Eventverkehr im Frankfurter Süden verlässlich organisieren und die Wohngebiete Niederrads schützen
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Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Erstellung eines integrierten Eventverkehrskonzepts für den Frankfurter Süden, um den Parkdruck zu verringern und die Wohngebiete Niederrad zu schützen. Dabei wird die Verfügbarkeit von Parkplätzen sowie die Erreichbarkeit durch öffentliche Verkehrsmittel als zentral betrachtet, um eine reibungslose An- und Abreise zu gewährleisten.
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Gateway Garden — 9 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 25.09.2026.
- Änderung der Linienführung und des Fahrtakts der Buslinie 6225.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Das Stadtgebiet von Autoverkehr entlasten: Standortuntersuchungen für P+R-Plätze weiterführen21.08.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Wochenmärkte in Frankfurt17.06.2026 · A (Anfrage Stadtverordnetenversammlung)
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Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat: 1. ein integriertes Eventverkehrskonzept vorzulegen, das den Deutsche-Bank-Park, die geplante Multifunktionsarena und mögliche weitere Orte für Großveranstaltungen im Stadionumfeld gemeinsam berücksichtigt. Ziel ist es, die An- und Abreise bei Einzel- und Parallelveranstaltungen über alle Verkehrsmittel hinweg verlässlich zu organisieren, Verkehrsengpässe zu reduzieren und insbesondere die Wohngebiete Niederrads vor veranstaltungsbedingtem Parksuchverkehr, Ausweichverkehr und übermäßiger Verkehrsbelastung zu schützen. Dabei sind auch Bauphasen, gleichzeitig stattfindende Veranstaltungen sowie sich überschneidende An- und Abreisezeiten zu erfassen; 2. einen verlässlichen Eventfahrplan für den öffentlichen Nah- und Fernverkehr zu entwickeln. Gemeinsam mit RMV, traffiQ, VGF, DB InfraGO, gegebenenfalls weiteren Verkehrsunternehmen und den Betreibern und Veranstaltern sollen insbesondere für spät endende Veranstaltungen zusätzliche beziehungsweise verlängerte Verkehrsangebote bestellt werden. Dabei sind die tatsächlichen Veranstaltungsendzeiten, die erforderliche Abreisephase und die Erreichbarkeit ausgewählter regionaler Anschlüsse zugrunde zu legen. Die dafür notwendigen Betriebsfenster und Verkehrsleistungen sind mit den zuständigen Verkehrsunternehmen abzustimmen und, soweit vereinbar, verbindlich zu sichern; 3. Mobilitätsinformationen bereits beim Ticketkauf bereitzustellen. Veranstaltungsgäste sollen verständlich über Hin- und Rückreise, KombiTicket-Gültigkeit, letzte gesicherte Anschlüsse, barrierefreie Angebote und reservierbare Parkmöglichkeiten informiert werden. Ticketshops, Bestätigungsmails, digitale Eintrittskarten und Veranstaltungsinformationen sollen einen einheitlichen Informationsstand verwenden. Die Nutzung muss auch ohne zusätzliche App möglich sein; 4. vorhandene und gegebenenfalls zusätzliche Parkflächen zu einem vertraglich abgesicherten Netz von Veranstaltungsparkplätzen und Park-and-Ride-Angeboten zusammenzuführen. Dabei ist für jede Fläche zu prüfen und nachvollziehbar darzustellen, ob sie tatsächlich verfügbar, für den Veranstaltungsbetrieb geeignet und zu den erforderlichen Zeiten nutzbar ist. Verfügbarkeit, Kapazität, Nutzungszeiten, Zufahrt, Kosten und erforderliche Genehmigungen sind mit den jeweiligen Eigentümern und Betreibern abzustimmen und verbindlich zu sichern. Die Parkflächen sind in einem gemeinsamen Informations- und Buchungssystem mit bestätigten Kapazitäten, Zufahrtsinformationen, Anschlussverbindungen und Belegungsständen abzubilden. Veranstaltungsgäste ohne gebuchten Stellplatz sollen frühzeitig auf verfügbare Alternativen außerhalb des unmittelbaren Stadionumfelds hingewiesen werden, bevor sie das unmittelbare Stadiongebiet erreichen; 5. ergebnisoffen zu prüfen, ob sich in Zusammenarbeit mit