Durchgangsbehinderung auf dem Bornwiesenweg
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat hat festgestellt, dass die Fahrradbügel im Bornwiesenweg noch nicht montiert wurden, was zu unerwünschten Verlagerungseffekten führt. Der Magistrat schlägt vor, die Gitter durch Pfosten zu ersetzen, um die Situation zu verbessern, wenn die Fahrradbügel nicht den gewünschten Effekt erzielen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Bornwiesenweg — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Umgestaltung Ecke Bornwiesenweg/Finkenhofstraße04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Durchgangsbehinderung auf dem Bornwiesenweg07.05.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Fahrradverkehr zum Gymnasium Riedberg fördern17.03.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Bornwiesenweg per E-MailStellungnahme des Magistrats
Die verkehrsrechtliche Anordnung im Bornwiesenweg wurde noch nicht vollständig ausgeführt. Bei einem Ortstermin wurde festgestellt, dass die Fahrradbügel auf den markierten Flächen noch nicht montiert worden sind, sodass noch keine Verlagerungseffekte von den Drängelgittern zu den neu installierten Bügeln stattfinden konnten.
Nichtsdestotrotz wird der Magistrat die Gitter durch Pfosten ersetzen, falls sich herausstellen sollte, dass die Fahrradbügel nicht den erwünschten Effekt erzielen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 12. Oktober 2026 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 53 — Direktanregung vom 7. Mai 2026.