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  • Einfahrt in das Ärztezentrum der Radilostraße frei halten
    STOB 7
    12.10.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2026, ST 1477 Betreff: Einfahrt in das Ärztezentrum der Radilostraße frei halten Die Zufahrt ist deutlich als solche zu erkennen, das Parken nach § 12 Absatz 3 Satz 1 Ziffer 3 und 5 der Straßenverkehrsordnung (StVO) verboten. Zusätzlich wurden zur Verdeutlichung der Parkordnung bereits beidseits der Zufahrt Parkwinkel mit einem Abstand von neun Metern angeordnet. Weitere Maßnahmen sind weder statthaft ("Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, sind nicht anzuordnen." (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StVO zu den §§ 39 bis 43, Randnummer 2)), noch versprechen sie Wirksamkeit, da klar vorsätzlichem Fehlverhalten einzelner Kraftfahrzeugführer:innen mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln nicht abgeholfen werden kann. Grundsätzlich ist das o.g. Parkverbot des § 12 Absatz 3 StVO ein Schutzgesetz, das zufahrtsberechtigten Personen nach ständiger Rechtsprechung erlaubt, direkt vor "ihrer" Einfahrt zu parken, sofern keine anderen Regelungen wie beispielsweise eine amtlich gesiegelte Feuerwehrzufahrt vorhanden sind. Da am parkenden Fahrzeug nicht erkennbar ist, ob Berechtigte vor der Einfahrt parken, wird in diesen Fällen die Städtische Verkehrspolizei im Rahmen des Streifendienstes nicht tätig. Im Falle des Parkens vor einer Grundstückseinfahrt beziehungsweise auf Privatgrund bestehen allerdings aufgrund der verbotenen Eigenmacht nach § 858 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) grundsätzlich Möglichkeiten zur Selbsthilfe nach § 859 BGB. Die Städtische Verkehrspolizei überwacht bereits heute die Radilostraße im Rahmen des Streifendienstes, die Anregung wurde zur Kenntnis weitergeleitet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.05.2026, OM 14

  • Radbügel und Platz für Sommergärten in der Breiten Gasse
    STOB 1
    12.10.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2026, ST 1478 Betreff: Radbügel und Platz für Sommergärten in der Breiten Gasse Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Die Planungsabstimmungen mit dem Investor sind noch nicht abgeschlossen. Im Rahmen der Abstimmungen wird geprüft, ob Fahrradbügel sowie Sommergärten in der Breiten Gasse umgesetzt werden können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6351 Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2026, ST 409

  • Spielstraße am Schönhofpark
    STOB 7
    12.10.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2026, ST 1479 Betreff: Spielstraße am Schönhofpark Die Karoline-Veith-Straße ist baulich bereits vollständig hergestellt und entspricht im Straßenentwurf einer Anliegerstraße mit Trennung von Fahrgasse beziehungsweise Parkständen und Gehweg durch Bordsteine. Somit liegt kein niveaugleicher Ausbau vor. Auch eine überwiegende Aufenthaltsfunktion des Verkehrs war planerisch mit Blick auf die angrenzende Grünanlage nicht beabsichtigt. Damit sind die zentralen Anordnungsvoraussetzung für einen verkehrsberuhigten Bereich (Verkehrszeichen 325.1/.2 der Straßenverkehrs-Ordnung) nicht erfüllt. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.05.2026, OM 17

  • Stärkung der Sportförderung in Frankfurt
    STOB 7
    12.10.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2026, ST 1480 Betreff: Stärkung der Sportförderung in Frankfurt Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme ab-geben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.06.2026, V 40

  • Ströer-Werbefläche am Merianplatz zugunsten von Baumpflanzungen entfernen
    STOB 3
    12.10.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2026, ST 1481 Betreff: Ströer-Werbefläche am Merianplatz zugunsten von Baumpflanzungen entfernen Der Magistrat befindet sich zu obengenannter Fläche im Austausch mit dem Rechtenehmer. Ergebnisse sind im ersten Halbjahr 2027 zu erwarten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7707

  • Medizinische Versorgung in Schwanheim sichern
    STOB 6
    12.10.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2026, ST 1482 Betreff: Medizinische Versorgung in Schwanheim sichern Eine wohnortnahe hausärztliche Versorgung ist von grundlegender Bedeutung für Gesundheit und Lebensqualität der Bewohnerschaft eines Stadtteils. Der Magistrat unterstützt das Anliegen einer wohnortnahen medizinischen Versorgung ausdrücklich. Allerdings wird die Verteilung der Zulassungen für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte ausschließlich durch die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) geregelt. Diese soll die Versorgung der Versicherten sicherstellen und Gewähr gegenüber den Krankenkassen und ihren Verbänden dafür übernehmen, dass die Versorgung den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entspricht, der sogenannte Sicherstellungsauftrag. Frankfurt am Main ist für die KHV sowohl für die hausärztliche als auch die wohnortnahe fachärztliche Versorgung ein einheitlicher Planungsbereich. Eine Unterteilung - etwa nach Stadtteilen oder Ortsbezirken - nimmt die KVH leider nicht vor. Laut Kassenärztlicher Vereinigung Hessen liegt der aktuelle Versorgungsgrad in Frankfurt am Main im Bereich der hausärztlichen Versorgung bei ca. 110 %. Die KVH weist in einem Schreiben vom 09.10.2025 darauf hin, dass die bestehende Verteilung der Ärztinnen und Ärzte in der Stadt "historisch gewachsen" sei. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.08.2026, OM 322

  • Hundekottütenspender und Abfallbehälter an der Ecke Gräfendeichstraße/Flaschenburgstraße
    STOB 5
    12.10.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2026, ST 1483 Betreff: Hundekottütenspender und Abfallbehälter an der Ecke Gräfendeichstraße/Flaschenburgstraße Der vorgeschlagene Standort wird für sinnvoll gehalten. Der Magistrat wird der Anregung des OBR 5 entsprechen und an dem genannten Punkt einen Hundekotbeutelspender anbringen. Nach Rücksprache mit der FES GmbH wurde bereits ein zusätzlicher Abfallbehälter an der Ecke Gräfendeichstraße/Flaschenburgstraße installiert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.06.2026, OM 273

  • Westbahnhof barrierefrei, sicher und zukunftsfähig gestalten – Dialogprozess und Ergänzungen zur Umbauplanung initiieren
    STOB 2
    12.10.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2026, ST 1484 Betreff: Westbahnhof barrierefrei, sicher und zukunftsfähig gestalten - Dialogprozess und Ergänzungen zur Umbauplanung initiieren Dem Magistrat ist die Bedeutung der zukunftsfähigen Gestaltung des Westbahnhofs inklusive des Bahnhofsumfeldes sowie der künftigen Verkehrsführung bewusst. In diesem Zusammenhang wird derzeit die Radverkehrsanbindung von der Kreuzung Robert-Mayer-Straße / Emser Straße / Voltastraße an den Westbahnhof geplant. Ein umfassendes Konzept für das Bahnhofsumfeld kann aufgrund konkurrierender bereits priorisierter Projekte derzeit noch nicht in Aussicht gestellt werden. Daher erachtet der Magistrat die Initiierung eines Runden Tisches im Sinne der Anregung aktuell nicht für zielführend. Für punktuelle Ortstermine sowie themenbezogene Besprechungen steht der Magistrat gerne zur Verfügung. Auch die Deutsche Bahn wird für einen entsprechenden Austausch zur Verfügung stehen. Der Magistrat hat die Deutsche Bahn um eine Stellungnahme gebeten. Diese teilt zum Sachstand des Ausbaus des Bahnhofs Frankfurt West mit: "Grundsätzlich weisen wir darauf hin, dass es sich bei dem Projekt Frankfurt West um ein vertragsgebundenes Projekt handelt. Neben dem Land Hessen und dem Rhein-Main Verkehrsverbund fungiert hier auch die Stadt Frankfurt als Vertragspartner. Die bauliche Aufgabenstellung des Projektes wurde zwischen den genannten Vertragspartnern und der DB InfraGO einvernehmlich abgestimmt. Sämtliche Gesetze und Regelwerke für die Eisenbahn in Deutschland sowie Fördermodalitäten wurden ebenfalls berücksichtigt. Auf der Grundlage der daraufhin aufgestellten Genehmigungsplanung nach HOAI wurde ein Planfeststellungsverfahren durchlaufen. Ein solches Planfeststellungsverfahren stellt unter anderem die Teilnahme aller relevanten Träger öffentlicher Belange sicher. Es liegt nachgerade im Wesen eines Planfeststellungsverfahrens, sämtliche baulichen Fragen im Rahmen des Verfahrens selbst zu klären. Dieses ist im Zusammenhang mit dem erfolgten Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamtes für das Projekt Frankfurt West abschließend erfolgt. Wir dürfen daher um Verständnis bitten, dass in diesem Stadium des Projekts bereits aus übergeordneten aber auch aus ressourcenökonomischen Größen eine neuerliche Debatte über bauliche Grundsatzfragen sachlich nicht geboten ist. Ebenfalls ist zu beachten, dass es sich bei Frankfurt West um ein Modernisierungsprojekt einer Bestandsanlage handelt, in deren Mittelpunkt die Schaffung der Barrierefreiheit sowie weiterer Zugänge zu den Bahnsteigen sowie die Revitalisierung des Bahnhofsgebäudes steht. Bauliche Gegebenheiten waren hierbei bestmöglich zu antizipieren, limitieren aber auch mögliche Ausbauoptionen, wie es bei einem Neubauprojekt "auf der grünen Wiese" der Fall ist. Zu den inhaltlichen Punkten nehmen wir wie folgt Stellung: Barrierefreier Zugang bei Aufzugsausfall Ein vollständig barrierefreier Zugang zu allen Bahnsteigen kann im Falle eines Aufzugsausfalls nicht durchgehend gewährleistet werden. Die baulichen Gegebenheiten lassen keine alternativen barrierefreien Zugänge zu. Bei einem Aufzugsausfall sind mobilitätseingeschränkte Personen daher auf Unterstützung angewiesen. Bahnsteigdimensionierung Die Bahnsteige sind auf der Grundlage der geltenden Regelwerke ausreichend breit und lang ausgelegt, um allen Nutzergruppen angemessene Bewegungsflächen zu ermöglichen. Dies gilt auch für mobilitätseingeschränkte Personen, Reisende mit Gepäck sowie Fahrräder. Rampen und alternative Erschließungssysteme: Zusätzliche Rampen (eine Rampe zu Bahnsteig 3 ist vorhanden), Rollbänder oder vergleichbare Systeme wurden geprüft, sind jedoch aufgrund der baulichen Rahmenbedingungen sowie der erforderlichen Längen und Neigungen nicht realisierbar. Aufzüge Eine weitergehende Dimensionierung der Aufzüge für Spitzenzeiten ist aus wirtschaftlichen und räumlichen Gründen nicht vorgesehen, da diese im überwiegenden Betriebszeitraum nicht sinnvoll ausgelastet wäre. In diesem Zusammenhang sind auch die entsprechenden Fördermittelregularien und korrespondierende Vorgaben zu beachten. Sicherheits- und Notrufkonzept Das Sicherheitskonzept sieht vor, dass das Empfangsgebäude auch künftig offen zugänglich bleibt, um die barrierefreie Erreichbarkeit der Bahnsteige zu gewährleisten. Bei Bedarf wird der zuständige Sicherheitsdienst entsprechende Bestreifungen durchführen; eine dauerhafte Präsenz vor Ort ist jedoch nicht vorgesehen. Ergänzende Notruf- und Hilfesysteme sind im Rahmen der aktuellen Maßnahme nicht vorgesehen. Vor Ort wird auf die rund um die Uhr erreichbare 3-S-Zentrale hingewiesen. Im vergangenen Jahr wurden an der Verkehrsstation Kameras installiert. Im Zuge weiterer Maßnahmen werden die bestehenden Kameras nun teilweise umdisponiert und im Hinblick auf den Endzustand bei Bedarf optimiert oder erweitert. Reinigung Die Station wird bereits aktuell täglich gereinigt. Ergänzend wurden kürzlich umfangreiche Maßnahmen zur Beseitigung illegaler Müllablagerungen durchgeführt sowie eine Grundreinigung im Umfeld vorgenommen. Die Zuständigkeit für die Personenunterführung liegt dabei bei der Stadt Frankfurt. Lärmschutz Lärmschutzmaßnahmen sind nicht Bestandteil des Projekts. Während der Bauphase werden jedoch geeignete schallschutztechnische Vorkehrungen umgesetzt, beispielsweise durch den Einsatz temporärer Lärmschutzwände, emissionsarmer Baumaschinen sowie die Einbindung eines Immissionsschutzbeauftragten. Im späteren Betrieb entsprechen die eingesetzten Anlagen den geltenden Vorgaben und werden unverändert aus dem Bestand übernommen. Hinsichtlich der Zuständigkeiten möchten wir klarstellen, dass unser Schwerpunkt auf der barrierefreien Erschließung des Bahnhofs und der Bahnsteige liegt. Die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raums im Umfeld des Bahnhofs fällt hingegen in die Zuständigkeit der Stadt Frankfurt. Angelegenheiten zur Buslinienführung und Nutzung der Haltestellen werden von der zuständigen lokalen Nahverkehrsgesellschaft bewertet. Die vorgeschlagene Wegeverbindung in Richtung Schönhofviertel betrifft einen internen Betriebsweg der DB InfraGO, der nicht für die öffentliche Nutzung vorgesehen ist. Dieser Sachverhalt wurde geprüft und entsprechend bewertet." Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.02.2026, OM 8218

  • Sicherer Übergang vom Kuhwald über die Straße Am Römerhof in die Leonardo-da-Vinci-Allee
    STOB 2
    12.10.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2026, ST 1485 Betreff: Sicherer Übergang vom Kuhwald über die Straße Am Römerhof in die Leonardo-da-Vinci-Allee An der Lichtsignalanlage Am Römerhof / Leonardo-da-Vinci-Allee wurden bereits Prüfungen zur Verlängerung der Fußgängergrünzeit durchgeführt. Im Ergebnis konnten kleinere Verbesserungen erzielt werden. Diese sind vor Ort zwar noch nicht umgesetzt, wurden jedoch planerisch bereits abgeschlossen und angeordnet. Bereits heute ist es in der Regel möglich, die Straße Am Römerhof vollständig zu queren, wenn die Querung unmittelbar zu Beginn der Grünphase begonnen wird. Eine erneute Überprüfung der Lichtsignalanlage hat ergeben, dass dies nur in seltenen Ausnahmefällen nicht möglich ist. Mit den vorgesehenen Optimierungen bleibt eine vollständige Querung zwar weiterhin nur bei einem Start zu Beginn der Grünphase möglich, das dafür zur Verfügung stehende Zeitfenster wird jedoch vergrößert. Im Rahmen dieser Maßnahmen an der betroffenen Lichtsignalanlage müssen auch weitere Arbeiten - beispielsweise die Umrüstung auf LED-Technik - durchgeführt werden. Die Realisierung ist derzeit für das 2. Quartal 2027 vorgesehen. Die Errichtung ortsfester Geschwindigkeits- oder Rotlichtüberwachungsanlagen erfolgt grundsätzlich an Standorten mit einem erhöhten Unfallaufkommen infolge von Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rotlichtverstößen. Die Festlegung der Standorte erfolgt unter Mitwirkung der Landespolizei, der Unfallkommission und der Städtischen Verkehrspolizei. Auf Grundlage der jeweils aktuellen Unfallzahlen werden die infrage kommenden Standorte bewertet und anschließend priorisiert. Eine Schwerpunktsetzung ist erforderlich, da sowohl die personellen und technischen Kapazitäten als auch die verfügbaren Haushaltsmittel eine gleichzeitige Ausstattung aller geeigneten Standorte nicht zulassen. Im Bereich Am Römerhof / Leonardo-da-Vinci-Allee liegt derzeit kein Unfallschwerpunkt vor. Die Errichtung einer ortsfesten Überwachungsanlage ist daher aktuell nicht vorgesehen. Die Straße Am Römerhof ist jedoch bereits Bestandteil des dauerhaften Messprogramms der Städtischen Verkehrspolizei. Dort werden regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen an wechselnden Standorten durchgeführt, unter anderem auch im Bereich der Leonardo-da-Vinci-Allee. Dabei werden an dieser Stelle deutlich weniger ahndungsfähige Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt als in anderen Abschnitten der Straße Am Römerhof. Der zuständige Fachbereich wurde dennoch über die Anregung informiert. Die Querung der Straße Am Römerhof im Bereich der Kreuzung Leonardo-da-Vinci-Allee kann nach derzeitigem Stand als sicher bewertet werden. In den vergangenen drei Jahren (Stichtag: 30.04.2026) wurde dort lediglich ein Unfall mit Fußgängerbeteiligung registriert. Der dabei ursächliche Rotlichtverstoß wurde durch den Fußgänger begangen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.06.2026, OM 163

  • Parkordnung und Verkehrssicherheit im Bereich Spielplatz Bernusstraße/Zeppelinallee sicherstellen
    STOB 2
    12.10.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2026, ST 1486 Betreff: Parkordnung und Verkehrssicherheit im Bereich Spielplatz Bernusstraße/Zeppelinallee sicherstellen Der Magistrat begrüßt die Anregung des Ortsbeirates, die Parkordnung im Bereich Bernusstraße/Zeppelinallee wieder herzustellen beziehungsweise eine Beschilderung oder Markierung anzubringen. Neben der unübersichtlichen Parksituation vor Ort ist auch die Einfahrt zur Unterhaltung des Spielplatzes und der Anlage Zeppelinallee regelmäßig eingeschränkt, welches zu Verzögerungen von anstehenden Arbeiten sorgt. Zwecks Abstimmung von Einfahrten zur Anlage steht das Grünflächenamt für Termine vor Ort zur Verfügung. Zu 1.: Die bestehende Parkordnung wird mittels Markierung von Parkwinkeln gut erkennbar festgelegt, damit wird das rechtssichere Einschreiten der Städtischen Verkehrspolizei unterstützt. Zu 2 & 3.: Der Außendienst der Städtischen Verkehrspolizei wurde bereits über die Beschwerdelage informiert und wird zeitnah verstärkte Kontrollen vornehmen. Zu 4.: An den Einmündungsbereichen im Anschluss an die Parkstreifen längs der Zeppelinallee werden Sperrflächen markiert, die mittels Stahlabweiser (Poller) gegen rechtswidriges Parken abgesichert werden. Sämtliche Straßen im Stadtgebiet werden von der Polizei und der Unfallkommission beobachtet, im Falle einer Unfallhäufung werden diese dann behandelt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt weist die Kreuzung Bernusstraße/Zeppelinallee nicht die Merkmale zur Ausweisung von Unfallhäufungsstellen auf und wird somit nicht von der Unfallkommission behandelt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.06.2026, OM 162

  • Durchgangsbehinderung auf dem Bornwiesenweg
    STOB 3
    12.10.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2026, ST 1487 Betreff: Durchgangsbehinderung auf dem Bornwiesenweg Die verkehrsrechtliche Anordnung im Bornwiesenweg wurde noch nicht vollständig ausgeführt. Bei einem Ortstermin wurde festgestellt, dass die Fahrradbügel auf den markierten Flächen noch nicht montiert worden sind, sodass noch keine Verlagerungseffekte von den Drängelgittern zu den neu installierten Bügeln stattfinden konnten. Nichtsdestotrotz wird der Magistrat die Gitter durch Pfosten ersetzen, falls sich herausstellen sollte, dass die Fahrradbügel nicht den erwünschten Effekt erzielen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.05.2026, OM 53

  • Baustellenkommunikation spürbar verbessern
    STOB 6
    12.10.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2026, ST 1488 Betreff: Baustellenkommunikation spürbar verbessern Dem Magistrat ist bewusst, wie wichtig es ist, alle von einer Maßnahme Betroffenen umfassend zu informieren. Er ist daher bestrebt, sämtliche städtischen straßenverkehrsbezogenen Maßnahmen frühzeitig und informativ den betroffenen Anwohnenden und Gewerbetreibenden sowie den zuständigen Ortsbeiräten zu kommunizieren. Der Ortsbeirat wird in der Regel bei größeren städtischen straßenverkehrsbezogenen Maßnahmen bereits im Vorfeld gesondert informiert, beziehungsweise ist bereits durch Beschlussvorlagen eingebunden. Generell legt der Magistrat großen Wert auf den persönlichen Austausch vor Ort. So treten beispielsweise Mitarbeitende des Amts für Straßenbau und Erschließung sowohl mit Bürgerinnen und Bürgern als auch mit Gewerbetreibenden bereits vor größeren Baumaßnahmen in Kontakt, um individuelle Belange zu erkennen. Diese Gespräche finden weit vor Baubeginn statt. Diese Kommunikation wird auch während der Baumaßnahme fortgeführt. Um Anliegen von Betroffenen und Interessierten aufnehmen und bearbeiten zu können, richtet der Magistrat bei eigenen Großbaustellen regelmäßig ein sogenanntes Baustelleninformationsmanagement ein. Auch bei kleineren eigenen Straßenbaumaßnahmen informiert der Magistrat mittels Anwohnerinformationen (beispielsweise Flyern, die an alle betroffenen Haushalte verteilt werden) und Infotafeln an den eigentlichen Baustellen für gewöhnlich alle von der Baumaßnahme Betroffenen ausreichend und mit angemessener Vorlaufzeit. Die Information wird baubegleitend fortgeführt. Zudem nutzt der Magistrat zur Information über geplante und laufende straßenverkehrsbezogene Maßnahmen unterschiedliche Kanäle. Über den städtischen Pressenewsletter erhalten Frankfurter Medien (Tageszeitungen, Stadtteilanzeiger sowie TV- und Radiostationen) Informationen zu städtischen Baumaßnahmen. Auch die gegebenenfalls notwendigen Einschränkungen beziehungsweise Umleitungen für den Fuß- und Radverkehr sowie den motorisierten Verkehr werden entsprechend kommuniziert. Um die zahlreichen Bauprojekte der unterschiedlichen Vorhabenträger - von privaten Bauunternehmen, Telekommunikations- und Energieversorgern über die Stadtentwässerung, das Stadtplanungsamt, das Grünflächenamt und Straßenbauamt unter anderem - möglichst effizient, zeit- und kostensparend zu koordinieren und Synergien zu nutzen, hat die Stadt bereits 2009 eine vorhabenträgerübergreifende Baustellenkoordinierung ins Leben gerufen. Konkret heißt das: Die Verkehrsexpertinnen Experten der Baustellenkoordination bewerten die verkehrlichen Auswirkungen von Baumaßnahmen im Vorfeld einer konkreten Antragstellung unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien in der zeitlich-räumlichen Gesamtschau. Dies dient dem Ziel, die Beeinträchtigungen im strategischen Grundstraßennetz so gering wie möglich zu halten, Verkehrsführungsänderungen und Umleitungen vorauszuplanen und dabei die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Teilnehmer sicherzustellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7903

  • Zeilsheim: Barrierefreiheit an Bushaltestellen verbessern
    STOB 6
    12.10.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2026, ST 1489 Betreff: Zeilsheim: Barrierefreiheit an Bushaltestellen verbessern Im Stadtteil Zeilsheim gibt es derzeit 37 Bushaltepunkte bzw. Richtungshaltestellen, wovon 15 bislang barrierefrei angelegt sind. Dies entspricht ca. 40 %. Diese Bushaltestellen weisen üblicherweise angehobene Fahrgastwarteflächen, hohe Sonderbordsteinkanten und taktile Bodenindikatoren auf. Für sieben Haltepunkte erfolgen derzeit die Planungen für einen barrierefreien Ausbau der Fahrgastwarteflächen und je nach örtlicher Erfordernis auch für benachbarte Querungsstellen. Diese sind: "Hofheimer Straße" (Ri. Neu-Zeilsheim), "Lenzenbergstraße" (beide Richtungen der Haltepunkte Linie 57 in der Annabergstraße), "Siedlung Taunusblick" (Doppelhaltestelle) und "Zeilsheim Kolonie" (beide Richtungen). Zu a und b) Der Haltepunkt "Hofheimer Straße" (Ri. Kirche Zeilsheim; Lage Alt-Zeilsheim Nr. 51-53) ist seit 2018/2019 barrierefrei angelegt. Für die Haltepunkte "Hofheimer Straße" (Ri. Neu-Zeilsheim; Lage Alt-Zeilsheim Nr. 46-48), "Zeilsheim Kolonie" (beide Ri.) und "Lenzenbergstraße" (beide Richtungen der Haltepunkte Linie 57 in der Annabergstraße) ist ein barrierefreier Ausbau vorgesehen. Die Planungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Der Haltepunkt "Neu-Zeilsheim" (Ri. Hofheimer Straße; Lage Neu-Zeilsheim Nr. 7-9) ist seit 2011/2012 und der Haltepunkt "Neu-Zeilsheim" (Ri. Pfaffenwiese/Kolberger Weg; Lage Pfaffenwiese Nr. 20-22) seit 2012/2013 barrierefrei angelegt. Beim Haltepunkt "Neu-Zeilsheim" (Ri. Neu-Zeilsheim; Lage Pfaffenwiese Nr. 14) handelt es sich lediglich um eine ergänzende Haltestelle für Einzelfahrten der Buslinie 810. Für diesen Haltepunkt wird es zunächst keine Ausbauplanung geben. Bezüglich der noch nicht barrierefreien Haltestellen "Lenzenbergstraße", "Rabenkopfweg" und "Stadthalle Zeilsheim" (jeweils beide Richtungen) der Buslinien 53, X53 und M55 entlang der Straße Pfaffenwiese ist ein geeigneter Projektkontext für deren barrierefreien Ausbau aktuell noch in Klärung. Zu c) Ein konkreter Baubeginn ist aktuell noch nicht terminiert, die Planungen werden je-doch kontinuierlich vorangetrieben. Eine belastbare Aussage zum Zeitpunkt der Umsetzung kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.06.2026, OM 119

