Brückenspielplatz: Sofortmaßnahmen zum Schutz spielender Kinder und Prüfung der verkehrsrechtlichen Zulässigkeit des Radverkehrs
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt Maßnahmen zum Schutz spielender Kinder auf dem Brückenspielplatz, da die aktuelle Verkehrssituation gefährlich ist. Insbesondere werden Warnschilder und Gestaltungsmaßnahmen gefordert, um die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten und eine rechtliche Prüfung der Verkehrszulässigkeit für Radfahrer soll durchgeführt werden.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Schifferstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.10.2026.
- Brückenspielplatz für Roller- und Radverkehr sperren15.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Prüfung der Verlegung der Fahrradroute vom Brückenspielplatz in die Bodenstedtstraße13.07.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Radweg und Spielstraße - Maßnahmen für ein sicheres Miteinander auf dem Brückenspielplatz27.06.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Schifferstraße per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat,
- unverzüglich und unabhängig von der unter Ziffer 3 erbetenen rechtlichen Klärung an beiden Zugängen des Brückenspielplatzes (Gutzkowstraße und Schifferstraße) gut sichtbare Hinweisschilder und Bodenmarkierungen anzubringen, die auf die Spielfläche hinweisen und Radfahrende auffordern, abzusteigen und zu schieben,
- ebenfalls unverzüglich auf der Spielstraße gestalterische Elemente aufzustellen, zum Beispiel versetzt angeordnete Pflanzkübel, Sitz- oder Spielelemente, die ein zügiges Durchfahren verhindern; die Durchgängigkeit für Kinderwagen, Rollstühle sowie Rettungs- und Pflegefahrzeuge ist dabei zu gewährleisten,
- die verkehrsrechtliche Situation auf dem Brückenspielplatz zwischen Gutzkowstraße und Schifferstraße unter Berücksichtigung der historischen Straßeneinziehung zu prüfen und dem Ortsbeirat innerhalb von drei Monaten zu folgenden Fragen zu berichten:
a) Gilt die mit amtlicher Bekanntmachung vom 8. November 1975 gemäß § 6 Abs. 1 des damaligen Hessischen Straßengesetzes verfügte Einziehung der ehemaligen Fahrbahn der Brückenstraße (Wirkung ab 15. Dezember 1975, nach M 166/1988 rechtskräftig seit 27. November 1978) unverändert fort, und umfasst sie auch den Radverkehr?
b) Ist die heutige Durchfahrt für den Radverkehr zulässig, und wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage? Wurde die ursprüngliche Einziehung durch spätere Widmungen, verkehrsrechtliche Anordnungen oder andere Regelungen geändert oder ergänzt?
c) Welchen Verlauf hatte die in der Begründung zum Magistratsvortrag M 166/1988 erwähnte Fahrradtrasse? Der Magistrat wird gebeten, den damaligen Gestaltungsplan zur Verfügung zu stellen.
Begründung
Mit amtlicher Bekanntmachung vom 8. November 1975 hat der Magistrat die Fahrbahn der Brückenstraße zwischen Gutzkowstraße und Schifferstraße nach § 6 Abs. 1 des damaligen Hessischen Straßengesetzes mit Wirkung vom 15. Dezember 1975 eingezogen und "dem Fahrverkehr entzogen". Ausdrücklicher Zweck war die Einrichtung eines Straßenspielplatzes. Nach der Begründung zum Magistratsvortrag M 166/1988 wurde die Einziehung mit Wirkung vom 27. November 1978 rechtskräftig.
Mit Beschluss vom 22. September 1988 (§ 6294, M 166/1988) hat die Stadtverordnetenversammlung die Neugestaltung des Bereichs als Quartierpark beschlossen. Die ehemalige Straßentrasse sollte Raum für Skateboardfahren, Rollschuhlaufen, Bewegungsspiele und eine Boccia-Bahn bieten. Der Magistrat hob damals hervor, dass die verkehrsfreie Fläche im dicht bebauten Zentrum Sachsenhausens einen zusammenhängenden Freiraum ermöglicht. Zugleich nennt die Begründung im Wegenetz eine "Fahrradtrasse".
Der Wortlaut der Einziehung spricht dafür, dass auch der Radverkehr ausgeschlossen werden sollte, denn Fahrräder sind Fahrzeuge. Die 1988 genannte Fahrradtrasse lässt hieran jedoch Zweifel. Diese Frage muss der Magistrat verbindlich klären (Ziffer 3).
Die Fläche wird heute in erheblichem Umfang mit dem Rad durchquert. Nach Auskunft des Straßenverkehrsamts vom 21. September 2026 wurden im September 2022 im unmittelbar nördlich angrenzenden Abschnitt der Brückenstraße (zwischen Schul-/Wallstraße und Schifferstraße) rund 960 Radfahrende in 24 Stunden gezählt. Die Elterninitiative Sachsenhausen e. V. berichtet von täglichen gefährlichen Situationen zwischen spielenden Kindern und Fahrrädern, E-Bikes, Lastenrädern und E-Scootern.
Das Risiko ist hier besonders hoch: E-Bikes, Lastenräder und E-Scooter sind schneller und schwerer als herkömmliche Fahrräder. Kinder sind klein, werden leicht übersehen und bewegen sich unvorhersehbar. Ein Zusammenstoß kann schwere Folgen haben.
Die rechtliche Klärung wird Zeit brauchen. Solange sie aussteht, besteht die Gefährdung unverändert fort. Die Maßnahmen nach Ziffer 1 und 2 sollen deshalb unverzüglich und unabhängig davon umgesetzt werden. Sie greifen der rechtlichen Bewertung nicht vor, sind mit vergleichsweise geringem Aufwand umsetzbar und lassen sich jederzeit anpassen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 16. Oktober 2026 brachte GRÜNE im Ortsbeirat 5 diesen Antrag ein.