Fraport und den zuständigen Verkehrsunternehmen ein Park-and-Shuttle-Angebot über das Terminal 3 einrichten lässt. Voraussetzung für eine Umsetzung ist der belastbare Nachweis, dass ausreichende Parkflächen tatsächlich verfügbar und für Veranstaltungsbesucher nutzbar sind sowie die erforderlichen Zufahrts-, Betriebs- und Genehmigungsbedingungen erfüllt werden können. Dabei sind insbesondere die verfügbare Stellplatzkapazität, mögliche Nutzungskonflikte mit dem Flughafenbetrieb, Shuttle-Routen, Fahrzeugbedarf, barrierefreie Haltestellen, Rückfahrten nach Veranstaltungsende, Sicherheitsanforderungen und Gesamtkosten zu untersuchen. Das Modell ist mit Alternativen, insbesondere im Bereich Gateway Gardens und im nördlichen Flughafenumfeld, zu vergleichen. Bei nachgewiesener Machbarkeit und gesicherter Finanzierung soll ein zeitlich begrenzter Pilotbetrieb mit einer zunächst auf maximal 500 Pkw je Veranstaltung begrenzten Kapazität geprüft werden.; 6. ein verhältnismäßiges Schutzkonzept für besonders belastete Wohnstraßen Niederrads umzusetzen. Bewohnerparkregelungen und deren zeitliche Geltung und Beschilderungen sollen überprüft und, soweit rechtlich und örtlich begründet, bis zum Ende der veranstaltungsbedingten Abreisephase angepasst werden. Wirksame Kontrollen sind sicherzustellen. Erforderliche temporäre Zufahrtsregelungen müssen berechtigte Anlieger, deren Besucher, Pflege, Lieferverkehr und Gewerbe berücksichtigen. Digitale Berechtigungen dürfen nur mit gesicherter Rechtsgrundlage, Datenschutz und einfachen alternativen Nachweisen eingesetzt werden; 7. die Abreise und Abholung räumlich besser zu organisieren. Fußgänger, Fahrräder, Pkw, Reisebusse und Shuttles sollen möglichst konfliktarm geführt werden. Geeignete Signalprogramme, Busvorrang sowie klar definierte Taxi-, Mietwagen- und Privatabholzonen sind zu prüfen und umzusetzen. Rettungswege und barrierefreie Zugänge müssen jederzeit freigehalten werden; 8. Fahrradverkehr und ergänzende Mobilitätsangebote bedarfsgerecht auszubauen. Dazu gehören sichere Fahrradabstellplätze, veranstaltungsbezogene Bewachung, geeignete E-Bike-Abstellung und sichere nächtliche Wege. Für Leihfahrräder und E-Scooter sind geordnete Abstellflächen vorzusehen, die Fuß- und Rettungswege freihalten; 9. für den Deutsche-Bank-Park und die geplante Multifunktionsarena einen gemeinsamen, belastbaren Nachweis der erforderlichen Verkehrskapazitäten vorzulegen. Dabei sind insbesondere gleichzeitige Veranstaltungsspitzen, gegenläufige An- und Abreiseverkehre, Bauphasen sowie der Ausfall wesentlicher Verkehrsverbindungen zu berücksichtigen. Werden Kapazitätsengpässe festgestellt, sind vor der Inbetriebnahme der Arena beziehungsweise vor einer zusätzlichen Verkehrsbelastung konkrete, finanzierte und terminierte Maßnahmen zu ihrer Behebung festzulegen. Dies gilt insbesondere für die Sicherung des öffentlichen Nahverkehrs, erforderliche Ersatzflächen für bestehende Busverkehre sowie die geordnete Abwicklung des Individual- und Veranstaltungsverkehrs. Solange die erforderlichen Verkehrskapazitäten nicht nachgewiesen und notwendige Maßnahmen nicht verbindlich gesichert sind, sollen zusätzliche Veranstaltungsbelastungen begrenzt und Veranstaltungstermine bei Bedarf zeitlich entzerrt werden. Die Umsetzung ist mit den jeweils zuständigen Stellen abzustimmen; 10. die Umsetzung soll durch den Magistrat unter klarer Benennung der Zuständigkeiten koordiniert werden. Für das gemeinsame Buchungs- und Informationssystem ist eine verantwortliche Betreiberschaft festzulegen, die den laufenden Betrieb, die Pflege und die Aktualisierung der Informationen sicherstellt. Dabei sind die jeweils verantwortlichen Verkehrsunternehmen, Betreiber, Veranstalter, Grundstückseigentümer und sonstigen zuständigen Stellen frühzeitig einzubeziehen. Der Magistrat soll im Rahmen seiner Zuständigkeiten die erforderlichen Abstimmungen führen, auf verbindliche Vereinbarungen hinwirken und die Umsetzung der städtischen Maßnahmen sicherstellen. Maßnahmen, die in die Zuständigkeit Dritter fallen, sind mit diesen abzustimmen. Soweit eine Umsetzung vereinbart werden kann, sind Verantwortlichkeit, Finanzierung und Zeitplan verbindlich festzuhalten; 11. einen nachvollziehbaren Maßnahmen-, Finanzierungs- und Umsetzungsplan vorzulegen. Innerhalb von sechs Monaten nach Beschlussfassung soll ein mit den beteiligten Stellen abgestimmter Maßnahmenplan einschließlich Finanzierung, Zuständigkeiten und Zeitplan erarbeitet werden. Erforderliche Haushaltsentscheidungen sind der Stadtverordnetenversammlung rechtzeitig zur Beschlussfassung zuzuleiten. Der verbindliche Maßnahmen-, Finanzierungs- und Umsetzungsplan soll bis Ende 2027 vorliegen. Die darin vereinbarten Maßnahmen sollen anschließend entsprechend dem festgelegten Zeitplan schrittweise umgesetzt werden. Veranstalter und Betreiber sollen im Rahmen angemessener vertraglicher Regelungen an den Kosten zusätzlicher Verkehrsleistungen beteiligt werden. Über den Planungs- und Umsetzungsstand soll alle zwölf Wochen bürgernah und nachvollziehbar berichtet werden. Nach zwölf Monaten Pilotbetrieb sind insbesondere Wartezeiten, Anschlussqualität, Parksuchverkehr, Anwohnerbelastung und Kosten auszuwerten. Auf Grundlage dieser Ergebnisse sollen notwendige Anpassungen sowie weitere Maßnahmen geprüft und in die weitere Planung aufgenommen werden.
Begründung
Das Stadiongebiet ist ein bedeutender und wirtschaftlich wichtiger Sport- und Veranstaltungsstandort. Seine Erreichbarkeit muss für Fußballspiele, Konzerte, Sportveranstaltungen und andere Großereignisse gleichermaßen funktionieren. Mit der geplanten Multifunktionsarena gewinnt die gemeinsame Organisation der Verkehrsströme zusätzlich an Bedeutung. Besonders bei spät endenden Veranstaltungen ist für Veranstaltungsgäste die Verlässlichkeit der gesamten Rückreise entscheidend. Attraktive öffentliche Verkehrsangebote müssen deshalb auch regionale Anschlüsse berücksichtigen und bereits beim Ticketkauf verständlich kommuniziert werden. Für Veranstaltungsgäste, die mit dem Pkw anreisen, braucht es planbare Parkmöglichkeiten und eine frühzeitige Verkehrslenkung. Die Wohngebiete Niederrads dürfen nicht zum Ausweichparkplatz für unzureichend organisierte Veranstaltungsverkehre werden. Anwohnerschutz muss wirksam, rechtlich tragfähig und mit den berechtigten Bedürfnissen von Besuchern, Pflege, Lieferverkehr und örtlichem Gewerbe vereinbar sein. Vorhandene Infrastruktur soll effizienter genutzt werden. Zusätzliche Angebote, insbesondere ein Shuttleverkehr über Terminal 3, benötigen einen belastbaren Nachweis ihrer betrieblichen und wirtschaftlichen Eignung. Ein begrenzter Pilot ermöglicht eine Entscheidung auf Grundlage tatsächlicher Ergebnisse. Entscheidende Maßnahme ist, dass die Maßnahmen nicht nur den Veranstaltungsverkehr effizienter abwickeln, sondern die Belastung der Wohngebiete Niederrads nachweisbar verringern. Ein erfolgreiches Eventverkehrskonzept muss deshalb verlässliche An- und Abreisewege schaffen, den Parksuch- und Ausweichverkehr in Wohnstraßen reduzieren und die berechtigten Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner wirksam berücksichtigen. Davon profitieren auch die Veranstaltungsstandorte und die Attraktivität des Frankfurter Südens insgesamt. Ziel ist es, den durch Großveranstaltungen verursachten Parkdruck in Niederrad und im Frankfurter Süden bürgerfreundlich und wirksam zu verringern. Dafür müssen die Ursachen angegangen werden, statt lediglich die Folgen zu verwalten. Eine wirksame Verkehrslenkung mit einem Verkehrssystem der Wahlfreiheit, verlässliche Angebote und klare Zuständigkeiten sollen die Situation spürbar verbessern. Die Fortschritte müssen für die Bürgerschaft nachvollziehbar sein.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 14. Oktober 2026 brachten SPD, FDP im Ortsbeirat 5 diesen Antrag ein.