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Westbahnhof barrierefrei, sicher und zukunftsfähig gestalten - Dialogprozess und Ergänzungen zur Umbauplanung initiieren

Vorlagentyp: STMagistrat
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Zusammenfassung

Der Magistrat erkennt die Notwendigkeit an, den Westbahnhof zukunftsfähig und barrierefrei zu gestalten. Es wird vorgeschlagen, einen Dialogprozess zu initiieren, um die Umbauplanung zu ergänzen. Gleichzeitig werden bestehende Projekte als Wettbewerber angesehen, weshalb keine umfassende Planung in Aussicht gestellt werden kann.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Stellungnahme des Magistrats

Dem Magistrat ist die Bedeutung der zukunftsfähigen Gestaltung des Westbahnhofs inklusive des Bahnhofsumfeldes sowie der künftigen Verkehrsführung bewusst. In diesem Zusammenhang wird derzeit die Radverkehrsanbindung von der Kreuzung Robert-Mayer-Straße / Emser Straße / Voltastraße an den Westbahnhof geplant.

Ein umfassendes Konzept für das Bahnhofsumfeld kann aufgrund konkurrierender bereits priorisierter Projekte derzeit noch nicht in Aussicht gestellt werden. Daher erachtet der Magistrat die Initiierung eines Runden Tisches im Sinne der Anregung aktuell nicht für zielführend. Für punktuelle Ortstermine sowie themenbezogene Besprechungen steht der Magistrat gerne zur Verfügung. Auch die Deutsche Bahn wird für einen entsprechenden Austausch zur Verfügung stehen.

Der Magistrat hat die Deutsche Bahn um eine Stellungnahme gebeten. Diese teilt zum Sachstand des Ausbaus des Bahnhofs Frankfurt West mit:

"Grundsätzlich weisen wir darauf hin, dass es sich bei dem Projekt Frankfurt West um ein vertragsgebundenes Projekt handelt. Neben dem Land Hessen und dem Rhein-Main Verkehrsverbund fungiert hier auch die Stadt Frankfurt als Vertragspartner. Die bauliche Aufgabenstellung des Projektes wurde zwischen den genannten Vertragspartnern und der DB InfraGO einvernehmlich abgestimmt. Sämtliche Gesetze und Regelwerke für die Eisenbahn in Deutschland sowie Fördermodalitäten wurden ebenfalls berücksichtigt.

Auf der Grundlage der daraufhin aufgestellten Genehmigungsplanung nach HOAI wurde ein Planfeststellungsverfahren durchlaufen. Ein solches Planfeststellungsverfahren stellt unter anderem die Teilnahme aller relevanten Träger öffentlicher Belange sicher.

Es liegt nachgerade im Wesen eines Planfeststellungsverfahrens, sämtliche baulichen Fragen im Rahmen des Verfahrens selbst zu klären. Dieses ist im Zusammenhang mit dem erfolgten Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamtes für das Projekt Frankfurt West abschließend erfolgt. Wir dürfen daher um Verständnis bitten, dass in diesem Stadium des Projekts bereits aus übergeordneten aber auch aus ressourcenökonomischen Größen eine neuerliche Debatte über bauliche Grundsatzfragen sachlich nicht geboten ist.

Ebenfalls ist zu beachten, dass es sich bei Frankfurt West um ein Modernisierungsprojekt einer Bestandsanlage handelt, in deren Mittelpunkt die Schaffung der Barrierefreiheit sowie weiterer Zugänge zu den Bahnsteigen sowie die Revitalisierung des Bahnhofsgebäudes steht. Bauliche Gegebenheiten waren hierbei bestmöglich zu antizipieren, limitieren aber auch mögliche Ausbauoptionen, wie es bei einem Neubauprojekt "auf der grünen Wiese" der Fall ist.

Zu den inhaltlichen Punkten nehmen wir wie folgt Stellung:

Barrierefreier Zugang bei Aufzugsausfall

Ein vollständig barrierefreier Zugang zu allen Bahnsteigen kann im Falle eines Aufzugsausfalls nicht durchgehend gewährleistet werden. Die baulichen Gegebenheiten lassen keine alternativen barrierefreien Zugänge zu. Bei einem Aufzugsausfall sind mobilitätseingeschränkte Personen daher auf Unterstützung angewiesen.