  • Goldstein: Schulwegsicherheit im Bereich Tränkweg / Zur Waldau verbessern
    STOB 6
    12.10.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2026, ST 1490 Betreff: Goldstein: Schulwegsicherheit im Bereich Tränkweg / Zur Waldau verbessern In den letzten drei Jahren konnten im Tränkweg / Zur Waldau keine polizeilich erfassten Unfälle mit Fußgängerbeteiligung verzeichnet werden. Die Unfallsituation stellte sich im Allgemeinen als sehr unauffällig dar. a) Die Gehwege sind in diesem Bereich ca. 1,20 m breit. Erfahrungsgemäß werden Poller nicht aufgestellt, da diese mit mind. 0,30 m Abstand zur Bordsteinkante aufgestellt werden müssten und den schmalen Gehweg weiter verengen würden. Eine Restgehwegbreite von ca. 0,80 m würde verbleiben. Weitergehende Maßnahme wäre die Verbreiterung der Gehwege zulasten der Fahrbahn. b) Die Beschwerde wurde zum Anlass genommen, Geschwindigkeitskontrollen im angezeigten Bereich durchzuführen. Es zeigt sich ein geringes Verkehrsaufkommen mit einer gleichzeitig niedrigen Anzahl von ahndungsfähigen Geschwindigkeitsüberschreitungen. Die Ergebnisse rechtfertigen keine weiteren Kontrollen, da diese zu Lasten stärker gefährdeter Bereiche gehen würde. c) Dies könnte bei einer Schulwegbegehung vor Ort erörtert werden. Im Rahmen einer Schulwegbegehung werden potenzielle Problemstellen gemeinsam mit der Schule und den Elternvertretungen sowie den zuständigen Fachämtern vor Ort begutachtet. Anschließend wird geprüft, welche Maßnahmen zur Verbesserung der Schulwegsicherheit kurzfristig und unbürokratisch umgesetzt werden können. Um einen solchen Termin zu vereinbaren, können sich die Schulleitungen der Carl-von-Weinberg-Schule und der Goldsteinschule an das Stadtschulamt (schulwegsicherung.amt40@stadt-frankfurt.de) wenden. d) Durch die bereits eingeleiteten Maßnahmen im Bereich der Carl-von-Weinberg-Schule (Haltverbote und Poller auf der Seite der Schule), ist eine Querung auch ohne Fußgängerüberweg sicher möglich. Ein solcher wäre an besagter Stelle nur unter erheblichem baulichem Aufwand herstellbar. e) Siehe c) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.06.2026, OM 121

  • Verkehrsprobleme in Sindlingen lösen
    STOB 6
    12.10.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2026, ST 1491 Betreff: Verkehrsprobleme in Sindlingen lösen Im Jahr 2026 wurden in der Sindlinger Bahnstraße zwei Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Insgesamt wurden in einem Zeitraum von ca. 3 Stunden 669 Fahrzeuge erfasst, wovon lediglich 5 Fahrzeuge die Geschwindigkeit in einem ahndungsfähigen Bereich überschritten. Diese Ergebnisse rechtfertigen keine weiteren Kontrollen, da diese zu Lasten stärker gefährdeter Bereiche gehen würden. In den letzten drei Jahren konnte in der Sindlinger Bahnstraße zwischen den Bahnhöfen Frankfurt-Sindlingen und Frankfurt-Zeilsheim nur ein Unfall, der auf überhöhte Geschwindigkeit zurückzuführen war, festgestellt werden. Dabei handelt es sich um den in der Anregung beschriebenen Unfall. Die Sindlinger Bahnstraße ist generell sehr lang und gerade, ohne Abschnittsbildung. Die Installation einer Verkehrsinsel könnte hier eine Möglichkeit sein, zumindest punktuell, eine Geschwindigkeitsreduktion zu erreichen. Die signaltechnischen Planungen für die Lichtsignalanlage sind abgeschlossen. Der Neubau ist ab Herbst 2026 geplant. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.06.2026, OM 123

  • ÖPNV in Sindlingen-Nord stärken
    STOB 6
    12.10.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2026, ST 1492 Betreff: ÖPNV in Sindlingen-Nord stärken Zu a) Die Prüfung der Anbindung des Stadtquartiers Sindlingen-Nord hat ergeben, dass die Gebietserschließung nach den Maßstäben des aktuell gültigen Nahverkehrsplans Frankfurt am Main 2025+ vollständig gewährleistet ist. Die Fußweglängen zu den nächstgelegenen S-Bahn-Stationen bzw. Bushaltestellen entsprechen den beschlossenen Standards. Die vorgeschlagene Linienführung der Buslinie 57 über die Heussleinstraße zum Wendekreis in der Hugo-Kallenbach-Straße ist im bestehenden Fahrplangefüge ohne den Entfall der Kurzfahrten zwischen Siedlung Taunusblick und dem Bahnhof Zeilsheim nicht möglich. Im Fahrplan der Linie 57 stehen in der Hauptverkehrszeit keine Fahrzeitreserven zur Verfügung. Die Linienwegänderung zur Hugo-Kallenbach-Straße wäre daher mit dem Einsatz zusätzlicher Fahrzeuge verbunden. Des Weiteren könnte die Bushaltestelle am Bahnhof Sindlingen nicht mehr am bisherigen barrierefreien Standort bedient werden, wodurch sich die Anschlusssituation zur S-Bahn am Bahnhof Sindlingen durch deutlich längere Wege verschlechtern würde. Als Ersatz müssten drei neue Haltepositionen eingerichtet werden, die jedoch nicht barrierefrei wären. Zu b) Es wurden alternativ Änderungen anderer Buslinien geprüft, wobei keine alternative zweckmäßige Maßnahme identifiziert werden konnte. Zu c) Eine konkrete Umsetzung zusätzlicher Maßnahmen oder ein entsprechender Zeitpunkt können aus genannten Gründen nicht benannt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.06.2026, OM 116

  • Griesheim: Klarstellung zur Öffnung der Einbaumstraße
    STOB 6
    12.10.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2026, ST 1493 Betreff: Griesheim: Klarstellung zur Öffnung der Einbaumstraße Zu 1: Relevant ist zuvorderst die Abwehr von Gefahren, die in Abhängigkeit der jeweiligen Baustellen- und Verkehrssituation in Griesheim-Süd eintreten könnten, wenn die Hilfsfristen für Rettungsdienst, Brandschutz und technische Hilfeleistung nicht mehr gewährleistet werden können. Darauf folgen, mit einigem Abstand, die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs. Zu 2: Darunter ist zu verstehen, dass die zuständige Behörde auf Grundlage der unter 1. dargestellten Ausführungen ihr Ermessen ausüben und eine Entscheidung treffen wird. Zu 3: Die zuständige Straßenverkehrsbehörde trifft und verantwortet ihre Entscheidungen auf Grundlage ihrer Fachlichkeit und, soweit verfügbar, empirischen Daten. Hinweise aus der Bevölkerung werden von der Behörde geprüft und bewertet. Für die fachliche Entscheidung zur Öffnung der Einbaumstraße sind diese jedoch nicht handlungsleitend. Zu 4: Unter Punkt 1 sind die Kriterien aufgeführt, wann die Öffnung zwingend benötigt wird. Grundsätzlich wird keine Situation herbeigeführt werden, in der sich via Einbaumstraße Durchgangsverkehre durch Griesheim-Süd etablieren. Zu 5: Zum aktuellen Zeitpunkt können noch keine Zeitfenster verbindlich benannt werden. Zu 6: Auch die Maßnahmen des Höchstspannungs-Übertragungsnetzbetreibers TenneT im unmittelbaren Umfeld fließen in die Entscheidungen der Straßenverkehrsbehörde ein. Das Logistikkonzept zur Andienung der Baustelle wird im Rahmen des anstehenden Planfeststellungsverfahren erarbeitet. Das Straßenverkehrsamt wird bei der TenneT darauf dringen, dass im Rahmen dieses Verfahrens Informationsformate sowohl mit dem Ortsbeirat als auch der Öffentlichkeit stattfinden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 09.06.2026, V 29

  • Parksuchverkehr um den Hafenpark reduzieren
    OFOB 4
    11.10.2026 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2026, OF 110/4 Betreff: Parksuchverkehr um den Hafenpark reduzieren Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen - beispielsweise in Form einer Bewohnerparkzone -, die den Parksuchverkehr in dem an den Hafenpark angrenzenden Wohngebiet reduzieren helfen. Begründung: Anwohner schildern, dass sich die Parksituation für PKW rund um den Hafenpark verschlechtert habe, was mit einem höheren Parksuchverkehr einhergehe. Dafür gibt es folgende Gründe: Zum einen zieht der Hafenpark viele Besucher an, die im Wohngebiet parken, zum anderen wurden PKW-Parkplätze zugunsten von E-Scooter- und Fahrradstellplätzen entfernt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4

  • Toilettenpflicht für Trinkhallen mit Alkoholausschank konsequent durchsetzen
    OFOB 1
    11.10.2026 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2026, OF 142/1 Betreff: Toilettenpflicht für Trinkhallen mit Alkoholausschank konsequent durchsetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die zuständigen Behörden anzuweisen, bei Trinkhallen im Bereich Trierischer Hof, die alkoholische Getränke zum Verzehr vor Ort anbieten, die bestehenden bau- und gaststättenrechtlichen Vorgaben zur Bereitstellung von Toiletten konsequent zu überprüfen und durchzusetzen. Betriebe ohne geeignete Sanitäranlagen sind anzuhalten, den gesetzeskonformen Zustand herzustellen; bei Nichterfüllung sind die rechtlich vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen. Begründung: Trinkhallen und Kioske, die alkoholische Getränke verkaufen und im Geschäft öffnen, verkaufen sie zum Verzehr an Ort und Stelle. Damit betreiben sie ein Gaststättengewerbe. Für solche Betriebe verlangt die Hessische Bauordnung Toiletten (§ 46 Abs. 3 HBO). Restaurants und Kneipen im Quartier tragen diese Kosten. Wer sie sich spart, verschafft sich einen unfairen Vorteil und lädt die Folgen bei der Nachbarschaft ab. Am Trierischen Hof bieten mehrere Trinkhallen Alkohol zum Konsum vor Ort an, ohne Toiletten bereitzustellen. Anwohnerinnen und Anwohner beschweren sich darüber, dass im Quartier regelmäßig uriniert wird. Das ist in Frankfurt verboten und kostet 300 Euro, wird nach Wahrnehmung der Nachbarschaft aber kaum geahndet. Wer Alkohol zum Trinken vor Ort verkauft, trägt Verantwortung für die Folgen vor seiner Tür. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 01.08.2026, OF 98/1 Beratung im Ortsbeirat: 1

  • Verbesserung der Parksituation an der Kleinmarkthalle – Rückumwandlung einer ungenutzten Abstellfläche für E-Scooter
    OFOB 1
    11.10.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2026, OF 143/1 Betreff: Verbesserung der Parksituation an der Kleinmarkthalle - Rückumwandlung einer ungenutzten Abstellfläche für E-Scooter Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit dem Dezernat für Mobilität die im Umfeld der Kleinmarkthalle eingerichtete Parkfläche für E-Scooter/Elektrokleinstfahrzeuge zu überprüfen und die dafür entfallenen PKW-Parkplätze (Südseite) wieder für den allgemeinen Fahrzeugverkehr bzw. den Kunden- und Lieferverkehr der Kleinmarkthalle freizugeben. Begründung: Seit den Sanierungsarbeiten und den damit verbundenen Einschränkungen im Umfeld der Kleinmarkthalle hat sich die Stellplatzsituation für Kunden und Händler erheblich verschärft. Durch den Wegfall von Stellflächen auf der Nordseite weichen viele Gewerbetreibende auf die Parkplätze der Südseite aus, wodurch für die Kundschaft kaum noch Kapazitäten verbleiben. Die im Nahbereich umgewandelte Fläche für E-Scooter wird in der Praxis kaum bis gar nicht genutzt und liegt größtenteils brach. Insbesondere an den umsatzstarken Einkaufstagen - wie dem Samstagmorgen -, an denen Kunden auch größere Wocheneinkäufe tätigen und auf eine günstige Lademöglichkeit angewiesen sind, fehlt dieser Parkraum spürbar. Durch die Rückumwandlung der ungenutzten Fläche in reguläre PKW-Stellplätze wird die Erreichbarkeit der Kleinmarkthalle unmittelbar verbessert. Dies stärkt den traditionellen Standort der Kleinmarkthalle, sichert die Existenzgrundlage der ansässigen Händlerinnen und Händler und sichert ein kundenfreundliches Einkaufen in der Altstadt. Da sich an der Ecke Berliner Straße / Ziegelstraße eine weitere E-Scooter-Abstellfläche in unmittelbarer Nähe befindet, kann auf die Fläche an der Kleinmarkthalle verzichtet werden, ohne dass ein ungeordnetes Abstellen zu befürchten ist. Quelle: Private Aufnahme Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 30.08.2026, OF 110/1 Beratung im Ortsbeirat: 1

