Piktogramm "10 km/h" Auf der Schloßhecke - Sicherheit auf dem Schulweg erhöhen
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Zusammenfassung
Der Antrag fordert eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h auf der Straße "Auf der Schloßhecke", um die Sicherheit der Schüler auf ihrem Schulweg zu erhöhen. Außerdem wird beantragt, das Verkehrsschild "Anlieger frei" zu säubern, um die Sichtbarkeit zu verbessern und damit weitere Sicherheitsrisiken zu minimieren.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Waldstraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 08.05.2026.
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Neues zu Waldstraße per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten,
- für die Straße "Auf der Schloßhecke" eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 10 km/h analog zur Ginnheimer Waldstraße einzuführen und entsprechend auszuschildern;
- das Verkehrsschild "Anlieger frei" an der Kreuzung Ginnheimer Waldgasse/Auf der Schloßhecke unverzüglich freizuschneiden und wieder gut sichtbar zu machen.
Begründung
Die Straße "Auf der Schloßhecke" ist ein wichtiger Schulweg für Kinder der dort ansässigen Grundschule. Täglich bewegen sich hier zahlreiche Schülerinnen und Schüler zu Fuß, teilweise auch in ganzen Klassenverbänden. Die Straße wird gleichzeitig von Fußgängerinnen und Fußgängern, Radfahrenden und Pkw genutzt. Gerade auf einem stark frequentierten Schulweg muss die Sicherheit der Kinder an erster Stelle stehen. Kinder können Verkehrssituationen häufig noch nicht zuverlässig einschätzen und reagieren anders als Erwachsene. Umso wichtiger ist es, die Geschwindigkeit des motorisierten Verkehrs dort auf ein möglichst niedriges Niveau zu begrenzen. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 10 km/h würde die Verkehrssicherheit auf der gemeinsam genutzten Verkehrsfläche erhöhen und die besondere Situation als Schulweg berücksichtigen. In der Ginnheimer Waldstraße besteht bereits eine entsprechende Regelung. Darüber hinaus ist an der Kreuzung Ginnheimer Waldgasse/Auf der Schloßhecke das Verkehrsschild "Anlieger frei" inzwischen so stark zugewachsen, dass es von Autofahrerinnen und Autofahrern kaum noch wahrgenommen werden kann. Gerade im Umfeld eines Schulweges sollte die Beschilderung eindeutig und gut sichtbar sein. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. für die Straße "Auf der Schloßhecke" eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 10 km/h analog zur Ginnheimer Waldstraße einzuführen und entsprechend auszuschildern; 2. das Verkehrsschild "Anlieger frei" an der Kreuzung Ginnheimer Waldgasse/Auf der Schloßhecke unverzüglich freizuschneiden und wieder gut sichtbar zu machen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 15. Oktober 2026 brachte SPD im Ortsbeirat 9 diesen Antrag ein.