohrbachstraße zwischen Alleenring und Friedberger Landstraße wochentags von 19 Uhr auf 22 Uhr zu verlängern. Begründung: In den meisten umliegenden Straßen gilt bereits eine Bewirtschaftungszeit werktags bis 22 Uhr, so auch in der anschließenden Glauburgstraße. Da in dem genannten Abschnitt in der Rohrbachstraße der Zeitraum nur bis 19 Uhr festgelegt wurde, erhöht dies den Parkdruck für die ohnehin durch Baustellen schon stark belasteten Anwohner*innen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3

  • Finanzielle Unterstützung des Stadtteilprojekts „Das Stadtbild Nieder-Erlenbach“
    OFOB 13
    08.10.2026 · CDU, GRÜNE, SPD, BFF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2026, OF 21/13 Betreff: Finanzielle Unterstützung des Stadtteilprojekts "Das Stadtbild Nieder-Erlenbach" Der Ortsbeirat möge beschließen Der Ortsbeirat 13 unterstützt das sozialpolitische und kreative Stadtteilprojekt "Das Stadtbild Nieder-Erlenbach" des Kinder- und Jugendclubs Nieder-Erlenbach mit einem Betrag in Höhe von 500,00 Euro aus den Verfügungsmitteln des Ortsbeirates. Die Mittel sollen zur Durchführung und Fertigstellung des Projekts bereitgestellt werden. Begründung: Der Kinder- und Jugendclub Nieder-Erlenbach hat mit dem Projekt "Das Stadtbild Nieder-Erlenbach" eine Initiative ins Leben gerufen, die jungen Menschen die Möglichkeit bietet, sich kreativ mit ihrem Stadtteil auseinanderzusetzen und diesen aktiv mitzugestalten. Im Rahmen des Projekts soll gemeinsam mit einem Graffiti-Künstler bzw. einer Graffiti-Künstlerin ein Kunstwerk entstehen, das einen sichtbaren Beitrag zur Gestaltung des Stadtteils leistet. Nachdem die Suche nach einer geeigneten Fläche längere Zeit in Anspruch genommen hat, konnte inzwischen eine Lösung gefunden werden. Die benötigte Fläche soll durch eine fest installierte Holzplatte geschaffen werden, für deren Aufstellung ein privates Grundstück zur Verfügung gestellt wird. Trotz finanzieller Beteiligung weiterer Unterstützer, darunter die Polytechnische Gesellschaft und der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), besteht weiterhin eine Finanzierungslücke. Der Ortsbeirat 13 begrüßt ausdrücklich das Engagement des Kinder- und Jugendclubs und sieht in dem Projekt einen wertvollen Beitrag zur Förderung der Kreativität, der gesellschaftlichen Teilhabe und der Identifikation junger Menschen mit ihrem Stadtteil. Mit der Bereitstellung von 500,00 Euro möchte der Ortsbeirat die erfolgreiche Umsetzung und Fertigstellung des Projekts unterstützen und zugleich die wichtige Kinder- und Jugendarbeit in Nieder-Erlenbach würdigen. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13

  • Leerstand in der Heilig-Kreuz-Kirche beenden – soziale Nutzung ermöglichen
    OFOB 4
    08.10.2026 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2026, OF 93/4 Betreff: Leerstand in der Heilig-Kreuz-Kirche beenden - soziale Nutzung ermöglichen Der Ortsbeirat 4 möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten Auskunft darüber zu erteilen, ob die Heilig-Kreuz-Kirche in der Kettelerallee für gemeinnützige Zwecke durch die Stadt Frankfurt gemietet oder erworben werden kann. 2. Insbesondere soll geprüft werden, ob die Kirche für die Eröffnung einer StadtteilKüche für die Ausgabe von günstigem Essen für alle genutzt werden kann und welche Voraussetzungen es dafür braucht. Begründung: Im Kontext des Lampionfestes am 05.9.02026 auf dem Bornheimer Hang wurde deutlich, dass die Heilig-Kreuz-Kirche in der Kettelerallee in Bornheim für Menschen im Viertel ein wichtiger Bezugsort ist. Viele wünschen sich, dass der aktuelle Leerstand beendet wird und dass die Kirche verstärkt als nachbarschaftlicher Ort genutzt werden kann. Nutzungskonzepte können vielfältig sein und hängen u.a. auch von den Auflagen des Denkmalschutzes für nutzungsspezifische Umbauten ab. So sind in der Heilig-Kreuz-Kirche verschiedene Nutzungen möglich: · Eine Stadtteil-Küche für alle: ○ gesunde Mahlzeiten für alle angesichts weiter steigender Lebensmittelpreise und sich weiter reduzierender Transferzahlungen an Bedürftige (Einsparungen bei Wohngeld etc.), ○ Teilhabe für Menschen mit geringem oder ohne Einkommen, Essen für Kinder umsonst, ○ Nutzung geretteter Lebensmittel, ○ Treffpunkt für die Nachbarschaft, ○ Einbindung von Ehrenamt, ○ Raum für Gemeinschaft jenseits von kommerziellem Konsum, Die Linke im Ortsbeirat 4 - Folgeseite - ○ Kühlraum im Sommer ohne kommerziellen Konsumzwang, ○ Erfahren von Solidarität, positive vergemeinschaftende Funktion, · Versammlungs-, Übungs- und Proberäume für Vereine, Ehrenamtsinitiativen, Kulturinitiativen etc., · ggf. kleine Wohneinheiten für temporäres Wohnen für Azubis und Studierende in den Nebengebäuden der Kirche. Angesichts des großen Bedarfes an niedrigschwelligen Angeboten für Menschen unterschiedlichster Herkunft und finanzieller Ressourcen soll geprüft werden, wie die HeiligKreuz-Kirche als zentraler Bezugsort für die Allgemeinheit im Stadtteil geöffnet und für soziale Zwecke nutzbar gemacht werden kann. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4

  • Einrichtung von Geschwindigkeitsschwellen in der Heddernheimer Landstraße zur Erhöhung der Schulwegsicherheit
    OFOB 8
    07.10.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2026, OF 101/8 Betreff: Einrichtung von Geschwindigkeitsschwellen in der Heddernheimer Landstraße zur Erhöhung der Schulwegsicherheit Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Heddernheimer Landstraße auf dem Streckenabschnitt vom Beginn am "Windigen Eck" bis zur Kreuzung Heddernheimer Landstraße / Nassauer Straße bauliche Geschwindigkeitsschwellen (Fahrbahnschwellen) einzurichten. Die Planung hierzu ist zeitnah aufzunehmen und die bauliche Umsetzung zügig zu veranlassen. Begründung: Der betroffene Abschnitt der Heddernheimer Landstraße ist offiziell als Tempo-30-Zone ausgewiesen. In der täglichen Praxis zeigt sich jedoch, dass dieser Bereich von zahlreichen Kraftfahrzeugen intensiv als schnelle Umgehungsstrecke für die parallel verlaufende Dillenburger Straße genutzt wird (Schleichwegverkehr). Das vorgegebene Tempolimit wird dabei regelmäßig und teils erheblich überschritten. Die ausgewiesene Tempo-30-Zone kann dadurch ihre angedachte Schutzwirkung nicht mehr entfalten. Die Situation ist aufgrund der sensiblen sozialen Infrastruktur vor Ort besonders kritisch. Im direkten Umfeld dieses Straßenabschnitts befinden sich zwei Kindergärten sowie eine Grundschule. Entsprechend hoch ist das Aufkommen an besonders schutzbedürftigen Verkehrsteilnehmern. Kinder und Eltern müssen die Fahrbahn täglich kreuzen - insbesondere zu den Stoßzeiten des Berufs- und Bringverkehrs und oft unter stark eingeschränkten Sichtverhältnissen durch parkende Fahrzeuge. Die Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit stellen eine akute, vermeidbare Gefährdung für die Schul- und Kindergartenkinder dar und bedeuten zudem eine dauerhafte Lärm- und Sicherheitsbelastung für die Anwohnerinnen und Anwohner. Erfahrungswerte zeigen, dass reine Beschilderungen oder temporäre Geschwindigkeitsanzeigen keine dauerhafte Verhaltensänderung bewirken. Bauliche Geschwindigkeitsschwellen hingegen erzwingen physikalisch eine angepasste, defensive Fahrweise. Sie mindern gleichzeitig die Attraktivität der Straße als illegitime Abkürzung signifikant. Aufgrund der hohen Schutzbedürftigkeit der Kinder besteht hier dringender baulicher Handlungsbedarf. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8

  • Parken auf dem Bürgersteig an der Bushaltestelle unterbinden
    OFOB 9
    07.10.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2026, OF 162/9 Betreff: Parken auf dem Bürgersteig an der Bushaltestelle unterbinden Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass es nicht mehr möglich sein wird, an der Bushaltestelle Rauschenberger Straße/Ecke Langheckenweg vor dem Gebäude zu parken. Siehe Fotos. Zwar wurde der Bereich schon in L-Form abgepollert, dennoch wird dort durchgängig geparkt. Zudem wird auch dann ausgeparkt, wenn offensichtlich gehbehinderte Personen an der Bushaltestelle warten. Gestaltet werden könnte der schon abgepollerte Bereich durch Abpflastern, eine Bank und/oder Fahrradständer. Quelle: Privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9

  • Mehr Aufenthaltsqualität durch neue Bänke
    OFOB 9
    07.10.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2026, OF 178/9 Betreff: Mehr Aufenthaltsqualität durch neue Bänke Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, mehrere neue Bänke auf der nördlichen Seite der Straße Am Lindenbaum zwischen der Eschersheimer Landstraße und der Ilkenhansstraße zu installieren. Außerdem sollten kaputte ersetzt/repariert werden und ergänzt werden am Niddablick in der Nähe der Bahngleise und auf den Flurstücken 32-4 222/3/35 Verlängerung Amöneburger/Im Geeren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9

  • Papierkörbe an der ehemaligen Batschkapp – Brücke über die MainWeserBahn zwischen Thielenstraße und Maybachstraße
    OFOB 9
    07.10.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2026, OF 179/9 Betreff: Papierkörbe an der ehemaligen Batschkapp - Brücke über die Main-Weser-Bahn zwischen Thielenstraße und Maybachstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten: dafür zu sorgen, dass auf beiden Seiten dieser Brücke Papierkörbe installiert werden. Begründung: Diese Brücke wird vielfach unter anderen von Schülerinnen und Schülern genutzt, die sich beim Rewe mit Verpflegung eindecken und die Verpackungen mangels Papierkorb an Ort und Stelle fallenlassen. Mit Papierkörben hätten sie die Möglichkeit, die Verpackungen zu entsorgen. Bild: Geoportal Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9

  • Schotterstreifen entlang des ABG-Gebäudes in der Maybachstraße
    OFOB 9
    07.10.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2026, OF 180/9 Betreff: Schotterstreifen entlang des ABG-Gebäudes in der Maybachstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten: zu prüfen, wer für den Streifen zuständig ist und dafür zu sorgen, dass er bepflanzt wird, so dass er nicht als Abfalleimer benutzt wird. Begründung: Diese sowieso schon sehr unwirtliche und beängstigende Ecke wird durch den Müll noch beängstigender. Ein ordentlicher, bepflanzter Streifen würde diesen Zustand verbessern. Schotterstreifen zwischen ABG-Gebäude und Bahngleisen (grün markiert). Quelle: Geoportal Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9

