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Briefwahl bei der Kommunalwahl

Vorlagentyp: OFBFF

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 5 fragt den Magistrat nach den Maßnahmen zur Gewährleistung der Ordnungsgemäßheit und Geheimheit der Briefwahl. Dies geschieht vor dem Hintergrund von Auffälligkeiten und Verdachtsmomenten aus früheren Wahlen, die das Vertrauen in die Integrität der Wahlen gefährden. Die Antragsteller fordern die Einrichtung mobiler Wahlvorstände für Alten- und Pflegeheime, um eine ungehinderte Stimmabgabe zu ermöglichen.

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Thema Gesundheit und Soziales verfolgen

Antrag

Der Ortsbeirat 5 fragt den Magistrat, auf welche Weise bei der Durchführung der Briefwahl die Ordnungsgemäßheit der Wahl, insbesondere die Geheimheit und die eigenständige Ausübung des Wahlrechts gewährleistet werden kann? Des Weiteren wird der Magistrat um Auskunft gebeten, ob er von der Möglichkeit, mobile Wahlvorstände für Altenpflegeheime und Krankenhäuser einzurichten, Gebrauch machen will.

Begründung

Im Zusammenhang mit der letzten Kommunalwahl kam es aufgrund statistischer Auffälligkeiten bei der Briefwahl zu einer kontroversen Diskussion, auch in der Stadtverordnetenversammlung. Der Verdacht auf Wahlbetrug kam bereits bei der Oberbürgermeisterwahl 2023 auf, durch einen Vorfall in einem Frankfurter Wahllokal. Dort wollte ein Mann wählen, der laut Wählerverzeichnis seine Stimme bereits per Briefwahl abgegeben hatte. Von den Wahlhelfern damit konfrontiert, sagte der Mann, er habe nicht an der Briefwahl teilgenommen. Die Wahlhelfer informierten daraufhin das Wahlamt. Eine Überprüfung ergab, dass Unbekannte, ohne Wissen des Wählers, seine Briefwahlunterlagen beantragt hatten - allerdings an eine andere Adresse. Das Wahlamt erstellte daraufhin eine Liste von Adressen, an die der oder die mutmaßlichen Betrüger Briefwahlunterlagen für die Haupt- und die Stichwahl bei der Wahl des Oberbürgermeisters beantragt hatten. Das Wahlamt erstattet daraufhin Strafanzeige gegen Unbekannt. Es kam daraufhin zu Wohnungsdurchsuchungen. Bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt ist noch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig.

Bei der Kommunalwahl 2026 kam es bei der Briefwahl wieder zu Auffälligkeiten. Durch Stimmen von Wählern der Europaliste Frankfurt (ELF) und der Liste "Ich bin ein Frankfurter" (IBF) haben vier Bewerber von SPD, GRÜNEN und CDU jeweils rd. 6000 zusätzliche Stimmen bekommen. Damit hätten 2000 Wähler der kleinen Listen diese Kandidaten unterstützt, sollten sie jeweils drei Kreuze gemacht haben. Es ist wenig überzeugend, derartige Auffälligkeiten allein mit dem Zufall zu erklären. Das Entstehen solcher Muster begründet den Verdacht, dass Wahlberechtigte nicht einzeln und unbeeinflusst entschieden haben, sondern das Wahlgeheimnis nicht gewahrt wurde und die Unterlagen kollektiv ausgefüllt wurden.

Auch bezüglich der Kommunalwahl 2026 ist nunmehr ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig. Die Staatsanwaltschaft hat bestätigt, dass es zwischen den Ermittlungen zur damaligen Oberbürgermeisterwahl und den statistischen Auffälligkeiten bei der Kommunalwahl 2026 zu Personenüberschneidungen gekommen sei. Diese Überschneidungen betreffen das familiäre und berufliche Umfeld von Stadtverordneten, die wegen ungewöhnlicher Stimmenhäufung bei der Kommunalwahl im Fokus standen. Welche Bedeutung aus diesen Überschneidungen zu ziehen ist, ist nach Auffassung der Staatsanwaltschaft noch offen. Derzeit kann hieraus nicht abgeleitet werden, ob die betroffenen Personen selbst an möglichen Straftaten beteiligt waren.

Im Übrigen kam es bei den letzten Kommunalwahlen auch dazu, dass in größerem Umfange Briefwahlunterlagen an eine Adresse versandt wurden und auch Vorgaben hinsichtlich der Bevollmächtigung nicht in jedem Falle umgesetzt wurden. Hinzu kommt, dass der Verdacht besteht, dass in bestimmten Sozialisationen mit patriarchalisch geprägten Familienstrukturen oder auch in Pflege- und Altersheimen, eine unbeeinflusste, eigenständige und geheime Wahlentscheidung nicht gewährleistet ist.

Die Integrität und die Ordnungsgemäßheit von Wahlen in Frankfurt ist ein hohes Gut und muss garantiert werden. Dies ist offensichtlich bei der Briefwahl bei der Kommunalwahl, die auch im Ortsbezirk 5 stattfindet, nicht gewährleistet. Von der Möglichkeit, mobile Wahlvorstände für Alten-, Pflegeheime und Krankenhäuser einzurichten bzw. etwa innerhalb von vier Wochen vor der Wahl im Wahlamt die Stimme abzugeben, sollte Gebrauch gemacht werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 12. Oktober 2026 brachte BFF im Ortsbeirat 5 diesen Antrag ein.

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