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Aktueller Sachstand und Auswirkungen der Regionaltangente West (RTW) auf den Frankfurter Westen

Vorlagentyp: STMagistrat
0 Wochen bis zur Antwort

Zusammenfassung

Der Magistrat informiert über den aktuellen Stand und die Auswirkungen der Regionaltangente West auf den Frankfurter Westen. Die Planung sieht vor, dass das Bauprojekt bis Ende 2030 abgeschlossen werden kann, wobei Verzögerungen am Bahnhof Frankfurt-Höchst potenzielle finanzielle Risiken mit sich bringen könnten.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat hat sich mit der RTW Planungsgesellschaft mbH ausgetauscht und beantwortet die Fragen des Ortsbeirats auf dieser Basis wie folgt:

Zu

  1. Die Verzögerungen im Projekt Bahnhof "Frankfurt-Höchst" führen dazu, dass mit dem Bau des Tunnels frühestens gegen Ende des Jahres 2026 wieder begonnen werden kann. Dies vorausgesetzt, wäre eine Fertigstellung der Regionaltangente West (RTW) im Abschnitt Mitte nach wie vor bis Ende 2030 möglich. Damit kann der Gesamtterminplan für die Inbetriebnahme weiterhin gewahrt bleiben. Zu
  2. Besonders kritisch für die termingerechte Fertigstellung des Projektes RTW sind unverändert die ausreichende Verfügbarkeit ausführender Firmen im Bereich der technischen Gewerke (Oberleitung, Signalwesen, Sicherungstechnik) und die Verfügbarkeit ausreichender Sperrpausen. Zu
  3. Die konkreten Auswirkungen auf die Baukosten wegen der Verzögerungen am Bahnhof "Frankfurt-Höchst" werden derzeit noch ermittelt. Sofern der Bau des Tunnels zeitnah begonnen werden und damit die Gesamtinbetriebnahme 2030 gewahrt werden kann, halten sich die dadurch entstehenden Mehrkosten in Grenzen. Zu
  4. Finanzielle Risiken für die Stadt und alle Gesellschafter insgesamt könnten insbesondere dann eintreten, wenn die Baufertigstellung sich durch die Situation am Bahnhof Höchst insgesamt über das Jahr 2030 hinaus verzögert. Zu
  5. Die Stadt Frankfurt hat Einfluss und Steuerungsmöglichkeiten im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht im Aufsichtsrat. Zu
  6. Der Magistrat beziehungsweise das Mobilitätsdezernat verfolgt die Berichterstattung der Geschäftsführung der Gesellschaft aufmerksam und konstruktiv. Zu
  7. Der Magistrat hat keine Erkenntnisse, die dazu führen, nicht an der vollständigen Inbetriebnahme der RTW Ende 2030 festzuhalten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab

Der Weg dieser Vorlage

Am 19. Oktober 2026 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf V 28 — Anfrage vom 9. Juni 2026.

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