  • Politisch neutrale Schul- und Demokratiebildung sowie Kindeswohl an Frankfurter Schulen
    A
    06.10.2026 · AfD

    S A C H S T A N D : Anfrage vom 06.10.2026, A 41 Betreff: Politisch neutrale Schul- und Demokratiebildung sowie Kindeswohl an Frankfurter Schulen Der gesamtgesellschaftliche Zweck von Schule besteht darin, die nächste Generation zu befähigen, selbstbestimmt zu leben, beruflich und sozial handlungsfähig zu sein und als mündige Mitglieder einer demokratischen Gesellschaft Verantwortung zu übernehmen. Die Schulzeit soll Kinder und Jugendliche zu selbstständigen, urteilsfähigen und verantwortungsbewussten Menschen entwickeln. Hierzu gehört eine politisch und weltanschaulich neutrale Bildung, in der unterschiedliche gesellschaftliche und politische Positionen dargestellt, kontrovers diskutiert und von den Schülern eigenständig bewertet werden können. Eine pädagogische Einflussnahme soll zur freien und selbstständigen Meinungsbildung befähigen. Dazu gehören Meinungsvielfalt, Widerspruch, gegenseitiger Respekt, das Aushalten anderer Auffassungen und die gemeinsame Suche nach Lösungen. Demokratie muss für junge Menschen nicht nur vermittelt, sondern auch erlebbar sein, daher darf keine bestimmte politische Sichtweise einseitig begünstigt werden. Der Bericht B 231/2026 des Magistrats benennt - auf die Anfrage A 9 - Demokratieerziehung, Toleranz, Vielfalt und Partizipation, konkretisiert jedoch nicht ausreichend, wie politische Ausgewogenheit sichergestellt und überprüft wird. Auch hinsichtlich Inklusion, Leistungsorientierung, kommunaler Einflussmöglichkeiten und der Erfassung schulischer Problemlagen bleiben Fragen offen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Welche konkreten Kriterien legt der Magistrat einer politisch ausgewogenen und weltanschaulich neutralen Demokratiebildung zugrunde, und wie wird überprüft, dass Schüler zu einer eigenständigen politischen Urteilsbildung befähigt und nicht auf eine bestimmte politische Position hingeführt werden? 2. Wird an den Frankfurter Schulen der Beutelsbacher Konsens eingehalten und welche Bedeutung haben Überwältigungsverbot, Kontroversitätsgebot und Schülerorientierung für die von der Stadt finanzierten oder unterstützten schulischen Bildungsangebote? Bestehen hierzu verbindliche Vorgaben? 3. Welche externen Träger bzw. Organisationen unterstützt die Stadt im Bereich Demokratie-, politischer, sozialer oder kultureller Bildung an Schulen, und nach welchen Kriterien werden deren politische bzw. weltanschauliche Neutralität und die Qualität ihrer Angebote überprüft? 4. Wie viele Beschwerden über eine aus Sicht von Schülern, Eltern oder Lehrkräften politisch oder weltanschaulich einseitige Behandlung von Themen oder Bildungsangebote sind dem Magistrat in den vergangenen fünf Jahren bekannt geworden, und wie wurden diese bearbeitet? 5. Inwieweit hat der Magistrat tatsächliche Möglichkeiten, auf problematische Entwicklungen an Frankfurter Schulen Einfluss zu nehmen, wenn die ämterübergreifenden Abstimmungs- und Kommunikationsstrukturen nicht ausreichen? 6. Der Magistrat erklärt im Bericht B 231, dass kommunal keine statistischen Daten zum Leistungsniveau, zur sozialen Entwicklung und zur psychischen Belastung der Schülerinnen und Schüler erhoben werden. Auf welcher Datengrundlage beurteilt die Stadt diese Entwicklungen, und plant sie ein regelmäßiges Monitoring insbesondere zu Gewalt, Bedrohungen, Mobbing, erheblichen Unterrichtsstörungen, Schulabsentismus und psychischer Belastung? 7. Welche Erkenntnisse liegen dem Magistrat über die Entwicklung von Gewalt, Bedrohungen, Mobbing und erheblichen Konfliktlagen an Frankfurter Schulen in den vergangenen fünf Jahren vor, und wie wird auf diese Umstände adäquat reagiert, wenn dadurch Sicherheit, Kindeswohl oder Lernmöglichkeiten beeinträchtigt werden? 8. Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob eine bestimmte Form der inklusiven Beschulung dem individuellen Förderbedarf eines Kindes gerecht wird und gleichzeitig das Recht der übrigen Schüler auf einen sicheren und lernförderlichen Unterricht gewährleistet bleibt? 9. Welche Verfahren greifen, wenn die personellen, räumlichen oder fachlichen Ressourcen einer Schule nicht ausreichen, um den Förderbedarf einzelner Schüler angemessen zu erfüllen, ohne die Bildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten der übrigen Schüler erheblich zu beeinträchtigen? 10. Welchen Stellenwert haben Fachwissen, verbindliche Leistungsanforderungen und messbare Lernfortschritte in der kommunalen Bildungsstrategie, und wie bewertet der Magistrat das Verhältnis zwischen fachlicher Bildung und sozialpädagogischen bzw. non-formalen Angeboten? 11. Wie wird die Wirksamkeit der von der Stadt finanzierten oder unterstützten Programme überprüft? Welche messbaren Zielgrößen bzw. Evaluationsergebnisse liegen insbesondere für Sprachförderung, kulturelle Bildung, Jugendhilfe und sozialpädagogische Angebote vor? 12. Wie stellt der Magistrat sicher, dass kommunal unterstützte zusätzliche Bildungs- und Unterstützungsangebote den schulischen Bildungsauftrag ergänzen und nicht zulasten von Fachunterricht, Wissensvermittlung und Leistungsentwicklung gehen? 13. Welche konkreten zusätzlichen Kompetenzen wären aus Sicht des Magistrats erforderlich, um auf lokale Problemlagen wirksamer reagieren zu können und somit den bereits im Bericht B 231 beschriebenen und sich in Umsetzung befindlichen, Zitat: "qualitativen Weg der Schulplanung" weiterführend zu unterstützen und ihn evidenzbasiert fortzuschreiben? Antragsteller: AfD Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Stadtv. Willy Klinger Stadtv. Maximilian Radmann Stadtv. John Csapo Stadtv. Martin Gratowski Stadtv. Norbert Meier Stadtv. Jens-Friedrich Schneider Stadtv. Stefan Zens Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 03.06.2026, A 9 Bericht des Magistrats vom 27.07.2026, B 231 Versandpaket: 07.10.2026

  • Transparenz schaffen – Auffällige Panaschier- und Briefwahlmuster der Kommunalwahl 2026 vertieft auswerten
    NR
    06.10.2026 · BIG

