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Verkehrssicherheit im Bischofsweg erhöhen - Geschwindigkeitsmessungen und stationäre Überwachung prüfen

Vorlagentyp: OFCDU
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Ortsbeirat beantragt die Erhöhung der Verkehrssicherheit im Bischofsweg durch die Prüfung der Einrichtung einer stationären Geschwindigkeitsüberwachung auf Höhe der Hausnummer 25. Dies soll durch Geschwindigkeitsmessungen und die Untersuchung des Durchgangsverkehrs geschehen, da die Anwohner zunehmend besorgt über die Verkehrssituation sind.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Bischofsweg — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 12.10.2026.

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Antrag

Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen, ob im Bischofsweg auf Höhe der Hausnummer 25 eine stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage eingerichtet werden kann.

Hierzu wird der Magistrat insbesondere gebeten,

  1. im betreffenden Straßenabschnitt Geschwindigkeitsmessungen und eine Verkehrszählung durchzuführen, um das tatsächliche Verkehrsaufkommen sowie mögliche Geschwindigkeitsüberschreitungen zu erfassen;
  2. den Anteil des Durchgangsverkehrs zu untersuchen und zu bewerten, inwieweit dieser die Anwohnenden belastet;
  3. die Voraussetzungen für die Einrichtung einer stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage auf Höhe der Hausnummer 25 zu prüfen;
  4. alternativ mobile Geschwindigkeitskontrollen oder eine temporäre Geschwindigkeitsmessanlage vorzusehen;
  5. darzustellen, welche weiteren verkehrsberuhigenden Maßnahmen an dieser Stelle zur Verbesserung der Verkehrssicherheit möglich sind.

Begründung

Der Bischofsweg ist eine Wohnstraße, in der insbesondere das Verkehrsaufkommen und die gefahrenen Geschwindigkeiten von Anwohnenden zunehmend kritisch wahrgenommen werden.

Besonders im Bereich der Hausnummer 25 besteht aus Sicht der Ortsbeirates Anlass, die tatsächliche Verkehrssituation näher zu untersuchen.

Bereits mit der Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6106 hatte der Ortsbeirat eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Bischofsweg angeregt.

In der Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 368 ging dieser davon aus, dass weder ein erhebliches Durchgangsverkehrsaufkommen noch eine besonders hohe Verkehrsbelastung vorliege.

Angesichts der weiterhin bestehenden Hinweise auf eine Belastung der Anwohnenden erscheint eine aktuelle und nachvollziehbare Erhebung der tatsächlichen Verkehrssituation sinnvoll.

Der Ortsbeirat hält es für erforderlich, auf Grundlage objektiver Messdaten zu prüfen, ob zusätzliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsüberwachung und Verkehrsberuhigung notwendig sind.

Die Sicherheit der Anwohnenden sowie aller Verkehrsteilnehmenden muss dabei im Vordergrund stehen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 12. Oktober 2026 brachte CDU im Ortsbeirat 5 diesen Antrag ein. Mit dem Beschluss wurde der Antrag als OM 6106 (Direktanregung) weitergeleitet.

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