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Prüfung des Mietvertrages der Saalbau GmbH mit dem Mieter

Vorlagentyp: OFGRÜNE

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, einen Code of Conduct für die Saalbau GmbH zeitnah zu erarbeiten und den Ortsbeirat 16 über die Ergebnisse zu informieren. Dies geschieht vor dem Hintergrund von Protesten der Bürgerschaft bezüglich der Vermietung an Nikolai Brunner und der Notwendigkeit einer Prüfung der Mietverträge, um extremistischen Inhalten entgegenzuwirken.

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Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen, dass der Magistrat sich dafür einsetzt, dass der angekündigte Code of Conduct der Saalbau GmbH zeitnah erarbeitet wird und auch der Ortsbeirat 16 über das Ergebnis informiert wird.

Begründung

Die Vermietung der Saalbau GmbH des Volkshauses Enkheim an den Mieter Nikolai Brunner hat in der Bürgerschaft viele Proteste hervorgerufen. Es war erwartet worden, dass die Saalbau GmbH Vermietungen entsprechend ihrer Geschäftsbedingungen prüft. In den Geschäftsbedingungen der Saalbau GmbH vom März 2025 ist unter Gliederungspunkt 3 festgehalten: Der/die Mieter:in bekennt mit der Unterschrift, dass der Veranstaltungsraum bzw. die Veranstaltungsräume nicht für einen der folgenden Zwecke verwendet werden kann: Veranstaltungen, die einen verfassungsfeindlichen Hintergrund haben, insbesondere bei rechts- oder linksextremen, rassistischen, antisemitischen, antiislamistischen oder antidemokratischen Inhalten (...). Kulturdezernentin Ina Hartwig teilte auf Anfrage mit, dass aufgrund der Masse an Anmietungen diese Prüfungen jedoch nur stichprobenartig durchgeführt werden. Ein Code of Conduct soll helfen extremistische Absichten bei Einmietungen früher zu erkennen (FR 08.10.2026). In der Stadtverordnetenversammlung wurde der Antrag zum Verbot der Veranstaltung abgelehnt. Der Ärger der Bürgerschaft über diesen Ablauf und die Veranstaltung am 06.11.2026 bleibt bestehen. Der Wunsch nach einer Prozessoptimierung und das Interesse an der Einführung des Code of Conduct sind entsprechend groß. Wir bitten deswegen um eine Information über die weiteren Schritte.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 10. Oktober 2026 brachte GRÜNE im Ortsbeirat 16 diesen Antrag ein.

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