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2026, NR 81 Betreff: Transparenz schaffen - Auffällige Panaschier- und Briefwahlmuster der Kommunalwahl 2026 vertieft auswerten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. durch die zuständige städtische Statistikstelle "Statistik und Stadtbeobachtung, Wahlanalysen" eine vertiefte statistische Sonderauswertung der Stadtverordnetenwahl und der Wahl zur Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung vom 15. März 2026 durchführen zu lassen, soweit die hierfür erforderlichen Daten vorhanden sind und deren Auswertung rechtlich zulässig ist; 2. Methodik, Datengrundlage und Ergebnisse durch eine externe wissenschaftliche Stelle mit ausgewiesener Expertise in Wahlstatistik, empirischer Sozialforschung oder einem vergleichbaren Fachgebiet unabhängig überprüfen zu lassen; 3. bei der Stadtverordnetenwahl insbesondere festzustellen, a) aus wie vielen einzelnen Stimmzetteln die außergewöhnlich hohen Panaschierstimmen aus Stimmzetteln mit Listenkreuz bei IBF und ELF resultierten, b) welche identischen oder nahezu identischen parteiübergreifenden Kandidatenkombinationen besonders häufig vorkamen, c) wie häufig einzelne Kandidatinnen und Kandidaten mit einer, zwei oder drei Personenstimmen bedacht wurden, d) wie sich die betreffenden Stimmen auf Brief- und Urnenwahl sowie auf die einzelnen Briefwahlbezirke verteilten; 4. bei der KAV-Wahl insbesondere folgende Panaschierströme kandidatenscharf auszuwerten: a) die 7.309 Panaschierstimmen der Chinesischen Liste an die Afghanische Liste, bei gleichzeitig 0 Stimmen in der Gegenrichtung, b) die 951 Panaschierstimmen der Chinesischen Liste an BIG, wobei die Chinesische Liste die stärkste Fremdquelle für BIG war und der ursprünglich auf Listenplatz 10 aufgestellte BIG-Kandidat Od Phumphuang auf Ergebnisplatz 1 vorrückte, c) die Panaschierströme aus Stimmzetteln mit Listenkreuz bei IBF, WIF, LiberD, ANA, PAU, AFG, IND, DABEI und A.I.V. an Bewerberinnen und Bewerber anderer Wahlvorschläge; dabei soll jeweils festgestellt werden, - auf welche Wahlvorschläge und welche einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten die Stimmen entfielen, - aus wie vielen einzelnen Stimmzetteln sie hervorgingen, - wie sie sich auf Brief- und Urnenwahl verteilten, - welche identischen oder nahezu identischen Kandidatenkombinationen wiederholt vorkamen und - ob dokumentierte Wahlempfehlungen oder nachvollziehbare Mobilisierungsstrukturen Umfang und Struktur der jeweiligen Stimmenströme erklären können; 5. insbesondere zu untersuchen, ob sich bei den auffälligen Stimmzetteln wiederkehrende oder standardisierte Ausfüllmuster feststellen lassen und wie häufig die am stärksten vorkommenden identischen oder nahezu identischen Kandidatenkombinationen tatsächlich auftraten; bei den aufgrund der Wahlergebnisse und Stimmzettelmuster besonders auffälligen Briefwahlbezirken zusätzlich die Beantragung, Ausstellung, Versendung, Rückgabe und Zulassung der Briefwahlunterlagen sowie dokumentierte Auffälligkeiten auszuwerten, insbesondere in den Briefwahlbezirken 918-01, 918-02, 918-03 und 918-05 in Schwanheim/Goldstein bei der KAV-Wahl sowie in dem öffentlich berichteten Sossenheimer Briefwahlbezirk mit einem IBF-Anteil von 13,2 Prozent bei der Stadtverordnetenwahl, und dabei festzustellen: - auf welchem Weg die Briefwahlanträge gestellt wurden, wie viele schriftlich, elektronisch, persönlich oder durch bevollmächtigte Dritte eingingen und bei wie vielen abweichende Versandanschriften verwendet wurden; - ob bei schriftlichen Anträgen und Vollmachten die jeweils erforderlichen Unterschriften in allen Fällen geprüft wurden und welche Art der Prüfung stattfand; sowie ob der Magistrat bei jedem elektronischen Antrag geprüft hat, dass er durch die wahlberechtigte Person selbst oder eine hierzu wirksam bevollmächtigte Person gestellt wurde, und welche Authentifizierungsmerkmale hierfür verwendet wurden; - welche Auffälligkeiten bei Anträgen, Versandanschriften, Mehrfachanträgen, Ersatzwahlscheinen, bevollmächtigten Abholungen oder elektronischen Antragsdaten festgestellt wurden, wie viele Anträge deshalb zusätzlich geprüft, zurückgestellt oder nicht bewilligt wurden; in wie vielen Wahl- und Briefwahlniederschriften besondere Vorkommnisse oder Beanstandungen dokumentiert wurden; und wie viele Wahlbriefe beanstandet, nach besonderer Beschlussfassung zugelassen oder zurückgewiesen wurden und aus welchen Gründen; - ob die Originalunterlagen dieser Bezirke beweissichernd verwahrt wurden, ob Briefwahlunterlagen oder Stimmzettel auf Fingerabdrücke oder andere forensische Spuren untersucht wurden oder eine solche Untersuchung veranlasst beziehungsweise geprüft wurde, und welche Auffälligkeiten an Strafverfolgungsbehörden oder sonstige zuständige Stellen weitergegeben wurden; 6. der externen wissenschaftlichen Stelle die für die fachliche Überprüfung erforderlichen anonymisierten beziehungsweise aggregierten Daten, Auswertungsmethoden und Berechnungsschritte zur Verfügung zu stellen, soweit dies unter Wahrung des Wahlgeheimnisses, des Datenschutzes sowie laufender Gerichts- und Ermittlungsverfahren rechtlich zulässig ist; 7. die Ergebnisse der städtischen Sonderauswertung sowie die Bewertung der externen wissenschaftlichen Stelle in einem öffentlich zugänglichen Transparenzbericht zusammenzuführen und der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen; 8. auf Grundlage der Untersuchung zu berichten, welche organisatorischen, technischen und statistischen Maßnahmen bei zukünftigen Kommunalwahlen geeignet sind, außergewöhnliche Auffälligkeiten bei Briefwahl und Panaschieren frühzeitig zu erkennen, nachvollziehbar zu dokumentieren und erforderlichenfalls den zuständigen Stellen zur Prüfung zuzuleiten . Begründung: Die Kommunalwahl vom 15. März 2026 weist statistische Besonderheiten auf, die einer vertieften und nachvollziehbaren Auswertung bedürfen. Nach den veröffentlichten Wahldaten lag der Briefwahlanteil bei IBF bei rund 85 Prozent und bei ELF bei rund 87 Prozent , gegenüber 42,9 Prozent im Frankfurter Durchschnitt. Gleichzeitig stammen 79,6 Prozent der IBF-Stimmen und 79,0 Prozent der ELF-Stimmen aus panaschierten Stimmzetteln. Bei der Stadtverordnetenwahl vergaben Stimmzettel mit IBF-Listenkreuz insgesamt 47.527 Stimmen an Bewerberinnen und Bewerber anderer Wahlvorschläge. Davon gingen 19.763 Stimmen an GRÜNE, 11.621 an die SPD und 10.659 an die CDU. Nach veröffentlichten Auswertungen erhielten Feyyaz Çetiner, Hosai Zarif-Ander, Dijana Avdić und Avi Shefatja jeweils mehr als 6.000 Panaschierstimmen aus IBF-Briefwahlstimmzetteln. Gleichzeitig kam es zu erheblichen Rangverschiebungen: Shefatja rückte von Listenplatz 39 auf Ergebnisplatz 14, Avdić von 24 auf 6, Çetiner von 20 auf 11 und Zarif-Ander von 21 auf 13. Auch bei ELF sind erhebliche Fremdstimmenströme dokumentiert. Von insgesamt 39.675 Fremdstimmen gingen 23.944 an die SPD und 10.472 an die CDU. Mit diesen Stimmen gingen teilweise erhebliche Listenplatzverschiebungen einher, unter anderem bei Sarya Ataç, Mustapha Lamjahdi und Thomas Dürbeck. Auch die KAV-Wahl weist auffällige listenübergreifende Stimmenströme auf. Von der Chinesischen Liste flossen 7.309 Panaschierstimmen an die Afghanische Liste, während in umgekehrter Richtung keine Stimme verzeichnet wurde. Nach veröffentlichten Auswertungen erhielten fünf der ersten sieben Kandidierenden der Afghanischen Liste aus Stimmzetteln mit Listenkreuz bei der Chinesischen Liste jeweils 963 Stimmen, die beiden übrigen jeweils 960 Stimmen. Die beantragte Aufklärung bezieht ausdrücklich auch die eigene Partei ein. Die Chinesische Liste war mit 951 Stimmen die stärkste Fremdquelle für BIG. Gleichzeitig rückte Od Phumphuang von Listenplatz 10 auf Ergebnisplatz 1 vor und erhielt das einzige BIG-Mandat in der KAV. Darüber hinaus gingen von IBF bei der KAV-Wahl unter anderem 5.026 Stimmen an GRÜNE, 3.146 an die SPD, 1.950 an die CDU, 1.221 an A.I.V., 1.100 an die Afghanische Liste sowie 880 an Volt . Dokumentiert sind außerdem politische und institutionelle Verbindungen zwischen verschiedenen Akteuren. Jumas Medoff erklärte öffentlich, Hosai Zarif-Ander, Feyyaz Çetiner, Avi Shefatja und Dijana Avdić zur Wahl empfohlen zu haben. Zu klären bleibt, ob dokumentierte Wahlempfehlungen hinsichtlich Reichweite und Verbreitungsweg die konkrete Größenordnung und Gleichförmigkeit der festgestellten Stimmenmuster nachvollziehbar erklären. Eine ergänzende kleinräumige Auswertung der KAV-Daten zeigt 27 Briefwahlbezirke mit einem starken ANA/Lermioğlu-Muster. In 13 Bezirken fällt nur Hasbi Lermioğlu auf, in fünf Lermioğlu gemeinsam mit genau einer weiteren systematisch ANA-nahen Person und in neun ein kleinerer Mehrpersonenblock. Ein räumlicher Schwerpunkt liegt in Schwanheim/Goldstein: In den Briefwahlbezirken 918-01, 918-02, 918-03 und 918-05 wurden 17, 20, 17 beziehungsweise 8 panaschierte ANA-Stimmzettel festgestellt; dort treten nach der vorliegenden Auswertung neben Lermioğlu wiederholt auch Dijana Avdić und Feyyaz Çetiner hervor. Bei der Stadtverordnetenwahl wurde zudem öffentlich über einen Sossenheimer Briefwahlbezirk berichtet, in dem IBF 13,2 Prozent erreichte, während das Urnenwahlergebnis im selben Gebiet unter 0,4 Prozent lag. Goldstein zählt zugleich zu den Frankfurter Stadtbezirken mit einem besonders hohen Anteil geförderter Sozialwohnungen. Dies ist für sich genommen kein Verdachtsmoment; bei der Auswertung von Adresshäufungen ist deshalb zwischen regulären wohnungsbedingten Häufungen und Auffälligkeiten bei abweichenden Versandanschriften, Drittanträgen oder anderen Prozessdaten zu unterscheiden. Die räumliche Konzentration der Wahlmuster begründet jedoch den Bedarf, die vorgelagerten Briefwahlprozesse in diesen Bezirken gesondert nachzuvollziehen. Panaschieren und Kumulieren sowie Wahlempfehlungen sind grundsätzlich zulässig. Die dokumentierten Auffälligkeiten stellen für sich genommen keinen Nachweis eines rechtswidrigen Verhaltens dar, begründen aber einen Bedarf an transparenter, datenbasierter und ergebnisoffener Aufklärung. Die zentrale Frage ist daher, wie außergewöhnlich konzentrierte Stimmenblöcke konkret entstanden sind und ob sie sich durch individuelle Wahlentscheidungen, dokumentierte Wahlempfehlungen und nachvollziehbare Mobilisierung plausibel erklären lassen. Die Kombination aus einer vertieften Auswertung durch die städtische Statistikstelle und einer externen wissenschaftlichen Überprüfung soll gewährleisten, dass die vorhandene Daten- und Fachkompetenz der Stadt genutzt und zugleich eine von der Verwaltung unabhängige fachliche Kontrolle ermöglicht wird. Die laufenden strafrechtlichen und gerichtlichen Verfahren sowie die parlamentarische Akteneinsicht bleiben hiervon unberührt. Vertrauen in demokratische Wahlen entsteht durch Transparenz. Außergewöhnliche statistische Muster sollten deshalb anhand der vorhandenen Daten nachvollziehbar, fachlich überprüfbar und ergebnisoffen aufgeklärt werden. Antragsteller: BIG Antragstellende Person(en): Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Sicherheit, Digitalisierung und Smart City Versandpaket: 07.10.2026

  • Srebrenica erinnern – Völkermordleugnung und Verherrlichung von Kriegsverbrechern entgegentreten
    NR
    06.10.2026 · BIG

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2026, NR 82 Betreff: Srebrenica erinnern - Völkermordleugnung und Verherrlichung von Kriegsverbrechern entgegentreten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Stadtverordnetenversammlung erinnert an die Opfer des Völkermords von Srebrenica im Juli 1995 sowie an das Leid der Überlebenden und Hinterbliebenen. 2. Die Stadtverordnetenversammlung bekräftigt die Anerkennung der durch internationale Gerichte rechtskräftig festgestellten Tatsachen zum Völkermord von Srebrenica. 3. Die Stadtverordnetenversammlung verurteilt jede Leugnung oder Relativierung des Völkermords von Srebrenica sowie die Verherrlichung von Personen, die von internationalen Gerichten rechtskräftig wegen Völkermords, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen verurteilt worden sind. 4. Zugleich stellt die Stadtverordnetenversammlung klar, dass strafrechtliche Verantwortung individuell ist. Eine pauschale Schuldzuweisung gegenüber Serbinnen und Serben oder anderen nationalen, ethnischen oder religiösen Bevölkerungsgruppen widerspricht dem Gedanken von Verständigung und Versöhnung. 5. Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt die Veranstaltung der Volkshochschule Frankfurt "Srebrenica lebt: Stimmen einer Stadt" am 14. November 2026 und die damit verbundene Auseinandersetzung mit Erinnerung, Verantwortung, der Situation von Überlebenden und Hinterbliebenen sowie den Möglichkeiten von Versöhnung und friedlichem Zusammenleben. 6. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, wie der von den Vereinten Nationen bestimmte Internationale Tag des Gedenkens und der Reflexion über den Völkermord von Srebrenica am 11. Juli künftig auch in Frankfurt sichtbar aufgegriffen werden kann. Die Kommunale Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) soll hierbei einbezogen werden. Begründung: Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat den 11. Juli zum Internationalen Tag des Gedenkens und der Reflexion über den Völkermord von Srebrenica erklärt. Die zugrunde liegende Resolution verurteilt ausdrücklich sowohl die Leugnung des Völkermords von Srebrenica als auch die Verherrlichung von Personen, die von internationalen Gerichten wegen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Völkermords verurteilt worden sind. Ratko Mladić, der ehemalige militärische Führer der bosnisch-serbischen Streitkräfte, starb am 27. August 2026 während der Verbüßung seiner lebenslangen Freiheitsstrafe. Er war rechtskräftig wegen Völkermords, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen verurteilt worden. Seine Beisetzung am 7. September 2026 in Belgrad wurde von öffentlichen Ehrungen und der Teilnahme mehrerer amtierender serbischer Regierungsmitglieder begleitet. Dies führte unter anderem zu deutlicher Kritik der Europäischen Union an der Verherrlichung rechtskräftig verurteilter Kriegsverbrecher. Die Ereignisse zeigen, dass die Auseinandersetzung mit Völkermordleugnung, historischer Relativierung und der Verherrlichung verurteilter Kriegsverbrecher weiterhin aktuell ist. Frankfurt ist eine internationale Stadt, in der auch viele Menschen leben, deren Familien unmittelbar oder mittelbar von den Kriegen im ehemaligen Jugoslawien betroffen waren. Erinnerung muss deshalb der historischen Wahrheit verpflichtet sein, ohne heutige Bevölkerungsgruppen kollektiv für die Verbrechen Einzelner verantwortlich zu machen. Die Volkshochschule Frankfurt greift diese Aufgabe mit ihrer Veranstaltung "Srebrenica lebt: Stimmen einer Stadt" bereits auf. Die Stadtverordnetenversammlung sollte dieses Signal unterstützen und zu einer Erinnerungskultur beitragen, die historische Wahrheit, Verantwortung, Versöhnung und friedliches Zusammenleben miteinander verbindet. Antragsteller: BIG Antragstellende Person(en): Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Diversität, Beteiligung und Europa Versandpaket: 07.10.2026

