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- Baumaßnahme Leipziger Straße 67 im Ortsbeirat vorstellen (ST 165 vom 16.01.2026) Durch Verhandlungen mit dem Eigentümer der Liegenschaften Leipziger Straße 59b/ Tor am Ende OttoLoeweStraße sicherstellen, dass das Tor während der Schließung des DurchgangOFOB 212.10.2026 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2026, OF 160/2 Betreff: Baumaßnahme Leipziger Straße 67 im Ortsbeirat vorstellen (ST 165 vom 16.01.2026) Durch Verhandlungen mit dem Eigentümer der Liegenschaften Leipziger Straße 59b/ Tor am Ende Otto-Loewe-Straße sicherstellen, dass das Tor während der Schließung des Durchgangs Leipziger Straße 67 geöffnet bleibt Vorgang: OM 7651/25 OBR 2; ST 165/26 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. Mit dem Eigentümer der Liegenschaft Leipziger Straße 67 wird verhandelt mit dem Ziel, dass die Umwandlung des Gebäudes in Studentisches Wohnen im Ortsbeirat vorgestellt wird. 2. Mit dem Eigentümer der Liegenschaft Leipziger Straße 59 werden Verhandlungen geführt. Ziel: Während der Schließung des Durchgangs Leipziger Straße 67 aufgrund der Baumassnahme bleibt das Tor am Ende der Otto Loewe Straße mit Durchgang zur Leipziger Straße 59 während der üblichen Öffnungszeiten geöffnet. Begründung: Laut Stellungnahme des Magistrats ST 165 vom 16.01.2026 ,wird das Gebäude Leipziger Straße 67 dür studentisches Wohnen umgebaut. Während der Baumaßnahme ist vorgesehen, dass der Durchgang zur Otto Loewe Straße nach Norden verlegt und während der Baumaßnahme geschlossen bleibt. Um Anwohnern der Otto Loewe Straße weiterhin einen kürzeren Weg zur U-Bahn Station während der Schließung des Durchgangs Leipziger Straße 67 zur Otto Loewe Straße während der Baumaßnahme zu gewährleisten, ist es notwendig, dass der Durchgang von dem Ende der Otto Loewe Straße (TOR) zur Leipziger Straße 59 zu den üblichen Öffnungszeiten geöffnet bleibt. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7651 Stellungnahme des Magistrats vom 16.01.2026, ST 165 Beratung im Ortsbeirat: 2
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Fassade des Gebäude des ehemaligen Woolworth (früher Bilka) Leipziger Straße 88 als eine der letzten original erhaltenen Kaufhausfassaden Frankfurts unter Denkmalschutz stellen lassenOFOB 212.10.2026 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2026, OF 162/2 Betreff: Fassade des Gebäude des ehemaligen Woolworth (früher Bilka) Leipziger Straße 88 als eine der letzten original erhaltenen Kaufhausfassaden Frankfurts unter Denkmalschutz stellen lassen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. Die Fassade des ehemaligen Woolworth Kaufhauses (Errichtet als BILKA Kaufhaus) wurde seit dem Bau in den 60er Jahren nicht mehr verändert. Auch die Fahnenstangen am Dach des Gebäudes hängen noch. Da es in Frankfurt keine Original erhaltenen Kaufhaus Fassaden der 60ger Jahre mehr gibt, soll die Fassade unter Denkmalschutz gestellt werden. 2. Im Rahmen eines Pilotprojekts soll überprüft werden, wie Fassaden aus den 60iger Jahren durch Umbauten den Vorschriften zu Klimawandel durch Energetische Sanierung angepasst werden können. Begründung: An der Fassade des ehemaligen Woolworth Kaufhauses( Früherer BILKA ) wurde seit der Errichtung des Gebäudes Ende der 60iger Jahre nichts mehr geändert. Auch die Fahnenstangen hängen noch auf dem Dach. In Frankfurt wurden seit der Zeit die Kaufhäuser abgerissen oder umgebaut. So auch ehemaliger Kaufhof in der Leipziger Straße 43. der umgebaut und mit weiteren Etagen versehen wurde. Die Fassade des ehemaligen Woolworth (BILKA) wurde nicht geändert. Das Gebäude Leipziger Straße 88 sollte seit Jahren saniert werden. Da es sich bei der Fassade des ehemaligen Woolworth um die letzte original erhaltene Kaufhaus Fassade der 60iger Jahre handelt, soll sie unter Denkmalschutz gestellt werden. Auch wurden in Frankfurt mehrere Gebäude des sogenannten Brutalismus, abgerissen. Historisches Museum, Technisches Rathaus, Hochtief-Hochhaus, Ehemalige Zentrale Deutsche Bundesbahn(heute Kastor und Pollux, Friedrich-Ebert-Anlage) etc. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Bei dem Gebäude Leipziger Straße 88 (ehemaliger Woolworth) durch Verhandlungen sicherstellen, dass in den oberen Stockwerke Wohnungen gebaut werden / Bis zum Umbau des Gebäudes durch Verhandlungen mit dem Eigentümer sicherstellen, dass durch Einrichtung eOFOB 212.10.2026 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2026, OF 163/2 Betreff: Bei dem Gebäude Leipziger Straße 88 (ehemaliger Woolworth) durch Verhandlungen sicherstellen, dass in den oberen Stockwerke Wohnungen gebaut werden / Bis zum Umbau des Gebäudes durch Verhandlungen mit dem Eigentümer sicherstellen, dass durch Einrichtung eines Pop-up-Ladens für soziale Zwecke langjähriger Leerstand verhindert wird Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. Mit dem Eigentümer der Liegenschaft Leipziger Straße 88 zu verhandeln, dass in dem Gebäude nach dem Umbau in den oberen Etagen Wohnungen eingerichtet werden können. 2. Mit dem Eigentümer der Liegenschaft Leipziger Straße 88 Verhandlungen zu führen, damit bis zum Umbau des Gebäudes durch Einrichten eines Pop Up Ladens für soziale Zwecke langjähriger Leerstand in der großen Ladenfläche verhindert wird. Begründung: Das Gebäude Leipziger Straße 88 steht seit der Schließung des alten Woolworth inzwischen vollständig leer. Das Gebäude soll schon seit Jahren umgebaut werden. Da es im Gebiet des Ortsbezirks 2 an Wohnraum fehlt, wird der Magistrat beauftragt, Verhandlungen zu führen, mit dem Ziel, dass in den oberen Etagen des Gebäudes Leipziger Straße 88 nach dem Umbau Wohnraum geschaffen wird. Um nach dem Auszugs des alten Woolworth langjährigen Leerstand zu verhindern, soll der Magistrat mit den Eigentümern des Gebäudes Leipziger Straße 88 verhandeln, um bis zum endgültigen Umbau durch Einrichtung eines Pop Up Ladens für soziale Zwecke langjährigen Leerstand zu verhindern. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Die für den Ortsbezirk 2 relevanten Inhalte des Gesamtverkehrsplans Schiene 2035+ in einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung der Bevölkerung vorstellenOFOB 212.10.2026 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2026, OF 164/2 Betreff: Die für den Ortsbezirk 2 relevanten Inhalte des Gesamtverkehrsplans Schiene 2035+ in einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung der Bevölkerung vorstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1.) Der Gesamtverkehrsplan Schiene 2035+ wird der Bevölkerung in einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung vorgestellt. 2.) Alle relevanten Unterlagen, welche zur Entscheidung über die im GVP Schiene enthaltenen und ausgeschlossenen Projekte führten, werden den Ortsbeiratsmitgliedern und allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt. Begründung: Der Gesamtverkehrsplan Schiene 2035+ wird die Planung des schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs für die nächsten Jahrzehnte beeinflussen. Deshalb ist es notwendig, die Bevölkerung an den Planungen auch für das Gesamtnetz und nicht nur für einzelne Teilstrecken zu beteiligen. Dies besonders, da ein Großteil der im Gesamtverkehrsplan Schiene aus dem Jahr 2005 dargestellten Maßnahmen noch nicht realisiert wurde Die Information des Ortsbeirats und der interessierten Öffentlichkeit ist geboten. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Verbesserung der Schulwegsicherheit an der Gruneliusschule IOFOB 512.10.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2026, OF 221/5 Betreff: Verbesserung der Schulwegsicherheit an der Gruneliusschule I Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, gemeinsam mit der Schulleitung und dem Schulelternbeirat der Gruneliusschule die Verkehrssituation im Schulumfeld erneut vor Ort zu überprüfen und zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Schulwegsicherheit zu ergreifen. Dabei sollen insbesondere folgende Maßnahmen geprüft und, soweit möglich, umgesetzt werden: 1. Verkehrskontrollen: Durchführung unregelmäßiger Kontrollen durch die Städtische Verkehrspolizei bzw. die Landespolizei während der morgendlichen Stoßzeit, insbesondere im Bereich Offenbacher Landstraße/Balduinstraße. 2. Rotlichtüberwachung: Erneute Prüfung der Einrichtung einer geeigneten Rotlichtüberwachung an der Kreuzung Offenbacher Landstraße/Balduinstraße, insbesondere im Hinblick auf das verbotswidrige Vorbeifahren an haltenden Straßenbahnen. 3. Kennzeichnung des Schulwegs: Prüfung einer deutlich sichtbaren Kennzeichnung der Schulwegquerungen sowie ergänzender Warnhinweise für den Auto-, Fahrrad- und E-Scooter-Verkehr. 4. Sicherung des Radwegs: Prüfung weiterer Maßnahmen zur Entschärfung der Gefahrenlage am Radweg hinter der Straßenbahnhaltestelle, insbesondere durch geeignete Markierungen, Beschilderung oder bauliche Maßnahmen. 5. Bauliche Sicherung der Straßenbahngleise: Prüfung stabilerer und wirksamerer Fahrbahnbegrenzungen zwischen den Straßenbahngleisen, um das Überholen haltender Straßenbahnen zu verhindern. 6. Eindämmung gefährlicher Elterntaxi-Situationen: Verstärkte Kontrollen und geeignete Maßnahmen zur Entschärfung der Verkehrssituation in der Balduinstraße, Mümlingstraße und Kochstraße, insbesondere während der Bring- und Abholzeiten. Der Magistrat wird zudem gebeten, die Ergebnisse der Prüfung und die vorgesehenen weiteren Schritte dem Ortsbeirat 5 mitzuteilen. Begründung: Die Rückmeldungen der Schulleitung und des Schulelternbeirats zeigen, dass im Umfeld der Gruneliusschule weiterhin erhebliche Gefahren für Schulkinder bestehen. Besonders kritisch sind das verbotswidrige Vorbeifahren an haltenden Straßenbahnen, der teilweise schnelle Rad- und E-Scooter-Verkehr im Bereich der Haltestelle sowie gefährliche Verkehrssituationen durch Elterntaxis. Die bisherigen Maßnahmen erscheinen nicht ausreichend, um diese Risiken nachhaltig zu reduzieren. Ziel ist es daher, durch gezielte Kontrollen, eine verbesserte Kennzeichnung und geeignete bauliche Maßnahmen die Sicherheit der Kinder präventiv zu erhöhen und schwere Unfälle zu verhindern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 10.09.2026, OF 198/5 Beratung im Ortsbeirat: 5
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Verbesserung der Schulwegsicherheit an der Gruneliusschule IIOFOB 512.10.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2026, OF 222/5 Betreff: Verbesserung der Schulwegsicherheit an der Gruneliusschule II Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Schulwegsituation im Umfeld der Gruneliusschule umfassend zu überprüfen und geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Schulwegsicherheit zu ergreifen. Dabei sollen insbesondere folgende Gefahrenstellen berücksichtigt werden: 1. Zugang zur Schule und Verkehrssituation in der Balduinstraße Die Verkehrssituation im Bereich des Schulzugangs soll überprüft und durch geeignete bauliche und verkehrsregelnde Maßnahmen entschärft werden. Insbesondere soll ein sicherer, vom Fahrzeugverkehr räumlich getrennter Zugang für die Schülerinnen und Schüler geschaffen werden. 2. Ampelanlage Offenbacher Landstraße / Straßenbahnhaltestelle Der Bereich der Fußgängerampel an der Offenbacher Landstraße soll hinsichtlich der Sicherheit für Schulkinder überprüft werden. Dabei wird der Magistrat gebeten, insbesondere folgende Maßnahmen zu prüfen: a) Deutliche Beschilderung und Kennzeichnung des Schulwegs sowie Hinweise auf die nahegelegene Gruneliusschule. b) Prüfung geeigneter Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung, insbesondere der Anordnung von Tempo 30 im Bereich der Schule und der Querungsstelle. 3. Schulweg über die Kochstraße Die Eignung und Sicherheit des Schulwegs über die Kochstraße sollen überprüft werden. Da der Weg über keinen Gehweg verfügt, teilweise durch parkende Fahrzeuge eingeengt wird und insbesondere zu den Schulanfangs- und Schulschlusszeiten durch den Fahrzeugverkehr stark beansprucht wird, sollen geeignete Maßnahmen zur sicheren Führung der Schülerinnen und Schüler entwickelt werden. Hierzu sollen insbesondere eine bessere Beleuchtung, eine sichere Trennung beziehungsweise Führung des Fußverkehrs und Maßnahmen zur Reduzierung von Gefährdungen durch den motorisierten Verkehr geprüft werden. Der Magistrat wird gebeten, die zuständigen Ämter und Verkehrsbetriebe in die Prüfung einzubeziehen, gegebenenfalls einen Ortstermin mit Vertretern der Schule und der Elternschaft durchzuführen und dem Ortsbeirat 5 über die Ergebnisse sowie die vorgesehenen Maßnahmen zu berichten. Begründung: Im Umfeld der Gruneliusschule bestehen an mehreren Stellen erhebliche Gefahren für Schulkinder. Im Bereich der Balduinstraße führen haltende und wendende Fahrzeuge zu unübersichtlichen Situationen und behindern den sicheren Schulzugang. An der Offenbacher Landstraße entstehen durch hohe Fahrgeschwindigkeiten, Konflikte zwischen Fuß- und Radverkehr sowie mögliche Rotlichtverstöße zusätzliche Risiken. Auch der Schulweg über die Kochstraße ist aufgrund des fehlenden Gehwegs, parkender Fahrzeuge und unzureichender Beleuchtung problematisch. Um die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler nachhaltig zu verbessern, sind gezielte Maßnahmen zur Entschärfung dieser Gefahrenstellen erforderlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 10.09.2026, OF 198/5 Beratung im Ortsbeirat: 5
