Städtische Streuobstwiesen in Harheim
Zusammenfassung
In diesem Antrag wird gefordert, einen Bericht über die städtischen Streuobstwiesen in Harheim zu erstellen. Der Ortsbeirat möchte wissen, welche Wiesen im städtischen Eigentum sind, welche verpachtet sind und welche Argumente gegen eine Verpachtung sprechen. Ziel ist es, den Zustand der ungenutzten Wiesen zu verbessern und diese besser zu bewirtschaften.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAntrag
Der Magistrat wird gebeten zu berichten:
- Welche Streuobstwiesen (Flurnummer und Flurstück) auf Harheimer Gemarkung sich in städtischem Eigentum befinden
- Welche dieser Wiesen verpachtet sind
- Was gegen die Verpachtung noch nicht verpachteter Flächen spricht bzw wie diese durch städtische Stellen fachgerecht gepegt und bewirtschaftet werden
Begründung
Dem Ortsbeirat sind Streuobstwiesen im städtischem Besitz auf Harheimer Gemarkung bekannt. Viele dieser Wiesen befinden sich in sehr ungepflegt Zustand, neu angelegte wie auch Flächen mit altem Baumbestand. Dies könnte durch eine Verpachtung an Interessierte, Vereine wie Privatpersonen, verbessert werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 12. Oktober 2026 brachte CDU im Ortsbeirat 14 diesen Antrag ein.