Neugestaltung des Brückenspielplatzes - Berücksichtigung der Elterninteressen und früherer planungsrechtlicher Festlegungen
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Zusammenfassung
Der Antrag zielt auf eine umfassende Berichterstattung über die Beteiligungsverfahren zur Neugestaltung des Brückenspielplatzes in Sachsenhausen. Ziel ist es, die Interessen und Wünsche von Eltern und Kindern in die Planungen einfließen zu lassen, um den Platz als zentralen Treffpunkt für Familien aufzuwerten.
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Brückenstraße — 10 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 16.10.2026.
- Brückenspielplatz: Sofortmaßnahmen zum Schutz spielender Kinder und Prüfung der verkehrsrechtlichen Zulässigkeit des Radverkehrs16.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Brückenspielplatz für Roller- und Radverkehr sperren15.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Aufpflasterung der Kreuzung Textorstraße/Diesterwegstraße14.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Brückenstraße per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, über die Ergebnisse des durchgeführten Beteiligungsverfahrens zur geplanten Neugestaltung des Brückenspielplatzes in Sachsenhausen zu berichten.
Insbesondere wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- In welcher Form wurden Eltern, Kinder, Anwohnende sowie die auf dem Brückenspielplatz tätigen Einrichtungen und Initiativen in das Beteiligungsverfahren einbezogen?
- Welche konkreten Wünsche, Anregungen und Bedarfe wurden insbesondere von Eltern und Kindern vorgebracht?
- In welchem Umfang haben diese Anregungen Eingang in die bisherige beziehungsweise aktuelle Planung gefunden?
- Welche von Eltern und Kindern geäußerten Wünsche konnten nicht berücksichtigt werden, und aus welchen fachlichen, planerischen oder finanziellen Gründen?
- Wie wurde die Elterninitiative Sachsenhausen e. V. mit ihrem Spielhaus in die Planung einbezogen, und wie wird der Fortbestand ihrer Angebote im Rahmen der Neugestaltung berücksichtigt?
- Ist dem Magistrat die Amtliche Bekanntmachung "Einziehung von Teilflächen der Brückenstraße" vom 8. November 1975 bekannt, und wurde diese bei der bisherigen Planung berücksichtigt?
- Welche rechtlichen beziehungsweise planerischen Auswirkungen ergeben sich gegebenenfalls aus dieser Bekanntmachung für die Nutzung, Widmung und künftige Gestaltung der betroffenen Flächen?
- Ist vorgesehen, die Ergebnisse der Beteiligung einschließlich der daraus abgeleiteten planerischen Entscheidungen dem Ortsbeirat 5 und der Öffentlichkeit nachvollziehbar vorzustellen?
Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat eine Übersicht über die wesentlichen Beteiligungsergebnisse und deren Berücksichtigung in der aktuellen Planung vorzulegen.
Begründung
Der Brückenspielplatz ist ein zentraler Begegnungs- und Aufenthaltsort für Kinder, Familien und die Nachbarschaft in Sachsenhausen.
Seine geplante Neugestaltung bietet die Chance, die Aufenthaltsqualität, die Spielmöglichkeiten und das soziale Miteinander nachhaltig zu verbessern.
Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die tatsächlichen Bedürfnisse der Kinder und Eltern im Mittelpunkt der Planung stehen.
Bereits im bisherigen Beteiligungsprozess wurden von der Elterninitiative Sachsenhausen Fragen hinsichtlich der Transparenz des Verfahrens und der Berücksichtigung bestehender Einrichtungen aufgeworfen.
Es ist nachvollziehbar darzustellen, welche Anregungen aus der Bürgerschaft tatsächlich in die Planung eingeflossen sind.
Darüber hinaus sollte sichergestellt sein, dass frühere öffentlich-rechtliche Festlegungen zur Nutzung und Widmung der betroffenen Flächen vollständig berücksichtigt werden.
Bürgerbeteiligung muss mehr sein als das bloße Sammeln von Vorschlägen. Entscheidend ist, dass erkennbar wird, wie die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger bei politischen und planerischen Entscheidungen berücksichtigt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 12. Oktober 2026 brachte CDU im Ortsbeirat 5 diesen Antrag ein.