  • Endlich barrierefrei auf der Linie 16 unterwegs?
    OFOB 2
    11.10.2026 · GRÜNE, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2026, OF 144/2 Betreff: Endlich barrierefrei auf der Linie 16 unterwegs? Vorgang: OM 2448/22 OBR 2; ST 1895/24; B 265/26 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu berichten, ob die in der Vorlage B 265 vom 21.08.2026 unter der Maßnahme T 40 angekündigte Infrastrukturanpassung der Straßenbahnlinie 16 auch die Herstellung der Barrierefreiheit der Haltestellen im Ortsbezirk 2 einschließt und auf die Herstellung der Barrierefreiheit durch entsprechende Maßnahmen hinzuwirken. Der Ortsbeirat bittet unter Bezugnahme auf die OM 2448 vom 04.07.2022 um baldige Herbeiführung der Barrierefreiheit der Haltestellen der Linie 16 im Ortsbezirk. Der Ortsbeirat bittet um Auskunft und Einbindung in die weitere Planung zur Umsetzung des barrierefreien Ausbaus der Linie 16. Begründung: In der ST 1895 aus 2024 legt der Magistrat dar, dass ein barrierefreier Ausbau nicht bis 2025 umgesetzt werden könne. Nun liegt dem Ortsbeirat mit der B 265 ein Dokument vor, aus dem nicht hervorgeht, was unter Infrastrukturanpassungen zu fassen ist und was nicht. Der Ortsbeirat appelliert an den Magistrat, die Straßenbahnlinie 16 endlich allen Menschen zugänglich zu machen und die Barrierefreiheit herzustellen. Antragsteller: GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.07.2022, OM 2448 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1895 Bericht des Magistrats vom 21.08.2026, B 265 Beratung im Ortsbeirat: 2

  • Gutleutstraße: Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung auf Höhe der Wurzelsiedlung einrichten
    OFOB 1
    11.10.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2026, OF 145/1 Betreff: Gutleutstraße: Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung auf Höhe der Wurzelsiedlung einrichten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Gutleutstraße im Bereich der Wurzelsiedlung einen geeigneten Standort für eine stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage zu bestimmen und diese dort einrichten zu lassen. Begründung: Bei einer Bürgerversammlung wurde die Einrichtung einer stationären Geschwindigkeitsüberwachung in diesem Bereich von einem Vertreter des Ordnungsamts als sinnvoll eingeschätzt und angeregt. Die anwesenden Bürgerinnen und Bürger begrüßten den Vorschlag. Eine Anlage soll dazu beitragen, überhöhte Geschwindigkeiten und die damit verbundene Lärmbelastung zu verringern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1

  • Piktogramme auf der Friedensbrücke erneuern
    OFOB 1
    11.10.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2026, OF 146/1 Betreff: Piktogramme auf der Friedensbrücke erneuern Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wir aufgefordert, die nicht mehr identifizierbaren Piktogramme (Fahrradsymbole) auf der gesamten Länge der Friedensbrücke in Fahrtrichtung Sachsenhausen zu erneuern. Zudem möge der Magistrat prüfen, wie die Haltbarkeit der Piktogramme verbessert werden kann, damit nicht alle zwei Jahre neue Pikto-gramme aufgemalt werden müssen. Begründung: Die Piktogramme zeigen Radfahrenden und Fußgehenden, in welche Richtung die Radfahrenden auf der Friedensbrücke unterwegs sind. Den Piktogrammen kommt eine große Bedeutung zu, da auf der westlichen Seite der Friedensbrücke für Radfahrende ein "Links-verkehr" gilt. Sind die Zeichen nicht intakt, kann es zu Missverständ-nissen mit gefährlichem Ausgang kommen. Die Piktogramme wurden zuletzt vor ca. 2 Jahren erneuert. Anscheinend "brechen" die Piktogramme auf dem betonierten Untergrund leicht und sind dann nicht mehr erkennbar. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1

  • Speicherstraße: Verkehrssicherheit prüfen und Kurzhaltebedarf ordnen
    OFOB 1
    11.10.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2026, OF 147/1 Betreff: Speicherstraße: Verkehrssicherheit prüfen und Kurzhaltebedarf ordnen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. eine förmliche verkehrsrechtliche und verkehrssicherheits-bezogene Prüfung der Speicherstraße im Abschnitt zwischen Werftstraße und Hafenstraße in beiden Richtungen durchzuführen, 2. die Einführung von Tempo 30 in diesem Abschnitt zu prüfen, 3. repräsentative Geschwindigkeitsmessungen zu unterschiedlichen Tageszeiten vorzunehmen und dem Ortsbeirat die Ergebnisse mitzuteilen, 4. den tatsächlichen Bedarf an Liefer-, Abhol- und Kurzhaltemöglich-keiten vor Ort zu ermitteln, 5. zu prüfen, ob etwa jeder zweite Stellplatz oder eine nach fachlicher Prüfung geeignete Anzahl in Liefer-, Lade- und Kurzhaltezonen umgewandelt werden kann, 6. dabei auch sichere Ein- und Aussteigemöglichkeiten für Fahrgäste von Taxen und Mietwagen vorzusehen, 7. eine zeitlich gestaffelte Nutzung dieser Flächen zu prüfen, sodass sie tagsüber für Lieferungen und kurze Ein- und Aussteigevor-gänge und außerhalb dieser Zeiten gegebenenfalls weiterhin zum allgemeinen Parken genutzt werden können. Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat innerhalb der in der Hessischen Gemeindeordnung vorgesehenen Frist über die Prüf-ergebnisse und die daraus abgeleiteten Maßnahmen zu berichten. Begründung: Die Verkehrssituation in der Speicherstraße zwischen Werftstraße und Hafenstraße soll sachlich und auf Grundlage belastbarer Daten bewertet werden. Dazu gehören die tatsächlich gefahrenen Geschwin-digkeiten ebenso wie die konkreten Bedürfnisse von Anliegerinnen und Anliegern, Lieferdiensten, Abholenden sowie Fahrgästen von Taxen und Mietwagen. Eine geordnete Nutzung einzelner Stellplätze für Lieferungen und kurze Haltevorgänge kann Konflikte reduzieren und das sichere Ein- und Aussteigen erleichtern. Die vorgeschlagene zeitliche Mehrfach-nutzung soll dabei berücksichtigen, dass der Bedarf im Tagesverlauf wechselt und Stellplätze außerhalb der erforderlichen Zeiten weiterhin zum Parken genutzt werden könnten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1

  • Erhalt des ehemaligen Stadtbads Mitte in der Hochstraße
    OFOB 1
    11.10.2026 · CDU, SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2026, OF 149/1 Betreff: Erhalt des ehemaligen Stadtbads Mitte in der Hochstraße Vorgang: OM 4815/23 OBR 1; ST 460/24 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sich für den Erhalt des ehemaligen Stadtbads Mitte in der Hochstraße 4 einzusetzen und zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen der Schwimmbetrieb fortgeführt werden kann. Hierzu soll der Magistrat Gespräche mit den zuständigen Eigentümervertretern und möglichen neuen Betreibern aufnehmen. Insbesondere soll geklärt werden, welche rechtlichen Möglichkeiten trotz der bestehenden Sanktionen gegen den wirtschaftlichen Eigentümer bestehen, das Schwimmbad weiterhin für die Öffentlichkeit zugänglich zu halten. Dabei soll auch eine mögliche Zusammenarbeit mit den städtischen Bäderbetrieben oder Frankfurter Sportvereinen geprüft werden. Ebenso sollte untersucht werden, ob eine Übergangslösung bis zur Klärung der Eigentums- und Betreiberverhältnisse möglich ist. Für den Fall einer längeren Schließung wird der Magistrat gebeten, zu prüfen, wie die Schwimmhalle einschließlich ihrer technischen Anlagen gesichert werden kann, damit eine spätere Wiederaufnahme des Betriebs möglich bleibt. Zudem wird der Magistrat gebeten, über die bisherigen Bemühungen zum Erhalt der öffentlichen Nutzung zu berichten und darzulegen, welche Schritte seit der Stellungnahme ST 460 aus dem Jahr 2024 unternommen wurden. Aufgrund der angekündigten Schließung bittet der Ortsbeirat um eine zeitnahe Stellungnahme. Begründung: Mit der Schließung des bisherigen Betreibers droht der Frankfurter Innenstadt der Verlust einer Schwimmhalle, die seit Jahrzehnten von der Bevölkerung genutzt werden konnte. Das ehemalige Stadtbad Mitte wurde 1960 eröffnet und war ursprünglich ein öffentliches Schwimmbad. Auch nach dem Umbau und der Eingliederung in den heutigen Hotelkomplex blieb die Schwimmhalle für die Öffentlichkeit zugänglich. Die öffentliche Nutzung wurde damals sogar für einen Zeitraum von 30 Jahren vertraglich vereinbart. Bereits in der Vergangenheit hat sich der Ortsbeirat 1 für den Erhalt dieser Nutzung eingesetzt. Mit der nun angekündigten Schließung stellt sich die Frage nach der Zukunft des Schwimmbads erneut. Gerade in der dicht bebauten Innenstadt gibt es nur wenige Möglichkeiten, schwimmen zu gehen. Die Schwimmhalle ist daher nicht nur für den Freizeitsport wichtig, sondern bietet auch Platz für Schwimmkurse und andere Sportangebote. Insbesondere für Kinder und Jugendliche sind solche Angebote wichtig, um das Schwimmen zu erlernen. Hinzu kommt, dass die Schwimmhalle bereits vorhanden ist und unter Denkmalschutz steht. Es wäre bedauerlich, wenn eine solche Einrichtung mitten in Frankfurt dauerhaft verloren ginge, ohne zuvor alle Möglichkeiten für einen Weiterbetrieb geprüft zu haben. Dass die bestehenden Sanktionen und die Eigentumsverhältnisse eine Lösung erschweren, ist dem Ortsbeirat bewusst. Dennoch sollte die Stadt versuchen, gemeinsam mit den zuständigen Stellen und möglichen Betreibern einen Weg zu finden, die Schwimmhalle zu erhalten. Das ehemalige Stadtbad Mitte sollte auch in Zukunft ein Ort bleiben, an dem die Frankfurterinnen und Frankfurter schwimmen können. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4815 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2024, ST 460 Beratung im Ortsbeirat: 1

  • Stadtbad Mitte: Öffentliche Schwimmnutzung sichern
    OFOB 1
    11.10.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2026, OF 150/1 Betreff: Stadtbad Mitte: Öffentliche Schwimmnutzung sichern Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, alle ihm zur Verfügung stehenden rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die öffentliche Schwimmnutzung in der denkmalgeschützten Schwimm-halle des ehemaligen Stadtbads Mitte in der Hochstraße dauerhaft zu erhalten. Begründung: 1995 wurde das Stadtbad Mitte trotz Protesten aus der Bürgerschaft und gegen das Votum des Ortsbeirats verkauft. Große Teile des Bads wurden abgerissen, die erhaltene Schwimmhalle wurde in einen Hotelneubau integriert. Immerhin blieb das Becken anschließend weiterhin für die Öffentlichkeit nutzbar. Der Hotel- und Schwimmbetrieb ruht derzeit. Es besteht deshalb die Gefahr, dass die Schwimmhalle auf Dauer ungenutzt bleibt oder der öffentlichen Nutzung entzogen wird. Der Magistrat soll sich dafür einsetzen, dass das denkmalgeschützte Bad als Ort zum Schwimmen und für den Sport erhalten bleibt. Das Bad an der Hochstraße ist Teil einer längeren Frankfurter Bädergeschichte. Sein Vorgänger war das erste städtische Hallenschwimmbad am Dominikanerplatz nahe dem heutigen Börneplatz. Es wurde mit einer Stiftung von Louise von Rothschild mitfinanziert und bot neben Schwimmbecken auch Wannen-, Dampf- und Luftbäder. Der Neubau an der Hochstraße ersetzte das im Krieg schwer beschädigte Bad. Auf dem früheren Standort am Börneplatz wurde anschließend ein Verwaltungsgebäude der AOK errichtet. Die große Halle im Erdgeschoss und andere Gebäudeteile sollen an das frühere Schwimmbad erinnern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1