  • Goepfert-Brunnen am Eschenheimer Tor instand setzen und wieder in Betrieb nehmen
    NR
    06.10.2026 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2026, NR 83 Betreff: Goepfert-Brunnen am Eschenheimer Tor instand setzen und wieder in Betrieb nehmen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. eine aktuelle Bestandsaufnahme in Auftrag zu geben, um eine belastbare und aktualisierte Kostenschätzung für die erforderlichen Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen des Goepfert-Brunnens am Eschenheimer Tor vorzulegen, 2. hierbei insbesondere zu prüfen, inwiefern angesichts der städtischen Haushaltslage eine Beteiligung privater Dritter (z. B. Unternehmen, Stiftungen, Sponsoren) an Sanierungs‑ und Betriebskosten in Betracht kommt, und mögliche Wege zur Einwerbung privater Mittel aufzuzeigen, 3. auf Basis dieser aktualisierten Bestandsaufnahme den Goepfert-Brunnen am Eschenheimer Tor instand zu setzen und wieder dauerhaft in Betrieb zu nehmen, 4. der Stadtverordnetenversammlung einen verbindlichen Zeitplan für Planung, Sanierung und Wiederinbetriebnahme vorzulegen. Begründung: Der Goepfert-Brunnen am Eschenheimer Tor ist seit 2005 außer Betrieb. Damit bleibt ein prägendes Kunstwerk im öffentlichen Raum seit mehr als zwei Jahrzehnten ohne seine ursprüngliche Funktion. Bereits in seiner Stellungnahme ST 2491/17 hat der Magistrat festgestellt, dass eine Wiederinbetriebnahme technisch möglich und fachlich sinnvoll ist. Der Magistrat befürwortete ausdrücklich eine Wiederinbetriebnahme, verwies jedoch bei seiner Kostenschätzung von 700.000 Euro auf fehlende Haushaltsmittel. Auch 2019 wurde mit dem Bericht B 88/19 ein Arbeitskreis angekündigt, dessen Ergebnisse bis heute auf sich warten lassen. Die damalige Kostenschätzung ist inzwischen fast zehn Jahre alt und kann angesichts der Entwicklung der Bau-, Material- und Planungskosten nicht mehr als belastbare Grundlage für eine Haushaltsentscheidung dienen. Erforderlich ist daher zunächst eine aktuelle Bestandsaufnahme mit einer realistischen Kostenschätzung. Angesichts der angespannten städtischen Haushaltslage ist es dabei geboten, alle realistischen Finanzierungsoptionen zu prüfen. Eine Beteiligung privater Dritter an Sanierungs- und Betriebskosten kann dazu beitragen, die Wiederinbetriebnahme des Brunnens haushaltspolitisch tragfähig zu machen und gleichzeitig das Engagement privater Akteure für das städtische Kunst- und Kulturumfeld zu stärken. Wie notwendig eine dauerhafte Lösung ist, zeigt auch der Umgang mit dem Brunnen in jüngster Zeit. Im Sommer 2026 musste erneut eine provisorische Entwässerung vorgenommen werden, nachdem sich Regenwasser im Becken gesammelt hatte. Eine zügige Entscheidung ist daher auch aus gesundheitspolitischer Sicht geboten. Mit dem Klimawandel breitet sich die Asiatische Tigermücke zunehmend in Frankfurt aus. Sie nutzt insbesondere kleine, stehende Wasseransammlungen als Brutstätten und kann grundsätzlich Dengue-, Chikungunya- und Zikaviren übertragen. Umso wichtiger ist es, das Becken des Goepfert-Brunnens dauerhaft funktionsfähig zu halten, anstatt eine potenzielle Brutstätte für die Tigermücke entstehen zu lassen. Statt weiterer Zwischenlösungen und wiederkehrender Berichte braucht es eine verlässliche Planung, eine transparente Finanzierung und einen verbindlichen Zeitplan, um einen Beitrag zur Aufwertung des Eschenheimer Tors zu leisten und die städtische Infrastruktur und Kunst im öffentlichen Raum zu erhalten, anstatt ihren Verfall über Jahre hinzunehmen. Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Stadtv. Isabel Schnitzler Stadtv. Ingrid A. Häußler Stadtv. Nathaniel Ritter Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2491 Bericht des Magistrats vom 08.03.2019, B 88 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur und Wissenschaft Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 07.10.2026

  • Berliner Straße: Zwei Kfz-Fahrspuren je Fahrtrichtung wiederherstellen
    NR
    06.10.2026 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2026, NR 84 Betreff: Berliner Straße: Zwei Kfz-Fahrspuren je Fahrtrichtung wiederherstellen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird beauftragt, unverzüglich die Ergebnisse der mit NR 1167/25 beschlossenen und mit NR 4/26 erneut eingeforderten Evaluierung der Verkehrsführung auf der Berliner Straße sowie die daraus abgeleiteten Maßnahmenplanungen und den aktuellen Umsetzungsstand vorzulegen. Noch ausstehende Untersuchungen sind unverzüglich abzuschließen. Dabei sind insbesondere die Auswirkungen der 2022 erfolgten Reduzierung auf eine Kfz-Fahrspur je Richtung auf Rückstaus, Verkehrsfluss und Konfliktsituationen, insbesondere im Bereich Kornmarkt/Theatertunnel, darzustellen. 2. Der Magistrat wird beauftragt, auf der Berliner Straße wieder zwei Kfz-Fahrspuren je Richtung herzustellen. Hierzu ist innerhalb von drei Monaten auf Grundlage der bisherigen Prüfaufträge eine konkrete Ausführungsplanung mit verbindlichem Zeit- und Maßnahmenplan vorzulegen. Die Busparkplätze sind an geeignete alternative Standorte zu verlagern, um den erforderlichen Straßenraum zu schaffen. Ergänzend sind eine bedarfsgerechte Anpassung der Radfahrstreifen und die Optimierung der Ampelschaltungen einzubeziehen. Eine sichere Radverkehrsführung ist zu gewährleisten. Soweit diese auf der Berliner Straße nicht mit zwei Kfz-Fahrspuren je Richtung vereinbar ist, sind geeignete Parallelstraßen für den Radverkehr entsprechend aufzuwerten und als sichere, durchgängige Alternativverbindungen einschließlich der erforderlichen Anschlüsse vorzusehen. Dem Mobilitätsausschuss sind die zugrunde gelegten Verkehrsdaten und Untersuchungsergebnisse vorzulegen. Die Ausführungsplanung einschließlich der Ersatzstandorte für die Busparkplätze und der vorgesehenen Radverkehrsführung ist der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen; etwaige rechtliche oder technische Umsetzungshindernisse sind konkret zu benennen. Begründung: Die Berliner Straße muss als zentrale West-Ost-Verbindung leistungsfähig bleiben. Die seit der Reduzierung auf eine Kfz-Fahrspur je Richtung auftretenden und in der Berichterstattung dokumentierten Rückstaus und Engpässe zeigen, dass die heutige Verkehrsführung diesem Anspruch nicht gerecht wird. Für Anwohner, Pendler, Gewerbe und den übrigen Stadtverkehr darf dieser Zustand nicht zum Dauerzustand werden. Deshalb muss die Wiederherstellung von zwei Kfz-Fahrspuren je Richtung jetzt konkret vorbereitet und umgesetzt werden. Mit NR 1167/25 wurde eine Evaluierung der Verkehrsführung auf der Berliner Straße beschlossen, mit NR 4/26 wurde deren Vorlage erneut eingefordert. Die Ergebnisse müssen nun offengelegt und in konkrete Maßnahmen übersetzt werden. Noch ausstehende Untersuchungen sind unverzüglich abzuschließen. Dabei ist insbesondere darzustellen, welche Auswirkungen die 2022 erfolgte Reduzierung auf eine Kfz-Fahrspur je Richtung auf Rückstaus, Verkehrsfluss und Konfliktsituationen, insbesondere im Bereich Kornmarkt/Theatertunnel, hat. Der Handlungsbedarf wird durch die im September 2026 vom Mobilitätsdezernenten der Presse gegenüber angekündigte, bislang aber noch nicht erfolgte Evaluierung der Beschlüsse zur "Fahrradstadt Frankfurt" zusätzlich unterstrichen. Er hat ausdrücklich erklärt, bestehende Maßnahmen seien nicht "in Stein gemeißelt" und müssten korrigiert werden, wenn sie sich in der Praxis als nicht funktionsfähig erwiesen. Die Evaluierung sollte daher anhand konkreter Verkehrserhebungen auch auf der Berliner Straße erfolgen. Auch die Antwort auf die Frage F 349/26 zeigt, dass für die Bewertung von Verkehrswirkungen belastbare Daten erforderlich sind. Das Mobilitätsdezernat hat dort darauf hingewiesen, dass der Einfluss der online verfügbaren Parkhausdaten auf die Verkehrssituation im Innenstadtbereich quantitativ nicht belastbar bestimmt werden könne. Für die Berliner Straße sind deshalb konkrete Verkehrsdaten zu erheben und die Untersuchungsergebnisse dem Mobilitätsausschuss vorzulegen. Die Evaluierung darf dabei nicht zum Selbstzweck werden oder weitere Verzögerungen begründen. Auf Grundlage der bisherigen Prüfaufträge muss der Magistrat innerhalb von drei Monaten eine konkrete Ausführungsplanung mit verbindlichem Zeit- und Maßnahmenplan vorlegen. Die bereits vorgesehene Verlagerung der Busparkplätze an geeignete alternative Standorte ist umzusetzen, um den erforderlichen Straßenraum für die zusätzlichen Kfz-Fahrspuren zu schaffen. Ergänzend sind die Radfahrstreifen bedarfsgerecht anzupassen und die Ampelschaltungen zu optimieren. Eine sichere und durchgängige Radverkehrsführung bleibt erforderlich. Wo zwei Kfz-Fahrspuren je Richtung und eine sichere Radverkehrsanlage auf der Berliner Straße nicht miteinander vereinbar sind, sollen geeignete Parallelstraßen für den Radverkehr aufgewertet und als sichere Alternativverbindungen einschließlich der erforderlichen Anschlüsse ausgebaut werden. Die Stadtverordnetenversammlung muss damit die Wiederherstellung von zwei Kfz-Fahrspuren je Richtung auf den Weg bringen. Aufgabe des Magistrats ist es, die konkrete Umsetzung vorzubereiten und etwaige rechtliche oder technische Hindernisse konkret zu benennen, und nicht, die Entscheidung durch weitere Prüfungen zu vertagen. Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Stadtv. Isabel Schnitzler Stadtv. Ingrid A. Häußler Stadtv. Nathaniel Ritter Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 21.03.2025, NR 1167 Antrag vom 04.05.2026, NR 4 Frage vom 24.09.2026, F 349 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 07.10.2026

