Hitzeschutz für das Heinrich-von-Gagern-Gymnasium
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Stadt Frankfurt auf, ein Hitzeschutzkonzept für das Heinrich-von-Gagern-Gymnasium zu entwickeln, um die Lehr- und Lernbedingungen während heißer Sommer zu verbessern. Angesichts der steigenden Temperaturen und der Gesundheitsgefährdung für Schüler und Lehrer ist eine zeitnahe Umsetzung von Maßnahmen erforderlich.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Schulen und Bildung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten Auskunft darüber zu erteilen, welche konkreten Schritte zur Planung und Umsetzung eines Hitzeschutzkonzeptes für das Gagerngymnasium vorgesehen sind. Was ist wann geplant, um im Sommer 2027 ein Lehren und Lernen im Gagerngymnasium ohne unzumutbaren Hitzestress zu ermöglichen?
Begründung
Im Sommer 2026 hatte Frankfurt 46 Tage mit über 30 Grad und Spitzentemperaturen von über 41 Grad Celsius. (https://www.hessenschau.de/politik/stadt-frankfurt-will-hitzesommermit-mehr-bae umen-und-offenen-museen-lindern-v3,hitzesommer-ffm-100.html). Der Trend zu Sommern mit noch mehr und heißeren Tagen wird sich angesichts der Klimaveränderungen weiter verstärken. Drei Mitglieder der Schülermitverwaltung des Gagerngymnasiums haben bei der Ortbeiratssitzung am 22.9.2026 in der Bürgersprechstunde vorgetragen, dass an den heißen Tagen im Sommer 2026 teilweise schon morgens um 8 Uhr 33 Grad Hitze in den Klassenräumen zu messen waren. Dies erschwert das Lernen extrem und kann für vulnerable Menschen (Vorerkrankungen, Schwangerschaft, Kinder, ältere Menschen etc.) gesundheitsgefährdend sein. Auch für die Lehrer*innen gilt, dass eine Arbeit bei diesen Temperaturen arbeitsschutzrechtlich bedenklich ist und Maßnahmen des Arbeitgebers zu erfolgen haben. "Laut Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der zugehörigen Regel ASR A3.5 soll die Raumtemperatur in Arbeitsräumen grundsätzlich +26 °C nicht überschreiten. Bei höheren Außentemperaturen +26°C greift für Innenräume ein Stufenmodell mit Schutzmaßnahmen:
- Bis +30 °C: Maßnahmen empfohlen
- Bis +35 °C: Maßnahmen erforderlich
- Über +35 °C: Arbeiten nur mit besonderen Schutzmaßnahmen zulässig Ein Anspruch auf klimatisierte Räume oder "Hitzefrei" besteht nicht. Der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, Gesundheitsgefahren zu vermeiden (§ 4 ArbSchG). Maßnahmen müssen je nach Situation festgelegt werden, idealerweise basierend auf der Gefährdungsbeurteilung (§ 3 ArbStättV). Arbeitgeber und Beschäftigte sollen gemeinsam geeignete technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen ergreifen." (Quelle: https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung/Physikalische-Faktoren/Klima-amA rbeitsplatz/Sommertipps) Hitzefrei oder verkürzte Unterrichtsstunden in größerem Umfang sind nach Aussage der Schüler*innen aus dem Gagerngymnasium keine Lösung, weil damit weniger Zeit verfügbar ist, den Schulstoff zu lernen, der für die zentralen Abiturprüfungen relevant ist. Die Stadt ist deshalb gefordert, möglichst zeitnah ein effektives Hitzeschutzkonzept zu entwickeln und umzusetzen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 6. Oktober 2026 brachte Linke im Ortsbeirat 4 diesen Antrag ein.