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Klare Positionierung des Magistrats zur Regionaltangente Ost - Ausschluss der Varianten 1 und 2

Vorlagentyp: STMagistrat
0 Wochen bis zur Antwort

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Regionaltangente Ost (RTO) und deren Berücksichtigung im Gesamtverkehrsplan Schiene 2035+. Es wird vorgeschlagen, die Varianten 1 und 2 auszuschließen und die Machbarkeitsstudie unter Federführung des RMV durchzuführen. Ziel ist es, objektive Kriterien zur Bewertung der Varianten zu definieren und die Ergebnisse in parlamentarische Beratungen einzubringen.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Im Gesamtverkehrsplan Schiene 2035+ (GVP), in dem auf gesamtstädtischer und strategischer Ebene verschiedene mögliche Maßnahmen untersucht wurden, ist die Regionaltangente Ost (RTO) der Vollständigkeit halber als extern untersuchte Maßnahme mit einem zu erwartenden Nutzen-Kosten-Indikator (NKI) >1 zur Kenntnis aufgeführt.

Der GVP dient als strategische Übersicht und Entscheidungsgrundlage für mögliche Maßnahmen. Er trifft jedoch keine Vorfestlegungen zur konkreten Planung oder Umsetzung einzelner Projekte. Auf Basis des beschlossenen GVP sollen für die jeweiligen Maßnahmen zunächst Machbarkeitsstudien und Vertiefungsuntersuchungen durchgeführt werden. Die Planung und Umsetzung einzelner Maßnahmen ist anschließend jeweils gesondert durch die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen.

Die Machbarkeitsstudie zur RTO wird unter Federführung des RMV durchgeführt. Dabei werden die möglichen Varianten im Untersuchungsraum ergebnisoffen anhand objektiver Kriterien untersucht. Die Ergebnisse dieser Machbarkeitsstudie werden frühestens im vierten Quartal 2026 vorliegen. Anschließend werden sie in die parlamentarischen Beratungen eingebracht werden. Die Studie ist eine fachliche Bewertung der untersuchten Varianten. Welche Varianten weiterverfolgt werden, ist Gegenstand entsprechender Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab

Der Weg dieser Vorlage

Am 19. Oktober 2026 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OA 6 — Anregung vom 12. Mai 2026.

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