Tempo 30 im Bischofsweg anordnen
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, ein Tempolimit von 30 km/h im Bischofsweg anzuordnen, um die Lärmbelästigung aufgrund der unebenen Kopfsteinpflasterstraße zu reduzieren. Zudem soll ein Parkverbot gegenüber des Bischofswegs 46 eingerichtet werden, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Bischofsweg — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Stichstraße zwischen dem Letzten Hasenpfad 177 und Bischofsweg 43a04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Parkplatz Darmstädter Landstraße/Ecke Bischofsweg freigeben23.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Parkplatz Darmstädter Landstraße/Ecke Bischofsweg zumindest teilweise öffnen21.07.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Bischofsweg per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, im Bischofsweg ein Tempolimit von 30 km/h durchgängig anzuordnen. Nach dem Zugang von der Darmstädter Landstraße ist ein entsprechendes Schild anzubringen. An der Eng- und Gefahrenstelle gegenüber des Bischofswegs 46 ist ein Parkverbot zu markieren.
Begründung
Die Beschaffenheit des Bischofswegs ist sehr uneben und besteht aus Kopfsteinpflaster. Dies führt zu einer teils starken Lärmbelästigung. Derzeit ist für die Fahrbahn teils 30 km/h und teils 50 km/h beschildert. Weiter ist gegenüber des Bischofswegs 46 ein Parkverbotsschild für die Kurve aufzustellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Oktober 2024OFOF 1223/5Tempo 30 im Bischofsweg anordnenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 8. November 2024Sie sind hierOMOM 6106Tempo 30 im Bischofsweg anordnenDirektanregung
- 17. März 2025Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 368Tempo 30 im Bischofsweg anordnenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats