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Westbahnhof barrierefrei, sicher und zukunftsfähig gestalten - Dialogprozess und Ergänzungen zur Umbauplanung initiieren Der Magistrat wird gebeten, 1.…

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Westbahnhof barrierefrei, sicher und zukunftsfähig gestalten - Dialogprozess und Ergänzungen zur Umbauplanung initiieren Der Magistrat wird gebeten, 1. gemeinsam mit Vertreter*innen der Deutschen Bahn und der VGF im Rahmen einer Sitzung des Ortsbeirates 2 über den aktuellen Sachstand der Planungen zum Ausbau des Westbahnhofs sowie zur künftigen Verkehrsführung, Mobilität und Gestaltung im Bahnhofsumfeld zu berichten; 2. gemeinsam mit der Deutschen Bahn, den zuständigen städtischen Ämtern, dem Ortsbeirat, den Kinder- und Seniorenbeauftragten, sowie Vertreter*innen der Frankfurter BehindertenArbeitsGemeinschaft (FBAG) zeitnah einen "Runden Tisch Westbahnhof" zu initiieren; 3. im Rahmen dieses Dialogprozesses zu prüfen, welche zeitlich und technisch noch möglichen Ergänzungen und Verbesserungen an den vorliegenden Planungen vorgenommen werden können, insbesondere im Hinblick auf eine sichere, barrierefreie und sozial gerechte Nutzung des Westbahnhofs und eine attraktive und sichere Gestaltung des angrenzenden öffentlichen Raums. Dabei sind insbesondere folgende Aspekte zu berücksichtigen: - die barrierefreie und sichere Erreichbarkeit aller Bahnsteige auch bei Ausfall des Aufzugs; - ausreichende Bewegungsflächen auf den Bahnsteigen für Menschen mit Mobilitäts- oder Wahrnehmungseinschränkungen, Personen mit Kinderwagen oder Gepäck sowie Radfahrende; - Prüfung ergänzender Rampenlösungen bzw. alternativer barrierearmer Erschließungen (z. B. Lauf- oder Rollbänder mit geringer Steigung); - ausreichende Dimensionierung des Aufzugs zur Vermeidung von Engpässen in Verkehrsspitzenzeiten; - barrierefreie und sichere Erreichbarkeit der umliegenden Einrichtungen insbesondere des Jobcenters, des Bernusparks, des SAALBAU Schönhof (Müz) sowie des Schönhofviertels; - Prüfung einer verbesserten barrierefreien Anbindung des Schönhofgeländes; - Überprüfung und ggf. Neuordnung der Buslinienführung und Haltestellennutzung im Umfeld; - Entwicklung eines Sicherheitskonzeptes für unterschiedliche Tages- und Nutzungszeiten (einschließlich technischer Ausfälle, Randzeiten und Nachtstunden); - Entwicklung eines nachhaltigen Reinigungskonzepts, um den Westbahnhof attraktiv und sauber zu machen und Aufenthaltsqualität zu erreichen; - Einrichtung klar erkennbarer und barrierefrei nutzbarer Notruf- und Hilfesysteme; - Maßnahmen zur Reduzierung akustischer Belastungen im Umfeld des Bahnhofs. Bei allen Maßnahmen sollen die Belange von Kindern und Schüler*innen sowie von Menschen mit Mobilitäts- oder Wahrnehmungseinschränkungen besonders berücksichtigt werden.

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 2
3 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Die Anregung an den Magistrat fordert eine Verbesserung der Barrierefreiheit und Sicherheit am Westbahnhof sowie die Einbeziehung relevanter Akteure in einen Dialogprozess zur Umbauplanung. Es wird ein schneller Austausch und die Neubewertung bestehender Planungen verlangt, um eine inklusive Nutzung des Bahnhofs sicherzustellen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Status nicht sicher bestimmbar

Diese Vorlage stammt aus der vorherigen Wahlperiode. Aus den vorhandenen Daten lässt sich nicht zuverlässig erkennen, ob der für § 21 maßgebliche Beschluss schon vorlag.Warum?