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Integriertes Parkkonzept für den Stadtteil Niederrad erarbeitenOFOB 512.10.2026 · CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2026, OF 225/5 Betreff: Integriertes Parkkonzept für den Stadtteil Niederrad erarbeiten Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, für den gesamten Stadtteil Niederrad ein integriertes Parkkonzept zu erarbeiten, das die Parkbedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner, insbesondere derjenigen ohne eigenen Stellplatz, vorrangig berücksichtigt, zugleich angemessene Parkmöglichkeiten für Besucherinnen und Besucher sicherstellt und den bestehenden Parkdruck reduziert. In die Betrachtung sollen insbesondere die Lyoner Straße, Hahnstraße, Adolf-Miersch-Straße, Heinrich-Seliger-Straße, Gerauer Straße, Reichsforststraße, Niederräder Landstraße, Frauenhofstraße, Rennbahnstraße, Triftstraße, Schwarzwaldstraße sowie die angrenzenden Wohnstraßen einbezogen werden. Das Konzept soll dem Ortsbeirat zur Abstimmung vorab vorgestellt werden und insbesondere folgende Schwerpunkte umfassen: 1. Gewerbliches Dauerparken: Prüfung geeigneter Maßnahmen, um das dauerhafte Abstellen gewerblich genutzter Fahrzeuge, insbesondere von Sprintern, Transportern und Kleinlastwagen, im öffentlichen Straßenraum zu begrenzen. 2. Pendler- und Fremdparken: Entwicklung von Maßnahmen zur Reduzierung des Parkdrucks durch Pendler und Langzeitparker, insbesondere durch eine abgestimmte Parkraumbewirtschaftung sowie die Prüfung und gegebenenfalls den Ausbau geeigneter Park-and-Ride-Angebote. 3. Bewohner- und Besucherparken: Prüfung geeigneter Bewohnerparkregelungen und zeitlich abgestufter Bewirtschaftungsmodelle, die den Parkbedürfnissen der Anwohnerinnen und Anwohner Rechnung tragen und zugleich angemessene Parkmöglichkeiten für Besucherinnen und Besucher ermöglichen. 4. Zusätzliche Parkmöglichkeiten: Prüfung von Quartiersgaragen und weiteren geeigneten Stellplatzangeboten, insbesondere für Bewohnerinnen und Bewohner ohne private Parkmöglichkeiten. 5. Großveranstaltungen: Entwicklung geeigneter Maßnahmen zur Entlastung der Wohngebiete bei Großveranstaltungen, Konzerten und Fußballspielen. 6. Gesamtkonzept für den Frankfurter Süden: Darlegung, welche Planungen der Magistrat zur zukünftigen Parkraumbewirtschaftung im gesamten Frankfurter Süden verfolgt, insbesondere in den Stadtteilen Niederrad, Sachsenhausen und Oberrad. Dabei soll erläutert werden, welche Bewohnerparkzonen und weiteren Bewirtschaftungsmaßnahmen bereits bestehen, welche zusätzlichen Maßnahmen vorgesehen sind und wie diese zeitlich und räumlich aufeinander abgestimmt werden sollen. Insbesondere ist darzustellen, wie eine Verlagerung des Parkdrucks zwischen den einzelnen Stadtteilen vermieden werden soll. Begründung: Der Stadtteil Niederrad ist in weiten Teilen von erheblichem Parkdruck betroffen. Insbesondere Bewohnerinnen und Bewohner ohne eigenen Stellplatz haben zunehmend Schwierigkeiten, in zumutbarer Entfernung zu ihrer Wohnung einen Parkplatz zu finden. Die Situation wird durch Pendlerverkehr, längerfristig abgestellte Fahrzeuge, gewerblich genutzte Transporter sowie den zusätzlichen Parkbedarf bei Großveranstaltungen und Heimspielen von Eintracht Frankfurt verschärft. Gleichzeitig muss berücksichtigt werden, dass auch Besucherinnen und Besucher, Angehörige, Handwerksbetriebe und Dienstleister auf Parkmöglichkeiten angewiesen sind. Ziel kann daher nicht sein, das Parken für Nichtanwohner grundsätzlich auszuschließen. Vielmehr bedarf es einer ausgewogenen Regelung, die unterschiedliche Nutzungsinteressen berücksichtigt und die vorhandenen Parkflächen sinnvoll verteilt. Bestehende Instrumente wie Bewohnerparken, zeitlich begrenztes Parken, Parkraumbewirtschaftung und Park-and-Ride-Angebote sollten deshalb nicht isoliert, sondern aufeinander abgestimmt eingesetzt werden. Da sich Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen in einem Stadtteil unmittelbar auf angrenzende Wohngebiete auswirken können, ist darüber hinaus eine Betrachtung des gesamten Frankfurter Südens erforderlich. Der Magistrat soll daher darlegen, welche übergeordneten Planungen hierzu bestehen und wie eine einheitliche, nachvollziehbare und bedarfsgerechte Entwicklung der Parkraumbewirtschaftung sichergestellt werden soll. Ziel ist eine langfristige Verbesserung der Parksituation, die sowohl die Interessen der Wohnbevölkerung als auch die berechtigten Bedürfnisse von Besucherinnen und Besuchern berücksichtigt. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 29.08.2026, OF 205/5 Beratung im Ortsbeirat: 5
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Ausweitung der Reservierungszeiten für die Bewohnerparkgebiete 34 und 36 in Niederrad auf SonntageOFOB 512.10.2026 · CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2026, OF 226/5 Betreff: Ausweitung der Reservierungszeiten für die Bewohnerparkgebiete 34 und 36 in Niederrad auf Sonntage Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Reservierungszeiten für die Bewohnerparkbereiche 34 und 36 an Samstagen und Sonntagen auf den Zeitraum von 10:00 Uhr bis 22:00 Uhr auszuweiten. Die bestehenden Reservierungszeiten von Montag bis Freitag sollen unverändert beibehalten werden. Begründung: Um vorerst das Verkehrschaos in Niederrad bei Veranstaltungen etwas abzumildern, ist es erforderlich, die Bewohnerparkgebiete 34 und 36 dahingehend auszuweiten. Die Ausweitung der Reservierungszeiten in den Bewohnerparkbereichen 34 und 36 auf Samstag und Sonntag von jeweils 10:00 Uhr bis 22:00 Uhr soll die Parksituation für die Anwohnerinnen und Anwohner am Wochenende verbessern. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass der Bedarf an Parkmöglichkeiten im Wohnumfeld nicht auf die Werktage beschränkt ist. Die vorgeschlagene Anpassung schafft einen erweiterten zeitlichen Rahmen für die Bewohnerparkregelung und stärkt damit die Berücksichtigung der Interessen der örtlichen Anwohnerschaft. Die bestehenden Reservierungszeiten von Montag bis Freitag bleiben unverändert, sodass sich die Änderung gezielt auf die Wochenenden beschränkt. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 29.08.2026, OF 205/5 Beratung im Ortsbeirat: 5
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Parkplatz Darmstädter Landstraße / Bischofsweg – weitere Freigabe von Parkflächen und Verlagerung des Kadaversammelplatzes prüfenOFOB 512.10.2026 · CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2026, OF 232/5 Betreff: Parkplatz Darmstädter Landstraße / Bischofsweg - weitere Freigabe von Parkflächen und Verlagerung des Kadaversammelplatzes prüfen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen, ob die derzeit für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) beanspruchte Fläche auf dem Parkplatz an der Ecke Darmstädter Landstraße/Bischofsweg weiter reduziert beziehungsweise neu angeordnet werden kann. Ziel soll es sein, die erforderliche Fläche für den Kadaversammelplatz möglichst auf den hinteren Teil des Parkplatzes zu konzentrieren und den vorderen, zur Darmstädter Landstraße gelegenen Bereich wieder vollständig für die öffentliche Parkplatznutzung freizugeben. Der Magistrat wird insbesondere gebeten, 1. zu prüfen, ob durch eine veränderte Anordnung der Absperrungen und Betriebsflächen eine Konzentration der Seuchenabwehrmaßnahmen auf den hinteren Teil des Parkplatzes unter Einhaltung sämtlicher seuchenhygienischer Anforderungen möglich ist; 2. darzustellen, welche konkreten Flächen weiterhin für die Seuchenbekämpfung benötigt werden und welche Bereiche zusätzlich für die Öffentlichkeit freigegeben werden könnten; 3. für den Fall, dass eine entsprechende Neuordnung am bisherigen Standort nicht möglich ist, die Verlagerung des Kadaversammelplatzes auf die bereits teilweise gesperrten Parkflächen im Bereich der Oberschweinstiegschneise/Darmstädter Landstraße zu prüfen; 4. die Eignung dieses Alternativstandortes insbesondere hinsichtlich Erreichbarkeit, Flächengröße, vorhandener Infrastruktur, Umweltverträglichkeit und seuchenhygienischer Anforderungen zu bewerten; 5. dem Ortsbeirat mitzuteilen, unter welchen Voraussetzungen und innerhalb welchen Zeitraums eine weitere Freigabe der bisherigen Parkplatzflächen möglich wäre. Begründung: Der Parkplatz an der Darmstädter Landstraße/Ecke Bischofsweg wird seit 2024 teilweise für Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest genutzt. Der Ortsbeirat erkennt die Notwendigkeit wirksamer Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung ausdrücklich an. Gleichzeitig muss regelmäßig überprüft werden, ob die damit verbundenen Einschränkungen für die Bevölkerung weiterhin im bisherigen Umfang erforderlich sind. Der Parkplatz hat eine wichtige Bedeutung für Besucherinnen und Besucher des Stadtwaldes, Erholungssuchende und weitere Nutzergruppen. Bereits in der Vergangenheit hat sich der Ortsbeirat mit der teilweisen Wiederfreigabe der Fläche befasst. Der Magistrat hat zwischenzeitlich eine Veränderung der Absperrung und eine eingeschränkte Nutzung einzelner Parkplatzbereiche ermöglicht. Aus Sicht des Ortsbeirates sollte nun geprüft werden, ob durch eine weitere Neuordnung der Betriebsflächen der zur Darmstädter Landstraße gelegene vordere Parkplatzbereich wieder nutzbar gemacht werden kann. Sollte dies aus fachlichen oder seuchenhygienischen Gründen nicht möglich sein, ist auch ein Alternativstandort im Bereich der Oberschweinstiegschneise/Darmstädter Landstraße in die Betrachtung einzubeziehen. Ziel ist eine Lösung, die den Anforderungen des Seuchenschutzes uneingeschränkt Rechnung trägt und gleichzeitig die Beeinträchtigungen für die Bevölkerung so gering wie möglich hält. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Nächtliche Ruhestörungen und Verunreinigungen im Bereich der Richard-Strauß-Allee unterbindenOFOB 512.10.2026 · CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2026, OF 234/5 Betreff: Nächtliche Ruhestörungen und Verunreinigungen im Bereich der Richard-Strauß-Allee unterbinden Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die wiederkehrenden nächtlichen Ruhestörungen sowie die Verunreinigung öffentlicher Flächen im oberen Bereich der Richard-Strauß-Allee in Richtung Mörfelder Landstraße zu unterbinden. Insbesondere wird der Magistrat gebeten, 1. die Situation vor Ort gemeinsam mit der Stadtpolizei und den zuständigen Fachämtern zu überprüfen; 2. insbesondere in den Abend- und Nachtstunden verstärkte Kontrollen hinsichtlich Ruhestörungen, Verunreinigungen und unzulässiger Nutzungen öffentlicher Flächen durchzuführen; 3. zu prüfen, inwieweit die betroffenen Flächen regelmäßig als Übernachtungs- beziehungsweise Lagerplatz genutzt werden und welche rechtlich zulässigen Maßnahmen gegen eine dauerhafte Zweckentfremdung des öffentlichen Raumes ergriffen werden können; 4. geeignete Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Verunreinigungen, insbesondere durch wildes Urinieren und das Verrichten der Notdurft im öffentlichen Raum, zu entwickeln; 5. bei gegebenenfalls festgestellten obdachlosen Personen die zuständigen sozialen Hilfs- und Beratungsangebote einzubeziehen; 6. dem Ortsbeirat über die festgestellte Situation und die vorgesehenen Maßnahmen zu berichten. Begründung: Anwohnende der Richard-Strauß-Allee berichten über wiederkehrende Störungen im oberen Straßenabschnitt in Richtung Mörfelder Landstraße. Insbesondere nächtliches Grölen, Lärmbelästigungen sowie die Nutzung öffentlicher Flächen zur Verrichtung der Notdurft beeinträchtigen die Wohn- und Aufenthaltsqualität erheblich. Öffentliche Grün- und Straßenflächen müssen für die Bevölkerung uneingeschränkt und sicher nutzbar bleiben. Eine dauerhafte Nutzung als Lager- oder Übernachtungsplatz darf nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen der Nachbarschaft führen. Gleichzeitig ist zwischen unerlaubtem beziehungsweise störendem Verhalten und einer möglichen sozialen Notlage der betroffenen Personen zu unterscheiden. Der Ortsbeirat setzt sich daher für ein abgestimmtes Vorgehen ein, das ordnungsrechtliche Maßnahmen mit erforderlichen sozialen Unterstützungsangeboten verbindet. Die berechtigten Interessen der Anwohnenden an Ruhe, Sauberkeit und Sicherheit müssen dabei wirksam geschützt werden. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Verbesserung der öffentlichen Toilettenversorgung in Alt-Sachsenhausen – mobile und selbstreinigende Toilettenanlagen prüfenOFOB 512.10.2026 · CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2026, OF 235/5 Betreff: Verbesserung der öffentlichen Toilettenversorgung in Alt-Sachsenhausen - mobile und selbstreinigende Toilettenanlagen prüfen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen, ob im Bereich der Paradiesgasse beziehungsweise am Kuhhirtenturm in Alt-Sachsenhausen eine zusätzliche öffentliche Toilettenanlage eingerichtet werden kann. Hierbei soll insbesondere die Aufstellung einer mobilen oder modularen Toilettenanlage nach dem Vorbild der öffentlichen Toilettenversorgung am Buchrainplatz geprüft werden. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, 1. geeignete Standorte im Bereich Alt-Sachsenhausen zu identifizieren und deren technische, bauliche sowie wirtschaftliche Umsetzbarkeit zu bewerten; 2. die Installation moderner, selbstreinigender Toilettenanlagen zu prüfen, die durch automatisierte Reinigungszyklen eine hygienische und möglichst wartungsarme Nutzung ermöglichen; 3. zu untersuchen, ob sensorbasierte Systeme zur Anwesenheitserkennung, automatische Beleuchtung, Notrufeinrichtungen und eine kontrollierte Zugangstechnik eingesetzt werden können, um sowohl die Sicherheit der Nutzenden zu gewährleisten als auch einer missbräuchlichen Nutzung beziehungsweise dauerhaften Zweckentfremdung entgegenzuwirken; 4. weitere Standorte mit entsprechendem Bedarf im gesamten Ortsbeiratsbezirk 5 zu überprüfen; 5. die einmaligen Investitionskosten sowie die laufenden Kosten für Betrieb, Wartung und Reinigung der infrage kommenden Systeme darzustellen. Begründung: Alt-Sachsenhausen ist ein beliebter Treffpunkt für Frankfurterinnen und Frankfurter sowie für zahlreiche Besucherinnen und Besucher unserer Stadt. Insbesondere in den Abend- und Nachtstunden kommt es jedoch immer wieder zu Verunreinigungen des öffentlichen Raums durch wildes Urinieren. Dies beeinträchtigt die Aufenthaltsqualität, belastet Anwohnende und Gewerbetreibende und verursacht zusätzlichen Reinigungsaufwand. Eine ausreichende, gut erreichbare und hygienische öffentliche Toilettenversorgung kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, diese Situation zu verbessern. Moderne Toilettensysteme bieten inzwischen technische Lösungen, die eine automatische Reinigung nach jeder Nutzung ermöglichen. Ergänzende Sicherheits- und Sensorsysteme können dazu beitragen, Vandalismus und missbräuchliche Nutzungen zu reduzieren, ohne die Zugänglichkeit und Sicherheit für die Bevölkerung einzuschränken. Der Ortsbeirat setzt sich deshalb für eine zeitgemäße und dauerhaft funktionierende Toiletteninfrastruktur ein, die sowohl den Bedürfnissen der Besucherinnen und Besucher als auch den berechtigten Interessen der Anwohnenden gerecht wird. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Neugestaltung des Brückenspielplatzes – Berücksichtigung der Elterninteressen und früherer planungsrechtlicher FestlegungenOFOB 512.10.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2026, OF 236/5 Betreff: Neugestaltung des Brückenspielplatzes - Berücksichtigung der Elterninteressen und früherer planungsrechtlicher Festlegungen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, über die Ergebnisse des durchgeführten Beteiligungsverfahrens zur geplanten Neugestaltung des Brückenspielplatzes in Sachsenhausen zu berichten. Insbesondere wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. In welcher Form wurden Eltern, Kinder, Anwohnende sowie die auf dem Brückenspielplatz tätigen Einrichtungen und Initiativen in das Beteiligungsverfahren einbezogen? 