Einrichtung einer Sperrzone für E-Scooter in der Holzhecke 23/25a
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Einrichtung einer Sperrzone für E-Scooter in der Holzhecke 23/25a wird aufgrund von Anregungen der Anwohnerinnen und Anwohner vorgeschlagen. Diese Maßnahme soll die Erreichbarkeit der Sportanlage "Sandhöfer Wiesen" sicherstellen und den E-Scooter-Verkehr regulieren.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Aufgrund von Anregungen durch Anwohnerinnen und Anwohner wurde bereits im Mai 2026 im westlichen Teil der Straße Holzhecke eine Sperrzone für E-Scooter eingerichtet. Die Sperrzone wurde nun entsprechend erweitert. Um die Erreichbarkeit der dortigen Sportanlage "Sandhöfer Wiesen" weiterhin zu gewährleisten, wird zudem die Einrichtung einer ausgewiesenen Abstellfläche für E-Scooter und Leihfahrräder geprüft.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 19. Oktober 2026 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 262 — Direktanregung vom 19. Juni 2026.