  • Altglascontainer in der Straße Zum Pfarrturm ans Mainufer verlegen
    OFOB 1
    11.10.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2026, OF 151/1 Betreff: Altglascontainer in der Straße Zum Pfarrturm ans Mainufer verlegen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird erneut aufgefordert, die Altglassammelbehälter in der Straße "Zum Pfarrturm" innerhalb des betroffenen Bereichs an das Mainufer verlegen zu lassen. Begründung: Die Behälter werden vorwiegend von der stationären Gastronomie und von Gastronomiebetrieben auf Flussschiffen genutzt. Das Einwerfen der Flaschen ab 7 Uhr morgens ist für die Anwohnerinnen und Anwohner des Quartiers regelmäßig mit erheblicher Lärmbelastung verbunden und gehört zum morgendlichen Weckritual. Eine Verlegung ans Mainufer würde die Wohnbevölkerung entlasten und die Behälter zugleich näher an wichtige Nutzerinnen und Nutzer bringen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1

  • 10.000 Bäume für Frankfurt: Einen davon bitte für die Allerheiligenstraße
    OFOB 1
    11.10.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2026, OF 152/1 Betreff: 10.000 Bäume für Frankfurt: Einen davon bitte für die Allerheiligenstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den bereits entfernten abgestorbenen Baum in der Pflanzgrube vor der Liegenschaft Klingerstraße 20 in der Allerheiligenstraße durch eine Neupflanzung zu ersetzen. Der neue Baum ist mit Findlingen oder anderen geeigneten Maßnahmen wirksam vor parkenden Fahrzeugen zu schützen. Begründung: Der Baum wurde wiederholt durch illegal abgestellte Pkw beschädigt und ist inzwischen abgestorben. Weil der Gehweg nicht durchgehend vor dem Befahren geschützt war, konnte es zu den Schäden kommen. Eine Neupflanzung soll das dringend benötigte Grün in diesem Bereich zurückbringen. Ein wirksamer Schutz soll verhindern, dass sich die Beschädigungen wiederholen. Selbst nach dem Absterben des Baumes liegen die Poller noch auf dem Gehweg, statt die Pflanzgrube zu schützen. . Bild: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1

  • Braubachstraße 14: Gehwegparken wirksam verhindern und Straße aufwerten
    OFOB 1
    11.10.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2026, OF 153/1 Betreff: Braubachstraße 14: Gehwegparken wirksam verhindern und Straße aufwerten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das illegale Gehwegparken im Bereich der Braubachstraße 14 durch geeignete bauliche Maßnahmen dauerhaft zu verhindern. Dafür sollen Sitzbänke, Pflanzkübel, Poller und Fahrradabstellbügel eingesetzt werden. Begründung: Sobald ein Gehweg nicht ausreichend gegen das Befahren geschützt ist, wird er regelmäßig zugeparkt. Dabei werden auch die neuen Gehwegplatten durch Ölspuren verschmutzt. Die gegenüberliegenden Fahrradabstellanlagen sind häufig ausgelastet. Zugleich fehlen in der Braubachstraße Sitzgelegenheiten, die zum Verweilen einladen. Nach Kenntnis des Ortsbeirats gibt es bereits Überlegungen oder Planungen des Magistrats für Maßnahmen an dieser Stelle. Diese sollen nun umgesetzt werden. . Bild: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1

  • Gräfstraße: Bitte Nutzung der Fläche Ecke Gräfstraße/Falkstraße überprüfen
    OFOB 2
    11.10.2026 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2026, OF 153/2 Betreff: Gräfstraße: Bitte Nutzung der Fläche Ecke Gräfstraße/Falkstraße überprüfen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten und ggfs. entsprechende Maßnahmen umsetzen, ob die bepollerte Fläche an der Ecke Falkstr./Gräfstr. entweder in einen PKW-Parkplatz, bzw. Kurzzeitparken u.a. auch für Pflegedienste, umgewandelt oder umgenutzt werden könnte und im Gegenzug andere zugunsten von Mobilitätsstationen umgenutzte Flächen wieder als PKW-Parkraum, bzw. Kurzzeitparken u.a. auch für Pflegedienste, freigegeben werden können. Begründung: Knappheit von Parkraum ist ein zentrales Thema in den Innenstadtbezirken, so auch in Bockenheim. An der angegebenen Stelle befinden sich zwei große Kanal-/bzw. Schachtdeckel, weshalb es naheliegend erscheint, dass die Fläche nicht als Parkraum zur Verfügung gestellt werden kann. Auch befindet sich die Fläche naher eines stark frequentierten Fußgänger- und Radfahrerübergangs, so dass die Sichtachse nicht behindert werden sollte. Lange Zeit standen Leihfahrräder auf der abgepollerten Fläche. Seit einiger Zeit ist die Fläche ungenutzt. Da rundherum PKW-Parkplätze zugunsten von Mobilitätsstationen und Radbügeln weggefallen sind, etwa gegenüber auf Höhe des Rewe und auch weiter in Richtung Leipziger Straße auf derselben Seite der Gräfstraße, wäre es naheliegend die hier abgepollerte Fläche einer entsprechenden Nutzung zuzuführen. Die Fläche wird nicht genutzt, ein Fußgängerüberweg ist dort ohnehin nicht vorgesehen und ist wegen der Straßenbahn auch nicht einzurichten. Antragsteller/in: Foto: Antragstellerin Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

  • Braubachstraße: Besser ohne Stau und entlasteter Straßenbahn
    OFOB 1
    11.10.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2026, OF 154/1 Betreff: Braubachstraße: Besser ohne Stau und entlasteter Straßenbahn Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Braubachstraße verkehrsrechtlich als Anliegerstraße mit Freigabe für den Linienverkehr auszuweisen. Die Zufahrt muss für Anliegerinnen und Anlieger, Lieferverkehr, Taxen, den Radverkehr und die Straßenbahn gewährleistet bleiben. Begründung: Die Maßnahme soll verhindern, dass Navigationsgeräte den Durchgangsverkehr durch die Braubachstraße leiten. Besonders die Zufahrt zum Parkhaus Römer über die Weißfrauenstraße und die Bethmannstraße belastet die Straße regelmäßig. Eine Anfahrt über die Berliner Straße ist für den Parkhausverkehr meist direkter und entlastet die Braubachstraße. Während des Weihnachtsmarkts und bei anderen Anlässen wird die Durchfahrt bereits regelmäßig eingeschränkt, ohne dass dadurch zusätzliche Behinderungen entstehen. Eine dauerhafte verkehrs-rechtliche Regelung soll die Straßenbahn und den übrigen Verkehr auch während des restlichen Jahres entlasten. . Bild: Google Maps, Veranschaulichung der aktuellen Routenempfehlung Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1

  • Fleischergasse: Poller gegen Falschparken und Lieferzone
    OFOB 2
    11.10.2026 · SPD, Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2026, OF 154/2 Betreff: Fleischergasse: Poller gegen Falschparken und Lieferzone Vorgang: OM 8021/26 OBR 2; ST 904/26 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird jeweils gebeten, 1. in der Fleischergasse nach Einmündung von der Rödelheimer Straße kommend gegenüber des Kiosks -auf Höhe des Gehwegs für den Fußverkehr- in der Halteverbotszone links und rechts um den abgesenkten Bordstein jeweils einen Poller zu setzen, um zu Fuß gehenden Personen, die z.B. mit Kinderwagen oder Rollator unterwegs sind, einen unverstellten Übergang vor regelmäßig verbotswidrig abgestellten PKW an dieser Stelle zu gewährleisten (siehe Anlage 1). 2. Darüber hinaus: - Die über zwanzig Meter lange Halteverbotszone an der beschriebenen Stelle durch Markierungsstreifen kenntlicher machen, und - bei Einmündung in die Fleischergasse jeweils ein Schild -Gefahrzeichen 133 (siehe Anlage 2) "Fußgänger" bzw. "Vorsicht Fußgänger" für den sowohl links als auch rechts einfahrenden PKW-Verkehr einzurichten, um den in die Fleischergasse einfahrenden Kfz-Verkehr vor dem häufig die Fahrbahn wechselnden Fußverkehr aufmerksam zu machen. 3. Sowie, wie in der Stellungnahme vom 18.05.2026 -ST 904- vorgeschlagen, vor der Hausnummer 14 der Fleischergasse auf einer Länge von ca. 10 Metern eine Lieferzone -werktags von 7 Uhr bis 19 Uhr- einzurichten (siehe Anlage 3). Begründung: Zu 1.) und 2.): Eigentlich sollte eine Parkraumüberwachung, die so regelmäßig die Sperr- bzw. Halteverbotszonen überwacht, Poller zum Schutz des ungehinderten Fußverkehrs unnötig machen. Die ist in Bockenheim nicht nur an der Einmündung der Fleischergasse leider nicht der Fall. Häufig parken insbesondere auch tagsüber PKW in der Speerzone und behindern den Übergang über die Fleischergasse am abgesenkten Fußweg für den Fußverkehr, ohne dass die PKW-Fahrer /-innen sich von der Parkraumüberwachung behelligt fühlen müssen. Zu 3.): Die Einschätzung der Stellungnahme des Magistrats (ST 904) auf den Beschluss des Ortsbeirates vom 19.01.2026 (OM 8021) hin, eine Lieferzone in der über 20 Meter langen Speerzone sei zum Einbiegen für Rettungsfahrzeuge freizuhalten, wird vom Ortsbeirat zwar nicht nachvollzogen bzw. abgelehnt. Allerdings ist eine Lieferzone für den Lieferverkehr der umliegenden Anwohnerschaft sowie für den Kiosk im Sinne eines fließenden Verkehrs dringend nachgefragt, so dass der Ortsbeirat die Anregung des zuständigen Amtes aus der ST 904 im Sinne einer zeitnahen und pragmatischen Lösung aufnimmt. Anlage 1 (Foto von Völker) Anlage 2 (Screenshot Gefahrzeichen - VZ 133-10) Anlage 3 (Skizze aus ST 904 entnommen) Antragsteller: SPD Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 8021 Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 904 Beratung im Ortsbeirat: 2

  • Toiletten am Mainufer: Wohnhöfe der Altstadt entlasten
    OFOB 1
    11.10.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2026, OF 155/1 Betreff: Toiletten am Mainufer: Wohnhöfe der Altstadt entlasten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zeitnah Toiletten am nördlichen Mainufer im Abschnitt zwischen Alter Brücke und Untermainbrücke aufstellen zu lassen. Um den Planungs- und Installationsaufwand gering zu halten, und es ausnahmsweise auch mal schnell geht, sollen in diesem sensiblen Bereich Komposttoiletten eingesetzt werden, wie sie sich an anderen Standorten in Frankfurt bereits bewährt haben. Begründung: Am Mainufer fehlen ausreichend erreichbare Toiletten. In der Folge werden Hauseingänge und Innenhöfe der Altstadt immer wieder als Notdurftorte genutzt. Die Anwohnerschaft beklagt diese Zustände seit vielen Jahren. Komposttoiletten bieten die Möglichkeit, die Versorgung schnell und mit vergleichsweise geringem Aufwand zu verbessern und die Wohnhöfe zu entlasten. Informationen zu Komposttoiletten und bereits eingesetzten Modellen: - https://ead.darmstadt.de/leistungen-informationen/sonstige-leistungen/komposttoi letten/ - https://www.nowato.com Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1

  • Weckmarkt: Fehlende Poller endlich ersetzen
    OFOB 1
    11.10.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2026, OF 157/1 Betreff: Weckmarkt: Fehlende Poller endlich ersetzen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die entfernten Poller neben dem befestigten Weg zur Rampe zwischen Weckmarkt 4 und dem Dom wieder aufstellen zu lassen. Die Poller sollen den Fußweg neben der Rampe zum Garküchenplatz schützen. Wo es geeignet ist, sollen statt Pollern Fahrradanlehnbügel installiert werden, um zugleich zusätzliche Fahrradabstellmöglichkeiten in diesem mit Radabstellplätzen unterver-sorgtem Bereich zu schaffen. Begründung: Die Poller wurden auf Beschluss des Ortsbeirats im Jahr 2021 aufgestellt, um den Fußweg zu sichern und einen barrierearmen Zu-gang zur Innenstadt zu gewähren. In der damaligen Begründung wurde darauf hingewiesen, dass parkende Fahrzeuge zunehmend breiter werden und Menschen mit Rollatoren oder Kinderwagen dadurch kaum noch zwischen den Fahrzeugen hindurchkommen. Schon 19 Monate (!) später wurden die beiden Poller in einer für die Frankfurter Verwaltung herausragend schnellen Geschwindigkeit aufgestellt. Anfang dieses Jahres wurden sie wegen einer Veranstal-tung entfernt und anschließend nicht wieder eingesetzt. Der fehlende Schutz wurde am 8. April 2026 im städtischen Mängelmelder unter der ID 63465 gemeldet. Noch am selben Tag ging eine Nachricht mit dem Betreff "Mangel ID 63465 behoben" ein. Die Freude währte nicht lange, die Überschrift entpuppte sich als Täuschung, denn im Nach-richtentext hieß es lediglich, der Mangel sei zur Kenntnis genommen worden. Vor Ort wurde der Schaden bislang nicht behoben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1

