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  • Einsatz der Fußverkehrsbeauftragten
    B
    19.10.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 19.10.2026, B 295 Betreff: Einsatz der Fußverkehrsbeauftragten Vorgang: A 370/25 ÖkoLinX-ELF Bevor der Magistrat auf die einzelnen Fragen eingeht, möchte er betonen, dass die im zweiten Absatz der Anfrage getroffenen Annahmen nicht zutreffen. Die Position der Fußverkehrsbeauftragten ist als beratende Funktion konzipiert und organisatorisch auch so verankert. Die Fußverkehrsbeauftragte verfügt derzeit nicht über die personellen Ressourcen, um sämtliche Aufgaben wie strategische Planung, Straßenplanung, Beratung innerhalb der Verwaltung, Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit und Beschwerdemanagement selbstständig abzudecken. Vielmehr geht es darum, dass sie das Thema in der laufenden Bearbeitung stärkt und mit den vorhandenen Abteilungen und Einheiten der Verwaltung zusammenarbeitet. In der Stadtverwaltung ist die Stelle dem Amt für Straßenbau und Erschließung zugeordnet. Eine Weisungsbefugnis gegenüber anderen Ämtern oder Dienststellen gibt es nicht. Zu 1. Der Kontakt zur Fußverkehrsbeauftragten erfolgt über das E-Mail-Postfach fussverkehr@stadt-frankfurt.de und wird seit Anfang 2024 auch auf https://frankfurt.de/themen/verkehr/fussgaenger/fussverkehr aufgeführt. Zu 2. Die Fußverkehrsbeauftragte erhält über das angesprochene Postfach Fußverkehr diverse Nachrichten und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, die Problemstellen und Problemthemen im Stadtgebiet melden. Zu den am häufigsten genannten Themenfeldern gehören: · Mangelnde Querungsstellen an für den Fußverkehr relevanten Stellen. · Lange Wartezeiten an Ampeln. · Beschwerden über Radfahrende und E-Scooter auf Gehwegen. · Die Einschränkung der Gehwege durch Außengastronomie oder Gehwegparken. · Mangelhafte Führung des Fußverkehrs an Baustellen. Diese Aspekte finden Eingang in die derzeit in Aufstellung befindliche Fußverkehrsstrategie sowie wo möglich in aktuelle Projekte. Die Fußverkehrsbeauftragte übernimmt zudem die Aufgabe, die für solche Themen verantwortlichen städtischen Dienststellen für die Belange des Fußverkehrs zu sensibilisieren und langfristig Verbesserungen herbeizuführen. Sie fördert die fachliche Vernetzung und ist zentrale Ansprechpartnerin für Belange des Fußverkehrs gegenüber Politik und Öffentlichkeit. Die Fußverkehrsbeauftragte ist auch eine wertvolle Impulsgeberin bei der Vorbereitung und der laufenden Erarbeitung der Fußverkehrsstrategie als Teilstrategie zum Masterplan Mobilität. Darüber hinaus führt die Fußverkehrsbeauftragte eigene Begehungen durch und bringt durch die Mitarbeit in Planungsprozessen innerhalb der Verwaltung die Belange des Fußverkehrs ein. Einige wichtige Arbeitsfelder (ohne Anspruch auf Vollständigkeit), in denen sie tätig ist und Lösungsvorschläge unterbreitet, sind folgende: · Die Fußverkehrsbeauftragte wirkt darauf hin, die Beschilderung sowie weitere Einbauten wie unnötige Poller auf Gehwegen zu reduzieren, um auf Gehwegen mehr Raum für den Fußverkehr zu schaffen. Bezüglich der Beschilderung gab es auch einen ämterübergreifenden Austausch. · An die Fußverkehrsbeauftragte werden zahlreiche Beschwerden über Konflikte zwischen dem Fuß- und Radverkehr herangetragen. Da nicht alle Konflikte durch eine Anpassung der Infrastruktur gelöst werden können, sondern das Verhalten der Verkehrsteilnehmenden eine wichtige Rolle spielt, arbeitet die Fußverkehrsbeauftragte derzeit an einem Vorschlag für eine Kommunikationskampagne. Mit dieser sollen Regeln geklärt und die gegenseitige Rücksichtnahme gefördert werden. · Die Fußverkehrsbeauftragte hat eigenständig Zählungen im öffentlichen Raum durchgeführt und unter anderem die Analyse der Nutzung am Paulsplatz als eine Grundlage für den Wettbewerb Haus der Demokratie begleitet. Zudem hat sie die Erstellung einer neuen Karte betreut, die das Potenzial des Fußverkehrs in Frankfurt visualisiert. Diese Datengrundlage dient als wichtige Basis für zukünftige Planungen im Bereich Fußverkehr. · Die Fußverkehrsbeauftragte empfiehlt fachlich fundiert die Platzierung weiterer Fußgängerüberwege in der Stadt. · Die Fußverkehrsbeauftragte arbeitet gemeinsam mit dem Straßenverkehrsamt, dem Stadtschulamt und dem Kinderbüro an einem neuen Konzept zur Erstellung und Umsetzung sicherer Schulwege. Zu 3. Es wurde grundsätzlich gebaut wie geplant. Die in der freigegebenen Ausführungsplanung dargestellten Gehwegbreite wurde gegenüber der Bau- und Finanzierungsvorlage lediglich um 15 Zentimeter zugunsten der Tiefe der Fahrgastwartefläche reduziert. Wegen der nicht linear verlaufenden Gebäudekanten und den Schienen der Straßenbahn entstehen punktuell Einengungen im Gehwegbereich. Diese ergeben sich aus der freigegebenen Ausführungsplanung. Die Grundform der Haltestellen mit Radwegführungen hinter den Fahrgastwarteflächen entspricht bewährtem Standard und ist verkehrssicher. Eine durchgängige Gehwegbreite von 2,30 Meter respektive 2,10 Meter indes war zu keiner Zeit vorgesehen und vor allem aufgrund der beengten Platzverhältnisse nicht möglich. Zwischen den Fixpunkten Schiene und Gebäudekanten sind mit dem Umbau eigene Flächen für die diversen Verkehrsteilnehmenden entstanden (Gehweg, Radweg und Wartebereich der barrierefrei ausgebauten Straßenbahnhaltestelle), die für mehr Verkehrssicherheit sorgen: Der Ausstieg der Fahrgäste der Straßenbahn erfolgt nicht mehr auf die Straße, Radfahrende müssen im Haltestellenbereich nicht mehr zwischen den Schienen fahren und Fußgängerinnen und Fußgänger haben den Gehweg für sich. Zu 4. Das Aufstellen von Verkehrszeichen liegt nicht im freien Ermessen der Behörde, sondern ist in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) beziehungsweise bei Baustellenschildern auch in den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) geregelt: "Verkehrszeichen dürfen nicht innerhalb der Fahrbahn aufgestellt werden. In der Regel sollte der Seitenabstand von ihr innerhalb geschlossener Ortschaften 0,5 m, keineswegs weniger als 0,3 m betragen" (lfd.Nr. 43 zu den §§ 39 bis 43 VwV-StVO). Verkehrszeichen sind somit grundsätzlich in den Seitenbereichen aufzustellen, beim Fehlen von Straßenbegleitgrün oder eines baulich ausgebildeten Sicherheitsraums zwischen Fahrbahn und Gehweg dann zwangsläufig auf letzterem. Aufgrund dieser Vorgaben und vor allem in Ermangelung anderer Möglichkeiten sind die Einflussmöglichkeiten diesbezüglich sehr begrenzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 16.09.2025, A 370 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität Versandpaket: 21.10.2026

  • Nahverkehr in Frankfurt – miteinander sicher fahren
    B
    19.10.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 19.10.2026, B 296 Betreff: Nahverkehr in Frankfurt - miteinander sicher fahren Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 05.03.2026, § 7325 - NR 1517/26 GRÜNE/SPD/Volt - Achtsamkeitskampagne Eine gemeinsame Kampagne, die ein rücksichtsvolles Miteinander im Nahverkehr fördern soll, wird derzeit ausgearbeitet. Dabei steht - neben anderen Themen - auch die Vermeidung von Fahrgastbelästigung durch Rauchen an den Haltestellen im Fokus. Weiterhin wird die gegenseitige Rücksichtnahme gegenüber Mitfahrenden thematisiert, die durch lautes Telefonieren oder Musikhören, Trinken und Essen oder Füße auf den Fahrzeugsitzen beeinträchtigt werden. Dabei soll nicht allein auf Verbote oder Ermahnungen abgezielt werden. Es werden Motive entwickelt, die sich an den Hauptstörungen aus Perspektive der Fahrgäste orientieren. Somit wird das Ziel verfolgt, das Miteinander durch gegenseitige Rücksichtnahme unter den Fahrgästen zu verbessern. Ziel ist es, dass die Kampagne im Herbst 2026 realisiert wird. Sauberkeit und Sicherheit Die Reinigung "aus einer Hand" ist bisher nicht vollumfänglich umsetzbar. Eine Direktvergabe der Reinigungs- und Winterdienstleistungen für die oberirdischen Stationen war auf Grundlage des damaligen Rahmen- und Leistungsvertrages zwischen der Stadt Frankfurt und der FES möglich. Die entsprechende Beauftragung erfolgte zum 01.06.2024. Für die unterirdischen Stationen war eine flächendeckende Direktbeauftragung der FES aus vergaberechtlichen Gründen hingegen nicht zulässig. Im Zuge der Einlage des Tunnelvermögens konnten daher lediglich die Reinigung von elf B-Ebenen einschließlich der Zugänge zwischen A- und B-Ebene als öffentliche Fußgängerunterführungen zum 01.01.2026 unmittelbar an die FES vergeben werden. Die Reinigung der verbleibenden Flächen wurde im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung in zwei Losen vergeben. Die entsprechenden Verträge laufen bis 2028 und beinhalten eine Verlängerungsoption um weitere vier Jahre. Ergänzend zu den laufenden Reinigungsleistungen wurde eine umfassende Sauberkeits- und Sicherheitsoffensive gestartet. Derzeit werden mehrere Stationen grundgereinigt; weitere Standorte folgen im Laufe dieses Jahres. Darüber hinaus werden bis Jahresende zusätzliche Intensivreinigungen durchgeführt. Begleitend hierzu werden Zustand und Erscheinungsbild sämtlicher Stationen systematisch erfasst, um Verbesserungsmaßnahmen zielgerichtet zu priorisieren und nachhaltig umzusetzen. Parallel dazu werden festgestellte bauliche Mängel im Rahmen der laufenden Bauunterhaltung schrittweise beseitigt. Hierzu zählt unter anderem die fachgerechte Sicherung frei hängender Kabel. Darüber hinaus konnten bereits Deckenbereiche geschlossen werden, wodurch das Erscheinungsbild einzelner Stationen sichtbar verbessert werden konnte. Dadurch wird die Wirkung der Reinigungsmaßnahmen zusätzlich unterstützt und ein insgesamt gepflegterer Eindruck der Stationen erreicht. Zudem wird der VGF-Ordnungsdienst im Laufe des Jahres 2026 weiter ausgebaut. Perspektivisch soll der Ordnungsdienst auf über 140 Mitarbeitende in diesem Jahr anwachsen. Um gezielt weitere Maßnahmen für eine verbesserte Sauberkeit und auch höhere Sicherheit aus der Fahrgastperspektive zu entwickeln, wurde im Oktober 2025 ein Projekt zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität initiiert. Die Ergebnisse werden im Rahmen eines Konzepts in konkrete Verbesserungsmaßnahmen einfließen. Das Konzept befindet sich derzeit in Erarbeitung und soll zeitnah vorgestellt werden. Mängelmelder Derzeit wird geprüft, ob und in welcher Form eine Öffnung des Mängelmeldersystems für diese Themen möglich ist. Ziel ist es, VGF und traffiQ perspektivisch eine direkte und effizientere Bearbeitung der eingehenden Mängelmeldungen bezüglich des ÖPNV sowie eine Anpassung der entsprechenden Statusmeldungen zu ermöglichen. Im Hinblick auf Schmierereien und Verunreinigungen - insbesondere bei sexistischen, extremistischen, rassistischen oder antisemitischen Inhalten - ist zudem noch zu prüfen, welcher Umgang mit solchen Meldungen am sinnvollsten ist. Da es sich hierbei je nach Einzelfall um strafrechtlich oder anderweitig relevante Sachverhalte handeln kann, wäre in diesen Fällen eine Einbindung der Frankfurter Polizei erforderlich. Klimaanpassung Zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität an Haltestellen im Hinblick auf veränderte klimatische Bedingungen werden gezielt Maßnahmen umgesetzt, die den Komfort erhöhen und zugleich einen Beitrag zur Klimaanpassung leisten. Ein wesentlicher Baustein ist die Ausstattung von Haltestellen mit Gründächern, die durch Verdunstungskühlung und Begrünung zur Reduzierung von Hitze beitragen und das Erscheinungsbild der Anlagen aufwerten. Ergänzend dazu sollen, wo es die örtlichen Gegebenheiten erlauben, Maßnahmen zur Beschattung realisiert werden. Dazu zählen insbesondere Baumneupflanzungen, die langfristig natürlichen Schatten spenden und das Mikroklima verbessern. Darüber hinaus wird der Einsatz heller Bodenbeläge geprüft, da diese durch eine geringere Wärmeaufnahme die Aufheizung der Aufenthaltsflächen reduzieren können. Perspektivisch ist vorgesehen, diese und weitere Ansätze in enger Abstimmung zwischen VGF, traffiQ und dem Klimareferat der Stadt Frankfurt am Main weiterzuentwickeln. Verschiedene Maßnahmen und Umsetzungsoptionen befinden sich in Prüfung, um langfristig ganzheitliche und standortgerechte Lösungen für klimaangepasste und attraktive Haltestellen zu realisieren. Im Hinblick auf Fahrzeuge verfügen bereits ca. 85 % der U-Bahnen, 65 % der Straßenbahnen und 100 % der Busse über eine Klimaanlage. Lediglich ältere Fahrzeuggenerationen der Schienenfahrzeuge besitzen keine Klimaanlage. Bei der Neubeschaffung von Fahrzeugen wird grundsätzlich darauf geachtet, dass diese mit einer ausreichenden Klimatisierung ausgestattet sind. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 30.01.2026, NR 1517 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität Versandpaket: 21.10.2026

