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Entfernung unerwünschter Graffiti in Alt-Sachsenhausen

Vorlagentyp: STMagistrat
20 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

In der Stellungnahme wird vorgeschlagen, eine Sonderaktion zur Entfernung unerwünschter Graffiti in Alt-Sachsenhausen durchzuführen. Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 315.000 € zuzüglich An- und Abfahrtskosten. Ziel ist es, die öffentliche Sauberkeit zu verbessern und historische Fassaden zu schützen.

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Stellungnahme des Magistrats

Im Rahmen der Prüfung einer möglichen Sonderaktion zur Entfernung unerwünschter Graffiti, Schmierereien und Farbschäden in Alt-Sachsenhausen wurde eine überschlägige Kostenschätzung erstellt. Alt-Sachsenhausen umfasst eine Fläche von ca. 54 ha (0,54 km² bzw. rund 540.000 m²) und ist durch eine historische, dicht bebaute Struktur mit überwiegender Blockrandbebauung geprägt. Die vorhandenen Fassadenflächen des Quartiers können überschlägig mit einer Größenordnung von ca. 240.000 m² angenommen werden. Dieser Wert dient ausschließlich der Darstellung der räumlichen Größenordnung des Quartiers und stellt keine Ermittlung der tatsächlich betroffenen Graffiti-Flächen dar. Bei Alt-Sachsenhausen handelt es sich um ein historisch gewachsenes Quartier mit zahlreichen erhaltenswerten Gebäuden und Fassadenbereichen. Bei denkmalgeschützten Gebäuden beziehungsweise denkmalrelevanten Fassaden sind bei der Entfernung von Graffiti besondere Anforderungen an die Auswahl des Reinigungsverfahrens und die Ausführung zu berücksichtigen. Eine unsachgemäße Behandlung kann zu Beschädigungen der historischen Oberflächen führen und gegebenenfalls zusätzliche Instandsetzungsmaßnahmen erforderlich machen. Eine belastbare Ermittlung der vorhandenen Graffitischäden kann ausschließlich durch eine detaillierte Bestandsaufnahme erfolgen. Erfahrungsgemäß treten entsprechende Verschmutzungen nicht flächendeckend an allen Fassaden auf, sondern konzentrieren sich insbesondere auf öffentlich zugängliche und stark frequentierte Bereiche, wie beispielsweise Erdgeschosszonen, Sockelbereiche, Mauern, Durchgänge, Tore, technische Anlagen sowie Wege- und Aufenthaltsbereiche.

Für die nachfolgende überschlägige Kostenermittlung wird daher eine beispielhafte Arbeitsannahme von ca. 8.000 m² zu bearbeitender Graffiti-Fläche zugrunde gelegt. Diese Fläche stellt keine Hochrechnung der Gesamtfläche von Alt-Sachsenhausen dar, sondern dient ausschließlich dazu, die mögliche finanzielle Größenordnung einer gezielten Sonderaktion abzubilden. Unter Berücksichtigung von Erfahrungswerten aus vergleichbaren Reinigungs- und Instandsetzungsmaßnahmen ergibt sich folgende Beispielrechnung:

Leistung

Menge

Geschätzte Kosten

Entfernung von Graffiti und Farbschmierereien

ca. 8.000 m²

ca. 240.000 €

Erforderliche Farbinstandsetzungen bzw. Neuanstriche aufgrund nicht vollständig entfernbarer Farbschäden

ca. 3.000 m²

ca. 75.000 €

An- und Abfahrten

abhängig von der Anzahl der Einsätze

ca. 75 € je Einsatz

Beispielhafte Gesamtkosten:

- Entfernung von Graffiti und Farbschmierereien: ca. 240.000 €

- Farbinstandsetzungen bzw. Neuanstriche: ca. 75.000 €

Gesamtkosten (ohne An- und Abfahrten): ca. 315.000 €

Zusätzlich fallen An- und Abfahrtskosten an, deren Höhe von der Anzahl der erforderlichen Einsätze sowie der organisatorischen Durchführung der Maßnahme abhängig ist. Die tatsächlichen Kosten können abhängig vom tatsächlichen Schadensumfang, der Art und Beschaffenheit der betroffenen Oberflächen (z. B. Putz, Naturstein, Klinker oder beschichtete Fassaden), den Anforderungen bei denkmalgeschützten Bereichen sowie dem erforderlichen Reinigungs- und Instandsetzungsverfahren abweichen.

Zu 2.)

Aus fachlicher Sicht kann ein Sonderetat grundsätzlich geeignet sein, um eine gezielte Schwerpunktmaßnahme zur Entfernung von Graffiti und Farbschäden umzusetzen. Die Höhe eines möglichen Haushaltsansatzes wäre anhand einer detaillierten Bestandsaufnahme festzulegen. Die unter Punkt 1 dargestellte Kostenschätzung von ca. 315.000 € zuzüglich An- und Abfahrtskosten dient hierbei ausschließlich der Darstellung einer möglichen Größenordnung. Mit einem entsprechenden Sonderetat könnten insbesondere die Entfernung von Graffiti, erforderliche Farbinstandsetzungen sowie vorbereitende Bestandsaufnahmen und Dokumentationen umgesetzt werden.

Zu 3.)

Eine abschließende Ermittlung der betroffenen Bereiche liegt derzeit nicht vor. Erfahrungsgemäß sind insbesondere öffentlich zugängliche und stark frequentierte Bereiche betroffen, wie beispielsweise Fassaden, Mauern, Stützwände, Stromkästen, Verkehrseinrichtungen, Verkehrsschilder, Geländer, Durchgänge sowie sonstige Anlagen im öffentlichen Raum. Der tatsächliche Umfang wäre durch eine entsprechende Bestandsaufnahme zu ermitteln.

Zu 4.)

Aus fachlicher Sicht kann eine nachhaltige Verbesserung des Erscheinungsbildes nur durch die Einbindung aller betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer erreicht werden. Mögliche Unterstützungen könnten beispielsweise durch Zuschüsse, Sammelbeauftragungen oder vergünstigte Reinigungsangebote erfolgen. Die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen wären durch die zuständigen Fachämter zu prüfen.

Zu 5.)

Aus fachlicher Sicht sollte eine einmalige Entfernung von Graffiti und Farbschmierereien durch präventive Maßnahmen ergänzt werden, um erneute Verschmutzungen zu reduzieren und eine nachhaltige Verbesserung des Erscheinungsbildes zu erreichen. Hierzu kann insbesondere die Prüfung geeigneter Anti-Graffiti-Schutzsysteme gehören. Diese können auf geeigneten Oberflächen die spätere Entfernung neuer Graffiti erleichtern und die Belastung der Oberflächen reduzieren. Bei historischen beziehungsweise denkmalgeschützten Fassaden ist jedoch eine vorherige Prüfung der Materialverträglichkeit und der denkmalpflegerischen Anforderungen erforderlich.

Weitere sinnvolle Maßnahmen sind:

- zeitnahe Entfernung neuer Graffiti,

- regelmäßige Kontrollen besonders betroffener Bereiche,

- Dokumentation wiederkehrender Schadensschwerpunkte,

- Verbesserung der Beleuchtung an geeigneten Standorten.

Durch die Kombination dieser Maßnahmen kann der langfristige Reinigungs- und Instandsetzungsaufwand reduziert und das Erscheinungsbild des Quartiers nachhaltig verbessert werden.

Zu 6.)

Die Prüfung geeigneter Flächen für legale Street Art kann dazu beitragen, künstlerische Gestaltung von unerlaubten Graffiti und Sachbeschädigungen abzugrenzen.

Eine Umsetzung bedarf einer gesonderten Prüfung durch die zuständigen Fachämter unter Berücksichtigung städtebaulicher, denkmalpflegerischer und ordnungsrechtlicher Aspekte.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. Juni 2026OFOF 38/5Entfernung unerwünschter Graffiti in Alt-SachsenhausenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 19. Juni 2026OMOM 248Entfernung unerwünschter Graffiti in Alt-SachsenhausenDirektanregung
  3. 19. Oktober 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 Wochen
    STST 1522Entfernung unerwünschter Graffiti in Alt-Sachsenhausen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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