  • Bockenheimer Landstraße: NR 1115/25 umsetzen und Verkehrsplanung rechtzeitig überprüfen
    NR
    06.10.2026 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2026, NR 85 Betreff: Bockenheimer Landstraße: NR 1115/25 umsetzen und Verkehrsplanung rechtzeitig überprüfen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird beauftragt, unverzüglich über den Sachstand der Prüfungen nach NR 1115/25 sowie deren Ergebnisse und Berücksichtigung in der Planung zu berichten. Einzubeziehen sind sämtliche Kreuzungen, Einmündungen und Links- und Rechtsabbiegebeziehungen der Bockenheimer Landstraße. Dabei ist aufzuzeigen, wo Kapazitäten erhalten oder verbessert werden müssen. Die in NR 1115/25 genannten Knotenpunkte sind als Beispiele, nicht als Begrenzung des Prüfauftrags zu verstehen. 2. Erforderliche Planungsänderungen im Sinne der NR 1115/25 sind rechtzeitig vor den abschließenden Straßenbau- und Fertigstellungsarbeiten zu prüfen und zu berücksichtigen. Insbesondere ist zu untersuchen, wo durch möglichst geringe Anpassungen der vorgesehenen Grünflächen und Radverkehrsanlagen gesonderte Abbiegespuren erhalten oder eingerichtet werden können. Verkehrssicherheit, eine sichere Radverkehrsführung und die Auswirkungen auf Grünflächen und Baumbestand sind dabei zu berücksichtigen. 3. Der Stadtverordnetenversammlung ist innerhalb von drei Monaten, spätestens jedoch vor den abschließenden Fertigstellungsarbeiten in den betroffenen Bereichen, eine vergleichende Untersuchung der unveränderten Planung und einer angepassten Variante mit erhaltenen oder zusätzlichen Abbiegespuren zur Entscheidung vorzulegen. Darzustellen sind insbesondere Abbiegebeziehungen, Kapazitäten, Rückstaus, Reisezeiten, Verkehrsverlagerungen und Erreichbarkeit sowie die Auswirkungen auf ÖPNV, Rettungsdienste, Fuß- und Radverkehr, Grünflächen, Kosten und Bauablauf. Bis zur Entscheidung dürfen keine baulichen Festlegungen erfolgen, die eine untersuchte Variante ausschließen; notwendige Leitungsarbeiten bleiben unberührt. Begründung: Die Bockenheimer Landstraße muss als leistungsfähige Verkehrsachse für Anwohner, Pendler, Gewerbe und ÖPNV erhalten bleiben. Die Anforderungen aus der NR 1115/25 dürfen nicht folgenlos bleiben: Der Magistrat muss offenlegen, was geprüft wurde, welche Ergebnisse vorliegen und welche Änderungen daraus folgen. Die Sorgen der ansässigen Betriebe müssen ernst genommen werden. Gastronomen, Hoteliers und weitere Unternehmer warnen vor zusätzlichen Rückstaus und einer schlechteren Erreichbarkeit durch die geplante Verkehrsführung. Deshalb muss unverzüglich eine belastbare Prüfung aller Abbiegebeziehungen und der erforderlichen Kapazitäten erfolgen - nicht nur einzelner Kreuzungen. Zudem hat der neue Verkehrsdezernent zuletzt der Presse gegenüber angekündigt, bestehende Planungen anhand ihrer tatsächlichen Auswirkungen zu überprüfen und Korrekturen nicht auszuschließen. Dieser Ankündigung müssen auf der Bockenheimer Landstraße konkrete Schritte folgen, bevor die Verkehrsführung baulich dauerhaft festgelegt wird. Sichere Radwege und eine leistungsfähige Verkehrsführung müssen gemeinsam geplant werden. Wo geringfügige Anpassungen an Grünflächen und Radverkehrsanlagen wichtige Abbiegespuren ermöglichen, müssen diese Varianten ernsthaft geprüft werden. Über die Abwägung soll die Stadtverordnetenversammlung auf Grundlage eines transparenten Variantenvergleichs entscheiden - vor der Fertigstellung, nicht erst nach einem kostspieligen Fehlumbau. Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Stadtv. Isabel Schnitzler Stadtv. Ingrid A. Häußler Stadtv. Nathaniel Ritter Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 30.01.2025, NR 1115 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 07.10.2026

  • Alte Verkehrsmasten den aktuellen Anforderungen anpassen
    OFOB 8
    06.10.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2026, OF 103/8 Betreff: Alte Verkehrsmasten den aktuellen Anforderungen anpassen Vorgang: OM 6080/20 OBR 8; ST 1596/20; OM 3809/23 OBR 8; ST 1443/23; ST 175/24 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die bereits mit Stellungnahme ST 1596 zugesagte Kürzung des Verkehrsmasts im Bereich der Kreuzung Roßkopfstraße/Niederurseler Landstraße nunmehr umzusetzen. Begründung: Der Verkehrsmast an der Kreuzung Niederurseler Landstraße/Roßkopfstraße (Verkehrsinsel) diente bis Ende der 1990er Jahre einem großen überregionalen Wegweiser und wurde bereits dankenswerterweise etwas eingekürzt. Zwischenzeitlich wurden sämtliche noch vorhandenen Wegweiser demontiert. In seiner Anregung vom 29.02.2020 bat der Ortsbeirat unter anderem um die Kürzung des Verkehrsmasts im Bereich der Kreuzung Roßkopfstraße/Niederurseler Landstraße. Mit der oben genannten Stellungnahme (ST 1596) stimmte der Magistrat der beantragten Änderung des dort aufgeführten Verkehrsmasts zu und stellte für die Umsetzung der Maßnahme das dritte Quartal 2020 in Aussicht. Trotz mehrfacher Nachfrage erfolgte bislang keine entsprechende Umsetzung. Mehrmalige Anfragen mündeten zuletzt in der Stellungnahme ST 175 vom 26.01.2024 in der Aussage, dass hierfür keine Haushaltsmittel zur Verfügung stünden. Da es sich nach Einschätzung des Ortsbeirates um eine überschaubare und voraussichtlich nicht kostenintensive Maßnahme handelt, sollte die Umsetzung nunmehr in der neuen Wahlperiode erneut aufgegriffen und zeitnah realisiert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6080 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1596 Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3809 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1443 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 175 Beratung im Ortsbeirat: 8

  • Befestigung der Ufermauer auf Höhe der Spielsgasse 7
    OFOB 8
    06.10.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2026, OF 105/8 Betreff: Befestigung der Ufermauer auf Höhe der Spielsgasse 7 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die Erneuerung der Uferbefestigung im Bereich Spielsgasse 7 über die entsprechenden Fachämter anzuweisen. Der Ortsbeirat möchte Auskunft darüber, warum die Ufermauer lediglich durch einen notdürftig angebrachten Sandsack gegen Unterspülung gesichert wurde. Wann ist mit der ordnungsgemäßen Instandsetzung dieses Bereiches zu rechnen? Begründung: Die Unterzeichner sind davon ausgegangen, dass es sich bei der Maßnahme der Ufersicherung durch einen Sandsack um eine notwendige Sofortmaßnahme handelt, die vorübergehenden Charakter hat, der Zustand dauert aber schon länger an. Der Sandsack wurde nach Informationen des Ortsbeirates durch Anwohner durch einen Spanngurt gesichert Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8

  • Hitzeschutz für das Heinrich-von-Gagern-Gymnasium
    OFOB 4
    06.10.2026 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2026, OF 106/4 Betreff: Hitzeschutz für das Heinrich-von-Gagern-Gymnasium Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten Auskunft darüber zu erteilen, welche konkreten Schritte zur Planung und Umsetzung eines Hitzeschutzkonzeptes für das Gagerngymnasium vorgesehen sind. Was ist wann geplant, um im Sommer 2027 ein Lehren und Lernen im Gagerngymnasium ohne unzumutbaren Hitzestress zu ermöglichen? Begründung: Im Sommer 2026 hatte Frankfurt 46 Tage mit über 30 Grad und Spitzentemperaturen von über 41 Grad Celsius. (https://www.hessenschau.de/politik/stadt-frankfurt-will-hitzesommermit-mehr-bae umen-und-offenen-museen-lindern-v3,hitzesommer-ffm-100.html). Der Trend zu Sommern mit noch mehr und heißeren Tagen wird sich angesichts der Klimaveränderungen weiter verstärken. Drei Mitglieder der Schülermitverwaltung des Gagerngymnasiums haben bei der Ortbeiratssitzung am 22.9.2026 in der Bürgersprechstunde vorgetragen, dass an den heißen Tagen im Sommer 2026 teilweise schon morgens um 8 Uhr 33 Grad Hitze in den Klassenräumen zu messen waren. Dies erschwert das Lernen extrem und kann für vulnerable Menschen (Vorerkrankungen, Schwangerschaft, Kinder, ältere Menschen etc.) gesundheitsgefährdend sein. Auch für die Lehrer*innen gilt, dass eine Arbeit bei diesen Temperaturen arbeitsschutzrechtlich bedenklich ist und Maßnahmen des Arbeitgebers zu erfolgen haben. "Laut Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der zugehörigen Regel ASR A3.5 soll die Raumtemperatur in Arbeitsräumen grundsätzlich +26 °C nicht überschreiten. Bei höheren Außentemperaturen +26°C greift für Innenräume ein Stufenmodell mit Schutzmaßnahmen: · Bis +30 °C: Maßnahmen empfohlen · Bis +35 °C: Maßnahmen erforderlich · Über +35 °C: Arbeiten nur mit besonderen Schutzmaßnahmen zulässig Ein Anspruch auf klimatisierte Räume oder "Hitzefrei" besteht nicht. Der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, Gesundheitsgefahren zu vermeiden (§ 4 ArbSchG). Maßnahmen müssen je nach Situation festgelegt werden, idealerweise basierend auf der Gefährdungsbeurteilung (§ 3 ArbStättV). Arbeitgeber und Beschäftigte sollen gemeinsam geeignete technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen ergreifen." (Quelle: https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung/Physikalische-Faktoren/Klima-amA rbeitsplatz/Sommertipps) Hitzefrei oder verkürzte Unterrichtsstunden in größerem Umfang sind nach Aussage der Schüler*innen aus dem Gagerngymnasium keine Lösung, weil damit weniger Zeit verfügbar ist, den Schulstoff zu lernen, der für die zentralen Abiturprüfungen relevant ist. Die Stadt ist deshalb gefordert, möglichst zeitnah ein effektives Hitzeschutzkonzept zu entwickeln und umzusetzen. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4

