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"Kein Täter werden" - Prävention und Therapie statt Strafe

Vorlagentyp: STMagistrat
0 Wochen bis zur Antwort

Zusammenfassung

Das Projekt "Kein Täter werden" zielt darauf ab, Menschen mit pädophilen Neigungen präventiv zu behandeln und so sexuelle Gewalt gegen Kinder zu vermeiden. Es wird ein wichtiges präventives Angebot geschaffen, dass die gesamte Gesellschaft schützt, indem es Risiken frühzeitig angeht. Die Zielsetzung ist es, Betroffenen zu helfen, ihre Impulse zu kontrollieren und ein straffreies Leben zu führen.

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Thema Gesundheit und Soziales verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Das Therapie- und Forschungsprojekt "Kein Täter werden" ist ein bundesweites Präventionsangebot für Menschen mit pädophilen Veranlagungen, die darunter leiden und freiwillig therapeutische Hilfe in Anspruch nehmen möchten, um keine sexualisierte Gewalt gegen Kinder zu begehen. Das Angebot richtet sich an Personen, die bislang keine Straftaten begangen haben, aber eine Gefährdung für sich selbst sehen, und an Personen, die bereits entsprechende Taten begangen haben und bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllen. Die Behandlung erfolgt kostenfrei, vertraulich und unter ärztlicher Schweigepflicht. Im Mittelpunkt stehen psychotherapeutische und medizinische Behandlungsangebote, die den Betroffenen Strategien vermitteln sollen, ihre sexuellen Impulse dauerhaft zu kontrollieren und ein straffreies Leben zu führen. Ziel des Projekts ist es, sexualisierte Gewalt gegen Kinder präventiv zu verhindern und damit potenzielle Opfer zu schützen. Aus fachlicher Sicht handelt es sich grundsätzlich um einen sinnvollen und wichtigen präventiven Ansatz. Das Projekt schließt eine Versorgungslücke, indem es Menschen erreicht, bevor Straftaten begangen werden und verfolgt damit einen konsequent opferorientierten Präventionsgedanken. Prävention, die möglichst früh ansetzt und die Inanspruchnahme therapeutischer Unterstützung ermöglicht, kann einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Kindern leisten. Das Angebot beruht ausschließlich auf der freiwilligen Inanspruchnahme. Aus der Antwort des Universitätsklinikums an den Magistrat: "Aus Sicht der Universitätsmedizin Frankfurt wäre eine Beteiligung an einem derartigen Projekt grundsätzlich vorstellbar. Auf Grund der Zielgruppe und therapeutischen Ausrichtung des Projekts kämen aus unserer Sicht als mögliche Verankerungsplätze vor allem die psychiatrischen und klinisch/medizinisch psychologischen Abteilungen für Erwachsene in Betracht. Da hier seit Jahren eine Reihe ungelöster Probleme in Bezug auf die Regelversorgung bestehen (...) würden wir anstreben, zunächst die bestehenden Themenkomplexe innerhalb des Feststellungsbescheids zu lösen, bevor neue Aufgaben hinzugenommen werden."

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab

Der Weg dieser Vorlage

Am 19. Oktober 2026 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 280 — Direktanregung vom 19. Juni 2026.

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