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- Bertramstraße auf Höhe Eduard-Rüppell-Straße: Tempo 30 durchsetzenOFOB 915.10.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2026, OF 161/9 Betreff: Bertramstraße auf Höhe Eduard-Rüppell-Straße: Tempo 30 durchsetzen Vorgang: ST 50/07 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, 1. in der Bertramstraße am Fußgängerüberweg in Höhe Einmündung Eduard-Rüppell-Straße Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen, sofern keine aktuellen Messergebnisse vorliegen, und dem Ortsbeirat die Ergebnisse mitzuteilen; 2. auf dieser Grundlage bauliche Maßnahmen zur Senkung der Geschwindigkeit am Fußgängerüberweg zu prüfen, etwa eine Anhebung der Querungsstelle auf Gehwegniveau (Aufpflasterung), wie sie der Magistrat am Durchgang in Höhe Bertramstraße 91/18 und an der Bertramswiese bereits umgesetzt hat. Begründung: Die Bertramstraße gehört zur Tempo-30-Zone Bertramsviertel. Anwohnerinnen und Anwohner berichten, dass dort regelmäßig deutlich schneller gefahren wird. Die Vorfahrt aus der Eduard-Rüppell-Straße (rechts vor links) wird oft missachtet, und Personen, die am Zebrastreifen warten, werden teils zu spät gesehen. Das trifft vor allem Kinder auf dem Weg zu den Sportplätzen, zum Spielplatz und zur Grünfläche an der Bertramswiese. Tempo 30 ist durch geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen durchzusetzen, wenn es vor einem Fußgängerüberweg nicht eingehalten wird. Am Durchgang in Höhe Nr. 91/18 wurde die Fahrbahn bereits auf Gehwegniveau angehoben, um die Verkehrssicherheit zu verbessern und barrierefreies Queren zu ermöglichen (ST 50/07). Auch vor dem Vereinsheim in der Straße Bertramswiese ist die Querung bereits angehoben. Linienbusse fahren im betroffenen Abschnitt nicht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2007, ST 50 Beratung im Ortsbeirat: 9
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Müllbehälter an den Bushaltstellen des M34, Kaiser-Sigmund-Str./MarbachwegOFOB 915.10.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2026, OF 164/9 Betreff: Müllbehälter an den Bushaltstellen des M34, Kaiser-Sigmund-Str./Marbachweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Leerungsintervalle der Müllbehälter im Bereich der M34er-Bushaltestelle Kaiser-Sigmund-Straße auf dem Marbach deutlich zu erhöhen. Begründung: Nach übereinstimmenden Berichten von Anwohnerinnen und Anwohnern und eigener In-Augenschein-Nahme werden die Müllbehälter an der Haltestelle M34/Kaiser-Sigmund-Straße in beide Fahrtrichtungen auf dem Marbachweg nur sehr selten und unregelmäßig geleert. Die Folge ist eine regelmäßige Überfüllung der Behälter und damit verbunden herumliegender Restmüll auf der Straße und an den Haltestellen. Dies zieht Ratten und Ungeziefer an. Aus hygienischen und optischen Gründen ist hier dringend für Abhilfe zu sorgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Rot markierte Bäume in der KlimschAnlage – Bedeutung der Markierungen und mögliche BaumfällungenOFOB 915.10.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2026, OF 165/9 Betreff: Rot markierte Bäume in der Klimsch-Anlage - Bedeutung der Markierungen und mögliche Baumfällungen In der Klimschanlage ist die Sanierung der wassergebundenen Wegedecke vorgesehen. In diesem Zusammenhang haben sich Anwohner*innen an Mitglieder des Ortsbeirats 9 gewandt, da mehrere Bäume in der Anlage mit einem roten Kreuz markiert wurden. Betroffen sind nach den vorliegenden Informationen die Bäume mit den Nummern 3, 4, 5, 6, 9, 14, 15, 26, 28, 29, 30, 31 und 32. Da weder den Anwohner*innen noch den anfragenden Mitgliedern des Ortsbeirats mögliche Baumfällarbeiten bekannt sind, besteht Klärungsbedarf hinsichtlich der Bedeutung der Markierungen und der weiteren Planungen für den Baumbestand. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird daher gebeten, über das zuständige Grünflächenamt folgende Fragen zeitnah zu beantworten: 1. Welche Bedeutung haben die roten Kreuze, mit denen die genannten Bäume in der Klimschanlage markiert wurden? 2. Ist vorgesehen, die markierten Bäume zu fällen? - Falls ja: Aus welchen Gründen sollen die einzelnen Bäume gefällt werden? - Stehen die geplanten Fällungen in einem Zusammenhang mit der vorgesehenen Sanierung der Wegedecke oder mit anderen Maßnahmen? 3. Welche Möglichkeiten bestehen, die betroffenen Bäume zu erhalten und die geplanten Instandhaltungsarbeiten so durchzuführen, dass der vorhandene Baumbestand möglichst geschont wird? 4. Sollten Baumfällungen unvermeidbar sein: Ist vorgesehen, nach Abschluss der Instandhaltungsarbeiten Ersatzpflanzungen in der Klimschanlage vorzunehmen? Falls ja, in welchem Umfang und in welchem Zeitraum? Wir bitten um eine zeitnahe Beantwortung, damit die Fragen der besorgten Anwohner*innen geklärt und die weiteren Planungen für die Klimschanlage nachvollziehbar dargestellt werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Urban Gardening in GinnheimOFOB 915.10.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2026, OF 166/9 Betreff: Urban Gardening in Ginnheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. welche Akteure derzeit für das Urban Gardening am Ginnheimer Kirchplätzchen verantwortlich sind und wer die Hauptverantwortung für die Pflege und Betreuung der dortigen Flächen trägt, 2. ob für das Urban-Gardening-Projekt derzeit noch städtische Gelder oder sonstige finanzielle Mittel ausgezahlt beziehungsweise zur Verfügung gestellt werden und, falls ja, in welcher Höhe und an wen diese Mittel fließen. Begründung: Das Urban-Gardening-Projekt am Ginnheimer Kirchplätzchen macht derzeit einen zunehmend verwaisten und wenig gepflegten Eindruck. Die vorhandenen Hochbeete wirken mittlerweile stark verwittert und das Projekt insgesamt nicht mehr besonders lebendig. Auch der Gesamteindruck des Platzes leidet darunter. Der derzeitige Zustand wird dem Ginnheimer Kirchplätzchen als öffentlichem Ort nicht gerecht. Vor diesem Hintergrund soll geklärt werden, wer aktuell für das Urban Gardening und dessen Pflege verantwortlich ist und ob hierfür weiterhin finanzielle Mittel bereitgestellt beziehungsweise ausgezahlt werden. Quelle: privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Prüfung einer Videoüberwachung an Sperrmüllsammelplätzen zur Bekämpfung illegaler Müllablagerungen – insbesondere in der Franz-Werfel-StraßeOFOB 915.10.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2026, OF 167/9 Betreff: Prüfung einer Videoüberwachung an Sperrmüllsammelplätzen zur Bekämpfung illegaler Müllablagerungen - insbesondere in der Franz-Werfel-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und unter welchen rechtlichen, datenschutzrechtlichen und technischen Voraussetzungen die Installation einer Videoüberwachung im Bereich von Sperrmüllsammelplätzen, insbesondere am Sperrmüllkäfig in der Franz-Werfel-Straße, möglich ist. Dabei soll insbesondere geprüft werden, 1. ob eine zeitlich begrenzte oder dauerhafte Videoüberwachung zur Verhinderung und Aufklärung illegaler Müllablagerungen rechtlich zulässig und technisch umsetzbar ist. 2. welche Möglichkeiten bestehen, um gegen den zunehmenden Mülltourismus und die unerlaubte Entsorgung von Sperrmüll, Hausmüll und Sondermüll (Farbeimer, Autoreifen, div.) wirksam vorzugehen. 3. ob gegebenenfalls alternative Maßnahmen, beispielsweise mobile Kamerasysteme, oder andere geeignete Überwachungs- und Präventionsmaßnahmen, eingesetzt werden können. 4. welche konkreten Maßnahmen der Magistrat kurzfristig ergreifen kann, um die Situation an besonders betroffenen Sperrmüllsammelstellen nachhaltig zu verbessern. Begründung: Die Situation rund um den Sperrmüllkäfig in der Franz-Werfel-Straße hat mittlerweile ein besorgniserregendes Ausmaß angenommen. Wiederkehrende illegale Müllablagerungen und der zunehmende sogenannte Mülltourismus führen zu erheblichen Verschmutzungen und beeinträchtigen das Wohnumfeld der Anwohnerinnen und Anwohner. Die bisherigen Maßnahmen reichen offenbar nicht aus, um diesem Problem dauerhaft entgegenzuwirken. Daher ist es dringend erforderlich, zusätzliche wirksame Maßnahmen zu prüfen, um illegale Müllablagerungen einzudämmen und langfristig für saubere und geordnete Verhältnisse zu sorgen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Einrichtung einer Bewohnerparkzone im Quartier Reichelstraße/Guaitastraße/AugustScheidelStraßeOFOB 915.10.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2026, OF 170/9 Betreff: Einrichtung einer Bewohnerparkzone im Quartier Reichelstraße/Guaitastraße/August-Scheidel-Straße Im Siedlungsquartier Reichelstraße/Guaitastraße/August-Scheidel-Straße besteht ein hoher Parkdruck. Anwohnerinnen und Anwohner berichten, dass zahlreiche Pendler ihre Fahrzeuge tagsüber im Quartier abstellen, um anschließend mit der nahegelegenen U-Bahn-Linie U1 weiterzufahren. Dadurch werden dringend benötigte Parkplätze durch ortsfremde Fahrzeuge belegt und die ohnehin angespannte Parksituation für die Bewohnerinnen und Bewohner weiter verschärft. Um den Parkdruck zu reduzieren und die Parksituation für die Anwohnerschaft zu verbessern, soll geprüft werden, wie das Quartier vor einer übermäßigen Nutzung als Pendlerparkraum geschützt werden kann. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Einrichtung einer Bewohnerparkzone im Quartier Reichelstraße/Guaitastraße/August-Scheidel-Straße zu prüfen und die dafür erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, um den Parkdruck durch einpendelnde Verkehrsteilnehmer zu reduzieren und die Parksituation für die Anwohnerinnen und Anwohner zu verbessern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Stoppschild an der Einmündung Auf der Schloßhecke / WoogstraßeOFOB 915.10.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2026, OF 171/9 Betreff: Stoppschild an der Einmündung Auf der Schloßhecke / Woogstraße Fahrzeuge, die aus der Straße Auf der Schloßhecke kommend in die Woogstraße einbiegen möchten, haben aufgrund der örtlichen Gegebenheiten erst sehr spät Einsicht in den fließenden Verkehr auf der Woogstraße. Dadurch entstehen unübersichtliche Situationen und ein erhöhtes Gefährdungspotenzial beim Abbiegen. Ein verpflichtendes Anhalten vor dem Einfahren in die Woogstraße könnte dazu beitragen, die Verkehrssituation an dieser Stelle übersichtlicher und sicherer zu machen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an der Einmündung Auf der Schloßhecke/Woogstraße ein Stoppschild (Zeichen 206) anzuordnen und zu installieren, um gefährliche Abbiegevorgänge zu verhindern und die Verkehrssicherheit an dieser Stelle zu erhöhen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Piktogramm „30 km/h“ auf der WoogstraßeOFOB 915.10.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2026, OF 172/9 Betreff: Piktogramm "30 km/h" auf der Woogstraße Anwohnerinnen und Anwohner berichten von erhöhten Geschwindigkeiten auf der Woogstraße. Dabei gilt dort bereits eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. Besonders relevant ist die Verkehrssituation, da die Woogstraße Teil des offiziellen Schulwegs zur Diesterwegschule ist und somit täglich von zahlreichen Schülerinnen und Schülern genutzt wird. Eine gut sichtbare Markierung auf der Fahrbahn kann dazu beitragen, die bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung stärker ins Bewusstsein der Verkehrsteilnehmenden zu rücken und insbesondere die Sicherheit der Kinder auf ihrem Schulweg zu erhöhen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Kreuzung Ginnheimer Mühlgasse/Woogstraße ein gut sichtbares Piktogramm "30 km/h" auf der Fahrbahn aufzubringen, um auf die bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung hinzuweisen und die Verkehrssicherheit, insbesondere für die Schülerinnen und Schüler auf ihrem Schulweg zur Diesterwegschule, zu erhöhen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Piktogramm „10 km/h“ Auf der Schloßhecke – Sicherheit auf dem Schulweg erhöhenOFOB 915.10.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2026, OF 173/9 Betreff: Piktogramm "10 km/h" Auf der Schloßhecke - Sicherheit auf dem Schulweg erhöhen Die Straße "Auf der Schloßhecke" ist ein wichtiger Schulweg für Kinder der dort ansässigen Grundschule. Täglich bewegen sich hier zahlreiche Schülerinnen und Schüler zu Fuß, teilweise auch in ganzen Klassenverbänden. Die Straße wird gleichzeitig von Fußgängerinnen und Fußgängern, Radfahrenden und Pkw genutzt. Gerade auf einem stark frequentierten Schulweg muss die Sicherheit der Kinder an erster Stelle stehen. Kinder können Verkehrssituationen häufig noch nicht zuverlässig einschätzen und reagieren anders als Erwachsene. Umso wichtiger ist es, die Geschwindigkeit des motorisierten Verkehrs dort auf ein möglichst niedriges Niveau zu begrenzen. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 10 km/h würde die Verkehrssicherheit auf der gemeinsam genutzten Verkehrsfläche erhöhen und die besondere Situation als Schulweg berücksichtigen. In der Ginnheimer Waldstraße besteht bereits eine entsprechende Regelung. Darüber hinaus ist an der Kreuzung Ginnheimer Waldgasse/Auf der Schloßhecke das Verkehrsschild "Anlieger frei" inzwischen so stark zugewachsen, dass es von Autofahrerinnen und Autofahrern kaum noch wahrgenommen werden kann. Gerade im Umfeld eines Schulweges sollte die Beschilderung eindeutig und gut sichtbar sein. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. für die Straße "Auf der Schloßhecke" eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 10 km/h analog zur Ginnheimer Waldstraße einzuführen und entsprechend auszuschildern; 2. das Verkehrsschild "Anlieger frei" an der Kreuzung Ginnheimer Waldgasse/Auf der Schloßhecke unverzüglich freizuschneiden und wieder gut sichtbar zu machen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Erinnerung an die Beseitigung des Angstraums hinter dem Haus Maybachstraße 24OFOB 915.10.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2026, OF 182/9 Betreff: Erinnerung an die Beseitigung des Angstraums hinter dem Haus Maybachstraße 24 Vorgang: OM 7690/25 OBR 9; ST 2075/25; ST 956/26 In der OM 7690/9 vom 30.10.2025 hat der Ortsbeirat den Magistrat gebeten, den Angstraum hinter dem Anwesen Maybachstraße 24 entlang der S-Bahn-Gleise zu beseitigen. Inzwischen liegen zwei Stellungnahmen vor, ohne dass eine abschließende Beurteilung oder eine konkrete Lösung präsentiert werden konnte. Seit fast einem Jahr wartet der Ortsbeirat auf eine Klärung. Mit dem Beginn der dunklen Jahreszeit verschärft sich die Situation erneut. Die Beseitigung von Angsträumen darf nicht an langwierigen Prüfungen und ausbleibenden Entscheidungen scheitern. Die Anliegen der Anwohnerinnen und Anwohner müssen ernst genommen und konkrete Maßnahmen endlich umgesetzt werden. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird erneut gebeten, den Angstraum hinter dem Haus Maybachstraße 24 entlang der S-Bahn-Gleise zeitnah zu beseitigen und geeignete Maßnahmen zur Verbesserung des Sicherheitsgefühls vor Ort umzusetzen. Der Ortsbeirat erwartet hierzu eine konkrete Aussage, welche Maßnahmen vorgesehen sind und wann diese realisiert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7690 Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2075 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2026, ST 956 Beratung im Ortsbeirat: 9