  • Rücksichtnahme fördern: Aufklärung und Schutz vor Passivrauchen im ÖPNV
    B
    19.10.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 19.10.2026, B 297 Betreff: Rücksichtnahme fördern: Aufklärung und Schutz vor Passivrauchen im ÖPNV Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 05.03.2026, § 7326 - NR 1518/26 GRÜNE/SPD/Volt - Zu 1.) und 2.) Eine Kampagne, die ein rücksichtsvolles Miteinander im Nahverkehr fördern soll, wird derzeit ausgearbeitet. Dabei steht - neben anderen Themen - auch die Vermeidung von Fahrgastbelästigung durch Rauchen an den Haltestellen im Fokus. Weiterhin soll die gegenseitige Rücksichtnahme gegenüber Mitfahrenden thematisiert werden, die durch lautes Telefonieren oder Musikhören, Trinken und Essen oder Füße auf den Fahrzeugsitzen beeinträchtigt werden. Dabei wird der Weg verfolgt, der nicht allein auf Verbote oder Ermahnungen abzielt. Es sollen Motive entwickelt werden, die sich an den Hauptstörungen aus Perspektive der Fahrgäste orientieren. Somit wird das Ziel verfolgt, das Miteinander durch gegenseitige Rücksichtnahme unter den Fahrgästen zu verbessern. Ziel ist es, dass die Kampagne im Herbst 2026 realisiert wird. Zu 3.) Zur Ermittlung von Haltstellen mit vulnerablen Nutzergruppen wurde eine GIS-gestützte räumliche Analyse durchgeführt. Hierfür wurde die jeweils nächstgelegene Haltestelle der Standorte von Schulen, Pflegeheimen und Krankenhäusern im Frankfurter Stadtgebiet gewählt. Im Ergebnis wurden 273 Haltestellen ermittelt, die aufgrund ihrer räumlichen Nähe zu Schulen, Pflegeheimen oder Krankenhäusern regelmäßig von potenziell besonders schutzbedürftigen Personengruppen genutzt werden können. Dies entspricht rund einem Drittel aller Haltestellen im Frankfurter Stadtgebiet. Die betreffenden Haltestellen sind in der beigefügten Anlage aufgeführt. Die Analyse beschreibt jedoch nur die räumliche Nähe zu Einrichtungen mit vulnerablen Nutzergruppen. Sie ermöglicht keine Aussage darüber, ob und in welchem Umfang an den einzelnen Haltestellen tatsächlich geraucht wird oder eine konkrete Belastung durch Passivrauchen besteht. Die hohe Zahl der ermittelten Haltestellen zeigt jedoch, dass die räumliche Nähe zu Einrichtungen mit vulnerablen Nutzergruppen nicht auf wenige Einzelstandorte begrenzt ist. Aus Gründen der Einheitlichkeit und zur Vermeidung von Unklarheiten des Geltungsbereichs wäre daher eine einheitliche und eindeutige Regelung an allen Haltestellen im gesamten Stadtgebiet standortbezogenen Einzelverboten an ausgewählten Haltstellen vorzuziehen. Zu 4.) Ein Rauchverbot ist in Bezug auf die unterirdischen Anlagen und somit auch in den dortigen ÖPNV-Haltestellen bereits Gegenstand im § 8 Nr. 4 der GAVO. Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit (§ 13 Abs. 2 Nr. 1), die mit einer Regelgeldbuße von 55 Euro geahndet wird. Dies ermöglicht die sofortige Verwarnung vor Ort durch die Einsatzkraft (Stadtpolizei, Landespolizei). Die Ausdehnung des Rauchverbotes auf oberirdische ÖPNV-Haltestellen bedarf einer Begründung, die eine durch das Verhalten eintretende Gefahr darlegt. Unter freiem Himmel wird das nicht der Schutz vor der Gesundheitsschädlichkeit des Passivrauchens sein können. Andere tragfähige Gefahren sind für Haltestellenbereiche im Freien nicht ersichtlich. Gebote zu Rücksichtnahme und Vermeidung von Belästigungen liegen regelmäßig unterhalb der Relevanzschwelle für eine repressive Regelung in einer Gefahrenabwehrverordnung und sind daher nicht vorgesehen. Anlage _Haltestellenliste_Rauchverbot (ca. 110 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 31.01.2026, NR 1518 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Inklusion Versandpaket: 21.10.2026

  • Einsatz von Mikroalgen-Paneelen an Verkehrswegen und Lärmschutzanlagen im Ortsbezirk 9
    OFOB 9
    19.10.2026 · BFF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2026, OF 155/9 Betreff: Einsatz von Mikroalgen-Paneelen an Verkehrswegen und Lärmschutzanlagen im Ortsbezirk 9 Der Ortsbeirat möge beschließen: In einem Beitrag über ein Projekt in Singapur wird der Einsatz vertikaler Paneele mit lebenden Mikroalgen entlang stark befahrener Straßen beschrieben. Die Mikroalgen sollen durch Photosynthese Kohlendioxid und weitere Luftschadstoffe aus der Umgebungsluft aufnehmen und Sauerstoff produzieren. Aufgrund ihres geringen Flächenbedarfs könnten solche Systeme insbesondere in dicht bebauten Stadtgebieten eingesetzt und möglicherweise mit bestehenden Straßenbarrieren oder Lärmschutzanlagen verbunden werden. Die dabei entstehende Algenbiomasse soll zudem geerntet und beispielsweise zur Erzeugung von Bioenergie oder als Ausgangsstoff für nachhaltige Materialien genutzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen (prüfen und berichten) gebeten: 1. Sind dem Magistrat derartige Mikroalgen-Paneele sowie wissenschaftliche Untersuchungen oder praktische Erfahrungen zu ihrer Wirksamkeit bekannt, insbesondere hinsichtlich der Verringerung von Kohlendioxid, Stickoxiden, Feinstaub und weiteren verkehrsbedingten Luftschadstoffen? 2. Inwieweit lassen sich die bei entsprechenden Projekten gewonnenen Erkenntnisse auf Frankfurt am Main übertragen? 3. Wurde bereits geprüft, ob derartige Systeme mit Lärmschutzwänden oder anderen bestehenden Verkehrsbauwerken kombiniert werden können und ob sie neben einer möglichen Verbesserung der Luftqualität auch einen Beitrag zum Lärmschutz leisten können? 4. Kommt ein Einsatz oder ein wissenschaftlich begleitetes Pilotprojekt insbesondere an folgenden stark belasteten Verkehrswegen und Lärmschutzanlagen im Ortsbezirk 9 infrage: - entlang der Rosa-Luxemburg-Straße, - im Bereich der Maybachbrücke, - entlang der Eschersheimer Landstraße sowie - an den Schallschutzwänden entlang der Main-Weser-Bahn? 5. Welche Standorte in diesen Bereichen wären nach Einschätzung des Magistrats aufgrund der Schadstoffbelastung, der Sonneneinstrahlung, der vorhandenen Flächen und der technischen Voraussetzungen grundsätzlich geeignet? 6. Welche baulichen, verkehrlichen, naturschutzrechtlichen und sicherheitstechnischen Voraussetzungen wären für einen solchen Einsatz zu erfüllen? 7. Mit welchen Kosten für Anschaffung, Betrieb, Bewässerung, Wartung und Verwertung der entstehenden Biomasse wäre zu rechnen? Welche Förderprogramme des Landes Hessen, des Bundes oder der Europäischen Union könnten hierfür genutzt werden? 8. Welche städtischen Ämter, wissenschaftlichen Einrichtungen und externen Eigentümer beziehungsweise Baulastträger - insbesondere die Deutsche Bahn - müssten an einer Prüfung oder einem Pilotprojekt beteiligt werden? 9. Ist der Magistrat bereit, die technische, ökologische und wirtschaftliche Machbarkeit eines solchen Pilotprojekts für den Ortsbezirk 9 zu untersuchen und dem Ortsbeirat über das Ergebnis zu berichten? Die in dem Beitrag dargestellten Angaben sollen durch die Anfrage nicht als wissenschaftlich bestätigt vorausgesetzt werden. Der Magistrat wird vielmehr um eine fachliche Bewertung und Prüfung ihrer Übertragbarkeit auf Frankfurt am Main gebeten. Foto: KI-generierte Symbolabbildung einer möglichen Kombination aus Mikroalgen-Paneelen und Lärmschutzwand. Die Darstellung dient ausschließlich der Veranschaulichung und bildet keine bestehende Anlage ab. Quelle: Eigene KI-generierte Symbolabbildung, erstellt mit OpenAI Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9

  • Sportanlage Woogwiese – Sachstand und verbindlicher Zeitplan für die Erweiterung der Umkleidekapazitäten
    OFOB 9
    19.10.2026 · BFF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2026, OF 174/9 Betreff: Sportanlage Woogwiese - Sachstand und verbindlicher Zeitplan für die Erweiterung der Umkleidekapazitäten Vorgang: OM 1574/17 OBR 9; ST 1399/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, unter Bezugnahme auf den vorgenannten Vorgang über den aktuellen Sachstand der geplanten Erweiterung der Umkleidekapazitäten auf der Sportanlage Woogwiese zu berichten und einen verbindlichen Zeitplan für die Errichtung und Inbetriebnahme der zwei vorgesehenen zusätzlichen Modul-/Container-Umkleidekabinen vorzulegen. Dabei sind insbesondere folgende Fragen zu beantworten: 1. Welchen Stand haben Planung, Genehmigung, Finanzierung und gegebenenfalls Vergabe der Maßnahme? Welche Schritte stehen bis zum Baubeginn noch aus? 2. Aus welchen Gründen wurde die dem Verein nach Angaben seines Vorstands zugesagte Fertigstellung zur Sommersaison bislang nicht erreicht? Welche konkreten Hindernisse bestehen derzeit? 3. Zu welchen Terminen sind der Baubeginn, die Fertigstellung und die Inbetriebnahme vorgesehen? Sofern einzelne Termine noch nicht verbindlich benannt werden können, welche Voraussetzungen fehlen hierfür und bis wann werden diese geklärt? 4. Ist die Finanzierung einschließlich der notwendigen Anschlüsse und Nebenarbeiten vollständig gesichert? Falls nicht, wie und bis wann werden die erforderlichen Mittel bereitgestellt? 5. Welche kurzfristigen Übergangslösungen können bis zur Inbetriebnahme angeboten werden, um den Engpass bei den Umkleidekabinen zu verringern? Der Magistrat wird ferner gebeten, die noch erforderlichen Schritte zur Umsetzung zügig einzuleiten, dem Vereinsvorstand eine zuständige Ansprechperson zu benennen und den Ortsbeirat sowie die betroffenen Vereine über wesentliche Fortschritte und etwaige Terminverschiebungen zu informieren. Bei weiterem Abstimmungsbedarf soll kurzfristig ein gemeinsamer Ortstermin mit dem Sportamt, den nutzenden Vereinen und Vertretern des Ortsbeirats stattfinden. Begründung: Bereits mit dem BFF-Antrag OF 237/9 vom 12. April 2017 wurde die Erweiterung des Funktionsgebäudes des FC Germania 08 Ginnheim e. V. gefordert. Der Ortsbeirat beschloss den Antrag am 27. April 2017. In seiner Stellungnahme ST 1399 vom 7. August 2017 bestätigte der Magistrat die unzureichende Größe des Umkleide- und Funktionsgebäudes und kündigte eine zeitnahe Umsetzung der Erweiterungsideen sowie Gespräche mit den Vereinen an. Nach aktueller Mitteilung des Vereinsvorstands verwaltet der FC Germania 08 Ginnheim e. V. die städtische Sportanlage Woogwiese in Eigenregie. Die Anlage wird von drei Herrenmannschaften, einer Damenmannschaft, elf Jugendmannschaften und der vereinseigenen Fußballschule genutzt. Hinzu kommen drei Herren- und vier Jugendmannschaften des Gastvereins FC Tempo Frankfurt sowie Schul- und Kitagruppen. Für diesen umfangreichen Betrieb stehen nach Angaben des Vorstands lediglich zwei Spielerumkleidekabinen und eine Schiedsrichterkabine zur Verfügung. Dies erschwert die Organisation des Spiel- und Trainingsbetriebs sowie eine angemessene getrennte Nutzung durch Kinder, Jugendliche und Erwachsene erheblich. Die Erweiterung um zwei zusätzliche Modul-/Container-Kabinen befindet sich nach Angaben des Vorstands seit rund acht Jahren in Abstimmung mit dem Sportamt; entsprechende Vorplanungen seien bereits abgeschlossen. Eine zugesagte Fertigstellung zur Sommersaison sei bislang nicht erfolgt. Auch auf erneute Nachfrage habe der Verein keinen verbindlichen Baubeginn erfahren. Angesichts des seit 2017 dokumentierten Handlungsbedarfs sind eine nachvollziehbare Auskunft zum Sachstand, ein verbindlicher Zeitplan und die zügige Umsetzung der Erweiterung dringend erforderlich. Die ehrenamtlich Verantwortlichen benötigen Planungssicherheit, um den Vereins-, Jugend- und Schulsport zuverlässig organisieren zu können. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.04.2017, OM 1574 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1399 Beratung im Ortsbeirat: 9