  • Auskunft zur Vermüllung von Altkleider- und Glascontainern sowie zur Nutzung des Mängelmelder-Systems
    OFOB 8
    06.10.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2026, OF 108/8 Betreff: Auskunft zur Vermüllung von Altkleider- und Glascontainern sowie zur Nutzung des Mängelmelder-Systems Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, die aktuelle Situation der Vermüllung an den Standorten der Altkleider- und Glascontainer im Ortsbezirksbereich zu prüfen und die nachfolgenden Fragen zu beantworten: 1. Verantwortlichkeiten: Wer trägt die operative Verantwortung für die Sauberkeit an den Standorten der Glas- und Altkleidercontainer, und wie ist die Abstimmung zwischen der Stadtverwaltung und den jeweiligen Entsorgungsunternehmen geregelt? 2. Kontrollmechanismen: Nach welchen Kriterien werden die Leerungsintervalle festgelegt, und gibt es ein systematisches Monitoring, ob die Flächen rund um die Container nach der Leerung tatsächlich sauber hinterlassen wurden? 3. Vertragliche Verpflichtungen: Inwieweit sind die Betreiber*innen der Altkleidercontainer vertraglich dazu verpflichtet, nicht nur den Container zu leeren, sondern auch die unmittelbare Umgebung von Fehlwürfen und Müll zu befreien? 4. Qualitätssicherung beim Recycling: Wie stellt die Verwaltung sicher, dass die seit dem 1. Januar 2025 geltenden europäischen Vorgaben zur getrennten Textilsammlung nicht durch eine mangelhafte Standortpflege konterkariert werden? 5. Datenbasierte Steuerung: Werden die Daten aus dem Mängelmelder genutzt, um Problemkarten zu erstellen und die Reinigungskräfte gezielt an den am stärksten belasteten Standorten einzusetzen (Hotspot-Touren)? 6. Konkrete Schritte: Sind bereits Maßnahmen geplant, welche Abhilfe schaffen (Prüfung und ggf. Abbau von Containern an Standorten mit dauerhaften Sauberkeitsproblemen, verbesserte Kennzeichnung und Beleuchtung der Containerstandorte, Aufstellung von Infotafeln mit klaren Hinweisen zu erlaubten und verbotenen Abfällen). Begründung: Die anhaltende Vermüllung rund um Altkleider- und Glascontainer ist nicht nur ein optisches Problem, sondern untergräbt die Kreislaufwirtschaft und belastet die Umwelt. Regelmäßig werden neben den Containern große Mengen an nicht verwertbaren Textilien, Hausmüll oder Sperrmüll abgestellt. Als wichtigste Anlaufstelle für die Bürger*innen trägt die Stadt die Verantwortung, hier für Sauberkeit und Nachhaltigkeit zu sorgen. Besonders betroffene Standorte sind: · Altglascontainer: Dillenburger Straße/Dillgasse, Praunheimer Weg 167 · Altkleidercontainer: Dillgasse, In der Römerstadt 21 Seit dem 1. Januar 2025 gelten EU-weite Vorgaben zur getrennten Textilsammlung, um hochwertige Verwertungswege zu ermöglichen. Wenn die Standorte jedoch vermüllt sind, sinkt die Hemmschwelle für weitere illegale Müllablagerungen. Dies verschlechtert die Recyclingquote, erhöht die Kosten für die Stadt und belastet die Umwelt unnötig. Zwar funktioniert der Mängelmelder technisch, doch die Daten werden offenbar nicht systematisch ausgewertet, um Reinigungseinsätze bedarfsgerecht zu steuern. Eine datenbasierte Optimierung würde nicht nur die Sauberkeit im Ortsbereich erhöhen, sondern auch die Ressourcen der Verwaltung effizienter nutzen. Um die Sauberkeit des öffentlichen Raums nachhaltig zu verbessern und zu verhindern, dass die Allgemeinheit dauerhaft für die Folgen ungeeigneter oder schlecht betreuter Containerstandorte aufkommen muss, bedarf es eines verbindlichen und verursachergerechten Systems. 24.09.26 Dillenburger Str. Dillgasse (Quelle: privat) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8

  • Unterstützung des Projekts „Fernrohr in die Vergangenheit“ der Initiative 9. November e. V.
    OFOB 4
    06.10.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2026, OF 113/4 Betreff: Unterstützung des Projekts "Fernrohr in die Vergangenheit" der Initiative 9. November e. V. Der Ortsbeirat unterstützt aus seinem Budget das Projekt "Fernrohr in die Vergangenheit" der Initiative 9. November e.V. mit 2.500 Euro. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die Initiative 9. November e.V. will die 1938 zerstörte Synagoge an der Friedberger Anlage im Ostend wieder sichtbar machen. Die Synagoge war vor ihrer Zerstörung in der Reichspogromnacht der größte jüdische Sakralbau in Frankfurt. Heute befindet sich am Standort der zerstörten Synagoge ein Hochbunker, auf dem Vorplatz eine Erinnerungsstätte für die Synagoge. Die Initiative 9. November e.V. hat gegenüber dem Hochbunker ein Fernrohr aufgestellt, durch das Besucher:innen Bilder einer Rekonstruktion der Synagoge an ihrem ehemaligen Standort sehen können. So wird ein bedeutender Teil der Geschichte des Ostends wieder sichtbar gemacht und die frühere Bedeutung der Synagoge für das Frankfurter Stadtbild gewürdigt. Mit dieser virtuellen Rekonstruktion der Synagoge, die durch die Stiftung Giersch gefördert wurde, kann die Erinnerung an das jüdische Leben im Ostend gestärkt werden. Ziel des Projektes ist auch, den kulturellen Verlust und die Schönheit der einst in Deutschland vorhandenen Synagogen-Architektur vor Augen zu führen. Das "Fernrohr in die Vergangenheit" wurde am 1. September 2026 in einem Festakt eingeweiht und ist seitdem für die Öffentlichkeit zugänglich. Die Gesamtkosten des Projekts belaufen sich auf rund 28.500 Euro. Das Projekt ist zu etwa 80 Prozent aus öffentlichen und privaten Mitteln finanziert, die verbleibenden Kosten hat die Initiative 9. November e. V. aus Eigenmitteln getragen. Mit einem Zuschuss von 2.500 Euro möchte der Ortsbeirat die Initiative bei der Finanzierung des Projekts unterstützen und damit einen Beitrag zur Erinnerungskultur im Ostend leisten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4

  • Gefahrenstelle an der Kreuzung Fellnerstraße / Bockenheimer Anlage sichern und mittelfristig umgestalten
    OFOB 2
    06.10.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2026, OF 141/2 Betreff: Gefahrenstelle an der Kreuzung Fellnerstraße / Bockenheimer Anlage sichern und mittelfristig umgestalten Vorgang: NR 895/19 CDU/SPD/GRÜNE Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Kreuzung Fellnerstraße/Bockenheimer Landstraße, 1. kurzfristig durch das Straßenverkehrsamt, mittels Markierungen und Leiteinrichtungen (Markierungslinsen, siehe Abb. 1 anbei) das unberechtigte Rechtsabbiegen von Fahrzeugen von der Bockenheimer Anlage auf den Fahrradweg in der Fellnerstraße zu verhindern. 2. mittelfristig durch das Amt für Straßenbau und Erschließung die Kreuzung u.a. durch Entsiegelung und Begrünung so umzugestalten, dass die Verkehrssicherheit (auch ohne eine Vielzahl von Pollern), Aufenthaltsqualität sowie die Klimafolgenanpassung verbessert wird. Die Planung hierfür soll im Rahmen der weiteren Umsetzung des City-/Anlagenrings (NR 895/2019, S. 6, https://www.radfahren-ffm.de/750-0-Innerstaedtische-Fahrradtrasse-ist-realisierb ar.html) erfolgen. Begründung: Von einer Bürgerin wird regelmäßig beobachtet, dass Fahrzeuge von der Bockenheimer Anlage rechts über den Radweg in die Fellnerstraße abbiegen und anschließend entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung durch die Fellnerstraße - eine Einbahnstraße - fahren. In anderen Fällen umgehen Fahrzeuge die rote Ampel in der Fellnerstraße, indem sie links über den Radweg auf die Bockenheimer Anlage fahren. Um dieses Verhalten zu unterbinden, sind daher weitere Maßnahmen wie physische Sperren für Fahrzeuge notwendig. Da bereits mehrfach beobachtet wurde, dass Radfahrende beinahe von einem Fahrzeug erfasst wurde, besteht dringender Handlungsbedarf. Grundsätzlich erscheint die schiere Asphaltfläche an der Kreuzung überdimensioniert. Die Kreuzungsfläche bietet großes Potential zur Entsiegelung und Begrünung, was die aktuelle Wärmebelastung (laut Klimaplanatlas moderate bis starke Überwärmung) an der Kreuzung lindern würde. Eine Entsiegelung dient auch der Anpassung an Starkregenereignisse, da hier in solchen Fällen zwei Regenwasserströme zusammenfließen (bei Szenario III mit 30 - 50 cm Überflutungstiefe und bis 2 m/s Strömungsgeschwindigkeit, siehe Abb. 3). Eine Versickerungsfläche bietet daher einen Puffer und teilweisen Schutz für tiefer liegende Bereich, wie die Kreuzung Im Trutz/Bockenheimer Anlage (bei Szenario III aktuell bis 1m Überflutungstiefe). Zudem könnte eine entsprechende Begrünung auch die Lärmimmission des örtlichen Glascontainers in das Quartier verringern. Abb. 1 - Markierungslinsen an der Unterführung zw. Dreihäusergasse und Eschersheimer Friedhof (www.radfahren-ffm.de/832-0-Drei-Bahnunterfuehrungen-sind-wieder-nutzbar.html) Abb. 2 - PKW fährt von der Bockenheimer Anlage über den Radweg in die Fellnerstraße (Quelle: Fotograf*in ist dem Antragsteller bekannt) Abb. 3 - Ausschnitt der Starkregenereigniskarte für den Kreuzungsbereich und Umgebung (geoportal Frankfurt) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.06.2019, NR 895 Beratung im Ortsbeirat: 2

  • Wurzelsiedlung: Verkehrslärm reduzieren und Verkehrssicherheit erhöhen auf der Gutleutstraße
    OFOB 1
    06.10.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2026, OF 144/1 Betreff: Wurzelsiedlung: Verkehrslärm reduzieren und Verkehrssicherheit erhöhen auf der Gutleutstraße Der Ortsbeirat 1 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. ob die Fußgängerampel auf der Gutleutstraße auf Höhe der Wurzelsiedlung so umprogrammiert werden kann, dass sie zur Geschwindigkeitsregulierung beiträgt. Denkbar wäre zum Beispiel eine Grundstellung "Rot" für den Kfz-Verkehr, die erst bei Annäherung mit angepasster Geschwindigkeit auf "Grün" schaltet, oder eine geschwindigkeitsabhängige Schaltung; 2. falls dies nicht möglich ist, wie auf diesem Abschnitt regelmäßig und gerade auch in den Abend- und Nachtstunden die Geschwindigkeit mit mobilen Messgeräten kontrolliert werden kann. Begründung: Bewohnerinnen und Bewohner der Wurzelsiedlung berichten, dass auf der Gutleutstraße auf Höhe der Siedlung häufig deutlich zu schnell gefahren wird. Nachts führt das zu erheblichem Lärm. Tagsüber sind dadurch vor allem Familien mit Kindern gefährdet, die die Gutleutstraße an dieser Stelle überqueren. Die Fußgängerampel ist bereits vorhanden. Mit einer anderen Schaltung könnte sie ohne große bauliche Maßnahmen dafür sorgen, dass dort langsamer gefahren wird. Wenn das technisch oder rechtlich nicht geht, sollen regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen den Verkehr beruhigen und die Sicherheit an der Querung verbessern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1