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Lindenau als Sackgasse eindeutig kenntlich machenOFOB 915.10.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2026, OF 183/9 Betreff: Lindenau als Sackgasse eindeutig kenntlich machen Die Lindenau ist eine Sackgasse. Dennoch kommt es nach Angaben von Anwohnerinnen und Anwohnern immer wieder zu irrtümlichen bzw. fehlgeleiteten Einfahrten in die Straße. Dadurch entsteht vermeidbarer zusätzlicher Autoverkehr in der Lindenau. Insbesondere für Autofahrerinnen und Autofahrer, die auf der Eschersheimer Landstraße aus Richtung Zehnmorgenstraße kommen, ist beim Abbiegen in die Lindenau nicht eindeutig erkennbar, dass die Straße als Sackgasse endet. Ein entsprechender Hinweis fehlt an der entscheidenden Einmündung bzw. ist für den einfahrenden Verkehr nicht ausreichend sichtbar. Eine frühzeitige und eindeutige Kennzeichnung der Sackgasse kann dazu beitragen, unnötige Einfahrten und Wendemanöver zu vermeiden und damit die Verkehrsbelastung der Lindenau zu reduzieren. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass an der Ecke Eschersheimer Landstraße/Lindenau ein Verkehrszeichen "Sackgasse" (VZ 357) so angebracht bzw. platziert wird, dass für den aus Richtung Zehnmorgenstraße kommenden Verkehr eindeutig und rechtzeitig erkennbar ist, dass die Lindenau eine Sackgasse ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Brückenspielplatz für Roller- und Radverkehr sperrenOFOB 515.10.2026 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2026, OF 240/5 Betreff: Brückenspielplatz für Roller- und Radverkehr sperren Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die Verkehrs- und Spielfläche im Bereich der früheren Fahrbahn der Brückenstraße zwischen Gutzkowstraße und Schifferstraße, die bereits 1975 entsiegelt und in einen Straßenspielplatz umgewandelt wurde, so abzusperren, dass dort kein Fahrverkehr mehr spielende Kinder und Fußgängerinnen und Fußgänger gefährden kann. Dazu soll folgende Maßnahmen erfolgen. 1. Der Schutz der Kinder, die dort spielen und sich aufhalten, soll an erste Stelle gesetzt werden. Dazu soll die aktuelle Regelung, die durchgehenden Fahrrad- und Elektrorollerverkehr duldet, aufgehoben werden. Stattdessen sollen Radwege um den Straßenspielplatz herum ausgewiesen werden. 2. Die jetzige Verkehrs- und Spielfläche soll so zeitnah wie möglich baulich so abgesichert werden, dass mit Fahrrädern und Elektrorollern dort nicht mehr hindurchgerast werden kann. 3. Die Sperrung soll für jeglichen Fahrverkehr durch klare Schilder gekennzeichnet werden und durch Kontrollen konsequent durchgesetzt werden. Begründung: Der Brückenspielplatz in Sachsenhausen wurde bereits 1975 ausdrücklich für den gesamten Fahrverkehr gesperrt. Trotzdem durchqueren täglich Fahrräder, schwere Lastenräder und schnelle E-Scooter den Spielbereich. Für Kinder, die unbedarft toben und zwischen den Geräten hervortreten, bedeutet das eine ständige Gefahr für Unfälle und Verletzungen. Die Fläche hat sich faktisch zu einer Rad-Hauptroute entwickelt. Ein Zeitverzug bis zu einer angeblich geplanten Umgestaltung im Jahr 2028 darf nicht hingenommen werden. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Am Ende der Alleenbäume in der Textorstraße auf Höhe der Hausnummer 62 einen weiteren Baum pflanzenOFOB 515.10.2026 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2026, OF 248/5 Betreff: Am Ende der Alleenbäume in der Textorstraße auf Höhe der Hausnummer 62 einen weiteren Baum pflanzen Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, in der Textorstr. auf Höhe des Hauses 62 in Verlängerung der Linie der Bäume, die dort schon am Rand des Bürgersteigs stehen, die Pflanzung eines weiteren Baumes zu veranlassen. Begründung: Die Begrünung der Stadt ist aus vielerlei bekannten Gründen wünschenswert und für die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger wichtig. Im Bereich des Hauses Textorstraße/Ecke Diesterwegstr. wäre Platz für mindestens einen weiteren Alleenbaum. Soweit erforderlich könnte die dort befindlichen Fahrradabstellbügel in den davor liegenden abgepollerten Straßenbereich versetzt werden. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Schulweg zur Mühlbergschule im Bereich Miltenberger Straße / Wendelsweg sicherer machenOFOB 515.10.2026 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2026, OF 249/5 Betreff: Schulweg zur Mühlbergschule im Bereich Miltenberger Straße / Wendelsweg sicherer machen Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, im Bereich des abgesenkten Bordsteins an der Hausecke Wendelsweg 89 zur Steinhausenstr. hin durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die dort nicht mehr aus Unachtsamkeit oder Gedankenlosigkeit oder leichtfertig geparkt wird. Als Maßnahmen kommen Fahrbahnmarkierungen und Parkverbotsschilder in Frage. Begründung: Im Bereich des abgesenkten Bordsteins beginnt für Fußgängerinnen und Fußgänger nach ihrer Überquerung des Wendelswegs ein Fußweg entlang der Steinhausenstraße. Dieser Fußweg ist Teil des Schulwegs für alle Grundschulkinder der Mühlbergschule, die aus dem Wohngebiet oberhalb desr Wendelswegs Richtung Hainer Weg kommen. Wahrscheinlich ist der Bordstein genau deswegen dort abgesenkt, um das Queren des Wendelswegs an dieser Stelle zu erleichtern. Obwohl das Parken am abgesenkten Bordstein laut STVO § 12 Absatz 3 grundsätzlich verboten ist, wird dort in der Regel geparkt, möglicherweise ohne böse Absicht, weil vor und nach der Absenkung das Parken erlaubt ist. Eine deutliche Fahrbahnmarkierung oder Parkverbotsschilder würden klar machen, dass das Parken im Interesse der Sicherheit der Grundschulkinder unterbleiben muss. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Versetzung von Altglascontainern im Bereich Miltenberger Straße / Wendelsweg rückgängig machenOFOB 515.10.2026 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2026, OF 250/5 Betreff: Versetzung von Altglascontainern im Bereich Miltenberger Straße / Wendelsweg rückgängig machen Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, im Bereich der Einmündung der Miltenberger Str. in den Wendelsweg 89 die kürzlich erfolgte Umsetzung von Altglascontainern rückgängig machen zu lassen. Begründung: Anwohner haben sich an den Ortsbeirat gewandt, nachdem sie auf ihre Anfrage bei der FES nach der Begründung für die Umsetzung keine befriedigende Auskunft erhalten haben, sondern an den Ortsbeirat verwiesen wurden. Es gab die Rückmeldung, dass Lärmbelästigung ein Grund ist. Das reicht jedoch nicht aus, die erfolgte und jetzt beanstandete Umsetzung aufrechtzuerhalten, da keine belastbaren Kriterien für die Bewertung der Lärmbelästigung vor Umsetzung und jetzt bestehen. Eine Inaugenscheinnahme der jetzigen Situation spricht sehr dafür, dass jetzt nach der Umsetzung mehr Wohnparteien in näherer Hörweite der Container betroffen sind als vorher. Überdies stehen die Container jetzt unmittelbar auf dem Bürgersteig neben einer Bordsteinabsenkung, die Teil des Schulwegs für Grundschulkinder vor dem Überqueren des Wendelswegs ist. Die Übersicht bezüglich Überquerung des Wendelswegs ist jetzt für die Schulkinder und die Autofahrer nicht mehr gewährleistet. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Pünktlichkeit und Verlässlichkeit der Busverbindungen in Sachsenhausen verbessern – Pulkbildung entgegenwirkenOFOB 515.10.2026 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2026, OF 251/5 Betreff: Pünktlichkeit und Verlässlichkeit der Busverbindungen in Sachsenhausen verbessern - Pulkbildung entgegenwirken Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit traffiQ und den zuständigen Verkehrsunternehmen die Pünktlichkeit und Verlässlichkeit der Busverbindungen zwischen der Haltestelle Elisabethenstraße und der Sachsenhäuser Warte - über Lokalbahnhof und Südbahnhof - in beiden Fahrtrichtungen zu untersuchen und dem Ortsbeirat 5 über geeignete Verbesserungsmaßnahmen zu berichten. Dabei sollen insbesondere 1. Ursachen und Ausmaß der Pulkbildung sowie die daraus entstehenden Taktlücken und Wartezeiten, insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten, anhand der Betriebsdaten ermittelt werden; 2. kurzfristig umsetzbare Maßnahmen zur Stabilisierung der Busabstände geprüft werden, insbesondere eine verbesserte Steuerung durch die Leitstelle, eine gezielte Ampelbevorrechtigung und die Verringerung unnötiger Haltezeiten; 3. Möglichkeiten für einen möglichst verlässlichen Fünf-Minuten-Takt untersucht werden, sodass Fahrgäste im Regelfall nicht länger als fünf Minuten auf den nächsten Bus warten müssen und Pulkbildung sowie längere Taktlücken möglichst vermieden werden; 4. konkrete Umsetzungsschritte mit Zuständigkeiten und Zeitrahmen benannt und geeignete Maßnahmen nach Möglichkeit erprobt und anhand der tatsächlichen Wartezeiten und Busabstände ausgewertet werden. Begründung: Eine verlässliche Busverbindung ist für die Attraktivität des öffentlichen Nahverkehrs in Sachsenhausen von großer Bedeutung. Auf der Strecke zwischen der Elisabethenstraße und der Sachsenhäuser Warte sind Fahrgäste auf regelmäßige Verbindungen in beide Richtungen angewiesen. Wenn Busse verspätet sind und nachfolgende Fahrzeuge auf vorausfahrende Busse auflaufen, entsteht eine sogenannte Pulkbildung. Mehrere Busse treffen kurz hintereinander ein, während anschließend längere Taktlücken entstehen können. Dadurch müssen Fahrgäste trotz des vorgesehenen engen Taktes mitunter deutlich länger als fünf Minuten warten. Ziel ist eine Busverbindung, die im Alltag so regelmäßig und verlässlich verkehrt, dass Fahrgäste möglichst nicht auf den Fahrplan schauen müssen, sondern darauf vertrauen können, dass zeitnah ein Bus kommt. Insbesondere sollen Wartezeiten von mehr als zehn Minuten aufgrund von Pulkbildung oder vermeidbaren Betriebsstörungen möglichst verhindert werden. Da ein möglicher Ausbau der Schienenverbindung zur Sachsenhäuser Warte noch längere Zeit in Anspruch nehmen kann, ist es wichtig, die bestehende Busverbindung bereits kurzfristig zu verbessern. Eine stabilere Taktung und schnell umsetzbare betriebliche Maßnahmen können den öffentlichen Nahverkehr unmittelbar attraktiver machen und die Verlässlichkeit für die Bürgerinnen und Bürger spürbar erhöhen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Sachstand des angekündigten Gutachtens zur Entwicklung der unteren Berger StraßeOFOB 314.10.2026 · GRÜNE, CDU, SPD, Volt
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2026, OF 125/3 Betreff: Sachstand des angekündigten Gutachtens zur Entwicklung der unteren Berger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. den aktuellen Bearbeitungsstand des im Bericht B 20/2026 angekündigten Gutachtens beziehungsweise der Untersuchung zur Entwicklung der unteren Berger Straße darzulegen; 2. mitzuteilen, weshalb die im Bericht für das erste Halbjahr 2026 in Aussicht gestellten Ergebnisse bislang nicht vorgelegt wurden; 3. einen verbindlichen Zeitplan für die Fertigstellung, Vorlage und Veröffentlichung des Gutachtens zu benennen; 4. darzulegen, welche Erkenntnisse bereits vorliegen und ob erste Handlungsempfehlungen schon vor Abschluss des Gesamtgutachtens umgesetzt werden können; 5. mitzuteilen, welche Instrumente der Stadt Frankfurt zur Verfügung stehen, um die Nutzungsvielfalt auf der Berger Straße zu erhalten und einer weiteren Verdrängung des Einzelhandels durch gastronomische Nutzungen entgegenzuwirken. Begründung: Die untere Berger Straße ist einer der zentralen Einkaufs-, Versorgungs- und Aufenthaltsstraßen des Nordends. Ihre besondere Qualität ergibt sich aus dem Zusammenspiel von Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistungen und Wohnen. Der Ortsbeirat beobachtet jedoch mit Sorge eine zunehmende Veränderung der Nutzungsstruktur. Zahlreiche Bürger:innen sowie Gewerbetreibende weisen darauf hin, dass der Anteil gastronomischer Nutzungen entlang der unteren Berger Straße stetig zunimmt, während gleichzeitig die für die untere Berger Straße prägende Vielfalt inhabergeführter Einzelhandelsgeschäfte unter Druck gerät. Mehrere Gewerbetreibende haben gegenüber Mitgliedern des Ortsbeirats die Sorge geäußert, dass die untere Berger Straße bei unveränderter Entwicklung zunehmend ihre Funktion als vielfältige Einkaufsstraße verlieren könnte. Diese Entwicklung wird auch von vielen Anwohner:innen kritisch gesehen. Umso wichtiger ist das vom Magistrat angekündigte Gutachten, das eine fachliche Grundlage für die zukünftige Entwicklung dieser Straße schaffen soll. Obwohl laut Bericht bereits im ersten Halbjahr 2026 mit ersten Ergebnissen gerechnet wurde, liegt das Gutachten bislang nicht vor. Der Ortsbeirat hält die fortdauernde Verzögerung angesichts der aktuellen Herausforderungen für nicht nachvollziehbar. Gerade vor dem Hintergrund der zunehmenden Diskussionen über die Entwicklung der unteren Berger Straße besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an den Erkenntnissen des Gutachtens und den daraus abzuleitenden Maßnahmen. Der Magistrat wird daher aufgefordert, zeitnah für Transparenz über den Bearbeitungsstand zu sorgen und einen verbindlichen Termin für die Vorlage der Ergebnisse zu benennen. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Ausweitung der Reservierungszeiten in den Bewohnerparkzonen 34 und 36OFOB 514.10.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2026, OF 227/5 Betreff: Ausweitung der Reservierungszeiten in den Bewohnerparkzonen 34 und 36 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Reservierungszeiten in den Bewohnerparkzonen 34 und 36 in Niederrad-Süd auf samstags und sonntags jeweils von 10 bis 22 Uhr auszuweiten. Begründung: An Spieltagen im Waldstadion kommt es in Niederrad regelmäßig zu erheblichen verkehrlichen Belastungen für die Anwohnenden. Die Situation ist für Niederrad sehr belastend und macht deutlich, dass es dringend eines umfassenden Konzepts bedarf, um die Auswirkungen des Veranstaltungsverkehrs auf den Stadtteil zu regulieren. Gleichzeitig sollten bereits jetzt alle verfügbaren Maßnahmen ergriffen werden, um die Situation für die Anwohnenden zu verbessern. Da für die Bewohnerparkzonen 34 und 36 samstags und sonntags bislang keine Reservierungszeiten gelten, ist die Kontrolle der Bewohnerparkregelungen an diesen Tagen nicht vorgesehen. Eine Ausweitung der Reservierungszeiten auf Samstag und Sonntag jeweils von 10 bis 22 Uhr würde eine entsprechende Überwachung ermöglichen und könnte dazu beitragen, die Parksituation insbesondere an Heimspieltagen zu verbessern. Sie wäre damit ein weiterer wichtiger Baustein, um die Belastungen für die Anwohnenden zu reduzieren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 29.08.2026, OF 205/5 Beratung im Ortsbeirat: 5