  • Verzicht auf die geplante Ringstraßenbahn – Abkehr von der Magistratsvorlage M 167 vom 14.10.2022
    OFOB 9
    19.10.2026 · BFF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2026, OF 175/9 Betreff: Verzicht auf die geplante Ringstraßenbahn - Abkehr von der Magistratsvorlage M 167 vom 14.10.2022 Vorgang: M 167/22 Der Ortsbeirat 9 möge beschließen: 1. Der Ortsbeirat 9 spricht sich gegen die weitere Planung und Umsetzung der Ringstraßenbahn im Abschnitt Friedberger Landstraße bis Ginnheimer Landstraße aus. 2. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wird aufgefordert, die mit der Vorlage M 167 vom 14.10.2022 - "Ringstraßenbahn - Abschnitt Friedberger Landstraße bis Ginnheimer Landstraße; hier: Vorplanungsvorlage und Freigabe weiterführender Planungsmittel" verbundenen Planungen nicht weiterzuverfolgen. 3. Der Magistrat wird gebeten, der Stadtverordnetenversammlung eine entsprechende Vorlage zur Einstellung des Projekts und zur Aufhebung beziehungsweise Änderung der auf M 167 beruhenden Beschlüsse vorzulegen. 4. Vor dem Hintergrund, der in M 167 mit rund 52 Millionen Euro brutto veranschlagten Gesamtprojektkosten wird, der Magistrat aufgefordert, auf weitere Ausgaben für Planung und Umsetzung zu verzichten. Noch nicht verausgabte Mittel sollen eingespart beziehungsweise für dringend notwendige Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge verwendet werden. 5. Die bestehenden Bus- und U-Bahn-Verbindungen im Ortsbezirk 9 sollen erhalten und bei Bedarf gezielt optimiert werden. Begründung: Die Stadtteile entlang des Marbachwegs verfügen bereits heute durch die vorhandenen Bus- und U-Bahn-Linien über gute und leistungsfähige Verbindungen zum öffentlichen Personennahverkehr. Insbesondere die bestehenden Busverbindungen sowie die nahe gelegenen U-Bahn-Linien gewährleisten eine angemessene Anbindung. Der zusätzliche verkehrliche Nutzen der geplanten Ringstraßenbahn steht daher aus Sicht der Antragsteller nicht in einem angemessenen Verhältnis zu den damit verbundenen Kosten und Belastungen. In der Magistratsvorlage M 167 wurden die Gesamtkosten für Bau und Planung im Jahr 2022 auf rund 52 Millionen Euro brutto geschätzt. Davon sollten nach dem seinerzeit vorgesehenen Kostenteilungsschlüssel rund 22,8 Millionen Euro auf die Stadt Frankfurt am Main und rund 29,2 Millionen Euro auf die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) entfallen. Allein die Planungskosten wurden mit rund 3,56 Millionen Euro brutto angegeben. Zum 30. Juni 2022 waren davon bereits rund 473.000 Euro verausgabt. Für die Jahre 2022 bis 2025 waren weitere Planungsmittel von insgesamt rund 3,09 Millionen Euro vorgesehen. Da diese Kostenschätzung aus dem Jahr 2022 stammt, kann zudem nicht ausgeschlossen werden, dass sich die tatsächlichen Planungs- und Baukosten infolge allgemeiner Preissteigerungen, höherer Baukosten und möglicher zusätzlicher Aufwendungen inzwischen weiter erhöht haben oder noch erhöhen werden. Angesichts der angespannten Haushaltslage und des defizitären Haushalts der Stadt Frankfurt am Main müssen geplante Großprojekte besonders kritisch auf ihre Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit und Priorität überprüft werden. Durch den Verzicht auf die weitere Planung und Umsetzung der Ringstraßenbahn könnten zusätzliche Planungs-, Bau- und Folgekosten vermieden werden. Die freiwerdenden Mittel sollten vorrangig für unverzichtbare kommunale Aufgaben sowie für den Erhalt und die Verbesserung der bestehenden Infrastruktur eingesetzt werden. Die Umsetzung der in der Vorlage M 167 beschriebenen Planungen würde voraussichtlich langjährige und umfangreiche Bauarbeiten entlang des Marbachwegs sowie in weiteren betroffenen Straßen nach sich ziehen. Für die dort lebenden Anwohnerinnen und Anwohner wären damit erhebliche Belastungen durch Baulärm, Schmutz, Verkehrsbehinderungen, Umleitungen und eine erschwerte Erreichbarkeit ihrer Wohnungen und Grundstücke verbunden. Besonders kritisch ist der zu erwartender dauerhafter und nicht wieder rückgängig zu machender Wegfall von Parkplätzen entlang des Marbachwegs. Bereits heute ist der verfügbare Parkraum in diesem Bereich begrenzt. Eine weitere Verringerung würde den Parkdruck in den angrenzenden Wohnstraßen deutlich erhöhen und die Lebensqualität der Anwohnerschaft zusätzlich beeinträchtigen. Vor dem Hintergrund der bereits vorhandenen ÖPNV-Verbindungen, der erheblichen finanziellen Belastungen, möglicher weiterer Kostensteigerungen, der jahrelangen Beeinträchtigungen während der Bauzeit und des dauerhaften Verlusts von Parkraum ist von einer weiteren Verfolgung der Magistratsvorlage M 167 und der darin vorgesehenen Ringstraßenbahn abzusehen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 Beratung im Ortsbeirat: 9

  • Bauarbeiten im Bereich Ginnheimer Hohl / Peter-Böhler-Straße – unverzügliche Bürgerinformation und Sicherung der Verkehrsführung
    OFOB 9
    19.10.2026 · BFF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2026, OF 176/9 Betreff: Bauarbeiten im Bereich Ginnheimer Hohl / Peter-Böhler-Straße - unverzügliche Bürgerinformation und Sicherung der Verkehrsführung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unverzüglich für eine umfassende und verständliche Information über die anhaltenden Bauarbeiten im Bereich Ginnheimer Hohl / Peter-Böhler-Straße zu sorgen und die Sicherheit der dortigen Verkehrsführung zu überprüfen. Hierzu wird der Magistrat gebeten, 1. Art, Umfang und Dauer der Arbeiten offenzulegen: Welche Maßnahmen werden durchgeführt? Wer ist dafür verantwortlich? Seit wann laufen die Arbeiten, welche Bauabschnitte stehen noch aus und wann ist mit dem Abschluss sowie der Aufhebung der Verkehrseinschränkungen zu rechnen? 2. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger kurzfristig zu informieren: Die Informationen sind durch gut sichtbare Aushänge vor Ort sowie online bereitzustellen und bei Änderungen zu aktualisieren. Eine zuständige Ansprechstelle ist zu benennen. 3. Die Verkehrsführung für alle Verkehrsarten nachvollziehbar darzustellen: Dies betrifft den Fuß- und Radverkehr, den Pkw- und Lkw-Verkehr sowie den öffentlichen Personennahverkehr. Sperrungen, Umleitungen, geänderte Haltestellen und sichere, möglichst barrierefreie Fußwege sind eindeutig auszuweisen. 4. Die Einhaltung der Einbahnstraßenregelung sicherzustellen: Nach Beobachtungen vor Ort wird das Verbot, die Einbahnstraße entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung zu befahren, von zahlreichen Verkehrsteilnehmenden missachtet. Die Beschilderung und Baustellenabsicherung sind deshalb kurzfristig auf Sichtbarkeit und Eindeutigkeit zu überprüfen. Durch geeignete Kontrollen und erforderlichenfalls ergänzende Maßnahmen ist auf die Einhaltung der geltenden Regelung hinzuwirken; zulässige Ausnahmen sind eindeutig kenntlich zu machen. 5. Dem Ortsbeirat kurzfristig über die Ergebnisse und eingeleiteten Maßnahmen zu berichten. Begründung: Die anhaltenden Arbeiten im Bereich Ginnheimer Hohl / Peter-Böhler-Straße haben erhebliche Auswirkungen auf die Erreichbarkeit und die Verkehrsführung für sämtliche Verkehrsarten. Gleichzeitig besteht bei den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern erheblicher Informationsbedarf über Anlass, Umfang und voraussichtliche Dauer der Maßnahmen. Eine verlässliche und leicht zugängliche Information ist erforderlich, damit Anwohnende, Gewerbetreibende und Verkehrsteilnehmende ihre Wege und Anlieferungen planen können. Sichere und verständlich ausgeschilderte Wege müssen insbesondere auch für Kinder, ältere Menschen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität gewährleistet sein. Die berichtete Missachtung der Einbahnstraßenregelung führt darüber hinaus zu vermeidbaren Konflikten und möglichen Gefährdungen im bereits eingeschränkten Verkehrsraum. Begründung der Dringlichkeit: Die Einschränkungen und die geschilderten Verkehrsverstöße bestehen aktuell. Ein Aufschub würde den unzureichenden Informationsstand und mögliche Gefährdungen im Baustellenbereich fortbestehen lassen. Eine kurzfristige Befassung und unverzügliche Abhilfe sind daher geboten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9

  • Vollständiger und sicherer Ausbau des Gehwegs in der Thielenstraße
    OFOB 9
    19.10.2026 · BFF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2026, OF 184/9 Betreff: Vollständiger und sicherer Ausbau des Gehwegs in der Thielenstraße Der Ortsbeirat 9 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den vorhandenen unbefestigten und durch Bewuchs beeinträchtigten Gehweg in der Thielenstraße unverzüglich in einen sicher nutzbaren Zustand zu versetzen. Darüber hinaus soll der noch fehlende Gehwegabschnitt im weiteren Verlauf der Thielenstraße vollständig hergestellt werden, damit Fußgängerinnen und Fußgänger die Straße durchgehend sicher nutzen können. Bis zum Abschluss der Arbeiten sind geeignete vorläufige Sicherungsmaßnahmen zu treffen. Begründung: Die Thielenstraße verläuft vom Ende der Eschersheimer Landstraße entlang der Bahnstrecke der S6 bis zur Maybachbrücke. Im Zuge des Ausbaus der S6 wurde die Straße durch die Bauarbeiten stark beansprucht. Nach Abschluss der Arbeiten wurde ein Teil der Fahrbahn erneuert. Ein Gehweg wurde jedoch nur bis zum Aufgang der Fußgängerbrücke angelegt; im weiteren Straßenverlauf fehlt er auf dieser Straßenseite. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindet sich lediglich ein unbefestigter Gehwegabschnitt. Durch Bewuchs im Schotterbelag ist dieser derzeit nicht verlässlich nutzbar. Im Neubau auf dem Grundstück des ehemaligen Restaurants Drosselbart wurde zudem eine Kindertagesstätte eingerichtet, deren Zugang über diesen Gehwegabschnitt erfolgt. Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere Kinder und ihre Begleitpersonen auf dem Weg zur Kindertagesstätte, müssen deshalb teilweise auf die Fahrbahn ausweichen. Der Gehweg muss daher kurzfristig gesichert und anschließend durchgehend hergestellt werden. Foto 1: Durch Bewuchs und Einbauten stark eingeschränkter Gehwegabschnitt (Quelle: privat) Foto 2: Unbefestigter Schotterbereich vor dem Grundstückszugang (Quelle: privat) Foto 3: Fehlende durchgehende Gehwegführung im Bereich der Fußgängerbrücke (Quelle: privat) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9