  • Stiftstraße – Umwidmung zur Fußgängerzone und Steigerung der Aufenthaltsqualität
    OFOB 1
    11.10.2026 · CDU, SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2026, OF 158/1 Betreff: Stiftstraße - Umwidmung zur Fußgängerzone und Steigerung der Aufenthaltsqualität Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Abschnitt der Stiftstraße ab Höhe der Liegenschaften Stiftstraße 16/18 und 17-19 bis zur Zeil als Fußgängerzone umzuwidmen und städtebaulich aufzuwerten. Hierbei sollen folgende Punkte berücksichtigt werden: 1. Verkehrsberuhigung: Umwidmung des genannten Abschnitts zur Fußgängerzone, um den vermeidbaren Parksuchverkehr zu unterbinden und die Verkehrssicherheit zu erhöhen (siehe Bild - gelber Balken). 2. Sonderstellplätze erhalten: Die Behindertenparkplätze vor der Stiftstraße 17-19 sowie mögliche Stellplätze für die Einsatzfahrzeuge der Stadtpolizeiwache bleiben vollumfänglich erhalten. 3. Anlieferung gewährleisten: Die Belieferung der Gebäude Zeil 98-102 und des anliegenden Gewerbes bleibt in den Vormittagsstunden weiterhin möglich. 4. Fahrradinfrastruktur ausbauen: Erhebliche Aufstockung der Fahrradabstellmöglichkeiten im direkten Umfeld der Musikschule für den steigenden Bedarf (u. a. auch für mind. 10 Lastenräder). 5. Aufenthaltsqualität steigern: Aufwertung des Straßenraums durch Pflanzelemente und ansprechende Stadtmöblierung. Neben Baumpflanzungen bieten sich hierfür - analog zum Oeder Weg - auch Pflanzkübel mit integrierten Sitzgelegenheiten an. Begründung: Mit dem Einzug der Musikschule Frankfurt in die Stiftstraße 8-10 verändert sich die Nutzung des Straßenraums grundlegend: Rund 1.500 Schülerinnen und Schüler sowie zahlreiche Eltern mit Lastenrädern frequentieren diesen Bereich täglich. Bisher gibt es in diesem Straßenbereich hauptsächlich Parksuchverkehr - obwohl in diesem Abschnitt keine regulären öffentlichen Parkplätze existieren. Die Taxistellplätze werden von Taxis gar nicht genutzt. Hier werden teilweise Fahrzeuge unrechtmäßig abgestellt. Durch die vielen Wendemanöver von Fahrzeugen im Wendehammer kommt es zu unübersichtlichen und gefährlichen Situationen für Kinder, Jugendliche und den Radverkehr. Die Umwidmung zur Fußgängerzone erzeugt einen unmittelbaren und vielschichtigen positiven Effekt: Sie nimmt das Gefahrenpotenzial aus dem Verkehrsraum und sichert den Weg zur Musikschule ab. Gleichzeitig entsteht im Herzen der Innenstadt ein attraktiver, verkehrsberuhigter Aufenthalts- und Begegnungsort. Durch Begrünung, Sitzgelegenheiten und den Ausbau der Fahrradstellplätze wird der öffentliche Raum spürbar aufgewertet. Davon profitieren nicht nur die Schülerinnen und Schüler sowie die Anwohnerschaft, sondern auch die ansässige Gastronomie und die Besucherinnen und Besucher der Innenstadt. Quelle: Private Aufnahme Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1

  • Verkehrssicherheit für den Radverkehr am Knotenpunkt Börneplatz / Kurt-Schumacher-Straße erhöhen
    OFOB 1
    11.10.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2026, OF 159/1 Betreff: Verkehrssicherheit für den Radverkehr am Knotenpunkt Börneplatz / Kurt-Schumacher-Straße erhöhen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu veranlassen, wie die Führung des Radverkehrs sowie die Ampelschaltung am Knotenpunkt Börneplatz / Kurt-Schumacher-Straße im Sinne der Verkehrssicherheit optimiert und entflochten werden können. Hierbei sollen insbesondere folgende Maßnahmen berücksichtigt werden: 1. Verständliche Markierung: Überprüfung und Anpassung der Markierungen auf dem Radweg, um die Spuren für Linksabbiegende und Geradeausfahrende logisch, übersichtlich und kreuzungsfrei anzuordnen. 2. Klarere Signalsteuerung: Überprüfung der Ampelschaltung und der Signaldarstellung für den Radverkehr, damit die Grünphasen für Abbieger und Geradeausfahrende eindeutig voneinander getrennt wahrgenommen werden können. Begründung: Am Knotenpunkt Börneplatz / Kurt-Schumacher-Straße kommt es derzeit regelmäßig zu gefährlichen Situationen und Beinahe-Unfällen zwischen Radfahrenden. Ursache hierfür ist eine unübersichtliche Spurführung: Die Spur für den linksabbiegenden Radverkehr verläuft rechts von der Spur für den geradeausfahrenden Radverkehr, wodurch sich die Fahrlinien beim Abbiegen ungewollt kreuzen. Zusätzlich führt die jetzige Ausgestaltung der Lichtsignalanlage zu Missverständnissen: Schaltet die Ampel ausschließlich für den abbiegenden Radverkehr auf Grün, wird dies von geradeausfahrenden Radfahrenden häufig fälschlicherweise als Freigabe für die gesamte Richtung wahrgenommen oder gar nicht wahrgenommen. Eine klare bauliche bzw. markierungstechnische Entflechtung und eine eindeutige Signalführung schaffen verlässliche Orientierung für alle Radfahrenden. Durch diese Maßnahmen lässt sich das Unfallrisiko an diesem stark frequentierten Knotenpunkt nachhaltig senken und die allgemeine Verkehrssicherheit für den Radverkehr in der Innenstadt spürbar erhöhen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1

  • Grunderneuerung der Taunusanlage (1. Bauabschnitt)
    OFOB 1
    11.10.2026

    S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2026, OF 160/1 Betreff: Grunderneuerung der Taunusanlage (1. Bauabschnitt) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 1 stimmt den Planungen des Grünflächenamtes zur Grunderneuerung der Taunusanlage (1. Bauabschnitt) grundsätzlich zu und bittet darum, im Rahmen der weiteren Umsetzung folgende Punkte zu berücksichtigen und einzubinden: 1. Wegestrukturen wetterfest ausbauen: Alle Wegeverbindungen sind mit versickerungsfähigem Pflasterbelag auszuführen, um Pfützenbildung, Schlamm- und Staubentwicklung, wie bei wassergebundenen Wegedecken, dauerhaft zu vermeiden und die Barrierefreiheit zu stärken. 2. Sitz- und Verweilmöglichkeiten im Lesegarten: Im Bereich des Lesegartens sind mehrere Picknickbänke aufzustellen, um dort ein attraktives und gemeinschaftliches Verweilen zu ermöglichen. 3. Vielfältige Möblierung im gesamten Areal: Im gesamten Erneuerungsbereich ist ein vielfältiges Angebot an Sitzgelegenheiten zu schaffen (analog zu den bewährten Elementen auf dem Goetheplatz). 4. Kooperation für barrierefreie Toiletten: Das Grünflächenamt wird gebeten, mit dem Betreiber der künftigen Gastronomie in den Helaba-Räumlichkeiten Gespräche mit dem Ziel aufzunehmen, diesen als Partner für das Konzept der "Vertragstoiletten" ("Nette Toilette") zu gewinnen. Hierauf soll im Park - insbesondere im Umfeld des Lesegartens - durch eine entsprechende Beschilderung gut sichtbar hingewiesen werden. Begründung: Die geplante Grunderneuerung der Taunusanlage bietet die Chance, einen der zentralen Grünräume der Frankfurter Innenstadt nachhaltig aufzuwerten. Ein befestigter Wegebelag stellt sicher, dass der Park auch bei schlechter Witterung uneingeschränkt nutzbar und barrierefrei zugänglich bleibt. Dabei ist ein versickerungsfähiger Pflasterbelag im Sinne der Schwammstadt vorteilhafter als eine sehr dichte wassergebundene Wegedecke. Durch ein durchdachtes Möblierungskonzept mit Picknickbänken im Lesegarten und abwechslungsreichen Sitzgelegenheiten im gesamten Areal wird die Aufenthaltsqualität für Anwohnende, Beschäftigte und Besucherinnen und Besucher spürbar gesteigert. Die Einbindung der neuen Helaba-Gastronomie als öffentlich zugänglicher Toilettenanbieter schafft die dringend benötigte Infrastruktur, ohne dass dafür aufwendige eigenständige Sanitäranalgen in der Denkmal- und Grünanlage errichtet, werden müssen. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1

  • Verkehrssituation in der Große Fischerstraße
    OFOB 1
    11.10.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2026, OF 161/1 Betreff: Verkehrssituation in der Große Fischerstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, nach niederländischem Vorbild ein niedrigschwelliges Modell für sogenannte Fassadengärten im öffentlichen Gehwegbereich zu entwickeln und im Ortsbezirk 1 zu ermöglichen. Dabei sollen folgende Eckpunkte berücksichtigt werden: 1. Unbürokratische Entsiegelung ermöglichen: Entlang von Hausfassaden soll das Entfernen schmaler Streifen des befestigten Gehwegs zur Bepflanzung unkompliziert ermöglicht werden, sofern Barrierefreiheit, ausreichende Restgehwegbreiten, Rettungswege und Leitungstrassen gewahrt bleiben. 2. Standardisiertes Verfahren schaffen: Es ist ein einfaches, digitales oder standardisiertes Genehmigungsverfahren für Anwohnende und Hauseigentümer einzurichten. 3. Praktische Unterstützung prüfen: Es soll geprüft werden, ob die Stadt das Entfernen und Abholen der aufgenommenen Pflastersteine übernimmt sowie gegebenenfalls Pflanzerde oder Pflanzpakete bereitstellen kann. 4. Patenschaften & Eigentum: Die Pflege der Fassadengärten wird von den Antragstellenden im Rahmen einer Patenschaft übernommen; die Flächen verbleiben im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main. 5. Förderung einbinden: Bestehende Programme, insbesondere der Frankfurter Klimabonus, sollen aktiv eingebunden und beworben werden. Begründung: Der Ortsbezirks 1 ist durch eine extrem dichte Bebauung, hohe Versiegelung und begrenzte Räume für klassische Grünanlagen geprägt. Gerade entlang der Hausfassaden bestehen jedoch vielerorts ungenutzte Flächenpotenziale, die bislang vollständig gepflastert oder asphaltiert sind. Ein erfolgreiches Vorbild bietet das niederländische Modell der "Geveltuinen" (Fassadengärten). Dabei werden einzelne Reihen von Gehwegplatten direkt vor den Häusern aufgenommen und bepflanzt. Das Modell ist kostengünstig, benötigt minimalen Raum und lässt sich dezentral im gesamten Quartier umsetzen. Die Vorteile für den Ortsbezirk 1 sind vielschichtig: Klimaanpassung & Hitzeschutz: Unversiegelte, bepflanzte Streifen nehmen Regenwasser auf, entlasten die Kanalisation bei Starkregen und wirken der sommerlichen Aufheizung der dichten Straßenräume durch Verdunstungskälte entgegen. Artenvielfalt & Aufwertung: Es entstehen wertvolle Trittsteinbiotope für Insekten, während das Erscheinungsbild der Straßenzüge spürbar aufgewertet wird. Bürgerschaftliches Engagement: Es entsteht eine Win-win-Situation. Die Stadt erhält zusätzliche Begrünung ohne dauerhaften Pflegeaufwand, da die Anwohnerschaft die Gestaltung und Pflege eigenverantwortlich übernimmt. Der Ortsbezirk 1 eignet sich mit seinen hochversiegelten Strukturen ideal für dieses Projekt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1

