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  • Ehemalige Gustavsburgstraße entsiegeln und begrünen
    STOB 1
    19.10.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2026, ST 1531 Betreff: Ehemalige Gustavsburgstraße entsiegeln und begrünen Aktuell erarbeitet der Magistrat ein ämterübergreifendes Konzept zur nachvollziehbaren Priorisierung von Flächen für Entsiegelungsmaßnahmen. In diesem Zusammenhang werden potenzielle Entsiegelungsflächen identifiziert und anhand festgelegter Kriterien - z.B. klimatische Dringlichkeiten, Betroffenheit und ökologisches Potenzial - bewertet. Der Magistrat entspricht der Anregung dahingehend, dass die vom Ortsbeirat genannte entwidmete ehemalige Gustavsburgstraße in diesem Zusammenhang als potenzielle Entsiegelungsfläche in die Prüfung aufgenommen wird. Eine abschließende Bewertung und damit eine Aussage zur konkreten Ausgestaltung und Umsetzung ist gegenwärtig jedoch noch nicht möglich. Der Magistrat wird darüber zu gegebener Zeit berichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.08.2026, OM 435

  • Verkehrsprobleme durch Schiffslieferanten am Untermainkai
    STOB 1
    19.10.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2026, ST 1532 Betreff: Verkehrsprobleme durch Schiffslieferanten am Untermainkai Das Halten und Parken im Bereich des Untermainkais ist bereits durch § 12 Absatz 1 Nummer 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) untersagt. Eine zusätzliche Beschilderung ist daher weder erforderlich noch zulässig. Es ist ohnehin davon auszugehen, dass andienende Fahrzeuge sich des Haltverbots durchaus bewusst sind, es aber vorsätzlich missachten. Es wird eine Anpassung der Beschilderung des Zufahrtsverbots (VZ 260 StVO) vorgenommen. Durch die Aufstellung des Schildes vor der Zufahrt zur Rampe, samt Vorankündigungspfeil rechts, wird der andienenden Verkehr frühzeitig auf das Zufahrtsverbot hingewiesen. Dieses Verbot gilt dann bereits ab Beginn der Einmündung. Weitere wirksame straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen stehen nicht zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7960

  • Rücksicht statt Dauerhupen und Dieselgestank: Wohnqualität in der Ottostraße schützen
    STOB 1
    19.10.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2026, ST 1533 Betreff: Rücksicht statt Dauerhupen und Dieselgestank: Wohnqualität in der Ottostraße schützen Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dient nicht nur der Verkehrssicherheit, sondern auch dem Umweltschutz. Gemäß § 30 Abs. 1 StVO sind bei der Benutzung von Fahrzeugen unnötiger Lärm sowie vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Insbesondere ist es untersagt, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen. Verstöße gegen diese Vorschrift werden im fließenden Verkehr begangen und fallen in die originäre Zuständigkeit der Landespolizei. Werden derartige Verstöße im Rahmen des Streifendienstes durch die Städtische Verkehrspolizei festgestellt, werden natürlich entsprechende Anzeigen gefertigt. Der ruhende Verkehr in der Ottostraße wird im Rahmen des Streifendienstes überwacht. Bei den geschilderten Problematiken handelt es sich um das bedauerliche Fehlverhalten Einzelner, dem die Straßenverkehrsbehörde mit den verkehrsrechtlichen Mitteln, die die StVO zur Verfügung stellt (Beschilderung und Markierungen), nicht entgegenwirken kann. Der Warteplatz für den Taxistand am Hauptbahnhof wurde in die Ottostraße verlegt, da eine Verlegung in den westlichen Teil der Poststraße baustellenbedingt nicht möglich ist (Baustelle Gleis 25 der Deutschen Bahn). Es wurden ebenfalls Alternativen geprüft, beispielsweise eine Verlegung des Taxiplatzes auf die andere Seite der Straße Am Hauptbahnhof. Dies ist jedoch aufgrund weiterer langfristiger Baumaßnahmen (Erneuerung B-Ebene, Leitungs- und Straßenbauarbeiten in der Karlstraße bis 2028, viergleisiger Ausbau der Straßenbahn etc.) ebenfalls nicht möglich. Der Magistrat teilt die Auffassung des Ortsbeirates, dass auch von den Taxifahrerinnen und Taxifahrer Rücksichtnahme und ein sozialverträgliches Verhalten im öffentlichen Raum erwartet werden können. Unter der Federführung des Straßenverkehrsamtes findet vierteljährlich der "Gesprächskreis Taxi" statt, an dem Vertreterinnen und Vertreter verschiedener städtischer Ämter sowie des Taxigewerbes teilnehmen. Im Rahmen der letzten Sitzung Mitte August wurden die Vertreterinnen und Vertreter des Taxigewerbes aufgefordert, auf ihre Mitglieder entsprechend einzuwirken. Nach der Sitzung wurden insbesondere die Fahrer in der Ottostraße zu diesem Thema erneut sensibilisiert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.06.2026, OM 199

  • Entsiegelung der Verkehrsinseln an der Kreuzung Rebstöcker Straße / Mainzer Landstraße
    STOB 1
    19.10.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2026, ST 1534 Betreff: Entsiegelung der Verkehrsinseln an der Kreuzung Rebstöcker Straße / Mainzer Landstraße Aktuell erarbeitet der Magistrat ein ämterübergreifendes Konzept zur nachvollziehbaren Priorisierung von Flächen für Entsiegelungsmaßnahmen. In diesem Zusammenhang werden potenzielle Entsiegelungsflächen identifiziert und anhand festgelegter Kriterien - z.B. klimatische Dringlichkeiten, Betroffenheit und ökologisches Potenzial - bewertet. Der Magistrat entspricht der Anregung dahingehend, dass die vom Ortsbeirat genannten Verkehrsinseln an der Kreuzung Rebstöcker Straße / Mainzer Landstraße in diesem Zusammenhang als potenzielle Entsiegelungsfläche in die Prüfung aufgenommen werden. Eine abschließende Bewertung ist gegenwärtig jedoch noch nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.08.2026, OM 434

  • Buchgasse wieder sicher und barrierefrei passierbar machen
    STOB 1
    19.10.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2026, ST 1535 Betreff: Buchgasse wieder sicher und barrierefrei passierbar machen Die Baustelleneinrichtung wurde vor Ort in Augenschein genommen und Kontakt mit der DomRömer GmbH aufgenommen, welche die Rekonstruktion des Rathausturms "Langer Franz" begleitet. Der Magistrat möchte zum besseren Verständnis eine Schilderung der Anordnungspraxis in Frankfurt voranstellen. Dieser sowie allen anderen verkehrsrechtlichen Anordnungen im Stadtgebiet liegen die Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) zugrunde. Sie wirken sich nicht nur ermessenslenkend auf die Art und Weise der reinen Absicherung von Arbeitsstellen aus, sondern berücksichtigen insbesondere in ihrer aktuellen Ausgabe auch die Interessen schwächerer Verkehrsformen und mobilitätseingeschränkten Verkehrsteilnehmenden. Gemäß Teil B 2.4.2 RSA 21 sollten Gehwege eine Mindestbreite von 1,30 m aufweisen, kurze Engstellen können auf 1,00 m beschränkt werden. Dabei zielen die RSA 21 darauf ab, Verkehrssicherheit unter provisorischen Bedingungen zu gewährleisten. Für die behelfsmäßige Anlage von Fußgängernotwegen im Fall einer Baustelle können aus naheliegenden Gründen nicht dieselben Maßstäbe gelten, wie etwa bei der Neuanlage von Straßen und Wegen. Neben den RSA 21 setzen etwa die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) als arbeitsschutzrechtliches Gegenstück wesentliche Maßstäbe, indem sie etwa Sicherheitsabstände zum fließenden Verkehr festlegen - und schon schrumpft die zur Verfügung stehende, im Fall der Buchgasse ohnehin stark begrenzte Fläche. Der Magistrat ist bestrebt, durch frühzeitige Abstimmungen mit den Bauherrinnen und Bauherrn sowie den Projektverantwortlichen, häufiges Hinterfragen der Flächenbedarfe und strenge Vorgaben die verkehrliche Einschränkung so gering wie möglich zu gestalten. Bei Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum handelt es sich allerdings stets um besondere Situationen, in denen Verkehrsteilnehmende Beeinträchtigungen hinnehmen müssen. Im Rahmen einer Arbeitsstellenbesichtigung konnte festgestellt werden, dass die verkehrsrechtliche Anordnung samt zugrundeliegendem Verkehrszeichenplan in der Buchgasse korrekt umgesetzt wird. Aktuell sind zur Durchführung der Sanierungstätigkeit die Fahrbahn sowie der östliche Gehweg der Buchgasse, zwischen Bethmannstraße und Limpurgergasse, voll gesperrt. Der westliche Gehweg steht dem Fußverkehr in seinem vollen Umfang zur Verfügung. Auf beinahe gesamter Länge ist der Gehweg 1,50 m breit. Im südlichen Teil verengt das steinerne Portal des Bethmannhofs den Gehweg auf einer Länge von maximal 5,00 m auf eine Breite von lediglich 0,95 m. Die Länge von 5,00 m ist als "kurze Engstelle" im Sinne der RSA 21 zu verstehen. Die Abweichung von 0,05 m vom Mindestmaß laut RSA 21 ist durchaus bedauerlich, aber auf Grund der örtlichen Lage und der baulichen Situation leider unvermeidbar. Laut der DomRömer GmbH wurden in den letzten Tagen innerhalb der Baustelleneinrichtungsfläche die Stahlträger für das Turmgerüst angeliefert und für den Kranzug vorbereitet. Der vertikale Transport sei mit einem Autokran erfolgt und wurde begleitet von einem Hubsteiger. In den nächsten Wochen und Monaten werden innerhalb dieser Fläche die Fertigteile für das neue Geschoss, die Natursteinverkleidungen, die Glocken und die Uhren sowie der vorelementierte Dachstuhl mit größeren Transportfahrzeugen angeliefert. Aktuell sei geplant, auch diese Teile mit einem Mobilkran nach oben zu ziehen. Ein Vertikaltransport größerer Teile über den Aufzug am Gerüst sei leider nicht möglich. Die Anpassung des Bauzaunverlaufs zugunsten des Fußverkehrs wurde innerhalb der Baubesprechungen diskutiert, sei allerdings nicht möglich. Eine Verschiebung des Holzbauzauns würde die erforderliche Kranaufstellfläche einschränken, sodass ein ordnungsgemäßer und sicherer Betrieb bzw. die Aufstellung des Mobilkrans nicht mehr gewährleistet werden könne. Ein Mobilkran werde erwartungsgemäß für die nächsten zwölf Monate mit einigen wenigen Unterbrechungen dauerhaft benötigt. Aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht kommt eine Verbreiterung des Gehweges nur in Betracht, sofern eine ebene, barrierefreie Gehwegfläche hergestellt und die Fahrbahn an das Bordsteinniveau angeglichen werden könnte. Dies würde allerdings zu Schwierigkeiten bei der Entwässerung führen, da die Sinkkästen der Buchgasse entlang dieser Gehwegseite verlaufen. Als kurzfristige Maßnahme zur Verbesserung der Situation schlägt der Magistrat vor, die beiden ortsfesten Verkehrsschilder "Tempo 30-Zone" und "Behindertenparkplatz" bauzeitlich demontieren zu lassen, die bislang seitlich im Gehwegbereich stehen. Der Magistrat teilt den Wunsch nach breiten, komfortablen Gehwegen vollkommen, bittet jedoch um Berücksichtigung, dass Baustellen eine Sondersituation darstellen, in der Unannehmlichkeiten hingenommen werden müssen, sofern sie sich, wie vorliegend, in einem zumutbaren Rahmen bewegen. Die Ultima Ratio wäre bei Unvereinbarkeit der Bautätigkeit mit dem Fußverkehr eine Vollsperrung für jedwede Verkehrsform, die im Interesse niemandes liegt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.06.2026, OM 187

