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Transparenz schaffen - Auffällige Panaschier- und Briefwahlmuster der Kommunalwahl 2026 vertieft auswerten

Vorlagentyp: NRBIG

Zusammenfassung

Der Antrag zielt darauf ab, auffällige Wahlmuster bei der Kommunalwahl 2026 einer vertieften Analyse zu unterziehen. Dies geschieht im Hinblick auf die statistischen Besonderheiten und das Vertrauen in die demokratischen Verfahren. Erwartet wird eine transparente und nachvollziehbare Auswertung der Ergebnisse sowie Empfehlungen für zukünftige Wahlen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten,

  1. durch die zuständige städtische Statistikstelle "Statistik und Stadtbeobachtung, Wahlanalysen" eine vertiefte statistische Sonderauswertung der Stadtverordnetenwahl und der Wahl zur Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung vom 15. März 2026 durchführen zu lassen, soweit die hierfür erforderlichen Daten vorhanden sind und deren Auswertung rechtlich zulässig ist;
  2. Methodik, Datengrundlage und Ergebnisse durch eine externe wissenschaftliche Stelle mit ausgewiesener Expertise in Wahlstatistik, empirischer Sozialforschung oder einem vergleichbaren Fachgebiet unabhängig überprüfen zu lassen;
  3. bei der Stadtverordnetenwahl insbesondere festzustellen,

a) aus wie vielen einzelnen Stimmzetteln die außergewöhnlich hohen Panaschierstimmen aus Stimmzetteln mit Listenkreuz bei IBF und ELF resultierten,

b) welche identischen oder nahezu identischen parteiübergreifenden Kandidatenkombinationen besonders häufig vorkamen,

c) wie häufig einzelne Kandidatinnen und Kandidaten mit einer, zwei oder drei Personenstimmen bedacht wurden,

d) wie sich die betreffenden Stimmen auf Brief- und Urnenwahl sowie auf die einzelnen Briefwahlbezirke verteilten;

  1. bei der KAV-Wahl insbesondere folgende Panaschierströme kandidatenscharf auszuwerten:

a) die 7.309 Panaschierstimmen der Chinesischen Liste an die Afghanische Liste, bei gleichzeitig 0 Stimmen in der Gegenrichtung,

b) die 951 Panaschierstimmen der Chinesischen Liste an BIG, wobei die Chinesische Liste die stärkste Fremdquelle für BIG war und der ursprünglich auf Listenplatz 10 aufgestellte BIG-Kandidat Od Phumphuang auf Ergebnisplatz 1 vorrückte,

c) die Panaschierströme aus Stimmzetteln mit Listenkreuz bei IBF, WIF, LiberD, ANA, PAU, AFG, IND, DABEI und A.I.V. an Bewerberinnen und Bewerber anderer Wahlvorschläge; dabei soll jeweils festgestellt werden,

- auf welche Wahlvorschläge und welche einzelnen Kandidaten die Stimmen entfielen,

- aus wie vielen einzelnen Stimmzetteln sie hervorgingen,

- wie sie sich auf Brief- und Urnenwahl verteilten,

- welche identischen oder nahezu identischen Kandidatenkombinationen wiederholt vorkamen und

- ob dokumentierte Wahlempfehlungen oder nachvollziehbare Mobilisierungsstrukturen Umfang und Struktur der jeweiligen Stimmenströme erklären können;

  1. insbesondere zu untersuchen, ob sich bei den auffälligen Stimmzetteln wiederkehrende oder standardisierte Ausfüllmuster feststellen lassen und wie häufig die am stärksten vorkommenden identischen oder nahezu identischen Kandidatenkombinationen tatsächlich auftraten; bei den aufgrund der Wahlergebnisse und Stimmzettelmuster besonders auffälligen Briefwahlbezirken zusätzlich die Beantragung, Ausstellung, Versendung, Rückgabe und Zulassung der Briefwahlunterlagen sowie dokumentierte Auffälligkeiten auszuwerten, insbesondere in den Briefwahlbezirken 918-01, 918-02, 918-03 und 918-05 in Schwanheim/Goldstein bei der KAV-Wahl sowie in dem öffentlich berichteten Sossenheimer Briefwahlbezirk mit einem IBF-Anteil von 13,2 Prozent bei der Stadtverordnetenwahl, und dabei festzustellen:

- auf welchem Weg die Briefwahlanträge gestellt wurden, wie viele schriftlich, elektronisch, persönlich oder durch bevollmächtigte Dritte eingingen und bei wie vielen abweichende Versandanschriften verwendet wurden;

- ob bei schriftlichen Anträgen und Vollmachten die jeweils erforderlichen Unterschriften in allen Fällen geprüft wurden und welche Art der Prüfung stattfand; sowie ob der Magistrat bei jedem elektronischen Antrag geprüft hat, dass er durch die wahlberechtigte Person selbst oder eine hierzu wirksam bevollmächtigte Person gestellt wurde, und welche Authentifizierungsmerkmale hierfür verwendet wurden;