  • Flexiblere Fernwärmeversorgung auf dem Riedberg
    OFOB 12
    19.10.2026 · CDU, GRÜNE, SPD, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2026, OF 56/12 Betreff: Flexiblere Fernwärmeversorgung auf dem Riedberg Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Fernwärmesatzung Riedberg (Siehe https://frankfurt.de/-/media/frankfurtde/service-und-rathaus/verwaltung/aemter-u nd-institutionen/rechtsamt/pdf/satzungen/fernwaermesatzung-riedberg.ashx) dahingehend anzupassen, dass dem Anschlusszwang im Satzungsgebiet ergänzend einen Ausnahme- und Befreiungstatbestand für die Abnehmer gegenübergestellt wird, welches es den Abnehmern ermöglicht, sich bei Nachweis einer anderen Form der klimaneutralen und lokal abgasfreien Heizung aus dem Anschlusszwang des Energieversorgers zu befreien. Dies könnte z. B. durch einen ergänzenden Passus in dieser Form geschehen: § 5 Befreiungen und Ausnahmen vom Anschluss- und Benutzungszwang, Sonderregelungen [...] (5) Anschlussnehmer können auf schriftlichen Antrag ganz oder teilweise vom Anschluss- und Benutzungszwang nach §§ 3 und 4 befreit werden, wenn (1) der Wärmebedarf des Gebäudes für Raumheizung und Warmwasser dauerhaft durch eine andere Wärmeversorgungsanlage gedeckt wird, (2) diese Anlage im Betrieb lokal abgasfrei ist und nur durch erneuerbare Energien betrieben wird und (3) die Einhaltung der Anforderungen durch geeignete technische Unterlagen und Nachweise belegt wird. Eine Teilbefreiung (parallele Heizquelle) ist insbesondere zu erteilen, wenn a) die Warmwasserbereitung oder b) ein Teil des Raumwärmebedarfs dauerhaft durch eine Anlage gedeckt wird, die die Voraussetzungen der Nr. 2 erfüllt. Der Fernwärmeanschluss bleibt in diesem Fall bestehen; die vereinbarte Anschlussleistung ist auf Verlangen des Anschlussnehmers entsprechend anzupassen. Die Befreiung wird wirksam, wenn die zuständige Stelle sie durch schriftlichen Bescheid erteilt hat. Der Bescheid ist innerhalb von höchstens drei Monaten zu erstellen und gilt andernfalls automatisch als bewilligt. Die Befreiung kann widerrufen werden, wenn die oben genannten Kriterien nicht mehr erfüllt sind. Einzelheiten zu Antrag, Nachweisen, fachgerechter Außerbetriebnahme oder Trennung der Anschlussanlage regelt die Stadt im Satzungsänderungsverfahren. Hierbei ist von prohibitiv hohen Kosten oder Auflagen (beispielsweise vollständiger Rückbau des Fernwärmeanschlusses auf Kosten des Anschlussnehmers) zu Gunsten einfacherer Verfahren zu verzichten. Begründung: Der Bau eines Fernwärmenetzes kostet viel Geld und auch der Unterhalt des Netzes muss bezahlt werden. Deswegen hat die Stadt Frankfurt 2014 die derzeit gültige Fernwärmesatzung beschlossen, welche regelt, dass alle Häuser im Anschlussgebiet (mit wenigen Ausnahmen) zwangsweise mit Fernwärme zu beheizen sind. Dies erschien damals als eine vertretbare Einschränkung für die Immobilienbesitzer, sowohl mit Blick auf die Kosten des Netzbaus als auch durch den Mangel an erprobten, klimaneutralen Alternativen. Ein weiterer wesentlicher Grund für die damalige Entscheidung war die Nutzung der zuvor nicht ausgeschöpften Abwärme der nahegelegenen Müllverbrennungsanlage. Durch die in den vergangenen Jahren erfolgte Netzkopplung der Frankfurter Fernwärmesysteme wird aber die aus der Müllverbrennungsanlage gewonnene Wärme inzwischen auch stadtweit genutzt. Der Riedberg nimmt damit keine Sonderstellung mehr bei der Nutzung dieser Energiequelle ein. Des Weiteren dürften die laufenden Einnahmen der Fernwärmelieferung (inklusive mehrerer deutlicher Preiserhöhungen) den ursprünglichen Netzbau weitgehend finanziert haben. Auch technische Rahmenbedingungen haben sich verändert. Es stehen mittlerweile erprobte Alternativen für eine klimaneutrale und auch abgasfreie Heizung zur Verfügung, insbesondere in Form von Wärmepumpen, die mit Strom aus erneuerbaren Quellen wie Sonne, Wind oder Wasser betrieben werden. In anderen Versorgungsnetzen wie Telefon, Internet, Fernsehen oder Strom gibt es längst einen offenen Markt zum Vorteil der Verbraucher, bei der Fernwärme hingegen nicht, was die Abnehmer einseitig benachteiligt. Soll ein Wechsel zu einer anderen Wärmeversorgung ermöglicht werden, bedarf es einer Änderung der Satzung und eines darin geregelten Ausnahme- oder Befreiungstatbestands mit einem Antrags- und Entscheidungsverfahren. Angesichts der Kosten für eine Umrüstung gehen wir nicht davon aus, dass sehr viele Besitzer tatsächlich ihre Heizungsanlage von Fernwärme auf eine Alternative umstellen. Für diejenigen aber, die das gerne in Kauf nehmen möchten, sollte es keinen unkündbaren Zwang geben, dauerhaft an einen Versorgungsmonopolisten gebunden zu bleiben. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12

  • Notrufe aus Schulen in Kalbach-Riedberg erleichtern
    OFOB 12
    19.10.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2026, OF 59/12 Betreff: Notrufe aus Schulen in Kalbach-Riedberg erleichtern Der Magistrat wird gebeten, schnelle und einfache telefonische Notrufe aus den Schulen des Ortsbezirks zu ermöglichen, auch bei modernen Gebäuden, deren Bauweise Mobilfunkwellen blockieren. Mögliche technische Lösungen könnten z. B. WLAN-Calling, Mobilfunkrepeater, Festnetztelefone in den Klassenräumen oder das "Lasern" von Isolierglasscheiben sein, um Funkwellen durchzulassen. Begründung: Moderne Gebäude sind meist gut isoliert. Ein Nebeneffekt dieser Bauweise ist aber, dass oft kein Handyempfang im Inneren besteht. In Notfällen kann dadurch wertvolle Zeit verloren gehen, wenn eine Lehrerin oder Lehrer erst ins Freie rennen muss, um die Feuerwehr, einen Rettungswagen oder die Polizei zu verständigen. Dies betrifft mindestens die Marie-Curie-Schule, die Josephine-Baker-Gesamtschule und das Gymnasium Riedberg, evtl. auch noch weitere. Das "Lasern" von Scheiben wird beispielsweise bei der Deutschen Bahn verwendet, um deren Fensterscheiben funkdurchlässig zu machen. Winzige Lücken in der Beschichtung reduzieren die Isolierwirkung nicht, erlauben den Funkwellen aber, durchzudringen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12

  • Zebrastreifen Zur Kalbacher Höhe für den Bonifatiuspark
    OFOB 12
    19.10.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2026, OF 64/12 Betreff: Zebrastreifen Zur Kalbacher Höhe für den Bonifatiuspark Vorgang: OM 3966/10 OBR 12; V 439/22 OBR 12; ST 2514/22 Der Magistrat wird gebeten, die Querung der Straße "Zur Kalbacher Höhe" auf der Höhe des Bonifatiusparks durch einen Fußgängerüberweg ("Zebrastreifen") abzusichern. Dies kann an der nördlichen Promenade (im Bild: 1) oder etwas südlicher am mittigen Parkweg (im Bild: 2) oder an beiden Stellen geschehen. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: Die Erhöhung der Verkehrssicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere auch für Kinder, die zur nahegelegenen Grundschule gehen, wird vom Ortsbeirat schon seit 2010 gewünscht (siehe z. B. OM 3966). Es wurden in den folgenden Jahren verschiedene Alternativen wie Mittelinseln oder Aufpflasterungen geprüft, die aber alle als nicht praktikabel verworfen wurden (zuletzt siehe ST 2514 von 2022). Da alle Alternativen somit ausgeschieden sind, kommt der Ortsbeirat auf seinen ursprünglichen Vorschlag eines einfachen Zebrastreifens ohne Mittelinsel zurück. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.02.2010, OM 3966 Auskunftsersuchen vom 01.07.2022, V 439 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2514 Beratung im Ortsbeirat: 12

  • Straßenlaternen endlich vollständig erfassen
    OFOB 12
    19.10.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2026, OF 66/12 Betreff: Straßenlaternen endlich vollständig erfassen Der Magistrat wird gebeten, auf die SRM GmbH einzuwirken, die Straßenlaternen im Ortsbezirk vollständig in ihrer Datenbank für Störungsmeldungen aufzunehmen, um so den Bürgerinnen und Bürgern zu ermöglich, defekte Laternen zu melden. Dies betrifft konkret: 1. Auf dem Riedbergplatz vor dem Haus Riedbergplatz 1 (2 Laternen) 2. Vor dem Jugendhaus Riedberg (1 Laterne) 3. Am Rudolf-Schwarz-Platz (3 Laternen) 4. Entlang der Römischen Straße zwischen Rudolf-Schwarz-Platz und Graf-von-Stauffenberg-Allee (6 Laternen) Begründung: Bereits am 12.11.2025 hat auf Beschluss des Ortsbeirates die Ortsvorsteherin die SRM GmbH über die unvollständige Erfassung der Straßenlaternen im Ortsbezirk hingewiesen. Es hat sich leider gezeigt, dass von damals gemeldeten Laternen bislang nur die fehlenden Laternen an der Friedrich-Karl-Klausing-Straße und der Carl-Hermann-Rudloff-Allee erfasst wurden. Die oben genannten Laternen fehlen weiterhin und sind überwiegend auch seit längerem defekt. Dies sollte möglichst früh in der dunklen Jahreszeit behoben werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12

  • Erinnerung: Eisfläche Kätcheslachpark?
    OFOB 12
    19.10.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2026, OF 69/12 Betreff: Erinnerung: Eisfläche Kätcheslachpark? Vorgang: Om 7990/26 OBR 12; ST 739/26 Der Magistrat wird gebeten, die noch laufenden Abstimmungen zu den Möglichkeiten für eine Eislauffläche im westlichen Kätcheslachpark (OM 7990) noch vor dem Winter abzuschließen. Begründung: Laut ST 739 vom 27.4.2026 besteht noch ämterübergreifender Abstimmungsbedarf zum Vorschlag des Ortsbeirats. Es wäre gut, wenn diese Abstimmungen noch vor dem Winter abgeschlossen werden könnten, um ggf. schon in diesem Winter - bei entsprechender Witterung - eine natürliche Eislauffläche anbieten zu können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2026, OM 7990 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2026, ST 739 Beratung im Ortsbeirat: 12

  • Tiefgaragenausfahrt Habelstraße 38
    STOB 8
    19.10.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2026, ST 1494 Betreff: Tiefgaragenausfahrt Habelstraße 38 Der Magistrat hat der Anregung inzwischen entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7848

  • Klare Positionierung des Magistrats zur Regionaltangente Ost – Ausschluss der Varianten 1 und 2
    STOB 16
    19.10.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2026, ST 1495 Betreff: Klare Positionierung des Magistrats zur Regionaltangente Ost - Ausschluss der Varianten 1 und 2 Im Gesamtverkehrsplan Schiene 2035+ (GVP), in dem auf gesamtstädtischer und strategischer Ebene verschiedene mögliche Maßnahmen untersucht wurden, ist die Regionaltangente Ost (RTO) der Vollständigkeit halber als extern untersuchte Maßnahme mit einem zu erwartenden Nutzen-Kosten-Indikator (NKI) >1 zur Kenntnis aufgeführt. Der GVP dient als strategische Übersicht und Entscheidungsgrundlage für mögliche Maßnahmen. Er trifft jedoch keine Vorfestlegungen zur konkreten Planung oder Umsetzung einzelner Projekte. Auf Basis des beschlossenen GVP sollen für die jeweiligen Maßnahmen zunächst Machbarkeitsstudien und Vertiefungsuntersuchungen durchgeführt werden. Die Planung und Umsetzung einzelner Maßnahmen ist anschließend jeweils gesondert durch die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen. Die Machbarkeitsstudie zur RTO wird unter Federführung des RMV durchgeführt. Dabei werden die möglichen Varianten im Untersuchungsraum ergebnisoffen anhand objektiver Kriterien untersucht. Die Ergebnisse dieser Machbarkeitsstudie werden frühestens im vierten Quartal 2026 vorliegen. Anschließend werden sie in die parlamentarischen Beratungen eingebracht werden. Die Studie ist eine fachliche Bewertung der untersuchten Varianten. Welche Varianten weiterverfolgt werden, ist Gegenstand entsprechender Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 12.05.2026, OA 6

  • Einrichtung von Carsharing-Stellplätzen und Auswirkungen auf die Parkplatzsituation im Bereich LudwigLandmannStraße / Westhausen
    STOB 7
    19.10.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2026, ST 1496 Betreff: Einrichtung von Carsharing-Stellplätzen und Auswirkungen auf die Parkplatzsituation im Bereich Ludwig-Landmann-Straße / Westhausen Zu 1.: Dem Magistrat liegen hierzu keine Zahlen vor. Er weist ferner darauf hin, dass etwa baulich abgesicherte Kreuzungs- und Einmündungsbereiche keinen Stellplatzverlust bedeuten, da ein Parken dort ordnungswidrig wäre. Zu 2.: Derzeit ist ein Carsharing-Stellplatz in diesem Bereich vorhanden. Es sind aktuell keine weiteren vergleichbaren Sondernutzungen im Bereich der Ludwig-Landmann-Straße vorgesehen. Zu 3.: Der Magistrat ermöglicht stationsgebundenes Carsharing im öffentlichen Straßenraum unter anderem deshalb, weil die Maßnahme eine mindernde Wirkung auf die private Motorisierung hat und somit in besonderer Weise geeignet ist, bestehenden Parkdruck zu reduzieren. Das war auch die Motivation des Ortsbeirates, diesen Standort für das entsprechende Zuteilungsverfahren vorzuschlagen. Die Maßnahme an sich ist also bereits der Ausgleich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.06.2026, V 41

  • Sichtbeziehungen im Hausener Brückweg verbessern
    STOB 7
    19.10.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2026, ST 1497 Betreff: Sichtbeziehungen im Hausener Brückweg verbessern Die Sichtbeziehung könnte verbessert werden, wenn der an der Kurve "wegasphaltierte" Gehweg zumindest mittels Markierung wieder dargestellt würde. Dadurch würde klarer erkennbar sein, dass dort ein Gehweg verläuft und querender Fußverkehr möglich ist. Ebenfalls könnte die Markierung von Haifischzähnen (Verkehrszeichen 342 Straßenverkehrsordnung) dazu beitragen, dass Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer die Rechts‑vor‑Links‑Regelung besser beachten. Nach verwaltungsinterner Abstimmung beabsichtigt die Straßenverkehrsbehörde die vorstehend genannten Maßnahmen anzuordnen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.06.2026, OM 170