  • Linksabbiegen am Ende der Niddastraße prüfen
    STOB 1
    19.10.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2026, ST 1536 Betreff: Linksabbiegen am Ende der Niddastraße prüfen Das Linksabbiegen am östlichen Ende der Niddastraße kann aus drei Gründen ohne weitergehende Maßnahmen nicht eingerichtet werden: 1. Um links abbiegen zu können, müssen drei Fahrspuren überquert werden. Darüber hinaus ist die Taunusanlage im Bereich der Einmündung der Niddastraße meist sehr hoch frequentiert. Das Einbiegen nach links in die Taunusanlage ist von daher schon riskant. 2. Unmittelbar links neben der Einmündung der Niddastraße befindet sich eine Fußgängerampel über die Taunusanlage. Diese weist derzeit keinen Signalgeber auf, der in Richtung der Niddastraße zeigt. Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die die Niddastraße nach links verlassen, bekommen so kein eindeutiges Signal, dass sie die Furt nicht überqueren dürfen. 3. Am Ende der Niddastraße wird der Radverkehr auf die linke Seite geführt um sich an der oben genannten LSA aufzustellen. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse kann es beim Linkseinlenken zu Konflikten mit sich aufstellenden Radfahrerinnen und Radfahrern kommen. Ohne signaltechnische und auch bauliche Anpassungen des Knotenpunktes ist die in Rede stehende Verkehrsbeziehung nicht darstellbar. Vor allem aber ist sie aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht der Leichtigkeit des Verkehrs abträglich, da diese Linksabbiegebeziehung (als "feindlich" zu allen anderen Verkehren) eine eigene Signalphase bräuchte, was die Leistungsfähigkeit am Knoten und im Verlauf der Taunusanlage signifikant mindern würde. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.06.2026, OM 201

  • Fahrradparkhaus am Hauptbahnhof
    STOB 1
    19.10.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2026, ST 1537 Betreff: Fahrradparkhaus am Hauptbahnhof Zu 1.: Sowohl die Immobilie des Parkhauses als auch der Betrieb des Parkhauses sind nicht in öffentlicher Hand. Das Gebäude gehört einem privaten Investor, der den Betrieb an einen privaten Parkhausbetreiber vergeben hat. Der Magistrat kann keinen Einfluss auf den Betreiber ausüben. Gleichwohl wurde Kontakt zum neuen Betreiber aufgenommen, um eine Wiedereröffnung zu unterstützen. Laut Aussage des Betreibers will sich dieser nach dem Kfz-Parkhaus-Umbau der Ertüchtigung des Fahrradparkhauses widmen, es sicherer gestalten und wieder eröffnen. Ein Zeitpunkt ist nicht genannt worden. Zu 2.: Aufgrund der Baustellensituation ist derzeit ein adäquates Angebot für das Abstellen von Fahrrädern nicht zu realisieren. Die anstehenden umfassenden Bauarbeiten in den nächsten Jahren erfordern je nach Bauphase die Inanspruchnahme des Bahnhofsumfeldes. Zu 3.: Der Magistrat prüft in Kooperation mit der Deutschen Bahn im Zuge der Realisierung des Fernbahntunnels, attraktive und sichere Radabstellanlagen unterzubringen. Zu 4.: Ziel ist es, zunächst die Sicherheit des Parkhauses zu verbessern. Anschließend soll die Wegweisung zum Ziel Fahrradparkhaus ergänzt werden. Ein Konzept dazu wird erarbeitet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.06.2026, V 51

  • Der Magistrat wird gebeten, am Gisela-Eckhardt-Platz in der City-West mindestens fünf Fahrradbügel zu installieren.
    STOB 2
    19.10.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2026, ST 1538 Betreff: Der Magistrat wird gebeten, am Gisela-Eckhardt-Platz in der City-West mindestens fünf Fahrradbügel zu installieren. Der Magistrat kann der Anregung nicht entsprechen. Aufgrund bestehender Feuerwehrzufahrten und Feuerwehraufstellflächen ist die Aufstellung von Fahrradbügeln am Gisela-Eckhardt-Platz nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.06.2026, OM 154

  • Einrichtung markierter Fußgängerüberwege im Bereich Luisenstraße/Luisenplatz/Heidestraße
    STOB 3
    19.10.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2026, ST 1539 Betreff: Einrichtung markierter Fußgängerüberwege im Bereich Luisenstraße/Luisenplatz/Heidestraße Der Anregung kann seitens der Straßenverkehrsbehörde nicht entsprochen werden. In Tempo-30-Zonen sind nach den "Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen" (R-FGÜ) diese in der Regel entbehrlich und sollen nicht angeordnet werden. Insbesondere besteht auch keinerlei Anlass zur Annahme einer objektiven Gefahrenlage, da der gesamte Luisenplatz einschließlich der zuführenden Einmündungsbereiche von 2016 bis 2025 vollständig frei von polizeilich aufgenommenen Verkehrsunfällen mit Personenschaden und Fußgängerbeteiligung ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.06.2026, OM 238

  • Zwei neue Parkplätze in der Fürstenbergerstraße
    STOB 3
    19.10.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2026, ST 1540 Betreff: Zwei neue Parkplätze in der Fürstenbergerstraße Die Änderung wurde zusammen mit der auf dem Ortstermin besprochenen Sicherung der Fünf-Meter-Bereiche durch die Straßenverkehrsbehörde am 9. Juni 2026 gegenüber dem Straßenbaulastträger angeordnet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.06.2026, OM 243

  • Gefährdungssituation Ausfahrt Nedergäßchen
    STOB 3
    19.10.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2026, ST 1541 Betreff: Gefährdungssituation Ausfahrt Nedergäßchen Der Magistrat entspricht der Anregung und wird die gewünschten Fahrradbügel voraussichtlich Anfang 2027 installieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.06.2026, OM 240

  • Gefahrensituation Einfahrt Vogelsbergstraße von der Friedberger Landstraße aus kommend
    STOB 3
    19.10.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2026, ST 1542 Betreff: Gefahrensituation Einfahrt Vogelsbergstraße von der Friedberger Landstraße aus kommend Dem Wunsch des Ortsbeirates kann teilweise zugestimmt werden. Aufgrund der Nähe zu dem Fußgängerüberweg können keine Fahrradbügel auf der Sperrfläche aufgestellt werden. Die Sichtachsen auf die querenden Fußgängerinnen und Fußgänger müssen freigehalten werden. Stattdessen können zwei rot-weiße Poller montiert werden, um das Parken zu verhindern. Es wird ein Plan erstellt, abgestimmt und entsprechend angeordnet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.06.2026, OM 241

  • Entsiegelung und Radbügel an der Hartmann-Ibach-Straße
    STOB 3
    19.10.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2026, ST 1543 Betreff: Entsiegelung und Radbügel an der Hartmann-Ibach-Straße Der Magistrat begrüßt die Anregung. Aktuell wird ämterübergreifend ein Konzept zur nachvollziehbaren Priorisierung von Flächen für Entsiegelungsmaßnahmen erarbeitet. Dabei werden potenzielle Entsiegelungsflächen identifiziert und anhand festgelegter Kriterien - wie klimatischer Dringlichkeit, Betroffenheit und ökologischem Potenzial - bewertet. Die östliche Seite der Hartmann-Ibach-Straße zwischen Wetterau- und Hallgartenstraße wird als potenzielle Entsiegelungsfläche in diese Prüfung einbezogen. Eine abschließende Bewertung ist derzeit noch nicht möglich. Generell sind die Gehwegbreiten sehr großzügig, sodass eine flächenhafte Entsieglung und das Aufstellen von Radbügeln in Kombination möglich erscheinen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.06.2026, OM 242

  • Haltelinie am Fahrradstreifen Saalburgallee / Am Buchwald
    STOB 4
    19.10.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2026, ST 1544 Betreff: Haltelinie am Fahrradstreifen Saalburgallee / Am Buchwald Der Anregung wird entsprochen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die bisher beobachteten Konfliktsituationen auf Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmender zurückzuführen sind. Der aus der Straße Am Buchwald kommende Fahrverkehr ist eindeutig wartepflichtig. Dies wird sowohl durch das Verkehrszeichen VZ 205 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Vorfahrt gewähren) als auch durch den abgesenkten Bordstein unmissverständlich geregelt. Die bestehende Vorfahrtsregelung ist somit eindeutig und klar erkennbar. Die Markierung der Haltelinie auf dem Radfahrstreifen hat keine signaltechnischen Maßnahmen zur Folge. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.06.2026, OM 168

  • Ausreichende Kühlung in Sommermonaten für Schulen im Ortsbezirk 9
    OFOB 9
    18.10.2026 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2026, OF 154/9 Betreff: Ausreichende Kühlung in Sommermonaten für Schulen im Ortsbezirk 9 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an den Schulen im Ortsbezirk 9 (Dornbusch, Eschersheim und Ginnheim) in den Sommermonaten für ausreichende Kühlung zu sorgen. Das kann durch folgende Maßnahmen erfolgen: 1. Die vorhandenen Lüftungsanlagen müssen ertüchtigt und regelmäßig gewartet werden. Sollte eine Lüftungsanlage ausfallen, muss in den Nachtstunden und an den Wochenenden händisch durch Öffnen der Fenster für ausreichende Lüftung gesorgt werden, insbesondere am Ende der Sommerferien. 2. Sofern auf Schuldächer Solaranlagen installiert worden sind, soll geprüft werden, ob und inwieweit diese Schulen mit Klimageräten ausgestattet werden können, die mit dem vor Ort erzeugten Strom versorgt werden. 3. Ergänzend sollen für die Klassenräume Ventilatoren angeschafft werden. Die Fenster sollen mit Hitzeschutzfolie beklebt werden. Sofern noch nicht vorhanden, sollen Außenrollos bzw. Jalousien eingebaut werden. 4. Entsiegelung und Begrünung von Schulhöfen, wo immer dies möglich und sinnvoll ist, in Abstimmung mit Schulleitung und Elternvertretung. 5. Alle Schulen im Ortsbezirk sind daraufhin zu überprüfen, welche Maßnahmen erforderlich sind, um eine Innentemperatur während der Unterrichtszeit von max. 25°C zu erreichen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9

  • Pachtverträge für Kleingärten am Kalbach erhalten
    OFOB 12
    18.10.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2026, OF 57/12 Betreff: Pachtverträge für Kleingärten am Kalbach erhalten Vorgang: OM 291/26 OBR 12; ST 1463/26 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu prüfen und berichten, ob die Pachtverträge für die Kleingärten auf der Gemarkung Kalbach, Flur 39, Flurstück 338/6 am südlichen Ufer des Kalbachs erhalten bleiben können. Begründung: Der Magistrat begründet in der ST 1463 vom 12.10.2026, warum in diesem Bereich alle privat angelegten Gärten zu räumen sind. Die Gärten sind seit vielen Jahren, zum Teil bereits seit Jahrzehnten, an ihre aktuellen Besitzer verpachtet. In all den Jahren hat die Stadt als Verpächter niemals Einwände gegen die Nutzung und Ausgestaltung eingewendet. Jetzt werden die Gärten plötzlich ohne Vorwarnung gekündigt, mit der Begründung einen legalen Zustand wieder herstellen zu wollen. Damit geht man den zweiten vor dem ersten Schritt. Man hätte zunächst die Nutzer auffordern können, die kleinen Gartenhütten abzubauen. In einem uns bekannten Einzelfall wäre das überhaupt kein Problem gewesen. Der Pächter würde den Garten liebend gerne behalten und auf die Hütte (in der lediglich Gartengerät verstaut ist) verzichten. Kompromisse wären also möglich gewesen. Nach Kündigung der Pachtverträge, muss die Stadt nun selbst für die Pflege in diesem Bereich aufkommen. Aus der ST geht hervor, dass in diesem Bereich ein wilder Bachlauf geschaffen werden soll, den es hier früher aber nie gab. Die Fläche ist seit Generationen gärtnerisch genutzt worden. Solche Gärten haben ebenfalls ein hohes ökologisches Potential und dienen auch als Anschauungsobjekt für die Kinder der nahegelegenen KiTa, die ihre Kurzausflüge, an diesen Gärten vorbei, zu dem Kinderwanderweg unternehmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.06.2026, OM 291 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2026, ST 1463 Beratung im Ortsbeirat: 12

  • Wasserspender neben dem Alten Rathaus in Kalbach
    OFOB 12
    18.10.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2026, OF 61/12 Betreff: Wasserspender neben dem Alten Rathaus in Kalbach Der Ortsbeirat bittet den Magistrat neben dem Alten Rathaus, in der Nähe der Bushaltestelle, einen Trinkbrunnen für die Bürger zu installieren. Begründung: Die Sommertemperaturen sind in den letzten Jahren als Folge des Klimawandels gestiegen. Die Menschen in unseren Breitengraden und in den Städten leiden ganz besonders darunter. Die statistisch errechnete Anzahl der Hitzetoten ist in diesem Sommer 2026 angestiegen. Eine Gegenmaßnahme lautet viel zu trinken. Darum wäre ein Trinkbrunnen vor dem Alten Rathaus, Kalbacher Hauptstraße, in der Nähe der Bushaltestelle für unsere Bürger sinnvoll. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12