- welche Auffälligkeiten bei Anträgen, Versandanschriften, Mehrfachanträgen, Ersatzwahlscheinen, bevollmächtigten Abholungen oder elektronischen Antragsdaten festgestellt wurden, wie viele Anträge deshalb zusätzlich geprüft, zurückgestellt oder nicht bewilligt wurden; in wie vielen Wahl- und Briefwahlniederschriften besondere Vorkommnisse oder Beanstandungen dokumentiert wurden; und wie viele Wahlbriefe beanstandet, nach besonderer Beschlussfassung zugelassen oder zurückgewiesen wurden und aus welchen Gründen;

- ob die Originalunterlagen dieser Bezirke beweissichernd verwahrt wurden, ob Briefwahlunterlagen oder Stimmzettel auf Fingerabdrücke oder andere forensische Spuren untersucht wurden oder eine solche Untersuchung veranlasst beziehungsweise geprüft wurde, und welche Auffälligkeiten an Strafverfolgungsbehörden oder sonstige zuständige Stellen weitergegeben wurden;

  1. der externen wissenschaftlichen Stelle die für die fachliche Überprüfung erforderlichen anonymisierten beziehungsweise aggregierten Daten, Auswertungsmethoden und Berechnungsschritte zur Verfügung zu stellen, soweit dies unter Wahrung des Wahlgeheimnisses, des Datenschutzes sowie laufender Gerichts- und Ermittlungsverfahren rechtlich zulässig ist;
  2. die Ergebnisse der städtischen Sonderauswertung sowie die Bewertung der externen wissenschaftlichen Stelle in einem öffentlich zugänglichen Transparenzbericht zusammenzuführen und der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen;
  3. auf Grundlage der Untersuchung zu berichten, welche organisatorischen, technischen und statistischen Maßnahmen bei zukünftigen Kommunalwahlen geeignet sind, außergewöhnliche Auffälligkeiten bei Briefwahl und Panaschieren frühzeitig zu erkennen, nachvollziehbar zu dokumentieren und erforderlichenfalls den zuständigen Stellen zur Prüfung zuzuleiten.

Begründung

Die Kommunalwahl vom 15. März 2026 weist statistische Besonderheiten auf, die einer vertieften und nachvollziehbaren Auswertung bedürfen. Nach den veröffentlichten Wahldaten lag der Briefwahlanteil bei IBF bei rund 85 Prozent und bei ELF bei rund 87 Prozent, gegenüber 42,9 Prozent im Frankfurter Durchschnitt. Gleichzeitig stammen 79,6 Prozent der IBF-Stimmen und 79,0 Prozent der ELF-Stimmen aus panaschierten Stimmzetteln. Bei der Stadtverordnetenwahl vergaben Stimmzettel mit IBF-Listenkreuz insgesamt 47.527 Stimmen an Bewerberinnen und Bewerber anderer Wahlvorschläge. Davon gingen 19.763 Stimmen an GRÜNE, 11.621 an die SPD und 10.659 an die CDU. Nach veröffentlichten Auswertungen erhielten Feyyaz Çetiner, Hosai Zarif-Ander, Dijana Avdić und Avi Shefatja jeweils mehr als 6.000 Panaschierstimmen aus IBF-Briefwahlstimmzetteln. Gleichzeitig kam es zu erheblichen Rangverschiebungen: Shefatja rückte von Listenplatz 39 auf Ergebnisplatz 14, Avdić von 24 auf 6, Çetiner von 20 auf 11 und Zarif-Ander von 21 auf 13. Auch bei ELF sind erhebliche Fremdstimmenströme dokumentiert. Von insgesamt 39.675 Fremdstimmen gingen 23.944 an die SPD und 10.472 an die CDU. Mit diesen Stimmen gingen teilweise erhebliche Listenplatzverschiebungen einher, unter anderem bei Sarya Ataç, Mustapha Lamjahdi und Thomas Dürbeck. Auch die KAV-Wahl weist auffällige listenübergreifende Stimmenströme auf. Von der Chinesischen Liste flossen 7.309 Panaschierstimmen an die Afghanische Liste, während in umgekehrter Richtung keine Stimme verzeichnet wurde. Nach veröffentlichten Auswertungen erhielten fünf der ersten sieben Kandidierenden der Afghanischen Liste aus Stimmzetteln mit Listenkreuz bei der Chinesischen Liste jeweils 963 Stimmen, die beiden übrigen jeweils 960 Stimmen. Die beantragte Aufklärung bezieht ausdrücklich auch die eigene Partei ein. Die Chinesische Liste war mit 951 Stimmen die stärkste Fremdquelle für BIG. Gleichzeitig rückte Od Phumphuang von Listenplatz 10 auf Ergebnisplatz 1 vor und erhielt das einzige BIG-Mandat in der KAV.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 6. Oktober 2026 brachte BIG diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein.

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