Ungenutzte Fußplatten im öffentlichen Raum: warum verzögert sich die Beseitigung?
Zusammenfassung
Dieser Antrag klärt die Gründe für die verzögerte Beseitigung von ungenutzten Fußplatten im öffentlichen Raum, die Stolperfallen darstellen und die barrierefreie Nutzung von Gehwegen behindern. Ziel ist es, herauszufinden, welche Maßnahmen ergriffen werden, um diese Hindernisse zeitnah zu beseitigen.
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Thema Fußverkehr verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen (V) an den Magistrat beschließen:
Ungenutzt zurückgelassene Fußplatten von Verkehrszeichen und Baustellenabsperrungen können im öffentlichen Verkehrsraum Stolperstellen bilden und die barrierefreie Nutzung von Gehwegen beeinträchtigen. Dennoch werden solche Fußplatten häufig lediglich mit einem Aufkleber versehen, der zur Beseitigung innerhalb einer Frist auffordert. Bis zum Ablauf dieser teilweise mehrwöchigen Fristen bleiben die Hindernisse bestehen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Welche Gründe stehen einer unmittelbaren Entfernung ungenutzter Fußplatten entgegen, insbesondere wenn diese den Fußverkehr behindern oder gefährden?
- Nach welchen Kriterien werden die Fristen zur Beseitigung festgelegt, und weshalb werden dabei teilweise mehrere Wochen eingeräumt?
- Welche Vorgaben bestehen für die regelmäßige Kontrolle von Baustelleneinrichtungen in der Innenstadt? Inwiefern wird dabei auch geprüft und sichergestellt, dass nicht mehr benötigte Fußplatten zeitnah entfernt werden?
Begründung
Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen (V) an den Magistrat beschließen: Ungenutzt zurückgelassene Fußplatten von Verkehrszeichen und Baustellenabsperrungen können im öffentlichen Verkehrsraum Stolperstellen bilden und die barrierefreie Nutzung von Gehwegen beeinträchtigen. Dennoch werden solche Fußplatten häufig lediglich mit einem Aufkleber versehen, der zur Beseitigung innerhalb einer Frist auffordert. Bis zum Ablauf dieser teilweise mehrwöchigen Fristen bleiben die Hindernisse bestehen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Welche Gründe stehen einer unmittelbaren Entfernung ungenutzter Fußplatten entgegen, insbesondere wenn diese den Fußverkehr behindern oder gefährden?
- Nach welchen Kriterien werden die Fristen zur Beseitigung festgelegt, und weshalb werden dabei teilweise mehrere Wochen eingeräumt?
- Welche Vorgaben bestehen für die regelmäßige Kontrolle von Baustelleneinrichtungen in der Innenstadt? Inwiefern wird dabei auch geprüft und sichergestellt, dass nicht mehr benötigte Fußplatten zeitnah entfernt werden?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 11. Oktober 2026 brachte GRÜNE im Ortsbeirat 1 diesen Antrag ein.