Medizinische Versorgung in Schwanheim sichern
Zusammenfassung
Der Magistrat unterstützt die Sicherstellung einer wohnortnahen medizinischen Versorgung in Schwanheim, stellt jedoch fest, dass die Zulassungen ausschließlich durch die Kassenärztliche Vereinigung Hessen geregelt werden. Ziel ist es, die gesundheitliche Grundversorgung für die Bevölkerung zu gewährleisten, jedoch gibt es Herausforderungen in der Stadtplanung.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenStellungnahme des Magistrats
Eine wohnortnahe hausärztliche Versorgung ist von grundlegender Bedeutung für Gesundheit und Lebensqualität der Bewohnerschaft eines Stadtteils. Der Magistrat unterstützt das Anliegen einer wohnortnahen medizinischen Versorgung ausdrücklich. Allerdings wird die Verteilung der Zulassungen für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte ausschließlich durch die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) geregelt. Diese soll die Versorgung der Versicherten sicherstellen und Gewähr gegenüber den Krankenkassen und ihren Verbänden dafür übernehmen, dass die Versorgung den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entspricht, der sogenannte Sicherstellungsauftrag. Frankfurt am Main ist für die KHV sowohl für die hausärztliche als auch die wohnortnahe fachärztliche Versorgung ein einheitlicher Planungsbereich. Eine Unterteilung - etwa nach Stadtteilen oder Ortsbezirken - nimmt die KVH leider nicht vor. Laut Kassenärztlicher Vereinigung Hessen liegt der aktuelle Versorgungsgrad in Frankfurt am Main im Bereich der hausärztlichen Versorgung bei ca. 110 %. Die KVH weist in einem Schreiben vom 09.10.2025 darauf hin, dass die bestehende Verteilung der Ärztinnen und Ärzte in der Stadt "historisch gewachsen" sei.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 12. Oktober 2026 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 322 — Direktanregung vom 11. August 2026.