  • Verkehrssituation in der Große Fischerstraße
    OFOB 1
    11.10.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2026, OF 162/1 Betreff: Verkehrssituation in der Große Fischerstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die Verkehrsführung, die Verkehrsbelastung sowie die Verkehrssicherheit in der Großen Fischerstraße erneut zu überprüfen und dem Ortsbeirat hierzu zu berichten. 2. zu prüfen, welche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und Geschwindigkeitsreduzierung (z. B. Ausweisung als Tempo-20-Zone oder verkehrsberuhigter Bereich) in der Großen Fischerstraße umgesetzt werden können. 3. zu prüfen, wie der straßenzügeübergreifende Durchgangsverkehr aus der Altstadt (insbesondere an Samstagen und bei Großveranstaltungen am Mainkai) wirksam reduziert und die Beschilderung verbessert werden kann. 4. im Rahmen des Berichts folgende Fragen zu beantworten: · Wann und auf welcher Grundlage wurde die aktuelle Verkehrsführung festgelegt und welches verkehrliche Ziel wird damit verfolgt? · Wurden im Vorfeld Verkehrszählungen oder Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt? Begründung: Aus der Bürgerschaft wird auf erhebliche Sicherheitsdefizite und Lärm- sowie Abgasbelastungen in der engen Großen Fischerstraße hingewiesen. Besonders kritisch ist die Situation im Umfeld des dort befindlichen Kindergartens: Fahrzeuge nutzen die Straße regelmäßig als Durchfahrtsroute und fahren trotz der engen Platzverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit, was zu gefährlichen Situationen für Kinder, Eltern und Passanten führt. Zudem führt Ausweich- und Suchverkehr - insbesondere an Samstagen sowie bei Großveranstaltungen wie dem Mainfest (bei Sperrung des Mainkais) - regelmäßig zu massiven Rückstaus, Hupkonzert-Lärm und Blockaden der Altstadt-Auszüge. Eine Überprüfung der aktuellen Verkehrsführung und die Untersuchung verkehrsberuhigender Maßnahmen sind zum Schutz der schwächsten Verkehrsteilnehmer und der Anwohnerschaft dringend erforderlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1

  • Verbesserung der Barrierefreiheit und Verkehrssicherheit zwischen Eisernem Steg und Römerberg
    OFOB 1
    11.10.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2026, OF 163/1 Betreff: Verbesserung der Barrierefreiheit und Verkehrssicherheit zwischen Eisernem Steg und Römerberg Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Fußgängerquerung am Mainkai auf Höhe des Eisernen Stegs sowie die anschließende Wegeführung in Richtung Römerberg zu überprüfen und barrierefrei umzugestalten. Dabei sollen insbesondere folgende Maßnahmen geprüft und nach Möglichkeit umgesetzt werden: 1. Verlegung der Haltelinie: Die Haltelinie für den aus östlicher Richtung kommenden Fahrzeugverkehr soll um einige Meter nach Osten versetzt werden. Gleichzeitig soll geprüft werden, ob eine Anpassung der Ampelschaltung sinnvoll ist, damit Fahrzeuge bei Rückstau nicht auf dem Fußgängerüberweg zum Stehen kommen. 2. Freihaltung des Fußgängerüberwegs: In beiden Fahrtrichtungen sollen geeignete Hinweisschilder oder andere verkehrsrechtliche Maßnahmen vorgesehen werden, die Autofahrer darauf aufmerksam machen, bei Rückstau vor dem Fußgängerüberweg zu halten und diesen freizuhalten. 3. Entfernung der Schranken: Es soll geprüft werden, ob die Schranke im Bereich der Primus-Linie sowie die Schranke auf der gegenüberliegenden Seite in Richtung Römerberg entfernt oder versetzt werden können. Beide Schranken stehen nach Beobachtungen vor Ort nahezu dauerhaft offen und schränken den verfügbaren Platz für Fußgänger ein. Sofern die Schranken weiterhin benötigt werden, sollen platzsparendere Alternativen geprüft werden. 4. Akustische Ampelsignale: Die Fußgängerampeln sollen mit akustischen Orientierungs- und Freigabesignalen sowie den erforderlichen taktilen Einrichtungen ausgestattet werden, damit auch blinde und sehbehinderte Menschen die Straße möglichst selbstständig und sicher überqueren können. 5. Neugestaltung der Wegeführung: Der Bereich zwischen dem Fußgängerüberweg und der Fußgängerzone in Richtung Römerberg soll neu gestaltet werden, sodass eine möglichst gerade und hindernisfreie Verbindung entsteht. Hierfür sollen insbesondere die Standorte der vorhandenen Schranke, der Verkehrs- und Hinweisschilder sowie weiterer Hindernisse überprüft werden. Der vorhandene Baumbestand soll dabei erhalten bleiben. 6. Barrierefreie Doppelquerung: Der Fußgängerüberweg soll auf beiden Straßenseiten nach Möglichkeit als getrennte Überquerungsstelle mit unterschiedlichen Bordsteinhöhen gestaltet werden. Dabei soll sowohl eine Nullabsenkung für Rollstuhlfahrer und Menschen mit Rollatoren als auch eine ertastbare Bordsteinkante mit entsprechenden Bodenindikatoren für blinde und sehbehinderte Menschen vorgesehen werden. 7. Berücksichtigung des Radverkehrs: Bei der Neugestaltung soll auch die bestehende Radverkehrsführung am nördlichen Brückenkopf des Eisernen Stegs berücksichtigt werden. Insbesondere soll darauf geachtet werden, dass Fuß- und Radverkehr klar voneinander getrennt und mögliche Konfliktstellen vermieden werden. Es wird gebeten mit dem Ortsbeirat, den zuständigen Ämtern und der städtischen Behindertenbeauftragten eine Begehung vor Ort durchzuführen, um die bestehenden Probleme anzuschauen und mögliche Lösungen direkt am Standort zu besprechen. Begründung: Der Fußgängerüberweg am Mainkai zwischen Eisernem Steg und Römerberg ist eine wichtige und stark genutzte Verbindung zwischen dem Mainufer und der Altstadt. Bei einer Begehung vor Ort sind mehrere Probleme aufgefallen. Besonders problematisch ist, dass Fahrzeuge bei Rückstau regelmäßig auf dem Fußgängerüberweg stehen bleiben und Fußgänger dadurch gezwungen sind, zwischen den haltenden Autos hindurchzugehen. Gerade für Menschen mit Behinderungen stellt dies eine zusätzliche Gefahr dar. Auch die Wegeführung in Richtung Römerberg ist durch Schranken, Schilder und weitere Hindernisse unnötig erschwert. Hinzu kommt, dass die Querung bislang nicht ausreichend auf die Bedürfnisse von Rollstuhlfahrern sowie blinden und sehbehinderten Menschen ausgerichtet ist. Der Ortsbeirat hält es daher für notwendig, die gesamte Querung einschließlich der angrenzenden Wegeführung zu überprüfen. Gerade an einer so zentralen und stark besuchten Stelle sollte es möglich sein, die Straße sicher und möglichst ohne fremde Hilfe zu überqueren. Quelle: Google Maps Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1

  • Wassil-Bykau-Gedenktafel: Woran hängt die Abstimmung?
    OFOB 1
    11.10.2026 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2026, OF 166/1 Betreff: Wassil-Bykau-Gedenktafel: Woran hängt die Abstimmung? Vorgang: OM 7292/25 OBR 1; ST 535/26 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, unter Bezugnahme auf seine vorläufige Stellungnahme ST 535 vom 23. März 2026 zur Anregung OM 7292 dem Ortsbeirat 1 zu berichten, a) welche Ämter und Dezernate an der ämterübergreifenden Abstimmung beteiligt sind und welches Amt die Federführung hat, b) worin die Schwierigkeit besteht, die Abstimmung abzuschließen, und welche Fragen konkret noch offen sind, c) ob gegen den angeregten Standort in der Wallanlage zwischen Alter Oper und Eschenheimer Tor grundsätzliche Bedenken bestehen und welche Alternativen gegebenenfalls geprüft werden, d) bis wann der Magistrat die abschließende Stellungnahme zu OM 7292 spätestens vorlegen will. Begründung: Der Ortsbeirat 1 hat am 2. S eptember 2025 angeregt, für den belarussischen Schriftsteller und Dissidenten Wassil Bykau eine Gedenktafel in der Wallanlage einzurichten (OM 7292). Bykau lebte 2001 und 2002 im Rahmen der Initiative "Stadt der Zuflucht" in Frankfurt. Nach mehr als sechs Monaten hat der Magistrat lediglich mitgeteilt, es bestehe ämterübergreifender Abstimmungsbedarf (ST 535). Welche Ämter beteiligt sind und woran die Abstimmung scheitert, blieb offen. Seitdem ist ein weiteres halbes Jahr vergangen. Über ein Jahr Verwaltungsabstimmung für eine Gedenktafel ist zu lang, zumal die Finanzierung durch die Belarusische Gemeinschaft RAZAM e. V. gesichert werden sollte. Eine Stadt, die Bykau Zuflucht gegeben hat, sollte seine Würdigung nicht im Behördenlauf versanden lassen. Der Ortsbeirat muss wissen, wo das Verfahren hängt, um selbst zur Lösung beitragen zu können. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7292 Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 535 Beratung im Ortsbeirat: 1

  • Verkehrssicherheit erhöhen: Eine ausreichende Beleuchtung für den Verbindungsweg vom FRANKYQuartier (MetaGadesmannStraße) zum Gustavsburgplatz installieren
    OFOB 1
    11.10.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2026, OF 167/1 Betreff: Verkehrssicherheit erhöhen: Eine ausreichende Beleuchtung für den Verbindungsweg vom FRANKY-Quartier (Meta-Gadesmann-Straße) zum Gustavsburgplatz installieren Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Der Verbindungsweg zwischen der Meta-Gadesmann-Straße und dem Gustavsburgplatz ist derzeit unzureichend beleuchtet. Der Magistrat wird daher aufgefordert, für eine ausreichende Beleuchtung auf diesem Weg zu sorgen. Begründung: Durch den fortlaufenden Bezug des FRANKY-Quartiers (zukünftig Wohnraum für rund 3.000 Menschen) dient die Fußverbindung von der Meta-Gadesmann-Straße unter der Eisenbahnbrücke hindurch zum Gustavsburgplatz als zentrale und kürzeste Anbindung zur Straßenbahn sowie zur Mainzer Landstraße. Seit Monaten ist die Beleuchtung entlang dieses etwa 200 Meter langen Weges ausgefallen oder vollkommen unzureichend. Schichtarbeiter, Pendler sowie Schulkinder sind in den frühen Morgen- und späten Abendstunden auf diesen Weg angewiesen. Die Dunkelheit im Bereich der Bahnbrücke führt zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Orientierung und erzeugt ein massives Unsicherheitsgefühl. Auch wenn der Weg vor Ort fälschlicherweise als "Privatweg" gekennzeichnet ist, weist das städtische Geoportal die Fläche klar als städtisches Eigentum aus. Die Stadt Frankfurt steht hier in der Pflicht, für Verkehrssicherheit und Angsträume freie Wege zu sorgen. Mit Beginn der dunklen Jahreszeit ist eine zügige Instandsetzung sowie die Überprüfung auf eine dauerhaft ausreichende Ausleuchtung zwingend erforderlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1

  • Maßnahmen gegen illegale Müllablagerungen in der Lahnstraße: Erprobung von KI-Müllblitzern und städtebauliche Aufwertung der Freifläche an den Hausnummern 34 - 40
    OFOB 1
    11.10.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2026, OF 168/1 Betreff: Maßnahmen gegen illegale Müllablagerungen in der Lahnstraße: Erprobung von KI-Müllblitzern und städtebauliche Aufwertung der Freifläche an den Hausnummern 34 - 40 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten die folgenden Maßnahmen umzusetzen, damit dem dauerhaften und wiederholten illegalen Müllablagerungen entgegengewirkt werden kann: 1. Einsatz von KI-Wildmüllblitzern in der Lahnstraße: Der Magistrat wird aufgefordert, für den Müll-Hotspot in der Lahnstraße (insbesondere im Bereich der Hausnummer 41) die rechtlichen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen für ein Pilotprojekt mit DSGVO-konformen, KI-gestützten Kameraüberwachungssystemen (analog zum Modellprojekt in Bad Nauheim) zu schaffen und dort zeitnah umzusetzen. 2. Entsiegelung, Begrünung und Umgestaltung der Freifläche: Der Magistrat wird aufgefordert, die unbebaute Fläche auf Höhe der Lahnstraße 41 zu entsiegeln, dauerhaft zu begrünen und durch ansprechende Stadtmöblierung (wie Sitzgelegenheiten) als Aufenthaltsfläche umzugestalten, um das Umfeld optisch aufzuwerten und das lokale Mikroklima spürbar zu verbessern. Begründung: Im Bereich der Lahnstraße 41 kommt es nahezu wöchentlich zu massiven illegalen Müllablagerungen. Obwohl die Anwohnerschaft Verunreinigungen konsequent über den Mängelmelder meldet und die Entsorgung durch die FES erfolgt, lagert dort kurz darauf neuer Sperr- und Hausmüll. Die große ungenutzte Fläche zwischen den Bäumen begünstigt das zusätzlich. Der Ortsbeirat hat in der Vergangenheit bereits mehrfach Maßnahmen gegen Müll-Hotspots gefordert, scheiterte bei Überwachungsansätzen jedoch an datenschutzrechtlichen Hürden. Neue Pilotprojekte wie in Bad Nauheim* zeigen jedoch, dass moderne KI-Systeme Müllablagevorgänge erkennen und rein anlassbezogen sowie DSGVO-konform auslösen und aufzeichnen können. Ein solcher Testlauf würde den Ermittlungsdruck auf Müllsünder spürbar erhöhen und als effektive Abschreckung dienen. *Quelle: https://www.bad-nauheim.de/de/aktuelles-bad-nauheim/buergernah/2026/09-01-ki-wil dmuellblitzer Ergänzend bietet eine gezielte städtebauliche Aufwertung oder Begrünung des Areals an der Lahnstraße 41 die Chance, das Erscheinungsbild der Straße nachhaltig zu verbessern und einen positiven Beitrag zum Mikroklima im Quartier zu leisten. Quelle: Aneta Roslon (privat) / Google Maps Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1