  • Fahrradbügel vor dem Tegut in der Kaiserstraße – Zusage endlich umsetzen
    OFOB 1
    06.10.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2026, OF 148/1 Betreff: Fahrradbügel vor dem Tegut in der Kaiserstraße - Zusage endlich umsetzen Vorgang: OM 194/21 OBR 1; ST 1534/21; OM 7163/25 OBR 1; ST 1779/25 Der Ortsbeirat 1 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die bereits zweimal angeregten und mit Stellungnahme ST 1534 vom 03.09.2021 zugesagten Fahrradbügel vor dem tegut-Supermarkt in der Kaiserstraße 62-64 nun umgehend anzubringen. Außerdem wird der Magistrat gebeten zu berichten, warum die Zusage bislang nicht umgesetzt wurde und bis wann mit der Umsetzung zu rechnen ist. Begründung: Der Ortsbeirat hat bereits mit der Anregung OM 194 vom 01.06.2021 gefordert, vor dem tegut-Supermarkt in der Kaiserstraße 62-64 ausreichend Fahrradabstellmöglichkeiten zu schaffen. In seiner Stellungnahme ST 1534 vom 03.09.2021 hat der Magistrat zugesagt, dort Fahrradbügel anzubringen, und die Umsetzung für das vierte Quartal 2021 angekündigt. Weil nichts geschehen ist, hat der Ortsbeirat die Forderung am 24.06.2025 mit der Anregung OM 7163 einstimmig erneuert. In einer erneuten Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1779 hat der Magistrat zugesagt, dort Fahrradbügel anzubringen, und die Umsetzung für das vierte Quartal 2025 angekündigt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 194 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1534 Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7163 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1779 Beratung im Ortsbeirat: 1

  • Freie Wege am Weckmarkt – Poller gegenüber Weckmarkt 9 wieder aufstellen
    OFOB 1
    06.10.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2026, OF 156/1 Betreff: Freie Wege am Weckmarkt - Poller gegenüber Weckmarkt 9 wieder aufstellen Der Ortsbeirat 1 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gegenüber der Liegenschaft Weckmarkt 9, im Einfahrtsbereich in die Straße "Weckmarkt" aus Richtung Dom/Paulaner Wirtshaus, an der dort vorhandenen Abflachung erneut einen Poller aufzustellen. Begründung: Gegenüber der Liegenschaft Weckmarkt 9 befindet sich im Einfahrtsbereich zum Weckmarkt aus Richtung Dom/Paulaner Wirtshaus eine eigens angelegte Abflachung. Diese ermöglicht insbesondere Radfahrenden sowie Menschen mit Kinderwagen, Rollstühlen, Gehhilfen oder anderen Mobilitätshilfen einen möglichst barrierearmen Zugang zum Domplatz. An dieser Stelle befand sich bereits in der Vergangenheit ein Poller. Dieser wurde zwischenzeitlich entfernt; das entsprechende Loch für die Verankerung ist weiterhin vorhanden. Seit der Entfernung des Pollers kommt es immer wieder dazu, dass Fahrzeuge unmittelbar auf bzw. vor der Abflachung abgestellt werden. Dadurch wird der vorgesehene Durchgang versperrt oder erheblich eingeengt. Für Radfahrende wird damit die Einfahrt in den Weckmarkt erschwert. Besonders problematisch ist die Situation für Menschen, die auf einen barrierearmen Zugang angewiesen sind, etwa Personen im Rollstuhl oder mit Gehhilfen sowie Eltern mit Kinderwagen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1

  • Klare Regeln statt Schilderchaos – Verkehrsberuhigten Bereich in der Fahrgasse sinnvoll gestalten
    OFOB 1
    06.10.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2026, OF 164/1 Betreff: Klare Regeln statt Schilderchaos - Verkehrsberuhigten Bereich in der Fahrgasse sinnvoll gestalten Der Ortsbeirat 1 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die bestehende Beschilderung des verkehrsberuhigten Bereichs in der Fahrgasse zu überprüfen und so anzupassen, dass Beginn und Ende des verkehrsberuhigten Bereichs für alle Verkehrsteilnehmenden eindeutig und nachvollziehbar ausgeschildert sind. Insbesondere soll bei der Einfahrt aus Richtung Sachsenhausen nach dem Ende des Radwegs ein entsprechendes "Ende"-Schild an geeigneter Stelle ergänzt werden; 2. zu prüfen, den bestehenden verkehrsberuhigten Bereich in der Fahrgasse in Richtung Große Fischerstraße zu verlängern und diesen bis auf Höhe der Liegenschaft Große Fischerstraße 25 auszuweiten sowie entsprechend auszuschildern. Begründung: Die derzeitige Beschilderung des verkehrsberuhigten Bereichs in der Fahrgasse ist widersprüchlich und für Verkehrsteilnehmende nur schwer nachvollziehbar. Wer aus Richtung Sachsenhausen in die Fahrgasse fährt, passiert am Ende des Radwegs beziehungsweise beim Übergang auf die Straße ein Schild, das den Beginn des verkehrsberuhigten Bereichs kennzeichnet. Im weiteren Verlauf fehlt jedoch eine eindeutige Kennzeichnung, an welcher Stelle dieser Bereich wieder endet In der Gegenrichtung ergibt sich ein anderes Bild: Wer aus Richtung Konstablerwache durch die Fahrgasse fährt, passiert kurz vor der Kurve den Beginn des verkehrsberuhigten Bereichs, der bereits unmittelbar nach der Kurve wieder endet. Dadurch entsteht eine sehr kurze verkehrsberuhigte Strecke, deren verkehrliche Funktion und Abgrenzung von den Verkehrsteilnehmende nicht beachtet wird. Die Beschilderung sollte daher insgesamt überprüft und so angepasst werden, dass eindeutig erkennbar ist, wo der verkehrsberuhigte Bereich beginnt und endet. Darüber hinaus sollte der verkehrsberuhigte Bereich bis auf Höhe der Großen Fischerstraße 25 ausgeweitet werden. In diesem Bereich kommt es immer wieder zu unangemessen hohen Geschwindigkeiten. Eine Verlängerung des verkehrsberuhigten Bereichs würde die zulässige Fahrweise eindeutiger regeln, die Geschwindigkeit des motorisierten Verkehrs reduzieren und damit insbesondere die Sicherheit und Aufenthaltsqualität für Fußgängerinnen und Fußgänger verbessern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1

  • Mehr Sicherheit in der Schäfergasse – Verkehr wirksam beruhigen
    OFOB 1
    06.10.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2026, OF 165/1 Betreff: Mehr Sicherheit in der Schäfergasse - Verkehr wirksam beruhigen Der Ortsbeirat 1 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Schäfergasse geeignete Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung umzusetzen. Dabei soll insbesondere die Einrichtung von Fahrbahnschwellen bzw. vergleichbaren baulichen Maßnahmen geprüft und nach Möglichkeit realisiert werden, um die gefahrenen Geschwindigkeiten wirksam zu reduzieren. Begründung: Die Schäfergasse ist als Sackgasse für den motorisierten Individualverkehr nicht für den Durchgangsverkehr vorgesehen. Dennoch ist regelmäßig zu beobachten, dass Kraftfahrzeuge mit unangemessen hoher Geschwindigkeit in die Straße einfahren und teilweise stark beschleunigen. Dies stellt insbesondere aufgrund der Nutzung der Schäfergasse ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Entlang der Straße befinden sich zahlreiche Restaurants, Bars und weitere gastronomische Betriebe. Entsprechend hoch ist insbesondere in den Abend- und Nachtstunden das Fußverkehrsaufkommen. Gäste bewegen sich zwischen den gastronomischen Betrieben, Außengastronomie und Gehwegen, wodurch eine besondere Rücksichtnahme des motorisierten Verkehrs erforderlich ist. Die derzeitige Gestaltung der Straße verhindert hohe Geschwindigkeiten offenbar nicht ausreichend. Bauliche Maßnahmen wie Fahrbahnschwellen können dazu beitragen, die gefahrenen Geschwindigkeiten wirksam zu reduzieren und die Verkehrssicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger zu erhöhen. Eine Verkehrsberuhigung würde darüber hinaus die Aufenthaltsqualität in der Schäfergasse verbessern und ihrer tatsächlichen Nutzung als innerstädtischer Straße mit einem hohen Anteil an Gastronomie und Fußverkehr besser Rechnung tragen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1

  • Robinien-Schösslinge in der Friedrich-Ebert-Siedlung dauerhaft beseitigen – sichere Spielflächen für Kinder gewährleisten
    OFOB 1
    06.10.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2026, OF 170/1 Betreff: Robinien-Schösslinge in der Friedrich-Ebert-Siedlung dauerhaft beseitigen - sichere Spielflächen für Kinder gewährleisten Der Ortsbeirat 1 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie auf dem Spielplatz und den angrenzenden Grünflächen in der Friedrich-Ebert-Siedlung zwischen Tevesstraße/Steuernagelstraße und Ackermannstraße/Sondershausenstraße langfristig eine sichere Umgebung zum Spielen geschaffen werden kann. Dabei soll insbesondere dargestellt werden, 1. woher die Robinien-Schösslinge stammen, zum Beispiel aus Wurzelausläufern bestehender Bäume auf den städtischen Flächen oder den angrenzenden Grundstücken; 2. mit welchen Maßnahmen das Nachwachsen dauerhaft verhindert oder deutlich eingeschränkt werden kann; 3. ob die betroffenen Flächen bis dahin häufiger kontrolliert und gepflegt werden können, damit nachwachsende Schösslinge früh entfernt werden; 4. wie die Maßnahmen mit der ABG Frankfurt Holding abgestimmt werden können, der die umliegenden Wohngebäude gehören und auf deren Flächen das Problem ebenfalls besteht. Begründung: Auf den Grünanalagen und dem Spielplatz in der Friedrich-Ebert-Siedlung zwischen Tevesstraße/Steuernagelstraße und Ackermannstraße/Sondershausenstraße wachsen Robinien-Schösslinge. Auch die Flächen außerhalb des Spielplatzes werden von Kindern auch gerne zum Ball-Spielen genutzt. Die Schösslinge tragen Stacheln, und die Robinie ist giftig. Für spielende Kinder ist das ein Verletzungs- und Gesundheitsrisiko. Das Grünflächenamt hat die Schösslinge nach Hinweisen aus der Nachbarschaft bereits entfernt. Sie wachsen aber schnell nach. Eine einmalige Entfernung reicht deshalb nicht aus. Auch auf den Flächen der ABG Frankfurt Holding rund um die Wohngebäude treten die Schösslinge auf. Robinien breiten sich über ihre Wurzeln aus und machen nicht an Grundstücksgrenzen halt. Eine dauerhafte Lösung gelingt deshalb nur, wenn Stadt und ABG gemeinsam vorgehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1