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Eventverkehr im Frankfurter Süden verlässlich organisieren und die Wohngebiete Niederrads schützenOFOB 514.10.2026 · SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2026, OF 228/5 Betreff: Eventverkehr im Frankfurter Süden verlässlich organisieren und die Wohngebiete Niederrads schützen Um dem erhöhten Parkdruck im Stadtteil Niederrad entgegenzuwirken, bittet der Ortsbeirat 5 den Magistrat: 1. ein integriertes Eventverkehrskonzept vorzulegen, das den Deutsche-Bank-Park, die geplante Multifunktionsarena und mögliche weitere Orte für Großveranstaltungen im Stadionumfeld gemeinsam berücksichtigt. Ziel ist es, die An- und Abreise bei Einzel- und Parallelveranstaltungen über alle Verkehrsmittel hinweg verlässlich zu organisieren, Verkehrsengpässe zu reduzieren und insbesondere die Wohngebiete Niederrads vor veranstaltungsbedingtem Parksuchverkehr, Ausweichverkehr und übermäßiger Verkehrsbelastung zu schützen. Dabei sind auch Bauphasen, gleichzeitig stattfindende Veranstaltungen sowie sich überschneidende An- und Abreisezeiten zu erfassen; 2. einen verlässlichen Eventfahrplan für den öffentlichen Nah- und Fernverkehr zu entwickeln. Gemeinsam mit RMV, traffiQ, VGF, DB InfraGO, gegebenenfalls weiteren Verkehrsunternehmen und den Betreibern und Veranstaltern sollen insbesondere für spät endende Veranstaltungen zusätzliche beziehungsweise verlängerte Verkehrsangebote bestellt werden. Dabei sind die tatsächlichen Veranstaltungsendzeiten, die erforderliche Abreisephase und die Erreichbarkeit ausgewählter regionaler Anschlüsse zugrunde zu legen. Die dafür notwendigen Betriebsfenster und Verkehrsleistungen sind mit den zuständigen Verkehrsunternehmen abzustimmen und, soweit vereinbar, verbindlich zu sichern; 3. Mobilitätsinformationen bereits beim Ticketkauf bereitzustellen. Veranstaltungsgäste sollen verständlich über Hin- und Rückreise, KombiTicket-Gültigkeit, letzte gesicherte Anschlüsse, barrierefreie Angebote und reservierbare Parkmöglichkeiten informiert werden. Ticketshops, Bestätigungsmails, digitale Eintrittskarten und Veranstaltungsinformationen sollen einen einheitlichen Informationsstand verwenden. Die Nutzung muss auch ohne zusätzliche App möglich sein; 4. vorhandene und gegebenenfalls zusätzliche Parkflächen zu einem vertraglich abgesicherten Netz von Veranstaltungsparkplätzen und Park-and-Ride-Angeboten zusammenzuführen. Dabei ist für jede Fläche zu prüfen und nachvollziehbar darzustellen, ob sie tatsächlich verfügbar, für den Veranstaltungsbetrieb geeignet und zu den erforderlichen Zeiten nutzbar ist. Verfügbarkeit, Kapazität, Nutzungszeiten, Zufahrt, Kosten und erforderliche Genehmigungen sind mit den jeweiligen Eigentümern und Betreibern abzustimmen und verbindlich zu sichern. Die Parkflächen sind in einem gemeinsamen Informations- und Buchungssystem mit bestätigten Kapazitäten, Zufahrtsinformationen, Anschlussverbindungen und Belegungsständen abzubilden. Veranstaltungsgäste ohne gebuchten Stellplatz sollen frühzeitig auf verfügbare Alternativen außerhalb des unmittelbaren Stadionumfelds hingewiesen werden, bevor sie das unmittelbare Stadiongebiet erreichen; 5. ergebnisoffen zu prüfen, ob sich in Zusammenarbeit mit Fraport und den zuständigen Verkehrsunternehmen ein Park-and-Shuttle-Angebot über das Terminal 3 einrichten lässt. Voraussetzung für eine Umsetzung ist der belastbare Nachweis, dass ausreichende Parkflächen tatsächlich verfügbar und für Veranstaltungsbesucher nutzbar sind sowie die erforderlichen Zufahrts-, Betriebs- und Genehmigungsbedingungen erfüllt werden können. Dabei sind insbesondere die verfügbare Stellplatzkapazität, mögliche Nutzungskonflikte mit dem Flughafenbetrieb, Shuttle-Routen, Fahrzeugbedarf, barrierefreie Haltestellen, Rückfahrten nach Veranstaltungsende, Sicherheitsanforderungen und Gesamtkosten zu untersuchen. Das Modell ist mit Alternativen, insbesondere im Bereich Gateway Gardens und im nördlichen Flughafenumfeld, zu vergleichen. Bei nachgewiesener Machbarkeit und gesicherter Finanzierung soll ein zeitlich begrenzter Pilotbetrieb mit einer zunächst auf maximal 500 Pkw je Veranstaltung begrenzten Kapazität geprüft werden.; 6. ein verhältnismäßiges Schutzkonzept für besonders belastete Wohnstraßen Niederrads umzusetzen. Bewohnerparkregelungen und deren zeitliche Geltung und Beschilderungen sollen überprüft und, soweit rechtlich und örtlich begründet, bis zum Ende der veranstaltungsbedingten Abreisephase angepasst werden. Wirksame Kontrollen sind sicherzustellen. Erforderliche temporäre Zufahrtsregelungen müssen berechtigte Anlieger, deren Besucher, Pflege, Lieferverkehr und Gewerbe berücksichtigen. Digitale Berechtigungen dürfen nur mit gesicherter Rechtsgrundlage, Datenschutz und einfachen alternativen Nachweisen eingesetzt werden; 7. die Abreise und Abholung räumlich besser zu organisieren. Fußgänger, Fahrräder, Pkw, Reisebusse und Shuttles sollen möglichst konfliktarm geführt werden. Geeignete Signalprogramme, Busvorrang sowie klar definierte Taxi-, Mietwagen- und Privatabholzonen sind zu prüfen und umzusetzen. Rettungswege und barrierefreie Zugänge müssen jederzeit freigehalten werden; 8. Fahrradverkehr und ergänzende Mobilitätsangebote bedarfsgerecht auszubauen. Dazu gehören sichere Fahrradabstellplätze, veranstaltungsbezogene Bewachung, geeignete E-Bike-Abstellung und sichere nächtliche Wege. Für Leihfahrräder und E-Scooter sind geordnete Abstellflächen vorzusehen, die Fuß- und Rettungswege freihalten; 9. für den Deutsche-Bank-Park und die geplante Multifunktionsarena einen gemeinsamen, belastbaren Nachweis der erforderlichen Verkehrskapazitäten vorzulegen. Dabei sind insbesondere gleichzeitige Veranstaltungsspitzen, gegenläufige An- und Abreiseverkehre, Bauphasen sowie der Ausfall wesentlicher Verkehrsverbindungen zu berücksichtigen. Werden Kapazitätsengpässe festgestellt, sind vor der Inbetriebnahme der Arena beziehungsweise vor einer zusätzlichen Verkehrsbelastung konkrete, finanzierte und terminierte Maßnahmen zu ihrer Behebung festzulegen. Dies gilt insbesondere für die Sicherung des öffentlichen Nahverkehrs, erforderliche Ersatzflächen für bestehende Busverkehre sowie die geordnete Abwicklung des Individual- und Veranstaltungsverkehrs. Solange die erforderlichen Verkehrskapazitäten nicht nachgewiesen und notwendige Maßnahmen nicht verbindlich gesichert sind, sollen zusätzliche Veranstaltungsbelastungen begrenzt und Veranstaltungstermine bei Bedarf zeitlich entzerrt werden. Die Umsetzung ist mit den jeweils zuständigen Stellen abzustimmen; 10. die Umsetzung soll durch den Magistrat unter klarer Benennung der Zuständigkeiten koordiniert werden. Für das gemeinsame Buchungs- und Informationssystem ist eine verantwortliche Betreiberschaft festzulegen, die den laufenden Betrieb, die Pflege und die Aktualisierung der Informationen sicherstellt. Dabei sind die jeweils verantwortlichen Verkehrsunternehmen, Betreiber, Veranstalter, Grundstückseigentümer und sonstigen zuständigen Stellen frühzeitig einzubeziehen. Der Magistrat soll im Rahmen seiner Zuständigkeiten die erforderlichen Abstimmungen führen, auf verbindliche Vereinbarungen hinwirken und die Umsetzung der städtischen Maßnahmen sicherstellen. Maßnahmen, die in die Zuständigkeit Dritter fallen, sind mit diesen abzustimmen. Soweit eine Umsetzung vereinbart werden kann, sind Verantwortlichkeit, Finanzierung und Zeitplan verbindlich festzuhalten; 11. einen nachvollziehbaren Maßnahmen-, Finanzierungs- und Umsetzungsplan vorzulegen. Innerhalb von sechs Monaten nach Beschlussfassung soll ein mit den beteiligten Stellen abgestimmter Maßnahmenplan einschließlich Finanzierung, Zuständigkeiten und Zeitplan erarbeitet werden. Erforderliche Haushaltsentscheidungen sind der Stadtverordnetenversammlung rechtzeitig zur Beschlussfassung zuzuleiten. Der verbindliche Maßnahmen-, Finanzierungs- und Umsetzungsplan soll bis Ende 2027 vorliegen. Die darin vereinbarten Maßnahmen sollen anschließend entsprechend dem festgelegten Zeitplan schrittweise umgesetzt werden. Veranstalter und Betreiber sollen im Rahmen angemessener vertraglicher Regelungen an den Kosten zusätzlicher Verkehrsleistungen beteiligt werden. Über den Planungs- und Umsetzungsstand soll alle zwölf Wochen bürgernah und nachvollziehbar berichtet werden. Nach zwölf Monaten Pilotbetrieb sind insbesondere Wartezeiten, Anschlussqualität, Parksuchverkehr, Anwohnerbelastung und Kosten auszuwerten. Auf Grundlage dieser Ergebnisse sollen notwendige Anpassungen sowie weitere Maßnahmen geprüft und in die weitere Planung aufgenommen werden. Begründung: Das Stadiongebiet ist ein bedeutender und wirtschaftlich wichtiger Sport- und Veranstaltungsstandort. Seine Erreichbarkeit muss für Fußballspiele, Konzerte, Sportveranstaltungen und andere Großereignisse gleichermaßen funktionieren. Mit der geplanten Multifunktionsarena gewinnt die gemeinsame Organisation der Verkehrsströme zusätzlich an Bedeutung. Besonders bei spät endenden Veranstaltungen ist für Veranstaltungsgäste die Verlässlichkeit der gesamten Rückreise entscheidend. Attraktive öffentliche Verkehrsangebote müssen deshalb auch regionale Anschlüsse berücksichtigen und bereits beim Ticketkauf verständlich kommuniziert werden. Für Veranstaltungsgäste, die mit dem Pkw anreisen, braucht es planbare Parkmöglichkeiten und eine frühzeitige Verkehrslenkung. Die Wohngebiete Niederrads dürfen nicht zum Ausweichparkplatz für unzureichend organisierte Veranstaltungsverkehre werden. Anwohnerschutz muss wirksam, rechtlich tragfähig und mit den berechtigten Bedürfnissen von Besuchern, Pflege, Lieferverkehr und örtlichem Gewerbe vereinbar sein. Vorhandene Infrastruktur soll effizienter genutzt werden. Zusätzliche Angebote, insbesondere ein Shuttleverkehr über Terminal 3, benötigen einen belastbaren Nachweis ihrer betrieblichen und wirtschaftlichen Eignung. Ein begrenzter Pilot ermöglicht eine Entscheidung auf Grundlage tatsächlicher Ergebnisse. Entscheidend ist, dass die Maßnahmen nicht nur den Veranstaltungsverkehr effizienter abwickeln, sondern die Belastung der Wohngebiete Niederrads nachweisbar verringern. Ein erfolgreiches Eventverkehrskonzept muss deshalb verlässliche An- und Abreisewege schaffen, den Parksuch- und Ausweichverkehr in Wohnstraßen reduzieren und die berechtigten Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner wirksam berücksichtigen. Davon profitieren auch die Veranstaltungsstandorte und die Attraktivität des Frankfurter Südens insgesamt. Ziel ist es, den durch Großveranstaltungen verursachten Parkdruck in Niederrad und im Frankfurter Süden bürgerfreundlich und wirksam zu verringern. Dafür müssen die Ursachen angegangen werden, statt lediglich die Folgen zu verwalten. Eine wirksame Verkehrslenkung mit einem Verkehrssystem der Wahlfreiheit, verlässliche Angebote und klare Zuständigkeiten sollen die Situation spürbar verbessern. Die Fortschritte müssen für die Bürgerschaft nachvollziehbar sein. Wer öffentliche Verkehrsmittel nutzt, soll seine Rückreise sicher planen können. Wer mit dem Auto fährt, soll ein passendes buchbares Angebot erhalten. Veranstalter und Betreiber sollen einen angemessenen Anteil der von ihnen verursachten zusätzlichen Leistungen tragen. Die Stadt gewährleistet eine geordnete Verkehrsabwicklung und schützt die Lebensqualität der Anwohner. Zudem trägt das Eventverkehrskonzept zur wirtschaftlichen Entwicklung und Attraktivität unserer Metropole bei. Antragsteller: SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 29.08.2026, OF 205/5 Beratung im Ortsbeirat: 5
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Klärung der Verkehrssituation für mehr Sicherheit in der kinderreichen BurnitzstraßeOFOB 514.10.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2026, OF 245/5 Betreff: Klärung der Verkehrssituation für mehr Sicherheit in der kinderreichen Burnitzstraße Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 5 die vorhandenen Erkenntnisse zur Verkehrssituation in der Burnitzstraße vorzulegen: - wie viele Fahrzeuge die Burnitzstraße innerhalb von 24 Stunden befahren, - wie häufig und in welchem Umfang Geschwindigkeitsüberschreitungen über 30 km/h auftreten, - wie hoch die jeweils zehn höchsten Messwerte waren, welche weiteren Auffälligkeiten oder Erkenntnisse für die Beurteilung der Verkehrssicherheit vorliegen. Sofern hierzu bislang keine ausreichenden Erhebungen vorliegen, wird der Magistrat gebeten, entsprechende Daten zu erheben und dem Ortsbeirat 5 mitzuteilen. Begründung: Anwohner*innen berichten seit Längerem und immer wieder von einem hohen Verkehrsaufkommen und davon, dass in der Burnitzstraße regelmäßig mit aus ihrer Sicht überhöhter Geschwindigkeit gefahren wird. Der Verkehrssituation kommt dabei eine besondere Bedeutung zu, da sich im Umfeld der Burnitzstraße mehrere Kindertagesstätten und Horte befinden und die Straße entsprechend von vielen Kindern und ihren Familien genutzt wird. Bevor über mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation entschieden wird, soll zunächst ein verlässliches Bild der tatsächlichen Situation gewonnen werden. Die entsprechenden Angaben zum Verkehrsaufkommen und zu den gefahrenen Geschwindigkeiten können dabei eine Grundlage für die weitere Beratung im Ortsbeirat bilden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Barrierefreier „Südbahnhof“OFOB 514.10.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2026, OF 246/5 Betreff: Barrierefreier "Südbahnhof" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, mit der Deutschen Bahn in Verbindung zu treten und zu klären, wann die schon seit Jahren angekündigten Aufzüge im Südbahnhof zu den Gleisen 5-8 endlich eingebaut werden. Begründung: Die Ausstattung der Fernbahngleise 5-8 mit Aufzügen wurde bereits vor vielen Jahren angekündigt, ist bislang jedoch nicht umgesetzt worden. Gerade an den Fernbahngleisen, an dem viele Reisende mit Gepäck umsteigen oder ihre Reise antreten, ist das Fehlen von Aufzügen ein erhebliches Hindernis. Neben Menschen mit schwerem Gepäck oder Kinderwagen sind insbesondere Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, ältere Personen und Reisende mit temporären Beeinträchtigungen auf einen barrierefreien Zugang angewiesen. Barrierefreiheit ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass alle Menschen den öffentlichen Verkehr selbstständig und gleichberechtigt nutzen können. Daher ist es dringend geboten, die Umsetzung der angekündigten Aufzüge voranzutreiben und endlich einen verlässlichen Zeitplan für deren Einbau zu erhalten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Baum 18 von Beginn an zum Schattenspender erziehenOFOB 514.10.2026 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2026, OF 252/5 Betreff: Baum 18 von Beginn an zum Schattenspender erziehen Der Magistrat wird gebeten, 1. bei der angekündigten Nachpflanzung des derzeit zur Fällung vorgesehenen Baumes Nr. 18 im Grethenweg in Frankfurt-Sachsenhausen darauf hinzuwirken, dass der Ersatzbaum bereits in der Anwuchs- und Jungwuchsphase gezielt zur Entwicklung einer möglichst breiten, flächigen und wirksamen Schattenkrone erzogen wird. Hierzu sollen geeignete Maßnahmen der Kronenerziehung geprüft werden, beispielsweise die gezielte Führung und Spreizung geeigneter Äste. Dabei sind die Baumart, die örtlichen Platzverhältnisse, die langfristige Vitalität und die Anforderungen an die Verkehrssicherheit zu berücksichtigen. 2. für den Bereich der halbseitigen Lindenallee im Grethenweg zu prüfen und dem Ortsbeirat 5 zu berichten, ob und wie durch eine Entsiegelung beziehungsweise eine wasserdurchlässige Befestigung angrenzender Parkplatzflächen die Nutzung des anfallenden Regenwassers für die Straßenbäume verbessert werden kann. Dabei soll insbesondere untersucht werden, ob Flächen entlang der stadtauswärts rechten Straßenseite oberhalb oder unterhalb der jeweiligen Baumstandorte besser geeignet sind, um das hangabwärts fließende Niederschlagswasser aufzunehmen und den Bäumen verfügbar zu machen. Als mögliche Maßnahmen sollen beispielsweise Rasenfugen- oder Splittfugenpflaster sowie gegebenenfalls eine gezielte Zuführung des Regenwassers in den Wurzelraum betrachtet werden. 