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, 1. gemeinsam mit Vertreter*innen der Deutschen Bahn und der VGF im Rahmen einer Sitzung des Ortsbeirates 2 über den aktuellen Sachstand der Planungen zum Ausbau des Westbahnhofs sowie zur künftigen Verkehrsführung, Mobilität und Gestaltung im Bahnhofsumfeld zu berichten;

2. gemeinsam mit der Deutschen Bahn, den zuständigen städtischen Ämtern, dem Ortsbeirat, den Kinder- und Seniorenbeauftragten, sowie Vertreter*innen der Frankfurter BehindertenArbeitsGemeinschaft (FBAG) zeitnah einen "Runden Tisch Westbahnhof" zu initiieren; 3. im Rahmen dieses Dialogprozesses zu prüfen, welche zeitlich und technisch noch möglichen Ergänzungen und Verbesserungen an den vorliegenden Planungen vorgenommen werden können, insbesondere im Hinblick auf eine sichere, barrierefreie und sozial gerechte Nutzung des Westbahnhofs und eine attraktive und sichere Gestaltung des angrenzenden öffentlichen Raums. Dabei sind insbesondere folgende Aspekte zu berücksichtigen: - die barrierefreie und sichere Erreichbarkeit aller Bahnsteige auch bei Ausfall des Aufzugs; - ausreichende Bewegungsflächen auf den Bahnsteigen für Menschen mit Mobilitäts- oder Wahrnehmungseinschränkungen, Personen mit Kinderwagen oder Gepäck sowie Radfahrende; - Prüfung ergänzender Rampenlösungen bzw. alternativer barrierearmer Erschließungen (z. B. Lauf- oder Rollbänder mit geringer Steigung); - ausreichende Dimensionierung des Aufzugs zur Vermeidung von Engpässen in Verkehrsspitzenzeiten; - barrierefreie und sichere Erreichbarkeit der umliegenden Einrichtungen insbesondere des Jobcenters, des Bernusparks, des SAALBAU Schönhof (Müz) sowie des Schönhofviertels; - Prüfung einer verbesserten barrierefreien Anbindung des Schönhofgeländes; - Überprüfung und ggf. Neuordnung der Buslinienführung und Haltestellennutzung im Umfeld; - Entwicklung eines Sicherheitskonzeptes für unterschiedliche Tages- und Nutzungszeiten (einschließlich technischer Ausfälle, Randzeiten und Nachtstunden); - Entwicklung eines nachhaltigen Reinigungskonzepts, um den Westbahnhof attraktiv und sauber zu machen und Aufenthaltsqualität zu erreichen; - Einrichtung klar erkennbarer und barrierefrei nutzbarer Notruf- und Hilfesysteme; - Maßnahmen zur Reduzierung akustischer Belastungen im Umfeld des Bahnhofs. Bei allen Maßnahmen sollen die Belange von Kindern und Schüler*innen sowie von Menschen mit Mobilitäts- oder Wahrnehmungseinschränkungen besonders berücksichtigt werden.

Begründung

Es handelt sich um eine Anregung der Seniorenbeauftragten des Ortsbezirks 2 mit einzelnen Ergänzungen. Viele der angesprochenen Punkte betreffen grundlegende Fragen der Barrierefreiheit, Sicherheit und sozialen Teilhabe. Der Westbahnhof ist ein zentraler Verkehrsknotenpunkt im Ortsbezirk 2. Er verbindet Bockenheim mit dem Schönhofviertel und weiteren angrenzenden Quartieren und wird täglich von Pendler*innen, Schüler*innen, älteren Menschen sowie Nutzer*innen sozialer Einrichtungen frequentiert. Die bisher vorgestellten Planungen lassen in mehreren Punkten offen, ob die Anforderungen an eine inklusive, barrierefreie und sichere Infrastruktur ausreichend erfüllt werden. Insbesondere bei Ausfall technischer Anlagen (z. B. Aufzügen), in Verkehrsspitzenzeiten oder in Randzeiten müssen funktionierende Alternativen und Unterstützungsstrukturen gewährleistet sein. Angesichts des fortgeschrittenen Planungsstandes ist es erforderlich, kurzfristig zu klären, welche Ergänzungen noch möglich sind. Zudem sollten erste Vorstellungen zur Gestaltung der öffentlichen Räume rund um den Westbahnhof sowie der künftigen Verkehrsführungen diskutiert werden. Ein transparenter Dialogprozess unter Beteiligung aller relevanten Akteur*innen kann dazu beitragen, praktikable und zukunftsfähige Lösungen zu entwickeln. Der Westbahnhof soll nicht nur technisch modernisiert, sondern als sicherer, inklusiver und stadtverträglicher Mobilitätsknoten für alle Generationen gestaltet werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Februar 2026OFOF 1391/2Westbahnhof barrierefrei, sicher und zukunftsfähig gestalten - Dialogprozess und Ergänzungen zur Umbauplanung initiierenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke
  2. 23. Februar 2026Sie sind hier
    OMOM 8218Westbahnhof barrierefrei, sicher und zukunftsfähig gestalten - Dialogprozess und Ergänzungen zur Umbauplanung initiieren
    Direktanregung
  3. 5. September 2026OFOF 103/2Es eilt wirklich: Westbahnhof vernünftig planenOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, FDP, Volt

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 2
Sitzung 1 · 11.05.2026
TO I, TOP 10
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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