2. Welche konkreten Wünsche, Anregungen und Bedarfe wurden insbesondere von Eltern und Kindern vorgebracht? 3. In welchem Umfang haben diese Anregungen Eingang in die bisherige beziehungsweise aktuelle Planung gefunden? 4. Welche von Eltern und Kindern geäußerten Wünsche konnten nicht berücksichtigt werden, und aus welchen fachlichen, planerischen oder finanziellen Gründen? 5. Wie wurde die Elterninitiative Sachsenhausen e. V. mit ihrem Spielhaus in die Planung einbezogen, und wie wird der Fortbestand ihrer Angebote im Rahmen der Neugestaltung berücksichtigt? 6. Ist dem Magistrat die Amtliche Bekanntmachung "Einziehung von Teilflächen der Brückenstraße" vom 8. November 1975 bekannt, und wurde diese bei der bisherigen Planung berücksichtigt? 7. Welche rechtlichen beziehungsweise planerischen Auswirkungen ergeben sich gegebenenfalls aus dieser Bekanntmachung für die Nutzung, Widmung und künftige Gestaltung der betroffenen Flächen? 8. Ist vorgesehen, die Ergebnisse der Beteiligung einschließlich der daraus abgeleiteten planerischen Entscheidungen dem Ortsbeirat 5 und der Öffentlichkeit nachvollziehbar vorzustellen? Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat eine Übersicht über die wesentlichen Beteiligungsergebnisse und deren Berücksichtigung in der aktuellen Planung vorzulegen. Begründung: Der Brückenspielplatz ist ein zentraler Begegnungs- und Aufenthaltsort für Kinder, Familien und die Nachbarschaft in Sachsenhausen. Seine geplante Neugestaltung bietet die Chance, die Aufenthaltsqualität, die Spielmöglichkeiten und das soziale Miteinander nachhaltig zu verbessern. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die tatsächlichen Bedürfnisse der Kinder und Eltern im Mittelpunkt der Planung stehen. Bereits im bisherigen Beteiligungsprozess wurden von der Elterninitiative Sachsenhausen Fragen hinsichtlich der Transparenz des Verfahrens und der Berücksichtigung bestehender Einrichtungen aufgeworfen. Es ist nachvollziehbar darzustellen, welche Anregungen aus der Bürgerschaft tatsächlich in die Planung eingeflossen sind. Darüber hinaus sollte sichergestellt sein, dass frühere öffentlich-rechtliche Festlegungen zur Nutzung und Widmung der betroffenen Flächen vollständig berücksichtigt werden. Bürgerbeteiligung muss mehr sein als das bloße Sammeln von Vorschlägen. Entscheidend ist, dass erkennbar wird, wie die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger bei politischen und planerischen Entscheidungen berücksichtigt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Unterstützung des Graffitiprojektes des Kinder- und Jugendclubs Nieder-ErlenbachOFOB 1312.10.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2026, OF 24/13 Betreff: Unterstützung des Graffitiprojektes des Kinder- und Jugendclubs Nieder-Erlenbach Der Ortsbeirat möge das Graffitiprojekt des Kinder- und Jugendclubs Nieder-Erlenbach mit 500€ aus den OIB Mitteln für das Jahr 2026 unterstützen. Begründung: Kinder- und Jugendarbeit ist wichtig für den Stadtteil und seine Jugendlichen. Ein eigenverantwortliches Graffitiprojekt ist ein gutes Beispiel dafür, wie man Jugendliche an kreative Tätigkeiten heranführen und ihnen bei der Entwicklung ihres persönliches Ausdrucksstils helfen kann. Eine finanzielle Unterstützung des Projektes stellt eine Wertschätzung und Würdigung dieser wichtigen Arbeit durch unseren Ortsbeirat da. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13
OFOB 13Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Verkehrssicherheit auf der Babenhäuser Landstraße erhöhen – Einrichtung einer stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage prüfenOFOB 512.10.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2026, OF 241/5 Betreff: Verkehrssicherheit auf der Babenhäuser Landstraße erhöhen - Einrichtung einer stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage prüfen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob auf der Babenhäuser Landstraße im Bereich des bereits regelmäßig genutzten mobilen Geschwindigkeitsmessstandortes eine stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage eingerichtet werden kann. Hierzu wird der Magistrat insbesondere gebeten, 1. die Ergebnisse der bisherigen mobilen Geschwindigkeitsmessungen hinsichtlich der Anzahl und Schwere der festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitungen auszuwerten; 2. zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Einrichtung einer stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage an diesem Standort erfüllt sind; 3. die Unfallentwicklung sowie die Auswirkungen überhöhter Geschwindigkeiten auf die Verkehrssicherheit in diesem Straßenabschnitt zu bewerten; 4. zu untersuchen, ob durch eine dauerhafte Geschwindigkeitsüberwachung eine nachhaltige Verbesserung der Verkehrssicherheit erreicht werden kann; 5. gegebenenfalls gemeinsam mit der zuständigen Polizeibehörde die Einrichtung einer stationären Anlage vorzubereiten; 6. dem Ortsbeirat 5 die Ergebnisse der Prüfung sowie die Gründe für oder gegen die Einrichtung einer stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage darzulegen. Begründung: Die Babenhäuser Landstraße ist eine wichtige Verkehrsverbindung im Frankfurter Süden, die regelmäßig von zahlreichen Fahrzeugen genutzt wird. Bereits heute werden in diesem Straßenabschnitt mobile Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Dies bietet eine Grundlage, um anhand der vorliegenden Messergebnisse zu bewerten, ob eine dauerhafte Geschwindigkeitsüberwachung erforderlich und sinnvoll ist. Schon in der Vergangenheit wurden im Ortsbeirat 5 die Verkehrssicherheit und Hinweise auf erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Babenhäuser Landstraße thematisiert. Der Ortsbeirat hält es deshalb für angebracht, die bisherigen Erfahrungen mit den mobilen Messungen auszuwerten und die Möglichkeit einer stationären Anlage eingehend zu prüfen. Eine dauerhafte Geschwindigkeitsüberwachung kann dazu beitragen, die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nachhaltig zu fördern und das Unfallrisiko zu reduzieren. Ziel ist eine langfristige Verbesserung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Radverkehrsführung im Ziegelhüttenweg ab Hausnummer 8 überprüfen und alternative Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigenOFOB 512.10.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2026, OF 242/5 Betreff: Radverkehrsführung im Ziegelhüttenweg ab Hausnummer 8 überprüfen und alternative Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigen Der Magistrat wird gebeten, die bestehende Radverkehrsführung im Ziegelhüttenweg ab Höhe der Hausnummer 8 in Richtung aufsteigender Hausnummern verkehrstechnisch und hinsichtlich ihrer Verkehrssicherheit zu überprüfen. Besonderes Augenmerk soll dabei auf die Führung zweier Radverkehrsspuren auf derselben Straßenseite gelegt werden. Der Magistrat wird insbesondere gebeten, 1. die derzeitige Führung des Radverkehrs hinsichtlich ihrer Übersichtlichkeit, Verständlichkeit und Verkehrssicherheit für sämtliche Verkehrsteilnehmenden zu bewerten; 2. zu prüfen, ob sich aus der bestehenden Anordnung mögliche Konflikte zwischen dem Radverkehr, dem motorisierten Verkehr sowie dem Fußverkehr ergeben; 3. darzustellen, welche planerischen und verkehrsrechtlichen Überlegungen der derzeitigen Verkehrsführung zugrunde liegen; 4. alternative Gestaltungsmöglichkeiten für eine sichere und nachvollziehbare Radverkehrsführung aufzuzeigen; 5. insbesondere zu prüfen, ob durch eine veränderte Aufteilung beziehungsweise bauliche Umgestaltung des Straßenraums eine Verbesserung der Verkehrsführung erreicht werden kann; 6. die möglichen Alternativen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Verkehrssicherheit, Verkehrsfluss, Fußverkehr, Radverkehr und Parkmöglichkeiten zu bewerten; 7. dem Ortsbeirat 5 die Ergebnisse der Prüfung sowie gegebenenfalls mögliche Umbauvarianten vorzustellen. Begründung: Eine sichere und verständliche Verkehrsführung ist eine wesentliche Voraussetzung für das konfliktarme Miteinander aller Verkehrsteilnehmenden. Im Ziegelhüttenweg fällt ab Höhe der Hausnummer 8 die Führung zweier Radverkehrsspuren auf derselben Straßenseite auf. Aus Sicht des Ortsbeirates besteht Anlass, die bestehende Gestaltung hinsichtlich ihrer Übersichtlichkeit und Verkehrssicherheit näher zu überprüfen. Dabei soll insbesondere geklärt werden, ob die gegenwärtige Aufteilung des Straßenraums den tatsächlichen verkehrlichen Anforderungen gerecht wird oder ob alternative Lösungen zu einer Verbesserung beitragen können. Ziel ist ausdrücklich eine sichere Radverkehrsführung, die zugleich die Belange des Fußverkehrs, der Anwohnenden und des motorisierten Verkehrs angemessen berücksichtigt. Wir halten es für sinnvoll, verschiedene bauliche und verkehrsplanerische Möglichkeiten zu untersuchen und dem Ortsbeirat als Entscheidungsgrundlage vorzulegen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Verkehrssicherheit im Bischofsweg erhöhen – Geschwindigkeitsmessungen und stationäre Überwachung prüfenOFOB 512.10.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2026, OF 243/5 Betreff: Verkehrssicherheit im Bischofsweg erhöhen - Geschwindigkeitsmessungen und stationäre Überwachung prüfen Vorgang: OM 6106/24 OBR 5; ST 368/25 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen, ob im Bischofsweg auf Höhe der Hausnummer 25 eine stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage eingerichtet werden kann. Hierzu wird der Magistrat insbesondere gebeten, 1. im betreffenden Straßenabschnitt Geschwindigkeitsmessungen und eine Verkehrszählung durchzuführen, um das tatsächliche Verkehrsaufkommen sowie mögliche Geschwindigkeitsüberschreitungen zu erfassen; 2. den Anteil des Durchgangsverkehrs zu untersuchen und zu bewerten, inwieweit dieser die Anwohnenden belastet; 3. die Voraussetzungen für die Einrichtung einer stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage auf Höhe der Hausnummer 25 zu prüfen; 4. alternativ mobile Geschwindigkeitskontrollen oder eine temporäre Geschwindigkeitsmessanlage vorzusehen; 5. darzustellen, welche weiteren verkehrsberuhigenden Maßnahmen an dieser Stelle zur Verbesserung der Verkehrssicherheit möglich sind. Begründung: Der Bischofsweg ist eine Wohnstraße, in der insbesondere das Verkehrsaufkommen und die gefahrenen Geschwindigkeiten von Anwohnenden zunehmend kritisch wahrgenommen werden. Besonders im Bereich der Hausnummer 25 besteht aus Sicht der Ortsbeirates Anlass, die tatsächliche Verkehrssituation näher zu untersuchen. Bereits mit der Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6106 hatte der Ortsbeirat eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Bischofsweg angeregt. In der Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 368 ging dieser davon aus, dass weder ein erhebliches Durchgangsverkehrsaufkommen noch eine besonders hohe Verkehrsbelastung vorliege. Angesichts der weiterhin bestehenden Hinweise auf eine Belastung der Anwohnenden erscheint eine aktuelle und nachvollziehbare Erhebung der tatsächlichen Verkehrssituation sinnvoll. Der Ortsbeirat hält es für erforderlich, auf Grundlage objektiver Messdaten zu prüfen, ob zusätzliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsüberwachung und Verkehrsberuhigung notwendig sind. Die Sicherheit der Anwohnenden sowie aller Verkehrsteilnehmenden muss dabei im Vordergrund stehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6106 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 368 Beratung im Ortsbeirat: 5
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Baulicher Zustand und Instandsetzungsbedarf der Mauer- und Steinanlage gegenüber dem Polizeirevier in SachsenhausenOFOB 512.10.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2026, OF 244/5 Betreff: Baulicher Zustand und Instandsetzungsbedarf der Mauer- und Steinanlage gegenüber dem Polizeirevier in Sachsenhausen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, über den aktuellen baulichen Zustand der Mauer- beziehungsweise Steinanlage gegenüber dem Polizeirevier in Sachsenhausen zu berichten und einen möglichen Instandsetzungsbedarf zu überprüfen. Insbesondere wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Welche Erkenntnisse liegen dem Magistrat zum baulichen Zustand der betreffenden Mauer- und Steinanlage vor? 2. Wurden in der Vergangenheit bereits bauliche Untersuchungen oder Prüfungen zur Standsicherheit beziehungsweise zum Sanierungsbedarf durchgeführt? 3. Welche Maßnahmen wurden hierzu gegebenenfalls vom Ortsbeirat bereits angeregt oder vom Magistrat zugesagt, und in welchem Umfang wurden diese umgesetzt? 4. Besteht insbesondere an den vorhandenen Mauern, Natursteinflächen, Fugen und baulichen Übergängen ein Instandsetzungsbedarf? 5. Welche Nutzung findet in den vorhandenen, in die Anlage integrierten Räumen beziehungsweise Abstellbereichen statt, und wer ist für deren bauliche Unterhaltung verantwortlich? 6. Steht die Anlage oder stehen einzelne Bestandteile unter Denkmalschutz beziehungsweise bestehen besondere Anforderungen an eine mögliche Sanierung? 7. Welche konkreten Instandsetzungsmaßnahmen wären gegebenenfalls erforderlich, und wann könnten diese umgesetzt werden? Begründung: Die betreffende Mauer- und Steinanlage ist Bestandteil des öffentlichen Raums in Sachsenhausen und prägt das Erscheinungsbild ihres unmittelbaren Umfelds. Nach Hinweisen aus dem Stadtteil bestehen Fragen hinsichtlich des baulichen Zustands und einer möglicherweise erforderlichen Instandsetzung. In die Anlage sind zudem Räumlichkeiten beziehungsweise Abstellbereiche integriert, die nach vorliegenden Hinweisen teilweise durch einen Verein genutzt werden. Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, sowohl den baulichen Zustand als auch die Zuständigkeiten und den gegebenenfalls bestehenden Sanierungsbedarf transparent darzustellen. Der Ortsbeirat bittet zu klären, ob frühere Prüfungen oder Zusagen des Magistrats bereits zu konkreten Maßnahmen geführt haben und ob weitere Schritte zur Sicherung und Erhaltung der Anlage erforderlich sind. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Niederräder Ortskern stärken – Bruchfeldstraße und Schwarzwaldstraße als lebendige Orte für alle erhaltenOFOB 512.10.2026 · CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2026, OF 254/5 Betreff: Niederräder Ortskern stärken - Bruchfeldstraße und Schwarzwaldstraße als lebendige Orte für alle erhalten Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, ein Handlungskonzept zur Sicherung und Stärkung des Niederräder Ortskerns entlang der Bruchfeldstraße und der Schwarzwaldstraße vorzulegen. Das Konzept soll die Bedürfnisse der Niederräderinnen und Niederräder in den Mittelpunkt stellen und unter Beteiligung der örtlichen Gewerbetreibenden sowie der Eigentümerinnen und Eigentümer entwickelt werden. Dabei sollen insbesondere folgende Handlungsfelder berücksichtigt werden: 1. Alltägliche Nahversorgung sichern: Erhalt und Ansiedlung von Betrieben des täglichen Bedarfs, insbesondere Metzgereien, Bäckereien, Lebensmittel- und Fachgeschäften, Apotheken, Reinigungen, Reparaturbetrieben und weiteren wohnortnahen Dienstleistungen. 2. Treffpunkte für alle Generationen erhalten und schaffen: Unterstützung von Cafés, familienfreundlicher Gastronomie sowie kulturellen und sozialen Angeboten, die Begegnung ermöglichen und das nachbarschaftliche Miteinander stärken. 3. Eine ausgewogene Nutzungsmischung fördern: Prüfung geeigneter Maßnahmen, um einer weiteren Konzentration von Kiosken, Imbissbetrieben, Wettbüros und vergleichbaren Angeboten entgegenzuwirken. Ziel ist eine vielfältige Gewerbestruktur, die den unterschiedlichen Bedürfnissen im Stadtteil gerecht wird. Damit ist keine pauschale Abwertung bestehender Betriebe verbunden. 4. Leerstände vermeiden und Unternehmensnachfolge unterstützen: Aufbau beziehungsweise Stärkung eines aktiven Leerstands- und Nachfolgemanagements. Dazu gehören die frühzeitige Beratung von Betrieben mit absehbarer Geschäftsaufgabe, die Unterstützung bei der Suche nach einer Nachfolge sowie die Vermittlung geeigneter Nachnutzungen für freiwerdende Gewerberäume. 5. Den Ortskern sauber, sicher und barrierefrei gestalten: Prüfung und Umsetzung von Verbesserungen bei Sauberkeit, Müllentsorgung, Gehwegen, Beleuchtung und Verkehrssicherheit. Lieferzonen und Parkmöglichkeiten sollen so geordnet werden, dass Nahversorgung, sichere Fußwege und Aufenthaltsqualität gleichermaßen berücksichtigt werden. Begründung: Der Niederräder Ortskern lebt von seinen Geschäften, Dienstleistungen und Treffpunkten. Sie ermöglichen kurze Wege im Alltag und sind zugleich Orte persönlicher Begegnung. Gerade für ältere Menschen, Familien mit Kindern und Menschen mit eingeschränkter Mobilität ist eine vielfältige, gut erreichbare Nahversorgung besonders wichtig. Die im Stadtteil berichteten Geschäftsaufgaben beziehungsweise angekündigten Schließungen verdeutlichen den Handlungsbedarf. Genannt werden unter anderem die Metzgerei Ziaja, der Blumenladen und der Friseurbetrieb in der Bruchfeldstraße 38, die Reinigung in der Bruchfeldstraße 58 sowie Eisen-Ernst in der Schwarzwaldstraße. Hinzu kommt die angekündigte Schließung des Eiscafés Lido nach 66 Jahren. Mit solchen Betrieben gehen auch vertraute Anlaufstellen und langjährige nachbarschaftliche Kontakte verloren. Nach Wahrnehmung vieler Niederräderinnen und Niederräder werden freiwerdende Ladenflächen zunehmend durch Kioske, Imbissbetriebe oder Wettangebote genutzt. Auch diese Betriebe gehören zum örtlichen Gewerbe. Eine zunehmende Konzentration auf wenige Angebotsarten kann jedoch die Vielfalt der Nahversorgung und der Begegnungsorte beeinträchtigen. Die Bruchfeldstraße und die Schwarzwaldstraße sollen als lebendiger Ortskern erhalten bleiben: als Straßen, in denen Menschen ihre täglichen Besorgungen erledigen, sich begegnen und sicher unterwegs sein können. Dafür braucht es ein abgestimmtes Vorgehen, das Gewerbeentwicklung und die Gestaltung des öffentlichen Raums zusammenführt. Ein frühzeitig entwickeltes Handlungskonzept kann dazu beitragen, weitere Angebotsverluste zu begrenzen, neue Nutzungen zu gewinnen und den Niederräder Ortskern langfristig zu stärken. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Zukunft der Heinrich-Hoffmann-Schule – Sicherstellung des Schulbetriebs und Sachstand zum geplanten StandortwechselOFOB 512.10.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2026, OF 255/5 Betreff: Zukunft der Heinrich-Hoffmann-Schule - Sicherstellung des Schulbetriebs und Sachstand zum geplanten Standortwechsel Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, über den aktuellen Sachstand hinsichtlich des erforderlichen Standortwechsels der Heinrich-Hoffmann-Schule am Universitätsklinikum Frankfurt zu berichten. Insbesondere wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Bis zu welchem konkreten Zeitpunkt kann die Heinrich-Hoffmann-Schule ihre derzeitigen Räumlichkeiten auf dem Gelände des Universitätsklinikums noch nutzen? 2. Wie ist der aktuelle Sachstand hinsichtlich der vorgesehenen Unterbringung im Bauteil K am Carl-von-Noorden-Platz 1 beziehungsweise am Theodor-Stern-Kai? 3. Sind die notwendigen mietvertraglichen, baurechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für eine Nutzung der neuen Räumlichkeiten inzwischen erfüllt? 4. Welche Maßnahmen zur baulichen Herrichtung und schulischen Ausstattung sind noch erforderlich, und welcher Zeitplan ist hierfür vorgesehen? 5. Wie wird sichergestellt, dass der Unterrichtsbetrieb auch im Jahr 2027 sowie im Schuljahr 2027/2028 ohne Unterbrechungen fortgeführt werden kann? 6. Welche Ausweichlösungen stehen zur Verfügung, falls der vorgesehene Standort nicht rechtzeitig bezugsfertig sein sollte? 7. In welcher Form werden die Schulleitung, die Lehrkräfte und die betroffenen Familien in die weiteren Planungen einbezogen? Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 5 einen verbindlichen Zeit- und Maßnahmenplan vorzulegen. Begründung: Die Heinrich-Hoffmann-Schule erfüllt als Schule für kranke Schülerinnen und Schüler eine besonders wichtige Aufgabe im Frankfurter Bildungswesen. Kinder und Jugendliche, die aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen ihre Stammschulen vorübergehend nicht besuchen können, sind in besonderem Maße auf verlässliche schulische Strukturen angewiesen. Vor dem Hintergrund des erforderlichen Auszugs aus den bisher genutzten Räumlichkeiten am Universitätsklinikum besteht erheblicher Klärungsbedarf hinsichtlich der weiteren räumlichen und organisatorischen Perspektive. Ein Schulstandortwechsel darf nicht zulasten der betroffenen Schülerinnen und Schüler erfolgen. Der Ortsbeirat hält es deshalb für dringend erforderlich, frühzeitig Planungssicherheit zu schaffen und eine durchgehende Beschulung sicherzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Zukünftige Nutzung des ehemaligen Aral-Tankstellengeländes an der Offenbacher Landstraße / Ecke Wiener StraßeOFOB 512.10.2026 · CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2026, OF 260/5 Betreff: Zukünftige Nutzung des ehemaligen Aral-Tankstellengeländes an der Offenbacher Landstraße / Ecke Wiener Straße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, 1. den aktuellen Sachstand zur Grundstücksentwicklung darzustellen, 2. mit dem Grundstückseigentümer Gespräche über eine Bebauung aufzunehmen, 3. die Möglichkeiten einer städtebaulich sinnvollen Nutzung erneut zu bewerten und 4. dem Ortsbeirat über die Ergebnisse der Prüfungen und Gespräche zu berichten. Begründung: Das Grundstück an der Offenbacher Landstraße 468 / Ecke Wiener Straße liegt seit vielen Jahren brach. Trotz früherer Überlegungen zu einer möglichen Nutzung ist bislang keine bauliche Entwicklung erkennbar. Der langjährige Leerstand ist städtebaulich unbefriedigend. Der Magistrat sollte daher gemeinsam mit dem Eigentümer konkrete Schritte für eine Bebauung erörtern und mögliche Hindernisse beseitigen. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Kinderärztlichen Bereitschaftsdienst in Frankfurt bedarfsgerecht sicherstellen – tatsächlichen Versorgungsbedarf der Familien ermittelnOFOB 512.10.2026 · CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2026, OF 263/5 Betreff: Kinderärztlichen Bereitschaftsdienst in Frankfurt bedarfsgerecht sicherstellen - tatsächlichen Versorgungsbedarf der Familien ermitteln Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, in Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen eine Bestandsaufnahme und Bedarfsanalyse zur kinderärztlichen Versorgung außerhalb der regulären Praxisöffnungszeiten in Frankfurt am Main durchzuführen. Dabei soll insbesondere untersucht werden, 1. welche kinderärztlichen Bereitschaftsdienstangebote den Frankfurter Familien derzeit tatsächlich zur Verfügung stehen und wie sich deren räumliche Verteilung, Erreichbarkeit und Öffnungszeiten darstellen; 2. wie hoch die tatsächliche Inanspruchnahme dieser Angebote ist und welche durchschnittlichen Wartezeiten insbesondere an Wochenenden, Feiertagen und in den Abendstunden entstehen; 3. inwieweit die vorhandenen Kapazitäten dem tatsächlichen Bedarf der Familien gerecht werden; 4. welche Erkenntnisse aus Beschwerden, Rückmeldungen und Erfahrungen von Eltern sowie aus den Erfahrungen der Kinderkliniken und niedergelassenen Kinderärztinnen und Kinderärzte vorliegen; 5. ob eine stadtweite, niedrigschwellige Elternbefragung zur Ermittlung der tatsächlichen Versorgungssituation durchgeführt werden kann; 6. welche Möglichkeiten zur Verbesserung der Versorgung bestehen, insbesondere durch zusätzliche Standorte, erweiterte Bereitschaftszeiten oder eine bessere regionale Verteilung. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, auf Grundlage dieser Erkenntnisse Gespräche mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen aufzunehmen und sich für eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung des kinderärztlichen Bereitschaftsdienstes einzusetzen. Über die Ergebnisse der Bedarfsanalyse und der Gespräche soll dem Ortsbeirat 5 berichtet werden. Begründung: Eine verlässliche kinderärztliche Versorgung außerhalb der regulären Praxisöffnungszeiten ist für Familien von besonderer Bedeutung. Den Ortsbeirat erreichen wiederholt Beschwerden von Eltern, die insbesondere an Wochenenden und Feiertagen Schwierigkeiten haben, zeitnah eine geeignete kinderärztliche Behandlung für ihre Kinder zu erhalten. Lange Anfahrtswege, Wartezeiten und die Unsicherheit darüber, welche Anlaufstelle im Krankheitsfall erreichbar ist, stellen für Familien mit erkrankten Kindern eine erhebliche Belastung dar. Entscheidend ist daher nicht allein die formale Existenz eines Bereitschaftsdienstes, sondern seine tatsächliche Erreichbarkeit und Leistungsfähigkeit aus Sicht der betroffenen Familien. Der Ortsbeirat hält eine systematische Erhebung des tatsächlichen Bedarfs deshalb für erforderlich. Die Erfahrungen der Eltern müssen stärker in die Bewertung der Versorgungssituation einfließen. Auch wenn die Organisation des vertragsärztlichen Bereitschaftsdienstes grundsätzlich in die Zuständigkeit der Kassenärztlichen Vereinigung fällt, sollte die Stadt Frankfurt ihre Möglichkeiten nutzen, bestehende Versorgungsprobleme sichtbar zu machen und gemeinsam mit den zuständigen Stellen auf Verbesserungen hinzuwirken. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Digitale Teilhabe älterer Menschen im Frankfurter Süden – vorhandene Angebote und weiterer UnterstützungsbedarfOFOB 512.10.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2026, OF 265/5 Betreff: Digitale Teilhabe älterer Menschen im Frankfurter Süden - vorhandene Angebote und weiterer Unterstützungsbedarf Der Magistrat wird gebeten, über die bestehenden Angebote zur Förderung der digitalen Teilhabe älterer Menschen in Sachsenhausen, Oberrad und Niederrad zu berichten. Insbesondere wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Welche Beratungs-, Schulungs- und Unterstützungsangebote zum Umgang mit digitalen Medien stehen älteren Menschen derzeit in den drei Stadtteilen zur Verfügung? 2. Welche Angebote werden durch die Stadt Frankfurt gefördert beziehungsweise in Zusammenarbeit mit freien Trägern, Vereinen, Senioreneinrichtungen oder ehrenamtlichen Initiativen durchgeführt? 3. Wie viele ältere Menschen nutzen diese Angebote, und welche Erkenntnisse liegen zum tatsächlichen Unterstützungsbedarf vor? 4. Gibt es niedrigschwellige Angebote, bei denen ältere Menschen individuell beim Umgang mit Smartphones, Tablets, digitalen Behördenangeboten, Online-Terminvergaben und vergleichbaren Anwendungen unterstützt werden? 5. Bestehen auch aufsuchende beziehungsweise wohnortnahe Unterstützungsangebote für ältere Menschen, die aufgrund gesundheitlicher oder mobilitätsbedingter Einschränkungen keine öffentlichen Einrichtungen aufsuchen können? 6. Wie ist der aktuelle Sachstand des Projekts "Digitallots Sachsenhausen", insbesondere hinsichtlich einer Fortführung und möglicher Ausweitung auf weitere Stadtteile? 7. Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um vorhandene Angebote stärker bekannt zu machen und gegebenenfalls bestehende Versorgungslücken im Frankfurter Süden zu schließen? Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 5 eine stadtteilbezogene Übersicht der bestehenden Angebote und ihrer jeweiligen Träger vorzulegen. Begründung: Die Digitalisierung verändert den Alltag in nahezu allen Lebensbereichen. Behördliche Dienstleistungen, Terminvereinbarungen, Bankgeschäfte und zahlreiche Informationsangebote werden zunehmend digital organisiert. Während diese Entwicklung für viele Menschen Erleichterungen mit sich bringt, stellt sie insbesondere ältere Bürgerinnen und Bürger teilweise vor erhebliche Herausforderungen. Digitale Teilhabe ist deshalb längst zu einer wichtigen Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe und Selbstständigkeit geworden. Der Ortsbeirat setzt sich dafür ein, dass ältere Menschen im Frankfurter Süden bei dieser Entwicklung nicht zurückgelassen werden. Hierzu bedarf es gut erreichbarer, verständlicher und möglichst wohnortnaher Angebote, die sich an den tatsächlichen Bedürfnissen der älteren Generation orientieren. Ziel ist es, bestehende Unterstützungsangebote sichtbar zu machen, mögliche Versorgungslücken zu erkennen und die selbstbestimmte digitale Teilhabe älterer Menschen langfristig zu stärken. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Hitzeschutz an Bushaltestellen im Frankfurter Süden verbessern – flächendeckende Bestandsaufnahme und MaßnahmenkonzeptOFOB 512.10.