3. im Rahmen dieser Prüfung zu bewerten, welchen Beitrag geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserversorgung für die langfristige Vitalität und Trockenheitsresilienz der Bäume sowie für den Erhalt und die Entwicklung der Schattenwirkung der gesamten Halballee leisten können, und dem Ortsbeirat 5 mögliche Umsetzungsschritte darzustellen. Begründung: In der Mitteilung des Grünflächenamtes zu Baumfällarbeiten im Stadtgebiet vom 6. August 2026 an den Ortsbeirat 5 wird die Fällung des Baumes Nr. 18 im Grethenweg in Frankfurt-Sachsenhausen aufgeführt und eine Ersatzpflanzung angekündigt. Der Ersatzbaum wird Teil einer halbseitigen Lindenallee. Diese Allee ist für die Lebensqualität im Stadtteil von erheblicher Bedeutung. Gerade angesichts der zunehmenden baulichen Verdichtung sind die Verschattung von Gehwegen und angrenzenden Bereichen sowie die gestalterische Wirkung des Baumbestands für den Fußverkehr und die Anwohnerinnen und Anwohner besonders wichtig. Die angekündigte Nachpflanzung mit einem geeigneten Ersatzbaum, beispielsweise einer Linde, ist daher ausdrücklich zu begrüßen. Bei Ersatzpflanzungen in benachbarten Straßen, beispielsweise im Großen Hasenpfad, ist zu beobachten, dass die Bäume ohne eine erkennbare gezielte Formierung der Krone gepflanzt werden. Es sollte deshalb geprüft werden, ob durch eine frühzeitige, fachgerechte Kronenerziehung die Entwicklung einer möglichst breiten und wirksamen Schattenkrone unterstützt werden kann. Eine gezielte Führung und Spreizung geeigneter Äste könnte hierfür eine Möglichkeit sein. Die konkrete Vorgehensweise sollte sich nach der Baumart und den örtlichen Gegebenheiten richten und eine gesunde, langfristig stabile Kronenentwicklung gewährleisten. Darüber hinaus sollte untersucht werden, ob sich die Wasserversorgung der Lindenallee durch eine bessere Nutzung des anfallenden Regenwassers verbessern lässt. Aufgrund des Gefälles im Grethenweg ist zu prüfen, ob eine Entsiegelung oder wasserdurchlässige Befestigung angrenzender Parkplatzflächen oberhalb oder unterhalb der Baumstandorte hierfür besonders geeignet wäre. Ziel sollte sein, den Niederschlag möglichst vor Ort versickern zu lassen und den Bäumen verfügbar zu machen, anstatt das Wasser ungenutzt abfließen zu lassen. Dabei sind auch die örtlichen Bodenverhältnisse und die tatsächliche Wasserführung zu berücksichtigen. Eine verbesserte Wasserversorgung kann die Vitalität und Trockenheitsresilienz der Bäume unterstützen und damit zum langfristigen Erhalt der Schattenwirkung der Allee beitragen. Die Prüfung sollte daher nicht allein den Ersatzbaum Nr. 18, sondern auch mögliche Verbesserungen für den angrenzenden Baumbestand in den Blick nehmen. Ziel ist es, die Nachpflanzung zum Anlass zu nehmen, sowohl die Entwicklung eines wirksamen Schattenspenders als auch die langfristige Widerstandsfähigkeit der gesamten Halballee zu fördern. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Aufwertung des Parkplatzes HahnstraßeOFOB 514.10.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2026, OF 256/5 Betreff: Aufwertung des Parkplatzes Hahnstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, auf dem Parkplatz Hahnstraße folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Aufstellung zusätzlicher Abfalleimer an geeigneten Standorten, 2. Reinigung der Grünflächen zwischen den Parkbuchten, 3. geeignete Maßnahmen zum Schutz der Grünflächen und Fußwege vor dem Befahren und Beparken durch unberechtigt abgestellte Fahrzeuge. Begründung: Im Rahmen des Quartiersfestes wurde von Bürger*innen darauf hingewiesen, dass auf dem stark frequentierten Parkplatz Hahnstraße keine Abfalleimer vorhanden sind. Auch bei einer Müllsammelaktion zeigte sich, dass sich auf den Grünflächen zwischen den Parkbuchten erhebliche Mengen an Müll ansammeln. Darüber hinaus werden die Grünflächen durch einfahrende und dort parkende Fahrzeuge beschädigt, während falsch abgestellte Autos die ohnehin schmalen Gehwege blockieren. Die beantragten Maßnahmen sollen daher zu mehr Sauberkeit, zum Schutz der Grünflächen und zu einer sicheren und ungehinderten Nutzung der Gehwege beitragen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Ersatzpflanzungen von BäumenOFOB 514.10.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2026, OF 257/5 Betreff: Ersatzpflanzungen von Bäumen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, Ersatzpflanzungen und Neupflanzungen von Bäumen 1. in der Kennedyallee zwischen Sandhöfer Allee und Niederräder Landstraße, 2. in der Deutschordensstraße zwischen Niederräder Ufer und Niederräder Landstraße sowie 3. am Tiefkai zwischen Friedensbrücke und der Rampe vor der Uniklinik vorzunehmen. Begründung: In den genannten Bereichen wurden teilweise ehemalige Baumstandorte nicht wieder bepflanzt, während an anderen Stellen zusätzliche Bäume gepflanzt werden könnten. Bäume leisten einen wichtigen Beitrag zu einem besseren Stadtklima, indem sie Schatten spenden, die Umgebungstemperatur senken und zur Verbesserung der Luftqualität beitragen. Gerade angesichts zunehmender Hitzeperioden ist es wichtig, vorhandene Baumlücken zu schließen und weitere Pflanzmöglichkeiten zu nutzen. Daher sollten die genannten Bereiche durch Ersatz- und Neupflanzungen begrünt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Jürgen-Grabowski-Weg: ein würdiger Weg zum StadionOFOB 514.10.2026 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2026, OF 259/5 Betreff: Jürgen-Grabowski-Weg: ein würdiger Weg zum Stadion Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat: 1. Den vom Bereich Gleisdreieck in Richtung Deutsche Bank Park führenden und an Spieltagen stark genutzten Fußweg als eigenständigen Benennungsbereich festzulegen und in "Jürgen-Grabowski-Weg" zu benennen. 2. Die genaue Abgrenzung des Benennungsbereichs in Abstimmung mit den betroffenen städtischen Ämtern, der Eintracht Frankfurt Stadion GmbH und, soweit erforderlich, der DB InfraGO AG vorzunehmen. Dabei soll sichergestellt werden, dass bestehende Adressen der Flughafenstraße unverändert bleiben. 3. Sollte der betreffende Fußweg nicht als eigenständiger Benennungsbereich festgelegt werden können, dem Ortsbeirat einen räumlich möglichst nahe gelegenen, möglichst adressfreien und für die Benennung geeigneten Alternativstandort am Gleisdreieck oder am Stadionzugang vorzulegen. 4. An den Zugängen zum benannten Weg Straßenschilder mit einem erläuternden Zusatzschild anzubringen. Als Text wird vorgeschlagen: "Jürgen Grabowski (1944-2022), Ehrenspielführer von Eintracht Frankfurt, Europameister 1972 und Weltmeister 1974" Zudem sind vor einer Umsetzung die möglichst nahen Angehörigen entsprechend dem städtischen Leitfaden anzuhören. Begründung: Der Bereich Gleisdreieck und der anschließende Weg zum Stadion gehören an Spieltagen zu den bekannten Ankunfts- und Fußwegen zahlreicher Besucherinnen und Besucher. Eine Benennung nach Jürgen Grabowski würde diesem Weg eine unverwechselbare Identität geben und die Erinnerung an eine der bedeutendsten Persönlichkeiten der Frankfurter Sportgeschichte dauerhaft im öffentlichen Raum verankern. Jürgen Grabowski spielte von 1965 bis 1980 für Eintracht Frankfurt und absolvierte 441 Bundesligaspiele. Mit der deutschen Nationalmannschaft wurde er 1972 Europameister und 1974 Weltmeister. Die Stadt Frankfurt führt ihn seit Mai 2026 im Verzeichnis der zur Straßenbenennung vorgeschlagenen Personen. Die dreijährige Wartefrist nach seinem Tod ist erfüllt. Mit der bereits bestehenden Jürgen-Grabowski-Tribüne im Deutsche Bank Park besteht zudem bereits ein sichtbares Zeichen der Erinnerung. Ein nach ihm benannter Weg zum Stadion würde diese Würdigung im öffentlichen Raum sinnvoll ergänzen. Eine Umbenennung der gesamten Flughafenstraße wäre dagegen mit erheblichen Folgen für private und institutionelle Anlieger und mit vermeidbaren Änderungen bestehender Adressen verbunden. Die Benennung eines eigenständigen, möglichst adressfreien Fußwegs (s. Screenshot mit Kartenkennzeichnung untenstehend) ermöglicht deshalb eine angemessene Würdigung Jürgen Grabowskis, ohne Anwohnerinnen und Anwohner unnötig zu belasten. Der Name "Jürgen-Grabowski-Weg" ist eindeutig, gut verständlich und einprägsam. Er schafft eine unmittelbare Verbindung zwischen Eintracht Frankfurt, ihren Fans, dem Stadion und dem Andenken an ihren langjährigen Ehrenspielführer. Anhang: Kartenkennzeichnung (rote Linie für den betreffenden Abschnitt Flughafenstraße ) in Screenshot / (Google-Aufruf online am 14.10.2026) Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Calisthenics-Anlage am Melanchthonplatz in Oberrad einrichtenOFOB 514.10.2026 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2026, OF 262/5 Betreff: Calisthenics-Anlage am Melanchthonplatz in Oberrad einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Einrichtung einer frei zugänglichen Calisthenics-Anlage am Melanchthonplatz in Oberrad zu prüfen und die dafür erforderlichen Schritte einzuleiten. Dabei sollen insbesondere 1. die Eignung des Melanchthonplatzes und ein geeigneter Standort für die Anlage geprüft werden; 2. die voraussichtlichen Kosten für Planung, Errichtung und Unterhaltung ermittelt werden; 3. Möglichkeiten zur Finanzierung und Umsetzung der Anlage aufgezeigt werden; 4. Jugendliche aus Oberrad bei der Planung und Auswahl der Trainingsgeräte beteiligt werden. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, über die Ergebnisse der Prüfung und die möglichen nächsten Schritte zur Umsetzung zu berichten. Begründung: Kostenlose und frei zugängliche Sportangebote im öffentlichen Raum ermöglichen Menschen unabhängig von ihrem Einkommen, sich sportlich zu betätigen und ihre Gesundheit zu fördern. Calisthenics-Anlagen bieten die Möglichkeit, mit dem eigenen Körpergewicht zu trainieren, und können von unterschiedlichen Alters- und Leistungsgruppen genutzt werden. Für Jugendliche in Oberrad sind zusätzliche frei zugängliche Freizeit- und Bewegungsangebote von Bedeutung. Mit einer Calisthenics-Anlage am Melanchthonplatz könnte ein niedrigschwelliges Sportangebot geschaffen werden, das Bewegung fördert und den öffentlichen Raum als Ort für Begegnung und gemeinschaftliche Aktivitäten stärkt. Der Melanchthonplatz soll deshalb als möglicher Standort geprüft werden. Bei der Planung sollen die örtlichen Gegebenheiten, die Interessen der Anwohner*innen sowie die Bedürfnisse der Jugendlichen berücksichtigt werden. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Kühle Köpfe in unseren Schulen auch bei SommerhitzeOFOB 514.10.2026 · CDU, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2026, OF 264/5 Betreff: Kühle Köpfe in unseren Schulen auch bei Sommerhitze Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an den Schulen im Frankfurt Sachsenhausen, Oberrad und Niederrad (OBR5) in den Sommermonaten für ausreichende Kühlung zu sorgen. Das kann durch folgende Minimal-Maßnahmen erfolgen: 1. Die vorhandenen Lüftungsanlagen müssen ertüchtigt und regelmäßig gewartet werden. Sollte eine Lüftungsanlage ausfallen, muss in den Nachtstunden und an den Wochenenden händisch durch Öffnen der Fenster für ausreichende Lüftung gesorgt werden, insbesondere am Ende der Sommerferien. 2. Da auf einigen der Schuldächer nachträglich Solaranlagen installiert worden sind, soll geprüft werden, ob und inwieweit diese Schulen z.B. in den obersten Etagen mit Klimageräten ausgestattet werden können, die mit dem vor Ort erzeugten Strom versorgt werden. 3. Ergänzend sollen für die Klassenräume Ventilatoren angeschafft werden. Die Fenster sollen mit Hitzeschutzfolie beklebt werden. Wo noch nicht vorhanden, sollen Außenrollos bzw. Jalousien eingebaut werden. 4. Entsiegelung und Begrünung von Schulhöfen, wo immer dies möglich und sinnvoll ist, in Abstimmung mit Schulleitung und Elternvertretung. 5. Alle Schulen im Ortsbezirk sind daraufhin zu überprüfen, welche Maßnahmen erforderlich sind, um eine Innentemperatur während der Unterrichtszeit von unter 25°C sicher stellen zu können. Begründung: Der letzte Sommer hat gezeigt, dass die Lernbedingungen an den hiesigen Schulen sowohl für Kinder und Jugendliche als auch für Lehrkräfte und Mitarbeiter der Schulen bei den erhöhten sommerlichen Außentemperaturen im Jahr 2026 unzumutbar waren und diese durch Klimaveränderungen auch für die kommenden Jahre zu befürchten sind. Zu 1: Moderne Schulgebäude, teils im Passivhausstandard, verfügen häufig über integrierte Lüftungsanlagen, die unter anderem in den Nachtstunden für Kühlung sorgen sollen. Das funktioniert aber nur, wenn die Anlagen in Betrieb, richtig eingestellt und regelmäßig gewartet sind. Der Magistrat wird daher aufgefordert, die Lüftungsanlagen instand zu halten und während der warmen Monate regelmäßig zu warten. Besonders wichtig ist eine Kontrolle in der letzten Woche der Sommerferien. Während der Ferien wird mangels Schulbetrieb oft nicht gelüftet. Läuft dann auch die Lüftungsanlage nicht, heizen sich die Gebäude stark auf, und alle, die am ersten Schultag die Schule betreten, finden unerträgliche Temperaturen vor. Das sollte in Zukunft vermieden werden. Notfalls muss am Wochenende vor Schulbeginn händisch gelüftet werden. Zu 2: Auf einigen Schuldächern wurden Solaranlagen installiert, deren Strom bisher in das städtische Netz eingespeist wird. Gerade an heißen, sonnigen Tagen, wenn der Kühlbedarf am größten ist, erzeugen diese Anlagen besonders viel Strom. Es soll daher geprüft werden, ob dieser Strom direkt vor Ort genutzt und gespeichert werden kann, um mindestens z.B. die obersten Etagen mit Klimageräten zu kühlen. Möglicherweise bestehende Nutzungs- oder Einspeiseverträge sollten zeitnah angepasst werden. Zu 3: Klimageräte lassen sich nicht überall und nicht sofort einbauen. Ergänzend sollen daher alle möglichen Maßnahmen ergriffen werden, die die Räume kurzfristig und mit überschaubarem Aufwand kühlen. Dazu zählen Ventilatoren in den Klassenräumen, Hitzeschutzfolie an den Fenstern und, wo noch nicht vorhanden, Außenrollos oder Jalousien. Außenliegender Sonnenschutz hält die Wärme schon vor der Scheibe ab und ist wirksamer als Schutz im Rauminneren. Zu 4: Schulhöfe sind vielerorts großflächig versiegelt und heizen sich im Sommer stark auf. Das belastet die Kinder und das Stadtquartier, und bei Starkregen kann das Wasser nicht versickern. Wo immer möglich und sinnvoll, sollten versiegelte Flächen daher entsiegelt und mit Bäumen und Grün bepflanzt werden. Das schafft Schatten, verbessert das Mikroklima, lässt Regenwasser versickern und macht den Schulhof zu einem besseren Aufenthaltsort. Schulleitung und Elternvertretung sollen dabei einbezogen werden, damit die Umgestaltung zur tatsächlichen Nutzung des Hofes passt. zu 5: Die Kehrseite der Schulpflicht ist die Pflicht des Staates (hier des Schulträgers), in dafür zur Verfügung gestellten Räumen Unterricht und Lernen zu ermöglichen. Ab einer Temperatur von mehr als 25°C in Klassen- und Lehrerzimmern wird die Erfüllung dieser staatlichen Pflicht erheblich eingeschränkt bzw. ist nicht mehr möglich. Perspektivisch sind daher alle Schulen technisch so auszurüsten, dass diese Rahmenbedingungen eingehalten werden können. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Aktueller Sachstand zur Umsetzung des Toilettenkonzepts in Niederrad, Oberrad und SachsenhausenOFOB 514.10.2026 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2026, OF 269/5 Betreff: Aktueller Sachstand zur Umsetzung des Toilettenkonzepts in Niederrad, Oberrad und Sachsenhausen Vorgang: M 174/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, über den aktuellen Stand der Umsetzung des städtischen Toilettenkonzepts (M 174/22) in den Stadtteilen Niederrad, Oberrad und Sachsenhausen zu berichten und dabei insbesondere folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche öffentlichen Toilettenanlagen sind in den drei Stadtteilen derzeit vorhanden? An welchen Standorten befinden sie sich, wie sind ihre Öffnungszeiten und in welchem baulichen Zustand befinden sie sich? Welche Anlagen sind barrierefrei zugänglich? 2. Welche zusätzlichen Toilettenstandorte sind für Niederrad, Oberrad und Sachsenhausen im Rahmen des beschlossenen Toilettenkonzepts vorgesehen oder werden derzeit geprüft? Welche Priorisierung haben diese Standorte? 