  • Warnschild „Reiter“ (Zeichen 101-13 der StVO) auf Höhe Säule der Demokratie/Beginn Ausgleichsfläche
    OFOB 12
    18.10.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2026, OF 65/12 Betreff: Warnschild "Reiter" (Zeichen 101-13 der StVO) auf Höhe Säule der Demokratie/Beginn Ausgleichsfläche Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten im Hinblick auf den Reiterhof und um eine Gefährdung von Fußgehenden, Radfahrenden etc. künftig zu reduzieren, ein Warnschild Reiter Zeichen 101-13 der StVO in Höhe der Säule für die Demokratie/Beginn der Ausgleichsfläche anzubringen. Begründung: Mit beschlossenen Ortsbeiratsantrag vom 24.01.2025 wurde die Ortsvorsteherin gebeten, im Sinne der Vorlage OF 581/12/25 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Als Antwort konnte die damalige Ortsvorsteherin in Erfahrung bringen, dass nach Rücksprache mit dem Reiterhof samstags die Wege gesäubert werden. Inzwischen scheint eine Reinigung wieder zu erfolgen. Jedoch sollte darüber hinaus ein Warnschild auf dem stark frequentieren Weg zwischen U-Bahn Station Riedberg und Kalbach alle Fußgehenden und Radfahrenden auf mögliche Begegnungen mit Pferden aufmerksam machen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12

  • Erweiterung der Park-and-RideFläche Kalbach
    OFOB 12
    18.10.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2026, OF 68/12 Betreff: Erweiterung der Park-and-Ride-Fläche Kalbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten ob auf der städtischen Grundstücksfläche des heute bestehenden Parkplatzes der Firma Carbone an der Talstraße in Nähe der U-Bahn Station Kalbach (neben den Wohngebäuden) eine Erweiterung der Park & Ride Fläche Kalbach grundsätzlich vorstellbar ist. Begründung: Im Zuge des neuen P+R-Konzept als Bestandteil der Teilstrategie "Intermodale und Regionale Vernetzung" im Masterplan Mobilität (SUMP) wurde Kalbach an zweiter Stelle priorisiert als "Strategisch günstig für den nördlichen Pendlerverkehr". Es sollen 2.000 zusätzliche neue Stellplätze stadtweit errichtet werden, um die Kapazitäten für Umsteiger vom Pkw auf den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu erhöhen. In diesem Zusammenhang bietet sich möglicherweise der oben beschriebene Parkplatz an, von dem die U-Bahn gut fußläufig erreichbar wäre. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12

  • Nachpflanzung Friedhof Kalbach
    OFOB 12
    18.10.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2026, OF 70/12 Betreff: Nachpflanzung Friedhof Kalbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für die gefällte Hänge-Birke auf dem Kalbacher Friedhof eine Nachpflanzung vorzunehmen. Begründung: Mit Schreiben vom 25.06.2026 teilte uns das Grünflächenamt mit, dass ein weiterer Baum auf dem Kalbacher Friedhof gefällt werden muss und eine Ersatzpflanzung nicht vorgesehen ist wegen zu dichtem Bestand und fehlenden Entwicklungsmöglichkeiten. Dagegen ist festzustellen, dass insbesondere der ältere Teil des Kalbacher Friedhofs mit wenigen Bäumen versehen ist und damit keinerlei Verschattung und Sonnenschutz gewährleistet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12

  • Wasserspielgeräte: Spielend erfrischen und Umgebung kühlen
    OFOB 12
    17.10.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2026, OF 62/12 Betreff: Wasserspielgeräte: Spielend erfrischen und Umgebung kühlen Vorgang: B 209/26 Wasserspielgerät auf dem Heckenrosenspielplatz (Kugelspielplatz) Der Ortsbeirat bittet den Magistrat auf dem Heckenrosenspielplatz ein Wasserspielgerät zu installieren. Begründung: Wie in der B 209 vom 19.06.2026 beschrieben wurde, soll perspektivisch pro Stadtteil auf mindestens einem Spielplatz ein Wasserspielgerät installiert werden. Diesen Vorschlag möchten wir sehr gern auch für den Stadtteil Kalbach aufgreifen. In Kalbach wäre eine solche Installation am sinnvollsten auf dem Heckenrosenspielplatz. Dieser Spielplatz hat den ganzen Tag Sonne und wird von momentan noch sehr kleinen Bäumen nicht ausreichend beschattet. Dieses Wasserspielgerät sollte nicht nur einen hohen Spielwert haben, sondern auch zur Hitzeminderung (Cool Spots) dienen. Eine Möglichkeit wäre zum Beispiel eine Anlage mit Bodendüsen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.06.2026, B 209 Beratung im Ortsbeirat: 12

  • Verkehrssicherheit in der Konrad-Zuse-Straße verbessern
    OFOB 12
    17.10.2026 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2026, OF 63/12 Betreff: Verkehrssicherheit in der Konrad-Zuse-Straße verbessern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssicherheit (insbesondere auch für Schulkinder) in der Konrad-Zuse-Straße zu verbessern. Dies soll durch folgende Maßnahmen geschehen: - Erneuerung der kaum noch lesbaren Fahrbahnpiktogramme und Schriftmarkierungen (verkehrsberuhigende Fahrbahnmarkierungen) "Tempo 30" und "Schulwege/Kinder" - Einrichtung eines zusätzlichen Zebrastreifens in der Konrad-Zuse-Straße auf Höhe der Kreuzung zur Straße "Zum Margarethenzehnten". Begründung: In den letzten Jahren sind rund 400 neue Wohnungen entlang der Konrad-Zuse-Straße entstanden. Dies hat das Verkehrsaufkommen durch Anwohnerinnen und Anwohner sowie Lieferdienste zusätzlich zum Durchgangsverkehr erheblich erhöht. Zwar ist die Konrad-Zuse-Straße als Tempo 30-Zone bereits ausgewiesen; dies wird aber vielfach missachtet. In Bezug auf die Verkehrssicherheit ist besonders zu beachten, dass die Straße ein wichtiger Fußweg zur in der Nähe gelegenen Grundschule Riedberg ist. Vor diesem Hintergrund ist nicht nur die Erneuerung der verkehrsberuhigenden Fahrbahnmarkierungen notwendig, sondern auch ein zusätzlicher Zebrastreifen auf Höhe der Straße "Zum Margarethenzehnten". Foto: Dr. Rainer Behrend Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12

  • Trinkbrunnen in Dornbusch, Eschersheim und Ginnheim aus dem Sonderfonds „Klimaresilienz in den Stadtteilen verbessern“
    OFOB 9
    16.10.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2026, OF 151/9 Betreff: Trinkbrunnen in Dornbusch, Eschersheim und Ginnheim aus dem Sonderfonds "Klimaresilienz in den Stadtteilen verbessern" Vorgang: EA 167/22 OBR 9; OM 6572/25 OBR 9; ST 591/25; OM 7344/25 OBR 9; ST 1967/25; E 315/26 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 2 GOOBR folgende Ortsbeiratsinitiative beschließen: der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310 (E 315), gebeten, zur Brunnensaison 2027 an den folgenden Standorten je einen Trinkbrunnen zu errichten und in Betrieb zu nehmen: 1. Dornbusch: vor der Dornbuschkirche an der Ecke Carl-Goerdeler-Straße/Mierendorffstraße; 2. Eschersheim: am Spielplatz am Wasserturm Eschersheim; 3. Ginnheim: am Ginnheimer Kirchplatz an der Einmündung der Ginnheimer Hohl. Aus dem Sonderfonds E 315 werden dafür bis zu 25.000 Euro je Ortsbezirk bereitgestellt. Der Magistrat wird gebeten, die darüber hinausgehenden Kosten aus dem städtischen Klimaprogramm Klimawandelanpassung zu decken, aus dem nach seiner eigenen Auskunft Trinkbrunnen finanziert werden können. Darüber hinaus sind Fördermittel des Landes Hessen in Betracht zu ziehen. Begründung: Das Vorgehen orientiert sich am Etatbeschluss E 315: "Alle Maßnahmen müssen über eine Initiative des zuständigen Ortsbeirates (OI) beantragt werden. Anträge können bis zu einer Höhe von 25.000 Euro gestellt werden." Im Ortsbezirk 9 gibt es bis heute nur einen öffentlichen Trinkbrunnen, im Volkspark Niddatal. Aus den Stadtteilen heraus ist er kaum zu erreichen. Alle drei Standorte hat der Ortsbeirat schon 2022 mit der Etatanregung EA 167 beantragt. Seither führt der Magistrat die Standorte auf der Prüfliste der "AG Trinkbrunnen". Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 24.03.2022, EA 167 Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6572 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 591 Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7344 Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025, ST 1967 Etatantrag vom 26.01.2026, E 315 Beratung im Ortsbeirat: 9

  • Fahrradbügel in der Ebersheimstraße und Silberbornstraße
    OFOB 9
    16.10.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2026, OF 160/9 Betreff: Fahrradbügel in der Ebersheimstraße und Silberbornstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, in der Ebersheimstraße und der Silberbornstraße an den Einmündungen in den Marbachweg und in die Ammelburgstraße Fahrradbügel aufzustellen. Dafür sollen die Eckbereiche genutzt werden, in denen nach StVO ohnehin nicht geparkt werden darf, sodass dort kein Kfz-Stellplatz entfällt und gleichzeitig die Verkehrssicherheit erhöht wird. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner haben sich mit der Bitte an den Ortsbeirat gewandt, in diesem Bereich Fahrradbügel einzurichten. Hier wohnen viele Menschen, und weil es kaum Abstellmöglichkeiten gibt, werden Fahrräder auf den Gehwegen abgestellt, wo sie besonders Menschen mit Kinderwagen behindern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9

  • Sanierung Kurhessenstraße: Fahrbahnanhebungen wirksam ausführen, Tempo 30 sichtbar machen, Einmündung Höhenblick ordnen, mehr Bäume oder Sträucher pflanzen
    OFOB 9
    16.10.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2026, OF 168/9 Betreff: Sanierung Kurhessenstraße: Fahrbahnanhebungen wirksam ausführen, Tempo 30 sichtbar machen, Einmündung Höhenblick ordnen, mehr Bäume oder Sträucher pflanzen Vorgang: M 131/25 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, ob die bereits gebauten Fahrbahnanhebungen in der Kurhessenstraße, die im Widerspruch zum Ziel der Verkehrsberuhigung zu flach ausgeführt wurden, nachträglich in einem steileren Winkel angepasst werden können; 2. die Fahrbahnanhebungen in den folgenden Bauabschnitten so auszuführen, dass sie die Geschwindigkeit wirksam senken und nicht weniger steil ausgeführt werden, als sie heute sind; 3. in der Kurhessenstraße deutlich auf Tempo 30 hinzuweisen, zum Beispiel durch Markierungen auf der Fahrbahn; 4. in der Straße Höhenblick an der Einmündung in die Kurhessenstraße auf der rechten Fahrbahnseite (von der Kurhessenstraße kommend) einen Lieferparkplatz einzurichten und auf der linken Seite zusätzliche Poller anzubringen, die das Falschparken auf dem Gehweg im Kreuzungsbereich wirksam verhindern; 5. zu prüfen und zu berichten, ob in der Kurhessenstraße nicht noch weitere Baumstandorte im Umfeld identifiziert werden können, die im Zuge der Sanierung bepflanzt werden könnten. Begründung: Anlass für den Umbau der Kurhessenstraße war auch, dass die Tempo-30-Zone dort häufig missachtet wird. Die neuen Fahrbahnanhebungen erhalten aber Rampen mit extrem geringer Neigung. Dass die flachen Rampen schlechter gegen überhöhte Geschwindigkeit wirken, zeigt sich schon heute an der Kreuzung Höhenblick, wo die erste Bauphase abgeschlossen ist. Die Rampen sind so flach, weil sie für große Standardlinienbusse ausgelegt sind. Auf der dort verkehrenden Linie 69 fahren aber nur kleinere Midibusse. Dass der Bus steilere Rampen verträgt, zeigen ältere Anhebungen in der Kurhessenstraße, über die die Linie 69 seit Jahren fährt. An der Einmündung Höhenblick steht jährlich der Spargelstand, außerdem Glascontainer und Briefkasten. In diesem Umfeld und auf dem Gehweg im Kreuzungsbereich wird auch aus diesem Grund häufig falsch geparkt. Bürgerinnen und Bürger melden sich enttäuscht beim Ortsbeirat, dass die Straße nach dem Umbau nicht grüner wird. Weitere Baumstandorte würden das ändern. Die Maßnahmen lassen sich kostengünstiger umsetzen, solange die Bauarbeiten noch laufen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.09.2025, M 131 Beratung im Ortsbeirat: 9