  • Schleichverkehr in den südlichen Feldern Oberrads unterbinden
    STOB 5
    19.10.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2026, ST 1498 Betreff: Schleichverkehr in den südlichen Feldern Oberrads unterbinden Die Beschilderungen an den Zufahrten zu den südlichen Feldern Oberrads ("Verbot für Kraftfahrzeuge aller Art, Anlieger frei") lassen straßenverkehrsrechtlich keinen Durchgangsverkehr zu, sind eindeutig und gut erkennbar. Es handelt sich also um vorsätzliches Fehlverhalten einzelner Kraftfahrzeugführerinnen und Kraftfahrzeugführer. Wollte man diese Schleichverkehre infrastrukturell verhindern, bestünden mit der Einrichtung von Diagonalsperren oder der Installation von Einfahrtssperren für den allgemeinen Verkehr (versenkbare Poller) zwei Möglichkeiten hierzu. Bei beiden Möglichkeiten müssten jedoch die unterschiedlichen Interessen der Anliegerinnen und Anlieger beachtet werden. Auch müssten die Schleichverkehre umfangreich empirisch nachgewiesen werden inkl. zeitgleicher Erfassung mit Kennzeichenabgleich an allen Ein- und Ausfahrtmöglichkeiten, um die Verhältnismäßigkeit einer baulichen Sperrung rechtssicher begründen zu können. Zuletzt wäre der Betrieb insbesondere von technischen Systemen aufwendig und kostenintensiv. Hierzu stehen dem Magistrat aktuell und auch mittelfristig die erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen nicht zur Verfügung bzw. sind in von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Projekten gebunden, weswegen der Anregung nicht entsprochen werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.06.2026, OM 269

  • Radbügel im Wenzelweg bei Gaststätte „Zum Clubhaus“
    STOB 8
    19.10.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2026, ST 1499 Betreff: Radbügel im Wenzelweg bei Gaststätte "Zum Clubhaus" Der Magistrat hat im Wenzelweg die Ist-Analyse der letzten Jahre ausgewertet. Dabei wurde festgestellt, dass der Wunsch nach Fahrradabstellbügeln berechtigt ist. Die Planung wurde bereits vorab mit dem Ortsbeirat abgestimmt und von dort mehrheitlich beschlossen. Der Anregung kann daher gemäß der beigefügten Planung entsprochen werden. Anlage 1 (ca. 112 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.05.2026, OM 41

  • Kunstwerk "Zeppelin" in der Nibelungenallee erhalten
    STOB 3
    19.10.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2026, ST 1500 Betreff: Kunstwerk "Zeppelin" in der Nibelungenallee erhalten Der Magistrat stand in Kontakt mit dem Erbauer des Lichtkokons, Prof. Wolfgang Rang, um die Möglichkeiten einer Renovierung und weiteren Unterhaltung des Lichtkokons auszuloten. Die Arbeiten sind inzwischen abgeschlossen. Die entsprechenden Kosten werden von der beauftragten Firma der Stadt in Rechnung gestellt. Der Ortsbeirat beteiligt sich daran mit den hier veranschlagten 5.000 Euro. Kosten darüber hinaus würde Prof. Wolfgang Rang tragen, mit dem ein Gestattungsvertrag abgeschlossen wurde. Der Lichtkokon ist verkehrssicher und der bisher gestellte Bauzaun wird abgebaut. Eine Übernahme von weiteren Kosten seitens des Magistrats ist nicht möglich, dafür ist kein Budget vorhanden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 26.06.2025, OIB 417

  • Nied: Künstlerische Gestaltung der neuen Fußgängerunterführung Oeserstraße
    STOB 6
    19.10.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2026, ST 1501 Betreff: Nied: Künstlerische Gestaltung der neuen Fußgängerunterführung Oeserstraße Der Magistrat stellt der Bürgerinitiative Nied e. V. finanzielle Mittel in Höhe von maximal 5.000,00 Euro für die stadtteilbezogene Gestaltung der Fußgängerunterführung Oeserstraße durch einen professionellen Graffitikünstler zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 09.06.2026, OIB 13

  • Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Verkehrsspiegel
    STOB 12
    19.10.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2026, ST 1502 Betreff: Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Verkehrsspiegel Der Magistrat kommt hier zur gleichen Auffassung wie bei vergleichbaren Anregungen und wird dementsprechend keinen Verkehrsspiegel anbringen. Demnach ist es den Verkehrsteilnehmenden grundsätzlich zumutbar, sich unter vorsichtigem Annähern und Berücksichtigung der allgemeinen Sorgfaltspflicht gemäß der §§ 1 und 10 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in den Querverkehr einzureihen. Ist eine unübersichtliche Verkehrssituation gegeben, so dürfen sich Verkehrsteilnehmende vorsichtig in den öffentlichen Straßenverkehr hineintasten, bis sie die Übersicht haben. Hierbei gilt der Grundsatz (§ 1 StVO), dass alle Verkehrsteilnehmenden sich so zu verhalten haben, dass keine anderen geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt werden. Ergänzend weist der Magistrat darauf hin, dass Verkehrsspiegel dem fließenden Verkehr auf Straßen dienen und ausschließlich auf den Kraftfahrzeugverkehr ausgelegt sind. Es handelt sich nicht um offizielle Verkehrszeichen gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO). Zudem haben sich diese in der Vergangenheit vielfach als zusätzliche Gefahrenquelle erwiesen. Beispielsweise sind die Spiegel sehr witterungsanfällig. Sie können vereisen, beschlagen, von Staub bedeckt sein und bei ungünstiger Sonneneinstrahlung entgegenkommende Verkehrsteilnehmende blenden. Ein großer Nachteil des Verkehrsspiegels ist zudem, dass er durch seine konkave Wölbung nur ein ungenaues, verkleinertes Bild des Verkehrsflusses wiedergibt und damit zu Fehlein-schätzungen führt. Folglich wird eine falsche Sicherheit vorgetäuscht. Die tatsächlichen Entfernungen und Geschwindigkeiten der anderen Verkehrsteilnehmenden können anhand des Spiegelbildes kaum eingeschätzt werden. Mit seiner Vorgehensweise folgt der Magistrat der bundesweit restriktiven Handhabung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.08.2026, OM 560

  • Vollständige Anbindung aller Siedlungsgebäude der ABG in der Niedwiesenstraße an die Siedlungssperrmüllabfuhr
    STOB 9
    19.10.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2026, ST 1503 Betreff: Vollständige Anbindung aller Siedlungsgebäude der ABG in der Niedwiesenstraße an die Siedlungssperrmüllabfuhr Ein einheitlicher Anschluss an die Sperrmüll-Siedlungsabfuhr für alle Liegenschaften in der Niedwiesenstraße ist nach Prüfung und Rücksprache mit der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES GmbH) nicht möglich. Die reguläre Sperrmüllabholung der FES GmbH erfolgt nach Bedarf und ausschließlich nach Terminvereinbarung. Bei der Siedlungsabfuhr handelt es sich um ein Sondersystem, das nur in ausgewählten, besonders problembehafteten Bereichen angeboten wird. Eine pauschale Anbindung eines ganzen Straßenzugs ist daher nicht möglich. Jede Liegenschaft wird individuell geprüft. Für die Liegenschaft Niedwiesenstraße 41-51 wurden im bisherigen Jahresverlauf zehn Sperrmüllanmeldungen verzeichnet. Anhaltspunkte, die eine Aufnahme der Liegenschaft in das System der Siedlungsabfuhr rechtfertigen würden, liegen nicht vor. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.06.2026, OM 218

  • Einrichtung einer Fahrradstraße in der Mierendorffstraße
    STOB 9
    19.10.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2026, ST 1504 Betreff: Einrichtung einer Fahrradstraße in der Mierendorffstraße Das Straßenverkehrsamt beabsichtigt im Herbst 2026 eine Planung für eine Fahrradstraße in der Mierendorffstraße zu erstellen. Die Planung wird anschließend intern sowie mit dem Ortsbeirat abgestimmt, bevor sie verkehrsrechtlich angeordnet wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.06.2026, OM 207

  • Grenzmarkierung an der Ecke Ziegenhainer Straße / Rauschenberger Straße wieder entfernen
    STOB 9
    19.10.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2026, ST 1505 Betreff: Grenzmarkierung an der Ecke Ziegenhainer Straße / Rauschenberger Straße wieder entfernen Der Anregung wird seitens der Straßenverkehrsbehörde nicht entsprochen. Die (erneute) Schleppkurvenprüfung hat ergeben, dass das bestehende Parkverbot zweckmäßig und erforderlich ist, um größeren Fahrzeugen, insb. Einsatzfahrzeugen im Einsatzfall, die Durchfahrt zu ermöglichen. Derzeit zeigt sich regelmäßig, dass im äußeren Bereich Fahrzeuge unerlaubt auf dem ohnehin schmalen Gehweg parken, da das Abstellen auf der Fahrbahn für größere Fahrzeuge zu einer unzulässigen Engstelle führt. Wenn zudem auf beiden Seiten geparkt wird, ist ein ungehindertes Durchkommen erst recht nicht gewährleistet. Dadurch werden die Gehwege jedoch so stark eingeschränkt, dass eine gefahrlose Nutzung für Fußgängerinnen und Fußgänger nicht mehr gewährleistet ist. Grundsätzlich bleibt das Parken im äußeren Teil der Straße weiterhin gestattet. Da das Parken auf der Innenseite nun geregelt bzw. untersagt ist, kann am rechten Fahrbahnrand nun gänzlich und ohne ordnungswidrige Inanspruchnahme des Gehwegs geparkt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.06.2026, OM 217

  • Einführung von Bewohnerparken im Bereich Stefan-Zweig-Straße, Sudermannstraße und Platenstraße
    STOB 9
    19.10.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2026, ST 1506 Betreff: Einführung von Bewohnerparken im Bereich Stefan-Zweig-Straße, Sudermannstraße und Platenstraße Nach geltendem Luftreinhalteplan, dem u.a. ein Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes und der Wunsch nach Vermeidung von Fahrverboten zugrunde liegen, hat sich die Stadt Frankfurt am Main verpflichtet, die bestehenden Bewohnerparkgebiete auf das monetär bewirtschaftete Bewohnerparken (Parkraumbewirtschaftungszone mit Bewohnerprivileg) umzustellen. Diese Umstellung bindet derzeit alle personellen und finanziellen Kapazitäten im Bereich Bewohnerparken. Erst wenn alle bestehenden Bewohnerparkgebiete auf das monetär bewirtschaftete Bewohnerparken umgestellt sind kann geprüft werden, ob und ggf. wo neue Bewohnerparkgebiete eingerichtet werden können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.06.2026, OM 226

  • Verkehrssicherheit in der Fallerslebenstraße während der Umleitungsphase am Dornbusch
    STOB 9
    19.10.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2026, ST 1507 Betreff: Verkehrssicherheit in der Fallerslebenstraße während der Umleitungsphase am Dornbusch Dem Magistrat liegen bislang kaum Beschwerden aus der Bürgerschaft zu der genannten Problematik vor. Aus diesem Grund wurden im Vorfeld keine gesonderten Maßnahmen für diesen Bereich geprüft oder veranlasst. Die Städtische Verkehrspolizei hat in der Fallerslebenstraße während der Umleitungsphase mehrere Geschwindigkeitskontrollen an verschiedenen Örtlichkeiten und zu unterschiedlichen Tageszeiten vorgenommen. Die Messergebnisse waren unauffällig. Die bestehende Vollsperrung der Raimundstraße wurde inzwischen aufgehoben, sodass die Straße wieder vollständig für den Verkehr freigegeben wurde. Durch diese Öffnung wird die Fallerslebenstraße spürbar entlastet. Der Verkehr wird seit diesem Zeitpunkt nicht mehr offiziell über die Fallerslebenstraße umgeleitet, sondern direkt von der Straße Am Dornbusch zur Raimundstraße. Es wird darauf hingewiesen, dass bereits im Vorfeld der Arbeiten großräumige Umleitungen eingerichtet und entsprechende Hinweistafeln zur Sperrung Am Dornbusch an den wichtigen Verkehrsknotenpunkten aufgestellt wurden, um den Durchgangsverkehr zu minimieren. Da der betroffene Bauabschnitt kurz vor dem Abschluss steht und die Entlastung der Fallerslebenstraße unmittelbar bevorsteht, werden zum aktuellen Zeitpunkt keine weiteren Maßnahmen mehr als erforderlich erachtet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.06.2026, OM 212

  • Jetzt endlich: Kinderbücherschränke für Eschersheim und Ginnheim
    STOB 9
    19.10.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2026, ST 1508 Betreff: Jetzt endlich: Kinderbücherschränke für Eschersheim und Ginnheim Der Magistrat hat am 17. Juli 2026 einen Bücherschrank an der Dornbuschkirche aufgestellt. (OIB 183/2022). Ein Fokus liegt in Abstimmung mit der Patin und dem Paten auf Kinderliteratur. Dies wird auch mit Stickern am Bücherschrank deutlich gemacht. Wegen der Nähe zum nächsten Bücherschrank (300 Meter entfernt) ist die Aufstellung eines weiteren Bücherschranks am Standort "Dornbuschkirche/Wöhlerschule" (gemäß OIB 251/2023) nicht vorgesehen. Zum Standort in Eschersheim (Wasserturm) ist der nötige ämterübergreifende Austausch noch nicht abgeschlossen. Der Magistrat bedauert, zu diesem Punkt keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Wie auch in der ST 600/2026 erwähnt, bittet der Magistrat zum Standort in Ginnheim um eine Rückmeldung des Ortsbeirats (per Mail an: buecherschraenke@stadt-frankfurt.de). Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2026, OM 7976