3. Welche Maßnahmen zur Sanierung, Modernisierung oder zum Neubau öffentlicher Toiletten sind in den drei Stadtteilen bereits umgesetzt worden, befinden sich in Planung oder sind für die kommenden Jahre vorgesehen? Mit welchem Zeitplan ist jeweils zu rechnen? 4. Welche finanziellen Mittel stehen für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen zur Verfügung beziehungsweise sind für die Haushaltsjahre 2027 und folgende vorgesehen? 5. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, das Angebot öffentlich zugänglicher Toiletten in den drei Stadtteilen kurzfristig durch zusätzliche Standorte im Rahmen des Programms "Nette Toilette" zu ergänzen? 6. Welche weiteren Maßnahmen sind vorgesehen, um die Versorgung mit öffentlichen Toiletten insbesondere an stark frequentierten öffentlichen Plätzen, in Parks und Grünanlagen sowie an wichtigen Freizeit- und Aufenthaltsorten im Ortsbezirk 5 zu verbessern? Begründung: Öffentliche Toiletten sind ein wichtiger Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge. Sie ermöglichen insbesondere älteren Menschen, Menschen mit Behinderungen, Familien mit Kindern und Menschen mit chronischen Erkrankungen eine selbstständige Teilnahme am öffentlichen Leben. Mit dem städtischen Toilettenkonzept (M 174/22) hat die Stadt Frankfurt Maßnahmen zur Modernisierung und Erweiterung der öffentlichen Toiletteninfrastruktur beschlossen. Die Umsetzung erfolgt schrittweise. Der Magistrat hat im August 2026 über Fortschritte bei der Umsetzung sowie über die Absicht berichtet, für weitere Anlagen investive Mittel für das Haushaltsjahr 2027 anzumelden. Für den Ortsbezirk 5 ist bislang nicht ausreichend ersichtlich, welche konkreten Verbesserungen sich daraus für Niederrad, Oberrad und Sachsenhausen ergeben und wann diese umgesetzt werden sollen. Zudem wurden in den vergangenen Jahren wiederholt zusätzliche Toilettenanlagen an konkreten Standorten im Ortsbezirk angeregt. Beispielsweise wurde die Einrichtung einer öffentlichen Toilette am Theodor-Stern-Kai thematisiert. Auch in Niederrad wurden mehrere mögliche Standorte für eine Verbesserung der Toilettenversorgung benannt. Mit dem beantragten Bericht soll nachvollziehbar werden, welche Maßnahmen für die drei Stadtteile vorgesehen sind, welche Standorte weiterhin geprüft werden und welche zeitlichen sowie finanziellen Rahmenbedingungen für die Umsetzung bestehen. Damit soll eine Grundlage geschaffen werden, um die weitere Verbesserung der öffentlichen Toilettenversorgung im Ortsbezirk gezielt begleiten zu können. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 Beratung im Ortsbeirat: 5
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Kunstinstallation „A Sky Full of Hope“ an der Konstablerwache – Verzicht auf Wiederinstallation nach der Winterpause 2026/27NR13.10.2026 · BFF-DFRA-FREIE WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag gem. § 17 (3) GOS vom 13.10.2026, NR 86 Betreff: Kunstinstallation "A Sky Full of Hope" an der Konstablerwache - Verzicht auf Wiederinstallation nach der Winterpause 2026/27 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Netzinstallation "A Sky Full of Hope" der Künstlerin Janet Echelman über der Konstablerwache nach dem für die Winterpause 2026/27 vorgesehenen Abbau (geplant ab Mitte November) nicht wieder zu installieren. Begründung: Das Kunstwerk "A Sky Full of Hope" der Künstlerin Janet Echelman wurde im August 2026 im Rahmen der World Design Capital Frankfurt RheinMain 2026 über der Konstablerwache installiert. Es sollte gemäß Planung insgesamt drei Jahre lang hängen, jeweils im Winter aus Sicherheitsgründen (u. a. Vermeidung herabfallender Eis- oder Schneelasten) abgebaut und im Frühjahr wieder montiert werden. Die bislang bezifferten Gesamtkosten hierfür belaufen sich auf rund 2,3 Millionen Euro aus öffentlichen Mitteln. Bereits in den wenigen Monaten seit der Installation haben sich erhebliche Probleme gezeigt. Am 18. August 2026 verfing sich eine Rabenkrähe im Netz; die Feuerwehr musste mit einer Drehleiter ausrücken und den Vogel befreien. Am 12. Oktober 2026 ereignete sich ein weiterer Vorfall derselben Art: erneut verfing sich ein Vogel, und die Feuerwehr musste erneut eingreifen. Beide Tiere konnten glücklicherweise unverletzt gerettet werden. Damit waren innerhalb von nur zweieinhalb Monaten zwei dokumentierte Feuerwehreinsätze erforderlich. Darüber hinaus hat sich bereits ein Ball in der Netzskulptur verfangen, und es kam zu einem Sturmschaden an der Installation. Diese Vorfälle machen deutlich, dass die Konstruktion - trotz gegenteiliger Beteuerung der Künstlerin sowie der Stadt Frankfurt - eine Falle für Vögel darstellt und Wetterereignisse zusätzliche Schäden und Folgekosten verursachen können, von mutwillig hineingeworfenen Gegenständen einmal ganz abgesehen. Die wiederholten Einsätze der Feuerwehr belasten die Einsatzkräfte, binden Ressourcen und verursachen laufende Kosten, die bei einer Fortsetzung des Projekts absehbar weiter anfallen würden. Jeder weitere Einsatz - sei es zur Befreiung von Tieren, zur Bergung von Gegenständen oder zur Behebung von Schäden - erzeugt zusätzliche Ausgaben für Personal, Technik und ggf. Reparaturen. Diese Folgekosten stehen in keinem Verhältnis zum Nutzen der Installation und belasten den städtischen Haushalt unnötig. Aus Gründen der Kostenverantwortung gegenüber den Steuerzahlern sowie des Tierschutzes ist eine Wiederinstallation nach der Winterpause daher nicht zu verantworten. Die Erfahrungen der vergangenen Monate zeigen, dass die ursprüngliche fachliche Einschätzung der Sicherheit nicht haltbar ist. Eine Fortsetzung der Installation würde absehbar weitere Einsätze, Schäden und Kosten nach sich ziehen. Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat daher auf, den Abbau endgültig zu gestalten und von einer erneuten Montage abzusehen. Antragsteller: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER Antragstellende Person(en): Stadtv. Eric Pärisch Stadtv. Mathias Pfeiffer Stadtv. Peter Schmidt Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss sowie Personal Versandpaket: 14.10.2026
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Sicherung des westlichen Gehweges am ParlamentsplatzOFOB 413.10.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2026, OF 100/4 Betreff: Sicherung des westlichen Gehweges am Parlamentsplatz Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie er gedenkt den westlichen Teil des Gehweges am Parlamentsplatz zwischen Jucho- und Reinganumstrasse gegen das Befahren mit Lastenrädern, Fahrrädern und E-Rollern zu sichern. Begründung: Dieses Stück Gehweg, welches zur einzigen Apotheke und der Hausärztin in der Gegend führt, wird von unzähligen Rad- und Rollerfahrern als Abkürzung zur Rhönstrasse benutzt. Dabei wird in der Regel der Gehweg völlig rücksichtslos befahren und alle dort befindlichen Nutzer, überwiegend Senioren, Schulkinder und gehandikapte Menschen, maximal gefährdet. Die stellvertretende Seniorenbeauftragte berichtete mir über zahlreiche Beschwerden, die sie erreichten. Ein beantragtes Drängelgitter wurde seinerzeit abgelehnt. Es besteht dringender Handlungsbedarf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4
OFOB 4Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Bewegungsparcours für den OstparkOFOB 413.10.2026 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2026, OF 102/4 Betreff: Bewegungsparcours für den Ostpark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten darüber Auskunft zu erteilen, ob im Ostpark ein Fitness- und Bewegungsparcours angelegt werden kann. Begründung: Bewegung fördert unmittelbar die Gesundheit der Menschen. Insofern sind Anreize zu mehr Bewegung im öffentlichen Raum ein wichtiger Faktor der Gesundheitsprävention. Viele Menschen aus Bornheim und dem nördlichen Ostend nutzen den Ostpark regelmäßig. Mit der Fertigstellung der Schwedlerbrücke wird der Ostpark auch für die Menschen im südöstlichen Ostend noch besser erreichbar. Im Ostpark gibt es Spielanlagen für Kinder, von Vereinen genutzte, geschlossene Sportplätze sowie Wiesen für Fußball und ähnliches. Anlagen, die niedrigschwellige und vielfältige Bewegungsanreize für Jugendliche und Erwachsene bieten, fehlen bislang. Deshalb würden wir es begrüßen, wenn ein motivierender, spaßorientierter und frei zugänglicher Bewegungsparcours für alle Nutzenden des Parks, also Jugendliche und Erwachsene, Familien, sportorientierte Menschen, aber auch einfach für Spaziergänger*innen und Jogger*innen geschaffen werden könnte. Dieser könnte mit unterschiedlichen Stationen über einen Rundkurs verteilt gestaltet werden, angelehnt an die klassischen naturnahen Trimm-Dich-Pfade. Es sollten viele verschiedene Bewegungsaspekte wie Gleichgewicht, Beweglichkeit, Geschicklichkeit, Kraft und Koordination angesprochen werden und die Nutzung auch für Ungeübte gut und mit Spaß möglich sein. Die Nutzung sollte zudem, wo möglich, auch für Menschen mit Behinderungen möglichst sein. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4
OFOB 4Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Überdachte Sitzgruppen in Parks und Grünanlagen in Bornheim und OstendOFOB 413.10.2026 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2026, OF 103/4 Betreff: Überdachte Sitzgruppen in Parks und Grünanlagen in Bornheim und Ostend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Auskunft darüber zu erteilen, · in welchen öffentlichen Grünanlagen in Bornheim und im Ostend überdachte Sitzgruppen sinnvoll eingerichtet werden können, · ob zunächst einige geeignete Standorte als Pilotprojekte ausgewählt werden können, · ob entsprechende Maßnahmen bereits geplant sind, · welche Möglichkeiten der Bürger:innenbeteiligung bestehen, um solche Vorschläge in die zukünftige Planung einzubringen. Begründung: In öffentlichen Grünlagen sind die meisten Sitzgelegenheiten nur bei trockenem Wetter zu nutzen. Oft sind Bänke zudem nicht beschattet und Sitzgelegenheiten eigenen sich meist nicht zum geselligen Zusammensitzen mehrerer Menschen rund um einen Tisch mit der Möglichkeit zum Spielen, Lesen, Lernen, Picknick etc. In diesem Antrag geht es deshalb um Sitzgelegenheiten mit der Möglichkeit, sich in einer Gruppe zusammenzusitzen mit einem Tisch in der Mitte und einem Dach gegen Sonne und Regen. Bei gutem Wetter sind die öffentlichen Grünflächen in Bornheim und im Ostend oft stark frequentiert. Aber gerade für Jugendliche und junge Erwachsene gibt es im öffentlichen Raum nur wenige kostenlose und niedrigschwellige Orte, sich mit Freund:innen auch bei schlechtem Wetter und ohne Konsumzwang zu treffen. Deshalb würden wir es begrüßen, wenn es in öffentlichen Grünanlagen mehr wettergeschützte Aufenthaltsmöglichkeiten gäbe, an denen sich insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene, aber selbstverständlich auch Familien, ältere Menschen und andere Bürger:innen unkompliziert treffen und gemeinsam Zeit verbringen können. Überdachte Picknick- und Sitzgruppen können als offene, gut gestaltete Aufenthaltsorte die Bedarfe vieler Zielgruppen abdecken. Der Antrag geht auf eine Anregung des TEB-Hessen e.V. zurück, für die wir uns herzlich bedanken. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4
OFOB 4Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Oeder Weg: Klarheit statt Dauerprovisorium – Sachstand und ZeitplanOFOB 313.10.2026 · GRÜNE, Volt
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2026, OF 121/3 Betreff: Oeder Weg: Klarheit statt Dauerprovisorium - Sachstand und Zeitplan Vorgang: OM 5717/24 OBR 3; ST 2125/24; B 15/26 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. dem Ortsbeirat mitzuteilen, ob die in B 15/2026 angekündigte Ausschreibung der Planungsleistungen für die dauerhafte Gestaltung des Oeder Wegs erfolgt ist, und falls nicht, bis wann sie erfolgen soll; 2. einen Zeitplan von der Planung bis zur baulichen Umsetzung vorzulegen und mitzuteilen, ob die erforderlichen Planungsmittel im Entwurf des Haushalts 2027 vorgesehen sind; 3. den Ortsbeirat frühzeitig zu beteiligen, den Planungsstand vor weiteren Entscheidungen in einer Sitzung des Ortsbeirats vorzustellen und Gewerbetreibende, Anwohnende sowie Feuerwehr und Rettungsdienst in die Planung einzubeziehen; 4. bei der Planung insbesondere verlässliche Lieferzonen und Stellplätze für Bewohnerinnen und Bewohner auf Grundlage einer Parkraumerhebung, Straßenbäume, Schatten und öffentliches Trinkwasser als Hitzeschutz sowie barrierefreie Gehwege zu berücksichtigen. Begründung: Der Ortsbeirat hat am 04.07.2024 angeregt, die Umgestaltung des Oeder Wegs auf Grundlage des Abschlussberichts der Frankfurt University of Applied Sciences vom April 2024 zu verstetigen (OM 5717). Nachdem die Stellungnahme ausblieb, hat der Ortsbeirat den Magistrat am 07.11.2024 gemäß § 4 Abs. 10 GOOBR an die Erledigung erinnert. In seiner Stellungnahme vom 06.12.2024 teilte der Magistrat mit, er werde die Anregung prüfen; es sei jedoch "nicht absehbar, wann und in welchem Umfang Teilaufgaben umgesetzt werden können" (ST 2125/2024). Im Bericht vom 12.01.2026 hieß es, die Ausschreibung der Planungsleistungen werde vorbereitet und der Planungsstart sei für 2026 vorgesehen (B 15/2026). Ob die Ausschreibung inzwischen erfolgt ist, ist dem Ortsbeirat nicht bekannt. Der Oeder Weg ist seit 2021 provisorisch gestaltet. Gewerbetreibende, Anwohnende und alle, die den Oeder Weg nutzen, brauchen Planungssicherheit: Sie müssen wissen, wann und wie die dauerhafte Gestaltung kommt, wie Liefern und Parken künftig geregelt werden und wann mit Bauarbeiten zu rechnen ist. Die Evaluation der Maßnahmen liegt mit dem Abschlussbericht seit April 2024 vor. Laut Studie werden etwa die Lieferzonen vormittags gut genutzt, im weiteren Tagesverlauf aber häufig von privaten Pkw blockiert; die Studie empfiehlt eine Parkraumerhebung als Grundlage für die weitere Planung. Der Koalitionsvertrag 2026-2031 sieht vor, die Rechte der Ortsbeiräte zu stärken, "Fristen einhalten und zugesagte Beschlüsse zeitnah umsetzen". Er will "Maßnahmen im Verkehr optimieren, regelmäßig evaluieren und bei Bedarf anpassen", setzt auf "frühestmögliche und umfassende Information sowie die Einbindung von Betroffenen bei der Planung von Baustellen" und will "gezielt auf Hitzewellen reagieren, indem wir weitere schattige und begrünte Abkühlzonen, öffentliche Wasserspender und Sprühnebelsysteme in besonders betroffenen Stadtbereichen schaffen". Die dauerhafte Gestaltung des Oeder Wegs bietet die Gelegenheit, diese Ziele in einer Straße umzusetzen, in der laut Studie rund 260 Gewerbebetriebe angemeldet sind (Stand Januar 2024) und in der viele Menschen wohnen. Antragsteller: GRÜNE Volt Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5717 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2152 Bericht des Magistrats vom 12.01.2026, B 15 Beratung im Ortsbeirat: 3