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2026, OF 266/5 Betreff: Hitzeschutz an Bushaltestellen im Frankfurter Süden verbessern - flächendeckende Bestandsaufnahme und Maßnahmenkonzept Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, in Zusammenarbeit mit der traffiQ und der VGF sämtliche Bushaltestellen im Ortsbezirk 5 hinsichtlich ihres vorhandenen Hitzeschutzes und ihrer Verschattung zu überprüfen. Ziel ist eine einheitliche und umfassende Betrachtung aller Haltestellen in Sachsenhausen, Oberrad und Niederrad, um notwendige Verbesserungsmaßnahmen systematisch planen zu können. Hierzu wird der Magistrat gebeten, 1. eine Bestandsaufnahme aller Bushaltestellen hinsichtlich vorhandener Überdachungen, Sonnenschutzeinrichtungen und natürlicher Verschattung vorzunehmen; 2. insbesondere Haltestellen zu identifizieren, an denen Fahrgäste während der Sommermonate über längere Zeit ungeschützt direkter Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind; 3. zu prüfen, welche technischen und baulichen Möglichkeiten zur Verbesserung des Hitzeschutzes bestehen, beispielsweise durch beschattende Dachmaterialien, nachträgliche Sonnenschutzbeschichtungen, Begrünung oder zusätzliche Baumpflanzungen; 4. bei der Bewertung besonders die Bedürfnisse älterer Menschen, von Kindern und von Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen zu berücksichtigen; 5. auf Grundlage der Ergebnisse eine Prioritätenliste mit geeigneten Maßnahmen und einem zeitlichen Umsetzungshorizont zu erstellen; 6. dem Ortsbeirat 5 eine standortbezogene Übersicht über den festgestellten Handlungsbedarf vorzulegen. Begründung: Die zunehmenden Hitzeperioden stellen auch den öffentlichen Personennahverkehr vor neue Herausforderungen. Gerade an Bushaltestellen ohne ausreichende Verschattung können hohe Temperaturen und direkte Sonneneinstrahlung die Wartezeit für Fahrgäste erheblich erschweren. Dies betrifft insbesondere ältere Menschen, Kinder und gesundheitlich eingeschränkte Personen. Eine attraktive und verlässlich nutzbare ÖPNV-Infrastruktur muss deshalb auch unter veränderten klimatischen Bedingungen ausreichend Schutz bieten. Der Ortsbeirat hält es für sinnvoll, den Handlungsbedarf im gesamten Frankfurter Süden systematisch zu erfassen, anstatt für jede einzelne Haltestelle einen gesonderten Antrag stellen zu müssen. Durch eine gemeinsame Bestandsaufnahme und ein abgestimmtes Maßnahmenkonzept können Verbesserungen zielgerichtet, wirtschaftlich und nach Dringlichkeit umgesetzt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Schulhöfe im Frankfurter Süden – Sachstand und weitere Planungen zur UmgestaltungOFOB 512.10.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2026, OF 267/5 Betreff: Schulhöfe im Frankfurter Süden - Sachstand und weitere Planungen zur Umgestaltung Der Magistrat wird gebeten, über den aktuellen Zustand sowie die geplanten Maßnahmen zur Sanierung, Modernisierung und Umgestaltung der Schulhöfe an den Schulen in Sachsenhausen, Oberrad und Niederrad zu berichten. Insbesondere wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Welche Schulhöfe im Zuständigkeitsbereich des Ortsbeirats 5 wurden in den vergangenen fünf Jahren saniert oder umgestaltet? 2. Für welche Schulhöfe sind derzeit weitere Maßnahmen zur Sanierung, Entsiegelung, Begrünung oder Verbesserung der Aufenthalts- und Spielmöglichkeiten vorgesehen? 3. Welche konkreten Maßnahmen sind jeweils geplant und wann ist mit deren Umsetzung zu rechnen? 4. Welche Schulhöfe weisen nach Einschätzung des Magistrats einen besonderen Sanierungs- oder Modernisierungsbedarf auf? 5. Welche finanziellen Mittel stehen für die geplanten Maßnahmen zur Verfügung und welche Projekte sind bereits im Haushalt berücksichtigt? 6. In welcher Form werden die Schulen, Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern in die Planungen einbezogen? Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 5 eine schulbezogene Übersicht mit den vorgesehenen Maßnahmen, dem jeweiligen Planungsstand und dem voraussichtlichen Umsetzungszeitraum vorzulegen. Begründung: Schulhöfe sind für Kinder und Jugendliche weit mehr als reine Pausenflächen. Sie sind wichtige Orte für Bewegung, Begegnung, Erholung und soziales Miteinander. Angesichts zunehmender Hitzeperioden gewinnen insbesondere Begrünung, ausreichende Verschattung, Entsiegelung und eine kindgerechte Gestaltung weiter an Bedeutung. Der Ortsbeirat möchte einen transparenten Überblick darüber erhalten, welche Verbesserungen an den Schulstandorten im Frankfurter Süden bereits erfolgt sind und welche Maßnahmen in den kommenden Jahren vorgesehen sind. Ziel ist eine nachvollziehbare und bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Schulhöfe in allen drei Stadtteilen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Ausbreitung des invasiven Götterbaums stoppenOFOB 512.10.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2026, OF 268/5 Betreff: Ausbreitung des invasiven Götterbaums stoppen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, 1. den Bestand des invasiven Götterbaums (Ailanthus altissima) auf öffentlichen Flächen im Ortsbezirk 5 zu erfassen und besonders betroffene Standorte zu dokumentieren; 2. eine schrittweise und fachgerechte Bekämpfung dieser invasiven Art einzuleiten; 3. sicherzustellen, dass Jungpflanzen möglichst vollständig einschließlich ihres Wurzelwerks entfernt werden; 4. bei größeren Exemplaren geeignete, fachlich anerkannte Bekämpfungsmethoden anzuwenden, die einen erneuten Austrieb wirksam verhindern; 5. den Ortsbeirat über die Ergebnisse der Bestandsaufnahme sowie die vorgesehenen Maßnahmen zu informieren. Begründung: Der Götterbaum (Ailanthus altissima) stammt ursprünglich aus Ostasien und zählt zu den am schnellsten wachsenden Baumarten. Er wurde teilweise in Parks und auf Grünflächen gepflanzt, da er Trockenheit, Wärme und Luftverschmutzung gut verträgt. Inzwischen breiten sie sich jedoch unkontrolliert aus und verdrängen einheimische Arten. Seit 2019 steht der Götterbaum auf der Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung der Europäischen Union. Die Einfuhr sowie der Handel sind in der EU verboten. Er breitet sich insbesondere in städtischen Räumen aus und verdrängt heimische Pflanzenarten. Zudem verursacht er durch sein starkes Wurzelwachstum häufig Schäden an versiegelten Flächen, Mauern und Infrastruktur. Eine wirksame Bekämpfung erfordert ein frühzeitiges und fachgerechtes Vorgehen. Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern und die heimische Biodiversität zu schützen, sind gezielte Maßnahmen im Ortsbezirk 5 erforderlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Briefwahl bei der KommunalwahlOFOB 512.10.2026 · BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2026, OF 270/5 Betreff: Briefwahl bei der Kommunalwahl Der Ortsbeirat 5 fragt den Magistrat, auf welche Weise bei der Durchführung der Briefwahl die Ordnungsgemäßheit der Wahl, insbesondere die Geheimheit und die eigenständige Ausübung des Wahlrechts gewährleistet werden kann? Des Weiteren wird der Magistrat um Auskunft gebeten, ob er von der Möglichkeit, mobile Wahlvorstände für Altenpflegeheime und Krankenhäuser einzurichten, Gebrauch machen will. Begründung: Im Zusammenhang mit der letzten Kommunalwahl kam es aufgrund statistischer Auffälligkeiten bei der Briefwahl zu einer kontroversen Diskussion, auch in der Stadtverordnetenversammlung. Der Verdacht auf Wahlbetrug kam bereits bei der Oberbürgermeisterwahl 2023 auf, durch einen Vorfall in einem Frankfurter Wahllokal. Dort wollte ein Mann wählen, der laut Wählerverzeichnis seine Stimme bereits per Briefwahl abgegeben hatte. Von den Wahlhelfern damit konfrontiert, sagte der Mann, er habe nicht an der Briefwahl teilgenommen. Die Wahlhelfer informierten daraufhin das Wahlamt. Eine Überprüfung ergab, dass Unbekannte, ohne Wissen des Wählers, seine Briefwahlunterlagen beantragt hatten - allerdings an eine andere Adresse. Das Wahlamt erstellte daraufhin eine Liste von Adressen, an die der oder die mutmaßlichen Betrüger Briefwahlunterlagen für die Haupt- und die Stichwahl bei der Wahl des Oberbürgermeisters beantragt hatten. Das Wahlamt erstattet daraufhin Strafanzeige gegen Unbekannt. Es kam daraufhin zu Wohnungsdurchsuchungen. Bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt ist noch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig. Bei der Kommunalwahl 2026 kam es bei der Briefwahl wieder zu Auffälligkeiten. Durch Stimmen von Wählern der Europaliste Frankfurt (ELF) und der Liste "Ich bin ein Frankfurter" (IBF) haben vier Bewerber von SPD, GRÜNEN und CDU jeweils rd. 6000 zusätzliche Stimmen bekommen. Damit hätten 2000 Wähler der kleinen Listen diese Kandidaten unterstützt, sollten sie jeweils drei Kreuze gemacht haben. Es ist wenig überzeugend, derartige Auffälligkeiten allein mit dem Zufall zu erklären. Das Entstehen solcher Muster begründet den Verdacht, dass Wahlberechtigte nicht einzeln und unbeeinflusst entschieden haben, sondern das Wahlgeheimnis nicht gewahrt wurde und die Unterlagen kollektiv ausgefüllt wurden. Auch bezüglich der Kommunalwahl 2026 ist nunmehr ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig. Die Staatsanwaltschaft hat bestätigt, dass es zwischen den Ermittlungen zur damaligen Oberbürgermeisterwahl und den statistischen Auffälligkeiten bei der Kommunalwahl 2026 zu Personenüberschneidungen gekommen sei. Diese Überschneidungen betreffen das familiäre und berufliche Umfeld von Stadtverordneten, die wegen ungewöhnlicher Stimmenhäufung bei der Kommunalwahl im Fokus standen. Welche Bedeutung aus diesen Überschneidungen zu ziehen ist, ist nach Auffassung der Staatsanwaltschaft noch offen. Derzeit kann hieraus nicht abgeleitet werden, ob die betroffenen Personen selbst an möglichen Straftaten beteiligt waren. Im Übrigen kam es bei den letzten Kommunalwahlen auch dazu, dass in größerem Umfange Briefwahlunterlagen an eine Adresse versandt wurden und auch Vorgaben hinsichtlich der Bevollmächtigung nicht in jedem Falle umgesetzt wurden. Hinzu kommt, dass der Verdacht besteht, dass in bestimmten Sozialisationen mit patriarchalisch geprägten Familienstrukturen oder auch in Pflege- und Altersheimen, eine unbeeinflusste, eigenständige und geheime Wahlentscheidung nicht gewährleistet ist. Die Integrität und die Ordnungsgemäßheit von Wahlen in Frankfurt ist ein hohes Gut und muss garantiert werden. Dies ist offensichtlich bei der Briefwahl bei der Kommunalwahl, die auch im Ortsbezirk 5 stattfindet, nicht gewährleistet. Von der Möglichkeit, mobile Wahlvorstände für Alten-, Pflegeheime und Krankenhäuser einzurichten bzw. etwa innerhalb von vier Wochen vor der Wahl im Wahlamt die Stimme abzugeben, sollte Gebrauch gemacht werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Vorstellung des Kommunalen Wärmeplanes in Nieder-ErlenbachOFOB 1312.10.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2026, OF 28/13 Betreff: Vorstellung des Kommunalen Wärmeplanes in Nieder-Erlenbach Der Magistrat möge im Ortsbeirat 13 die Konsequenzen und Empfehlungen des Kommunalen Wärmeplanes der Stadt Frankfurt vorstellen. Nieder-Erlenbach ist als dezentrales Versorgungsgebiet ausgewiesen, für das weder Fernwärme noch sonstige Biogas oder Wasserstoffgas Versorgung geplant sind. Bürgerinnen und Bürgern wird die Installation von Wärmepumpen empfohlen. Es ist wichtig für die betroffenen Bürgerinnen zu verstehen, wie sich die Gasnetzpreise im Lichte dieser Empfehlung in den kommenden Jahren entwickeln werden und wann der Umstieg auf eine Wärmepumpe am besten einzuplanen ist. Begründung: Heizungen sind ein menschliches Grundbedürfnis und müssen in jedem Haus vorhanden sein. Durch die zu erwartende Abnahme von Gaskunden werden die Netzentgelte für Gasverbraucher in Zukunft stark ansteigen. Es ist wichtig Bürgerinnen und Bürger frühzeitig über die zu erwartende preisliche Dynamik in Hinsicht auf steigende Gas- und Gasnetzkosten zu informieren, so dass notwendige Investitionen rechtzeitig auf den Weg gebracht werden können. Es ist im Interesse der Bürgerinnnen sowie der Stadt hier rasch und umfassend zu informieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13
OFOB 13Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Ampelschaltung an der Kreuzung L 3008 / Erlenbacher StadtwegOFOB 1312.10.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2026, OF 29/13 Betreff: Ampelschaltung an der Kreuzung L 3008 / Erlenbacher Stadtweg Der Magistrat möge bei Hessen Mobil eine Änderung der Ampelschaltung für FußgängerInnen und RadfahrerInnen an der Kreuzung L3008/ Erlenbacher Stadtweg fordern: Anstelle einer verpflichtenden Anforderungsschaltung sollte die FußgängerInnnenampel während der Tageszeit zwischen 6:00 und 20:00 immer automatisch eine Überquerung der L3008 ermöglichen, wenn die Autos auf dem Erlenbacher Stadtweg eine Grünphase erhalten. Begründung: Die Überquerung der L3008 für FußgängerInnen und RadfahrerInnen dauert oft länger als eine normale Ampelphase. Erwischt man die Taste nur ein paar Sekunden zu spät, muss eine weitere 3-4 Minuten lange Rotphase abgewartet werden. Für AutofahrerInnen würde sich durch diese Änderung keine Verschlechterung der Situation ergeben, da ihre eigene Grünphase unbeeinträchtigt ist und diese nur beim Abbiegen auf andere VerkehrsteilnehmerInnen achten müssen. Für FußgängerInnen und RadfahrerInnen würden unnötig lange Wartezeiten entfallen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13
OFOB 13Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Ortsstraßenmäßiger Ausbau und Hochwasserschutz (Zur Untermühle / Am Entenpfad / Grundweg)OFOB 1412.10.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2026, OF 37/14 Betreff: Ortsstraßenmäßiger Ausbau und Hochwasserschutz (Zur Untermühle / Am Entenpfad / Grundweg) Der Magistrat wird gebeten, die noch nicht ausgebauten Teile des Straßenzugs Grundweg / Am Entenpfad / An der Untermühle entlang des Eschbach ortsstraßenmäßig auszubauen und im gleichen Zuge einen Hochwasserschutz zwischen Eschbach und Straße herzustellen. Begründung: Oben genannter Straßenzug befindet sich in großen Teilen noch im Zustand einer Baustraße, ohne Gehweg und als Asphalt-Flickenteppich. Dies sollte im Sinne einer ansprechenden Gestaltung des Bereichs am Eschbach verbessert werden, indem die Straße als gepflasterte Spielstraße hergerichtet wird. In diesem Zuge ließe sich auch ein Hochwasserschutz, zB in Form einer kleinen Mauer, entlang des Eschbachs einrichten. Diese ließe sich als Sitzgelegenheit gestalten, um die Aufenthaltsqualität am Eschbach weiter zu erhöhen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14
OFOB 14Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Städtische Streuobstwiesen in HarheimOFOB 1412.10.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2026, OF 38/14 Betreff: Städtische Streuobstwiesen in Harheim Der Magistrat wird gebeten zu berichten: · Welche Streuobstwiesen (Flurnummer und Flurstück) auf Harheimer Gemarkung sich in städtischem Eigentum befinden · Welche dieser Wiesen verpachtet sind · Was gegen die Verpachtung noch nicht verpachteter Flächen spricht bzw wie diese durch städtische Stellen fachgerecht gepegt und bewirtschaftet werden Begründung: Dem Ortsbeirat sind Streuobstwiesen im städtischem Besitz auf Harheimer Gemarkung bekannt. Viele dieser Wiesen befinden sich in sehr ungepflegt Zustand, neu angelegte wie auch Flächen mit altem Baumbestand. Dies könnte durch eine Verpachtung an Interessierte, Vereine wie Privatpersonen, verbessert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14
OFOB 14Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Lärmbelästigungen und Erschütterungen durch die U-Bahn-Fahrzeuge im Bereich AltBornheim zeitnah beseitigenOFOB 412.10.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2026, OF 91/4 Betreff: Lärmbelästigungen und Erschütterungen durch die U-Bahn-Fahrzeuge im Bereich Alt-Bornheim zeitnah beseitigen Der Ortsbeirat 4 möge beschließen, den Magistrat zu bitten, gemeinsam mit der VGF unverzüglich Maßnahmen zur weiteren Untersuchung und Beseitigung der seit circa 1.5 Jahren auftretenden Lärm- und Erschütterungsbelastungen durch Schienengeräusche im Bereich von Alt-Bornheim einzuleiten. Dabei wird insbesondere darum gebeten: 1. Die Ursachen der erhöhten Lärm- und Erschütterungsbelastungen durch unabhängige Messungen und technische Untersuchungen zeitnah festzustellen und öffentlich zu dokumentieren. 2. Die Ergebnisse der Untersuchungen den betroffenen Anwohner:innen transparent zur Verfügung zu stellen sowie einen verbindlichen Zeitplan für notwendige Abhilfemaßnahmen vorzulegen. 3. Erforderliche Reparatur- und Instandsetzungsmaßnahmen an Fahrzeugen, Gleisanlagen, Tunnelabschnitten oder sonstigen technischen Einrichtungen zügig umzusetzen. 4. Mögliche Schäden an betroffenen Gebäuden und Wohnungen zu erfassen, zu dokumentieren und gegebenenfalls durch geeignete Entschädigungs- oder Ausgleichsmaßnahmen zu regulieren. 5. Einen festen Ansprechpartner sowie regelmäßige Informationsformate für die betroffenen Bürger:innen einzurichten, um eine dauerhafte, transparente und verlässliche Kommunikation zwischen der VGF und den Anwohnenden sicherzustellen. Begründung: Seit der Einführung wahrscheinlich neuer U-Bahn-Fahrzeuge im Frankfurter Netz berichten zahlreiche Anwohnerinnen und Anwohner z.B. im Bereich der Johanniskirche von deutlich wahrnehmbaren Lärm- und Erschütterungsbelastungen. Die Belastungen beeinträchtigen die Wohn- und Lebensqualität erheblich. Darüber hinaus bestehen Sorgen hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf die Bausubstanz der betroffenen Gebäude. Um eine sachgerechte Bewertung vornehmen zu können, sind umfassende technische Untersuchungen sowie eine nachvollziehbare Dokumentation der Messergebnisse für alle Beteiligten erforderlich. Die betroffenen Bürger:innen erwarten zu Recht eine schnelle Klärung der Ursachen, die unverzügliche Umsetzung geeigneter Gegenmaßnahmen sowie Transparenz über den Fortgang der Arbeiten. Ebenso wichtig ist eine verlässliche und kontinuierliche Kommunikation durch die VGF, damit Beschwerden, Untersuchungsergebnisse und geplante Maßnahmen nachvollziehbar und zeitnah vermittelt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4
OFOB 4Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Zuschuss aus den Ortsbeiratsmitteln für das Schmücken der Weihnachtsbäume in BornheimOFOB 412.10.2026 · GRÜNE, Volt, FDP, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2026, OF 95/4 Betreff: Zuschuss aus den Ortsbeiratsmitteln für das Schmücken der Weihnachtsbäume in Bornheim Der Ortsbeirat 4 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Gewerbeverein Bornheim Mitte e. V. aus den Verfügungsmitteln des Ortsbeirats 4 einen Zuschuss in Höhe der nachgewiesenen Kosten, maximal 1.150 Euro, für die Anschaffung von Weihnachtsbaumschmuck und die fachgerechte Prüfung der Beleuchtung (Fachbetrieb) der von der Stadt Frankfurt am Main aufgestellten Weihnachtsbäume an den Standorten Bornheim Mitte, Höhenstraße/Ecke Bergerstraße und Bergerstraße/Ecke Gronauer Straße sowie für die Durchführung des begleitenden Eröffnungssingens mit der Kirchner-Schule (Schüler:innen/Lehrkräfte/Gäste) zur Verfügung zu stellen. Begründung: Die Weihnachtsbäume im Ortsbezirk tragen in der Advents- und Weihnachtszeit wesentlich zu einer festlichen Atmosphäre bei. Sie beleben den öffentlichen Raum, fördern das Gemeinschaftsgefühl und stärken die Identifikation der Bürger mit ihrem Stadtteil. Der Gewerbeverein Bornheim Mitte e. V. engagiert sich mit dem Schmücken der Weihnachtsbäume und dem Eröffnungssingen der Schüler der Kirchner-Schule für das gemeinschaftliche Leben in Bornheim. Durch die Beteiligung der Schule erhalten insbesondere Kinder die Möglichkeit, die Weihnachtszeit aktiv mitzugestalten. Zugleich schafft die Veranstaltung einen Begegnungsort für die Menschen im Stadtteil. Für die Durchführung des Vorhabens entstehen Kosten für Weihnachtsschmuck, die fachgerechte Prüfung der Beleuchtung und die Bewirtung der Mitwirkenden und Gäste. Da der Gewerbeverein aus dieser Aktion keine Einnahmen erzielt, kann er die Kosten nicht aus eigenen Veranstaltungserlösen decken. Mit dem Zuschuss aus den Verfügungsmitteln des Ortsbeirats 4 wird das ehrenamtliche Engagement des Gewerbevereins unterstützt und die Fortführung dieser gemeinschaftlichen Tradition in Bornheim ermöglicht. Bei der Beleuchtung soll auf einen sicheren und energieeffizienten Betrieb geachtet werden. Antragsteller: GRÜNE Volt FDP SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4
OFOB 4Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Resolution gegen die Verlagerung des Festplatzes in den NiddaparkSTOB 912.10.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2026, ST 1459 Betreff: Resolution gegen die Verlagerung des Festplatzes in den Niddapark Der Magistrat bedauert zunächst, zur Anregung des Ortsbeirats erst jetzt endgültig Stellung nehmen zu können. In der Sache wird dem Anliegen des Ortsbeirates gleichzeitig entsprochen. Vor dem Hintergrund des Beschlusses der Deutschen Bundesbank vom 10. März 2026, den Standort ihrer Zentrale an der Wilhelm-Eppstein-Straße weitestgehend aufzugeben, wird vom Magistrat eine Verortung der Europäischen Schule auf dem Areal am Ratsweg und demnach eine Verlagerung des Festplatzes nicht weiterverfolgt. Es ist vorgesehen, die von der Bundesbank freiwerdende Fläche zu erwerben und für einen Neubau der Europäischen Schule zur Verfügung zu stellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6996
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Geschwindigkeitsmessungen besonders Im Niederfeld und in der Philipp-Schnell-StraßeSTOB 1412.10.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2026, ST 1460 Betreff: Geschwindigkeitsmessungen besonders Im Niederfeld und in der Philipp-Schnell-Straße In beiden Straßen liegen keine aktuellen Messergebnisse vor. Aufgrund von Beschwerden wurden in der Straße Im Niederfeld (zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) im Jahr 2024 Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt, die Ergebnisse waren allerdings unauffällig. Da die Situation vor Ort unverändert ist, besteht kein Anlass erneute Testmessungen (Durchführung einer oder mehrerer tatsächlicher Geschwindigkeitskontrollen) durchzuführen, dies ginge zu Lasten stärker gefährdeter Straßen. Zur Philipp-Schnell-Straße erreichten die Städtischen Verkehrspolizei bisher keinerlei Beschwerden, so dass dort bisher keine Geschwindigkeitskontrollen erfolgten. Aufgrund der beauftragten Viacount-Messung (verdeckte Ermittlung der gefahrenen Geschwindigkeiten ohne Sanktionierung), wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt von Testmessungen abgesehen. Sobald die Daten hierzu vorliegen, erfolgt eine erneute Bewertung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.06.2026, OM 101
STOB 14Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Installation und Erweiterung von Fahrradständern im Stadtteil HarheimSTOB 1412.10.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2026, ST 1461 Betreff: Installation und Erweiterung von Fahrradständern im Stadtteil Harheim Der Magistrat entspricht der Anregung dahingehend, im Bereich der vom Ortsbeirat benannten Standorte geeignete Flächen für die Einrichtung von Fahrradabstellanlagen zu prüfen. Auf dieser Grundlage können konkrete Planungen für die Anordnung der Fahrradbügel erarbeitet und anschließend mit dem Ortsbeirat abgestimmt werden. Sobald Einvernehmen über die Planung besteht, sollen die Fahrradbügel zeitnah aufgestellt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.06.2026, OM 98
STOB 14Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Wann wird die May-Siedlung in Riederwald-Ost endlich saniert?STOB 1112.10.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2026, ST 1462 Betreff: Wann wird die May-Siedlung in Riederwald-Ost endlich saniert? Zu 1.) Für die denkmalgerechte Musterhaussanierung ist ein umfangreicher Abstimmungsprozess zwischen Bauherrschaft und Denkmalbehörden erforderlich. Ziel ist eine Zeitersparnis bei der Sanierung ähnlicher Siedlungshäuser. Bei der Sanierung des Musterhauses Karl-Marx-Straße 18 ist es das Ziel, das ursprüngliche, innovative Erscheinungsbild des Eckgebäudes, zu dem eine aufwändige Vordachkonstruktion mit aufsteigendem Mauerwerkspfeiler an der Außenseite des Gebäudes gehört, wiederherzustellen. Die Ausführung dieser Vordachkonstruktion aus den 1920er Jahren entspricht heute nicht mehr den technischen Vorgaben aus statischer Sicht in Materialstärke und Beschaffenheit. Es wird nun versucht, das Erscheinungsbild der sehr schlanken Stahlbetonkonstruktion mit einem schmalen Mauerwerkspfeiler unter Beachtung der aktuellen statischen Erfordernisse wiederherzustellen. Für diese Umsetzung sind spezielle Bewehrungen und Verankerungen notwendig, um die dauerhafte Standfestigkeit zu gewährleisten. Zu 2.) Der denkmalschutzrechtliche Antrag für die Sanierung des Musterhauses Karl-Marx-Straße 18 wurde im November 2022 genehmigt. Anschließend erfolgten bis 2024 Detailabstimmungen und Bemusterungen, alle Handwerker konnten beauftragt werden. Wie vor Ort deutlich zu erkennen ist, sind die Fassadenarbeiten an der Straßen- und Giebelseite abgeschlossen. Nach den notwendigen statischen Überprüfungen im Umfeld der Dachterrasse und dem zwingend zu erhaltenen Dachterrassengeländer, können nun die Arbeiten an der Gartenseite umgesetzt werden. Wir gehen davon aus, dass die Sanierungsarbeiten Außenhülle der Karl-Marx-Straße 18 bis zum Jahresende abgeschlossen sein werden. Zu 3.) Die ABG wird nach der erfolgreich abgeschlossenen Musterhaussanierung die angrenzenden Reihenhäuser in der Karl-Marx-Straße 4-16 im gleichen Stil wie die Musterhausumsetzung sanieren. Nach dieser Umsetzung wird die gegenüberliegende Reihenhausreihe Karl-Marx-Straße 3-13 nach heutiger Planung saniert. Die entsprechenden Anträge sind beim Denkmalamt bereits gestellt und teilweise genehmigt. Die betroffenen Mieter sind vorab informiert. Budgets für die nächsten Jahre sind für die Sanierung der Reihenhäuser in der Karl-Marx-Straße eingestellt. Weitere Gebäude in den angrenzenden Straßenzügen können dann auf Grundlage dieser Mustersanierung ebenfalls saniert werden. Zu 4.) Das Musterhaus hat eine Minimaldämmung von 4 cm an der Außenhülle. Weiter wurden das Dach und die Fenster/Türen erneuert und auf einen höheren Dämmwert gebracht. Diese energetische Sanierungsmaßnahme hat die Zustimmung der Denkmalämter und soll in dieser Form auch bei den weiteren denkmalgeschützten Liegenschaften umgesetzt werden. Zu 5.) Die Auflegung von PV-Anlagen auf den denkmalgeschützten Reihenhäusern aus dem Entstehungsjahr 1925 ist auf Grund der bestehenden Dachkonstruktion aus statischen Gründen leider nicht umsetzbar. Bei geeigneten Mehrfamilienhäusern der Siedlung Riederwald wurde der Ausbau von PV-Anlagen auf geeigneten Dächern bereits vor über 10 Jahren stark forciert und erfolgreich ausgebaut. Weitere Ausbaumöglichkeiten bei geeigneten Dächern in der Siedlung hat die ABG im Fokus und wird diese weiter verfolgen. Zu 6.) Der Magistrat ist dabei, entsprechende Konzepte und Planungen zu entwickeln. Zu 7.) Die Mieter:innen werden durch die Bauherrschaft Service-Center Ost der ABG über die Abläufe informiert. Die noch nicht anstehenden weiteren Reihenhäuser werden rechtzeitig mit einem Vorlauf von mindestens 6 Monaten über einen Sanierungsstart informiert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.06.2025, V 1204
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Kalbächer Bachgärten nutzbar haltenSTOB 1212.10.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2026, ST 1463 Betreff: Kalbächer Bachgärten nutzbar halten Die Gärten auf der Gemarkung Kalbach, Flur 39, Flurstücke 3313/1 bis 3320 grenzen alle direkt an den Kalbach. Jeweils im südlichen Bereich liegen die Flurstücke im zu schützenden Gewässerrandstreifen des Kalbachs. Dieser beträgt im Außenbereich 10 m ab Böschungsoberkante. Gemäß § 23 Absatz 2 Nr. 3 des Hessische Wassergesetzes (HWG) ist im Bereich der Gewässerrandstreifen u.a. die Errichtung von baulichen Anlagen im Gewässerrandstreifen verboten. Der Schutz des Gewässerrandstreifens dient dem Erhalt und der Verbesserung der ökologischen Funktionen der oberirdischen Gewässer sowie der Sicherung des Wasserabflusses. Entlang des Bachs sind in der Vergangenheit Hütten, Zäune und Treppen ohne Genehmigung errichtet worden. Stellenweise wurde das Ufer massiv befestigt. Außerdem wurden während einer Gewässerschau Sperrmüllablagerungen im Gewässerbereich festgestellt. Seitens der Unteren Wasser- und Bodenschutzbehörde Frankfurt erfolgten daher am 14.11.2023 Aufforderungen an die Eigentümer:innen der Gärten, sämtliche baulichen Anlagen wie Hütten, Treppen, Zäune und Uferbefestigungen im Gewässerrandstreifen zurückzubauen. Der betreffende Abschnitt des Kalbachs weist ein hohes ökologisches Potential auf, wird allerdings durch die baulichen Anlagen im Randstreifen und die errichteten Uferbefestigungen an seiner natürlichen Entwicklung gehindert. Dies gilt gleichermaßen für die Gärten auf den städtischen Grundstücken auf der anderen Uferseite. Für diese Grundstücke wurden 2026 die bestehenden Pachtverträge gekündigt. Auch hier sollen für die Verbesserung und Entwicklung des ökologischen Potentials des Gewässers die Uferrandstreifen von baulichen Anlagen geräumt und natürlich entwickelt werden. Neben den wasserrechtlichen Aspekten sind für die genannten Grundstücke auch naturschutzrechtliche Belange zu berücksichtigen. Die bestehenden Kalbächer Bachgärten befinden sich im städtebaulichen Außenbereich gemäß § 35 des Baugesetzbuchs (BauBG) und im Landschaftsschutzgebiet Zone I. Ein Bebauungsplan existiert hier nicht. Für die Anlage von Gärten und Zäunen besteht ohne entsprechende Festsetzungen in einem rechtsverbindlichen Bebauungsplan keine Rechtsgrundlage. Es handelt sich planungsrechtlich um Ackerland, welches unzulässig als Freizeitgärten genutzt wird. Seitens der Unteren Naturschutzbehörde kann daher für eine Verschiebung von Zäunen keine Genehmigung in Aussicht gestellt werden. Es wird daher empfohlen mit der Beräumung des Gewässerrandstreifens auch sämtliche nicht genehmigten, baulichen Anlagen, wie Zäune, Gartenhütten und Wegbefestigungen, außerhalb des wasserrechtlich geschützten Uferstreifens zu entfernen, um damit im Landschaftsschutzgebiet einen rechtskonformen Zustand wiederherzustellen. In den o.g. Schreiben der Unteren Wasser- und Bodenschutzbehörde Frankfurt an die Eigentümer:innen wurde ein entsprechender Hinweis auf die naturschutzrechtlichen Belange im Landschaftsschutzgebiet aufgenommen und auf ggf. weitere verwaltungsrechtliche Maßnahmen hingewiesen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.06.2026, OM 291
STOB 12Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Beschleunigung des Ausbaus von Hortplätzen im RiederwaldSTOB 1112.10.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2026, ST 1464 Betreff: Beschleunigung des Ausbaus von Hortplätzen im Riederwald Ein erster Termin mit dem Ev. Regionalverband zum Neubau des Kinder- und Familienzentrums (KiFaZ) Riederwald und dem Stadtschulamt hat kürzlich stattgefunden. In dieser frühen Projektphase werden die Planungsentwürfe abgestimmt. Parallel sucht der Träger nach einer Auslagerungsstätte für die Kinder des bestehenden KiFaZ. Erst mit der Auslagerung kann mit Bauarbeiten auf dem Campus an der Raiffeisenstraße begonnen werden. Erfreulicherweise sieht ein weiterer Träger im Riederwald die Möglichkeit, innerhalb seiner bestehenden Einrichtung eine Umwandlung des Platzangebotes vorzunehmen und so mehr Schulkind-Betreuungsplätze anzubieten. Das Stadtschulamt unterstützt und berät aktuell auch dieses Vorhaben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.10.2025, OM 7494 Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 67
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Begrünung der grünen Inseln in der Hochstädter Straße Frankfurt-SeckbachSTOB 1112.10.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2026, ST 1465 Betreff: Begrünung der grünen Inseln in der Hochstädter Straße Frankfurt-Seckbach Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Generell sind die Pflanzflächen in der Hochstädter Straße in einer Temposchwelle vor der Zentgrafenschule integriert und für eine nachhaltige Bepflanzung mit Bäumen oder höheren Sträuchern zu klein. Der Magistrat prüft in ämterübergreifender Abstimmung die Möglichkeiten einer sinnvollen und pflegearmen Begrünung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.06.2026, OM 128
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Zusätzliche Fahrradbügel für das Gründerzentrum „Kompass“STOB 1112.10.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2026, ST 1466 Betreff: Zusätzliche Fahrradbügel für das Gründerzentrum "Kompass" Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat hat sich ämterübergreifend zur Anregung verständigt: Aktuell wird das Brandschutzkonzept für das Gründerzentrum überarbeitet und mit der Feuerwehr abgestimmt. Dabei spielt die Gestaltung der Feuerwehrumfahrung eine wesentliche Rolle. Sobald diese feststeht, ermittelt der Magistrat einen geeigneten Standort für die gewünschten Radbügel auf dem Gelände des Gründerzentrums. Aufgrund der geringen Breite können die Bügel nicht im Bereich des getrennten Geh- und Radwegs installiert werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.11.2025, OM 7713 Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2026, ST 395
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Erweiterte Öffnungszeiten von Bibliotheken und Lernräumen während Prüfungszeiten sowie bessere Verknüpfung mit NachhilfeangebotenST12.10.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2026, ST 1467 Betreff: Erweiterte Öffnungszeiten von Bibliotheken und Lernräumen während Prüfungszeiten sowie bessere Verknüpfung mit Nachhilfeangeboten Der Magistrat stimmt zu, dass zu Bildungserfolgen und Chancengleichheit auch gute außerschulische Lernbedingungen gehören. Hier ist beispielsweise die Stadtbücherei mit ihrem Netz aus 19 öffentlichen Bibliotheken und über 120 Schulbibliotheken neben weiteren Institutionen eine bedeutende Akteurin in Frankfurt. Die Stadtbücherei trägt mit ihren bereits bestehenden vielfältigen und niedrigschwelligen Angeboten zur Bildungsgerechtigkeit bei, unabhängig von sozialen Aspekten. Im Rahmen der Bildungskommune sind Stadtschulamt und Stadtbücherei Kooperationspartner. Zu 1 und 5) 2015 und 2016 fand ein Pilot im Bibliothekszentrum Sachsenhausen mit verlängerten Öffnungszeiten an Freitagen während der Prüfungszeiten statt ("Lernen XXL"). Die Evaluation ergab, dass an den Lernabenden mit verlängerter Öffnungszeit im Durchschnitt lediglich sechs Lernende pro Abend kamen. Trotz vielfältiger Kommunikation und Werbung sowie positiver Reaktionen der Zielgruppe im Vorfeld fand das Angebot dann kaum Resonanz. Im Gegensatz dazu hielten sich während der regulären Öffnungszeiten viele Gruppen und Einzellernende in der Bibliothek auf. Aufgrund des Fazits des großen Aufwands und der nur sehr geringen Nutzung wurde das Angebot für die Öffentlichen Bibliotheken nicht weiterverfolgt. Bewährt hat sich das Angebot zu verlängerten Lernzeiten in Schulbibliotheken im Verbund der Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle | sba der Stadtbücherei. Dies ist insbesondere dort gut möglich, wo öffentliche Bibliothek und Schulbibliothek benachbart sind und personell kooperieren können: Seit mehr als zehn Jahren wird zur Abitur-Vorbereitungszeit "Lernen XXL" in Höchst angeboten (Schulbibliothek im Friedrich-Dessauer-Gymnasium & Bibliothekszentrum), darauffolgend auch in Nieder-Eschbach (Schulbibliothek in der Otto-Hahn-Schule & Stadtteilbibliothek), 2026 startete das Angebot neu in Bergen-Enkheim (Schulbibliothek in der Schule am Ried & Bibliothekszentrum). Darüber hinaus gibt es an mehreren Schulen individuelle Lösungen, wie die Schulbibliothek außerhalb der personell besetzten Öffnungszeiten für selbstständiges Lernen von Schüler*innen genutzt werden kann. Zu 2 und 3) Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Öffnungszeiten auszuweiten, wenn angemessen zusätzliche Personalressourcen zur Verfügung gestellt werden könnten. Die Stadtbücherei verfolgt insbesondere aufgrund der Pilot-Erfahrungen (s. o.) verlängerte Öffnungszeiten speziell für Lernende nicht weiter. In ihren Bibliothekszentren und in der Zentralbibliothek bietet die Stadtbücherei auch für Lernende adäquate Öffnungszeiten. Zum Beispiel hat die Zentralbibliothek unter der Woche täglich bis 19 Uhr und samstags bis 17 Uhr geöffnet. Die Stadtbücherei plant eine Ausweitung von Öffnungszeiten durch technische Lösungen ("OpenLibrary"). Mit Start der "Open Library" in den Bibliotheken in Bockenheim und in der Nordweststadt werden die Räume auch außerhalb der personalbetreuten Öffnungszeiten nutzbar. Zu 4) Im Planungsrahmen für weiterführende Schulen sind Selbstlernorte und ruhige Lernorte verankert. Die nach dem Planungsrahmen gebauten Schulen bieten diese an. Es liegt im Benehmen der inneren Organisation jeder Schule selbst, sie für die Schüler*innen verfügbar zu machen. Grundsätzlich könnte dies an jedem (auch Bestands-)Schulstandort zu bestimmten Zeiten angeboten werden. Dies funktioniert aber nur, wenn die Schule dies in ihren Organisationablauf integriert hat und umsetzen kann. Nicht möglich ist, dafür zusätzlichen Raum zu schaffen. In die innere Organisation der Schule kann der Schulträger nicht eingreifen. Ihm ist auch nicht bekannt, dass Lernorte an Schulen für Schulfremde zugänglich gemacht werden. Die Mehrheit der allgemeinbildenden Frankfurter Schulen sind ganztägig arbeitende Schulen. Im Rahmen der Ganztagsangebote sind eine Hausaufgabenbetreuung, Lern- und Fördermöglichkeiten oder Lernzeiten bereits Bestandteil des Angebotes an denen Schüler*innen der jeweiligen Schule teilhaben können. Bei der Nutzung von schulischen Räumen ist zu beachten, dass insbesondere die Grundschulen vor dem Hintergrund des Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung von Kindern im Grundschulalter von 07.30 Uhr bis 17 Uhr sowie ganztägig während der Ferien geöffnet sind. Die Räume werden also insbesondere in Grundschulen ganztägig genutzt. Grundsätzlich ist eine Betrachtung von Lernorten in den jeweiligen Bildungsquartieren der Stadtteile hilfreich. Eine engere Verzahnung zwischen unterschiedlichen Bildungseinrichtungen kann dazu beitragen, dass Lernräume auch außerhalb des Lern- und Lebensortes Schule geteilt werden können. Zu 7) Es bestehen bereits zahlreiche und vielfältige Kooperationen im Bereich Lernförderung und Nachhilfe. In den Öffentlichen Bibliotheken der Stadtbücherei engagieren sich viele Ehrenamtliche in den Bereichen Lesetraining, Leseförderung sowie MINT und ermöglichen so regelmäßige Angebote wie individuelles Lesetraining, die TechnoThek oder Vorlesen in vielen Sprachen. Zudem werden die Öffentlichen Bibliotheken bereits von Lerntandems, Mentor*innen, Nachhilfelehrenden genutzt. Die Stadtbücherei verzeichnet einen steigenden Bedarf an Lernplätzen und gestaltet daher die Bibliotheken seit einigen Jahren entsprechend um. Die Stadtbücherei stellt Mitarbeiter*innen von kulturellen, sozialen und Bildungseinrichtungen einen kostenfreien Institutionenausweis zur Verfügung. Sehr viele der Schulbibliotheken werden im Schulbetrieb regelmäßig für unterstützende Lernangebote genutzt, z. B. von schuleigenen Förderangeboten, von Lesementor*innen sowie für rhythmisierte Lernzeiten. Der Bestandsaufbau in Schulbibliotheken geht gezielt auf solche Bedarfe ein. Für kommerzielle Nachhilfeangebote sind die Räumlichkeiten nicht vorgesehen. Zu 8) Alle öffentlichen Bibliotheken der Stadtbücherei arbeiten eng vernetzt mit den Schulen und Kitas in ihrem Einzugsgebiet. Die Besuche von Kindergruppen und Schulklassen finden nach Vereinbarung und außerhalb der Öffnungszeiten in allen Bibliotheken statt. Spezielle Angebote, wie "Die LeseKaiser*innen" für Vorschulkinder, "iPÄD und Robotics", "Löwenmut & Hasenherz" oder "BuchStapler" sowie mehrsprachige Vorlesetreffs unterstützen Pädagog*innen in der Förderung von Lesekompetenz und Medienbildung. Darüber hinaus bestehen Kooperationen u. a. mit dem Verein Deutscher Ingenieure zur Förderung von MINT-Kompetenzen, dem Frankfurter Kinderbüro, mit den Frankfurt Skyliners im Rahmen von "Basketball macht Schule", der Buchmesse Frankfurt, dem Zentrum für Familie im Haus der Volksarbeit, der Grünen Schule des Palmengartens, Umweltlernen e. V., lokalen Einrichtungen des Stadtteils, wie z. B. MATZ Mütter- und Familientreff Bergen-Enkheim, SOS-Kinderdorf oder interkulturellen Vereinen wie BRmais, Deutsch-polnische Elterninitiative zur Förderung der Zweisprachigkeit u. v. m. Im Rahmen der Ganztagsschulentwicklung werden bereits seit vielen Jahren Kooperationen zwischen Schulen und der schulbibliothekarischen Arbeitsstelle der Stadtbücherei umgesetzt. Diese umfassen insbesondere die Beratung und Unterstützung von Schulen bezüglich der Schulbibliotheken. Die Stadtbücherei wurde 2018 für ihre vorbildliche Schulbibliotheksarbeit als "Bibliothek des Jahres" ausgezeichnet. Die sba organisiert einen stetig wachsenden Verbund (aktuell: 123 Schulbibliotheken), bietet Medienservices für alle Frankfurter Schulen und erreicht so derzeit rund 70.500 Schülerinnen und Schüler. Zu 9 und 10) Für die Stadtbücherei kann man festhalten, dass diese bereits in allen ihren öffentlichen Bibliotheken einen niedrigschwelligen Zugang zu Räumen und Lernplätzen bietet. Diese können beispielsweise ohne Bibliotheksausweis genutzt werden. Überdies erhalten Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre einen kostenfreien Bibliotheksausweis. Eine Ausweitung auf Schüler*innen über 18 Jahre und Auszubildende ist geplant. Die Schulbibliotheken im Verbund der sba ermöglichen Kindern und Jugendlichen in ihrem Schulalltag einen selbstverständlichen, elternhausunabhängigen Zugang zu Wissen, Information und Literatur. Die Stadtbücherei ist zudem aktives Mitglied im "Frankfurter Bündnis gegen Kinder- und Jugendarmut" und stellt so sicher, dass ihre Angebote einfließen bzw. für diesen Kontext weiterentwickelt werden. Aktuell sind der Stadtschüler*innenrat und die Stadtteilbibliotheken in Sossenheim und Sindlingen miteinander im Gespräch. Diese wollen im Rahmen eines Zukunftsprojekts überlegen, was attraktive Räume für junge Menschen ausmacht und wie man Zugänge erleichtern kann. Ein erstes Treffen steht noch aus. Zu 6 und 11) Die Pilotprojekte (siehe zu den Punkten 1 und 5) waren nicht erfolgreich, daher erachtet der Magistrat eine erneute Einführung für nicht notwendig. Er hält die bestehenden vielfältigen und hier genannten gut nachgefragten Angebote an Lernmöglichkeiten in den Öffentlichen Bibliotheken und Schulbibliotheken der Stadtbücherei für angemessen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage der KAV vom 10.08.2026, KA 1
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - U9 häufiger in DoppeltraktionSTOB 1212.10.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2026, ST 1468 Betreff: U9 häufiger in Doppeltraktion Die Linie U9 fährt bereits seit dem Fahrplanwechsel am 14.12.2025 montags bis freitags an Schultagen von Betriebsbeginn bis etwa 18:30 Uhr mit den geforderten zwei Wagen. An Ferientagen sowie an Wochenenden fährt sie aufgrund der geringeren Nachfrage lediglich mit einem Wagen. Die Anregung ist damit bereits umgesetzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8275
STOB 12Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - U8 im 10-Minuten-TaktSTOB 1212.10.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2026, ST 1469 Betreff: U8 im 10-Minuten-Takt Die mögliche Anzahl der Fahrten auf der Stammstrecke Heddernheim - Südbahnhof ist aufgrund der Belastung der Maybachbrücke zwischen den Stationen Heddernheim und Weißer Stein auf 20 Fahrten pro Stunde und Richtung begrenzt, wobei für die Maybachbrücke ein Begegnungsverbot für U-Bahnen besteht. Der jetzige Fahrplan sieht von etwa 6 bis 21 Uhr einen 10-Minuten-Takt auf den Linien U1 und U2 sowie einen 15-Minuten-Takt auf den Linien U3 und U8 vor. In der Summe sind die maximal möglichen Fahrten damit bereits erreicht. Eine Erhöhung der Fahrtenanzahl der Linie U8 ist daher nicht möglich. Auf der U8 wird von morgens bis abends ein Vier-Wagen-Zug (maximale Kapazität) angeboten, womit die vorhandene und neu zu erwartende Nachfrage gedeckt werden kann. Dies wird über das Automatische Fahrgastzählsystem bestätigt und regelmäßig überprüft, wobei die nach dem Nahverkehrsplan zulässige Auslastung in der Verkehrsspitze (65 % der Gesamtplätze im Stundenmittel) heute bei Weitem nicht erreicht wird. Neben der Direktverbindung mit der Linie U8 besteht zwischen dem Riedberg und der Innenstadt zudem unter Nutzung der Linie U9 vier Mal stündlich eine Umsteigeverbindung, sodass in Summe acht Verbindungen pro Stunde angeboten werden. Die Linie U9 fährt seit Dezember 2025 montags bis freitags tagsüber mit zwei Wagen und bietet damit eine höhere Kapazität. Der Einsatz eines Flügelzug-Konzeptes wird unter den aktuellen Rahmenbedingungen als nicht sinnvoll bewertet. Zum einen ist das "Flügeln" nur mit entsprechender Technik an Fahrzeug und Infrastruktur (z. B. zugteilspezifischen Anzeigen und Ansagen, Anpassung Signaltechnik) möglich, zum anderen erfordert die Nachfrage tagsüber häufig mehr Kapazität als die eines Zwei-Wagen-Zuges. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8274
STOB 12Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Zuschuss für das FroschbrunnenfestSTOB 612.10.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2026, ST 1470 Betreff: Zuschuss für das Froschbrunnenfest Der Magistrat stellt dem Vereinsring Zeilsheim e. V. finanzielle Mittel in Höhe von maximal 1.500,00 Euro für das Froschbrunnenfest, das am 13.06.2026 stattgefunden hat, zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 09.06.2026, OIB 12
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Schienenersatzverkehr zwischen Heddernheim und NiederurselSTOB 812.10.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2026, ST 1471 Betreff: Schienenersatzverkehr zwischen Heddernheim und Niederursel Um die von den Gleisbauarbeiten betroffenen U-Bahnlinien zu ersetzen, richtete die Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF) zwei Schienenersatzverkehre (SEV) ein. Die Einrichtung eines zusätzlichen dritten SEV auf der Strecke Heddernheim - Hammarskjöldring - Niederurseler Landstraße - Weißkirchener Weg ist nicht vorgesehen, da in diesem Bereich auch im Regelbetrieb keine direkte U-Bahnverbindung besteht. Für diese Relation stehen bereits die vorhandenen Buslinien mit einem Umstieg am Nordwestzentrum zur Verfügung. Das Betriebskonzept sieht daher vor, Fahrgäste ab Niederursel über Weißkirchen zu führen und von dort den SEV in Richtung Heddernheim zu nutzen. Auch wenn sich hierdurch die Reisezeit verlängert, ist dies aufgrund der vorhandenen Infrastruktur die praktikabelste Lösung. Darüber hinaus ist die Umsteigestation Heddernheim mit zwei SEV-Linien und der regulären Linie M60 bezüglich der Platzkapazitäten an ihrer Grenze. Eine dritte SEV-Linie könnte dort nicht abgewickelt werden. Der eingesetzte SEV zwischen Heddernheim und Heddernheimer Landstraße hat sich bereits bewährt. Gleichzeitig ermöglicht dieses Konzept, die Teilabschnitte Oberursel - Weißkirchen Ost - Niederursel sowie Heddernheimer Landstraße - Nordwestzentrum - Ginnheim Mitte weiterhin mit U-Bahnen zu bedienen und somit ein möglichst attraktives Verkehrsangebot aufrechtzuerhalten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.06.2026, OM 149
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Illegale Sperrmüllplätze Gerhart-Hauptmann-Ring 123 bis 127 und 284STOB 812.10.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2026, ST 1472 Betreff: Illegale Sperrmüllplätze Gerhart-Hauptmann-Ring 123 bis 127 und 284 Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme zu den baulichen Möglichkeiten abgeben zu können. Die Beleuchtungsanlage im Gerhart-Hauptmann-Ring ist für die Ausleuchtung der Straßen und Gehwege errichtet worden. Von einer Ausweitung der Beleuchtung auf private Flächen oder Grünflächen sieht der Magistrat ab. Die betroffenen Flächen am Gerhart-Hauptmann-Ring 123 bis 127 sowie 284 befinden sich teilweise in Privateigentum und teilweise im Eigentum des Magistrats. Für die Beseitigung von Abfällen auf privaten Grundstücken sind grundsätzlich die Grundstückseigentümer:innen verantwortlich. Dies umfasst auch die Organisation und Gestaltung der Mülltonnenstandplätze, der Sperrmüllplätze sowie alle weiteren Maßnahmen. Im Rahmen der Sperrmüllsammlung der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES GmbH) werden ausschließlich ordnungsgemäß bereitgestellte Sperrmüllabfälle abgeholt. Sonstige Gegenstände oder unzulässige Ablagerungen sind von den Grundstückseigentümer:innen eigenverantwortlich zu entsorgen. Wilde Ablagerungen auf dem öffentlichen Straßen- und Gehwegbereich werden von der FES GmbH beseitigt. Abfallablagerungen mit einem Volumen von mehr als einem Kubikmeter werden nach Eingang einer Meldung in der Regel innerhalb einer Woche entfernt. Kleinere Ablagerungen mit einem Volumen von bis zu einem Kubikmeter werden im Rahmen der regelmäßigen Straßenreinigung beseitigt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.06.2026, OM 144
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Hauptverkehrsader Neumühlenweg verbreiternSTOB 812.10.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2026, ST 1473 Betreff: Hauptverkehrsader Neumühlenweg verbreitern Der Magistrat hat die Verbreiterung des Neumühlenwegs in sein Arbeitsprogramm aufgenommen. Wegen konkurrierender Projekte mit einer höheren Priorität kann ein Zeitpunkt für die Umsetzung allerdings noch nicht benannt werden. Eine Prüfung, ob geeignete Fördermittel eingeworben werden können, ist erst mit Beginn der Planungen sinnvoll. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.06.2026, OM 145
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Sperrung der Holzbrücke über den Urselbach an der U-Bahn-Haltestelle „Wiesenau“ – Prüfung von AlternativenSTOB 812.10.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2026, ST 1474 Betreff: Sperrung der Holzbrücke über den Urselbach an der U-Bahn-Haltestelle "Wiesenau" - Prüfung von Alternativen Aus nördlicher Richtung kommend ist die U-Bahn-Station Wiesenau während der Bauzeit direkt erreichbar. Die Sperrung des Zuganges zur U-Bahn-Station aus südlicher Richtung kommend ist für den Brückenneubau allerdings unumgänglich. Alternativ wird dem Fuß- und Radverkehr während der Bauzeit eine angepasste Wegeführung angeboten. Die Fußwegführung in Richtung Mertonviertel folgt der Wegeführung des städtischen Schulwegplanes (Hohemarkstraße, Niederurseler Landstraße, Querung Rosa-Luxemburg-Straße bis zum Neumühlenweg). Der offizielle Schulweg führt nicht über die Brücke. Alternativ können die nahegelegenen U-Bahn-Stationen (Niederursel, Zeilweg, Sandelmühle und Heddernheimer Landstraße) genutzt werden. Im Zuge der weiteren Planungsschritte wird es umfangreiche Abstimmungen geben, bei denen auch die traffiQ und die VGF mitwirken. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2026, OM 8041
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Wartehallen im Ortsbezirk 8 kurzfristig beschattenSTOB 812.10.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2026, ST 1475 Betreff: Wartehallen im Ortsbezirk 8 kurzfristig beschatten Die vorhandenen Wartehallen befinden sich im Eigentum der "Ströer Deutsche Städte Medien GmbH". Die Werbekonzession einschließlich der Wartehallen wird zeitnah neu ausgeschrieben. In diesem Zusammenhang ist vorgesehen, die Ausstattung von Fahrgastunterständen weiterzuentwickeln, um die Aufenthaltsqualität und den Schutz vor Sonneneinstrahlung grundsätzlich zu verbessern. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.06.2026, OM 146
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Waldbrandgefahrenstufe 4: Alle Feuerwehrzufahrten versperrt und Polizei und Ordnungsamt unternehmen nichtsSTOB 612.10.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2026, ST 1476 Betreff: Waldbrandgefahrenstufe 4: Alle Feuerwehrzufahrten versperrt und Polizei und Ordnungsamt unternehmen nichts Zu 1a) i und ii: Sowohl der Stadtpolizei als auch dem Grünflächenamt sind die beschriebenen Zustände im Waldspielpark Schwanheim sowie auf dem dortigen Grillplatz seit Jahren bekannt. Die Anlage erfreut sich in der Bevölkerung großer Beliebtheit, was jedoch insbesondere in den wärmeren Monaten dazu führt, dass sich regelmäßig größere Personengruppen, in Größenordnungen von mehreren hundert Personen, zum Feiern und Grillen versammeln. Dabei ist leider immer wieder festzustellen, dass sich Teilnehmende rücksichtslos verhalten und bestehende Regeln ignorieren. Aus diesem Grund hat das Grünflächenamt den Bereich des Grillplatzes deutlich ausgeschildert und Baumstämme ausgelegt, um den Bereich zu markieren, in welchem das Grillen gestattet ist. Durch die Stadtpolizei wird der Bereich, im Rahmen der personellen Möglichkeiten, bereits verstärk bestreift. Sofern die Bediensteten Ordnungswidrigkeiten feststellen, schreiten sie stets entschlossen und konsequent ein. Anzumerken ist, dass zur Bewertung der Gefahrenlage der Waldbrand-Gefahrenindex sowie der Grasland-Feuerindex des Deutschen Wetterdienstes herangezogen werden. Sofern Stufe 4 erreicht wird, die anzeigt, dass eine hohe Waldbrandgefahr beziehungsweise eine hohe Brandgefahr in Grünanlagen vorliegt und zusätzlich Trockenheit vorhergesagt wurde, wird auf Grundlage der Grünanlagensatzung ein Grill- und Feuerverbot erlassen. Zu 1a) iii: Der bereits unter 1a) i und ii genannten Antwort ist an dieser Stelle hinzuzufügen, dass die Bewältigung derartig großer und teilweise aufgeheizter Personenansammlungen mit den regulären Kräften der Stadtpolizei nicht zu leisten ist. Auch eine Dauerüberwachung des Areals oder die vollkommene Befriedung jedes einzelnen Anwohneranspruchs ist personell nicht darstellbar. Dem örtlich zuständigen 10. Polizeirevier ist die Beschwerdelage ebenfalls bekannt, da sich dort mit Beginn der wärmeren Witterung die Meldungen über Ruhestörungen, Parkverstöße und wildem Grillen häufen. Das Polizeirevier führt, im Rahmen seiner Kapazitäten, regelmäßige Bestreifungen durch und hat an der Örtlichkeit bereits im vergangenen Jahr einen gezielten Aktionstag initiiert. Die Beschwerdelage zum Grillplatz in Schwanheim ist außerdem auch der Städtischen Verkehrspolizei bestens bekannt. Regelmäßige Kontrollen sind aufgrund der Dienstzeiten sowie der begrenzten personellen Ressourcen jedoch nur eingeschränkt möglich. Während der Sommermonate werden zwar zusätzliche Sonntagsdienste absolviert, diese dienen jedoch vorrangig der Überwachung anderer stark frequentierter Bereiche, wie beispielsweise dem Lohrberg und der Schwimmbäder. Kontrollen am Grillplatz in Schwanheim können daher nur bei verfügbaren Kapazitäten erfolgen. Zuletzt wurde die Örtlichkeit im Mai 2026 kontrolliert, wobei ein hohes Verkehrsaufkommen festgestellt und ordnungswidrig abgestellte Fahrzeuge verwarnt wurden. Das Zuparken von Feuerwehrzufahrten gefährdet Menschenleben, da es im Einsatzfall zu erheblichen Verzögerungen bei der Rettung / den Löscharbeiten führen kann. Sofern durch die Branddirektion zugeparkte Feuerwehrzufahrten festgestellt werden, wird die zuständige Behörde zur Ahndung oder Veranlassung der Räumung informiert. Aufgrund der fehlenden sachlichen Zuständigkeit kann die Branddirektion selbst keine Abschleppmaßnahmen veranlassen. Zu 1a) iv: Angesichts der vorherrschenden und ausufernden Zustände am Grillplatz wird der Magistrat dezernatsübergreifend ausloten, ob es weitere Möglichkeiten gibt, um die Belastungen für die Nachbarschaft und die Umwelt zu minimieren. Zu 1a) v: Wie unter 1a) i und ii bereits ausgeführt, wird bei Erreichen der Waldbrandstufe 4, in Kombination mit prognostizierter Trockenheit, auf Grundlage der Grünanlagensatzung ein Grill- und Feuerverbot erlassen. Zu 1a) vi: Am 1. Mai war ein Einschreiten der Stadtpolizei nicht möglich, da alle Kräfte beim Radrennen gebunden waren. Dies war den Anrufenden auch transparent mitgeteilt worden. Ohne weitere Details ist es im Nachgang nicht möglich, die Vorwürfe hinsichtlich des Anschreiens aufzuklären. Zweifellos ist ein derartiges Verhalten inakzeptabel, weshalb die Bediensteten inzwischen vorsorglich sensibilisiert worden sind. Darüber hinaus ist anzumerken, dass das Grünflächenamt die Reinigungsintervalle bereits deutlich erhöht und drei mobile Toiletten in der Hauptnutzungssaison aufgestellt hat. Allerdings lässt sich derzeit kein Sicherheitsunternehmen zu den Konditionen der Vorjahre finden. Die Dienstleistenden begründen dies mit der Sorge um die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden, weshalb im Vergleich ein deutlich intensiverer und damit kostspieligerer Personaleinsatz erforderlich wäre. Zu 1a) vii: Der Magistrat wird die angeregte Lärmmessung durch die nach dem Aufgabengliederungsplan der Stadt Frankfurt am Main zuständige Stelle (79.32 - Immissionsschutz) veranlassen. Von der Durchführung einer Luftmessung wird dagegen abgesehen. Da die vom Grillplatz ausgehenden Immissionen in erheblichem Maße von der jeweiligen Nutzungsintensität sowie den Witterungs- und Windverhältnissen abhängt und damit starken Schwankungen unterliegt, ist eine Luftmessung nicht geeignet, um eine repräsentative Aussage über die Immissionssituation zu treffen. Zu 1b) i: Die Waldbrandstufe 4 ist hier in der Tat eine der beiden maßgeblichen Parameter. Sofern Stufe 4 aber lediglich zeitweilig erreicht wird, ist ein kurzfristiger Erlass einer Allgemeinverfügung zum Grill- und Feuerverbot aufgrund der hohen rechtlichen Anforderungen an eine Allgemeinverfügung nicht möglich. Zu 1b) ii: Die Örtlichkeit ist von einem Konflikt zwischen Naturschutz und sozialer Nutzung geprägt. Hinzu kommt die sehr hohe Auslastung des Grillplatzes mit erhöhtem Lärm- und Immissionsaufkommen. Sowohl die hohe Nutzung als auch das Fehlverhalten vieler Nutzender führt zu einem hohen Müllaufkommen und einer angespannten Parksituation. Während operative Maßnahmen bislang nur begrenzt Wirkung zeigen, können bauliche Maßnahmen aufgrund der Lage im Landschaftsschutzgebiet II sowie im Fauna-Flora-Habitat-Gebiet nicht realisiert werden. Aus diesem Grund ist auch eine Einfriedung des Grillplatzes nicht möglich. Allerdings wurden bereits die Reinigungsintervalle erhöht, damit sichergestellt ist, dass die Folgen der Nutzung zeitnah beseitigt werden. Außerdem wurden zusätzliche Abfallbehälter aufstellt. Hinzu kommt, dass in den Monaten Mai bis Oktober, zusätzlich zu den bereits vorhandenen Sanitäreinrichtungen, drei mobile Toiletten bereitgestellt werden. Der Magistrat wird gemeinsam mit dem Ortsbeirat 6 prüfen, welche weiteren Maßnahmen zu einer zufriedenstellenden Lösung beitragen können. Zu 2: Der Magistrat widerspricht der Einschätzung, dass das Grünflächenamt untätig sei und die Schließung des Grillplatzes anstrebe. In Anbetracht der sehr exponierten Lage des Grillplatzes und der rechtlichen Vorgaben sind die Optionen, um die aktuelle Situation zu verbessern jedoch als eingeschränkt zu bezeichnen. Zu 3: Der Magistrat wird den Ortsbeirat einladen, um die Situation zu besprechen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.05.2026, OM 28
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder.