Tempo 30 im Bischofsweg anordnen
Lesezeit: 1 Minuten
Bisheriger Verlauf
14.10.2024
08.11.2024
17.03.2025
17.03.2025
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6106 entstanden aus Vorlage: OF 1223/5 vom 14.10.2024
Betreff: Tempo 30 im Bischofsweg anordnen
Der Magistrat wird gebeten, im Bischofsweg ein Tempolimit von 30 km/h durchgängig anzuordnen. Nach dem Zugang von der Darmstädter Landstraße ist ein entsprechendes Schild anzubringen. An der Eng- und Gefahrenstelle gegenüber des Bischofswegs 46 ist ein Parkverbot zu markieren. Begründung:
Die Beschaffenheit des Bischofswegs ist sehr uneben und besteht aus Kopfsteinpflaster. Dies führt zu einer teils starken Lärmbelästigung. Derzeit ist für die Fahrbahn teils 30 km/h und teils 50 km/h beschildert. Weiter ist gegenüber des Bischofswegs 46 ein Parkverbotsschild für die Kurve aufzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 368
Beratung im Ortsbeirat: 5