  • Bodenwelle unter dem Zebrastreifen im Harheimer Weg kurz vor der Galgenstraße
    STOB 10
    19.10.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2026, ST 1509 Betreff: Bodenwelle unter dem Zebrastreifen im Harheimer Weg kurz vor der Galgenstraße Der Magistrat sieht am Harheimer Weg vor der Galgenstraße keinen notwendigen Handlungsbedarf für eine derartige Maßnahme. Der Fußgängerüberweg verfügt über gute Sichtbeziehungen, ist mit Sonderbeleuchtung ausgestattet und weist (wie die gesamte Galgenstraße) von 2016 bis 2024 keinerlei polizeilich aufgenommenen Verkehrsunfälle mit Fußgängerbeteiligung auf. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7925

  • Straßenbegleitgrün im Neubaugebiet südöstlich des Urnbergweges
    STOB 14
    19.10.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2026, ST 1510 Betreff: Straßenbegleitgrün im Neubaugebiet südöstlich des Urnbergweges Der Magistrat hat eine Vereinbarung mit dem Investor geschlossen. Dem Anliegen des Ortsbeirats wird dabei entsprochen. So werden die ursprünglich entfallenen Parkstände und der angrenzende Gehweg wieder hergestellt. Der Gehweg im Bereich "Im Kalk" sowie weitere Gehwegabschnitte werden angepasst. Auch werden in der Straße "Im Kalk" Parallelparkplätze hergestellt. Bei den Pflanzungen wird darauf geachtet, dass diese die Zuwegung nicht einengen. So wird gewährleistet, dass die ordnungsgemäße Nutzung - insbesondere zum Herausstellen von Abfallbehältern sowie zum Schieben beziehungsweise Führen von Fahrrädern - der Erschließungsanlage sichergestellt ist. Der Magistrat rechnet damit, dass die baulichen Maßnahmen bis zum Ende des Jahres 2026 abgeschlossen sind. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.02.2026, OM 8106

  • Ausschilderung Klingenweg von der Vilbeler Landstraße kommend „Lkw Durchfahrt verboten“
    STOB 16
    19.10.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2026, ST 1511 Betreff: Ausschilderung Klingenweg von der Vilbeler Landstraße kommend "Lkw Durchfahrt verboten" Es wird die Anordnung der Verkehrszeichen VZ 101 StVO (Gefahrstelle) sowie VZ 120 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (verengte Fahrbahn) in Verbindung mit dem Zusatzzeichen VZ 1010-51 StVO (Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, ausgenommen Pkw) im Klingenweg auf Höhe des Knotenpunkts Amaliestraße angeordnet. Ziel ist es, den Schwerverkehr frühzeitig auf die im weiteren westlichen Verlauf des Klingenwegs bestehende Fahrbahnverengung hinzuweisen. Ein Lkw-Durchfahrtsverbot, wie es vom Ortsbeirat 16 vorgeschlagen wurde, würde auch den für die Anwohner erforderlichen Liefer- und Anlieferungsverkehr ausschließen. Darüber hinaus müsste ein solches Verbot aus Gründen der Einheitlichkeit und Wirksamkeit auch an der südlichen Zufahrt über die Vilbeler Landstraße / Ecke Kirchgasse angeordnet werden. Dies hätte zur Folge, dass die gesamte Siedlung für Lkw gesperrt wäre. Um den häufig auftretenden und unfallträchtigen Wendemanövern von Lkw im Klingenweg vorzubeugen, wird stattdessen bereits im Vorfeld auf die Fahrbahnverengung im westlichen Abschnitt des Klingenwegs hingewiesen. Dadurch können ungeeignete Fahrten frühzeitig vermieden werden. Mit dieser Maßnahme wird dem Anliegen des Ortsbeirats 16 in geeigneter und verhältnismäßiger Weise Rechnung getragen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.06.2026, OM 179

  • Sofortmaßnahmen zur Verbesserung der Unterführung an der Oppenheimer Landstraße
    STOB 5
    19.10.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2026, ST 1512 Betreff: Sofortmaßnahmen zur Verbesserung der Unterführung an der Oppenheimer Landstraße Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Zur abschließenden Stellungnahme sind noch ämterübergreifende Abstimmungen erforderlich, ebenso wurde die Deutsche Bahn um eine Stellungnahme gebeten, die noch nicht vorliegt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.06.2026, OM 260

  • Die für den Ortsbezirk 5 relevanten Inhalte des Gesamtverkehrsplans Schiene 2035+ in einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung der Bevölkerung vorstellen
    STOB 5
    19.10.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2026, ST 1513 Betreff: Die für den Ortsbezirk 5 relevanten Inhalte des Gesamtverkehrsplans Schiene 2035+ in einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung der Bevölkerung vorstellen Der GVP-Schiene 2035+ wurde im zuständigen Mobilitätsausschuss am 19.01.26 vorgestellt. Darüber hinaus fanden zwei hierfür vorgesehene Informationsveranstaltungen statt, zu denen die Ortsbeiräte sowie relevante Verbände eingeladen waren. Im Rahmen dieser Veranstaltungen bestand Gelegenheit, sich über die Inhalte, Zielsetzungen sowie bewertete und vorgesehene Maßnahmen des GVP-Schiene 2035+ zu informieren und Fragen zu stellen. Zu 1. Vor dem Hintergrund der veränderten Zusammensetzungen der Ortsbeiräte nach der Kommunalwahl prüft der Magistrat, in welchem geeigneten Format eine erneute Information zum GVP-Schiene 2035+ möglich ist. Dabei könnte insbesondere eine zentrale Informationsveranstaltung für die neu zusammengesetzten Ortsbeiräte in Betracht gezogen werden. Zu 2. Die Untersuchungsinhalte - zum Beispiel Randbedingungen, Prognoseprämissen, betrachtete Maßnahmen und Maßnahmenbewertungen - sind in einem Ergebnisbericht dokumentiert. Dieser steht einschließlich der Projektsteckbriefe öffentlich zum Download zur Verfügung: https://frankfurt.de/themen/verkehr/verkehrsplanung/pr ojekte/gvp-schiene Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.06.2026, OM 279

  • Einrichtung einer Sperrzone für E-Scooter in der Holzhecke 23/25a
    STOB 5
    19.10.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2026, ST 1514 Betreff: Einrichtung einer Sperrzone für E-Scooter in der Holzhecke 23/25a Aufgrund von Anregungen durch Anwohnerinnen und Anwohner wurde bereits im Mai 2026 im westlichen Teil der Straße Holzhecke eine Sperrzone für E-Scooter eingerichtet. Die Sperrzone wurde nun entsprechend erweitert. Um die Erreichbarkeit der dortigen Sportanlage "Sandhöfer Wiesen" weiterhin zu gewährleisten, wird zudem die Einrichtung einer ausgewiesenen Abstellfläche für E-Scooter und Leihfahrräder geprüft. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.06.2026, OM 262

  • Fußgängerüberweg am Auslagerungsstandort der Martin-Buber-Schule im Großen Hasenpfad 46
    STOB 5
    19.10.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2026, ST 1515 Betreff: Fußgängerüberweg am Auslagerungsstandort der Martin-Buber-Schule im Großen Hasenpfad 46 Die Straßenverkehrsbehörde lehnt die Einrichtung eines kosten- und zeitintensiv baulich barrierefrei und beleuchtet herzustellenden Fußgängerüberweges (FGÜ) ab. Es wurde im Nachgang der Schulwegbegehung am 4. September 2025 gegenüber dem Straßenbaulastträger angeordnet: Querungshilfe zwischen Großer Hasenpfad 55 und 69c, Sicherung mit "Beton-Stellvertretern", versetzt aus der Tucholskystraße; Querungshilfe zwischen Letzter Hasenpfad 58 und 60, Sicherung wie vorstehend; Markierung eines Piktogramms "Vorsicht Kinder" und Aufstellung Verkehrszeichen 101-11 mit 1000-20 StVO für den FGÜ in Höhe Großer Hasenpfad 138; Entfernung der 4 Stellvertreter zwischen den Parkplätzen in der Tucholskystraße 40 und Versetzung in die vorgenannten Straßen, Ersatz durch Flexipoller. Ziel der Schulwegbegehungen ist die Identifizierung und Umsetzung kurzfristig sowie unbürokratisch realisierbarer Maßnahmen zur Verbesserung der Schulwegsicherheit. Die Einrichtung neuer Fußgängerüberwege gehört in der Regel nicht dazu, da hierfür die geltenden technischen Anforderungen zu erfüllen sind. Auch sind Fußgängerüberwege nach der verbindlich anzuwendenden "Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen" (R-FGÜ) in Tempo-30-Zonen - die Örtlichkeit liegt in einer solchen - entbehrlich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.06.2026, OM 255

  • Fahrradstaffel der städtischen Verkehrspolizei verstärkt im Frankfurter Süden einsetzen
    STOB 5
    19.10.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2026, ST 1516 Betreff: Fahrradstaffel der städtischen Verkehrspolizei verstärkt im Frankfurter Süden einsetzen Die räumliche Beschränkung der Fahrradstaffel der Städtischen Verkehrspolizei auf das Gebiet zwischen Alleenring und Main gewährleistet, dass mit der auch in der Fahrradstaffel nur begrenzt zur Verfügung stehenden Personalressource eine hinreichende Wirkung entfaltet werden kann. Sofern die Bestreifung des originären Einsatzgebietes gewährleistet ist, erfolgen jedoch bereits Kontrollen in den angrenzenden Bereichen, darunter auch im nah gelegenen Sachsenhausen. Der Außendienst wurde über die Anregung des Ortsbeirats in Kenntnis gesetzt und gebeten, den Stadtteil Sachsenhausen bei temporären Kapazitäten verstärkt zu berücksichtigen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.06.2026, OM 277

  • Verlängerung der Buslinie 82 bis zum Ostbahnhof
    STOB 5
    19.10.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2026, ST 1517 Betreff: Verlängerung der Buslinie 82 bis zum Ostbahnhof Die Quartierbuslinien 81 und 82 in Oberrad sind ihrer Linienführung und ihrem Fahrplan nach so konzipiert und optimiert, dass diese mit nur einem Kleinbus abwechselnd im 30-Minuten-Takt bedient werden können (siehe ST 224 vom 26.01.2024). Eine Verlängerung der Linienführung zum Ostbahnhof ist mit diesem Konzept nicht vereinbar. Hierfür müsste ein zweites Fahrzeug eingesetzt werden. Eine im 30-Minuten-Takt verkehrende Kleinbuslinie als Zubringer zum Ostbahnhof (Umsteigeknoten zu Regionalbahn, U-Bahn, Straßenbahn sowie geplanter Nordmainischer S-Bahn) wäre aufgrund der geringen Fahrgastkapazität eines Kleinbusses jedoch ungeeignet. Die Anregung zur Einrichtung einer direkten Busverbindung zwischen Oberrad und Ostbahnhof wird allerdings in die perspektivische Busnetzplanung aufgenommen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.06.2026, V 56

  • Maßnahmen der besseren Verkehrsführung in Griesheim nach Wegfall der Omegabrücke
    STOB 6
    19.10.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2026, ST 1518 Betreff: Maßnahmen der besseren Verkehrsführung in Griesheim nach Wegfall der Omegabrücke Zu 1.: Die mobile Umleitungsbeschilderung wurde zwischenzeitlich abgebaut und die neue dauerhafte Wegweisung aufgestellt. Zu 2.: Der Magistrat bittet um Mitteilung, welche Gewerbetreibenden bereit sind, ihre Parkplätze zu öffnen. Zu 3.: Das Haltverbot in der Autogenstraße muss bis auf weiteres aufrechterhalten werden, dieses hat sich auch bewährt. Die neue Buslinie 89 wird die Haltverbotszone weiterhin nutzen. Die aktuell laufenden Bauarbeiten in Alt-Griesheim sowie zukünftig in der Stroofstraße / Elektronstraße sowie Kanalarbeiten in Alt-Griesheim beziehungsweise der Stroofstraße sorgen weiterhin für mehr Verkehr in der Autogenstraße. Aus Brandschutzgründen und zur Gewährleistung von Rettungswegen, muss die Autogenstraße daher jederzeit frei befahrbar sein. Gehwegparken kann nicht angeordnet werden, da der Gehweg nicht die nötige Breite aufweist. Zu 4.: Vor dem Hintergrund der Aufrechterhaltung des Haltverbots in der Autogenstraße ist dies nicht notwendig. Die Autogenstraße ist weiterhin als Ost-West Verbindung relevant. Daher wäre ein solches Verbot auch nicht sinnvoll. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4563