  • Sonnensegel für den Spielplatz im neueröffneten Park am Wasserturm im Europaviertel installieren
    OFOB 1
    06.10.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2026, OF 173/1 Betreff: Sonnensegel für den Spielplatz im neueröffneten Park am Wasserturm im Europaviertel installieren Der Ortsbeirat 1 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310 (E 315), gebeten, im neu eröffneten Park am Wasserturm im Europaviertel eine Verschattung durch Sonnensegel einzurichten. Vorrangig soll der Bereich des Spielplatzes verschattet werden. Begründung: Der Park am Wasserturm ist neu eröffnet worden und wird von Familien aus dem Europaviertel gut angenommen. Bisher gibt es dort aber kaum Schatten, vor allem nicht auf dem Spielplatz. Bis neu gepflanzte Bäume ausreichend Schatten spenden, vergehen viele Jahre. Sonnensegel schaffen dagegen schnell Abhilfe und machen den Spielplatz auch im Sommer nutzbar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1

  • Weihnachtsbaumbeleuchtung 2026
    OFOB 13
    06.10.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2026, OF 22/13 Betreff: Weihnachtsbaumbeleuchtung 2026 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, wie in den vergangenen Jahren auch die Rechnung für die Ausstattung des Ortsbeiratschristbaumes mit Leuchtmitteln in Höhe von bis zu 1200,00€ aus dem Ortsbeiratsbudget des Ortsbeirates 13 zu begleichen. Zahlungsempfänger ist der Verein Nieder-Erlenbacher Bürger e.V., der für die Kosten zunächst in Vorlage treten wird. Begründung: Es ist zu einer schönen Tradition geworden, dass am Bürgerbrunnen von Nieder-Erlenbach zur Weihnachtszeit ein beleuchteter Christbaum steht. Dies sollte auch in diesem Jahr so sein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13

  • Kostenübernahme Volkstrauertag
    OFOB 13
    06.10.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2026, OF 23/13 Betreff: Kostenübernahme Volkstrauertag Der Ortsbeirat 13 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Kosten des Dirigenten für die Teilnahme der Sängervereinigung am Volkstrauertag 2026 zu übernehmen. Die Kosten belaufen sich auf 130,00 € . Begründung: Ein Volkstrauertag ohne die Beteiligung der Sängervereinigung Nieder-Erlenbach ist nicht mehr vorstellbar. Deshalb sollte dieser Kostenpunkt, der allen Anwesenden zugutekommt, vom Ortsbeiratsbudget beglichen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13

  • Sondertopf „Stadtteilfeste unterstützen“
    OFOB 13
    06.10.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2026, OF 25/13 Betreff: Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, dem Nieder-Erlenbacher Kerbverein e.V. Mittel aus dem Sondertopf 2026 "Stadtteilfeste unterstützen" zur Verfügung zu stellen und das Weitere zu veranlassen. Die Unterstützung soll mit einem Betrag in Höhe von 4.000,00 Euro erfolgen. Begründung: Die Ausgaben für die Sicherheitsvorkehrungen, Security, Strom, Wasser, GEMA, usw. sind in den letzten Jahren enorm gestiegen. Diese Ausgaben belasten bzw. gefährden die Durchführung von traditionellen Stadtteilfesten. Dies trifft besonders auf die Nieder-Erlenbacher Kerb zu. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13

  • Beseitigung von Stolperstellen an der Fußgängerbrücke zwischen katholischer Kirche und Spielplatz „An den Bergen“
    OFOB 13
    06.10.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2026, OF 26/13 Betreff: Beseitigung von Stolperstellen an der Fußgängerbrücke zwischen katholischer Kirche und Spielplatz "An den Bergen" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wird gebeten, die Übergangsbereiche der Fußgängerbrücke zwischen der katholischen Kirche und dem Spielplatz "An den Bergen" kurzfristig zu überprüfen und die dort vorhandenen Stolperstellen zu beseitigen. Auf beiden Seiten der Fußgängerbrücke haben sich im unmittelbaren Übergangsbereich zwischen Gehweg und Brücke der Asphalt beziehungsweise das Pflaster abgesenkt. Dadurch sind deutlich wahrnehmbare Höhenunterschiede entstanden, die insbesondere für Fußgängerinnen und Fußgänger eine Stolper- und Unfallgefahr darstellen. Der Magistrat wird daher gebeten, die abgesenkten Bereiche fachgerecht an das Niveau der Brücke anzugleichen und einen möglichst ebenen und dauerhaft verkehrssicheren Übergang herzustellen. Begründung: Die Fußgängerbrücke stellt eine wichtige Wegeverbindung im Bereich zwischen der katholischen Kirche und dem Spielplatz "An den Bergen" dar und wird entsprechend von unterschiedlichen Altersgruppen genutzt. Durch die Absenkung des Asphalts beziehungsweise des Pflasters an beiden Brückenenden sind Kanten und Höhenunterschiede entstanden. Diese stellen eine vermeidbare Stolpergefahr dar. Besonders für ältere Menschen, Kinder sowie Personen mit eingeschränkter Mobilität kann dies zu einer erhöhten Unfallgefahr führen. Auch für Menschen mit Rollatoren, Rollstühlen oder Kinderwagen erschweren die Unebenheiten die Nutzung des Übergangs. Um die Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit der Wegeverbindung zu gewährleisten, sollten die Schäden zeitnah behoben und die Übergänge auf beiden Seiten der Brücke dauerhaft angeglichen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13

  • Rückbau verbreiterter Feldwege und Kreuzungsbereiche nach Abschluss des Baus von Windenergieanlagen
    OFOB 13
    06.10.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2026, OF 27/13 Betreff: Rückbau verbreiterter Feldwege und Kreuzungsbereiche nach Abschluss des Baus von Windenergieanlagen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wird gebeten sicherzustellen, dass Feldwege sowie Kreuzungs-, Einmündungs- und Kurvenbereiche, die im Zusammenhang mit der Errichtung von Windenergieanlagen verbreitert, befestigt oder anderweitig baulich verändert wurden, nach Abschluss der Bauarbeiten wieder auf ihren ursprünglichen Zustand beziehungsweise auf die ursprünglich erforderliche Breite zurückgebaut werden. Begründung: Für die Errichtung von Windenergieanlagen sind aufgrund der Größe und des Gewichts der zu transportierenden Bauteile teilweise erhebliche Verbreiterungen von Feldwegen sowie von Kurven-, Einmündungs- und Kreuzungsbereichen erforderlich. Diese Eingriffe dienen in erster Linie der zeitlich begrenzten Bau- und Transportphase. Nach Abschluss der Errichtung besteht für einen Teil dieser zusätzlichen Flächen kein dauerhafter Bedarf mehr. Eine unnötige dauerhafte Verbreiterung und Befestigung von Feldwegen sollte daher vermieden werden. Der Rückbau temporär benötigter Flächen trägt dazu bei, zusätzliche Bodenversiegelungen beziehungsweise Bodenbefestigungen auf das notwendige Maß zu begrenzen, das Landschaftsbild zu erhalten und landwirtschaftlich oder ökologisch nutzbare Flächen wiederherzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13

  • Weihnachtsbeleuchtung Baruch-Baschwitz-Platz 2026/2027
    OFOB 7
    06.10.2026

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2026, OF 63/7 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung Baruch-Baschwitz-Platz 2026/2027 Der Rödelheimer Vereinsring wird wie jedes Jahr die Weihnachtsbeleuchtung am Baruch-Baschwitz-Platz im Zeitraum von November 2026 bis Januar 2027 organisieren und übernehmen. Hierfür werden, insbesondere für Auf- und Abbau der Beleuchtung, Ausgaben in Höhe von ca 1700 Euro entstehen. Die genaue Abrechnung erfolgt nach Rechnungslegung. Der Ortsbeirat beantragt, dass die anfallenden Kosten für Auf- und Abbau der Beleuchtung aus seinem Ortsbeiratsbudget wie jedes Jahr getragen werden bis zu einer Höhe von maximal 2000 Euro. Der Magistrat wird gebeten, nach Eingang der Rechnungen das Weitere zu veranlassen. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7

  • Rödelheimer Nikolausmarkt auch im Jahr 2026 unterstützen
    OFOB 7
    06.10.2026

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2026, OF 64/7 Betreff: Rödelheimer Nikolausmarkt auch im Jahr 2026 unterstützen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994 (E160/24, Fortführung des Sonderetats "Stadtteilfeste unterstützen"), die Durchführung des Rödelheimer Nikolausmarktes am 29.11.2026 mit einer Summe von 2500,- Euro zu unterstützen. Begründung: Nach dem Erfolg der vergangenen Jahre findet der Rödelheimer Nikolausmarkt auch in diesem Jahr wieder auf dem Arthur-Stern-Platz statt. Insgesamt wird es 15 Stände von Mitgliedern des Rödelheimer Vereinsrings geben. Die Ausgaben dafür belaufen sich auf 5.100 €, während mit Einnahmen durch die Standgebühren in Höhe von 1.200 € zu rechnen ist. Einen Antrag an das Kulturamt zur Unterstützung des Rödelheimer Nikolausmarktes aus dem Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" hat der Rödelheimer Vereinsring bereits gestellt. Dies befürwortet der Ortsbeirat ausdrücklich. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7

  • Praunheimer Hohl / Heinrich-Lübke-Straße für Kinder sicherer machen
    OFOB 7
    06.10.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2026, OF 65/7 Betreff: Praunheimer Hohl / Heinrich-Lübke-Straße für Kinder sicherer machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge an der Kreuzung Praunheimer Hohl / Heinrich-Lübcke-Straße die Sicherheit für die Schülerinnen und Schüler erhöhen, in dem die Mittelinsel des Fußgängerüberwegs befestigt oder durch andere geeignete Maßnahmen gesichert wird. Ziel soll sein, das Überfahren durch Autoverkehr sowie das Parken am bzw. auf dem Zebrastreifen für Autos zu verhindern und den Kindern eine sichere Querungsstelle zu bieten. Begründung: Wie auch an anderen Schulen ist die Verkehrssituation an der Ebelfeldschule insbesondere morgens vor Schulbeginn sehr angespannt. An der Ebelfeldschule kommt hinzu, dass durch die Baustelle gegenüber der Schule die Durchfahrt und das Anhalten für Autos sehr eingeschränkt ist. Dies führt dazu, dass die Elterntaxis bereits an der Kreuzung Praunheimer Hohl/Heinrich-Lübcke-Straße nicht nur kurz anhalten, sondern das Auto abstellen, um ihre Kinder die letzten 100 m zum Schultor zu bringen. Regelmäßig parken diese direkt am oder sogar auf dem Zebrastreifen. In die Heinrich-Lübcke-Straße abbiegende Autofahrer müssen weit in die Mitte des Kreuzungsbereichs ausweichen, um an den parkenden Autos vorbeizukommen. Schülerinnen und Schüler werden weniger gesehen. Der ohnehin nicht sehr beachtete Zebrastreifen wird dadurch eher zur Gefahrenstelle für die Schülerinnen und Schüler. In der Mitte des Zebrastreifens ist eine Fläche zur Verdeutlichung der Querungsstelle bzw. zur Verkehrsberuhigung markiert. Es wird angeregt, diese Fläche mit geeigneten Maßnahmen zu befestigen, dass ein Überfahren nicht möglich ist und sie so den Kindern mehr Sicherheit bei der Querung bietet. Auch würde dies verhindern, dass Autos am / auf dem Zebrastreifen parken, da sie die Durchfahrt dadurch blockieren würden. Abbildung 1 Screenshot Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7