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Auszahlung von Mitteln aus dem OrtsbeiratsbudgetOFOB 913.10.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2026, OF 149/9 Betreff: Auszahlung von Mitteln aus dem Ortsbeiratsbudget Vorgang: B 205/26 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat weist die B205 zurück. Die Darstellung, dass für die OIB 406 (Finanzielle Unterstützung des Kinder- und Familienfestes im Sinaipark) kein ausreichender Antrag und für die OIB 449 (Unterstützung des Kinderfestes im Sinaipark und der Marie-Bittdorf-Anlage 2026) kein Antrag eingegangen sei, widerspricht den glaubhaften Darstellungen, welche die Kinderbeauftragten gegenüber dem Ortsbeirat gemacht haben. Ebenso weist der Ortsbeirat die Darstellung zurück, dass praktische Probleme bei der Auszahlung einseitig in der Verantwortung der zuschussberechtigten Personen liegen. Es kommt in den vergangenen Jahren bei der Auszahlung der Mittel aus dem Ortsbeirat immer wieder zu Problemen. Die Auszahlungswege sind für die Betroffenen unklar und wurden über die Jahre mehrfach geändert. Immer wieder werden Anträge über längere Zeit nicht bearbeitet, Emails bleiben teils unbeantwortet. Im Ergebnis warten Vereine und oft Ehrenamtliche, die Mittel vorgelegt haben, teilweise mehrere Jahre auf die Auszahlung der Mittel. Der Ortsbeirat erscheint so als unzuverlässiger Kooperationspartner. Außerdem kann diese Praxis dazu führen, dass sich engagierte Ehrenamtliche zurückziehen und nicht mehr bereit sind privat Mittel für gemeinnützige Projekte vorzustrecken. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, 1. umgehend offene Erstattungen zu leisten und sofern noch Unterlagen oder Nachweise fehlen, die zuschussberechtigten Personen unverzüglich und konkret darüber zu informieren, welche Unterlagen noch benötigt werden. 2. Künftig eine verlässliche Kommunikation sicherzustellen, insbesondere eine zeitnahe Beantwortung von E-Mails sowie eine klare Information über die jeweils erforderlichen Unterlagen und das weitere Verfahren. 3. Künftig eine zeitnahe Auszahlung der bewilligten Mittel sicherzustellen, sodass zwischen der Bewilligung und der Auszahlung keine unangemessen langen Zeiträume entstehen. 4. Ehrenamtlich tätigen Personen bei entsprechenden Bewilligungen künftig die Möglichkeit einer Vorschusszahlung einzuräumen. Die bewilligten Mittel sollen dabei vor Durchführung bzw. Abschluss der Maßnahme ausgezahlt und anschließend anhand geeigneter Nachweise abgerechnet werden. Dadurch soll verhindert werden, dass Ehrenamtliche für gemeinnützige Projekte zunächst mit privaten Mitteln in Vorleistung gehen müssen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 15.06.2026, B 205 Beratung im Ortsbeirat: 9
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Beleuchtung des Basketballplatzes im Sinaipark prüfenOFOB 913.10.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2026, OF 157/9 Betreff: Beleuchtung des Basketballplatzes im Sinaipark prüfen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, den bestehenden Basketballplatz im Sinaipark mit einer geeigneten Beleuchtung auszustatten, damit dieser insbesondere in den Herbst- und Wintermonaten auch in den frühen Abendstunden von Jugendlichen genutzt werden kann. In die Prüfung sollen insbesondere zeitlich begrenzte, bedarfsgesteuerte sowie energieeffiziente und insektenfreundliche Beleuchtungslösungen mit einer gezielten Ausleuchtung der Spielfläche einbezogen werden. Begründung: Der Basketballplatz im Sinaipark ist ein beliebter und regelmäßig genutzter Treffpunkt für Jugendliche und Basketballspielerinnen und Basketballspieler aus dem Stadtteil. Jugendliche, die den Platz regelmäßig nutzen, haben sich mit dem Wunsch nach einer Beleuchtung an den Ortsbeirat 9 gewandt. Gerade für Jugendliche sind frei zugängliche Sport- und Bewegungsmöglichkeiten im öffentlichen Raum von großer Bedeutung. Solche Angebote sind in Frankfurt begrenzt vorhanden. Umso wichtiger ist es, bestehende und gut angenommene Sportanlagen möglichst bedarfsgerecht zu gestalten und ihre Nutzungsmöglichkeiten zu verbessern. Insbesondere in den Herbst- und Wintermonaten wird die Nutzung des Basketballplatzes durch die früh einsetzende Dunkelheit erheblich eingeschränkt. Nach Schulschluss bleibt Jugendlichen häufig nur ein kurzes Zeitfenster, in dem sie den Platz noch nutzen können. Eine geeignete Beleuchtung könnte die Nutzungszeiten des bereits vorhandenen Basketballplatzes verlängern und damit ein wichtiges Freizeit- und Bewegungsangebot für Jugendliche im Stadtteil deutlich aufwerten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Solidarität mit „Frankfurt for Ukraine“ nach dem Brand im DornbuschOFOB 913.10.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2026, OF 159/9 Betreff: Solidarität mit "Frankfurt for Ukraine" nach dem Brand im Dornbusch Der Ortsbeirat 9 möge beschließen: Der Ortsbeirat 9 zeigt sich tief betroffen über den verheerenden Brand vom 9. Oktober 2026 im Gebäude der ehemaligen Hermann-Herzog-Schule an der Fritz-Tarnow-Straße im Dornbusch, bei dem zahlreiche Hilfsgüter der Initiative "Frankfurt for Ukraine" zerstört wurden. Der Ortsbeirat ist bestürzt, dass in den gegenwärtigen Ermittlungen von Brandstiftug ausgegangen wird. Eine solche Tat verurteilen wir aufs Schärfste. Der Ortsbeirat spricht der Initiative sowie allen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern seine ausdrückliche Solidarität und Anerkennung aus. Seit Jahren engagiert sich "Frankfurt for Ukraine" mit großem persönlichem Einsatz für die Menschen in der vom Krieg betroffenen Ukraine. Die Initiative leistet damit einen wertvollen Beitrag zur humanitären Hilfe und steht beispielhaft für Mitmenschlichkeit, Hilfsbereitschaft und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Gerade angesichts des anhaltenden Krieges und der bevorstehenden Wintermonate ist es von besonderer Bedeutung, dass diese wichtige Arbeit fortgesetzt werden kann. Der Ortsbeirat begrüßt ausdrücklich die bereits eingeleiteten Unterstützungsmaßnahmen der Stadt Frankfurt und erklärt zugleich seine Bereitschaft, die Initiative im Rahmen seiner Möglichkeiten bei der Fortsetzung ihrer Arbeit zu unterstützen und sich bei Bedarf für geeignete Lösungen einzusetzen. Ein besonderer Dank gilt den Einsatzkräften der Feuerwehr, des Technischen Hilfswerks und allen weiteren Beteiligten, die unter schwierigen Bedingungen über viele Stunden hinweg im Einsatz waren. Der Ortsbeirat 9 steht solidarisch an der Seite von "Frankfurt for Ukraine". Das außergewöhnliche ehrenamtliche Engagement verdient gerade in dieser schwierigen Situation unsere Anerkennung und Unterstützung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Wiederherstellung des Drängelgitters an der U-BahnÜberquerung Eschersheimer Landstraße, Höhe Am SchwalbenschwanzOFOB 913.10.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2026, OF 177/9 Betreff: Wiederherstellung des Drängelgitters an der U-Bahn-Überquerung Eschersheimer Landstraße, Höhe Am Schwalbenschwanz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das entfernte Drängelgitter an der U-Bahnüberquerung über die Eschersheimer Landstraße an der Kreuzung zu Am Schwalbenschwanz umgehend zu ersetzen. Begründung: Das Drängelgitter wurde, wohl defekt, nach einem Unfall vor etwa 2 Monaten entfernt. Seitdem ist der Durchgang zur Straße offen und ungesichert. Dies stellt eine Gefährdung für Querende Fußgänger dar, besonders für Kinder. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Klimagerechte Umgestaltung der BurnitzstraßeOFOB 513.10.2026 · GRÜNE, Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2026, OF 220/5 Betreff: Klimagerechte Umgestaltung der Burnitzstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. die beidseitige Anpflanzung von Stadtbäumen entlang der Burnitzstraße zu prüfen und geeignete Standorte zu identifizieren. Dabei soll insbesondere geprüft werden, in welchem Umfang durch eine durchgängige oder möglichst weitgehende beidseitige Baumbepflanzung eine wirksame Verschattung des Straßenraums erreicht werden kann; 2. darüber hinaus zu prüfen, welche weiteren Flächen im Straßenraum für eine Klimaanpassung der Burnitzstraße vorgenommen werden können, insbesondere Entsiegelungsmaßnahmen, Begrünung und ein verbessertes Regenwassermanagement. Begründung: Die Burnitzstraße ist durch einen hohen Versiegelungsgrad und das weitgehende Fehlen von Stadtbäumen geprägt. Insbesondere in den Sommermonaten führt dies zu einer starken Aufheizung des Straßenraums und zu einer erheblichen Belastung durch fehlende Verschattung. Eine beidseitige Baumbepflanzung kann einen wesentlichen Beitrag zur Verschattung, Abkühlung und Verbesserung der Aufenthaltsqualität leisten und wird auch von vielen Bürger*innen der Burnitzstraße gewünscht. Gleichzeitig stellen Starkregenereignisse aufgrund der großen versiegelten Flächen eine besondere Herausforderung dar. Die Entsiegelung geeigneter Flächen und deren Begrünung können dazu beitragen, Regenwasser besser aufzunehmen und den Straßenraum zusätzlich abzukühlen. Der Magistrat wird daher gebeten, die genannten Maßnahmen jeweils eigenständig zu prüfen, geeignete Standorte und Umsetzungsmöglichkeiten zu benennen und insbesondere zur Möglichkeit einer Entwicklung der Burnitzstraße zu einer Allee konkret Stellung zu nehmen. Antragsteller: GRÜNE Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 29.08.2026, OF 196/5 Beratung im Ortsbeirat: 5
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Ersatz eines Baumes im ZiegelhüttenwegOFOB 513.10.2026 · BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2026, OF 253/5 Betreff: Ersatz eines Baumes im Ziegelhüttenweg Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, vor dem Anwesen Ziegelhüttenweg 27-31a einen entfernten Baum durch eine neue Baumpflanzung zu ersetzen. Begründung: Vor diesem Anwesen wurde vor geraumer Zeit ein Baum entfernt, da dieser krankheitsbedingt befallen war. Daher ist es notwendig, an dieser Stelle einen neuen Baum zu pflanzen, was bisher nicht geschehen ist. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Ortstermin an den Glascontainern in der Bornheimer Landwehr / Würzburger StraßeOFOB 413.10.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2026, OF 97/4 Betreff: Ortstermin an den Glascontainern in der Bornheimer Landwehr / Würzburger Straße Der Ortsvorsteher wird gebeten einen Ortstermin an den Glascontainern in obiger Straße zu organisieren. Daran teilnehmen sollten mindestens: · FES · Remondis · Saalbau / ABG Holding bzw. der Grundstückseigentümer · die Beschwerdeführer · ASE Begründung: Die an der Durchfahrt zum Bürgerhaus Bornheim abgestellten Altglascontainer sind eine Quelle der Lärmbelästigung für die umliegenden Anwohner. Der Ortstermin soll neue Standorte finden, die den Anwohnern eine Entlastung von der Lärmbelästigung bringen. Darüber hinaus verleitet der Verbund der Altglas- und Kleidercontainer, um den herum durch die Zufahrt zum Bürgerhaus Bornheim viel freie Fläche ist, immer wieder zur Ablage von wildem Sperrmüll. Auch hier könnte ein Wechsel Abhilfe schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4
OFOB 4Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Leisere und modernere Glascontainer für den OrtsbezirkOFOB 413.10.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2026, OF 98/4 Betreff: Leisere und modernere Glascontainer für den Ortsbezirk - Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob für den OBR 4 (und dann auch evtl. für andere Ortsbeiräte) leisere bzw. modernere Altglascontainer angeschafft werden können (Flüstercontainer). - Weiterhin möge der Magistrat berichten, wer für die Unterhaltung und Wartung der teilweise defekten Altglascontainer verantwortlich ist. Begründung: Zahlreiche der im Ortsbezirk 4 zur Verfügung gestellten Altglascontainer sind eine Quelle dauerhafter Lärmbelästigung. Ebenso sind an den meisten Altglascontainern die Dichtlippen entweder beschädigt oder nicht mehr vorhanden, was eine Geräuschreduzierung beim Einwurf verhindert. In dicht besiedelten Gebieten sollten grundsätzlich schallgedämmte Container zum Einsatz kommen, bei denen der Einwurf darüber hinaus durch Installationen im Inneren gedämpft wird. Beides ist heutzutage technisch problemlos möglich bzw. vorhanden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4
OFOB 4Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Bericht OrtsvorsteherOFOB 413.10.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2026, OF 99/4 Betreff: Bericht Ortsvorsteher Der Ortsvorsteher wird gebeten zu berichten, wie die Standorte für Fahrrad- und Rollerabstellflächen, sog. Mobilitätsstationen, die die traffiq GmbH in einer Mail vom 29. Mai 2026 veröffentlichte, ermittelt wurden. Begründung: Eine Liste und Karten der Standorte wurden von der traffiq GmbH in benannter mail zwar veröffentlicht. Eine Beteiligung des Ortsbeirates ist aber nicht ersichtlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4
OFOB 4Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Spielregeln für LeihfahrräderB12.10.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 12.10.2026, B 293 Betreff: Spielregeln für Leihfahrräder Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 21.06.2018, § 2845 - NR 575/18 CDU/SPD/GRÜNE, B 256/24 - Im Jahr 2025 hat sich die Anzahl der Leihfahrräder leicht reduziert. Das Beschwerdeaufkommen und die wahrgenommenen Verstöße blieben weiterhin unauffällig. Seit dem 1. April 2026 hat sich die Firma Nextbike aus Frankfurt am Main zurückgezogen. Die Firma Lime wiederum hat zum 1. April 2026 eine Sondernutzungserlaubnis für das Bereitstellen von stationsgebundenen E-Bikes erhalten. Der Magistrat steht weiterhin in regelmäßigem Kontakt mit den Anbietern, um das Verhalten der Nutzenden positiv zu beeinflussen. traffiQ baut weitere ausgewiesene Abstellflächen, die für Leihfahrräder vorgesehen sind, um ein geordnetes Abstellen der Fahrzeuge sicherzustellen. Mit dem Ziel, positiv auf die Verkehrssicherheit einzuwirken, kontrolliert die Städtische Verkehrspolizei im Rahmen der ihr zugewiesenen Aufgaben auch die Einhaltung der Regeln für Leihfahrräder. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 25.04.2018, NR 575 Bericht des Magistrats vom 21.06.2024, B 256 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 14.10.2026
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - „Storze Gässchen“ – Benennung einer Straße/GasseB12.10.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 12.10.2026, B 294 Betreff: "Storze Gässchen" - Benennung einer Straße/Gasse Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 07.05.2026, § 21 - OI 125/25 OBR 9, B 76/26 - Entsprechend Ziffer 2.1.2 des Leitfadens zur Straßenbenennung in Frankfurt am Main sind Straßennamen insbesondere von historischen Gewannbezeichnungen, von lokalen historischen Gegebenheiten, bedeutsamen Ereignissen oder von um das Gemeinwohl verdienten Persönlichkeiten herzuleiten. Ob dies bei der Bezeichnung "Storze Gässchen" der Fall ist, hat der Magistrat geprüft. Die Recherchen des Magistrats haben ergeben, dass sich ein an den betreffenden Weg angrenzendes Grundstück einst zwar im Eigentum einer Familie Stortz (abweichende Schreibweise!) befunden hatte. In der Datenbank des Instituts für Stadtgeschichte ließen sich jedoch weder Hinweise auf eine Familie Stortz oder Storz in Frankfurt-Ginnheim noch Berichte über besondere Verdienste etwaiger Familienmitglieder finden. Auch Versuche einer Kontaktaufnahme im nachbarschaftlichen Umfeld des Verbindungswegs und die Suche nach Angehörigen der letzten hier ansässigen Eigentümerin namens Stortz führten zu keinen greifbaren Ergebnissen. Da eine Eignung für eine Benennung entsprechend der oben genannten Kriterien nicht verifiziert werden konnte, kann der Magistrat die Benennung des Verbindungswegs zwischen der Straße Alt-Ginnheim und der Straße Am Wiesenrain in "Storze Gässchen" nicht umsetzen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 27.11.2025, OI 125 Bericht des Magistrats vom 27.02.2026, B 76 Beratung im Ortsbeirat: 9 Versandpaket: 14.10.2026
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Haushalt 2025 – Genehmigung und Begründung von überplanmäßigen Aufwendungen im Bereich des damaligen Dezernats XM12.10.2026