Bahnsteigdimensionierung

Die Bahnsteige sind auf der Grundlage der geltenden Regelwerke ausreichend breit und lang ausgelegt, um allen Nutzergruppen angemessene Bewegungsflächen zu ermöglichen. Dies gilt auch für mobilitätseingeschränkte Personen, Reisende mit Gepäck sowie Fahrräder.

Rampen und alternative Erschließungssysteme:

Zusätzliche Rampen (eine Rampe zu Bahnsteig 3 ist vorhanden), Rollbänder oder vergleichbare Systeme wurden geprüft, sind jedoch aufgrund der baulichen Rahmenbedingungen sowie der erforderlichen Längen und Neigungen nicht realisierbar.

Aufzüge

Eine weitergehende Dimensionierung der Aufzüge für Spitzenzeiten ist aus wirtschaftlichen und räumlichen Gründen nicht vorgesehen, da diese im überwiegenden Betriebszeitraum nicht sinnvoll ausgelastet wäre. In diesem Zusammenhang sind auch die entsprechenden Fördermittelregularien und korrespondierende Vorgaben zu beachten.

Sicherheits- und Notrufkonzept

Das Sicherheitskonzept sieht vor, dass das Empfangsgebäude auch künftig offen zugänglich bleibt, um die barrierefreie Erreichbarkeit der Bahnsteige zu gewährleisten. Bei Bedarf wird der zuständige Sicherheitsdienst entsprechende Bestreifungen durchführen; eine dauerhafte Präsenz vor Ort ist jedoch nicht vorgesehen. Ergänzende Notruf- und Hilfesysteme sind im Rahmen der aktuellen Maßnahme nicht vorgesehen. Vor Ort wird auf die rund um die Uhr erreichbare 3-S-Zentrale hingewiesen. Im vergangenen Jahr wurden an der Verkehrsstation Kameras installiert. Im Zuge weiterer Maßnahmen werden die bestehenden Kameras nun teilweise umdisponiert und im Hinblick auf den Endzustand bei Bedarf optimiert oder erweitert.

Reinigung

Die Station wird bereits aktuell täglich gereinigt. Ergänzend wurden kürzlich umfangreiche Maßnahmen zur Beseitigung illegaler Müllablagerungen durchgeführt sowie eine Grundreinigung im Umfeld vorgenommen. Die Zuständigkeit für die Personenunterführung liegt dabei bei der Stadt Frankfurt.

Lärmschutz

Lärmschutzmaßnahmen sind nicht Bestandteil des Projekts. Während der Bauphase werden jedoch geeignete schallschutztechnische Vorkehrungen umgesetzt, beispielsweise durch den Einsatz temporärer Lärmschutzwände, emissionsarmer Baumaschinen sowie die Einbindung eines Immissionsschutzbeauftragten. Im späteren Betrieb entsprechen die eingesetzten Anlagen den geltenden Vorgaben und werden unverändert aus dem Bestand übernommen.

Hinsichtlich der Zuständigkeiten möchten wir klarstellen, dass unser Schwerpunkt auf der barrierefreien Erschließung des Bahnhofs und der Bahnsteige liegt. Die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raums im Umfeld des Bahnhofs fällt hingegen in die Zuständigkeit der Stadt Frankfurt. Angelegenheiten zur Buslinienführung und Nutzung der Haltestellen werden von der zuständigen lokalen Nahverkehrsgesellschaft bewertet.

Die vorgeschlagene Wegeverbindung in Richtung Schönhofviertel betrifft einen internen Betriebsweg der DB InfraGO, der nicht für die öffentliche Nutzung vorgesehen ist. Dieser Sachverhalt wurde geprüft und entsprechend bewertet.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab

Der Weg dieser Vorlage

Am 12. Oktober 2026 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 8218 — Direktanregung vom 23. Februar 2026.

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