  • Regelmäßige Reinigung der Bushaltestelle „Haus Gallus“
    OFOB 1
    11.10.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2026, OF 169/1 Betreff: Regelmäßige Reinigung der Bushaltestelle "Haus Gallus" Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Bushaltestelle "Haus Gallus" regelmäßig, nach Möglichkeit täglich, von Taubenkot und sonstigen Verunreinigungen gereinigt wird. Begründung: An der Bushaltestelle "Haus Gallus" kommt es regelmäßig zu erheblichen Verschmutzungen durch Taubenkot und Federn. Wie auf dem beigefügten Foto zu erkennen ist, sind insbesondere der Boden und der Bereich rund um den Abfallbehälter betroffen. Anwohner und Fahrgäste beschweren sich wiederholt über den Zustand der Haltestelle. Neben dem ungepflegten Erscheinungsbild stellt die Verschmutzung auch ein hygienisches Problem dar. Der Ortsbeirat bittet daher um eine häufigere Reinigung der Haltestelle. Quelle: Privataufnahme Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1

  • Platensiedlung Nord: Nachverdichtung nach Abschluss evaluieren
    OFOB 9
    11.10.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2026, OF 169/9 Betreff: Platensiedlung Nord: Nachverdichtung nach Abschluss evaluieren Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, das Projekt der Nachverdichtung der Platensiedlung Nord (Sudermannstraße, Stefan-Zweig-Straße, Platenstraße) mit wissenschaftlicher Unterstützung, etwa durch das Institut für Humangeographie der Goethe-Universität, zu evaluieren. Dabei könnte insbesondere betrachtet werden, - ob und in welchem Maße es zu Verdrängung gekommen ist; - wie sich die Bestandsmieten entwickelt haben; - welche Lehren sich aus Planung, Bauablauf und Kommunikation für weitere Nachverdichtungen - und große Sanierungsvorhaben ziehen lassen; - wie die Mieterinnen und Mieter in Planung und Bauablauf eingebunden wurden; - welche Konsequenzen die Belastung durch die langanhaltende Baustellensituation mit sich gebracht hat; - was noch nachgesteuert werden sollte, gerade im Hinblick auf öffentliche Einrichtungen und den öffentlichen Raum. Begründung: Die ABG Frankfurt Holding hat die Platensiedlung Nord seit 2017 durch Aufstockungen und Ergänzungsbauten von 342 auf rund 1.000 Wohnungen erweitert. Die Hälfte der 681 neuen Wohnungen ist öffentlich gefördert. Zugesagt war, dass die Bauarbeiten keine Mieterhöhungen auslösen und Mieterinnen und Mieter über ein Umzugsmanagement in der Siedlung bleiben können. Ob das eingelöst wurde, ist offen. Die 2021 durch das Institut für Humangeographie erstellte "Sozialraumanalyse Ginnheim" hat gezeigt, dass die Bewohnerinnen und Bewohner der Platensiedlung die viele Jahre dauernden Bauarbeiten als massive Belastung erlebt haben. Eine Untersuchung nach Abschluss der Nachverdichtung kann Lehren für zukünftige Nachverdichtungsprojekte und deren Akzeptanz liefern und soll aufzeigen, welche Bedarfe im Stadtteil unberücksichtigt blieben oder neu entstanden sind. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9

  • Gegen dauerhaftes Abstellen nicht zugelassener Kraftfahrzeuge auf dem Parkplatz Frankenallee
    OFOB 1
    11.10.2026 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2026, OF 171/1 Betreff: Gegen dauerhaftes Abstellen nicht zugelassener Kraftfahrzeuge auf dem Parkplatz Frankenallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. den betroffenen öffentlichen Parkplatz im Bereich auf der Frankenallee zwischen Schmidtstraße und Mönchhofstraße zeitnah durch die zuständigen Stellen überprüfen zu lassen, insbesondere hinsichtlich der dort wiederholt gemeldeten, nicht zugelassenen Kraftfahrzeuge und der Rechtmäßigkeit ihrer Nutzung des öffentlichen Verkehrsraums; 2. bei festgestellten Verstößen die erforderlichen ordnungsrechtlichen Maßnahmen einzuleiten und die Entfernung der betreffenden Fahrzeuge nach Maßgabe der geltenden Rechtsvorschriften und unter Beachtung der jeweils erforderlichen Verfahrensschritte konsequent zu betreiben und nicht zu verzögern; 3. wiederkehrende Kontrollen zu veranlassen; 4. bei konkreten Anhaltspunkten für eine zweckwidrige gewerbliche Nutzung des öffentlichen Parkraums durch dauerhaft abgestellte Fahrzeuge die hierfür zuständigen Stellen einzubeziehen und die gegebenenfalls erforderlichen weiteren Prüfungen zu veranlassen; 5. dem Ortsbeirat über die Feststellungen, die eingeleiteten Maßnahmen und die Möglichkeiten einer nachhaltigen Verbesserung der Situation zu berichten. Begründung: Dem Ortsbeirat wurde berichtet, dass auf dem öffentlichen Parkplatz im Bereich Frankenallee / Schmidtstraße wiederholt eine Anzahl nicht zugelassener Kraftfahrzeuge abgestellt werden. Dadurch beanspruchen die Fahrzeuge über längere Zeit öffentliche Parkflächen, die den Anwohnern und anderen Verkehrsteilnehmern dann nicht zur Verfügung stehen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1

  • Straße freihalten am Platz der Einheit
    OFOB 1
    11.10.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2026, OF 172/1 Betreff: Straße freihalten am Platz der Einheit Vorgang: OM 2010/22 OBR 1; ST 1817/22 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wir aufgefordert, · die Überwachungsdichte des ruhenden Verkehrs rund um das Skyline Plaza dauerhaft hochzuhalten, · rund um den Platz der Einheit bei Parkverstössen, die den Verkehr gefährden, konsequent abzuschleppen, · zu prüfen, ob durch Markierungen oder bauliche Maßnahmen die Sichtbarkeit der Parkverbote erhöht werden kann, indem bspw. am Platz der Einheit der Radschutzstreifen auf beiden Seiten zwischen Osloer Straße und Friedrichschild-Ebert-Anlage durchgezogen wird. Begründung: Das Falschparken am Platz der Einheit führt in Fahrtrichtung Westend zu Rückstaus auf der Osloer Straße, und stört damit insbesondere den Busverkehr auf der Osloer und Brüsseler Straße. Die Kapazität der Ampelphase bei der Fahrt auf die Friedrich-Ebert-Anlage ist durch das Falschparken reduziert. Nicht zuletzt werden Radfahrende an dieser Stelle massiv benachteiligt, wenn der kurze Schutzstreifen beparkt wird. Auch wenn der Magistrat in ST 1817 aus dem Jahr 2022 beteuert, dass die Kontrollfrequenz hoch sei, sind regelmäßig Parkverstösse zu beobachten. Die in der ST genannten 49 Abschleppungen in einem halben Jahr muten sehr wenig an. Diese Anzahl müsste bei konsequentem Abschleppen eigentlich innerhalb weniger Stunden erreicht werden. Es sind genügend Parkhäuser mit ausreichender Kapazität im Umfeld vorhanden. Auch Autofahrenden kann es zugemutet werden, die bestehenden Parkhäuser zu nutzen. . Bild: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 2010 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1817 Beratung im Ortsbeirat: 1

  • Ungenutzte Fußplatten im öffentlichen Raum: warum verzögert sich die Beseitigung?
    OFOB 1
    11.10.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2026, OF 174/1 Betreff: Ungenutzte Fußplatten im öffentlichen Raum: warum verzögert sich die Beseitigung? Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen (V) an den Magistrat beschließen: Ungenutzt zurückgelassene Fußplatten von Verkehrszeichen und Baustellenabsperrungen können im öffentlichen Verkehrsraum Stolperstellen bilden und die barrierefreie Nutzung von Gehwegen beeinträchtigen. Dennoch werden solche Fußplatten häufig lediglich mit einem Aufkleber versehen, der zur Beseitigung innerhalb einer Frist auffordert. Bis zum Ablauf dieser teilweise mehrwöchigen Fristen bleiben die Hindernisse bestehen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Welche Gründe stehen einer unmittelbaren Entfernung ungenutzter Fußplatten entgegen, insbesondere wenn diese den Fußverkehr behindern oder gefährden? 2. Nach welchen Kriterien werden die Fristen zur Beseitigung festgelegt, und weshalb werden dabei teilweise mehrere Wochen eingeräumt? 3. Welche Vorgaben bestehen für die regelmäßige Kontrolle von Baustelleneinrichtungen in der Innenstadt? Inwiefern wird dabei auch geprüft und sichergestellt, dass nicht mehr benötigte Fußplatten zeitnah entfernt werden? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1

  • Verstärkte Geschwindigkeitskontrollen auf der Darmstädter Landstraße
    OFOB 5
    11.10.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2026, OF 247/5 Betreff: Verstärkte Geschwindigkeitskontrollen auf der Darmstädter Landstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. die Geschwindigkeitskontrollen auf der Darmstädter Landstraße stadtauswärts im Abschnitt zwischen dem Wendelsplatz und der Sachsenhäuser Warte zu intensivieren und 2. zu prüfen, ob an einer geeigneten Stelle in diesem Streckenabschnitt eine stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage eingerichtet werden kann. Begründung: Die breite und lang gestreckte Darmstädter Landstraße verleitet offenbar zahlreiche Verkehrsteilnehmende dazu, die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h zu überschreiten. Insbesondere nach dem Verlassen des häufig stockenden Innenstadtverkehrs wird auf dem stadtauswärts führenden Streckenabschnitt vielfach beschleunigt. Die daraus resultierenden Geschwindigkeitsüberschreitungen stellen ein Sicherheitsrisiko dar und führen insbesondere für die Anwohnenden zu erheblichen Lärmbelästigungen. Hinzu kommt, dass die Strecke zunehmend auch in den Abend- und Nachtstunden von sogenannten Posern genutzt wird, die durch starkes Beschleunigen, hohe Geschwindigkeiten und gegebenenfalls unnötigen Motorenlärm auffallen. Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu verbessern und die Lärmbelastung für die Anwohnenden zu reduzieren, sind verstärkte Geschwindigkeitskontrollen erforderlich. Ergänzend sollte geprüft werden, ob eine stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage an einem geeigneten Standort einen dauerhaften Beitrag zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung leisten kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5

  • KI-Steuerung von Ampeln zur Beschleunigung von Rettungsfahrten
    OFOB 12
    11.10.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2026, OF 67/12 Betreff: KI-Steuerung von Ampeln zur Beschleunigung von Rettungsfahrten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob sich zur Beschleunigung von Rettungsfahrten von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten das seit 2024 im Einsatz befindliche "Blaulicht-Navigationssystem" um eine intelligente Ampelsteuerung nach dem Vorbild des "Smart Resue"-Systems der Stadt Hanau erweitern lässt. Begründung: Die Marie-Curie-Straße ist eine der zentralen Verkehrsachsen im Frankfurter Norden und eine hochfrequentierte Ausfahrtstrecke für Einsatzfahrzeuge. Vor allem im dichten Berufsverkehr kommt es hier regelmäßig zu massiven Rückstaus vor den Ampelkreuzungen (insbesondere in Richtung Rosa-Luxemburg-Straße und zur A661). Von diesen Staus sind u.a. das an der Marie-Curie-Straße gelegene 14. Polizeirevier für den Frankfurter Norden betroffen. Aber auch zu Schadensereignissen ausrückende Feuerwehrfahrzeuge stecken trotz Druckluft-Sondersignal im Verkehr fest. Neben einer Verzögerung des Rettungseinsatzes bedeutet dies auch eine Lärmbelastung für die Anwohner im Bereich Bonifatiusbrunnen / Im Klausenstück. Eine präzise Ampelschaltung entlang der Rettungswege würde den stauenden Verkehr effizient abfließen lassen und den Einsatzfahrzeugen ein optimiertes Durchkommen ermöglichen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12