  • Aufgänge Staustufe Griesheim
    STOB 6
    19.10.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2026, ST 1519 Betreff: Aufgänge Staustufe Griesheim Zu 1. Der Magistrat weist darauf hin, dass sein Einfluss auf Entscheidungen des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamts Main limitiert ist. Gleichwohl prüft er, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, um den bestehenden Vertrag umschreiben zu lassen. Zu 2. Der Übergang über die Staustufe ist nach wie vor möglich, da lediglich einer der beiden Treppenabgänge auf der Griesheimer Seite gesperrt ist. Der Magistrat hat zur Instandsetzung des Übergangs das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Main wiederholt angeschrieben und zum Sachstand der Instandsetzung der Treppenanlage angefragt. Weitere Durchsetzungsmöglichkeiten hat der Magistrat gegenwärtig nicht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7719

  • Höchst: Verkehrsberuhigung im Bereich der Internationalen Kita Karl-Blum- Allee – erhöhte Gefährdung durch Kfz-Verkehr und mündenden Fußgängertunnel
    STOB 6
    19.10.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2026, ST 1520 Betreff: Höchst: Verkehrsberuhigung im Bereich der Internationalen Kita Karl-Blum- Allee - erhöhte Gefährdung durch Kfz-Verkehr und mündenden Fußgängertunnel Aufgrund der Baumaßnahme "Regionaltangente West" (RTW) wurde der Gehweg gegenüber der Karl-Blum-Allee 1-9 voll gesperrt und als Baustelleneinrichtungs- und Lagerfläche sowie Baustellenzu- und -ausfahrt genutzt. Eine Beeinträchtigung des subjektiven Verkehrssicherheitsempfindens ist daher verständlich, aber nicht vollständig zu vermeiden. Es werden Anpassungen an der Baustelleneinrichtung vorgenommen und es wird eine zusätzliche Beschilderung zum Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern (Vz 133 StVO "Fußgänger" in Verbindung mit dem Zusatzzeichen "auf 200 Meter") durch die Straßenverkehrsbehörde angeordnet. Weiterhin werden die Querungen verbessert. Der mit Verkehrszeichen (Vz) 325.1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beschilderte verkehrsberuhigte Bereich liegt eingebettet in eine Tempo-30 Zone. In einem verkehrsberuhigten Bereich dürfen keine Fußgängerüberwege (Vz 350 StVO) angelegt werden, da Fußgängerinnen und Fußgänger die Straße in ihrer vollen Breite nutzen können. Es muss Schrittgeschwindigkeit gefahren werden, Fahrzeuge müssen erforderlichenfalls warten. Die Einrichtung einer Einbahnstraße wird abgelehnt. Dies würde zusätzliche und auch unnötige Wege für Anwohnerinnen und Anwohner sowie Anliegerinnen und Anlieger bedeuten, auch steigt durch den entfallenden Begegnungsverkehr häufig die gefahrene Geschwindigkeit. Der verkehrsberuhigte Bereich in der Karl-Blum-Allee befindet sich bereits im Messprogramm der Städtischen Verkehrspolizei, so dass dort bereits Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden. Die letzten Kontrollen erfolgten Ende Mai 2026 zu den Hauptbring- beziehungsweise -abholzeiten der Kita. Der motorisierte Streifendienst wurde über die Beschwerdelage im ruhenden Verkehr informiert. Zur Vereinbarung einer Schulwegbegehung kann sich die Schulleitung der Robert-Blum-Schule an schulwegsicherung.amt40@stadt-frankfurt.de wenden, jedoch sind zumindest innerhalb des o.g. verkehrsberuhigten Bereiches kaum mehr Maßnahmen möglich. Mit Blick auf die begrenzten zeitlichen und Personalressourcen kann das Straßenverkehrsamt das Vorstehende nicht in der Sitzung des Ortsbeirates noch mündlich berichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.06.2026, OM 113

  • Aktueller Sachstand und Auswirkungen der Regionaltangente West (RTW) auf den Frankfurter Westen
    STOB 6
    19.10.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2026, ST 1521 Betreff: Aktueller Sachstand und Auswirkungen der Regionaltangente West (RTW) auf den Frankfurter Westen Der Magistrat hat sich mit der RTW Planungsgesellschaft mbH ausgetauscht und beantwortet die Fragen des Ortsbeirats auf dieser Basis wie folgt: Zu 1. Die Verzögerungen im Projekt Bahnhof "Frankfurt-Höchst" führen dazu, dass mit dem Bau des Tunnels frühestens gegen Ende des Jahres 2026 wieder begonnen werden kann. Dies vorausgesetzt, wäre eine Fertigstellung der Regionaltangente West (RTW) im Abschnitt Mitte nach wie vor bis Ende 2030 möglich. Damit kann der Gesamtterminplan für die Inbetriebnahme weiterhin gewahrt bleiben. Zu 2. Besonders kritisch für die termingerechte Fertigstellung des Projektes RTW sind unverändert die ausreichende Verfügbarkeit ausführender Firmen im Bereich der technischen Gewerke (Oberleitung, Signalwesen, Sicherungstechnik) und die Verfügbarkeit ausreichender Sperrpausen. Zu 3. Die konkreten Auswirkungen auf die Baukosten wegen der Verzögerungen am Bahnhof "Frankfurt-Höchst" werden derzeit noch ermittelt. Sofern der Bau des Tunnels zeitnah begonnen werden und damit die Gesamtinbetriebnahme 2030 gewahrt werden kann, halten sich die dadurch entstehenden Mehrkosten in Grenzen. Zu 4. Finanzielle Risiken für die Stadt und alle Gesellschafter insgesamt könnten insbesondere dann eintreten, wenn die Baufertigstellung sich durch die Situation am Bahnhof Höchst insgesamt über das Jahr 2030 hinaus verzögert. Zu 5. Die Stadt Frankfurt hat Einfluss und Steuerungsmöglichkeiten im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht im Aufsichtsrat. Zu 6. Der Magistrat beziehungsweise das Mobilitätsdezernat verfolgt die Berichterstattung der Geschäftsführung der Gesellschaft aufmerksam und konstruktiv. Zu 7. Der Magistrat hat keine Erkenntnisse, die dazu führen, nicht an der vollständigen Inbetriebnahme der RTW Ende 2030 festzuhalten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 09.06.2026, V 28

  • Entfernung unerwünschter Graffiti in Alt-Sachsenhausen
    STOB 5
    19.10.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2026, ST 1522 Betreff: Entfernung unerwünschter Graffiti in Alt-Sachsenhausen Zu 1.) Im Rahmen der Prüfung einer möglichen Sonderaktion zur Entfernung unerwünschter Graffiti, Schmierereien und Farbschäden in Alt-Sachsenhausen wurde eine überschlägige Kostenschätzung erstellt. Alt-Sachsenhausen umfasst eine Fläche von ca. 54 ha (0,54 km² bzw. rund 540.000 m²) und ist durch eine historische, dicht bebaute Struktur mit überwiegender Blockrandbebauung geprägt. Die vorhandenen Fassadenflächen des Quartiers können überschlägig mit einer Größenordnung von ca. 240.000 m² angenommen werden. Dieser Wert dient ausschließlich der Darstellung der räumlichen Größenordnung des Quartiers und stellt keine Ermittlung der tatsächlich betroffenen Graffiti-Flächen dar. Bei Alt-Sachsenhausen handelt es sich um ein historisch gewachsenes Quartier mit zahlreichen erhaltenswerten Gebäuden und Fassadenbereichen. Bei denkmalgeschützten Gebäuden beziehungsweise denkmalrelevanten Fassaden sind bei der Entfernung von Graffiti besondere Anforderungen an die Auswahl des Reinigungsverfahrens und die Ausführung zu berücksichtigen. Eine unsachgemäße Behandlung kann zu Beschädigungen der historischen Oberflächen führen und gegebenenfalls zusätzliche Instandsetzungsmaßnahmen erforderlich machen. Eine belastbare Ermittlung der vorhandenen Graffitischäden kann ausschließlich durch eine detaillierte Bestandsaufnahme erfolgen. Erfahrungsgemäß treten entsprechende Verschmutzungen nicht flächendeckend an allen Fassaden auf, sondern konzentrieren sich insbesondere auf öffentlich zugängliche und stark frequentierte Bereiche, wie beispielsweise Erdgeschosszonen, Sockelbereiche, Mauern, Durchgänge, Tore, technische Anlagen sowie Wege- und Aufenthaltsbereiche. Für die nachfolgende überschlägige Kostenermittlung wird daher eine beispielhafte Arbeitsannahme von ca. 8.000 m² zu bearbeitender Graffiti-Fläche zugrunde gelegt. Diese Fläche stellt keine Hochrechnung der Gesamtfläche von Alt-Sachsenhausen dar, sondern dient ausschließlich dazu, die mögliche finanzielle Größenordnung einer gezielten Sonderaktion abzubilden. Unter Berücksichtigung von Erfahrungswerten aus vergleichbaren Reinigungs- und Instandsetzungsmaßnahmen ergibt sich folgende Beispielrechnung: Leistung Menge Geschätzte Kosten Entfernung von Graffiti und Farbschmierereien ca. 8.000 m² ca. 240.000 € Erforderliche Farbinstandsetzungen bzw. Neuanstriche aufgrund nicht vollständig entfernbarer Farbschäden ca. 3.000 m² ca. 75.000 € An- und Abfahrten abhängig von der Anzahl der Einsätze ca. 75 € je Einsatz Beispielhafte Gesamtkosten: - Entfernung von Graffiti und Farbschmierereien: ca. 240.000 € - Farbinstandsetzungen bzw. Neuanstriche: ca. 75.000 € Gesamtkosten (ohne An- und Abfahrten): ca. 315.000 € Zusätzlich fallen An- und Abfahrtskosten an, deren Höhe von der Anzahl der erforderlichen Einsätze sowie der organisatorischen Durchführung der Maßnahme abhängig ist. Die tatsächlichen Kosten können abhängig vom tatsächlichen Schadensumfang, der Art und Beschaffenheit der betroffenen Oberflächen (z. B. Putz, Naturstein, Klinker oder beschichtete Fassaden), den Anforderungen bei denkmalgeschützten Bereichen sowie dem erforderlichen Reinigungs- und Instandsetzungsverfahren abweichen. Zu 2.) Aus fachlicher Sicht kann ein Sonderetat grundsätzlich geeignet sein, um eine gezielte Schwerpunktmaßnahme zur Entfernung von Graffiti und Farbschäden umzusetzen. Die Höhe eines möglichen Haushaltsansatzes wäre anhand einer detaillierten Bestandsaufnahme festzulegen. Die unter Punkt 1 dargestellte Kostenschätzung von ca. 315.000 € zuzüglich An- und Abfahrtskosten dient hierbei ausschließlich der Darstellung einer möglichen Größenordnung. Mit einem entsprechenden Sonderetat könnten insbesondere die Entfernung von Graffiti, erforderliche Farbinstandsetzungen sowie vorbereitende Bestandsaufnahmen und Dokumentationen umgesetzt werden. Zu 3.) Eine abschließende Ermittlung der betroffenen Bereiche liegt derzeit nicht vor. Erfahrungsgemäß sind insbesondere öffentlich zugängliche und stark frequentierte Bereiche betroffen, wie beispielsweise Fassaden, Mauern, Stützwände, Stromkästen, Verkehrseinrichtungen, Verkehrsschilder, Geländer, Durchgänge sowie sonstige Anlagen im öffentlichen Raum. Der tatsächliche Umfang wäre durch eine entsprechende Bestandsaufnahme zu ermitteln. Zu 4.) Aus fachlicher Sicht kann eine nachhaltige Verbesserung des Erscheinungsbildes nur durch die Einbindung aller betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer erreicht werden. Mögliche Unterstützungen könnten beispielsweise durch Zuschüsse, Sammelbeauftragungen oder vergünstigte Reinigungsangebote erfolgen. Die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen wären durch die zuständigen Fachämter zu prüfen. Zu 5.) Aus fachlicher Sicht sollte eine einmalige Entfernung von Graffiti und Farbschmierereien durch präventive Maßnahmen ergänzt werden, um erneute Verschmutzungen zu reduzieren und eine nachhaltige Verbesserung des Erscheinungsbildes zu erreichen. Hierzu kann insbesondere die Prüfung geeigneter Anti-Graffiti-Schutzsysteme gehören. Diese können auf geeigneten Oberflächen die spätere Entfernung neuer Graffiti erleichtern und die Belastung der Oberflächen reduzieren. Bei historischen beziehungsweise denkmalgeschützten Fassaden ist jedoch eine vorherige Prüfung der Materialverträglichkeit und der denkmalpflegerischen Anforderungen erforderlich. Weitere sinnvolle Maßnahmen sind: - zeitnahe Entfernung neuer Graffiti, - regelmäßige Kontrollen besonders betroffener Bereiche, - Dokumentation wiederkehrender Schadensschwerpunkte, - Verbesserung der Beleuchtung an geeigneten Standorten. Durch die Kombination dieser Maßnahmen kann der langfristige Reinigungs- und Instandsetzungsaufwand reduziert und das Erscheinungsbild des Quartiers nachhaltig verbessert werden. Zu 6.) Die Prüfung geeigneter Flächen für legale Street Art kann dazu beitragen, künstlerische Gestaltung von unerlaubten Graffiti und Sachbeschädigungen abzugrenzen. Eine Umsetzung bedarf einer gesonderten Prüfung durch die zuständigen Fachämter unter Berücksichtigung städtebaulicher, denkmalpflegerischer und ordnungsrechtlicher Aspekte. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.06.2026, OM 248

  • „Kein Täter werden“ – Prävention und Therapie statt Strafe
    STOB 5
    19.10.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2026, ST 1523 Betreff: "Kein Täter werden" - Prävention und Therapie statt Strafe Das Therapie- und Forschungsprojekt "Kein Täter werden" ist ein bundesweites Präventionsangebot für Menschen mit pädophilen Veranlagungen, die darunter leiden und freiwillig therapeutische Hilfe in Anspruch nehmen möchten, um keine sexualisierte Gewalt gegen Kinder zu begehen. Das Angebot richtet sich an Personen, die bislang keine Straftaten begangen haben, aber eine Gefährdung für sich selbst sehen, und an Personen, die bereits entsprechende Taten begangen haben und bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllen. Die Behandlung erfolgt kostenfrei, vertraulich und unter ärztlicher Schweigepflicht. Im Mittelpunkt stehen psychotherapeutische und medizinische Behandlungsangebote, die den Betroffenen Strategien vermitteln sollen, ihre sexuellen Impulse dauerhaft zu kontrollieren und ein straffreies Leben zu führen. Ziel des Projekts ist es, sexualisierte Gewalt gegen Kinder präventiv zu verhindern und damit potenzielle Opfer zu schützen. Aus fachlicher Sicht handelt es sich grundsätzlich um einen sinnvollen und wichtigen präventiven Ansatz. Das Projekt schließt eine Versorgungslücke, indem es Menschen erreicht, bevor Straftaten begangen werden und verfolgt damit einen konsequent opferorientierten Präventionsgedanken. Prävention, die möglichst früh ansetzt und die Inanspruchnahme therapeutischer Unterstützung ermöglicht, kann einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Kindern leisten. Das Angebot beruht ausschließlich auf der freiwilligen Inanspruchnahme. Aus der Antwort des Universitätsklinikums an den Magistrat: "Aus Sicht der Universitätsmedizin Frankfurt wäre eine Beteiligung an einem derartigen Projekt grundsätzlich vorstellbar. Auf Grund der Zielgruppe und therapeutischen Ausrichtung des Projekts kämen aus unserer Sicht als mögliche Verankerungsplätze vor allem die psychiatrischen und klinisch/medizinisch psychologischen Abteilungen für Erwachsene in Betracht. Da hier seit Jahren eine Reihe ungelöster Probleme in Bezug auf die Regelversorgung bestehen (...) würden wir anstreben, zunächst die bestehenden Themenkomplexe innerhalb des Feststellungsbescheids zu lösen, bevor neue Aufgaben hinzugenommen werden." Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.06.2026, OM 280

  • Überfüllte Mülleimer an Hotspot-Standorten im Nordend: Einführung einer bedarfsgerechten Leerungsfrequenz
    STOB 3
    19.10.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2026, ST 1524 Betreff: Überfüllte Mülleimer an Hotspot-Standorten im Nordend: Einführung einer bedarfsgerechten Leerungsfrequenz Unser Dienstleister, die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES GmbH), reinigt die genannten Straßenbereiche derzeit entsprechend der jeweils festgelegten Reinigungsklasse (RKL): - Matthias-Beltz-Platz (RKL II) - Luisenplatz (RKL II) - Friedberger Platz (RKL II) - Maria-Ward-Platz (RKL II) - Oeder Weg (RKL III) - Eckenheimer Landstraße (RKL II) - Glauburgstraße (RKL III) Bei RKL II finden zwei Reinigungen pro Woche statt, bei RKL III sind es fünf Reinigungen in der Woche. Im Rahmen der Reinigung werden sämtliche losen Verunreinigungen sowie wilde Ablagerungen bis zu einem Volumen von einem Kubikmeter aufgenommen und entsorgt. Darüber hinaus werden die erforderlichen Papierkorbleerungen durchgeführt. Aufgrund des gestiegenen Nutzungsdrucks ist für die o. g. Plätze mit der kommenden Änderung der Straßenreinigungssatzung bereits eine Anhebung der Reinigungsklasse von RKL II auf RKL V (2 Reinigungen in der Woche und eine Wochenendreinigung) vorgesehen. Diese steht unter dem Vorbehalt eines entsprechenden Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung. Eine temporäre Erhöhung der Reinigungsklassen, z. B. in den Sommermonaten, ist nicht umsetzbar, da eine solche Änderung nur durch eine durch die Stadtverordnetenversammlung zu beschließende Satzungsänderung erfolgen kann. Dieses Instrument ist daher nicht geeignet, um kurzfristig auf sich ändernde Zustände und Anforderungen reagieren zu können. Die Festlegung einer Reinigungsklasse für einen jeweiligen Straßenabschnitt richtet sich stets nach dem dauerhaft zu erwartenden Reinigungsbedürfnis. Dieses hat sich erfahrungsgemäß in den zurückliegenden Betrachtungsjahren, insbesondere auf den vielzähligen Plätzen mit entsprechender Aufenthaltsqualität, enorm erhöht. Bedarfsgerechte Papierkorbtouren und Zusatzreinigungen wirken zeitweiligen Beschwerdelagen und Vermüllungssituationen zwar aktuell stadtweit entgegen, jene Leistungen sind aber nicht durch Gebühren gedeckt. Es handelte sich in den vergangenen Jahren stets um zeitweilige, bedarfsorientierte Maßnahmenpakete. Insofern stellen wir die notwendigen Reinigungstouren zukünftig durch die erforderliche Anpassung, d.h. Erhöhung in die jeweils nächsthöhere Reinigungsklasse, sicher (hier von RKL II auf RKL V, siehe Satzung). Der Oeder Weg, die Eckenheimer Landstraße und die Glauburgstraße sind bislang hinsichtlich der Sauberkeit nicht negativ in Erscheinung getreten. Für diese Bereiche werden wir aufgrund der vorliegenden Anregung des Ortsbeirats prüfen, ob eine Anpassung der Reinigungsfrequenz erforderlich ist. Alle Papierkörbe der FES werden sukzessive auf Modelle mit größerem Einwurfschacht für Pizzakartons umgestellt. Trotz täglicher Reinigung, zusätzlicher Einsätze und erweiterter Entsorgungsangebote kann eine dauerhafte Sauberkeit im öffentlichen Raum nicht gewährleistet werden. Sie hängt in erheblichem Maße auch vom Verhalten der Nutzerinnen und Nutzer ab. Bei konkreten Papierkorbanregungen oder auffälligen Bereichen können Sie sich gerne auch direkt an das Umweltamt (Tel. 069-212-39143 / E-Mail strassenreinigung.amt79@stadt-frankfurt.de) oder die FES (E-Mail services@fes-frankfurt.de) wenden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.06.2026, OM 231

  • Mehr sichere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder in der Innenstadt
    STOB 1
    19.10.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2026, ST 1525 Betreff: Mehr sichere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder in der Innenstadt Ergänzend zur ST 656/2026 teilt der Magistrat mit, dass der Anregung im ersten Punkt entsprochen werden soll. Dazu sind jedoch noch ämterübergreifende Abstimmungen erforderlich. Es ist geplant, in jeder zweiten Lücke zwischen zwei Säulen Radbügel zu installieren, um die Erreichbarkeit zu verbessern. Die Säulen im Kurvenbereich müssen freigehalten werden. Der Anregung, Radbügeln im Fahrbahnbereich der Bleichstraße zu installieren, kann nicht entsprochen werden, da hier mittelfristig Radverkehrsanlagen entstehen sollen. Der Magistrat prüft alternative Standorte für Radbügel in der Nähe. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7770

  • Unterbindung des widerrechtlichen Parkens auf der Sperrfläche Europa Allee 18, 20 und 22
    STOB 1
    19.10.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2026, ST 1526 Betreff: Unterbindung des widerrechtlichen Parkens auf der Sperrfläche Europa Allee 18, 20 und 22 Der Anregung wird seitens der Straßenverkehrsbehörde nicht entsprochen. Die Sperrfläche entstand infolge der durch den U-Bahn-Bau im Mittelfeld der Europa-Allee erforderlichen Fahrbahnverengung. Zuvor war dieser Bereich zweispurig ausgebaut. Mit Beginn des U-Bahn-Ausbaus hinter der Ausfahrt des Parkhauses "Skyline Plaza" musste die Fahrbahn nach außen verschwenkt werden, wodurch sich die Verengung der Fahrbahn auf Höhe der Hausnummern 18 - 22 ergab. Ob nach Abschluss der Bauarbeiten wieder eine zweispurige Verkehrsführung eingerichtet werden kann, ist derzeit nicht bekannt. Eine bauliche Absperrung der Sperrfläche wird als nicht zielführend angesehen, da die Fläche im Bedarfsfall (und wenn nicht ordnungswidrig beparkt) weiterhin z.B. von Einsatzfahrzeugen genutzt werden muss. Das Befahren, Halten und Parken auf Sperrflächen gemäß Zeichen 298 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist für sämtliche Fahrzeuge verboten. Angesichts der sehr deutlichen Kennzeichnung handelt es sich um vorsätzliches Fehlverhalten einzelner Kraftfahrzeugführerinnen und Kraftfahrzeugführer, dem mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln nicht entgegengewirkt werden kann. Die Örtlichkeit wird im Rahmen des Streifendienstes regelmäßig kontrolliert. Festgestellte Verstöße werden konsequent als Ordnungswidrigkeiten geahndet. Durch die Verkehrsüberwachung können Verstöße zwar eingedämmt, jedoch nicht vollständig verhindert werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.06.2026, OM 185

  • Radbügel in der Europa-Allee vor der FAZ
    STOB 1
    19.10.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2026, ST 1527 Betreff: Radbügel in der Europa-Allee vor der FAZ Der Magistrat entspricht der Anregung in Teilen und wird voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2027 sechs Radbügel vor dem FAZ-Tower installieren. Zudem prüft der Magistrat derzeit die Einrichtung einer Mobilitätsstation beziehungsweise eines E-Scooter-Stellplatzes in diesem Bereich. Die Installation einer größeren Anzahl von Radbügeln im öffentlichen Raum für Mitarbeitende der FAZ sieht der Magistrat kritisch, da bei einer Vor-Ort-Begehung festgestellt wurde, dass auf dem FAZ-Gelände durchaus zahlreiche Fahrradabstellmöglichkeiten vorhanden sind. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.06.2026, OM 181

  • Fußgängerbereich an der Liesel-Christ-Anlage wirksam vor illegalem Parken schützen
    STOB 1
    19.10.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2026, ST 1528 Betreff: Fußgängerbereich an der Liesel-Christ-Anlage wirksam vor illegalem Parken schützen Das Thema des widerrechtlichen Befahrens und Beparkens des Bereichs zwischen dem Opernplatz und der Liesel-Christ-Anlage wurde schon mehrfach an Magistrat herangetragen (vgl. etwa OM 3763 vom 21.03.2023 und OM 5217 vom 05.03.2024). Ein wirksamer Zufahrtsschutz wird vom Hotel "Sofitel" offensichtlich nach wie vor nicht umgesetzt. Die Straßenverkehrsbehörde wird sich bezugnehmend auf die vergangenen Gespräche abermals mit der Hotelleitung in Verbindung setzen und auf die Umsetzung wirksamer Maßnahmen drängen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.06.2026, OM 198

  • Baustellen sind kein Scooter-Parkplatz E-Scooter aus Engstellen heraushalten
    STOB 1
    19.10.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2026, ST 1529 Betreff: Baustellen sind kein Scooter-Parkplatz E-Scooter aus Engstellen heraushalten Sofern baulich umgesetzte Mobilitätsstationen von Baustellen betroffen sind und eine aktuelle Information dazu vorliegt, werden die Mobilitätsstationen in der entsprechenden Curbside-Management-Software deaktiviert und die Anbieterfirmen rechtzeitig zur Entfernung der Fahrzeuge aufgefordert. Das Abstellen der Fahrzeuge ist dann technisch nicht mehr möglich. In Bereichen der Stadt, in denen es noch keine Abstellflächen gibt, ist das freie Abstellen der Fahrzeuge unter Berücksichtigung geltender Regeln (z.B. Freihaltung von Einfahrten und Kreuzungsbereichen oder der Einhaltung einer Restgehwegbreite von mind. 1,5 m) weiterhin möglich. Aufgrund der Vielzahl an Baustellen (auch Tagesbaustellen) kann nicht in jedem Fall gewährleistet werden, dass immer eine Sperrzone für E-Scooter eingerichtet wird. Soweit entsprechende Informationen zu Baustellen oder beispielsweise auch Veranstaltungen vorliegen, werden diese jedoch bei der Einrichtung von Sperrzonen berücksichtigt. Eine solche Sperrzone wird nun auch im Bereich der Gutleutstraße 296 eingerichtet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.06.2026, OM 195

  • Große Gallusstraße – Radweg
    STOB 1
    19.10.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2026, ST 1530 Betreff: Große Gallusstraße - Radweg Die Anregung wird grundsätzlich begrüßt. Der betroffene Abschnitt ist Teil des Radhauptnetzes 2035, woraus sich ein erhöhter Bedarf für eine sichere Radverkehrsführung ableitet. Ob die durch die Entnahme einer Spur resultierenden verkehrlichen Auswirkungen aus Sicht der Verkehrssicherheit vertretbar sind (keine Überstauung von Knotenpunkten), muss im Rahmen einer verkehrstechnischen Untersuchung analysiert werden. In jedem Fall wird der Magistrat die Situation am Knotenpunkt Große Gallusstraße / Roßmarkt für den Radverkehr sicherer gestalten, auch falls die Überführung in den Mischverkehr vorerst erhalten bleiben muss. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.06.2026, OM 190

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