  • Eindeutige Lichtsignalisierung an den Straßenbahnquerungen Dreieichstraße/Willemerstraße
    OFOB 5
    16.10.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2026, OF 219/5 Betreff: Eindeutige Lichtsignalisierung an den Straßenbahnquerungen Dreieichstraße/Willemerstraße Der Magistrat wird gebeten, die Signalisierung der beiden Querungen über den Straßenbahngleisabschnitt an der Dreieichstraße Ecke Willemerstraße zu überprüfen und so anzupassen, dass die Signale für Querende in klarem Zusammenhang mit der Annäherung der Straßenbahn stehen. Dabei soll insbesondere sichergestellt werden, dass - bei herannahender bzw. unmittelbar bevorstehender Straßenbahndurchfahrt das Doppelrot-Signal angezeigt wird und das Doppelrot-Signal erlischt, sobald keine Straßenbahn mehr herannaht und die Querung sicher möglich ist. - Die Schaltung soll so erfolgen, dass für Querende jederzeit nachvollziehbar ist, ob eine Straßenbahndurchfahrt unmittelbar bevorsteht oder die Querung sicher möglich ist. Begründung: Die beiden Querungsstellen befinden sich auf dem Schulweg der Willemer Grundschule. Die derzeitige DoppelRot/Dunkel-Signalisierung führt insbesondere bei jüngeren Kindern, aber auch bei Erwachsenen, zu erheblicher Verunsicherung. Denn die derzeitige Festzeitsteuerung entspricht keinem erwartbaren Zusammenhang zwischen Signal und tatsächlicher Straßenbahnnäherung: Häufig wird Doppelrot angezeigt, obwohl sich keine Straßenbahn nähert (siehe Anlage, Fotos 1 und 2). Umgekehrt bleibt das Signal dunkel, obwohl sich eine Straßenbahn unmittelbar an der Querungsstelle befindet (siehe Anlage, Foto 3). Beide Situationen treten nach Beobachtung häufig an beiden Straßenbahnquerungen Ecke Dreieichstraße/Willemerstraße auf. Die Festzeitsteuerung stellt aktuell technisch sicher, dass die Straßenbahn nicht bei Dunkel über die Querung fährt. Das allein reicht jedoch nicht aus um den Querenden Vertrauen in die Signale zu geben. Wenn die Menschen keinen Zusammenhhang zwischen den Signalen und dem herannahen der Straßenbahn erkennen, schwindet das Vertrauen und sie entscheiden selbst, wann sie eine Querung für sicher halten. Bei Kindern ist dies besonders gefährlich. Deshalb müssen die Signale und die tatsächliche Straßenbahnnäherung für die Querenden klar erkennbar zusammenpassen. Auch wenn die DoppelRot/Dunkel-Signalisierung sich an anderen Gleisquerungen bewährt hat, sind diese Meßwerte nicht notwendigerweise auf die Dreieichstraße anwendbar. Denn hier stehen die Signale und die tatsächliche Straßenbahnnäherung aufgrund der programierten Festzeitsteuerung in keinem für die Querenden erkennbaren zeitlichem Zusammenhang. Nach Aussage der Schulleitung und des Schulelternbeirats werden viele Kinder wegen der bestehenden Verunsicherung täglich auf ihrem Schulweg begleitet. Eine verlässliche und nachvollziehbare Signalisierung würde das Vertrauen in die Signale stärken und eine sichere Querungsmöglichkeit darstellen. Sie könnte insbesondere Grundschulkindern eine sicherere und selbstständigere Nutzung ihres Schulwegs ermöglichen. Anlagen: Foto 1 & 2: das Signal leuchtet rot, obwohl weit und breit keine Straßenbahn zu sehen ist. Fotos privat (06.09.2026) Foto 3: Die Straßenbahn fährt auf die Querung zu und das Signal leuchtet nicht auf. Foto privat (06.09.2026) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 06.09.2026, OF 178/5 Beratung im Ortsbeirat: 5

  • Verbesserung der Schulwegsicherheit an der Gruneliusschule in der Offenbacher Landstraße
    OFOB 5
    16.10.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2026, OF 223/5 Betreff: Verbesserung der Schulwegsicherheit an der Gruneliusschule in der Offenbacher Landstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Verkehrssicherheit im Umfeld des Interimsstandorts der Gruneliusschule an der Offenbacher Landstraße, insbesondere an der Haltestelle Balduinstraße, durch folgende Maßnahmen zu verbessern: 1. Aufmerksamkeitsstreifen über den Radweg: Markierung eines Aufmerksamkeitsstreifens über den stadtauswärts in Richtung Oberrad verlaufenden Radweg unmittelbar hinter der Straßenbahnhaltestelle Balduinstraße, an der Grundschulkinder den Radweg queren. Sofern ein Aufmerksamkeitsstreifen allein nicht ausreicht, soll die Querungsstelle zusätzlich baulich gesichert werden. 2. Geschwindigkeitsreduzierung auf dem Radweg: Zeitnahe Umsetzung der bereits von der Schulwegkommission vorgesehenen Markierungen und Warnhinweise. Ergänzend sollen geeignete Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung des Rad- und E-Scooter-Verkehrs geprüft werden. 3. Sicherung des Straßenbahnverkehrs: Ersatz der beschädigten Leitbaken auf den Fahrbahntrennern an der Offenbacher Landstraße sowie Prüfung widerstandsfähigerer Trennelemente, die das gefährdende und regelwidrige Vorbeifahren an haltenden Straßenbahnen verhindern. Dabei sind die Anforderungen des Straßenbahnbetriebs und der Rettungsdienste zu berücksichtigen. Begründung: Die Verkehrssituation am Interimsstandort der Gruneliusschule an der Offenbacher Landstraße ist vor allem morgens vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsende, wenn die Kinder zur Schule kommen und nach Hause gehen, mit erheblichen Gefahren verbunden. Nach Mitteilung der Schulleitung werden haltende Straßenbahnen wiederholt regelwidrig passiert. Die Leitbaken auf den Fahrbahntrennern, die dies verhindern sollen, sind beschädigt. Zudem wird von Rotlichtverstößen und gefährlichen Situationen für Schulkinder berichtet. Ein weiterer Gefahrenpunkt ist der Radweg hinter der Haltestelle Balduinstraße. Hier kreuzen Grundschulkinder den Radverkehr auf dem Weg zur Schule. Ein Aufmerksamkeitsstreifen macht Rad- und E-Scooter-Fahrende deutlich auf die Querungsstelle aufmerksam. Auch die Verkehrssituation durch Elterntaxis im unmittelbaren Schulumfeld erfordert besondere Aufmerksamkeit. Gegenüber Kindern ist im Straßenverkehr besondere Rücksicht geboten. Die derzeitige Verkehrsführung erfordert daher ergänzende bauliche und verkehrsregelnde Maßnahmen. Die Schulwegkommission hat bereits Verbesserungen vorgesehen. Angesichts der weiterhin von der Schulgemeinde geschilderten Gefahren ist jedoch eine umfassendere Sicherung erforderlich. Die Maßnahmen sollen zeitnah umgesetzt werden, damit die Kinder auf dem Weg zur Schule und nach Hause sicher unterwegs sind, solange der Interimsstandort genutzt wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 10.09.2026, OF 198/5 Beratung im Ortsbeirat: 5

  • Brückenspielplatz: Sofortmaßnahmen zum Schutz spielender Kinder und Prüfung der verkehrsrechtlichen Zulässigkeit des Radverkehrs
    OFOB 5
    16.10.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2026, OF 239/5 Betreff: Brückenspielplatz: Sofortmaßnahmen zum Schutz spielender Kinder und Prüfung der verkehrsrechtlichen Zulässigkeit des Radverkehrs Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, 1. unverzüglich und unabhängig von der unter Ziffer 3 erbetenen rechtlichen Klärung an beiden Zugängen des Brückenspielplatzes (Gutzkowstraße und Schifferstraße) gut sichtbare Hinweisschilder und Bodenmarkierungen anzubringen, die auf die Spielfläche hinweisen und Radfahrende auffordern, abzusteigen und zu schieben, 2. ebenfalls unverzüglich auf der Spielstraße gestalterische Elemente aufzustellen, zum Beispiel versetzt angeordnete Pflanzkübel, Sitz- oder Spielelemente, die ein zügiges Durchfahren verhindern; die Durchgängigkeit für Kinderwagen, Rollstühle sowie Rettungs- und Pflegefahrzeuge ist dabei zu gewährleisten, 3. die verkehrsrechtliche Situation auf dem Brückenspielplatz zwischen Gutzkowstraße und Schifferstraße unter Berücksichtigung der historischen Straßeneinziehung zu prüfen und dem Ortsbeirat innerhalb von drei Monaten zu folgenden Fragen zu berichten: a) Gilt die mit amtlicher Bekanntmachung vom 8. November 1975 gemäß § 6 Abs. 1 des damaligen Hessischen Straßengesetzes verfügte Einziehung der ehemaligen Fahrbahn der Brückenstraße (Wirkung ab 15. Dezember 1975, nach M 166/1988 rechtskräftig seit 27. November 1978) unverändert fort, und umfasst sie auch den Radverkehr? b) Ist die heutige Durchfahrt für den Radverkehr zulässig, und wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage? Wurde die ursprüngliche Einziehung durch spätere Widmungen, verkehrsrechtliche Anordnungen oder andere Regelungen geändert oder ergänzt? c) Welchen Verlauf hatte die in der Begründung zum Magistratsvortrag M 166/1988 erwähnte Fahrradtrasse? Der Magistrat wird gebeten, den damaligen Gestaltungsplan zur Verfügung zu stellen. Begründung: Mit amtlicher Bekanntmachung vom 8. November 1975 hat der Magistrat die Fahrbahn der Brückenstraße zwischen Gutzkowstraße und Schifferstraße nach § 6 Abs. 1 des damaligen Hessischen Straßengesetzes mit Wirkung vom 15. Dezember 1975 eingezogen und "dem Fahrverkehr entzogen". Ausdrücklicher Zweck war die Einrichtung eines Straßenspielplatzes. Nach der Begründung zum Magistratsvortrag M 166/1988 wurde die Einziehung mit Wirkung vom 27. November 1978 rechtskräftig. Mit Beschluss vom 22. September 1988 (§ 6294, M 166/1988) hat die Stadtverordnetenversammlung die Neugestaltung des Bereichs als Quartierpark beschlossen. Die ehemalige Straßentrasse sollte Raum für Skateboardfahren, Rollschuhlaufen, Bewegungsspiele und eine Boccia-Bahn bieten. Der Magistrat hob damals hervor, dass die verkehrsfreie Fläche im dicht bebauten Zentrum Sachsenhausens einen zusammenhängenden Freiraum ermöglicht. Zugleich nennt die Begründung im Wegenetz eine "Fahrradtrasse". Der Wortlaut der Einziehung spricht dafür, dass auch der Radverkehr ausgeschlossen werden sollte, denn Fahrräder sind Fahrzeuge. Die 1988 genannte Fahrradtrasse lässt hieran jedoch Zweifel. Diese Frage muss der Magistrat verbindlich klären (Ziffer 3). Die Fläche wird heute in erheblichem Umfang mit dem Rad durchquert. Nach Auskunft des Straßenverkehrsamts vom 21. September 2026 wurden im September 2022 im unmittelbar nördlich angrenzenden Abschnitt der Brückenstraße (zwischen Schul-/Wallstraße und Schifferstraße) rund 960 Radfahrende in 24 Stunden gezählt. Die Elterninitiative Sachsenhausen e. V. berichtet von täglichen gefährlichen Situationen zwischen spielenden Kindern und Fahrrädern, E-Bikes, Lastenrädern und E-Scootern. Das Risiko ist hier besonders hoch: E-Bikes, Lastenräder und E-Scooter sind schneller und schwerer als herkömmliche Fahrräder. Kinder sind klein, werden leicht übersehen und bewegen sich unvorhersehbar. Ein Zusammenstoß kann schwere Folgen haben. Die rechtliche Klärung wird Zeit brauchen. Solange sie aussteht, besteht die Gefährdung unverändert fort. Die Maßnahmen nach Ziffer 1 und 2 sollen deshalb unverzüglich und unabhängig davon umgesetzt werden. Sie greifen der rechtlichen Bewertung nicht vor, sind mit vergleichsweise geringem Aufwand umsetzbar und lassen sich jederzeit anpassen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5

  • Messergebnisse der Geschwindigkeitskontrollen in der Balduinstraße
    OFOB 5
    16.10.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2026, OF 261/5 Betreff: Messergebnisse der Geschwindigkeitskontrollen in der Balduinstraße Vorgang: OM 7405/25 OBR 5; ST 110/26 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, 1. wie viele Geschwindigkeitskontrollen seit dem 1. Januar 2025 in der Balduinstraße durchgeführt wurden, 2. wie viele Fahrzeuge die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h überschritten, 3. welche Höchstgeschwindigkeiten bei den jeweiligen Kontrollen gemessen wurde, 4. wie hoch das gesamte Verkehrsaufkommen in der Balduinstraße ist, aufgeschlüsselt nach durchschnittlicher Anzahl der Fahrzeuge pro Tag, sofern entsprechende Daten vorliegen. Begründung: In der Stellungnahme ST 110/2026 teilt der Magistrat mit, dass sich die Balduinstraße bereits im dauerhaften Messprogramm der Städtischen Verkehrspolizei befindet und dort regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden. Anwohner*innen berichten zudem von Gesprächen mit Mitarbeitenden der Verkehrspolizei, wonach bei einzelnen Kontrollen eine erhebliche Anzahl von Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt worden sei. Die konkreten Ergebnisse dieser neueren Messungen sind bislang jedoch nicht öffentlich nachvollziehbar. Um die Verkehrssituation und einen möglichen weiteren Handlungsbedarf beurteilen zu können, bittet der Ortsbeirat daher um Mitteilung der aktuellen Messergebnisse. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7405 Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 110 Beratung im Ortsbeirat: 5

  • Ausreichende Kühlung in Sommermonaten für Schulen am Riedberg
    OFOB 12
    16.10.2026 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2026, OF 58/12 Betreff: Ausreichende Kühlung in Sommermonaten für Schulen am Riedberg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an den Schulen im Bezirk Rieberg in den Sommermonaten für ausreichende Kühlung zu sorgen. Das kann durch folgende Maßnahmen erfolgen: 1. Die vorhandenen Lüftungsanlagen müssen ertüchtigt und regelmäßig gewartet werde. Sollte eine Lüftungsanlage ausfallen, muss in den Nachtstunden und an den Wochenenden händisch durch Öffnen der Fenster für ausreichende Lüftung gesorgt werden, insbesondere am Ende der Sommerferien. 2. Da auf einigen der Schuldächer nachträglich Solaranlagen installiert worden sind, soll geprüft werden, ob und inwieweit diese Schulen zumindest in den obersten Etagen, die sich besonders stark aufheizen, mit Klimageräten ausgestattet werden können, die mit dem vor Ort erzeugten Strom betrieben werden. 3. Ergänzend sollen für die Klassenräume Ventilatoren angeschafft werden. Die Fenster sollen mit Hitzeschutzfolie beklebt werden. Wo noch nicht vorhanden, sollen Außenrollos bzw. -Jalousien eingebaut werden. 4. Der Schulhof der Marie-Curie-Schule soll entlang der bereits vorhandenen Baumreihe entsiegelt, und durch mehr Bäume ergänzt werden. 5. Alle Schulen im Ortsbezirk sind daraufhin zu überprüfen, welche Maßnahmen erforderlich sind, um eine Innentemperatur während der Unterrichtszeit von max. 25°C zu erreichen. Begründung: Der letzte Sommer hat gezeigt, dass durch die durch den Klimawandel verursachten Außentemperaturen die Lernbedingungen an den hiesigen Schulen sowohl für die Kinder und Jugendlichen als auch für die Lehrkräfte und weiteren Mitarbeiter der Schulen unzumutbar geworden sind. Es muss daher im Hinblick auf künftige heiße Sommer vorgesorgt werden. Zu 1: Die Schulen am Riedberg sind im Passivhausstandard gebaut worden. Sie verfügen alle über eine integrierte Lüftungsanlage, die in den Nachtstunden für Kühlung sorgen soll. Leider sind diese Lüftungsanlagen sehr häufig außer Betrieb oder falsch eingestellt. Der Magistrat wird daher aufgefordert, die Lüftungsanlagen in Stand zu setzen und während der warmen Sommermonate regelmäßig zu warten. Insbesondere in der letzten Woche der Sommerferien soll überprüft werden, ob die Lüftungsanlagen ordnungsgemäß laufen. Am Gymnasium Riedberg wurde während der sechswöchigen Sommerferien mangels Schulbetrieb nicht gelüftet und die Lüftungsanlage ist dauerhaft außer Betrieb, so dass alle Personen, die am ersten Schultag die Schule betreten haben, unerträgliche Temperaturen vorfanden. Diese Situation sollte in Zukunft unbedingt vermieden werden. Notfalls muss am Wochenende vor Schulbeginn händisch gelüftet werden. Zu 2: An der Marie-Curie-Schule, am Gymnasium Riedberg und der Grundschule Riedberg wurden nachträglich Solaranlagen auf den Dächern installiert, deren Strom in das städtische Stromnetz eingespeist wird. Gerade an heißen, sonnigen Tagen, wenn der Kühlbedarf am größten ist, erzeugen diese Anlagen besonders viel Strom. Es soll daher überprüft werden, ob der Strom auch direkt vor Ort für die Kühlung der obersten Etagen durch Installation von Klimageräten genutzt werden kann. Möglicherweise bestehende Nutzungs- oder Einspeiseverträge sollten zeitnah angepasst werden. Zu 3: Klimageräte lassen sich nicht überall und nicht sofort einbauen. Ergänzend sollen daher alle möglichen Maßnahmen ergriffen werden, die die Räume kurzfristig und mit überschaubarem Aufwand kühlen. Dazu zählen Ventilatoren in den Klassenräumen, Hitzeschutzfolie an den Fenstern und, wo noch nicht vorhanden, Außenrollos oder Jalousien. Außenliegender Sonnenschutz hält die Wärme schon vor der Scheibe ab und ist wirksamer als Schutz im Rauminneren. Zu 4: Der Hof der Marie-Curie-Schule ist fast vollständig durch Beton versiegelt. Die in diesem Betonfeld befindliche Baumreihe ist in den letzten Jahren kaum gewachsen, vermutlich weil die Bäume zu vereinzelt stehen und nicht genügend Wasser bekommen. Der Streifen sollte daher entsiegelt und mit weiteren Bäumen und Grün bepflanzt werden. zu 5: Die Kehrseite der Schulpflicht ist die Pflicht des Staates (hier des Schulträgers), in dafür zur Verfügung gestellten Räumen Unterricht und Lernen zu ermöglichen. Ab einer Temperatur von mehr als 25°C in Klassen- und Lehrerzimmern wird die Erfüllung dieser staatlichen Pflicht erheblich eingeschränkt bzw. ist nicht mehr möglich. Perspektivisch sind daher alle Schulen technisch so auszurüsten, dass diese Rahmenbedingungen eingehalten werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12

  • Installation von Begrünung an den Fahrgastunterständen an den U-Bahn-Stationen „Uni Campus Riedberg“ und „Riedberg“ als Hitzeschutz
    OFOB 12
    16.10.2026 · GRÜNE, FDP, Volt

    S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2026, OF 60/12 Betreff: Installation von Begrünung an den Fahrgastunterständen an den U-Bahn-Stationen "Uni Campus Riedberg" und "Riedberg" als Hitzeschutz Der Magistrat wird gebeten, eine Begrünung der Fahrgastunterstände an den U-Bahnhaltestellen Uni Campus Riedberg und Riedberg (beidseitig) zu prüfen und wenn möglich umzusetzen. Somit sollen die Unterstände auch bei intensiven Hitzeperioden nutzbar bleiben. Quelle: eigene Aufnahmen Begründung: Die Wartehäuschen an den Stationen Uni Campus Riedberg und Riedberg wurden beide aus Glas erbaut und befinden sich direkt in der Mittagssonne. Bei Hitze sind die Temperaturen in den Wartehäuschen nicht erträglich, was dazu führt, dass sich im Sommer wartende Personen besonders am Uni Campus auf die andere Straßenseite begeben, um Schutz vor der Sonne zu finden. Natürlich führt das ebenfalls dazu, dass Personen sehr kurzfristig über die Straße laufen, sobald die U-Bahn kommt, was das Unfallrisiko aufgrund des fehlenden Schattens erhöht. Denkbar wäre eine Begrünung hinter oder neben den Wartehäuschen, die von dort aus über das Dach wachsen kann. Außerdem Blumenkübel oder grüne Wände seitlich der Häuschen. Begrünte Fahrgastunterstände sind in mehreren deutschen Städten erprobt. In Frankfurt selbst wurde im Februar 2021 die Straßenbahn-Haltestelle "Börneplatz/Stoltzestraße" im Rahmen eines Pilotprojekts der VGF als erster begrünter Fahrgastunterstand Deutschlands mit einer Sedum-Bepflanzung der Dächer ausgestattet; die Maßnahme wurde im Rahmen des Programms "Frankfurt frischt auf" vom Umweltamt der Stadt gefördert. Die VGF beabsichtigt, die Sedum-Begrünung künftig bei neuen Wartehäuschen einzusetzen und die Nutzung von Photovoltaikanlagen auf Haltestellendächern zu testen. Die politische und technische Grundlage existiert also, es fehlt die flächendeckende Umsetzung im Stadtteil. Um diese bitten wir nun im Stadtteil Kalbach-Riedberg im Rahmen des einstimmig beschlossenen Etatantrags E 315 ("Klimaresilienz in den Stadtteilen verbessern - mehr Trinkbrunnen und Sonnenschutz", Beschluss vom 27.02.2026) sowie des Programms "Frankfurt frischt auf". Antragsteller: GRÜNE FDP Volt Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12

  • Stadtteilküche im Riederwald und Ostend
    A
    15.10.2026 · AfD

    S A C H S T A N D : Anfrage vom 15.10.2026, A 42 Betreff: Stadtteilküche im Riederwald und Ostend Die Initiative "Stadtteilküche Riederwald" hat ihr Projekt in der Bürgerfragestunde der Sitzung des Ortsbeirates 11 am 14. September 2026 erneut vorgestellt und dafür geworben. Dabei informierte sie darüber, dass an bisher mindestens vier Terminen bereits Essensausgaben stattgefunden haben (insgesamt ca. 1.500 Essen, jeweils an drei Tagen von Donnerstag bis Samstag). Bis zum Jahresende sollen weitere Essensausgaben erfolgen. Die bisherigen sowie die folgenden Termine wurden von der Initiative "Stadtteilküche" zusammen mit den beiden christlichen Kirchengemeinden organisiert und durchgeführt. In der anschließenden Sitzung wurde dieses Projekt auch unter der Tagesordnungsnummer TO 49 behandelt. Da es sich aufgrund der Regelmäßigkeit um eine wiederkehrende, gewerbliche bzw. lebensmittelrechtlich relevante Tätigkeit handelt, gelten hierfür strikte gesetzliche Vorgaben bezüglich der personellen Voraussetzungen (u. a. Infektionsschutzbelehrung nach § 43 IfSG), der betrieblichen und baulichen Hygiene, der sachgerechten Lagerung und Kühlung von Lebensmitteln sowie der allgemeinen Sauberkeit und des Schutzes vor Umwelteinflüssen. Die Stadtteilküche bot auf dem Gelände des Mousonturms im Ostend zuletzt weitere Essensausgaben vom 17. September bis 4. Oktober, jeweils Donnerstag bis Sonntag, an. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Waren die bisherigen Termine im Riederwald und Mousonturm bereits vor der ersten Essensausgabe ordnungsgemäß beim Ordnungsamt (Lebensmittelüberwachung) bzw. beim Gesundheitsamt angemeldet? 2. Wurde dem Ordnungsamt bzw. dem Gesundheitsamt für diese Veranstaltungen namentlich eine rechtlich verantwortliche Person benannt? 3. Ist dem Magistrat bzw. den zuständigen Behörden bekannt, ob die gesetzlichen Vorgaben zum Infektions- und Gesundheitsschutz bei den bisherigen Terminen im Riederwald sowie im Ostend konkret eingehalten wurden? 4. Zu Frage 3: Erfolgten hierzu bisher Kontrollen und welche Ergebnisse liegen ggf. bereits vor? Antragsteller: AfD Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Stadtv. Willy Klinger Stadtv. Maximilian Radmann Stadtv. John Csapo Stadtv. Martin Gratowski Stadtv. Norbert Meier Stadtv. Jens-Friedrich Schneider Stadtv. Stefan Zens Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 21.10.2026

  • Über das Angebot der Höchster Mainfähre endlich angemessen informieren
    NR
    15.10.2026 · AfD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2026, NR 87 Betreff: Über das Angebot der Höchster Mainfähre endlich angemessen informieren Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat möge hinsichtlich des Fahrangebots der Höchster Mainfähre die Frankfurter Bürger, Firmen und Touristen über alle Informationskanäle der Stadt Frankfurt informieren, also über das Internet, die Tourismus-Informationsstellen, die Bürgerberatungen etc. Begründung: Seit dem Jahr 1623, also seit über 400 Jahren, verkehrt eine Fähre zwischen den Stadtteilen Höchst und Schwanheim. Die Mainfähre in Höchst ist deshalb nicht nur ein Verkehrsmittel, sondern hat für den Frankfurter Westen auch eine wichtige symbolische Bedeutung. Der Betreiber der Mainfähre beklagte sich kürzlich in den sozialen Medien darüber, dass weder in der Bürgerberatung noch bei der Tourismus-Information über das Angebot der Mainfähre in Höchst informiert wird, ja dass sogar Unwissenheit über dieses auch touristische Angebot besteht. Dies ist umso unverständlicher, da die Stadt Frankfurt den Betrieb der Fähre seit Jahren finanziell unterstützt. Eine in Zukunft auch aufgrund von mehr städtischer Information gut ausgelastete Mainfähre ist auch deshalb im Interesse der Stadt Frankfurt, da sich der Förderbedarf dadurch in den nächsten Jahren ggf. verringern kann. Antragsteller: AfD Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Stadtv. Willy Klinger Stadtv. Maximilian Radmann Stadtv. John Csapo Stadtv. Martin Gratowski Stadtv. Norbert Meier Stadtv. Jens-Friedrich Schneider Stadtv. Stefan Zens Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Sport Ausschuss für Mobilität Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 21.10.2026

  • Digitalisierung des Hauptfriedhofes und der Stadtteilfriedhöfe
    NR
    15.10.2026 · AfD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2026, NR 88 Betreff: Digitalisierung des Hauptfriedhofes und der Stadtteilfriedhöfe Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, ein Konzept für die Digitalisierung des Hauptfriedhofes und der Stadtteilfriedhöfe zu erstellen und dieses als Magistratsvorlage in die Stadtverordnetenversammlung einzubringen. Zu diesem Konzept zählen flächendeckende GIS-Katastervermessungen und eine interaktive Routing-App zur Darstellung von Geodaten und zur Navigation, sowie ein besserer Bürgerservice auf der Webseite des Friedhofs, welcher ebenso über die App abrufbar sein sollte (z.B. für Online-Grabkauf und Vorsorgebuchungen sowie individuelle Grabsuche). Außerdem soll ein GPS-Live-Routing zu Sehenswürdigkeiten und Prominentengräbern implementiert werden, inklusive eine Abrufmöglichkeit für Biografien der verstorbenen prominenten Personen. Eine Verknüpfung von Friedhofsdaten mit anderen städtischen Informationssystemen (z.B. Baumkataster, Klimadaten, Katasterinformationen, Denkmalschutz) sollte ebenfalls möglich sein. Als Orientierung für die umzusetzenden Maßnahmen können hier die weitreichenden digitalen Angebote der Stadt Hamburg für den Ohlsdorfer Friedhof dienen. Sollte hierfür eine Anpassung der Frankfurter Friedhofsordnung nötig sein, so soll der Magistrat eine entsprechende Anpassung der Friedhofsordnung vornehmen und der Stadtverordnetenversammlung zur Abstimmung vorlegen. Begründung: Die digitalen Angebote für den Frankfurter Hauptfriedhof und die Stadtteilfriedhöfe bestehen bisher vor allem aus klassischen Weblösungen und Apps mit historischen Inhalten (z.B. mit Informationen zu historischen Gräbern, Gedenkkultur, Prominentengräbern usw.), während der Ohlsdorfer Friedhof in Hamburg durch flächendeckende GIS-Katastervermessungen und einer hochmodernen, interaktiven Routing-App weit mehr Informationen und Angebote für den Bürger bereitstellen kann. In der Friedhofsverwaltung existieren zwar offensichtlich Vermessungs- und Verfügbarkeitsdaten für alle Friedhöfe der Stadt und die sich auf ihnen befindlichen Gräber, diese sind jedoch in ihrer Gänze öffentlich nicht zugänglich. Der Fokus in Frankfurt liegt im direkten Vergleich zu Hamburg auf der behördlichen Verwaltung und den gewerblichen Nutzungen und weniger auf Bürgerservice. Die Möglichkeiten, die zu einer Verbesserung der Leistungen für die Bürger vorhanden sind, werden hier also nicht genutzt (z.B. Online-Grabkauf und Vorsorge-Buchung sowie individuelle Grabsuche). Der Ohlsdorfer Friedhof in Hamburg ist mit rund 400 Hektar der größte Parkfriedhof der Welt und wurde zentimetergenau per Drohnen-Orthofotografie vermessen. Die App "Friedhof Ohlsdorf" bietet präzises GPS-Live-Routing zu über 800 Sehenswürdigkeiten und ca. 580 Prominentengräbern inklusive Biografien. Er bietet außerdem eine Online-Verstorbenensuche mit einer zentralen, leistungsstarken Datenbank zum Auffinden von rund 400.000 Verstorbenen, ein GIS-basiertes Kataster, die Möglichkeit des direkten Online-Grabkaufs und eine Vorsorgebuchung per Mausklick. Ein besonders spannendes Feld ist die Verknüpfung von Friedhofsdaten mit anderen städtischen Informationssystemen (z.B. Baumkataster, Klimadaten, Katasterinformationen, Denkmalschutz u.v.a.). So kann auch öffentlich sichtbar gemacht werden, welche Friedhöfe als Kaltluftschneisen dienen, wo seltene Tier- und Pflanzenarten angesiedelt sind und welche Gräber dem Denkmalschutz unterliegen. Solche Daten helfen nicht nur der Verwaltung, sondern sind für Pietäten, Steinmetzbetriebe, Friedhofsgärtnereien, Landschaftsarchitekten, Planer, Umweltämter und vor allem für die Bürger von unschätzbarem Wert. Antragsteller: AfD Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Stadtv. Willy Klinger Stadtv. Maximilian Radmann Stadtv. John Csapo Stadtv. Martin Gratowski Stadtv. Norbert Meier Stadtv. Jens-Friedrich Schneider Stadtv. Stefan Zens Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Sicherheit, Digitalisierung und Smart City Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Frauen Ausschuss für Planung, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 21.10.2026

  • Kreuzung Oeder Weg/Querstraße/Jahnstraße
    OFOB 3
    15.10.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2026, OF 122/3 Betreff: Kreuzung Oeder Weg/Querstraße/Jahnstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die seit der Umgestaltung des Oeder Wegs abgeschaltete Ampelanlage an der oben genannten Kreuzung zu entfernen. Ebenso wird der Magistrat gebeten, die an der genannten Kreuzung bestehenden Zebrastreifen zu erneuern. Begründung: 1. Die Ampelanlage erfüllt keine Funktion mehr. 2. Die Zebrastreifen sind teilweise abgefahren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3

  • Verkehrsbelastungen in der Wolfsgangstraße
    OFOB 3
    15.10.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2026, OF 124/3 Betreff: Verkehrsbelastungen in der Wolfsgangstraße Vorgang: OM 6746/25 OBR 3; ST 1102/26 Der Ortsbeirat beschließt, der Magistrat wird der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: a) Konnte durch die Verkehrszählung in der Wolfsgangstraße festgestellt werden, dass der Durchgangsverkehr in der Wolfsgangstraße zwischen Hammanstr. und Oeder Weg zugenommen hat? Ist dem Magistrat bekannt, dass in der Wolfsgangstraße die Belastung der Anwohner durch einen zunehmenden Durchgangsverkehr zugenommen hat? b) Welche Maßnahmen erachtet der Magistrat für sinnvoll, um die Anwohner der Wolfsgangstraße vor zunehmenden Durchgangsverkehr zu schützen? c) Kann eine Änderung des Einbahnstraßensystem zu einer Entlastung der Anwohner der Wolfsgangstraße vor zunehmenden Durchgangsverkehr schützen? Begründung: Seit der Änderung der Verkehrsführung im Nordend wird von Anwohnerinnen und Anwohnern der Wolfsgangstraße, insbesondere im Abschnitt zwischen Hammannstraße und Oeder Weg, eine deutliche Zunahme des Durchgangsverkehrs wahrgenommen. Nach Angaben von Anwohnern wird die Straße zunehmend als Ausweichroute genutzt, was zu einer höheren Verkehrsbelastung im Wohngebiet führt. Die Situation wird als besonders problematisch angesehen, da sich in unmittelbarer Nähe die Kindertagesstätte KiBiZ sowie weitere Schulen befinden und die Straße daher regelmäßig von Kindern, Eltern sowie Fußgängerinnen und Fußgängern genutzt wird. Darüber hinaus wird berichtet, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h häufig nicht eingehalten werde. Gleichzeitig führt die durch markierte Parkstände verengte Fahrbahn nach Wahrnehmung der Anwohnerschaft regelmäßig zu Behinderungen im Begegnungsverkehr und zu Rückstaus. In seiner Stellungnahme ST 1102 vom 13.07.2026 führt der Magistrat aus, dass die erforderliche Signalplanung beziehungsweise Leistungsfähigkeitsbetrachtung aufgrund anderer priorisierter Projekte bislang noch nicht habe erfolgen können. Gleichzeitig wird jedoch mitgeteilt, dass die Verkehrszählung zwischenzeitlich vorliege. Die Ergebnisse dieser Verkehrszählung sind dem Ortsbeirat bislang nicht bekannt. Vor diesem Hintergrund besteht ein berechtigtes Interesse daran zu erfahren, ob die vorliegenden Verkehrsdaten die von den Anwohnerinnen und Anwohnern geschilderte Zunahme des Durchgangsverkehrs bestätigen und welche Schlussfolgerungen hieraus für die weitere Verkehrsplanung zu ziehen sind. Darüber hinaus sollte geprüft werden, welche Maßnahmen geeignet sind, die Wohn- und Aufenthaltsqualität sowie die Verkehrssicherheit in der Wolfsgangstraße zu verbessern. Hierbei erscheint insbesondere die Frage relevant, ob Änderungen des bestehenden Einbahnstraßensystems zu einer Verringerung des Durchgangsverkehrs und damit zu einer Entlastung der Anwohnerschaft beitragen könnten. Der Antrag soll dem Ortsbeirat eine belastbare Datengrundlage für die weitere Beratung möglicher verkehrslenkender Maßnahmen verschaffen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6746 Stellungnahme des Magistrats vom 13.07.2026, ST 1102 Beratung im Ortsbeirat: 3

  • Erhaltung und Stärkung des städtischen Baumbestands sowie Neupflanzungen im Günthersburgpark
    OFOB 3
    15.10.2026 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2026, OF 128/3 Betreff: Erhaltung und Stärkung des städtischen Baumbestands sowie Neupflanzungen im Günthersburgpark Der Ortsbeirat 3 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zur Erhaltung und Stärkung des städtischen Baumbestands im Günthersburgpark Auskunft zu den beiden vor dem Café gerodeten Bäumen (Baumkataster Nr. 267 und Nr. 269) sowie zu den grundsätzlichen Pflege- und Schutzmaßnahmen zu geben. Insbesondere wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: - Werden die beiden gefällten Bäume ersetzt und wann ist eine Neupflanzung vorgesehen? - Welche konkreten Maßnahmen plant der Magistrat, um künftig das Absterben von Bäumen - insbesondere von jungen Neupflanzungen - zu verhindern und die Pflege an die klimatischen Bedingungen anzupassen? - Wie wird die Baumpflege personell und finanziell gestärkt, um den Herausforderungen längerer Hitze- und Trockenperioden gerecht zu werden und die ökologische Funktion des Baumbestands dauerhaft zu sichern? Begründung: Ein gesunder Baumbestand ist für Klimaresilienz und Aufenthaltsqualität im Günthersburgpark wesentlich. Damit Neupflanzungen langfristig erhalten bleiben, müssen Pflege und Standortbedingungen an die zunehmenden Hitze- und Trockenperioden angepasst werden. Bei den Bäumen vor dem Café ist zudem erkennbar, dass Regenwasser kaum versickern kann und die Fläche bei Trockenheit stark staubanfällig ist. Davon sind insbesondere die Betreibenden des Cafés, spielende Kinder sowie die Besuchenden des Bereichs betroffen. Eine Überarbeitung des Platzes kann die Bedingungen für die Bäume und die Nutzung des Parks deutlich verbessern. Fotos: geoportal.frankfurt.de (Baumkataster) Fotos: Die 6 vorigen Bilder sind Private Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3

  • Überdachte Sitzgelegenheiten im Günthersburgpark
    OFOB 3
    15.10.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2026, OF 129/3 Betreff: Überdachte Sitzgelegenheiten im Günthersburgpark Der Ortsbeirat beschließt, der Magistrat wird gebeten, im Günthersburgpark geeignete überdachte Sitzgelegenheiten aufzustellen. Begründung: Aus der Bürgerschaft wurde der Wunsch an den Ortsbeirat herangetragen, im Zuge der Parkerweiterung im Günthersburgpark überdachte Aufenthalts- und Sitzmöglichkeiten zu schaffen. Diese würden Besucherinnen und Besuchern die Möglichkeit bieten, sich auch bei leichtem Regen oder starker Sonneneinstrahlung im Freien aufzuhalten. Nicht alle Menschen verfügen über einen eigenen Balkon, eine Terrasse oder einen Garten. Überdachte Sitzgelegenheiten könnten daher als niedrigschwelliges Angebot dienen, um sich im Park aufzuhalten, dort zu essen, zu arbeiten oder Zeit mit anderen Menschen zu verbringen. Darüber hinaus eignen sich entsprechende Tische und Sitzgruppen auch für gemeinschaftliche Aktivitäten wie Schach oder andere Brettspiele. Die Installation überdachter Sitzgelegenheiten im Günthersburgpark würde das bestehende Freizeit- und Erholungsangebot sinnvoll ergänzen und die Attraktivität des Parks weiter erhöhen. Foto: Privat - Beispielfoto Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3

  • Zusätzliche Tischtennisplatte im Günthersburgpark
    OFOB 3
    15.10.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2026, OF 130/3 Betreff: Zusätzliche Tischtennisplatte im Günthersburgpark Der Ortsbeirat beschließt, der Magistrat wird gebeten, im Günthersburgpark eine weitere Tischtennisplatte aufzustellen. Begründung: Aus der Bürgerschaft wurde der Wunsch an den Ortsbeirat herangetragen, im Zuge der Parkerweiterung im Günthersburgpark eine weitere Tischtennisplatte aufzustellen. Bisher gibt es im Park zwei Tischtennisplatten, welche nahezu durchgehend belegt sind. Dadurch entstehen lange Wartezeiten. Die Aufstellung einer weiteren Tischtennisplatte ist daher eine sinnvolle Erweiterung des bestehende Freizeitangebots um die Attraktivität des Parks weiter erhöhen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3

  • Ausreichende Kühlung in Sommermonaten für Schulen im Nordend
    OFOB 3
    15.10.2026 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2026, OF 131/3 Betreff: Ausreichende Kühlung in Sommermonaten für Schulen im Nordend Der Ortsbeirat 3 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an den Schulen im Nordend in den Sommermonaten für ausreichende Kühlung zu sorgen. Das kann durch folgende Maßnahmen erfolgen: 1. Die vorhandenen Lüftungsanlagen müssen ertüchtigt und regelmäßig gewartet werden. 2. Soweit auf Schuldächern im Ortsbezirk Solaranlagen installiert sind oder künftig installiert werden, soll geprüft werden, ob und inwieweit diese Schulklassen mit Klimageräten ausgestattet werden können, die mit dem vor Ort erzeugten Strom versorgt werden. 3. Ergänzend sollen für die Klassenräume Ventilatoren angeschafft werden. Die Fenster sollen mit Hitzeschutzfolie beklebt werden. Wo noch nicht vorhanden, sollen Außenrollos bzw. Jalousien eingebaut werden. Bei denkmalgeschützten Schulgebäuden sind diese Maßnahmen mit der Denkmalpflege abzustimmen. 4. Entsiegelung und Begrünung von Schulhöfen, wo immer dies möglich und sinnvoll ist, in Abstimmung mit Schulleitung und Elternvertretung. 5. Alle Schulen im Ortsbezirk 3 sind daraufhin zu überprüfen, welche Maßnahmen erforderlich sind, um eine Innentemperatur während der Unterrichtszeit von max. 25°C zu erreichen. Begründung: Der letzte Sommer hat gezeigt, dass die steigenden Außentemperaturen die Lernbedingungen an den Schulen im Nordend sowohl für die Kinder und Jugendlichen als auch für die Lehrkräfte und weiteren Mitarbeiter der Schulen unzumutbar gemacht haben. Zu 1: Moderne Schulgebäude, teils im Passivhausstandard, verfügen häufig über integrierte Lüftungsanlagen, die für Kühlung sorgen sollen. Das funktioniert aber nur, wenn die Anlagen in Betrieb, richtig eingestellt und regelmäßig gewartet sind. Der Magistrat wird daher aufgefordert, die Lüftungsanlagen instand zu setzen und während der warmen Monate regelmäßig zu warten. Zu 2: Auf einigen Frankfurter Schuldächern wurden Solaranlagen installiert, deren Strom bisher in das städtische Netz eingespeist wird. Gerade an heißen, sonnigen Tagen, wenn der Kühlbedarf am größten ist, erzeugen diese Anlagen besonders viel Strom. Es soll daher geprüft werden, ob dieser Strom direkt vor Ort genutzt werden kann, um die Schulklassen mit Klimageräten zu kühlen. Möglicherweise bestehende Nutzungs- oder Einspeiseverträge sollten zeitnah angepasst werden. Soweit Schulen im Nordend über solche Anlagen verfügen oder sie im Zuge anstehender Dachsanierungen erhalten, sollte diese Möglichkeit genutzt werden. Zu 3: Ergänzend sollen alle möglichen Maßnahmen ergriffen werden, die die Räume kurzfristig und mit überschaubarem Aufwand kühlen. Außenliegender Sonnenschutz hält die Wärme schon vor der Scheibe ab und ist wirksamer als Schutz im Rauminneren. Bei denkmalgeschützten Gebäuden müssen Folien und außenliegender Sonnenschutz mit der Denkmalpflege abgestimmt werden. Das darf jedoch kein Grund sein, auf wirksamen Hitzeschutz zu verzichten. Zu 4: Schulhöfe sind vielerorts großflächig versiegelt und heizen sich im Sommer stark auf. Das belastet die Kinder und das Stadtquartier, und bei Starkregen kann das Wasser nicht versickern. Wo immer möglich und sinnvoll, sollten versiegelte Flächen daher entsiegelt und bepflanzt werden. Schulleitung und Elternvertretung sollen dabei einbezogen werden, damit die Umgestaltung zur tatsächlichen Nutzung des Hofes passt. Zu 5: Die Kehrseite der Schulpflicht ist die Pflicht des Staates (hier des Schulträgers), in dafür zur Verfügung gestellten Räumen Unterricht und Lernen zu ermöglichen. Ab einer Temperatur von mehr als 25°C in Klassen- und Lehrerzimmern wird die Erfüllung dieser staatlichen Pflicht erheblich eingeschränkt bzw. ist nicht mehr möglich. Perspektivisch sind daher alle Schulen technisch so auszurüsten, dass diese Rahmenbedingungen eingehalten werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3

  • Öffentlichen Raum bedarfsgerecht nutzen: Auslastung von Fahrradbügeln im Nordend überprüfen
    OFOB 3
    15.10.2026 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2026, OF 133/3 Betreff: Öffentlichen Raum bedarfsgerecht nutzen: Auslastung von Fahrradbügeln im Nordend überprüfen Der Ortsbeirat 3 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. welche öffentlichen Fahrradständer im Nordend dauerhaft gering oder gar nicht ausgelastet sind (ermittelt zu unterschiedlichen Tages- und Jahreszeiten), insbesondere die Fahrradbügel im nördlichen Oeder Weg an der Paul-Hindemith-Anlage; 2. ob dauerhaft ungenutzte Fahrradbügel an Standorten mit nachweislich höherem Bedarf versetzt und die freiwerdenden Flächen als Kfz-Stellplätze - etwa für Anwohnerinnen und Anwohner - genutzt werden können; Begründung: Fehlende Fahrradbügel werden dem Ortsbeirat oder den zuständigen Ämtern häufig gemeldet, und daraufhin werden neue Bügel montiert. Manchmal werden aber auch Fahrradbügel an Stellen aufgestellt, an denen kein Bedarf besteht. So stehen etwa im nördlichen Oeder Weg an der Paul-Hindemith-Anlage die Bügel häufig leer. Gleichzeitig ist der Parkdruck im Nordend hoch, und viele Anwohnerinnen und Anwohner suchen abends lange nach einem Stellplatz. Die freiwerdenden Flächen könnten als Anwohnerplätze genutzt werden. Das verringert den Parksuchverkehr und entlastet Anwohnerschaft und Gewerbe, ohne dem Radverkehr zu schaden. Fotos: Privat Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3

  • Weltkindertag und Martinsfeuer 2026
    OFOB 3
    15.10.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2026, OF 134/3 Betreff: Weltkindertag und Martinsfeuer 2026 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Verein Abenteuerspielplatz e.V. bei den Veranstaltungen Martinsfeuer zu Sankt Martin und das Weltkindertagsfest am Weltkindertag (20.9.) aus dem städtischen Etat ‚Stadtteilfeste unterstützen' mit jeweils 5000 Euro zu fördern. Begründung: Der Verein Abenteuerspielplatz e.V. leistet mit den genannten Stadtteilfesten einen Beitrag für das Zusammenleben in den Stadtteilen. An diesen Festen nehmen regelmäßig einige Tausend Menschen teil. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3

  • Gehwegsicherung De-Bary-Straße 4 bis 30
    OFOB 3
    15.10.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2026, OF 136/3 Betreff: Gehwegsicherung De-Bary-Straße 4 bis 30 Der Ortsbeirat beschließt, der Magistrat wird aufgefordert, den Gehweg auf der Seite De-Bary-Straße 4 bis 28 mit "Frankfurter Hüten" vor unzulässigem Parken auf der Gehwegfläche zu schützen. Begründung: Anwohner berichten davon, dass auf dem Bürgersteig vor den Häusern De-Bary-Straße 4 bis 28 (Straßenseite mit geraden Hausnummern) regelmäßig Fahrzeuge auf der Gehwegfläche parken. Dies führt dazu, dass Passanten, insbesondere mit Kinderwagen, Gehhilfen oder Rollstühlen, auf die Straße ausweichen müssen und sich hierdurch plötzlich im fließenden Verkehr auf der De-Bary-Straße befinden. Das Parken auf dem Gehweg ist in der De-Bary-Straße 4 bis 28 nicht gestattet. Der Gehweg bietet hierzu auch nicht ausreichend Platz. Die Installation von sog. "Frankfurter Hüten" direkt auf dem Bordstein kann das unzulässige Parken auf der Gehwegfläche wirksam verhindern. Gleichzeitig können weiterhin Insassen ungehindert in die Fahrzeuge ein- oder aussteigen. Die "Frankfurter Hüten" bieten in der De-Bary-Straße daher eine sinnvollere Alternative als etwa die Installation von Fahrradbügeln oder Pollern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3

  • Vorrangiges Anwohnerparken in der Händelstraße
    OFOB 3
    15.10.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2026, OF 137/3 Betreff: Vorrangiges Anwohnerparken in der Händelstraße Der Ortsbeirat beschließt, der Magistrat wird aufgefordert, für die Dauer der Baustelleneinrichtung des Bürgerhospitals in der Händelstraße eine überwiegende Freigabe der vorhandenen Parkflächen für Inhaberinnen und Inhaber eines Bewohnerparkausweises anzuordnen. Hierzu soll in der gesamten Händelstraße vorrangig Anwohnerparken eingerichtet werden. Ein begrenzter Anteil der Stellplätze soll weiterhin für Besucher-, Liefer- und Handwerkerverkehr zur Verfügung stehen. Begründung: Dem Bürgerhospital wurde im nördlichen Abschnitt der Händelstraße eine Sondernutzung öffentlicher Flächen zur Einrichtung einer Baustelle genehmigt. Infolge dieser Maßnahme sind sämtliche Parkplätze auf der östlichen Straßenseite entfallen und derzeit abgesperrt. Darüber hinaus wurde auf der westlichen Straßenseite im Bereich der Hausnummern 13 bis 19 ein absolutes Halteverbot eingerichtet, wodurch weitere Stellplätze weggefallen sind. Durch den erheblichen Verlust an Parkraum hat sich die ohnehin angespannte Parkplatzsituation für die Bewohnerinnen und Bewohner der Händelstraße deutlich verschärft. Diese konkurrieren weiterhin mit auswärtigen Fahrzeughaltern um die verbliebenen Stellplätze. Die Suche nach einem freien Parkplatz ist für Anwohnerinnen und Anwohner mittlerweile mit erheblichem Aufwand verbunden und vielfach unzumutbar. Zusätzlich wird die Situation dadurch verschärft, dass aufgrund mangelnder Kontrollen des ruhenden Verkehrs regelmäßig Parkflächen entgegen den geltenden Vorschriften genutzt werden. Um die Folgen des baustellenbedingten Wegfalls zahlreicher Stellplätze abzumildern, sollte die verbleibende Parkraumkapazität während der Dauer der Sondernutzung vorrangig den Bewohnerinnen und Bewohnern der Händelstraße zur Verfügung stehen. Gleichzeitig soll durch die Vorhaltung eines begrenzten Kontingents öffentlich nutzbarer Stellplätze sichergestellt werden, dass Besucher-, Liefer- und Handwerkerverkehre weiterhin angemessen berücksichtigt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3

  • Absperrpfosten Sperrfläche Ecke Feldgerichtstraße / De-Bary-Straße
    OFOB 3
    15.10.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2026, OF 138/3 Betreff: Absperrpfosten Sperrfläche Ecke Feldgerichtstraße / De-Bary-Straße Der Ortsbeirat beschließt, der Magistrat wird aufgefordert, auf dem Bürgersteig Ecke Feldgerichtstraße / De-Bary-Straße Sperrpfosten zu installieren und eine Sperrflächen auf die Straße aufzubringen. Begründung: Anwohner berichten davon, dass vor der Gehwegnase Ecke Feldgerichtstraße / De-Bary-Straße regelmäßig Fahrzeuge auf der Straße parken. Dies führt zu Behinderung von Passanten, insbesondere mobilitätseingeschränkten Passaten, die die Straße überqueren, um zu dem Rewe in der Eckenheimer Landstraße 183 gelangen wollen. Die Installation von Sperrpfosten direkt auf dem Gehweg und das Aufbringen einer Sperrfläche kann das unzulässige Parken auf der Gehwegfläche und in dem Kurvenbereich wirksam verhindern. Das Überqueren der Straße an dieser Stelle wird hierdurch ohne Behinderung sichergestellt. Foto: Google StreetView - KI-Anpassung - Beispiel Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3

  • Ausfälle von Fahrtreppen und Aufzügen an den U-Bahnstationen der unteren Berger Straße schnell entgegentreten
    OFOB 3
    15.10.2026 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2026, OF 141/3 Betreff: Ausfälle von Fahrtreppen und Aufzügen an den U-Bahnstationen der unteren Berger Straße schnell entgegentreten Der Ortsbeirat 3 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten dafür Sorge zu tragen, dass die Fahrtreppen und Aufzüge an den U-Bahn-Stationen Merianplatz und Höhenstraße zuverlässig funktionieren. Insbesondere: 1. sind Störungen zügig zu beheben und unerlässliche Wartungen so zu planen, dass die Ausfallzeiten kurz bleiben und nicht alle Anlagen eines Zugangs gleichzeitig außer Betrieb sind; 2. ist bei Ausfällen an beiden Zugängen jeder Station bereits auf Straßenebene auch für Ortsfremde verständlich auszuschildern, welche Anlagen nicht funktionieren, wie lange voraussichtlich, und über welchen Zugang die Bahnsteige dennoch erreichbar sind; 3. sind auf diesen Hinweisen die nächstgelegenen Stationen mit funktionierenden Anlagen sowie Ausweichmöglichkeiten mit Bus und Straßenbahn zu nennen; 4. sind Ausfälle tagesaktuell in den Fahrgastinformationen von RMV und VGF anzuzeigen, damit Fahrgäste schon vor Fahrtantritt umplanen können. Begründung: An den Stationen Merianplatz und Höhenstraße kommt es immer wieder vor, dass Fahrtreppen und Aufzüge nicht funktionieren. Dann kommen Menschen mit Behinderung, ältere Menschen, Fahrgäste mit schwerem Koffer oder Einkäufen und Eltern mit Kinderwagen nicht mehr zum Bahnsteig hinunter. Die Barrierefreiheit muss aber jederzeit gewährleistet sein. Mit klaren Informationen am Eingang und in den Fahrplanauskünften könnten Fahrgäste rechtzeitig auf eine andere Station oder auf Bus und Straßenbahn ausweichen. So bleibt die U-Bahn auch für sie möglichst attraktiv. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3

  • Nutzung des Ermessensspielraums der Landespolizei bei halbhüftigem Parken
    OFOB 9
    15.10.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2026, OF 148/9 Betreff: Nutzung des Ermessensspielraums der Landespolizei bei halbhüftigem Parken Der Ortsbeirat möge beschließen: Im Ortsbeirat 9 ist es in den vergangenen Monaten vermehrt zu Kontrollen von ruhendem Verkehr durch die Landespolizei gekommen bei denen Autos, die halbhüftig auf dem Gehweg parken in ganzen Straßenzügen mit Bußgeldern belegt wurden. Betroffen davon waren unter anderem die Lindenau, die Silberbornstraße, der Langheckenweg, der Bundenweg, die Malßstraße und die Wolfhagener Straße. Dabei wurden Autofahrerinnen und Autofahrern in Straßen sanktioniert in denen sehr hoher Parkdruck herrscht und wo das halbhüftige Parken auf dem Gehweg seit Jahrzehnten ohne bekannt Konflikte zwischen den Betroffenen praktiziert wird. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, sich mit dem Frankfurter Polizeipräsidium in Verbindung zu setzen und darum zu bitten, dass die Landespolizei im Rahmen des ihnen nach dem Opportunitätsprinzip zustehenden Ermessensspielraums halbhüftiges Parken auf dem Gehweg in Straßenzügen, in denen dieses seit langer Zeit praktiziert wird, ohne dass es zu größeren Konflikten mit Anwohnerinnen und Anwohner kommt, nicht sanktioniert. Insbesondere soll dabei nicht versucht werden, das Parken in ganzen Straßenzügen neu zu ordnen, indem alle Autos mit Strafzetteln versehen werden. Weiterhin mit Bußgeldern soll dagegen auch in diesen Straßen sanktioniert werden, wenn einzelne Autos grob die Interessen anderer Verkehrsteilnehmer verletzen, etwa indem sie so parken, dass kein Durchgang auf dem Fußweg mehr möglich ist sowie Kreuzungen oder abgesenkte Bordsteine zugeparkt sind. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9

  • Einladung des Verkehrsdezernenten Yannick Schwander in den Ortsbeirat 9 – Parksituation und Möglichkeiten des Anwohnerparkens
    OFOB 9
    15.10.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2026, OF 152/9 Betreff: Einladung des Verkehrsdezernenten Yannick Schwander in den Ortsbeirat 9 - Parksituation und Möglichkeiten des Anwohnerparkens Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Verkehrsdezernenten Stadtrat Yannick Schwander einzuladen, zeitnah an einer Sitzung des Ortsbeirats 9 teilzunehmen. Er soll dort über die aktuelle Parksituation in den Stadtteilen Dornbusch, Eschersheim und Ginnheim sowie über die Möglichkeiten zur Einführung von Anwohnerparkzonen informieren. Ein besonderer Schwerpunkt soll dabei auf den Quartieren im Umfeld der U-Bahn-Linien U1, U2, U3, U5 und U8 liegen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner beklagen in verschiedenen Quartieren einen erheblichen Parkdruck. Insbesondere in der Nähe von U-Bahn-Stationen wird beobachtet, dass Pendlerinnen und Pendler ihre Fahrzeuge in den Wohngebieten abstellen und anschließend mit der U-Bahn den letzten Abschnitt ihres Arbeitsweges zurücklegen. Dadurch wird der ohnehin begrenzte Parkraum zusätzlich beansprucht, was die Parkplatzsuche für die Anwohnerschaft erschwert. Der Ortsbeirat möchte deshalb gemeinsam mit dem zuständigen Verkehrsdezernenten erörtern, welche Möglichkeiten bestehen, die Parksituation in den betroffenen Quartieren zu verbessern. Dabei soll insbesondere geprüft werden, unter welchen Voraussetzungen Anwohnerparkzonen eingerichtet werden können und welche weiteren Maßnahmen geeignet sind, den Parkdruck zu verringern. Ziel ist es, eine tragfähige und an den örtlichen Gegebenheiten orientierte Lösung zu finden, die die Interessen der Anwohnerschaft berücksichtigt und zugleich die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs unterstützt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9

  • Endlich Klarheit über den Einbau besohlter Schwellen
    OFOB 9
    15.10.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2026, OF 153/9 Betreff: Endlich Klarheit über den Einbau besohlter Schwellen Vorgang: V 870/24; ST 1209/24; ST 406/25; OM 7182/25 OBR 9; ST 1724/25; ST 611/26; OM 31/26 OBR 9 Seit Juni 2025 wartet der Ortsbeirat auf eine klare Antwort auf eine eigentlich einfache, aber für die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner wichtige Frage: Wurden im gesamten Streckenabschnitt von Bahn-km 190,500 bis 191,900 die zugesagten besohlten Schwellen eingebaut - ja oder nein? In der Sitzungsniederschrift des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 23.11.2018 wurde ausdrücklich festgehalten, dass der Planfeststellungsbeschluss für den viergleisigen Ausbau der Strecke 3900 Gießen-Frankfurt-West vom 06.05.2004, zuletzt geändert durch den Planänderungsbeschluss vom 26.10.2015, hinsichtlich der Erschütterungsschutzmaßnahme "besohlte Schwelle" für den Streckenabschnitt von Bahn-km 190,500 bis 191,900 entsprechend geändert wird.Trotz dieser eindeutigen Festlegung liegt dem Ortsbeirat bis heute keine nachvollziehbare Auskunft darüber vor, ob die Maßnahme tatsächlich im gesamten festgelegten Streckenabschnitt umgesetzt wurde. Es ist nicht hinnehmbar, dass der Ortsbeirat seit Juni 2025 auf eine konkrete Sachstandsmitteilung wartet. Gerade bei einer Maßnahme, die dem Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor Erschütterungen dienen soll, muss nachvollziehbar sein, ob und in welchem Umfang die zugesagte Schutzmaßnahme umgesetzt wurde. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zeitnah und vollständig zum Einbau der besohlten Schwellen im Streckenabschnitt von Bahn-km 190,500 bis 191,900 Stellung zu nehmen. Dabei ist insbesondere zu beantworten: 1. Wurden im gesamten genannten Streckenabschnitt besohlte Schwellen eingebaut? 2. Falls nein: Welche konkreten Teilabschnitte sind davon ausgenommen und warum? 3. Wann wurde der Einbau abgeschlossen? 4. Welche Nachweise liegen über die vollständige Umsetzung der im Verfahren vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof festgelegten Erschütterungsschutzmaßnahme vor? Der Magistrat wird zudem gebeten, die ausstehenden Fragen des Ortsbeirats vollständig zu beantworten und nicht erneut lediglich auf die Zuständigkeit oder noch ausstehende Auskünfte Dritter zu verweisen.Nach mehr als einem Jahr Wartezeit erwartet der Ortsbeirat eine konkrete und nachvollziehbare Antwort zum tatsächlichen Umsetzungsstand. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9

  • Beleuchtung am Basketballplatz im Sinaipark
    OFOB 9
    15.10.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2026, OF 158/9 Betreff: Beleuchtung am Basketballplatz im Sinaipark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine insektenfreundliche Beleuchtung am Basketballplatz im Sinai-Park zu installieren. Begründung: Der Basketballplatz im Sinai-Park wird ganzjährig stark von Jugendlichen genutzt. Im Herbst und Winter ist eine Nutzung abends wegen der frühen Dunkelheit nicht mehr möglich. Um Jugendlichen zu ermöglichen hier auch in den Abendstunden noch gemeinsam Basketball zu spielen, sollte der Platz eine geeignete, umwelt- und insektenfreundliche Beleuchtung bekommen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9