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 12.10.2026, M 139 Betreff: Haushalt 2025 - Genehmigung und Begründung von überplanmäßigen Aufwendungen im Bereich des damaligen Dezernats X Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 25.06.2026, § 240 (M 72) I. Es dient zur Kenntnis, dass zum Jahresabschluss 2025 im damaligen Dezernat X - Klima, Umwelt und Frauen im vollbudgetierten Bereich (BGM 10) sowie im Bereich der Bauunterhaltung (BGM 20) saldierte Mehrkosten in Höhe von 4.235.975,52 € entstanden sind. Die Deckung der Budgetüberschreitung in Höhe von 4.235.975,52 € sowohl innerhalb des eigenen Budgets als auch stadtweit wurde mit M 72 Ziffer VII sichergestellt und genehmigt. Die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zur Deckung der Mehrkosten gemäß § 100 Absatz 1 Satz 3 HGO erfolgte gemäß Ziffer VIII der M 72 mit Beschlussfassung am 25.06.2026, § 240. II. Es dient ferner zur Kenntnis, dass die Deckung in Höhe von 3.801.343,61 € aus dem eigenen Budget erfolgte. Die Deckung erfolgte zum einen aus in 2025 erzielten finanzrelevanten Mehrerträgen in Höhe von 1.965.420,85 € der Produktgruppe 22.03, Anlagen der Abfallwirtschaft, Produkt 22.03.04 "Beteiligungen im Bereich Abfall" sowie Minderaufwendungen des Produktbereichs 22 im Bereich des Personals (BGM 21) in Höhe von 469.388,66 €, im Bereich der Zuwendungen und Zuschüsse (BGM 22) in Höhe von 149.091,84 € und aus gezielt budgetierten Mitteln (BGM 25) in Höhe von 1.217.442,26 €. Das verbleibende Defizit in Höhe von 434.631,91€ wurde aus Minderaufwendungen im Bereich der Zuwendungen und Zuschüsse der Produktgruppe 16.10 "traffiQ (Treuhandbereich)" gedeckt. III. Der Budgetüberschreitung des damaligen Dezernates X im Haushaltsjahr 2025 wird im Sinne des § 100 Abs. 1 HGO i. V. m. dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.06.2026, § 240 (binnen der Dreimonatsfrist) nachträglich zugestimmt. Die in der Begründung genannten Gründe der Budgetüberschreitung werden zur Kenntnis genommen. Begründung: A. Zielsetzung Die Stadtverordnetenversammlung hat den Magistrat mit § 240 vom 25.06.2026 (M 72 Ziffer VIII, letzter Satz) beauftragt, die gemäß § 100 Absatz 1 Satz 3 HGO geforderte Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zur Sache selbst im Nachgang mit gesonderten, begründeten Vorlagen innerhalb von drei Monaten herbeizuführen. Mit dieser Vorlage soll diesem Beschluss nun nachgekommen und die geforderte Genehmigung der überplanmäßigen Aufwendungen eingeholt sowie diese ausführlich begründet werden. Nach wie vor ist ein zunehmender Aufwand für den Erhalt und die Pflege der städtischen Parks, Grünanlagen, Spiel- und Freizeitanlagen sowie des innerstädtischen Baumbestandes zu erbringen. Ein Großteil des Budgets ist daher bereits über die per Vergabe von Fachfirmen für die regelmäßig zu erbringenden Pflege- und Reinigungsleistungen gebunden. Hinzu kommen steigende Aufwendungen im Rahmen der Verkehrssicherheit, die nicht vorhersehbar und unabweisbar sind. Insbesondere der Klimawandel wirkt sich stark auf die Grünpflege aus. Am deutlichsten ist dies bei der Baumpflege erkennbar, was sich durch vermehrte Pflegemaßnahmen an trockenheitsgeschädigten Baumbeständen oder dem Austausch abgestorbener Bäume äußert. Der Pflegeaufwand wird zudem durch die Zunahme von Baumkrankheiten und -schädlingen und der dadurch erhöhten Anzahl der zur Verkehrssicherung durchzuführenden Kontroll- und Baumpflegemaßnahmen erhöht. Die klimatischen Änderungen wirken sich aufgrund der erhöhten Gefahrenlage durch Astbruch oder Baumsturz finanziell unmittelbar auf die Maßnahmen in der Verkehrssicherung aus. Der Umfang der notwendigen Pflege- bzw. Verkehrssicherungsmaßnahmen durch Baumschäden oder aufgrund von Extremwetterereignisse lässt sich dabei nicht vorhersehen. Da durch geschädigte Bäume eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben der Bevölkerung ausgeht, lassen sich diese Maßnahmen auch nicht aufschieben. Der hohe klimatologische Wert der Grünflächen zeigt sich zunehmend und begründet den Aufwand für den Erhalt der Bäume und Grünanlagen. Daneben sollte auch aus sozialen Gründen sichergestellt sein, dass alle Menschen in Frankfurt barrierefrei und gerecht Zugang zu grünen Erholungsräumen haben. Gerade an heißen Tagen stellen die Parks und Grünanlagen sowie die vielen Freizeitanlagen, incl. der Waldspielparks mit den Schatten spendenden Bäumen für viele Menschen oft die einzigen kühleren Aufenthaltsorte dar. Zudem ist ein Zugang zu Spiel- und Freizeitanlagen für alle Kinder im Hinblick auf Chancengerechtigkeit ein wesentlicher Baustein in der sozialgerechten Ausgestaltung der Stadt. Hier gilt es die Zugänglichkeit der Grünanlagen mit ihren Freizeiteinrichtungen für die Bevölkerung zu gewährleisten und durch Unterhaltungsmaßnahmen wie beispielsweise Wegebaumaßnahmen zur Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht (Beseitigung von Unfallgefahren), die Durchführung von Reparaturen und Instandsetzungsmaßnahmen von Spielplätzen, Spielgeräten und Freizeitanlagen sowie durch die Aufrechterhaltung einer angepassten Pflege der Parkanlagen, Grünflächen und Spiel- und Freizeitanlagen, deren Qualität dauerhaft zu erhalten und kostenintensive Sanierungsmaßnahmen zu vermeiden. B. Alternativen Keine C. Lösung Zum Jahresabschluss 2025 sind im damaligen Dezernat X - Klima, Umwelt und Frauen im vollbudgetierten Bereich (BGM 10) sowie im Bereich der Bauunterhaltung (BGM 20) saldierte Mehrkosten in Höhe von 4.235.975,52 € entstanden. Die Deckung der entstandenen Budgetüberschreitung wurde im Rahmen des Jahresabschlusses durch Budgetkürzungen der nicht verbrauchten Mittel über Budgetmerkmale und -bereiche hinweg sichergestellt (siehe M 72 / 2026). Begründung der Überschreitung im vollbudgetierten Bereich (BGM 10) Im vollbudgetierten Bereich BGM 10 des damaligen Dezernates X waren im Jahr 2025 die Mittel in der Produktgruppe 22.09 "Grün- und Freiflächen" nicht auskömmlich. Die vollbudgetierten Erträge und Aufwendungen der Produktgruppe 22.09 schlossen im Saldo mit einem Defizit von 10.211.381,25 € ab. Hierbei wurden insbesondere die Ansätze zur Grünunterhaltung, der Reinigung von Grünanlagen, für die Instandsetzung der Spielplätze und Freizeitanlagen sowie der notwendige Aufwand für die städtischen Bäume (Baumpflegemaßnahmen, Baumnach- und Neupflanzungen) überschritten. Die massiven Folgen des Klimawandels und die Erfordernisse der Klimaanpassung, die Nutzungsintensität der Grün- und Freiflächen mit einhergehender Vermüllung und Vandalismus haben erhöhte Anforderungen an die Unterhaltung von öffentlichen Grünanlagen nach sich gezogen, die sich budgetwirksam niederschlugen. Ein Großteil der aufgewendeten Mittel war notwendig, um die bestehende Infrastruktur aufrecht zu erhalten und um der Verkehrssicherungspflicht in den städtischen Grünanlagen nachzukommen. Die wachsende Nutzungsintensität, der Klimawandel und der Rückgang der Biodiversität erhöhen die Anforderungen an das städtische Grün sowie deren Erhalt. Diese Herausforderungen erfordern nachhaltige Maßnahmen zur Pflege, Instandhaltung und Entwicklung der Grünflächen. Es ist zudem entscheidend, durch gezielte, nachhaltige Maßnahmen in den Bereichen Unterhaltung, Instandsetzung und Investition dem kontinuierlichen Werteverzehr effektiv und langfristig entgegenzuwirken. Die Auswirkungen des Klimawandels lassen sich im Vorfeld nur schwer kalkulieren. Die Höhe der aufzubringenden Mittel variiert in Abhängigkeit der vor allem im Rahmen der Verkehrssicherung durchzuführenden Arbeiten. Der Umfang der zu erbringenden notwendigen Maßnahmen wird sowohl durch die Verbreitung von Schädlingen und Baumkrankheiten, aber auch der Anzahl und Heftigkeit von Extremwetterereignissen, wie Stürme oder Überflutungen, beeinflusst, welche sich nicht vorhersagen lassen. Steigende Kosten für Dienstleistungen und Materialbeschaffungen sorgen zusätzlich für Druck auf der Ausgabenseite. Die Kostensteigerungen durch die weltweiten Krisen schwanken und lassen sich in der Höhe nur schwer kalkulieren. Die Mehrkosten waren daher unabweisbar und in der Höhe unvorhersehbar Neben den Klimafolgen geht die zunehmende Beliebtheit und Nutzung der Parks und Grünflächen leider auch mit einem erhöhten Müllaufkommen und einem steigenden Reinigungserfordernis einher. Durch die bisher ergriffenen Gegenmaßnahmen (mehr und größere Mülleimer, erhöhte Reinigungsintervalle, Sauberkeitsbotschafter:innen und Aufklärung der Bevölkerung) konnte dem nur teilweise gegengesteuert werden. Bei der Reinigung der Grünflächen ist eine Reduktion des Umfangs nicht möglich, um eine saubere und sichere Nutzung der Grünanlagen zu gewährleisten. Eine Gesundheitsgefährdung durch z.B. Rattenbefall aufgrund herumliegenden Abfalls gilt es ebenso zu vermeiden, wie eine Verletzungsgefahr, beispielsweise durch Glasscherben. Allgemeine Preissteigerungen durch weltweite Krisen, steigende Kosten bei Energie und Bewässerung sowie Mindestlohnsteigerungen schlagen sich ebenfalls in höheren Ausgaben nieder und schränken den Handlungsspielraum zur Reduzierung der Budgetüberschreitungen ein. Begründung der Überschreitung im Bereich der Bauunterhaltung (BGM 20) Die Preissteigerungen führten auch zu gestiegenen Kosten bei den vielfältigen Sanierungsmaßnahmen an den Gebäuden im Palmengarten, die zur Aufrechterhaltung des Betriebs notwendig waren. Zudem waren aufgrund Aufgabenausweitungen Renovierungs- und Umbaumaßnahmen im Frauenreferat notwendig. Darüber hinaus betreut das Grünflächenamt eine Vielzahl von Gebäuden. Dazu gehören neben den Bürogebäuden auch Betriebshöfe der Grünflächenunterhaltung, des StadtForsts und der Friedhöfe, Dienstwohnungen, Mietobjekte und weitere Gebäude. Im Zuge dessen fallen Instandhaltungsmaßnahmen an, die nur teilweise planbar sind. Im Jahr 2025 waren neben den geplanten Maßnahmen Mittel in der Bauunterhaltung aufzuwenden für Austausch und Reparatur defekter Heizungen in Betriebshöfen des StadtForsts, für die Reparatur der Tiefkühlzelle der Wildkammer sowie für Schimmelsanierungen und Reparaturen nach Wasserschäden in Betriebshöfen des StadtForsts und der Grünunterhaltung. Diese Maßnahmen mussten zur Aufrechterhaltung des Betriebs zeitnah durchgeführt werden. Dies führte zu einer Überschreitung der Kosten in der Bauunterhaltung (BGM 20) um insgesamt 214.952,44€. Auch in den anderen Aufgabenbereichen des damaligen Dezernates X führten die gestiegenen Anforderungen und der zunehmende Handlungsdruck dazu, dass die zur Verfügung stehenden Budgets ausgeschöpft waren. Allen voran sind hier die vielfältigen Aufgaben im Zusammenhang mit den Folgen des Klimawandels zu nennen. Klimaschutz und die Anpassung des städtischen Raumes an die sich verändernde Situation besitzen weiter zentrale Bedeutung für die Stadtpolitik. Das schlägt sich in den vielfältigen personal- und finanzintensiven Aufgaben zum Klimaschutz nieder. Das Stadtklima, die Biodiversität und der Artenschutz, die Luftreinhaltung, der Lärmschutz, der Bodenschutz, die Wasserversorgung und die Stadtsauberkeit müssen weiterhin unter einer zielgerichteten Priorisierung und auf konzeptioneller Grundlage ausgebaut werden, um die Anforderungen einer wachsenden Stadt bewältigen zu können und diese gleichzeitig klimaresilient auszugestalten. Als zentrale Aufgabe der Daseinsvorsorge müssen die Maßnahmen zur Klimaanpassung und zum Klimaschutz konsequent weiterverfolgt und ausgebaut werden. Eine Reduzierung der Budgetaufwendungen in diesen Bereichen wäre nicht mit den beschlossenen Zielen und gesetzlichen Vorgaben vereinbar. Eine Kompensation bzw. Reduktion des Defizits über Einsparungen in anderen Bereichen ließe sich nur über massive Kürzungen realisieren. Im Hinblick auf die Erreichung der für die Stadt Frankfurt am Main beschlossenen Klimaschutzziele sowie Maßnahmen zur Klimaanpassung ist es unabdingbar, die begonnenen Prozesse fortzusetzen. Dies betrifft zum einen Maßnahmen zur Stärkung der Biodiversität, aber vorrangig die Fortführung der verstärkten Nach- und Neupflanzungen von Bäumen sowie den unbedingten Erhalt des aktuellen Bestandes - sowohl der Bäume als auch der vorhandenen Grünanlagen und Parks in ihrer wesentlichen Bedeutung für eine klimaresiliente Stadt. Im Bereich der Grünunterhaltung ließe sich eine Einsparung bei den Kosten für das öffentliche Grün nur mit einer deutlichen Reduzierung der Leistungen bei Reinigung und Pflege der stark genutzten Grünanlagen sowie dem Angebot und der Qualität der Spiel- und Freizeitanlagen erreichen. Die Verfügbarkeit von Spiel- und Freizeitangeboten würde drastisch sinken, Spielplätze oder die Wasserspielanlagen müssten aus Sicherheitsgründen geschlossen werden. Obwohl die Kompensationsmöglichkeiten begrenz sind, konnten die Budgetüberschreitungen vor allem durch Mehrerträge in anderen Produktgruppen, insbesondere in der Produktgruppe 22.11 Palmengarten aus Eintrittsgeldern, sowie Minderaufwendungen teilweise ausgeglichen werden. Dies geschah unter dem Parameter, dass keinerlei Budgetüberträge gebildet wurden und sowohl verfügbare Mittel aus Etatanträgen als auch unverbrauchte zweckgebundene Budgets zum Ausgleich herangezogen wurden. Das saldierte Defizit im vollbudgetierten Bereich (BGM 10) in Höhe von 4.021.023,08 € sowie in der Bauunterhaltung (BGM 20) in Höhe von 214.952,44 € konnte darüber hinaus fast vollständig über andere Budgetierungsmerkmale aus dem Budget des damaligen Dezernates X gedeckt werden. Hierzu wurden finanzrelevanten Mehrerträgen in Höhe von 1.965.420,85 € der Produktgruppe 22.03, Anlagen der Abfallwirtschaft, Produkt 22.03.04 "Beteiligungen im Bereich Abfall" sowie Minderaufwendungen im Bereich des Personals (BGM 21) in Höhe von 469.388,66 €, im Bereich der Zuwendungen und Zuschüsse (BGM 22) in Höhe von 149.091,84€ und aus gezielt budgetierten Mitteln (BGM 25) in Höhe von 1.217.442,26€ in Anspruch genommen. Das verbleibende Defizit in Höhe von 434.631,91€ wurde aus Minderaufwendungen im Bereich der Zuwendungen und Zuschüsse der Produktgruppe 16.10 "traffiQ (Treuhandbereich)" gedeckt. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☒ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil Nicht zielführend E. Kosten Keine Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.05.2026, M 72 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Frauen Haupt- und Finanzausschuss sowie Personal Versandpaket: 14.10.2026
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Beteiligung der Stadt Frankfurt am Main am Landes-Förderprogramm „Zukunft Innenstadt" 2026M12.10.2026
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 12.10.2026, M 140 Betreff: Beteiligung der Stadt Frankfurt am Main am Landes-Förderprogramm "Zukunft Innenstadt" 2026 Vorgang: Auf Antrag des Magistrats vom 12.10.2026 I. Es wird zugestimmt, dass sich die Stadt Frankfurt am Main am Förderprogramm "Zukunft Innenstadt" des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum mit dem ressortübergreifenden Projekt "Zukunftsplan Innenstadt Frankfurt" beteiligt. II. Es dient zur Kenntnis, dass die Stadt Frankfurt am Main zur Wahrung der Teilnahmefrist bereits am 14. August 2026 den in der Anlage beigefügten Antrag zur Förderung des unter Ziffer I genannten Projektes gestellt hat. III. Es dient weiter zur Kenntnis, dass im Falle einer Förderzusage durch das Land Hessen die Finanzierung aus den Budgets der zuständigen Dezernate, unter dem Vorbehalt eines rechtskräftigen Haushalts, sicherzustellen ist. IV. Es dient zur Kenntnis, dass a. die Gesamtkosten für das Projekt "Zukunftsplan Innenstadt Frankfurt" für den Zeitraum 2026 bis Ende 2029 nach aktueller Kostenkalkulation 450 T€ betragen. b. hierfür im Rahmen des Landesprogramms "Zukunft Innenstadt" die maximale Fördersumme in Höhe von 300 T€ beantragt wird. c. die im Falle einer Förderzusage verpflichtende kommunale Kofinanzierung in Höhe von 20 % (entspricht 75 T€) sowie die für die Projektumsetzung voraussichtlich weiteren notwendigen Mittel (schätzungsweise 75 T€) wie folgt getragen werden: i. der kommunale Eigenanteil in Höhe von max. 16 T€ für förderfähige Ausgaben in Höhe von max. 80 T€ für die Weiterentwicklung und Ausstattung des "display" als Reallabor und Ort für digitale Innenstadttransformation und Smart-City-Prozesse wird von der Stabstelle Smart City erbracht. ii. der kommunale Eigenanteil in Höhe von max. 10 T€ für förderfähige Ausgaben in Höhe von max. 50 T€ für die Umsetzung des Formates "Table of Style - Frankfurt Fashion, Food & Culture" als Reallabor zur Belebung der lokalen Kultur-, Gewerbe-, und Handelsszene in der Innenstadt wird vom Dezernat I, Stabstelle Stadtmarketing, erbracht. iii. den verbleibenden kommunalen Eigenanteil in Höhe von max. 49 T€ sowie weitere Mittel, die für die Umsetzung des Projektes "Zukunftsplan Innenstadt Frankfurt" notwendig sind (schätzungsweise 75 T€, somit insgesamt 124 T€) für förderfähige Ausgaben in Höhe von max. 320 T€, werden vom Dezernat III erbracht. V. Nach Bewilligung durch das Land werden die Projektmittel zweckgebunden verwendet und projektbezogen gemäß den landesseitigen Förderrichtlinien abgerechnet. VI. Der Magistrat wird beauftragt im Falle einer investiven Mittelverwendung eine Einzelbeschlussfassung herbeizuführen und alles Erforderliche zu veranlassen. Begründung: A. Zielsetzung Mit dem Landesprogramm "Zukunft Innenstadt" verfolgt das Land Hessen das Ziel, Städte und Gemeinden bei der Entwicklung multifunktionaler, lebenswerter und resilienter Innenstädte zu unterstützen. Die aktuelle Ausschreibung steht unter dem Leitmotiv "Innenstadt für alle". Die Stadt Frankfurt bewirbt sich ressortübergreifend mit dem Projekt "Zukunftsplan Innenstadt Frankfurt". Mit dem Projekt wird ein strategisches Instrument entwickelt, um die zukunftsfähige Transformation der Frankfurter Innenstadt als gerechter, produktiver und grüner Lebensort für alle Menschen aktiv zu steuern, innovative Maßnahmen zu bündeln sowie deren Umsetzung und beteiligte Akteur:innen zu koordinieren. Die im Rahmen des partizipativen Prozesses erarbeitete Handlungsstrategie identifiziert und priorisiert bestehende Maßnahmenpakete und definiert eine koordinierte Umsetzung. Den Leitbildprozess flankierende innovative Maßnahmen werden entwickelt und in Reallaboren getestet. Die thematische Schwerpunktsetzung der Reallabore wird kollaborativ und ämterübergreifend im Projektverlauf entwickelt. Beispielsweise könnte dies die gemeinschaftliche, klimaangepasste Revitalisierung von Innenhöfen oder eine gendergerechte Umgestaltung öffentlicher Räume sein. Bereits als Reallabore konkret geplant und in den Gesamtprozess eingebettet, sind: 1. Die Weiterentwicklung des "display" als öffentliche Anlaufstelle der digitalen urbanen Transformation. Durch die Erweiterung des Innenraumkonzeptes sowie der inhaltlichen Konzeptionierung werden die Sichtbarkeit und Funktionalität dieses dritten Ortes erhöht und Impulse zu den Themen Digitalisierung und Smart City für die Öffentlichkeit erlebbar. 2. Mit dem Veranstaltungsformat "Table of Style - Frankfurt Fashion, Food & Culture" wird an verschiedenen Standorten der Frankfurter Innenstadt die temporäre Aktivierung öffentlicher Räume durch die Verbindung von Mode, Kultur, Gastronomie und Begegnung umgesetzt und erprobt. Lokale Händler:innen, Gastronomiebetriebe, Kreativschaffende, Kulturakteur:innen und die Stadtgesellschaft gestalten das Format gemeinsam und stärken so die Vernetzung der Quartiere. Dies schafft neue Besuchsanlässe, erhöht die Aufenthaltsqualität und belebt den öffentlichen Raum. B. Alternativen Ein Verzicht auf die Teilnahme am Landesprogramm "Zukunft Innenstadt" würde bedeuten, dass die Stadt Frankfurt am Main auf eine bedeutende Fördermöglichkeit des Landes Hessen zur Finanzierung und Umsetzung innovativer Innenstadtprojekte verzichtet. Die im Antrag beschriebenen Maßnahmen wären ohne Landesförderung nicht oder nur eingeschränkt realisierbar, da sie zusätzliche finanzielle Ressourcen erfordern. Ein Nichtmitwirken würde die städtische Zielsetzung, die Transformation der Innenstadt zukunftsfähig auszurichten, verzögern und die Möglichkeit der überregionalen Profilierung mindern. C. Lösung Die Stadt Frankfurt am Main entscheidet, sich mit dem ressortübergreifenden Projekt "Zukunftsplan Innenstadt Frankfurt" am Programm "Zukunft Innenstadt" zu beteiligen. Das Projekt wurde in enger Abstimmung zwischen den Dezernaten I - Hauptverwaltung, Sport und Stadtmarketing, III - Planen, Wohnen und Personal und V - Bürger:innen, Digitales und Internationales entwickelt. Die Federführung für das Gesamtprojekt liegt beim Dezernat III. Die Umsetzung der Reallabore "display" und "Table of Style" liegt in enger Kooperation mit Dez III federführend bei den Dezernaten I und V. Gleiches gilt für weitere noch nicht näher definierte Projektideen anderer Ressorts, welche sich als Reallabore im Rahmen des Projektes eignen und umgesetzt werden sollen. Die Umsetzung erfolgt in enger Kooperation mit lokalen Partner:innen aus Wirtschaft, Kultur, Bildung und Zivilgesellschaft. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☒ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): Eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung ist integraler Bestandteil des Projektes. c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☐ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Gesamtkosten 450 T€ Fördersumme 300 T€ - Der kommunale Eigenanteil in Höhe von max. 16 T€ für förderfähige Ausgaben in Höhe von max. 80 T€ für die Weiterentwicklung und Ausstattung des "display" als Reallabor und Ort für digitale Innenstadttransformation und Smart-City-Prozesse wird von der Stabstelle Smart City erbracht. - Der kommunale Eigenanteil in Höhe von max. 10 T€ für förderfähige Ausgaben in Höhe von max. 50 T€ für die Umsetzung des Formates "Table of Style - Frankfurt Fashion, Food & Culture" als Reallabor zur Belebung der lokalen Kultur-, Gewerbe-, und Handelsszene in der Innenstadt wird vom Dezernat I, Stabstelle Stadtmarketing, erbracht. - Den verbleibenden kommunalen Eigenanteil in Höhe von max. 49 T€ sowie weitere Mittel, die für die Umsetzung des Projektes "Zukunftsplan Innenstadt Frankfurt" notwendig sind (schätzungsweise 75 T€), werden vom Dezernat III erbracht. Anlage 1_Antragsformular (ca. 43 KB) Anlage 2_Richtlinie_des_Landes_Hessen (ca. 369 KB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Sport Ausschuss für Sicherheit, Digitalisierung und Smart City Haupt- und Finanzausschuss sowie Personal Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 14.10.2026
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Sichere und barrierearme Nutzung der Hundewiese am RöderberghangOFOB 412.10.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2026, OF 101/4 Betreff: Sichere und barrierearme Nutzung der Hundewiese am Röderberghang Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Hundewiese am Röderberghang zwischen Röderbergweg und Ostparkstraße 1. sicher und geeignet eingezäunt werden kann, so dass Hunde dort gefahrlos frei laufen können und ein unbeabsichtigtes Verlassen der Fläche verhindert wird 2. barrierefrei bzw. barrierearm zugänglich und nutzbar gestaltet werden kann. Dabei soll insbesondere geprüft werden, wie ein geeigneter Zugang und ein entsprechend nutzbares Tor gestaltet werden können, so dass auch Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen die Hundewiese möglichst selbstständig mit ihren Hunden nutzen können 3. mit einer geeigneten Sitzmöglichkeit bzw. Bank ausgestattet werden kann, die auch Menschen, die nicht längere Zeit stehen können, die Nutzung und Beaufsichtigung ihrer Hunde ermöglicht. Begründung: Die Hundewiese am Röderberghang zwischen dem Röderbergweg und der Ostparkstraße wird von zahlreichen Hundebesitzer:innen genutzt. Sie bietet Hunden die Möglichkeit, sich außerhalb des Straßenverkehrs frei zu bewegen und mit anderen Hunden zu spielen. Derzeit ist die Fläche jedoch nicht ausreichend gesichert. Durch das Spielen und Toben der Hunde kommt es immer wieder vor, dass einzelne Hunde den Bereich verlassen und auf die stark befahrene Ostparkstraße gelangen. Dadurch können gefährliche Situationen sowohl für die Tiere als auch für Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer entstehen. Eine geeignete Einzäunung könnte dazu beitragen, den Freilauf der Hunde sicherer zu machen und gleichzeitig eine kontrollierte Nutzung der Fläche zu ermöglichen. Bei einer möglichen Einzäunung sollte zugleich darauf geachtet werden, dass die Hundewiese auch für Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen gemeinsam mit ihren Hunden selbstständig und möglichst barrierearm zugänglich und nutzbar ist. Dazu gehört insbesondere ein geeigneter Zugang mit einem entsprechend gestalteten, barrierearm nutzbaren Tor. Darüber hinaus wäre eine geeignete Sitzmöglichkeit wünschenswert, die es allen Hundebesitzer:innen ermöglicht, ihre Hunde während des Freilaufs zu begleiten und zu beaufsichtigen. Insbesondere Menschen, die nicht längere Zeit stehen können, sind auf eine solche Möglichkeit angewiesen. Eine Bank oder eine andere geeignete Sitzgelegenheit würde daher zu einer inklusiveren Nutzung der Hundewiese beitragen. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Möglichkeiten einer sicheren, barrierearmen und inklusiven Gestaltung der Hundewiese zu prüfen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4
OFOB 4Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Mehr Sicherheit für Rad- und Rollerfahrende an der FlößerbrückeOFOB 412.10.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2026, OF 111/4 Betreff: Mehr Sicherheit für Rad- und Rollerfahrende an der Flößerbrücke Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, wie die Verkehrssicherheit für Rad- und Rollerfahrende im Bereich der Flößerbrücke an der Oskar-von-Miller-Straße in Fahrtrichtung Ostendstraße verbessert werden kann. Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob durch geeignete Markierungen, Beschilderungen, eine verbesserte Verkehrsführung, eine andere Ampelschaltung oder andere geeignete Maßnahmen die Sicherheit für geradeaus fahrende Rad- und Rollerfahrende gegenüber dem abbiegenden Kfz-Verkehr erhöht werden kann. Begründung: Im Bereich der Flößerbrücke an der Oskar-von-Miller-Straße kommt es insbesondere zwischen dem rechts abbiegenden Kfz-Verkehr (in die Oskar-von-Miller-Straße) und den geradeaus fahrenden Rad- und Rollerfahrenden in die Obermainanlage Richtung Ostendstraße zu Konfliktsituationen mit hohem Gefahrenpotential. Rad- und Rollerfahrende fahren an dieser Stelle teilweise mit hoher Geschwindigkeit geradeaus und können für rechtsabbiegende Autofahrer:innen leicht zu übersehen sein. Dadurch entstehen Situationen, in denen es zu gefährlichen Konflikten zwischen den Verkehrsteilnehmenden kommen kann. Der Magistrat wird daher gebeten zu prüfen, welche Maßnahmen an dieser Stelle geeignet sind, um die Sicherheit insbesondere für geradeaus fahrende Rad- und Rollerfahrende zu verbessern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4
OFOB 4Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Ebenerdigen Schulweg nach Brückenabriss besser sichern (Eschersheimer Landstraße / Bremer Straße)OFOB 212.10.2026 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2026, OF 137/2 Betreff: Ebenerdigen Schulweg nach Brückenabriss besser sichern (Eschersheimer Landstraße / Bremer Straße) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: Dem Dringlichkeitsantrag wird noch folgender Punkt 5 hinzugefügt. 5.) Von dem nördlichen Fußgängerweg der Cronstettenstraße wird zum nördlichen Fußgängerweg der Bremer Straße, Gebäude der Holzhausenschule ein Ampelgesicherter Überweg über die Fahrbahn der Eschersheimer Landstraße geschaffen. Der Ampelgesicherte Überweg wird paralell zum Ampelgesicherten Radweg angelegt. Begründung: Nach dem Abriss der Brücke wurde festgestellt, das Fußgänger, die vom nördlichen Gehweg der Cronstettenstraße zum Gebäude der Holzhausenschule an der Ecke Eschersheimer Landstraße/Bremer Straße ( nördlicher Gehweg) wollen, folgenden Weg gehen müssen. Vom nördlichen Gehweg der Cronstettenstraße über die Ampel zum südlichen Gehweg. Dann über die Ampel der Eschersheimer Landstraße zur Bremer Straße. Weiter vom südlichen Gehweg der Bremer Straße über die Ampel zum nördlichen Gehweg der Bremer Straße zum nördlichen Gehweg, (Gebäude Holzhausenschule). Da von der nördlichen Seite der Cronstettenstraße zur nördlichen Seite der Bremer Straße ein Ampelgesicherter Radweg existiert, ist es unverständlich, dass nicht parallel zum Radweg ein Ampelgesicherter Gehweg eingerichtet werden kann. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 02.09.2026, OF 108/2 Beratung im Ortsbeirat: 2
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Haltestellen für Busse und Straßenbahn am Westbahnhof neu ordnenOFOB 212.10.2026 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2026, OF 155/2 Betreff: Haltestellen für Busse und Straßenbahn am Westbahnhof neu ordnen Vorgang: OM 6526/25 OBR 2; ST 1625/25; V 149/26 OBR 2 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1.) Die Haltestellen für die Busse am Westbahnhof werden neu geordnet. 2.) Die Buslinien M 73 und 39 fahren von der Adalbertstrasse kommend nach rechts in die Kasseler Straße und halten an den bisherigen Haltestellen der Linien M 32 und M 36 3.) Die Buslinien M 32 und M 36 fahren von der Adalbertstraße kommend nach Links und halten an dem rechten Fahrbahnrand der Hamburger Allee. Sie fahren zu Beginn ihrer Route dann nach links in die Nauheimer Straße 4.) Die Buslinie 89 fährt von der Adalbertstraße ebenfalls nach Links und hält nahe des Eingangs zum Westbahnhof am rechten Fahrbahnrand der Hamburger Allee. Sie fährt zu Beginn ihrer Tour nach rechts unter der Brücke in die Voltastraße Begründung: In der ST 1625 vom 22.09.2025 heißt es: "Am Westbahnhof enden bzw. beginnen derzeit die drei Buslinien M 32, M 36 und M 73, die zusammen fünf Steige belegen. In der Kasseler Straße gibt es im Bestand keine Möglichkeit, eine weitere Bushaltestelle und Warteposition einzurichten. Würde eine zusätzliche Buslinie zum Westbahnhof geführt werden, müsste im Gegenzug eine der genannten Buslinien zu einer anderen Endhaltestelle verlegt werden und könnte den Westbahnhof nicht mehr bedienen. Des Weiteren bestehen konzeptionelle Überlegungen, die Straßenbahn wieder regulär über den Westbahnhof verkehren zu lassen (vgl. lokaler Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+, S. 101 ff.). Für die Realisierung einer solchen Straßenbahnanbindung würde dann die verkehrsfunktionale Aufteilung der Kasseler Straße von Grund auf umgeplant werden. Ob dann perspektivisch am Westbahnhof mehr Bussteige zur Verfügung stehen werden - oder wegen einer Straßenbahnhaltestelle gar weniger -, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden." Dies würde bedeuten, dass ohne eine Neuverteilung der Haltestellen und Abfahrtrouten der Buslinien keine weiteren Busse am Westbahnhof ihre Endhaltestellen bekommen könnten. Würde man die Buslinien, welche ab Westbahnhof Richtung Bockenheimer Warte (M32 und M36) oder Rebstock (89) fahren, ab der Adalbertstraße nach links in der Hamburger Allee halten lassen, so könnte man dort die Haltestellen anlegen. Einer zusätzlichen Endhaltestelle der Buslininien 39 und 89 stände nichts mehr im Wege. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6526 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1625 Auskunftsersuchen vom 21.09.2026, V 149 Beratung im Ortsbeirat: 2
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg.